FAG Novelle vorgelegt.pdf - Ministerium der Finanzen - Land ...
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<strong>Ministerium</strong> <strong>der</strong> <strong>Finanzen</strong><br />
Pressestelle<br />
Heinrich-Mann-Allee 107<br />
14473 Potsdam<br />
Presseinformation<br />
Ingrid Mattern<br />
Pressesprecherin<br />
Hausruf: (03 31) 8 66 – 6007<br />
Fax: (03 31) 8 66 – 6666<br />
Handy: (0171) 768 58 94<br />
Internet: www.mdf.brandenburg.de<br />
E-Mail: ingrid.mattern@mdf.brandenburg.de<br />
Potsdam, 18. Juli 2012<br />
<strong>Land</strong>esregierung hält Wort: Kommunale Selbstverwaltung<br />
im <strong>Land</strong> Brandenburg wird politisch und finanziell<br />
gestärkt<br />
Minister Markov legt Entwurf für <strong>Novelle</strong> des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes<br />
vor<br />
Potsdam – Anfang Juli hatte das Kabinett den Minister <strong>der</strong> <strong>Finanzen</strong> beauftragt,<br />
einen Gesetzesentwurf zur Än<strong>der</strong>ung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes<br />
(Bbg<strong>FAG</strong>) vorzulegen. Diesen hat <strong>der</strong> Minister heute dem <strong>Land</strong>tag<br />
als Unterrichtung übersandt. Vorgesehen ist, dass dieser nach Beschluss <strong>der</strong><br />
<strong>Land</strong>esregierung parallel zu den Haushaltsdebatten diskutiert und beschlossen<br />
werden kann, um am 1. Januar 2013 in Kraft treten zu können. Finanzminister<br />
Dr. Helmuth Markov bekräftigte heute, dass „das strategische Ziel <strong>der</strong> rot-roten<br />
<strong>Land</strong>esregierung, das <strong>Land</strong>, seine Kommunen und <strong>Land</strong>kreise zu entwickeln und<br />
zu stärken, mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz auf solide Beine gestellt ist.<br />
Die kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt, <strong>der</strong> solidarische Finanzausgleich<br />
zwischen <strong>Land</strong> und Kommunen sowie auf <strong>der</strong> kommunalen Ebene<br />
selbst wird ausgebaut und damit aktive Zukunftsvorsorge betrieben.“<br />
Ab 2013 werden die Kommunen mehr Geld als Schlüsselzuweisung erhalten<br />
(Abschaffung des so genannten Vorwegabzugs). Zukünftig werden hilfsbedürftige<br />
Kommunen durch Ausweitung des Ausgleichsfonds Zuschüsse für bedeutsame<br />
Investitionen erhalten, die bislang selbst dringendste Investitionen mangels genehmigungsfähiger<br />
Kreditaufnahmen o<strong>der</strong> stringenter Haushaltssicherungskon-
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zepte nicht realisieren konnten. Um die beson<strong>der</strong>en Belastungen aus den kommunalen<br />
Aufgaben <strong>der</strong> Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung besser abfe<strong>der</strong>n<br />
zu können, wird darüber hinaus <strong>der</strong> Schuldenmanagementfonds um drei<br />
Jahre verlängert. Dafür wird <strong>der</strong> Ausgleichsfonds für die Jahre 2012 – 2015 auf<br />
45 Millionen Euro pro Jahr erhöht.<br />
Hintergrund:<br />
* * *<br />
Abschaffung des Vorwegabzugs:<br />
Mit diesem Gesetz soll ein Abbau des 2006 eingeführten sogenannten Vorwegabzugs<br />
gemäß § 3 Abs. 2 Bbg<strong>FAG</strong> vorgenommen werden, das heißt die Kommunen<br />
bekommen 2013 20 Millionen Euro, 2014 30 Millionen Euro, 2015 40 Millionen<br />
und 2016 50 Millionen Euro mehr Zuweisungen als bisher. Die Verbundmasse<br />
wird dann zugunsten <strong>der</strong> Kommunen um jährlich 50 Millionen Euro gestärkt.<br />
Ausweitung des Ausgleichsfonds:<br />
Der Verwendungszweck <strong>der</strong> Ausgleichsfondsmittel wird auf lnvestitionen hilfsbedürftiger<br />
Kommunen erweitert. Damit soll vermieden werden, dass selbst dringendste<br />
lnvestitionen mangels genehmigungsfähiger Kreditaufnahmen<br />
o<strong>der</strong> stringenter Haushaltssicherungskonzepte unterbleiben müssten.<br />
Verlängerung des Schuldenmanagementfonds:<br />
Im Rahmen des Ausgleichsfonds nach § 16 Bbg<strong>FAG</strong> sind die erfor<strong>der</strong>lichen Stabilisierungsmaßnahmen<br />
bei den Aufgabenträgern <strong>der</strong> Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung<br />
noch nicht abgeschlossen. Diese sollen für weitere drei Jahre ermöglicht<br />
werden.