20.11.2013 Aufrufe

Urlaubsplanung 2003 Im Januar sollten Sie bereits daran ... - LGH

Urlaubsplanung 2003 Im Januar sollten Sie bereits daran ... - LGH

Urlaubsplanung 2003 Im Januar sollten Sie bereits daran ... - LGH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Urlaubsplanung</strong> <strong>2003</strong><br />

<strong>Im</strong> <strong>Januar</strong> <strong>sollten</strong> <strong>Sie</strong> <strong>bereits</strong> <strong>daran</strong> denken die <strong>Urlaubsplanung</strong> für das<br />

gesamte Jahr zu machen, um keine bösen Überraschungen in den begehrten<br />

Urlaubszeiten rund um die Oster-, Sommer-, oder Weihnachtsferien zu erleben.<br />

Eine Planung zu Beginn des Jahres gibt allen Mitarbeitern Sicherheit und hat<br />

den Vorteil, dass eine Absprache untereinander zu diesem Zeitpunkt meist<br />

noch konfliktfrei möglich ist.<br />

Der Jahresurlaubsplan<br />

Der beste Weg den Urlaubswünschen aller Mitarbeiter gerecht zu werden ist, wenn<br />

alle Mitarbeiter ihre Urlaubswünsche in eine Jahresübersicht eintragen. So eine<br />

Übersicht hat den Vorteil, dass jeder sofort sieht, wo es Überschneidungen gibt.<br />

Beispiel eines Urlaubsplans<br />

Name<br />

Name<br />

Name<br />

Name<br />

Name<br />

Name<br />

Selig<br />

Oros<br />

Habel<br />

Fuchs<br />

Dietrich<br />

Schimanski<br />

Koslov<br />

ski<br />

Kalenderwoche<br />

Urlaubsanspruch<br />

<strong>2003</strong><br />

33 26 30 30 26 26<br />

1 X X<br />

2 X<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9 X<br />

10 X X<br />

11 X<br />

12<br />

13<br />

14 X<br />

15 X X X<br />

16 X X X X X<br />

17<br />

18<br />

In unserem Beispiel wollen fünf von sechs Mitarbeitern in der Woche vor Ostern<br />

Urlaub machen. In diesem Fall muss der Urlaub abgestimmt werden, unter<br />

Seite 1 von 3


Berücksichtigung der Erfordernisse des Betriebes aber auch des jeweiligen<br />

Mitarbeiters. Außerdem müssen Vertretungsregelungen getroffen werden. Der<br />

Betriebsinhaber beziehungsweise der direkte Vorgesetzte prüft und genehmigt dann<br />

den Urlaub der Mitarbeiter. Wenn es wie in diesem Beispiel in Ihrem Betrieb häufig<br />

vorkommt, dass die Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub haben wollen und das vielleicht<br />

auch in auftragsschwachen Zeiten liegt, dann kann es sinnvoll sein Betriebsferien<br />

einzuführen.<br />

Tipp !<br />

Falls <strong>Sie</strong> einen Betriebsrat haben, hat er bei der Aufstellung des Urlaubsplans<br />

ein Mitbestimmungsrecht. Wenn <strong>Sie</strong> in diesem Plan die Lage und die Dauer des<br />

Urlaubs der Mitarbeiter konkret festhalten, dann ist der Urlaubsplan<br />

verbindlich. Eine ausdrückliche Erteilung des Urlaubs ist nicht mehr<br />

erforderlich. Wird der Urlaubsplan nachträglich geändert, muss diese<br />

Änderung vom Betriebsrat genehmigt werden.<br />

Betriebsferien<br />

Die Einführung von Betriebsferien kann wirtschaftliche und organisatorische Gründe<br />

haben. Betriebsferien bedeutet, dass alle Mitarbeiter zur gleichen Zeit Urlaub haben.<br />

Der Zeitpunkt des Urlaubs - meist zwei oder drei Wochen im Sommer - muss<br />

rechtzeitig und in Absprache mit dem Betriebsrat einheitlich festgelegt werden. In<br />

vielen Betrieben ist es üblich die ersten oder die letzten drei Wochen der<br />

Sommerferien für mehrere Jahre festzulegen. Das gibt den Mitarbeitern<br />

Planungssicherheit. Und auch Ihre Kunden können sich diese Regelung leicht<br />

merken und sind nicht enttäuscht, wenn sie in dieser Zeit niemanden erreichen. Es<br />

gibt natürlich Gewerke, in denen jemand für die Kunden im Notfall erreichbar sein<br />

muss. Dann muss ein Bereitschaftsdienst eingerichtet werden. Die Aufgabe des<br />

Unternehmers ist es, festzustellen wer von der Qualifikation und aufgrund der<br />

persönlichen Umstände in Frage kommt. Das müssen Mitarbeiter sein die<br />

selbstständig Entscheidungen treffen können und deren familiäres Umfeld mitspielt.<br />

In Absprache mit diesen Mitarbeitern und dem Betriebsrat wird der<br />

Bereitschaftsdienst organisiert. Oft ist es nicht notwendig, dass sich die Mitarbeiter<br />

dafür im Betrieb aufhalten. Durch eine Rufumleitung ist es möglich, dass die<br />

eingehenden Anrufe auf ein Mobiltelefon, das der Mitarbeiter vom Betrieb gestellt<br />

bekommt und immer bei sich tragen muss, umzuleiten.<br />

Tipp !<br />

Bei der Festlegung von Bereitschaftsdiensten unbedingt für alle Mitarbeiter<br />

klar machen nach welchen Kriterien entschieden wird. Bereitschaftsdienst darf<br />

nicht als Bestrafung wahrgenommen werden. Aus diesem Grund ist es wichtig<br />

festzulegen, in welchem Umfang der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit<br />

angesehen wird.<br />

Seite 2 von 3


Zustimmung des Betriebsrates und Urlaubsrichtlinien<br />

Als Unternehmensinhaber kann man den Zeitpunkt des Urlaubs seiner Mitarbeiter<br />

nicht frei gestalten. Der Betriebsrat hat zunächst bei der Festlegung allgemeiner<br />

Urlaubsgrundsätze ein Mitbestimmungsrecht. Die Urlaubswünsche des einzelnen<br />

Arbeitnehmers und die Interessen des Arbeitgebers am Betriebsablauf sollen in<br />

einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Hierbei geht es nicht um die Festlegung<br />

des Urlaubs im Einzelfall. Zusammen mit dem Betriebsrat werden allgemeine<br />

Richtlinien aufgestellt, nach denen den Arbeitnehmern Urlaub zu gewähren ist. Diese<br />

Richtlinien regeln zum Beispiel<br />

ob es Betriebsferien geben soll<br />

was geschieht, wenn mehrere Arbeitnehmer zeitgleich Urlaub haben<br />

Möglichkeiten, bei erhöhtem Arbeitsanfall eine Urlaubssperre zu verhängen.<br />

Copyright by MCH 01/<strong>2003</strong><br />

Autorin: Ulla Habelt<br />

Seite 3 von 3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!