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Zulassungsbeschränkungen - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

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<strong>Zulassungsbeschränkungen</strong> nach § 103 Abs. 1 SGB V - Psychotherapeuten<br />

Direktionsbezirk Leipzig<br />

Psychotherapeutenbestand zum: 01.01.2013<br />

Einwohnerstand zum: 30.06.2012<br />

Gebietsstand zum: 31.07.2008<br />

Anlage 3a<br />

Bei festgestellter Überversorgung<br />

noch mögliche Anzahl von Zulassungen¹<br />

Planungsbereiche<br />

Versorgungsgrad<br />

in Prozent<br />

Feststellung<br />

Ärztliche Psychotherapeuten<br />

ausschließlich Kinder u. Jugendliche<br />

betreuende Psychotherapeuten<br />

Anteil mind. 25% Anteil mind. 20%<br />

1 2 3 4 5<br />

Leipzig-Stadt 119,5 Ü 2* / 12 4,0<br />

Delitzsch 134,0 Ü 0,0 0,0<br />

Leipzig Land 178,8 Ü 1,0 0,0<br />

Muldentalkreis 153,4 Ü 1,0 0,0<br />

Torgau-Oschatz 158,4 Ü 0,0 0,0<br />

Anzahl gesperrter<br />

Planungsbereiche<br />

5<br />

Erläuterungen Spalte 3:<br />

Ü = Überversorgung<br />

- = offenes Fachgebiet<br />

Ziffer = partiell geöffnetes Fachgebiet - Anzahl der Arztsitze bis zur erneuten Überversorgung (110%); differenziert nach Fallkonstellationen (a, b, d, da, db)<br />

Erläuterungen Spalte 4 - 6:<br />

n.g. = nicht gesperrt (in Klammern: Anzahl noch möglicher Zulassungen bis zum Erreichen des Mindestversorgungsanteils)<br />

* = Stelle(n), für die aufgrund früherer Anordnung Anträge auf Zulassung eingegangen sind, durch den zuständigen Zulassungsausschuss aber bis zum<br />

Stichtag des Psychotherapeutenbestandes noch keine Zulassung erfolgt ist.<br />

¹ = Potentielle Bewerber haben innerhalb von acht Wochen nach Veröffentlichung im Internet (www.kvs-sachsen.de) ihre Zulassungsanträge abzugeben und die hierfür<br />

erforderlichen Unterlagen gemäß § 18 Ärzte-ZV beizubringen. Der Zulassungsausschuss berücksichtigt bei dem Auswahlverfahren nur die nach der Bekanntmachung<br />

fristgerecht und vollständig abgegebenen Zulassungsanträge. Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter<br />

Berücksichtigung folgender Kriterien: berufliche Eignung, Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, Approbationsalter, Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß<br />

§ 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V und räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und Beurteilung im Hinblick auf die bestmögliche Versorgung der Versicherten.<br />

Die Anschrift der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle (Registerstelle) lautet:<br />

<strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong> <strong>Sachsen</strong>, Bezirksgeschäftsstelle Leipzig, Braunstr. 16 , 04347 Leipzig<br />

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