Vorlesung Umweltsteuern Allgemeines
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Steuerbare Vorgänge<br />
• Erstmalige Zulassung § 1 Z 3 NoVAG<br />
subsidiär zu § 1 Z 1<br />
Hauptanwendungsfälle: Eigenimport und<br />
Verbringung im Zuge einer Übersiedlung<br />
Als erstmalige Zulassung gelten auch:<br />
Die Zulassung eines Kfz, das früher bereits im Inland<br />
zugelassen war, wenn nach Eintritt der Steuerpflicht<br />
eine Vergütung der NoVA erfolgte.<br />
Die Verwendung eines Kfz im Inland, wenn es nach<br />
dem KFG zuzulassen wäre.<br />
Steuerbare Vorgänge<br />
• Änderung der Verhältnisse § 1 Z 4<br />
NoVAG<br />
Lieferung eines bisher begünstigten Kfz<br />
Entnahme eines bisher begünstigten Kfz<br />
Änderung der begünstigten Nutzung<br />
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