Urlaubsplanung 2003 Im Januar sollten Sie bereits daran ... - LGH
Urlaubsplanung 2003 Im Januar sollten Sie bereits daran ... - LGH
Urlaubsplanung 2003 Im Januar sollten Sie bereits daran ... - LGH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Urlaubsplanung</strong> <strong>2003</strong><br />
<strong>Im</strong> <strong>Januar</strong> <strong>sollten</strong> <strong>Sie</strong> <strong>bereits</strong> <strong>daran</strong> denken die <strong>Urlaubsplanung</strong> für das<br />
gesamte Jahr zu machen, um keine bösen Überraschungen in den begehrten<br />
Urlaubszeiten rund um die Oster-, Sommer-, oder Weihnachtsferien zu erleben.<br />
Eine Planung zu Beginn des Jahres gibt allen Mitarbeitern Sicherheit und hat<br />
den Vorteil, dass eine Absprache untereinander zu diesem Zeitpunkt meist<br />
noch konfliktfrei möglich ist.<br />
Der Jahresurlaubsplan<br />
Der beste Weg den Urlaubswünschen aller Mitarbeiter gerecht zu werden ist, wenn<br />
alle Mitarbeiter ihre Urlaubswünsche in eine Jahresübersicht eintragen. So eine<br />
Übersicht hat den Vorteil, dass jeder sofort sieht, wo es Überschneidungen gibt.<br />
Beispiel eines Urlaubsplans<br />
Name<br />
Name<br />
Name<br />
Name<br />
Name<br />
Name<br />
Selig<br />
Oros<br />
Habel<br />
Fuchs<br />
Dietrich<br />
Schimanski<br />
Koslov<br />
ski<br />
Kalenderwoche<br />
Urlaubsanspruch<br />
<strong>2003</strong><br />
33 26 30 30 26 26<br />
1 X X<br />
2 X<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9 X<br />
10 X X<br />
11 X<br />
12<br />
13<br />
14 X<br />
15 X X X<br />
16 X X X X X<br />
17<br />
18<br />
In unserem Beispiel wollen fünf von sechs Mitarbeitern in der Woche vor Ostern<br />
Urlaub machen. In diesem Fall muss der Urlaub abgestimmt werden, unter<br />
Seite 1 von 3
Berücksichtigung der Erfordernisse des Betriebes aber auch des jeweiligen<br />
Mitarbeiters. Außerdem müssen Vertretungsregelungen getroffen werden. Der<br />
Betriebsinhaber beziehungsweise der direkte Vorgesetzte prüft und genehmigt dann<br />
den Urlaub der Mitarbeiter. Wenn es wie in diesem Beispiel in Ihrem Betrieb häufig<br />
vorkommt, dass die Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub haben wollen und das vielleicht<br />
auch in auftragsschwachen Zeiten liegt, dann kann es sinnvoll sein Betriebsferien<br />
einzuführen.<br />
Tipp !<br />
Falls <strong>Sie</strong> einen Betriebsrat haben, hat er bei der Aufstellung des Urlaubsplans<br />
ein Mitbestimmungsrecht. Wenn <strong>Sie</strong> in diesem Plan die Lage und die Dauer des<br />
Urlaubs der Mitarbeiter konkret festhalten, dann ist der Urlaubsplan<br />
verbindlich. Eine ausdrückliche Erteilung des Urlaubs ist nicht mehr<br />
erforderlich. Wird der Urlaubsplan nachträglich geändert, muss diese<br />
Änderung vom Betriebsrat genehmigt werden.<br />
Betriebsferien<br />
Die Einführung von Betriebsferien kann wirtschaftliche und organisatorische Gründe<br />
haben. Betriebsferien bedeutet, dass alle Mitarbeiter zur gleichen Zeit Urlaub haben.<br />
Der Zeitpunkt des Urlaubs - meist zwei oder drei Wochen im Sommer - muss<br />
rechtzeitig und in Absprache mit dem Betriebsrat einheitlich festgelegt werden. In<br />
vielen Betrieben ist es üblich die ersten oder die letzten drei Wochen der<br />
Sommerferien für mehrere Jahre festzulegen. Das gibt den Mitarbeitern<br />
Planungssicherheit. Und auch Ihre Kunden können sich diese Regelung leicht<br />
merken und sind nicht enttäuscht, wenn sie in dieser Zeit niemanden erreichen. Es<br />
gibt natürlich Gewerke, in denen jemand für die Kunden im Notfall erreichbar sein<br />
muss. Dann muss ein Bereitschaftsdienst eingerichtet werden. Die Aufgabe des<br />
Unternehmers ist es, festzustellen wer von der Qualifikation und aufgrund der<br />
persönlichen Umstände in Frage kommt. Das müssen Mitarbeiter sein die<br />
selbstständig Entscheidungen treffen können und deren familiäres Umfeld mitspielt.<br />
In Absprache mit diesen Mitarbeitern und dem Betriebsrat wird der<br />
Bereitschaftsdienst organisiert. Oft ist es nicht notwendig, dass sich die Mitarbeiter<br />
dafür im Betrieb aufhalten. Durch eine Rufumleitung ist es möglich, dass die<br />
eingehenden Anrufe auf ein Mobiltelefon, das der Mitarbeiter vom Betrieb gestellt<br />
bekommt und immer bei sich tragen muss, umzuleiten.<br />
Tipp !<br />
Bei der Festlegung von Bereitschaftsdiensten unbedingt für alle Mitarbeiter<br />
klar machen nach welchen Kriterien entschieden wird. Bereitschaftsdienst darf<br />
nicht als Bestrafung wahrgenommen werden. Aus diesem Grund ist es wichtig<br />
festzulegen, in welchem Umfang der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit<br />
angesehen wird.<br />
Seite 2 von 3
Zustimmung des Betriebsrates und Urlaubsrichtlinien<br />
Als Unternehmensinhaber kann man den Zeitpunkt des Urlaubs seiner Mitarbeiter<br />
nicht frei gestalten. Der Betriebsrat hat zunächst bei der Festlegung allgemeiner<br />
Urlaubsgrundsätze ein Mitbestimmungsrecht. Die Urlaubswünsche des einzelnen<br />
Arbeitnehmers und die Interessen des Arbeitgebers am Betriebsablauf sollen in<br />
einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Hierbei geht es nicht um die Festlegung<br />
des Urlaubs im Einzelfall. Zusammen mit dem Betriebsrat werden allgemeine<br />
Richtlinien aufgestellt, nach denen den Arbeitnehmern Urlaub zu gewähren ist. Diese<br />
Richtlinien regeln zum Beispiel<br />
ob es Betriebsferien geben soll<br />
was geschieht, wenn mehrere Arbeitnehmer zeitgleich Urlaub haben<br />
Möglichkeiten, bei erhöhtem Arbeitsanfall eine Urlaubssperre zu verhängen.<br />
Copyright by MCH 01/<strong>2003</strong><br />
Autorin: Ulla Habelt<br />
Seite 3 von 3