Hautschutz in der Metallindustrie
Hautschutz in der Metallindustrie
Hautschutz in der Metallindustrie
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Arbeitsschutz hautnah - Tipps und Informationen<br />
<strong>Hautschutz</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Metall<strong>in</strong>dustrie
1Arbeitsschutz hautnah 1 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Impressum<br />
Autoren:<br />
Dr. P.M. Bittighofer<br />
Dr. C. Grüner<br />
Dr. K.D. Koch-Wrenger<br />
Herausgeber:<br />
Redaktion:<br />
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg<br />
Abt. 5 Arbeitsmediz<strong>in</strong> / Staatlicher Gewerbearzt<br />
Referat 53 Arbeitstoxikologie / Allergologie<br />
P.M. Bittighofer<br />
C. Grüner<br />
K.D. Koch-Wrenger<br />
Uhlandstr.14<br />
70025 Stuttgart<br />
Telefon 0711/ 2124193<br />
Fax 0711/ 2360206<br />
Druck:<br />
W. Köngeter<br />
Anmerkungen zur Reihe: Arbeitsschutz hautnah<br />
Schriften aus dieser Reihe ersche<strong>in</strong>en <strong>in</strong> unregelmäßigen Abständen und beschäftigen sich mit dem<br />
Schutz vor Allergien am Arbeitsplatz.
2Arbeitsschutz hautnah 2 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen
3Arbeitsschutz hautnah 3 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Vorwort...................................................................................................Seite 5<br />
Merkblatt Arbeitsschutz <strong>in</strong> <strong>der</strong> Metall<strong>in</strong>dustrie .......................................Seite 6<br />
Merkblatt Die Haut im W<strong>in</strong>ter..................................................................Seite 17<br />
Technische Regel für Gefahrstoffe - TRGS 531 Feuchtarbeiten............Seite 18<br />
Technische Regel für Gefahrstoffe - TRGS 540<br />
Sensibilisierende Stoffe..........................................................................Seite 26<br />
Technische Regel für Gefahrstoffe – TRGS 611 Kühlschmierstoffe......Seite 41<br />
<strong>Hautschutz</strong>- und Handschuhplan...........................................................Seite 51<br />
Checkliste BioStoffV Umgang mit Kühlschmierstoffen...........................Seite 52<br />
Adressenliste Gewerbeaufsicht, LGA.....................................................Seite 63
5Arbeitsschutz hautnah 5 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Vorwort<br />
Dr. Grüner, Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg<br />
Hauterkrankungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Metall<strong>in</strong>dustrie führen <strong>in</strong> Baden - Württemberg die Rangliste bei den<br />
beruflich bed<strong>in</strong>gten Hauterkrankungen an, was auch daranliegt, daß die Metall<strong>in</strong>dustrie <strong>in</strong> Baden-Württemberg<br />
e<strong>in</strong>en hohen Stellenwert hat und viele Arbeitnehmer dort tätig s<strong>in</strong>d. In diesem<br />
S<strong>in</strong>ne soll diese Broschüre verstanden werden, die aus <strong>der</strong> Praxis heraus bewährte Tipps zum<br />
Schutz vor Berufskrankheiten <strong>der</strong> Haut und Atemwege <strong>in</strong> <strong>der</strong> Metall<strong>in</strong>dustrie gibt.<br />
Häufigkeit von beruflichen Hauterkrankungen:<br />
30<br />
30<br />
25<br />
Metallberufe<br />
15<br />
14<br />
13<br />
20<br />
15<br />
Lebensmittelberufe<br />
Friseur<br />
7<br />
10<br />
5<br />
Gesundheits-berufe<br />
Bauberufe<br />
%<br />
0
6Arbeitsschutz hautnah 6 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Stand: 4.Okt 2001<br />
Schutz vor Haut- und Atemwegserkrankungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Metall<strong>in</strong>dustrie<br />
Dr. Grüner, Dr. Koch-Wrenger<br />
Haut- und Atemwegserkrankungen kommen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Metall<strong>in</strong>dustrie häufig vor. Oft zw<strong>in</strong>gen sie zum Abbruch<br />
<strong>der</strong> Lehre o<strong>der</strong> zur Berufsaufgabe.<br />
1. Hautkrankheiten<br />
Wie entstehen beruflich bed<strong>in</strong>gte Hautkrankheiten?<br />
Normalerweise stellt unsere Oberhaut e<strong>in</strong>en guten Schutz gegen die Umwelt dar. Sie ist wie e<strong>in</strong>e Mauer<br />
aus Epithelzellen aufgebaut. Die unterste Lage von Epithelzellen teilt sich ständig und die Zellen rücken<br />
nach oben. Dort lagern sie Hornkügelchen e<strong>in</strong>, sterben ab und bilden e<strong>in</strong>en dichten und wi<strong>der</strong>standsfähigen<br />
Verbund. Wenn sie an die Oberfläche gelangt s<strong>in</strong>d, werden sie als Hornschuppen abgeschilfert. Die<br />
Haut erneuert sich also ständig selbst und entfernt so geschädigte Zellen. Um die Hautoberfläche glatt<br />
und geschmeidig zu halten, geben Talg- und Schweißdrüsen e<strong>in</strong>e körpereigene <strong>Hautschutz</strong>creme ab, die<br />
die Hautoberfläche bedeckt. Diese hat e<strong>in</strong>en leicht sauren pH-Wert (pH 5,5) und wird deshalb auch als<br />
Säureschutzmantel bezeichnet.<br />
Abnutzungsekzem<br />
Wenn Berufsstoffe auf die Haut e<strong>in</strong>wirken, die e<strong>in</strong>en stärker sauren o<strong>der</strong> alkalischen pH-Wert haben o<strong>der</strong><br />
die Haut entfetten, wird zunächst dieser Säureschutzmantel zerstört. Als nächstes werden Fette aus <strong>der</strong><br />
Oberhaut entfernt, die normalerweise die Hornschuppen zusammenhalten. Es entstehen Hautschäden,<br />
durch die jetzt Bakterien und Chemikalien <strong>in</strong> die tiefer gelegenen lebenden Hautschichten vordr<strong>in</strong>gen<br />
können. Hier f<strong>in</strong>den sich beson<strong>der</strong>e Zellen, die an <strong>der</strong> Grenze <strong>der</strong> lebenden Hautschichten entlang wan<strong>der</strong>n,<br />
e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gende Fremdstoffe (Antigene) erkennen und auffressen. Diese "Wächterzellen" nennt man<br />
Fress-Zellen o<strong>der</strong> Makrophagen. Sie wan<strong>der</strong>n mit dem aufgefressenen Fremdstoff <strong>in</strong> die Lymphknoten<br />
und geben Gewebshormone (Botenstoffe) ab, die e<strong>in</strong>e Entzündung <strong>der</strong> Haut verursachen. Die Haut rötet<br />
sich, wird rau und schuppig und zeigt Bläschen und Papeln. Die Bläschen platzen und es entstehen größere<br />
Löcher <strong>in</strong> <strong>der</strong> Haut. Das entstandene Krankheitsbild nennt man e<strong>in</strong> Abnutzungsekzem. Es ist am
7Arbeitsschutz hautnah 7 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
ausgeprägtesten, wo die Haut am dünnsten ist, z. B. an den Handrücken, zwischen den F<strong>in</strong>gern und um<br />
die Nägel herum, aber auch an den Unterarmen.<br />
Allergisches Kontaktekzem<br />
Im Lymphknoten geben die Fress-Zellen die aufgefressenen Fremdstoffe an T-Helfer-Zellen (Lymphozyten)<br />
ab, die jetzt e<strong>in</strong>e speziell gegen e<strong>in</strong>zelne Fremdstoffe gerichtete Abwehrreaktion e<strong>in</strong>leiten können. Es<br />
bilden sich Antikörper o<strong>der</strong> immunkompetente T-Lymphocyten gegen Berufsstoffe. Folge ist e<strong>in</strong>e überschießende<br />
Immunreaktion, die man auch als Allergie bezeichnet. Die meisten allergischen Erkrankungen<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Metall<strong>in</strong>dustrie s<strong>in</strong>d allergische Kontaktekzeme. 2 Tage nach Hautkontakt mit dem Berufsstoff, gegen<br />
den man allergisch geworden ist, kommt es an <strong>der</strong> Kontaktstelle zu Hautrötung, Schuppung, Bildung<br />
von Papeln und Bläschen. Von hier kann die Hautentzündung auf weitere Hautbereiche streuen. Seltener<br />
werden IgE-Antikörper gegen Berufsstoffe gebildet. Folge s<strong>in</strong>d allergische Symptome, wie Schnupfen,<br />
B<strong>in</strong>dehautentzündung, Asthma, aber auch Hautentzündungen.<br />
Ölakne<br />
Beim Umgang mit Kühlölen kommt es bei manchen Arbeitnehmern verstärkt zu Akne, beson<strong>der</strong>s an Ölkontaktstellen<br />
(z. B. bei E<strong>in</strong>stellern an <strong>der</strong> Schulter o<strong>der</strong> den Oberschenkeln). E<strong>in</strong>e Ölakne läßt sich durch<br />
ausreichenden Spritzschutz an <strong>der</strong> Masch<strong>in</strong>e, ausreichende Wartung und Wechsel des Kühlöls, häufiges<br />
Waschen <strong>der</strong> Arbeitskleidung, Hautre<strong>in</strong>igung nach Ende <strong>der</strong> täglichen Arbeit und Aknetherapie beim<br />
Hautarzt meist heilen.<br />
Haut<strong>in</strong>fektionen<br />
Gelegentlich kommt es <strong>in</strong> <strong>der</strong> Metall<strong>in</strong>dustrie beim Umgang mit Kühlschmierstoffen, die stark mit Pseudomonaden<br />
besiedelt s<strong>in</strong>d, nicht nur zum Auftreten von Hautrötungen (rash) und Asthma, son<strong>der</strong>n auch zu<br />
eitrigen Nagelwallentzündungen. E<strong>in</strong>e Therapie und gleichzeitige Stabilisierung o<strong>der</strong> Austausch des KSS<br />
s<strong>in</strong>d hier s<strong>in</strong>nvoll. Das gleiche gilt, wenn gehäuft Warzen auftreten. Warzen s<strong>in</strong>d die Folge von Haut<strong>in</strong>fektionen<br />
mit bestimmten Viren.<br />
Hautkrebs<br />
Bei zu hohem Gehalt des KSS an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen bzw. Nitrosam<strong>in</strong>en<br />
kann es <strong>in</strong> seltenen Fällen bei Arbeitnehmern zu Hautkrebserkrankungen kommen. Dies läßt sich durch<br />
Kontrolle des KSS und Auswahl des richtigen KSS vermeiden.<br />
2. Atemwegskrankheiten<br />
Wie entstehen berufsbed<strong>in</strong>gte Atemwegserkrankungen?<br />
Reizungen <strong>der</strong> Augen, Schnupfen, Halsentzündung und Asthma können Folge e<strong>in</strong>er ausgeprägten mikrobiellen<br />
Besiedlung des KSS se<strong>in</strong>. Man spricht dann von e<strong>in</strong>er Schleimhautreizung (MMI = mucous membrane<br />
irritation). Hierbei spielen mikrobielle Aerosole e<strong>in</strong>e Rolle. E<strong>in</strong> Austausch des KSS o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Kapselung<br />
und Absaugung und ggf. Zuluft können hier zu Verbesserungen führen.<br />
Gelegentlich werden allergische Asthmaerkrankungen, meist auf mikrobielle KSS-Bestandteile, selten<br />
auch auf Des<strong>in</strong>fektionsmittel o<strong>der</strong> Duftstoffe beobachtet. Allergische und toxische Asthmafälle können<br />
auch durch E<strong>in</strong>atmen von Isozyanaten (Härter von Klebern und Lacken auf Polyurethanbasis), bestimmten<br />
Härtern von Epoxidharzen (Lacke o<strong>der</strong> Kleber) auf Dicarbonsäurebasis und Acrylaten (Schraubensicherung,<br />
Kleber) vorkommen. E<strong>in</strong>atmen von Cobalt-haltigen Aerosolen kann zu e<strong>in</strong>em Hartmetall-Asthma<br />
und e<strong>in</strong>er Hartmetall-Lunge (Fibrose) führen.<br />
Mikrobielle KSS-Bestandteile <strong>in</strong> hoher Konzentration können zu e<strong>in</strong>er exogen-allergischen Alveolitis<br />
(e<strong>in</strong>e allergische Krankheit <strong>in</strong> den Lungebläschen) führen. Wichtig ist es zu wissen, daß die allergene und<br />
toxische Wirkung von mikrobiellen Aerosolen nicht an die Lebensfähigkeit <strong>der</strong> Mikroorganismen gebunden
8Arbeitsschutz hautnah 8 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
ist, daß also e<strong>in</strong>e Des<strong>in</strong>fektion eher zu Verschlechterungen als zu Verbesserungen führt, da Allergene und<br />
Tox<strong>in</strong>e verstärkt freigesetzt werden können.<br />
Welche Bereiche s<strong>in</strong>d beson<strong>der</strong>s betroffen?<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Metallbearbeitung mit Kühlschmierstoffen (KSS)<br />
Metallre<strong>in</strong>igung mit Lösemitteln, Kaltre<strong>in</strong>igern und alkalischen Re<strong>in</strong>igern<br />
Galvanik<br />
Umgang mit Harzen (Träufelharz, Lacke, Kleber, Schraubensicherung)<br />
Tätigkeiten mit starker Verschmutzung <strong>der</strong> Hände (Polieren, Gießerei)<br />
Arbeitsbereich Hautschäden durch Allergien durch<br />
zerspanende Metallbearbeitung<br />
Kühlschmierstoffe (alkalischer pH-<br />
Wert, Entfettung), Mikroorganismen<br />
(Endotox<strong>in</strong>e)<br />
Metallspäne<br />
z. B. Kolophonium, Am<strong>in</strong>oethanole,<br />
Des<strong>in</strong>fektionsmittel, Metallionen,<br />
Mikroorganismen, Duftstoffe,<br />
Rostschutzmittel,<br />
Schmierfähigkeitsverbes-serer<br />
Genaueres können Sie unter<br />
http://members.aol.com/charlygrue/te<br />
stkss.htm nachsehen.<br />
Metallre<strong>in</strong>igung alkalische Re<strong>in</strong>iger, Entfettung Tenside, Duftstoffe, Metallionen<br />
Galvanik<br />
alkalische und saure Bä<strong>der</strong>, Entfet-<br />
Metallionen<br />
Umgang mit Harzen<br />
starke Handverschmutzung<br />
tung<br />
sauren pH-Wert (HCl bei Epoxidharzen,<br />
Abiet<strong>in</strong>säure bei Kolophonium,<br />
Ameisensäure beim Löten), alkalischen<br />
pH-Wert (alkalische Am<strong>in</strong>härter),<br />
Acrylatmonomere (toxisch)<br />
Entfettung durch häufiges Re<strong>in</strong>igen<br />
Epoxidharz, Am<strong>in</strong>härter, Kolophonium<br />
(Löten), Acrylate, Isozyanate als<br />
Polyurethanhärter,<br />
Metallionen, Tenside<br />
Wo kommen oft Atemwegserkrankungen vor?<br />
Folgende Risikofaktoren wären hier aufzuführen:<br />
ältere lange stabilisierte Kühlschmierstoffe,<br />
ke<strong>in</strong>e Kapselung und Absaugung <strong>der</strong> Masch<strong>in</strong>en,<br />
Hartmetallbearbeitung,<br />
Arbeit mit Harzen (Löten) und Kunstharzen.<br />
3. Allgeme<strong>in</strong>es zum Arbeitsschutz<br />
Was ist im Arbeitsschutz vorgeschrieben?<br />
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 611 (Kühlschmierstoffe),<br />
531(Feuchtarbeit) und 540 (Sensibilisierende Stoffe) beschreiben Arbeitsschutzmaßnahmen<br />
zur Vermeidung von Berufskrankheiten.<br />
Ersatzstoffprüfung (§ 16(2) GefStoffV)<br />
Der Arbeitgeber muss e<strong>in</strong>e Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsplatzanalyse) durchführen. Er muss die verwendeten<br />
Gefahrstoffe o<strong>der</strong> gefährlichen Arbeitsschritte wie Feuchtarbeit (mehr als 2 Stunden pro Tag<br />
feuchte o<strong>der</strong> schmutzige Hände o<strong>der</strong> Tragen von Handschuhen) o<strong>der</strong> Kontakt mit allergenen Berufsstoffen<br />
und sonstigen Gefahrstoffen auflisten. Danach muss er zunächst prüfen, ob er weniger gefährliche<br />
Stoffe o<strong>der</strong> Verfahren verwenden kann. Wenn dies möglich ist und sich solche Verfahren bewährt haben,<br />
muss er diese verwenden.
9Arbeitsschutz hautnah 9 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
In <strong>der</strong> TRGS 540 ist e<strong>in</strong>e Ersatzstoffprüfung für bestimmte Stoffe vorweggenommen. Für die Metall<strong>in</strong>dustrie<br />
s<strong>in</strong>d hierbei zwei Verbote wichtig:<br />
Die Verwendung von gepu<strong>der</strong>ten Latexhandschuhen, die man gelegentlich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Metall<strong>in</strong>dustrie<br />
f<strong>in</strong>det, ist wegen <strong>der</strong> hohen Allergiegefahr nicht erlaubt. Latexhandschuhe s<strong>in</strong>d ohneh<strong>in</strong> ke<strong>in</strong> ausreichen<strong>der</strong><br />
Schutz gegen die meisten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Metall<strong>in</strong>dustrie vorkommenden Chemikalien.<br />
Die Verwendung von Des<strong>in</strong>fektionsmitteln, die Formaldehyd o<strong>der</strong> Glutaraldehyd enthalten, ist e-<br />
benfalls nach TRGS 540 nicht erlaubt.<br />
Betriebsanweisung (§ 20(1) GefStoffV)<br />
Der Arbeitgeber muss se<strong>in</strong>e Beschäftigten über die Gefahren <strong>in</strong>formieren, die am Arbeitsplatz auftreten<br />
können. Dazu dient die Betriebsanweisung. In ihr werden die Gefahren, die auftreten können, die<br />
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln bei <strong>der</strong> Anwendung dieser Stoffe, Erste-Hilfe-Maßnahmen bei<br />
Unfällen und Entsorgungsregeln zusammengefasst. Die Betriebsanweisung muss verständlich für die<br />
Beschäftigten und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sprache <strong>der</strong> Beschäftigten abgefaßt se<strong>in</strong> (z.B. Türkisch für Türken). E<strong>in</strong>e Musterbetriebsanweisung<br />
f<strong>in</strong>det man <strong>in</strong> <strong>der</strong> Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 555.<br />
Unterrichtung (§ 20(2) GefStoffV)<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Die Beschäftigten müssen regelmäßig jährlich am Arbeitsplatz anhand <strong>der</strong> Betriebsanweisung im<br />
richtigen Verhalten und über Schutzmaßnahmen unterrichtet werden. Die Beschäftigten müssen die<br />
Unterweisung schriftlich bestätigen.<br />
Krankheitszeichen, welche die Beschäftigten bemerkt haben, wie Hautrötungen, Juckreiz o<strong>der</strong> Atembeschwerden,<br />
sollten besprochen werden und zu e<strong>in</strong>er Verbesserung des Arbeitsschutzes führen.<br />
Bei Schwangeren und auch bei stillenden Müttern muss darauf geachtet werden, dass sie am Arbeitsplatz<br />
nicht <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em Maße gefährdet werden (z. B. durch Lärm, Erschütterungen, Heben<br />
und Tragen von Lasten, erhebliches Bücken, Chemikalien, Fließbandtätigkeit ). Hierzu sollte e<strong>in</strong>e Beurteilung<br />
des Arbeitsplatzes nach <strong>der</strong> Verordnung zum Schutze <strong>der</strong> Mütter am Arbeitsplatz erfolgen.<br />
Über die Unterweisung h<strong>in</strong>aus muss <strong>der</strong> Arbeitgeber ständig auf sachgemäße Anwendung von<br />
Schutz-, Re<strong>in</strong>igungs- und Pflegemaßnahmen achten.<br />
Pausenraum<br />
Essen, Tr<strong>in</strong>ken und Rauchen Sie nicht am Arbeitsplatz, son<strong>der</strong>n im Pausenraum. Die M<strong>in</strong>destvoraussetzungen<br />
über Beschaffenheit und Ausstattung e<strong>in</strong>es Pausenraums stehen <strong>in</strong> § 29 <strong>der</strong> Arbeitsstättenverordnung<br />
und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Arbeitsstättenrichtl<strong>in</strong>ie ASR 20/1.<br />
Arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Vorsorge<br />
Beschäftigte müssen arbeitsmediz<strong>in</strong>isch beraten und auf mögliche arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Vorsorgeuntersuchungen<br />
zur Früherkennung von Haut- und Atemwegserkrankungen (berufsgenossenschaftlicher<br />
Grundsatz G 23, G 24) h<strong>in</strong>gewiesen werden. Übersteigt <strong>der</strong> N-Nitrosodiethanolam<strong>in</strong>-Gehalt (NDELA)<br />
des KSS im Umlaufsystem 5 ppm, muß die arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Vorsorgeuntersuchung nach dem<br />
Grundsatz G 40 "Krebserzeugende Stoffe“ durchgeführt werden.<br />
Treten gesundheitliche Beschwerden (Hautverän<strong>der</strong>ungen wie Ekzeme und eitrige Hautverän<strong>der</strong>ungen<br />
im Handbereich, verstärktes Auftreten von Akne an Schultern und Oberschenkeln , B<strong>in</strong>dehautentzündung,<br />
Schnupfen, Atemnot am Arbeitsplatz o<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Arbeit zu Hause) o<strong>der</strong> betriebliche<br />
Probleme auf, ist beim Betriebsarzt o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Fachkraft für Arbeitssicherheit, beim Hersteller <strong>der</strong> auslösenden<br />
Chemikalien, dem Gewerbeaufsichtsamt, dem Landesgesundheitsamt o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft<br />
sachkundige Beratung anzufor<strong>der</strong>n.<br />
Beschäftigte mit anlagebed<strong>in</strong>gter Neigung zur Entwicklung von Allergien wie Milchschorf, Beugenekzem,<br />
Neuro<strong>der</strong>mitis, allergischem Schnupfen und Asthma (Atopiker) s<strong>in</strong>d beson<strong>der</strong>s gefährdet, beruflich<br />
Haut- und Atemwegserkrankungen zu entwickeln. Die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Schutzmaßnahmen ist deshalb<br />
für Atopiker beson<strong>der</strong>s wichtig.
10Arbeitsschutz hautnah 10 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
4. Kühlschmierstoffe (KSS)<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an den Hersteller von wassermischbaren KSS<br />
Dem Hersteller/Lieferanten s<strong>in</strong>d folgende, dem Gesundheitsschutz dienende Anfor<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Bestellung<br />
vorzuschreiben:<br />
<br />
<br />
Aktuelles Sicherheitsdatenblatt nach § 14 GefStoffV muss mitgeliefert werden.<br />
Hautverträglichkeitsgutachten <strong>der</strong> Gebrauchskonzentration muss mitgeliefert werden. (Den Herstellern<br />
werden z. B. die Nachweise von <strong>der</strong>matologischen o<strong>der</strong> hygienischen Hochschul<strong>in</strong>stituten erstellt).<br />
Verschiedene Kühlschmierstoffe unterscheiden sich trotz Hautverträglichkeitsgutachten <strong>in</strong> ihrer<br />
Hauttoxizität erheblich. Auch das Hautverträglichkeitsgutachten garantiert nicht, daß das KSS ke<strong>in</strong>e<br />
Hauterkrankungen verursacht, verbessert aber die Chancen.<br />
KSS müssen frei von krebserzeugenden Stoffen se<strong>in</strong>. Schriftliche Bestätigung des Herstellers anfor<strong>der</strong>n,<br />
daß die m<strong>in</strong>eralischen Grundöle im KSS
11Arbeitsschutz hautnah 11 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
<br />
Es ist e<strong>in</strong> Wartungsplan (Anlage 1a und 1b) aufzustellen. Die dort festgelegten Maßnahmen s<strong>in</strong>d<br />
durchzuführen:<br />
Das KSS sollte m<strong>in</strong>destens wöchentlich auf se<strong>in</strong>en Ölgehalt mit e<strong>in</strong>em Refraktometer überprüft<br />
werden. Normalerweise ist <strong>der</strong> abgelesene Wert die Ölkonzentration. Ansonsten erhält man von<br />
<strong>der</strong> Herstellerfirma e<strong>in</strong>en Umrechnungsfaktor. E<strong>in</strong>e Eichtabelle erhält man ebenfalls von <strong>der</strong> Herstellerfirma.<br />
Wenn man selber e<strong>in</strong>e Eichkurve herstellen will, sollte man <strong>in</strong> Glaszyl<strong>in</strong><strong>der</strong>n verschiedene<br />
Konzentrationen des KSS herstellen und vorm Messen 3 Tage stehen lassen. Wichtig<br />
ist, daß das gemessene KSS ke<strong>in</strong>e Fremdstoffe wie Lecköl, Härtesalze o<strong>der</strong> Lösemittel enthält,<br />
da sonst falsche Werte gemessen werden. Man kann die Probe montags morgens mit e<strong>in</strong>er Spritze<br />
unter <strong>der</strong> Fremdölschicht aus dem Tank entnehmen. Besser zentrifugiert man Fremdstoffe <strong>in</strong><br />
Spitzzentrifugengläsern aus <strong>der</strong> Probe heraus.<br />
Der pH-Wert wassermischbarer KSS sollte täglich bis wöchentlich mit dem pH-Meter o<strong>der</strong> geeignetem<br />
pH-Papier gemessen werden.<br />
Günstig ist es, pH und Konzentration <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Kurve aufzutragen und die Kurve z.B. mit e<strong>in</strong>er Klarsichthülle<br />
an <strong>der</strong> Masch<strong>in</strong>e zu befestigen. So sieht je<strong>der</strong>, wie gut das KSS e<strong>in</strong>gestellt ist.<br />
Bei Abs<strong>in</strong>ken des pH-Wertes und gleichbleiben<strong>der</strong> Ölkonzentration liegt <strong>der</strong> Verdacht auf e<strong>in</strong>e<br />
Vermehrung von Mikroorganismen im KSS nahe. Es sollte jetzt nach Rücksprache mit <strong>der</strong> Herstellerfirma<br />
mit geeigneten Des<strong>in</strong>fektionsmitteln stabilisiert werden (z.B. Resistenztest durch<br />
Herstellerfirma). Hilft dies nichts, muß das KSS ausgetauscht werden. Es muß darauf geachtet<br />
werden, daß das Des<strong>in</strong>fektionsmittel im KSS e<strong>in</strong>en Wert von 0,2% nicht überschreitet, da es sonst<br />
hautunverträglich wird.<br />
Die Gefahr bei <strong>der</strong> Stabilisierung ist e<strong>in</strong>e Freisetzung von Endotox<strong>in</strong>en und Allergenen aus den<br />
Mikroorganismen, die oft relativ stabil jetzt <strong>in</strong> großer Konzentration im KSS bleiben. Das KSS wird<br />
irritativer und allergener. Es gibt mehr Haut- und Atemwegserkrankungen. Zudem enthalten KSS<br />
mit <strong>der</strong> Zeit immer mehr Metallionen. Deshalb sollten KSS aus gesundheitlichen Gründen<br />
nicht zu lange im System gehalten werden, selbst, wenn die Mikroorganismen sie noch nicht<br />
abbauen.<br />
Statt dieser Stoßdes<strong>in</strong>fektion können kont<strong>in</strong>uierlich kle<strong>in</strong>ere Mengen Des<strong>in</strong>fektionsmittel unter<br />
Dauerüberwachung im Labor zugegeben werden. Dies Verfahren hat den Vorteil, daß <strong>der</strong> Gehalt<br />
an Mikroorganismen und ihren Zerfallsprodukten nicht so hoch ist, hat aber den Nachteil, daß Resistenzen<br />
von Mikroorganismen gegen Des<strong>in</strong>fektionsmittel entstehen.<br />
Mit Teststäbchen sollte das Ansetzwasser regelmäßig auf Nitrat (Wert unter 50 ppm) kontrolliert<br />
werden, das KSS wöchentlich auf Nitrit (Wert unter 20 ppm) aus Ansetzwasser, von Härtesalzen<br />
o<strong>der</strong> Mikroorganismen, damit ke<strong>in</strong>e Nitrosam<strong>in</strong>e gebildet werden. Bei >20 ppm Nitrit muß das<br />
KSS ausgetauscht o<strong>der</strong> auf NDEIA untersucht werden. Bei mehr als 5 ppm NDEIA im KSS sollte<br />
das KSS ausgetauscht werden. Die Nitrosam<strong>in</strong>bildung wird auch durch Verwendung <strong>der</strong> vorgeschriebenen<br />
KSS ohne sekundäre Am<strong>in</strong>e o<strong>der</strong> mit Zusatz von Oxidationsmitteln verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t. Nitritquellen<br />
müssen beseitigt werden.<br />
Bei Bearbeitung von Hartmetall kann die Kobaltkonzentration im KSS mit Spezialbearbeitungsmitteln<br />
und durch wöchentliche Kontrolle <strong>der</strong> Kobaltkonzentration im KSS mittels Teststreifen unter<br />
20 µg/ l gehalten werden. Bei höheren Konzentrationen besteht die Gefahr von Hartmetallasthma<br />
und Hartmetallunge.<br />
Halten Sie das KSS sauber. Werfen Sie we<strong>der</strong> Getränke, noch Asche o<strong>der</strong> Essensreste h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>.<br />
Sonst vermehren sich die Mikroorganismen im KSS noch stärker - mit allen gesundheitlichen Folgen,<br />
die das für Sie haben kann.<br />
Kühlöle<br />
<br />
<br />
<br />
Auch Kühlöle müssen regelmäßig von Spänen, Abrieb, Lösemitteln und Fremdölen gere<strong>in</strong>igt werden.<br />
Sie sollten regelmäßig von <strong>der</strong> Herstellerfirma überprüft werden (Neutralisationszahl) und regelmäßig<br />
ausgetauscht werden.<br />
Bei Kühlölen, die älter als 1 Jahr s<strong>in</strong>d, sollte <strong>der</strong> PAK-Gehalt regelmäßig überprüft werden.
12Arbeitsschutz hautnah 12 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Raumluft- und Masch<strong>in</strong>entechnik<br />
<br />
<br />
<br />
In jedem Fall sollte <strong>der</strong> MAK-Wert für KSS-Dampf und KSS–Aerosole von 10 mg/m³ e<strong>in</strong>gehalten werden.<br />
In manchen Fällen ist dies auch durch Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung des KSS-Drucks und ausreichende KSS-<br />
Zufuhr möglich. Ansonsten sollten Masch<strong>in</strong>en, an denen KSS verwendet werden, am besten gekapselt<br />
und abgesaugt werden. Evtl. ist zusätzlich e<strong>in</strong>e Zuluft notwendig.<br />
CNC - Masch<strong>in</strong>en haben den Vorteil, daß nicht an laufen<strong>der</strong> Masch<strong>in</strong>e gearbeitet werden muß und so<br />
<strong>der</strong> Hautkontakt mit KSS ger<strong>in</strong>ger ist.<br />
E<strong>in</strong> ausreichen<strong>der</strong> Spritzschutz an den Masch<strong>in</strong>en m<strong>in</strong><strong>der</strong>t den Hautkontakt mit KSS.<br />
Organisatorische Schutzmaßnahmen<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
E<strong>in</strong> Wechsel zwischen Re<strong>in</strong>igungstätigkeiten und Tätigkeiten mit KSS sollte unterbleiben, da beides<br />
die Haut angreift.<br />
In <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Arbeitsplätze sollen möglichst ausreichende Waschgelegenheiten vorhanden se<strong>in</strong>.<br />
Masch<strong>in</strong>en sollten mit E<strong>in</strong>maltüchern gere<strong>in</strong>igt werden, die dann verworfen werden.<br />
Es ist e<strong>in</strong> <strong>Hautschutz</strong>- und Hygieneplan aufzustellen. Die dort festgelegten Maßnahmen s<strong>in</strong>d durchzuführen.<br />
Persönliche Schutzmaßnahmen<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Handre<strong>in</strong>igung und –pflege: Nach Ende je<strong>der</strong> Tätigkeit mit KSS sollten die Hände gere<strong>in</strong>igt und<br />
sorgfältig abgetrocknet werden, da sich das KSS sonst auf den Händen aufkonzentriert.<br />
Handschuhe: An laufenden Masch<strong>in</strong>en dürfen ke<strong>in</strong>e Handschuhe getragen werden. Nur an CNC-<br />
Masch<strong>in</strong>en dürfen Handschuhe getragen werden, um die Werkstücke e<strong>in</strong>- und auszuspannen. Es<br />
bieten sich ausreichend lange gefütterte Nitrilhandschuhe an, wenn man ke<strong>in</strong> hohes F<strong>in</strong>gerspitzengefühl<br />
braucht.<br />
<strong>Hautschutz</strong>:<br />
Tätigkeiten ohne Handschuhe: Es bieten sich für den Umgang mit wassermischbaren KSS Salben<br />
(Wasser- <strong>in</strong> Öl -Emulsionen) an, die regelmäßig alle 2 Stunden sorgfältig aufgetragen werden<br />
müssen. Man trägt hierzu die Salbe auf den Handrücken auf und verteilt sie von dort auf die Seiten<br />
<strong>der</strong> Hände, die F<strong>in</strong>gerkuppen und F<strong>in</strong>gerzwischenräume, die Unterarme und Handgelenke. Zuletzt<br />
kommt noch etwas auf die Hohlhand. So beh<strong>in</strong><strong>der</strong>t e<strong>in</strong>en die Schutzsalbe nicht und wirkt dort, wo<br />
die Schädigung am größten ist.<br />
Tätigkeiten mit Handschuhen: Bevor man die Handschuhe anzieht, trägt man alle 2 Stunden unter<br />
dem Handschuh e<strong>in</strong>e Tann<strong>in</strong>- o<strong>der</strong> Eucoriol - haltige Lotio auf, die das Schwitzen unter dem<br />
Handschuh verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t. Auch das Tragen von Baumwollhandschuhen unter dem Handschuh m<strong>in</strong><strong>der</strong>t<br />
das Schwitzen.<br />
Hautre<strong>in</strong>igung und Pflege: Nach Ende <strong>der</strong> Tätigkeit, vor <strong>der</strong> Pause und nach Dienstende re<strong>in</strong>igt<br />
man die Hände sorgfältig mit wenig hautschonendem (z.B. Syndet) Hautre<strong>in</strong>igungsmittel und trocknet<br />
sie sorgfältig ab. Danach pflegt man sie mit e<strong>in</strong>er Pflegesalbe, wobei wie<strong>der</strong> Handrücken, F<strong>in</strong>gerrücken,<br />
F<strong>in</strong>gerzwischenräume und Unterarme viel Pflege nötig haben. Diese Hautpflege ist notwendig,<br />
da KSS <strong>der</strong> Haut Fett und Feuchtigkeit entziehen.<br />
5. Metallre<strong>in</strong>igung<br />
Ersatzstoffprüfung<br />
Re<strong>in</strong>igungsmittel sollten ke<strong>in</strong>e Gefahrstofffe enthalten. Von den technisch geeigneten Re<strong>in</strong>igungsmitteln<br />
sollte immer das ungefährlichste verwendet werden.<br />
Technischer Schutz<br />
Automatische Re<strong>in</strong>igungsanlagen, bei denen ke<strong>in</strong> Kontakt mit dem Re<strong>in</strong>iger besteht, s<strong>in</strong>d vorzuziehen.<br />
Der Deckel von Bä<strong>der</strong>n sollte geschlossen se<strong>in</strong>. RLT-Anlagen s<strong>in</strong>d ggf. erfor<strong>der</strong>lich, um MAK-Werte e<strong>in</strong>zuhalten.
13Arbeitsschutz hautnah 13 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Organisatorische Schutzmaßnahmen<br />
E<strong>in</strong> Hautkontakt kann durch Applikatoren (Bürste mit Stiel, Siebe, die mit stumpfen Haken aus <strong>der</strong> Flüssigkeit<br />
gezogen werden) o<strong>der</strong> durch Tragen geeigneter Handschuhe vermieden werden. Bei längeren<br />
Re<strong>in</strong>igungstätigkeiten kann u.U. durch Arbeit mit feuchten Mikrofasertüchern ohne Re<strong>in</strong>iger o<strong>der</strong> Verwendung<br />
von mit undurchlässigem Material beschichteten Lappen (safe pads) <strong>der</strong> <strong>Hautschutz</strong> verbessert<br />
werden.<br />
Persönliche Schutzmaßnahmen<br />
<br />
Handschuhe: Die Handschuhe müssen gegen den verwendeten Re<strong>in</strong>iger dicht se<strong>in</strong>. Beson<strong>der</strong>s bei<br />
aromatenhaltigen Re<strong>in</strong>igern ist es oft schwierig, geeignete Handschuhe zu f<strong>in</strong>den. Handschuhe haben<br />
bei Benutzung meist nur e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Haltbarkeitsdauer. Es empfiehlt sich deshalb, sich vom Hersteller<br />
Handschuhe empfehlen zu lassen und sich hierbei e<strong>in</strong>e Beständigkeitsliste gegen den Re<strong>in</strong>iger<br />
(Durchbruchszeiten) vorlegen zu lassen. Die folgenden Tabelle gibt e<strong>in</strong>e Übersicht, für welche Gefahrstoffgruppe<br />
welche Handschuhe geeignet s<strong>in</strong>d.<br />
Gefahrstoff-Gruppe<br />
aliphatische Lösemittel (Testbenz<strong>in</strong>, Cyclohexanol,<br />
Ethylenglycoldibutylether, Kohlenwasserstoffe)<br />
aromatische Lösemitteln und Alkoholen (Xylol,<br />
Toluol, Solventnaphtha, Ethanol, Isopropanol)<br />
Methanol<br />
alkalische Re<strong>in</strong>iger<br />
Handschuh<br />
baumwollgefütterte dickere Schutzhandschuhe<br />
aus Kunstgummi (Nitril, Acrylnitril)<br />
Handschuhe aus Fluorkautschuk o<strong>der</strong> Spezialfolie<br />
(Silvershield)<br />
Handschuhe aus Butylkautschuk<br />
baumwollgefütterte dickere Schutzhandschuhe<br />
aus Nitril, Latex<br />
<br />
<br />
<br />
<strong>Hautschutz</strong>: <strong>Hautschutz</strong>mittel werden von Re<strong>in</strong>igern schnell entfernt. Cremes (Öl <strong>in</strong> Wasser - Emulsionen)<br />
werden noch am ehesten empfohlen. E<strong>in</strong> häufiges Auftragen ist notwendig.<br />
Tätigkeiten mit Handschuhen: Bevor man die Handschuhe anzieht, trägt man alle 2 Stunden unter<br />
dem Handschuh e<strong>in</strong>e Tann<strong>in</strong>- o<strong>der</strong> Eucoriol-haltige Lotio auf, die das Schwitzen unter dem Handschuh<br />
verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t. Auch das Tragen von Baumwollhandschuhen unter dem Handschuh m<strong>in</strong><strong>der</strong>t das<br />
Schwitzen.<br />
Hautre<strong>in</strong>igung und Pflege: Nach Ende <strong>der</strong> Tätigkeit, vor <strong>der</strong> Pause und nach Dienstende re<strong>in</strong>igt<br />
man die Hände sorgfältig mit wenig hautschonendem (z.B. Syndet) Hautre<strong>in</strong>igungsmittel und trocknet<br />
sie sorgfältig ab. Danach pflegt man sie mit e<strong>in</strong>er Pflegesalbe, wobei wie<strong>der</strong> Handrücken, F<strong>in</strong>gerrücken,<br />
F<strong>in</strong>gerzwischenräume und Unterarme viel Pflege nötig haben. Diese Hautpflege ist notwendig,<br />
da Re<strong>in</strong>iger <strong>der</strong> Haut Fett und Feuchtigkeit entziehen.<br />
6. Galvanik<br />
Ersatzstoffprüfung<br />
Mittels Ersatzstoffprüfung sollte immer das am wenigsten gefährliche Mittel ausgewählt werden, das technisch<br />
möglich ist.<br />
Technischer Schutz<br />
<br />
Galvanikbä<strong>der</strong> sollten möglichst automatisch befüllt und betrieben werden. E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>haltung von MAKund<br />
TRK-Werten ist oft nur durch Bedeckung <strong>der</strong> Badoberflächen mit Tensiden o<strong>der</strong> Kunststoffkugeln,<br />
Querlüftung des Bades, Randabsaugung mit automatischer Re<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> Absaugöffnungen, Kapselung<br />
und Zuluft erreichbar.
14Arbeitsschutz hautnah 14 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
<br />
Gefährdende Tätigkeiten s<strong>in</strong>d Re<strong>in</strong>igen und Neubefüllen von Bä<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> Kontakt mit benetzten<br />
Werkstücken o<strong>der</strong> auch das Entfernen von Folien nach Beendigung des Galvanisiervorganges von<br />
den Werkstücken.<br />
Persönliche Schutzmaßnahmen<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Die Arbeitnehmer müssen säure- und alkalifeste Galvanikschutzkleidung und lange, gegen die<br />
Schadstoffe beständige Galvanikstiefel und -handschuhe haben. Hierzu sollte <strong>der</strong> Handschuhhersteller<br />
befragt werden. Es empfiehlt sich, die Durchtrittsgeschw<strong>in</strong>digkeit <strong>der</strong> hier vorhandenen Chemikaliengemische<br />
durch Handschuhe direkt beim Handschuhersteller untersuchen zu lassen. Sie benötigen<br />
e<strong>in</strong>e Schutzbrille und gegen die Schadstoffe wirksamen Atemschutz.<br />
Die persönlichen Schutzausrüstungen müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em getrennten Schrank von <strong>der</strong> Privatkleidung<br />
aufbewahrt und vom Arbeitgeber gestellt, gere<strong>in</strong>igt und gewartet werden.<br />
Tätigkeiten mit Handschuhen: Bevor man die Handschuhe anzieht, trägt man alle 2 Stunden unter<br />
dem Handschuh e<strong>in</strong>e Tann<strong>in</strong>- o<strong>der</strong> Eucoriol-haltige Lotio auf, die das Schwitzen unter dem Handschuh<br />
verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t. Auch das Tragen von Baumwollhandschuhen unter dem Handschuh m<strong>in</strong><strong>der</strong>t das<br />
Schwitzen.<br />
Hautre<strong>in</strong>igung und Pflege: Nach Ende <strong>der</strong> Tätigkeit, vor <strong>der</strong> Pause und nach Dienstende re<strong>in</strong>igt<br />
man die Hände sorgfältig mit wenig hautschonendem (z.B. Syndet) Hautre<strong>in</strong>igungsmittel und trocknet<br />
sie sorgfältig ab. Danach pflegt man sie mit e<strong>in</strong>er Pflegesalbe, wobei wie<strong>der</strong> Handrücken, F<strong>in</strong>gerrücken,<br />
F<strong>in</strong>gerzwischenräume und Unterarme viel Pflege nötig haben.<br />
7. Epoxidharze<br />
Ersatzstoffprüfung<br />
Es sollte geprüft werden, ob es technisch möglich ist, höher molekulare Epoxidharze zu verwenden und<br />
als Härter Polyam<strong>in</strong>amidaddukte.<br />
Technischer Arbeitsschutz<br />
Automatische Anlagen s<strong>in</strong>d vorzuziehen. Anlagen, Ansetz- und Kontrollplatz müssen ebenso wie <strong>der</strong><br />
Aushärtebereich möglichst gekapselt und mit Absaugung versehen se<strong>in</strong>. Der Arbeitstisch muß glatt und<br />
gut zu re<strong>in</strong>igen se<strong>in</strong>. Er sollte mit Papier bedeckt se<strong>in</strong>, das bei Verschmutzung verworfen wird. Es sollten<br />
E<strong>in</strong>malgefäße und -geräte verwendet werden, die nach Gebrauch entsorgt werden.<br />
Persönlicher Arbeitsschutz<br />
<br />
<br />
<br />
Schutzkleidung: Beim Umgang mit Epoxidharzen sollten am besten E<strong>in</strong>wegschutzkleidung und Nitril-<br />
E<strong>in</strong>malhandschuhe getragen werden, die nach <strong>der</strong> Tätigkeit verworfen werden. Beim Umgang mit<br />
Härtern sollte e<strong>in</strong>e Schutzbrille getragen werden.<br />
Tätigkeiten mit Handschuhen: Bevor man die Handschuhe anzieht, trägt man alle 2 Stunden unter<br />
dem Handschuh e<strong>in</strong>e Tann<strong>in</strong>- o<strong>der</strong> Eucoriol - haltige Lotio auf, die das Schwitzen unter dem Handschuh<br />
verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t. Auch das Tragen von Baumwollhandschuhen unter dem Handschuh m<strong>in</strong><strong>der</strong>t das<br />
Schwitzen.<br />
Hautre<strong>in</strong>igung und Pflege: Nach Ende <strong>der</strong> Tätigkeit, vor <strong>der</strong> Pause und nach Dienstende re<strong>in</strong>igt<br />
man die Hände sorgfältig mit wenig hautschonendem (z.B. Syndet) Hautre<strong>in</strong>igungsmittel und trocknet<br />
sie sorgfältig ab. Danach pflegt man sie mit e<strong>in</strong>er Pflegesalbe, wobei wie<strong>der</strong> Handrücken, F<strong>in</strong>gerrücken,<br />
F<strong>in</strong>gerzwischenräume und Unterarme viel Pflege nötig haben.<br />
8. Acrylate<br />
Ersatzstoffprüfung<br />
Es soll geprüft werden, ob mit Monomer-armen Acrylaten bzw. mit Alkoxycyanacrylat-Kleber gearbeitet<br />
werden kann.
15Arbeitsschutz hautnah 15 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Technischer Arbeitsschutz<br />
Automatische Anlagen s<strong>in</strong>d vorzuziehen. Anlagen, Ansetz- und Kontrollplatz müssen ebenso wie <strong>der</strong><br />
Aushärtebereich möglichst gekapselt und mit Absaugung versehen se<strong>in</strong>. Der Arbeitstisch muß glatt und<br />
gut zu re<strong>in</strong>igen se<strong>in</strong>. Er sollte mit Papier bedeckt se<strong>in</strong>, das bei Verschmutzung verworfen wird. Es sollten<br />
E<strong>in</strong>malgefäße und - geräte verwendet werden, die nach Gebrauch verworfen werden. E<strong>in</strong>e Erhöhung <strong>der</strong><br />
Luftfeuchtigkeit auf 60% beschleunigt das Aushärten und m<strong>in</strong><strong>der</strong>t toxische Wirkungen auf Haut, B<strong>in</strong>dehaut<br />
und Atemwegsschleimhäute (Entzündung).<br />
Persönlicher Arbeitsschutz<br />
<br />
<br />
<br />
Schutzkleidung: Beim Umgang mit Acrylatharzen sollten am besten Ethiparat-Handschuhe getragen<br />
werden, die nach <strong>der</strong> Tätigkeit verworfen werden. Empfohlen wurden auch 4-hour-gloves. Beim Umgang<br />
mit Acrylaten (Sekundenklebern) sollte e<strong>in</strong>e Schutzbrille getragen werden.<br />
Tätigkeiten mit Handschuhen: Bevor man die Handschuhe anzieht, trägt man alle 2 Stunden unter<br />
dem Handschuh e<strong>in</strong>e Tann<strong>in</strong>- o<strong>der</strong> Eucoriol-haltige Lotio auf, die das Schwitzen unter dem Handschuh<br />
verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t. Auch das Tragen von Baumwollhandschuhen unter dem Handschuh m<strong>in</strong><strong>der</strong>t das<br />
Schwitzen.<br />
Hautre<strong>in</strong>igung und Pflege: Nach Ende <strong>der</strong> Tätigkeit, vor <strong>der</strong> Pause und nach Dienstende re<strong>in</strong>igt<br />
man die Hände sorgfältig mit hautschonendem (z.B. Syndet) Hautre<strong>in</strong>igungsmittel und trocknet sie<br />
sorgfältig ab. Danach pflegt man sie mit e<strong>in</strong>er Pflegesalbe, wobei wie<strong>der</strong> Handrücken, F<strong>in</strong>gerrücken,<br />
F<strong>in</strong>gerzwischenräume und Unterarme viel Pflege nötig haben.<br />
9. Polyurethane<br />
Ersatzstoffprüfung<br />
Es soll geprüft werden, ob Polyisozyanate als Härter verwendet werden können. Ansonsten sollte <strong>der</strong><br />
Härter mit dem niedrigsten Dampfdruck und Monomergehalt Verwendung f<strong>in</strong>den.<br />
Technischer Arbeitsschutz<br />
Automatische Anlagen s<strong>in</strong>d vorzuziehen. Anlagen, Ansetz- und Kontrollplatz müssen ebenso wie <strong>der</strong><br />
Aushärtebereich möglichst gekapselt und mit Absaugung versehen se<strong>in</strong>. Der Arbeitstisch muss glatt und<br />
gut zu re<strong>in</strong>igen se<strong>in</strong>. Er sollte mit Papier bedeckt se<strong>in</strong>, das bei Verschmutzung verworfen wird. Es sollten<br />
E<strong>in</strong>malgefäße und -geräte verwendet werden, die nach Gebrauch weggeworfen werden.<br />
Persönlicher Arbeitsschutz<br />
<br />
<br />
<br />
Schutzausrüstung: Beim Umgang mit Polyurethanharzen sollten am besten sehr dicke Latexhandschuhe<br />
getragen werden, die nach <strong>der</strong> Tätigkeit weggeworfen werden. Es sollte e<strong>in</strong>e Schutzbrille und<br />
geeigneter Atemschutz getragen werden.<br />
Tätigkeiten mit Handschuhen: Bevor man die Handschuhe anzieht, trägt man alle 2 Stunden unter<br />
dem Handschuh e<strong>in</strong>e Tann<strong>in</strong>- o<strong>der</strong> Eucoriol -haltige Lotio auf, die das Schwitzen unter dem Handschuh<br />
verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t. Auch das Tragen von Baumwollhandschuhen unter dem Handschuh m<strong>in</strong><strong>der</strong>t das<br />
Schwitzen.<br />
Hautre<strong>in</strong>igung und Pflege: Nach Ende <strong>der</strong> Tätigkeit, vor <strong>der</strong> Pause und nach Dienstende re<strong>in</strong>igt<br />
man die Hände sorgfältig mit hautschonendem (z.B. Syndet) Hautre<strong>in</strong>igungsmittel und trocknet sie<br />
sorgfältig ab. Danach pflegt man sie mit e<strong>in</strong>er Pflegesalbe, wobei wie<strong>der</strong> Handrücken, F<strong>in</strong>gerrücken,<br />
F<strong>in</strong>gerzwischenräume und Unterarme viel Pflege nötig haben.
16Arbeitsschutz hautnah 16 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
10. Schmutzarbeiten<br />
Persönlicher Arbeitsschutz<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Wenn nicht an laufenden Masch<strong>in</strong>en gearbeitet wird, kann das Tragen gefütterter Handschuhe die<br />
Hautverschmutzung verm<strong>in</strong><strong>der</strong>n. Ansonsten ist das häufige Auftragen e<strong>in</strong>es <strong>Hautschutz</strong>mittels z.B.<br />
auf Wasserglasbasis s<strong>in</strong>nvoll, das die Verschmutzung m<strong>in</strong><strong>der</strong>t und leicht entfernbar ist.<br />
Tätigkeiten mit Handschuhen: Bevor man die Handschuhe anzieht, trägt man alle 2 Stunden unter<br />
dem Handschuh e<strong>in</strong>e Tann<strong>in</strong>- o<strong>der</strong> Eucoriol-haltige Lotio auf, die das Schwitzen unter dem Handschuh<br />
verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t. Auch das Tragen von Baumwollhandschuhen unter dem Handschuh m<strong>in</strong><strong>der</strong>t das<br />
Schwitzen.<br />
Hautre<strong>in</strong>igung und Pflege: Nach Ende <strong>der</strong> Tätigkeit, vor <strong>der</strong> Pause und nach Dienstende re<strong>in</strong>igt<br />
man die Hände sorgfältig mit hautschonendem (z.B. Syndet) Hautre<strong>in</strong>igungsmittel und trocknet sie<br />
sorgfältig ab. Danach pflegt man sie mit e<strong>in</strong>er Pflegesalbe, wobei wie<strong>der</strong> Handrücken, F<strong>in</strong>gerrücken,<br />
F<strong>in</strong>gerzwischenräume und Unterarme viel Pflege nötig haben.<br />
Handschuhpflege: Mehrfach verwendete Handschuhe sollten nach Gebrauch an <strong>der</strong> Hand unter<br />
fließendem Wasser gründlich gere<strong>in</strong>igt und abgetrocknet werden. Zum Auslüften hängt man sie dann<br />
an e<strong>in</strong>e Le<strong>in</strong>e o<strong>der</strong> Stange. Wenn man die Handschuhe dabei nur auf e<strong>in</strong>er Seite des Handschuhbundes<br />
mit e<strong>in</strong>er Wäscheklammer aufhängt, kann man sie schnell wie<strong>der</strong> anziehen. Je<strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />
sollte se<strong>in</strong>e eigenen (gekennzeichneten) Handschuhe <strong>in</strong> <strong>der</strong> richtigen Größe haben. E<strong>in</strong>malhandschuhe<br />
sollten maximal 20 M<strong>in</strong>uten lang verwendet und dann verworfen werden.<br />
11. Löten<br />
Bei Weichlötarbeiten kann es durch Flussmittel wie Kolophonium und Säuren bei Hautkontakt zu Hautreizungen,<br />
und durch Freisetzung von Abiet<strong>in</strong>säure <strong>in</strong> die Luft am Arbeitsplatz zu e<strong>in</strong>em allergischen o<strong>der</strong><br />
toxischen Asthma kommen. Die beste Vorbeugung ist e<strong>in</strong>e geeignete Absaugung am Arbeitsplatz und<br />
Meiden des Hautkontaktes mit Säuren durch Tragen von Handschuhen, die gegen die jeweilige Säure<br />
dicht s<strong>in</strong>d.<br />
12. Re<strong>in</strong>igungsarbeiten<br />
Bei <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igungsarbeiten sollten, wenn nicht an laufenden Masch<strong>in</strong>en gearbeitet wird gegen alle Chemikalien,<br />
mit denen man Kontakt hat, dichte, ausreichend lange Handschuhe getragen werden. Am besten<br />
vermeidet man e<strong>in</strong>en Hautkontakt durch Verwendung von Re<strong>in</strong>igungsgeräten und Applikatoren (Stielbürsten,<br />
Besen mit Stiel, Mikrofasertücher, safe pads usw.). Lappen sollten nicht mehrfach verwendet<br />
werden.
17Arbeitsschutz hautnah 17 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Die Haut im W<strong>in</strong>ter<br />
Dr. C. Grüner<br />
Hauterkrankungen im Beruf beg<strong>in</strong>nen oft im W<strong>in</strong>ter o<strong>der</strong> Frühjahr. In <strong>der</strong> Weihnachtszeit<br />
mit ihren vielne Festen herrscht <strong>in</strong> Friseursalons, im Verkauf und <strong>in</strong> Gastronomiebetrieben<br />
Hochsaison. Atemwegserkrankungen und Unfälle sorgen auch <strong>in</strong> Arztpraxen und im<br />
Krankenhaus für Hochbetrieb. Durch häufigere Feuchtarbeit treten nicht selten Abnutzungsekzeme<br />
<strong>der</strong> Haut auf. Zusätzlich s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> kalten Jahreszeit auch die Selbstschutzmechanismen<br />
<strong>der</strong> Haut bee<strong>in</strong>trächtigt. Dafür gibt es folgende Gründe:<br />
Kalte Luft kann weniger Feuchtigkeit aufnehmen. Bei Erwärmung <strong>der</strong> Kaltluft direkt über<br />
<strong>der</strong> Haut o<strong>der</strong> <strong>in</strong> geheizten Räumen ist deshalb die relative Luftfeuchtigkeit zu ger<strong>in</strong>g.<br />
Dies kann bei Aufenthalt im Freien und <strong>in</strong> geheizten Räumen zu e<strong>in</strong>em Feuchtigkeitsverlust<br />
aus <strong>der</strong> Haut führen, <strong>der</strong> zu Hautentzündungen (Exsikkations-Ekzematid) führen<br />
kann. Wenn noch Reste von Feuchtigkeit auf <strong>der</strong> Haut s<strong>in</strong>d, saugt das verdunstende<br />
Wasser Feuchtigkeit aus <strong>der</strong> Haut nach.<br />
Durch die Kälte wird die Haut <strong>der</strong> Hände und Füße schlechter durchblutet. Talg- und<br />
Schweißdrüsen, die normalerweise e<strong>in</strong>e Art körpereigener <strong>Hautschutz</strong>creme, den sogenannten<br />
Säureschutzmantel <strong>der</strong> Haut, produzieren, werden schlechter versorgt und lassen<br />
<strong>in</strong> ihrer Leistung nach. Die rau gewordene Haut hält bei Feuchtarbeiten mehr Flüssigkeit<br />
und Stoffe zurück, die die Haut schädigen. Sie lässt sich schlechter re<strong>in</strong>igen und<br />
trocknen.<br />
Man sollte also frühzeitig schon im Herbst etwas für se<strong>in</strong>e strapazierte Haut tun. Was<br />
gibt es für Möglichkeiten?<br />
<br />
<br />
<br />
Beim Aufenthalt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kälte sollte man warme Handschuhe tragen, um die Hautdurchblutung<br />
zu erhöhen. So können Talg- und Schweißdrüsen mehr produzieren<br />
und die Haut geschmeidig halten.<br />
Nach Kontakt mit hautschädigenden Stoffen sollte man die Haut schonend, aber<br />
gründlich re<strong>in</strong>igen und sorgfältig mit e<strong>in</strong>em geeigneten Handtuch trocknen. Zusätzlich<br />
sollte man die Haut im W<strong>in</strong>ter öfter mit e<strong>in</strong>er guten Pflegecreme e<strong>in</strong>cremen und<br />
<strong>in</strong> hautgefährdenden Berufen häufiger <strong>Hautschutz</strong>mittel auftragen.<br />
Sollte es dennoch zu Hautreizungen kommen, sollte man baldmöglichst den Hautarzt<br />
aufsuchen und die Hauterkrankung behandeln lassen. So hat man gute Chancen,<br />
mit gesun<strong>der</strong> Haut durch den W<strong>in</strong>ter zu kommen.
18Arbeitsschutz hautnah 18 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Ausgabe: September 1996<br />
Technische<br />
Regeln für<br />
Gefahrstoffe<br />
Gefährdung <strong>der</strong> Haut für durch Arbeiten im feuchten<br />
Milieu (Feuchtarbeit)<br />
TRGS<br />
531<br />
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand <strong>der</strong> sicherheitstechnischen,<br />
arbeitsmediz<strong>in</strong>ischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anfor<strong>der</strong>ungen an Gefahrstoffe<br />
h<strong>in</strong>sichtlich Inverkehrbr<strong>in</strong>gen und Umgang wie<strong>der</strong>. Sie werden vom<br />
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)<br />
aufgestellt und von ihm <strong>der</strong> Entwicklung entsprechend angepasst.<br />
Die TRGS werden vom Bundesm<strong>in</strong>isterium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt<br />
(BArbBl.) bekannt gegeben.<br />
____________________________________________________________________________<br />
Die Intaktheit <strong>der</strong> Hornschicht (epi<strong>der</strong>male Barriere) ist e<strong>in</strong>e wesentliche Voraussetzung für die<br />
Schutzfunktion <strong>der</strong> Haut gegenüber äußeren E<strong>in</strong>flüssen. Der längere dauernde o<strong>der</strong> ständig<br />
wie<strong>der</strong>holte Kontakt mit Wasser, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei gleichzeitiger E<strong>in</strong>wirkung von Wasch- und<br />
Re<strong>in</strong>igungsmitteln, Des<strong>in</strong>fektionsmitteln, Lösungsmitteln, Alkalien und Säuren führt zur Schädigung<br />
<strong>der</strong> epi<strong>der</strong>malen Barriere und <strong>der</strong> darunter gelegenen Hautschichten (lebende Epi<strong>der</strong>mis).<br />
Durch die Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>der</strong> Barrierefunktion kommt es zur stärkeren E<strong>in</strong>wirkung von äußeren<br />
Stoffen und zum Verlust körpereigener Stoffe wie Wasser und/o<strong>der</strong> Elektrolyte (transepi<strong>der</strong>maler<br />
Wasserverlust). Es entsteht e<strong>in</strong> Abnutzungsekzem (kl<strong>in</strong>isches Bild: Rötung, Trockenheit,<br />
Schuppung, E<strong>in</strong>risse, Juckreiz), das bei weiterer E<strong>in</strong>wirkung <strong>der</strong> Noxen und mangelndem<br />
<strong>Hautschutz</strong> (spezieller <strong>Hautschutz</strong>, Hautre<strong>in</strong>igung, Hautpflege) <strong>in</strong> e<strong>in</strong> chronisches Ekzem übergehen<br />
kann.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus können potentielle Allergene leichter <strong>in</strong> die Haut e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen und zu Sensibilisierungen<br />
führen. Die Entstehung von allergischen Kontaktekzemen kann durch das Abnutzungsekzem<br />
geför<strong>der</strong>t werden. Gefährdet s<strong>in</strong>d Berufsgruppen wie Re<strong>in</strong>igungspersonal, Friseure, Pflegeberufe,<br />
Köche/Küchenhilfen, Lebensmittelhersteller, Metallberufe.<br />
Unter feuchtigkeitsundurchlässigen Schutzhandschuhen (Gummi, Kunststoff) kommt es durch<br />
den Okklusionseffekt zu e<strong>in</strong>em Wärme- und Feuchtigkeitsstau. Die Hornschicht quillt auf. Dies<br />
wird als Mazeration <strong>der</strong> Haut sichtbar ("Waschfrauenhände"). Dadurch wird die Wi<strong>der</strong>standsfähigkeit<br />
<strong>der</strong> Haut gegenüber äußeren E<strong>in</strong>flüssen herabgesetzt.<br />
Zusätzlich enthält Handschuhmaterial e<strong>in</strong>e Reihe unterschiedlicher Allergene (Alterungsschutzmittel,<br />
Vulkanisationsbeschleuniger, Naturlatex, Weichmacher, Farbstoffe), durch die e<strong>in</strong>e Sensibilisierung<br />
ausgelöst und e<strong>in</strong> allergisches Kontaktekzem verursacht werden kann.<br />
Menschen mit ausgeprägt trockener Haut (Sebostase) und/o<strong>der</strong> Veranlagung zu atopischen<br />
Hauterkrankungen (atopische Hautdiathese) s<strong>in</strong>d stärker gefährdet, bei Feuchtarbeit Hautschäden<br />
zu entwickeln.
19Arbeitsschutz hautnah 19 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Inhalt<br />
1 Anwendungsbereich<br />
2 Ersatzstoffprüfung<br />
3 Schutzmaßnahmen<br />
4 Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen<br />
5 <strong>Hautschutz</strong>pläne<br />
6 Persönliche Schutzausrüstung<br />
7 Hygiene<br />
8 Betriebsanweisung<br />
9 Unterweisung<br />
10 Arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Vorsorge<br />
1 Anwendungsbereich<br />
Die vorliegende TRGS regelt Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten<br />
- e<strong>in</strong>en erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit d.h. regelmäßig täglich mehr als ca. ¼ <strong>der</strong> Schicht<br />
dauer (ca. 2 Stunden) mit ihren Händen Arbeiten im feuchten Milieu ausführen o<strong>der</strong><br />
- e<strong>in</strong>en entsprechenden Zeitraum feuchtigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen o<strong>der</strong><br />
- häufig bzw. <strong>in</strong>tensiv ihre Hände re<strong>in</strong>igen müssen,<br />
unabhängig davon, ob Umgang mit Stoffen o<strong>der</strong> Zubereitungen besteht, die nach dem Chemikaliengesetz<br />
(§ 3a ChemG) e<strong>in</strong>gestuft werden müssen o<strong>der</strong> nicht. Im Anhang wird auf weitere<br />
Vorschriften und Regeln verwiesen, die <strong>der</strong> Prävention von Hautkrankheiten dienen und stoffbzw.<br />
branchenspezifische Präzisierungen enthalten.<br />
2 Ersatzstoffprüfung<br />
(1) Wenn zusätzlich zur Feuchtarbeit Kontakt zu hautschädigenden Stoffen und Zubereitungen<br />
nach § 4a Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) besteht, hat <strong>der</strong> Arbeitgeber zu prüfen, ob solche<br />
mit e<strong>in</strong>em ger<strong>in</strong>geren hautschädigenden Potential e<strong>in</strong>gesetzt werden können. Ist dem<br />
Arbeitgeber die Verwendung dieser Stoffe o<strong>der</strong> Zubereitungen zumutbar, soll er nur diese<br />
verwenden (§ 16 GefStoffV).
20Arbeitsschutz hautnah 20 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
(2) Hautschädigend s<strong>in</strong>d Stoffe und Zubereitungen, die entwe<strong>der</strong> nach den R-Sätzen R34,<br />
R35, R38, R43 e<strong>in</strong>gestuft werden müssen o<strong>der</strong> nach § 19 Abs. 2 ChemG und § 4 Abs. 2<br />
GefStoffV sonstige chronisch schädigende Eigenschaften mit Wirkung auf die Haut besitzen,<br />
ohne daß sie die Kriterien <strong>der</strong> genannten R-Sätze erfüllen (z.B. Detergentien, entfettende<br />
Lösemittel, verschiedene Kühlschmierstoffe).<br />
3 Schutzmaßnahmen allgeme<strong>in</strong><br />
(1) Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor persönlicher<br />
Schutzausrüstung (§ 19 GefStoffV). Zur Vermeidung von Feuchtarbeit s<strong>in</strong>d alle technischen<br />
und organisatorischen Möglichkeiten zu nutzen.<br />
(2) Hat <strong>der</strong> Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen, so hat er die<br />
betroffenen Arbeitnehmer bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> geeigneten Schutzausrüstungen und zu<br />
den Bed<strong>in</strong>gungen, unter denen sie zu benutzen s<strong>in</strong>d, vorher zu hören (§ 21 GefStoffV).<br />
Die Vorschriften über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates (Personalrates) bleiben<br />
unberührt.<br />
4 Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen<br />
(1) Der Arbeitgeber hat zusätzlich durch technische Maßnahmen wie Kapselung von Masch<strong>in</strong>en,<br />
Anwendung von Putzautomaten, (Teil-) Automatisation und ähnlichem, Feuchtarbeit<br />
soweit wie möglich zu reduzieren.<br />
(2) Der Arbeitgeber hat durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, daß unvermeidbare<br />
Feuchtarbeit soweit wie möglich auf mehrere Beschäftigte verteilt wird, um für den E<strong>in</strong>zelnen<br />
die Exposition zu verr<strong>in</strong>gern. Anzustreben ist e<strong>in</strong> Wechsel von Feucht- und Trockenarbeit,<br />
wobei <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Feuchtarbeit auf die nach dem Stand <strong>der</strong> Technik notwendige<br />
M<strong>in</strong>destzeit begrenzt werden soll (§ 19 Abs.2 Nr. 4e ChemG)<br />
(3) Die Tragedauer von flüssigkeitsdichten Handschuhen ist auf das notwendige Maß zu begrenzen.<br />
Anzustreben ist e<strong>in</strong> geeigneter Wechsel von Tätigkeiten mit und ohne Handschuhe.<br />
Die maximale kont<strong>in</strong>uierliche Tragedauer sollte vier Stunden nicht überschreiten.<br />
5 <strong>Hautschutz</strong>pläne<br />
In <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Arbeitsplätze (z.B. am Handwaschplatz) ist an gut sichtbarer Stelle e<strong>in</strong> tätigkeitsbezogener<br />
<strong>Hautschutz</strong>plan auszuhängen. In ihm s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> übersichtlicher und leicht verständlicher<br />
Form die erfor<strong>der</strong>lichen Schutz-, Re<strong>in</strong>igungs- und Pflegemaßnahmen den e<strong>in</strong>schlägigen<br />
hautgefährdenden Tätigkeiten zuzuordnen (siehe z.B. TRGS 530 und ZH 1/708).<br />
6 Persönliche Schutzausrüstung<br />
(1) Bei folgenden beispielhaft genannten Tätigkeiten s<strong>in</strong>d den Arbeitnehmern geeignete<br />
Schutzhandschuhe zur Verfügung zu stellen, die von den Arbeitnehmern zu tragen s<strong>in</strong>d:<br />
- Naß o<strong>der</strong> Feuchtre<strong>in</strong>igung von Arbeitsmitteln, Geräten, Werkzeugen und Räumen<br />
- Des<strong>in</strong>fektion von Arbeitsmitteln, Geräten, Werkzeugen und Räumen<br />
- Des<strong>in</strong>fektion von Arbeitsmitteln, Geräten, Werkzeugen und Räumen
21Arbeitsschutz hautnah 21 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
- Kontakt mit Lösemitteln<br />
- Kontakt mit Kunstharzmonomeren und Härtern (z.B. Kleber und Vergußharze)<br />
- Anwendung von Zubereitungen mit Seifen, Detergentien und Des<strong>in</strong>fektionsmitteln.<br />
(2) Bei <strong>der</strong> Auswahl und Anwendung von Schutzhandschuhen ist auf folgende Kriterien zu<br />
achten (siehe auch ZH 1/706, DIN EN 420 und DIN EN 374):<br />
- Sie müssen beständig und für die E<strong>in</strong>satzzeit ausreichend undurchlässig gegenüber<br />
dem jeweils verwendeten Arbeitsstoff se<strong>in</strong>.<br />
- Sie müssen so reißfest se<strong>in</strong>, daß sie bei <strong>der</strong> normalen Arbeitsbelastung nicht beschädigt<br />
werden.<br />
- Sie müssen <strong>in</strong> Größe und Paßform den Händen <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> entsprechen. Das be<br />
deutet, daß Schutzhandschuhe gegebenenfalls <strong>in</strong> verschiedenen Größen zur Verfügung<br />
gestellt werden müssen.<br />
- Sie sollten so elastisch und dünn se<strong>in</strong>, daß sie das Tastgefühl nicht unnötig bee<strong>in</strong>trächtigen.<br />
- Sie sollten möglichst pu<strong>der</strong>frei, allergenarm und gefüttert o<strong>der</strong> beflockt se<strong>in</strong>.<br />
- Sie sollten nur auf sauberer und trockener Haut getragen werden (ggf. über Stoffunterziehhandschuhen).<br />
(3) <strong>Hautschutz</strong> ist zur Verfügung zu stellen. Dieser besteht aus speziellen <strong>Hautschutz</strong>mitteln, die<br />
vor jedem Arbeitsbeg<strong>in</strong>n - also auch nach den Pausen - auf die saubere Haut aufzutragen<br />
s<strong>in</strong>d, gezielten und schonenden Hautre<strong>in</strong>igungsmitteln sowie Hautpflegemitteln, die nach<br />
<strong>der</strong> Hautre<strong>in</strong>igung bei Arbeitsende auf die trockene Haut aufgetragen werden (siehe auch<br />
ZH 1/708).<br />
7 Hygiene<br />
(1) Für die Beschäftigten müssen e<strong>in</strong>e Waschgelegenheit (möglichst mit temperaturregulierbarem<br />
Wasseranschluß) sowie geeignete Handtücher zur Verfügung stehen.<br />
(2) Die Re<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> Hände hat möglichst schonen zu erfolgen. Die Hände s<strong>in</strong>d sorgfältig abzutrocknen.<br />
(3) Arm- o<strong>der</strong> Handschmuck (R<strong>in</strong>ge) sollen bei <strong>der</strong> Arbeit nicht getragen werden, da unter dem<br />
Schmuck durch <strong>in</strong>tensive E<strong>in</strong>wirkung von Feuchtigkeit o<strong>der</strong> Chemikalien die Entstehung von<br />
krankhaften Hautverän<strong>der</strong>ungen beson<strong>der</strong>s begünstigt wird.<br />
(4) Es s<strong>in</strong>d geson<strong>der</strong>te, deutlich unterscheidbare Re<strong>in</strong>igungstücher für Masch<strong>in</strong>en und zum Abwischen<br />
<strong>der</strong> Hände bereit zustellen, da Schadstoffreste die Haut schädigen und z.B. Metallo<strong>der</strong><br />
sonstige Späne zu Mikroverletzungen führen können.<br />
(5) Es ist darauf zu achten, daß wäßrige Lösungen, die hautschädigende Stoffe o<strong>der</strong> Zubereitungen<br />
enthalten, nicht auf <strong>der</strong> Haut e<strong>in</strong>trocknen, son<strong>der</strong>n abgewaschen werden, da durch<br />
das Verdunsten des Wassers die Schadstoffkonzentration auf <strong>der</strong> Haut stark ansteigt.
22Arbeitsschutz hautnah 22 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
(6) Öl- o<strong>der</strong> schadstoffgetränkte Kleidung ist umgehend zu wechseln.<br />
8 Betriebsanweisung<br />
Der Arbeitgeber hat e<strong>in</strong>e Betriebsanweisung zu erstellen, <strong>in</strong> <strong>der</strong> die bei Feuchtarbeit auftretenden<br />
Gefahren für die Haut sowie die erfor<strong>der</strong>lichen Schutz- und Verhaltensregeln festgelegt<br />
werden. Die Betriebsanweisung ist <strong>in</strong> verständlicher Form und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sprache <strong>der</strong> Beschäftigten<br />
abzufassen und an geeigneter Stelle <strong>in</strong> <strong>der</strong> Arbeitsstätte bekanntzumachen (§ 20 GefStoffV,<br />
TRGS 555). E<strong>in</strong> Beispiel für e<strong>in</strong>e solche Betriebsanweisung ist als Anlage beigefügt.<br />
9 Unterweisung<br />
(1) Arbeitnehmer, die mit Feuchtarbeiten beschäftigt werden, müssen anhand <strong>der</strong> Betriebsanweisung<br />
über die auftretenden Gefahren sowie über die Schutzmaßnahmen unterwiesen<br />
werden. Die Unterweisungen müssen vor <strong>der</strong> Beschäftigung und danach m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal<br />
jährlich mündlich und arbeitsplatzbezogen erfolgen. Inhalt und Zeitpunkt <strong>der</strong> Unterweisung<br />
s<strong>in</strong>d schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen<br />
(§20 GefStoffV).<br />
(2) Unterweisungen <strong>in</strong> bezug auf Feuchtarbeit s<strong>in</strong>d arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene mündliche<br />
Informationen über hautgefährdende Tätigkeiten, Unterrichtungen über Schutzmaßnahmen<br />
sowie Belehrungen über das richtige Verhalten bei Feuchtarbeit.<br />
(3) Über die m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal jährlich erfolgende Unterweisung h<strong>in</strong>aus hat <strong>der</strong> Arbeitgeber die<br />
sachgemäße Anwendung von Schutz-, Re<strong>in</strong>igungs- und Pflegemaßnahmen zu überwachen.<br />
(4) Der Arbeitgeber sollte die Beschäftigten dazu auffor<strong>der</strong>n, ihn auf betriebsspezifische Gefahren<br />
für die Haut h<strong>in</strong>zuweisen und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen.<br />
10 Arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Vorsorge<br />
Beschäftigte, die Feuchtarbeiten ausführen, sollten arbeitsmediz<strong>in</strong>isch beraten und ggf. untersucht<br />
werden. Dies dient <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Aufklärung über die beson<strong>der</strong>e persönliche Gefährdung<br />
und <strong>der</strong> Beratung über persönliche Schutzmaßnahmen, die <strong>der</strong> Hautkonstitution entsprechen.<br />
Sie soll beson<strong>der</strong>s auf die <strong>in</strong>dividuell optimale Auswahl und Anwendung von <strong>Hautschutz</strong><br />
(spezieller <strong>Hautschutz</strong>, Hautre<strong>in</strong>igung, Hautpflege) e<strong>in</strong>gehen und dient darüber h<strong>in</strong>aus <strong>der</strong><br />
Früherkennung von Hautschäden. Anhaltspunkte für den Untersuchungsumfang liefert <strong>der</strong> Berufsgenossenschaftliche<br />
Grundsatz G24.<br />
Vorschriften und Regeln zur Prävention von Hautkrankheiten <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e:<br />
Gesetze, Verordnungen:<br />
- Chemikaliengesetz<br />
- Gefahrstoffverordnung<br />
- Berufskrankheiten-Verordnung (§ 3)
23Arbeitsschutz hautnah 23 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Technische Regeln für Gefahrstoffe<br />
- TRGS 530 "Friseurhandwerk"<br />
- TRGS 613 "Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für<br />
chromathaltige Zemente und chromathaltige zementhaltige Zubereitungen"<br />
Unfallverhütungsvorschriften<br />
- Allgeme<strong>in</strong>e Vorschriften (VBG 1)<br />
- Verarbeiten von Beschichtungsstoffen (VBG 23)<br />
- Verarbeiten von Klebstoffen (VBG 81)<br />
- Herstellen von Anstrichstoffen (VBG 86a)<br />
- Herstellen von Re<strong>in</strong>igungs- und Pflegemitteln (VBG 86b)<br />
- Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern (VBG 87)<br />
- Persönliche Schutzausrüstungen (VBG 101)<br />
- z.Z. Entwurf Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Vorsorgeuntersuchungen<br />
- G 24 Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)<br />
- G 27 Isocyanate<br />
Berufsgenossenschaftliche Regeln; Merkblätter und an<strong>der</strong>e Schriften<br />
- Merkblatt: Formaldehyd (ZH1/296)<br />
- Merkblatt: Lösemittel (ZH1/319)<br />
- Merkblatt: Phenole, Kresole, Xylenole (ZH1/314)<br />
- Merkblatt: Polyester- und Epoxid-Harze (ZH1/301)<br />
- Merkblatt: <strong>Hautschutz</strong> (ZH1/132)<br />
- Kaltre<strong>in</strong>iger-Merkblatt (ZH1/425)<br />
- Merkblatt: Polyurethan-Herstellung/Isocyanate (ZH1/34)<br />
- Sicheres Arbeiten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lack<strong>in</strong>dustrie (ZH1/79)<br />
- Merkblatt: Lackierräume (ZH1/152)<br />
- Regeln für den E<strong>in</strong>satz von <strong>Hautschutz</strong> (ZH1/708)
24Arbeitsschutz hautnah 24 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
- Merkblatt: <strong>Hautschutz</strong> <strong>in</strong> Eisen- und Metallbetrieben (ZH1/467)<br />
- Merkblatt zur BK-Nr. 5101 Anlage 1 Berufskrankheiten-Verordnung<br />
- Regeln für den E<strong>in</strong>satz von Schutzhandschuhen (ZH1/706)<br />
- Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Kühlschmierstoffen (ZH148)<br />
- Merkblatt für Betriebsärzte über den Verfahrensablauf bei Auftreten von Hauterkrankungen(ZH1/568)<br />
- Sicherheitslehrbrief für Galvaniseure (ZH1/100)<br />
- Sicherheitslehrbrief für Lackierer (ZH1/103.2)<br />
DIN-Normen<br />
- DIN EN 420 Schutzhandschuhe - Allgeme<strong>in</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
- DIN EN 374 Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen, Teil 1-3<br />
- DIN EN 455 Mediz<strong>in</strong>ische E<strong>in</strong>malhandschuhe, Teil 1-2<br />
Sonstiges<br />
- Toxikologische Bewertungen bei <strong>der</strong> BG Chemie: Diethanolam<strong>in</strong> Bericht Nr. 158, 1990<br />
Anlage zu TRGS 531<br />
Beispiel für e<strong>in</strong>e Betriebsanweisung zur Feuchtarbeit<br />
Gefährdende Tätigkeit:<br />
„Re<strong>in</strong>igungsarbeiten im Bereich <strong>der</strong> Station“<br />
Nass- und Feuchtre<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> Flure, Aufenthaltsräume, Toiletten, Patientenzimmer.<br />
Gefahren für Mensch und Umwelt:<br />
Wenn die Haut regelmäßig mit Wasser <strong>in</strong> Berührung kommt, wird ihre Wi<strong>der</strong>standskraft herabgesetzt,<br />
und es kann zu Hauterkrankungen kommen.<br />
Zusätzlich benutzte Des<strong>in</strong>fektions- o<strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igungsmittel können die Haut darüber h<strong>in</strong>aus schädigen<br />
und außerdem zu Allergien führen.<br />
(H<strong>in</strong>weis: Werden weitere Gefahrstoffe verwendet, s<strong>in</strong>d die entsprechenden H<strong>in</strong>weise und Umgangsvorschriften<br />
zu ergänzen!)<br />
Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln:<br />
Putzautomaten s<strong>in</strong>d zu benutzen und richtig e<strong>in</strong>zustellen.
25Arbeitsschutz hautnah 25 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Die bereitgestellten Schutzhandschuhe s<strong>in</strong>d zu tragen.<br />
Die Stulpen s<strong>in</strong>d umzuschlagen, um zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n, dass Wasser an den Armen herab- und<br />
dann <strong>in</strong> die Handschuhe läuft.<br />
Nach <strong>der</strong> Arbeit s<strong>in</strong>d die Handschuhe zum Trocknen auf die Stän<strong>der</strong> zu hängen.<br />
Soweit möglich ist Nass- und Trockenarbeit im Wechsel durchzuführen.<br />
Vor <strong>der</strong> Arbeit und m<strong>in</strong>destens alle drei Stunden s<strong>in</strong>d die Hände und Unterarme mit dem <strong>Hautschutz</strong>mittel,,..."<br />
e<strong>in</strong>zucremen (Handrücken, F<strong>in</strong>gerzwischenräume, Unterarme, Hand<strong>in</strong>nenflächen).<br />
Die Hände s<strong>in</strong>d mit dem Re<strong>in</strong>igungsmittel ,,..." zu re<strong>in</strong>igen.<br />
Nach <strong>der</strong> Arbeit s<strong>in</strong>d die Hände mit dem Hautpflegemittel ,,..." e<strong>in</strong>zucremen.<br />
Verhalten im Gefahrfall/bei Erkrankung:<br />
Bei ersten Anzeichen von Hautschädigung (Rötung, Schuppung, Juckreiz, E<strong>in</strong>risse) ist <strong>der</strong> Betriebsarzt/die<br />
Betriebsärzt<strong>in</strong> (Dr. ..) o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Hautarzt aufzusuchen.<br />
Erste Hilfe:<br />
Bei Benetzung <strong>der</strong> Haut o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Augen mit dem unverdünnten Re<strong>in</strong>igungsmittel sofort mit viel<br />
Wasser abspülen o<strong>der</strong> Augen spülen, Arzt aufsuchen.<br />
Sachgerechte Entsorgung:<br />
Die verdünnte Re<strong>in</strong>igungsflüssigkeit kann <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel <strong>in</strong> den Ausguss gegossen werden.
26Arbeitsschutz hautnah 26 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Ausgabe: Februar 2000<br />
Technische<br />
Regeln für<br />
Gefahrstoffe<br />
Sensibilisierende Stoffe<br />
TRGS<br />
540<br />
vom 15. Dezember 1999 (BArbBl. 2/2000 S. 73)<br />
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand <strong>der</strong> sicherheitstechnischen,<br />
arbeitsmediz<strong>in</strong>ischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anfor<strong>der</strong>ungen an Gefahrstoffe<br />
h<strong>in</strong>sichtlich Inverkehrbr<strong>in</strong>gen und Umgang wie<strong>der</strong>. Sie werden vom<br />
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)<br />
aufgestellt und von ihm <strong>der</strong> Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRGS werden vom<br />
Bundesm<strong>in</strong>isterium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBI.) bekanntgegeben.<br />
Diese TRGS beschreibt Schutzmaßnahmen beim Umgang mit sensibilisierenden Stoffen.<br />
(H<strong>in</strong>weis:) Die vorgelegte Neufassung <strong>der</strong> TRGS 540 enthält ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltlichen Neuerungen, es<br />
wurden lediglich redaktionelle Anpassungen und, Klarstellungen vorgenommen.<br />
Inhalt<br />
1 Anwendungsbereich<br />
2 H<strong>in</strong>weise und Erläuterungen<br />
3 Ersatz von sensibilisierenden Stoffen<br />
4 Schutzmaßnahmen<br />
5 Arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Betreuung und Vorsorge<br />
1 Anwendungsbereich<br />
(1) Diese TRGS ist anzuwenden beim Umgang mit Stoffen<br />
a) die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Liste nach § 4 a Abs. 1 GefStoffV <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Anhang 1 <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie<br />
67/548/EWG*)) als sensibilisierend e<strong>in</strong>gestuft und mit den R-Sätzen R 42, R 43 o<strong>der</strong> R<br />
42/43 zu kennzeichnen s<strong>in</strong>d,<br />
b) die nach § 4 a Abs. 3 GefStoffV <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Anhang VI <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie<br />
7/548/EWG vom Hersteller, E<strong>in</strong>führer o<strong>der</strong> sonstigem Inverkehrbr<strong>in</strong>ger als sensibilisierend<br />
e<strong>in</strong>zustufen und mit den R-Sätzen R 42, R 43 o<strong>der</strong> R 42/43 zu kennzeichnen s<strong>in</strong>d,<br />
c) die <strong>in</strong> <strong>der</strong> TRGS 907 "Verzeichnis sensibilisieren<strong>der</strong> Stoffe" als nicht abschließende<br />
Liste enthalten s<strong>in</strong>d.<br />
(2) Diese TRGS ist anzuwenden beim Umgang mit Zubereitungen, die nach § 4b GefStoffV <strong>in</strong><br />
Verb<strong>in</strong>dung mit <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie 88/379/EWG als sensibilisierend e<strong>in</strong>zustufen und mit den<br />
R-Sätzen R 42, R 43 o<strong>der</strong> R 42/ 43 zu kennzeichnen s<strong>in</strong>d<br />
(3) Diese TRGS gilt auch für den Umgang mit<br />
a) Zubereitungen und Erzeugnissen, die zwar nicht als sensiblilisierend gekennzeichnet<br />
s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> denen aber sensibilisierende Stoffe enthalten s<strong>in</strong>d und freigesetzt werden können,
27Arbeitsschutz hautnah 27 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
b) Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, wenn beim Umgang mit ihnen (z.B. durch<br />
chemische Reaktionen e<strong>in</strong>zelner Bestandteile) sensibilisierende Stoffe entstehen können.<br />
Die erfor<strong>der</strong>lichen Informationen können unter Anwendung des § 16 Abs. 3 GefStoffV<br />
beim Lieferanten e<strong>in</strong>geholt werden.<br />
(4) Für Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Mehlstaub <strong>in</strong> Backbetrieben gilt die im<br />
Literaturverzeichnis genannte Handlungsanleitung "Mehlstaub <strong>in</strong> Backbetrieben"<br />
Handlungsanleitung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>arbeitsschutzbehörden und <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft<br />
Nahrungsmittel und Gaststätten, 11.96.<br />
2 H<strong>in</strong>weise und Erläuterungen<br />
(1) Diese TRGS beschreibt zunächst e<strong>in</strong>en Katalog von Maßnahmen, die bei Auftreten<br />
sensibilisieren<strong>der</strong> Stoffe mit Wirkung an den Atemwegen und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Haut am Arbeitsplatz<br />
zu beachten s<strong>in</strong>d. Dieser Maßnahmenkatalog gilt für alle sensibilisierenden Stoffe,<br />
auch bei Ersatzstoffen mit ger<strong>in</strong>gerer sensibilisierenden Wirkung, und konkretisiert die<br />
allgeme<strong>in</strong>en Umgangsvorschriften <strong>der</strong> Gefahrstoffverordnung. Er ist nach Feststellung<br />
und Bewertung <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitsbereichssituation anzuwenden. Die notwendigen<br />
Maßnahmen s<strong>in</strong>d stoff- und arbeitsplatzbezogen auszuwählen.<br />
(2) Im Nummer 5 wird auf die arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Betreuung beim Umgang mit<br />
sensibilisierenden Stoffen e<strong>in</strong>gegangen. Diese ist beson<strong>der</strong>s wichtig bei Stoffen, bei denen<br />
arbeitsmediz<strong>in</strong>ische, allergologische o<strong>der</strong> epidemiologische Erkenntnisse darüber<br />
vorliegen, dass e<strong>in</strong> erhöhtes Risiko bezüglich <strong>der</strong> sensibilisierenden Wirkung an den A-<br />
temwegen und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Haut besteht (Anlagen 2 und 4). In Anlage 1 werden mediz<strong>in</strong>ische<br />
Begriffe erläutert sowie allergische Krankheiten und dazugehörige Beschwerden<br />
dargestellt, um die Aufmerksamkeit dafür zu för<strong>der</strong>n.<br />
(3) Die Anlagen 2 bis 4 s<strong>in</strong>d unter präventiv arbeitsmediz<strong>in</strong>ischen Gesichtspunkten erstellt.<br />
Die Auflistung von Stoffen und Stoffgruppen ist we<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>stufung noch e<strong>in</strong>er<br />
Ersatzstoffliste gleichzusetzen. Die TRGS 907 enthält e<strong>in</strong> Verzeichnis von Stoffen, die<br />
nach wissenschaftlichen Erkenntnissen als sensiblisierend nach Anhang VI <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie<br />
67/548/EWG e<strong>in</strong>zuordnen, jedoch zum Teil noch nicht mit den entsprechenden R-Sätzen<br />
e<strong>in</strong>gestuft s<strong>in</strong>d. In <strong>der</strong> TRGS 908 s<strong>in</strong>d die Begründungen für diese Bewertungen zu f<strong>in</strong>den.<br />
(4) Werden gleichzeitig Arbeiten im feuchten Milieu ausgeführt o<strong>der</strong> längere Zeit Handschuhe<br />
getragen, ist die TRGS 531 "Gefährdung <strong>der</strong> Haut durch Arbeiten im feuchten<br />
Milieu (Feuchtarbeit)" zu beachten.<br />
(5) Auf die Berufsgenossenschafliche Informationen (BGI) 524 (ZH 1/34)<br />
"Polyurethanherstellung/Isocyanate" beim Umgang mit isocyanathaltigen Gefahrstoffen<br />
wird h<strong>in</strong>gewiesen.<br />
3 Ersatz von sensibilisierenden Stoffen<br />
3.1 Ersatzstoffe
28Arbeitsschutz hautnah 28 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
(1) Der Arbeitgeber muss nach § 16 Abs. 2 GefStoffV ermitteln, ob für den von ihm<br />
vorgesehenen Verwendungszweck Stoffe, Zubereitungen, Erzeugnisse o<strong>der</strong> Verfahren<br />
mit e<strong>in</strong>em ger<strong>in</strong>geren gesundheitlichen Risiko verfügbar s<strong>in</strong>d.<br />
(2) Ist dem Arbeitgeber die Verwendung dieser Stoffe, Zubereitungen, Erzeugnisse o<strong>der</strong><br />
Verfahren zumutbar und ist die Substitution zum Schutz von Leben und Gesundheit <strong>der</strong><br />
Arbeitnehmer erfor<strong>der</strong>lich, so darf er nur diese verwenden (siehe auch Nummer 2 Abs.<br />
1).<br />
(3) Chromathaltige Zemente o<strong>der</strong> chromathaltige zementhaltige Zubereitungen s<strong>in</strong>d<br />
durch chromatarme zu ersetzen, wie <strong>in</strong> <strong>der</strong> TRGS 613 "Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und<br />
Verwendungsbeschränkungen für chromathaltige Zemente und chromathaltige zementhaltige<br />
Zubereitungen" beschrieben.<br />
(4) Gepu<strong>der</strong>te Naturgummilatexhandschuhe s<strong>in</strong>d durch pu<strong>der</strong>freie und allergenarme<br />
Latexhandschuhe o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e geeignete Handschuhe zu ersetzen.<br />
(5) Dauerwellmittel, die Ester <strong>der</strong> Thioglykolsäure enthalten (sog. saure Dauerwelle),<br />
dürfen nicht angewandt werden. Sie s<strong>in</strong>d durch Mittel mit nicht sensibilisierenden<br />
Inhaltstoffen o<strong>der</strong>, wenn solche noch nicht zu Verfügung stehen, mit weniger stark<br />
sensibilisierenden Stoffen (z.B. Salzen <strong>der</strong> Thioglykolsäure) zu ersetzen.<br />
(6) Des<strong>in</strong>fektionsmittel, die aus sensibilisierenden Stoffen (Formaldehyd, Glutaraldehyd)<br />
bestehen o<strong>der</strong> solche enthalten, s<strong>in</strong>d durch an<strong>der</strong>e für die spezielle Anwendung geeignete<br />
und nicht bzw. weniger sensibilisierende Des<strong>in</strong>fektionsmittel zu ersetzen. Die<br />
TRGS 513 und 522 bleiben unberührt.<br />
(7) Beim E<strong>in</strong>satz von Kühlschmierstoffen s<strong>in</strong>d solche mit nichtsensibilisierenden Komponenten<br />
o<strong>der</strong> solche mit ger<strong>in</strong>gerer sensibilisieren<strong>der</strong> Wirkung zu verwenden.<br />
3.2 Gestaltung <strong>der</strong> Herstellungs- und Verwendungsverfahren<br />
Kann auf die Verwendung sensibilisieren<strong>der</strong> Stoffe nach Nummer 3.1 dennoch nicht<br />
verzichtet werden, dürfen diese am Ende <strong>der</strong> Reaktion o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es Arbeitsvorgangs als<br />
Verunre<strong>in</strong>igungen o<strong>der</strong> Beimengungen im isolierten End- o<strong>der</strong> Zwischenprodukt nur <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er Konzentration enthalten se<strong>in</strong>, die nach dem Stand <strong>der</strong> Technik unvermeidbar ist.<br />
3.3 Verwendung von Stoffen und Zubereitungen <strong>in</strong> expositionsarmer<br />
Verwendungsform<br />
(1) Ist <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satz weniger gefährlicher Ersatzstoffe nicht möglich, hat <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />
nach § 16 Abs. 2 GefStoffV zu prüfen, ob die vorgesehenen Stoffe o<strong>der</strong> Zubereitungen <strong>in</strong><br />
expositionsarmer Verwendungsform e<strong>in</strong>gesetzt werden können. Hierzu gehören Pellets,<br />
Granulate, Pasten, Lösungen, Kunststoffummantelungen aber auch Abgabe <strong>in</strong> verlorenen<br />
Verpackungen, die unmittelbar <strong>in</strong> den Verarbeitungsprozeß e<strong>in</strong>gebracht werden<br />
können. Hat die Ermittlung des Arbeitgebers ergeben, dass die Stoffe o<strong>der</strong> Zubereitungen<br />
<strong>in</strong> expositionsarmer Verwendungsform verfügbar s<strong>in</strong>d, hat er diese zu verwenden.<br />
(2) S<strong>in</strong>d Ersatzstoffe ohne sensibilisierende Wirkung nicht verfügbar, ist zu prüfen, ob<br />
Produkte o<strong>der</strong> Zubereitungen erhältlich s<strong>in</strong>d, die den sensibilisierenden Stoff <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gerer<br />
Konzentration enthalten o<strong>der</strong> die Atemwege bzw. Haut weniger reizen.
29Arbeitsschutz hautnah 29 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
3.4 Auswahl von Verfahren nach § 16 Abs. 2 Nr. 2 GefStoffV<br />
(1) Durch e<strong>in</strong>e geeignete Auswahl von Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und<br />
Anwendungsverfahren kann das Auftreten o<strong>der</strong> Freisetzen von atemwegsensibilisierenden<br />
Stoffen erheblich reduziert werden. Hierzu gehören u.a. Tauchverfahren und<br />
Nassbearbeitungsverfahren mit langsam umlaufenden Masch<strong>in</strong>en.<br />
(2) Werden Stoffe, Zubereitungen o<strong>der</strong> Arbeitsmittel <strong>in</strong> Verwendungsformen angeboten,<br />
die den Kontakt mit dem hautsensibilisierenden Stoff verr<strong>in</strong>gern (z.B. ummantelte nickelhaltige<br />
Arbeitsgeräte, Backmittel o<strong>der</strong> Futtermittel <strong>in</strong> Granulaten o<strong>der</strong> Pellets, verlorene<br />
Verpackungen, sowie Friseurchemikalien, Kleber und Kunstharze mit Applikatoren), sollen<br />
diese verwendet werden.<br />
4 Schutzmaßnahmen<br />
4.1 Allgeme<strong>in</strong>e Grundsätze<br />
(1) Die Konzentration von sensibilisierenden Stoffen ist nach § 19 GefStoffV zu m<strong>in</strong>imieren.<br />
Bei atemwegsensibilisierenden Stoffen gibt die E<strong>in</strong>haltung von Luftgrenzwerten <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Regel ke<strong>in</strong>e Sicherheit gegen das Auftreten allergischer Reaktionen, daher ist das<br />
M<strong>in</strong>imierungsgebot von beson<strong>der</strong>er Bedeutung. Der direkte Hautkontakt mit hautsensibilisierenden<br />
Stoffen ist möglichst zu vermeiden bzw. nach Art und Dauer zu m<strong>in</strong>imieren,<br />
soweit dieses nach dem Stand <strong>der</strong> Technik möglich ist.<br />
(2) Ist die Sicherheitstechnik e<strong>in</strong>es Arbeitsverfahrens fortentwickelt worden, hat sich diese<br />
bewährt und erhöht sich die Arbeitssicherheit hierdurch erheblich, so hat <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />
das nicht entsprechende Arbeitsverfahren soweit zumutbar <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er angemessenen<br />
Frist dieser Fortentwicklung anzupassen.<br />
4.2 Technische Maßnahmen<br />
(1) Die Herstellung und Verwendung <strong>der</strong> Stoffe nach Nummer 1 sollte, soweit nach dem<br />
Stand <strong>der</strong> Technik möglich, <strong>in</strong> geschlossenen Anlagen erfolgen, wenn produkt- o<strong>der</strong><br />
verfahrensspezifische Maßnahmen e<strong>in</strong>e Freisetzung <strong>der</strong> Stoffe nicht verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n.<br />
(2) Die E<strong>in</strong>gabe- und Abfüllstellen e<strong>in</strong>schl. <strong>der</strong> Probenahmenvorrichtungen s<strong>in</strong>d, soweit<br />
nach dem Stand <strong>der</strong> Technik möglich, als geschlossene Systeme auszuführen. Ist das<br />
nicht möglich, s<strong>in</strong>d diese Stellen mit örtlicher Absaugung, die beim Öffnen des Systems<br />
wirksam wird, zu versehen. Allgeme<strong>in</strong>e lüftungstechnische Maßnahmen (wie z.B. die<br />
Raumentlüftung) s<strong>in</strong>d beim Umgang mit diesen Stoffen nicht ausreichend. Die E<strong>in</strong>gabe,<br />
die Probenahme und das Abfüllen s<strong>in</strong>d nach dem Stand <strong>der</strong> Technik so zu betreiben<br />
(z.B. drucklos), dass e<strong>in</strong>e Aerosolbildung, Verstaubung o<strong>der</strong> das Austreten von Dämpfen<br />
vermieden wird. Direkter Hautkontakt ist zu vermeiden.<br />
(3) Wiege-, Mischarbeitsplätze und vergleichbare Bereiche, s<strong>in</strong>d soweit möglich getrennt<br />
von an<strong>der</strong>en Betriebsteilen als geschlossene Arbeitsplätze (z.B. E<strong>in</strong>kapselung <strong>in</strong> Kab<strong>in</strong>en)<br />
e<strong>in</strong>zurichten. Ist e<strong>in</strong>e Automatisierung <strong>der</strong> Tätigkeiten nach dem Stand <strong>der</strong> Technik<br />
nicht möglich, s<strong>in</strong>d die Arbeitsbereiche räumlich abzutrennen und mit Lokalabsaugungen<br />
an <strong>der</strong> E<strong>in</strong>gabe- o<strong>der</strong> Entnahmestelle zu versehen. Darüber h<strong>in</strong>aus ist <strong>der</strong> Arbeitsbereich<br />
mit e<strong>in</strong>er Lüftung auszurüsten. die gegenüber den übrigen Arbeitsbereichen e<strong>in</strong>en leichten<br />
Unterdruck erzeugt, um das Austreten sensibilisieren<strong>der</strong> Gefahrstoffe zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n.
30Arbeitsschutz hautnah 30 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Die Arbeitsplätze s<strong>in</strong>d mit Arbeitsmitteln auszustatten, die durch ihre Konstruktion (z.B.<br />
Formgebung <strong>der</strong> Schaufel, Wiegeschalen u.ä.) e<strong>in</strong>e Freisetzung bzw. Ausbreitung des<br />
Gefahrstoffes und den direkten Haukontakt vermeiden. Zur Gestaltung dieser Arbeitsplätze<br />
liegen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis erprobte Verfahren (z.B. "Luftre<strong>in</strong>haltung an Wiege- und<br />
Mischarbeitsplätzen", BAuA, Dortmund 1993) vor.<br />
(4) Stationäre und nicht stationäre Arbeitsplätze, an welchen atemwegsensibilisierende<br />
Stoffe be- o<strong>der</strong> verarbeitet werden, s<strong>in</strong>d von an<strong>der</strong>en Arbeitsbereichen nach Möglichkeit<br />
abzutrennen und mit e<strong>in</strong>er ausreichend dimensionierten Lokalabsaugung auszurüsten.<br />
(5) In Arbeitsbereichen, <strong>in</strong> denen mit atemwegsensibilisierenden Stoffen umgegangen<br />
wird, darf abgesaugte Luft nicht zurückgeführt werden. Kann auf die Luftrückführung<br />
nicht verzichtet werden, ist die TRGS 560 "Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden<br />
Gefahrstoffen" anzuwenden.<br />
4.3 Organisatorische Maßnahmen<br />
(1) Arbeitsplätze und Arbeitsbereiche, an denen mit sensibilisierenden Stoffen umgegangen<br />
wird, s<strong>in</strong>d soweit dies die Natur des Betriebes gestattet, räumlich von an<strong>der</strong>en<br />
Arbeitsbereichen zu trennen und entsprechend zu kennzeichnen. E<strong>in</strong> mit e<strong>in</strong>em Abzug<br />
ausgerüsteter Arbeitsplatz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Labor ist als räumlich getrennter Arbeitsbereich zu<br />
sehen.<br />
(2) In Lagerräumen s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Abfüll-, Umfüll- und ähnliche Tätigkeiten zu verrichten.<br />
Muss aus betrieblichen Gründen davon abgewichen werden, ist Nummer 4.2 zu beachten.<br />
(3) In Arbeitsbereichen, <strong>in</strong> denen mit sensibilisierenden Stoffen umgegangen wird, sollen<br />
sich nur die mit den Arbeiten betrauten Beschäftigten aufhalten. Die Zahl <strong>der</strong> <strong>in</strong> diesen<br />
Arbeitsbereichen tätigen Beschäftigten ist so ger<strong>in</strong>g wie möglich zu halten.<br />
(4) In Arbeitsbereichen, <strong>in</strong> denen mit sensibilisierenden Stoffen umgegangen wird, sollen<br />
nur die dort benötigten Werkzeuge und Geräte aufbewahrt werden. Um e<strong>in</strong>e Verschleppung<br />
sensibilisieren<strong>der</strong> Stoffe <strong>in</strong> an<strong>der</strong>e Arbeitsbereiche zu vermeiden, sollen verschmutzte<br />
Geräte nur nach vorheriger Re<strong>in</strong>igung <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Arbeitsbereichen benutzt<br />
werden. Soweit möglich, s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>wegausrüstungen (wie z.B. Putzlappen, geeignete<br />
Handschuhe und Gefäße) zu verwenden.<br />
(5) Erzeugnisse, die sensibilisierende Stoffe enthalten, s<strong>in</strong>d so zu gestalten, dass e<strong>in</strong>e<br />
weitere Bearbeitung mit expositions<strong>in</strong>tensiven Tätigkeiten wie z.B. das Entgraten von<br />
Kunststoffteilen vermieden werden kann.<br />
(6) Die Weiterverarbeitung von Produkten, die unter Verwendung sensibilisieren<strong>der</strong><br />
Stoffe hergestellt wurden, soll, soweit technisch möglich, erst nach vollständigem Ablauf<br />
<strong>der</strong> chemischen Reaktion erfolgen (z.B. Aushärtung von Kunststoffen).<br />
(7) Die Lagerung sensibilisieren<strong>der</strong> Stoffe hat <strong>in</strong> gekennzeichneten und <strong>in</strong>, soweit möglich,<br />
bruchsicheren (Orig<strong>in</strong>al)behältern zu erfolgen. Bei Teilmengenentnahme s<strong>in</strong>d<br />
wie<strong>der</strong>verschließbare Behälter e<strong>in</strong>zusetzen. Auf die Stapelhöhe und die Sicherung gegen<br />
Herabfallen ist zu achten.<br />
(8) Arbeitsplätze und Arbeitsbereiche, <strong>in</strong> welchen mit e<strong>in</strong>er Freisetzung von o<strong>der</strong>
31Arbeitsschutz hautnah 31 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Verunre<strong>in</strong>igung mit sensibilisieren<strong>der</strong> Stoffe gerechnet werden muss (z.B. E<strong>in</strong>gabe- und<br />
Abfüllstellen, Wiege- und Mischarbeitsplätze, Lagerräume) s<strong>in</strong>d h<strong>in</strong>sichtlich ihrer E<strong>in</strong>richtung<br />
und <strong>der</strong> verwendeten Materialien so zu gestalten, dass sie leicht gere<strong>in</strong>igt werden<br />
können.<br />
(9) Die mit sensibilisierenden Stoffen verunre<strong>in</strong>igten Arbeitsbereiche e<strong>in</strong>schl. <strong>der</strong><br />
Verb<strong>in</strong>dungswege, s<strong>in</strong>d arbeitstäglich zu re<strong>in</strong>igen. Nach unbeabsichtigtem Freisetzen <strong>der</strong><br />
Stoffe ist e<strong>in</strong>e Re<strong>in</strong>igung unmittelbar vorzunehmen.<br />
(10) Falls e<strong>in</strong> Arbeitsplatz mit zeitweiser Verwendung von sensibilisierenden Stoffen<br />
verschmutzt wurde, soll er vor Aufnahme an<strong>der</strong>er Arbeiten gründlich gere<strong>in</strong>igt werden.<br />
(11) Die Re<strong>in</strong>igung ist so vorzunehmen, dass Expositionen durch die Stoffe vermieden<br />
werden. Es s<strong>in</strong>d geeignete Adsorptionsmittel und/ o<strong>der</strong> Industriestaubsauger m<strong>in</strong>destens<br />
Klasse C zu verwenden. Die Art <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igung und des Re<strong>in</strong>igungsmittels ist vom Arbeitgeber<br />
festzulegen. Zur sachgerechten Re<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> Arbeitsbereiche und <strong>der</strong> Arbeitsmittel<br />
ist e<strong>in</strong>e Arbeitsanweisung mit konkreter Nennung <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igungsmittel und <strong>der</strong><br />
Re<strong>in</strong>igungsverfahren zu erstellen.<br />
(12) Mit sensibilisierenden Stoffen verunre<strong>in</strong>igte Materialien e<strong>in</strong>schließlich Putz-, Adsorptions-<br />
und Re<strong>in</strong>igungsmittel s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> wie<strong>der</strong>verschließbaren Behältern aufzubewahren.<br />
(13) Unmittelbar nach Gebrauch s<strong>in</strong>d die Behälter, die sensibilisierende Stoffe enthalten,<br />
erneut dicht zu schließen. Produktreste auf dem Geb<strong>in</strong>de s<strong>in</strong>d zu vermeiden, ggf. hat die<br />
Re<strong>in</strong>igung an <strong>der</strong> Entnahmestelle zu erfolgen.<br />
(14) Bei <strong>der</strong> Herstellung von gebrauchsfertigen Lösungen (z.B. Kühlschmierstoffe,<br />
Des<strong>in</strong>fektions-, Konservierungs und Re<strong>in</strong>igungsmittel) ist die exakte Dosierung sicherzustellen.<br />
4.4 Persönliche Schutzausrüstungen<br />
(1) Ist trotz <strong>der</strong> Maßnahmen nach Nummer 3 bis Nummer 4.3 mit allergischen Reaktionen<br />
gegenüber sensibilisierenden Stoffen zu rechnen, hat <strong>der</strong> Arbeitgeber wirksame und<br />
h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Trageeigenschaften geeignete persönliche Schutzausrüstung, wie<br />
Arbeitskleidung, Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Atemschutz zur Verfügung zu stellen<br />
und diese <strong>in</strong> gebrauchsfähigem, hygienisch e<strong>in</strong>wandfreiem Zustand zu halten. Privatkleidung<br />
soll nicht getragen werden, um die Kontaktzeit mit dem sensibilisierenden Stoff<br />
nicht zu verlängern und e<strong>in</strong>e Verschleppung <strong>in</strong> den Privatbereich zu vermeiden. Die<br />
Schutzausrüstung ist außerhalb des Arbeitsbereiches zu lagern, um e<strong>in</strong>e Verschmutzung<br />
zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n.<br />
Geeignete persönliche Schutzausrüstung ist dem Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen,<br />
bzw. muss beim Hersteller/Lieferanten erfragt werden. Bei Überschreiten <strong>der</strong> Grenzwerte<br />
o<strong>der</strong> expositions<strong>in</strong>tensiven Tätigkeiten. wie Watungs-, Instandhaltungs- und Re<strong>in</strong>igungsarbeiten<br />
müssen persönliche Schutzausrüstungen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Atemschutz und<br />
Schutzhandschuhe getragen werden.<br />
(2) Bei <strong>der</strong> Auswahl geeigneter Handschuhe beim Umgang mit hautsensibilisierenden<br />
Stoffen s<strong>in</strong>d die DIN EN 374 (Anfor<strong>der</strong>ung an Chemikalienschutzhandschuhe) und die<br />
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei <strong>der</strong> Arbeit (BGR)<br />
195 (ZH 1/706) bzw. GUV 20.17 (Regeln für den E<strong>in</strong>satz von Schutzhandschuhen) zu<br />
berücksichtigen.
32Arbeitsschutz hautnah 32 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Die Tragedauer von flüssigkeitsdichten Handschuhen ist auf das notwendige Maß zu<br />
beschränken, adäquater <strong>Hautschutz</strong> ist anzuwenden. Bei <strong>der</strong> Auswahl und Anwendung<br />
von Schutzhandschuhen ist auf folgende Kriterien zu achten:<br />
- Sie müssen beständig und undurchlässig gegenüber dem jeweils verwendeten Arbeits<br />
stoff se<strong>in</strong>. H<strong>in</strong>weise des Herstellers auf die Verwendbarkeit des Schutzhandschuhes<br />
unter Berücksichtigung des Arbeitsstoffes s<strong>in</strong>d zu beachten, danach s<strong>in</strong>d sie zu wechseln.<br />
- Sie müssen so reißfest se<strong>in</strong>, dass sie bei <strong>der</strong> normalen Arbeitsbelastung nicht beschä<br />
digt werden.<br />
- Sie sollen so elastisch und dünn se<strong>in</strong>, dass sie das Tastgefühl nicht unnötig<br />
bee<strong>in</strong>trächtigen.<br />
- Sie müssen <strong>in</strong> Größe und Passform den Händen <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> entsprechen.<br />
- Naturgummilatexhandschuhe müssen pu<strong>der</strong>frei und allergenarm se<strong>in</strong>.<br />
- Handschuhe sollen nur auf sauberer und trockener Haut getragen werden.<br />
- Beschädigte o<strong>der</strong> <strong>in</strong>nen verschmutzte Handschuhe müssen unverzüglich gewechselt<br />
werden.<br />
- Verunre<strong>in</strong>igte Handschuhe s<strong>in</strong>d nach Gebrauch zu entsorgen.<br />
(3) Beim Umgang mit hautsensibilisierenden Stoffen sollte beson<strong>der</strong>en Wert auf den<br />
<strong>Hautschutz</strong> nach dem 3-PunkteProgramm (<strong>Hautschutz</strong> Hautre<strong>in</strong>igung - Hautpflege) gelegt<br />
werden. Für die Maßnahmen ist e<strong>in</strong> <strong>Hautschutz</strong>plan zu erstellen; Anleitungen dazu<br />
gibt die BGR 197 (ZH 1/708) "Regeln für den E<strong>in</strong>satz von <strong>Hautschutz</strong>".<br />
(4) Bezüglich des E<strong>in</strong>satzes von Atemschutz ist die BGR 190 (ZH 1/701) bzw. GUV<br />
20.14 "Regeln für den E<strong>in</strong>satz von Atemschutzgeräten" zu beachten. Bei staubförmigen<br />
atemwegsensibilisierenden Stoffen s<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>destens Partikelfilter <strong>der</strong> Schutzstufe P2<br />
bzw. FFP2 zu verwenden. Auf die <strong>in</strong>dividuelle Anpassung vor dem Gebrauch, z.B. an die<br />
Nasenform bei partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP2), ist beson<strong>der</strong>s zu achten. Das<br />
Tragen von Atemschutz darf nach § 19 Abs. 5 GefStoffV ke<strong>in</strong>e ständige Maßnahmen<br />
se<strong>in</strong>.<br />
4.5 Maßnahmen <strong>der</strong> Hygiene<br />
(1) Am Arbeitsplatz o<strong>der</strong> <strong>in</strong> räumlicher Nähe soll e<strong>in</strong>e Waschgelegenheit zur Verfügung<br />
stehen. Zur Körperre<strong>in</strong>igung nach <strong>der</strong> Arbeit sollen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei staubenden<br />
sensibilisierenden Stoffen, Dusch und Umkleidegelegenheiten zur Verfügung stehen.<br />
(2) Die Arbeitskleidung soll vom Arbeitgeber regelmäßig (m<strong>in</strong>destens 1 x wöchentlich)<br />
gere<strong>in</strong>igt werden. Bei stark verschmutzter o<strong>der</strong> getränkter Arbeitskleidung besteht e<strong>in</strong><br />
erhöhtes Risiko bezüglich sensibilisieren<strong>der</strong> Wirkung. Es s<strong>in</strong>d daher geeignete Maßnahmen<br />
Wechseln <strong>der</strong> Kleidung) zu ergreifen, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Betriebsanweisung festzulegen<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
(3) Arbeitskleidung sowie Schutzausrüstungen und Straßenkleidung sollen getrennt
33Arbeitsschutz hautnah 33 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
aufbewahrt werden (siehe auch Nummer 4.4 Abs. 1).<br />
(4) Mit hautsensiblisierenden Stoffen benetzte Hautpartien s<strong>in</strong>d unmittelbar zu re<strong>in</strong>igen.<br />
E<strong>in</strong> E<strong>in</strong>trocknen <strong>der</strong> Stoffe auf <strong>der</strong> Haut ist unbed<strong>in</strong>gt zu vermeiden.<br />
4.6 Betriebsanweisung und Unterweisung<br />
(1) Für den Umgang mit sensibilisierenden Stoffen nach Nummer 1 ist e<strong>in</strong>e Betriebsanweisung<br />
gemäß § 20 GefStoffV und <strong>der</strong> TRGS 555 zu erstellen.<br />
(2) In <strong>der</strong> Betriebsanweisung und bei <strong>der</strong> Unterweisung s<strong>in</strong>d die Arbeitnehmer auf die<br />
beson<strong>der</strong>en Gefahren und Maßnahmen zur Vermeidung und Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Belastung<br />
durch sensibilisierende Stoffe h<strong>in</strong>zuweisen. Bei <strong>der</strong> Unterweisung ist möglichst <strong>der</strong><br />
Betriebsarzt h<strong>in</strong>zuzuziehen. Insbeson<strong>der</strong>e ist auf die Notwendigkeit e<strong>in</strong>er ärztlichen Konsultation<br />
(möglichst Betriebsarzt) nach Auftreten von Beschwerden. wie beg<strong>in</strong>nende<br />
Hautverän<strong>der</strong>ungen beson<strong>der</strong>s an den Händen, Fließschnupfen, Augenjucken, Kurzatmigkeit<br />
o<strong>der</strong> Luftnot h<strong>in</strong>zuweisen.<br />
(3) Bei Arbeiten von Dritten hat <strong>der</strong> Auftraggeber dem Auftragnehmer über die beson<strong>der</strong>en<br />
Gefahren durch sensibilisierende Stoffe h<strong>in</strong>zuweisen. Er muss dem Auftragnehmer<br />
alle Informationen mitteilen, die zur Festlegung <strong>der</strong> notwendigen Schutzmaßnahmen und<br />
zur Erstellung <strong>der</strong> Betriebsanweisung aufgrund <strong>der</strong> Stoffeigenschaften notwendig s<strong>in</strong>d. In<br />
diesem Zusammenhang wird auf den § 8 "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" des<br />
Arbeitsschutzgesetzes h<strong>in</strong>gewiesen.<br />
5 Arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Betreuung und Vorsorge<br />
(1) Die Anlagen 2, 3 und 4 dieser TRGS listen Stoffe auf, die nach arbeitsmediz<strong>in</strong>ischer<br />
Erfahrung beson<strong>der</strong>s häufig und/o<strong>der</strong> schnell zu Sensibilisierung an den Atemwegen<br />
bzw. an <strong>der</strong> Haut führen. Sie erheben ke<strong>in</strong>en Anspruch auf Vollständigkeit, geben aber<br />
H<strong>in</strong>weise auf beson<strong>der</strong>e Gefährdungsmöglichkeiten durch sensibilisierende Stoffe. Anlage<br />
2 enthält die beson<strong>der</strong>s häufig und/o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s schnell an den Atemwegen sensibilisierend<br />
wirkenden Stoffe. Anlage 3 listet <strong>in</strong> Spalte 1 Berufe mit erhöhtem Risiko für<br />
allergische Kontaktekzeme auf. Spalte 2 enthält entsprechend zugeordnete Arbeitsstoffe.<br />
In Spalte 3 s<strong>in</strong>d Stoffe aufgeführt, die aus arbeitsmediz<strong>in</strong>ischer Sicht für Prävention und<br />
Diagnostik von allergischen Kontaktekzemen bedeutsam se<strong>in</strong> können. Die Nennung von<br />
Stoffgruppen ist e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis, dass sich <strong>in</strong> diesen Gruppen mehrere sensibilisierende<br />
Stoffe bef<strong>in</strong>den, ohne dass alle Stoffe sensibilisierend se<strong>in</strong> müssen. Anlage 4 gibt H<strong>in</strong>weise<br />
zum Vorkommen von hautsensibilisierenden Stoffen <strong>in</strong> Arbeitsstoffen. Sie ist unter<br />
praktischen Gesichtspunkten aufgrund von Häufigkeitsanalysen erstellt worden.<br />
(2) Die sensibilisierende Wirkung von Arbeitsstoffen ist im Rahmen <strong>der</strong> arbeitsmediz<strong>in</strong>ischen<br />
Betreuung von Beschäftigten, die Umgang mit diesen Stoffen haben, beson<strong>der</strong>s<br />
zu beachten. Dabei sollen Arbeitnehmer unter Berücksichtigung ihrer <strong>in</strong>dividuellen Disposition<br />
gezielt über die Gefährdung und die Möglichkeiten <strong>der</strong> Prävention beraten werden.<br />
Durch gezielte Frühdiagnostik und geeignete Maßnahmen kann die Entwicklung<br />
ausgeprägter, nicht mehr rückbildungsfähiger allergischer Krankheiten verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden.<br />
(3) Spezielle arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Vorsorgeuntersuchungen nach § 28 GefStoffV s<strong>in</strong>d für<br />
die <strong>in</strong> Anhang VI GefStoffV genannten Stoffe durchzuführen. Bei Umgang mit Isocyanaten<br />
ist die Untersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 27 "lsocy-
34Arbeitsschutz hautnah 34 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
anate" unter Berücksichtigung <strong>der</strong> <strong>in</strong> BGI 504.27 (ZH 1/600.27) festgelegten Auswahlkriterien<br />
durchzuführen. Die Untersuchungen für an<strong>der</strong>e atemwegssensibilisierende<br />
Stoffe sollen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 (Obstruktive Atemwegserkrankungen)<br />
<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit BGl 50423 (ZH 1/600.23) erfolgen. Die Untersuchungen<br />
beim Umgang mit hautsensibilisierenden Stoffen sollen nach dem Berufsgenossenschaftlichen<br />
Grundsatz G 24 (Hauterkrankungen, mit Ausnahme von Hautkrebs) <strong>in</strong><br />
Verb<strong>in</strong>dung mit BGI 504.24 (ZH 1/600.24) erfolgen.<br />
Anlagen<br />
Anlage 1<br />
Erläuterung mediz<strong>in</strong>ischer Begriffe und Sachverhalte mit Bezug zur sensibilisierenden<br />
Wirkung von Gefahrstoffen<br />
Anlage 2<br />
Stoffe, die beson<strong>der</strong>s häufig und/o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s schnell an den Atemwegen zu Sensibilisierung<br />
und allergischen Erkrankungen führen<br />
Anlage 3<br />
Berufe mit erhöhtem Risiko für die Entstehung e<strong>in</strong>es allergischen Kontaktekzems<br />
Anlage 4<br />
Stoffe mit erhöhtem Risiko für die Entstehung e<strong>in</strong>es allergischen Kontaktekzems
35Arbeitsschutz hautnah 35 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Anlage 1<br />
Erläuterung mediz<strong>in</strong>ischer Begriffe und Sachverhalte<br />
mit Bezug zur sensibilisierenden Wirkung von Gefahrstoffen<br />
Allergie:<br />
E<strong>in</strong>e Allergie ist e<strong>in</strong>e erworbene spezifische Reaktionsverän<strong>der</strong>ung des Organismus auf <strong>der</strong><br />
Basis e<strong>in</strong>er krankhaften Immunreaktion (Sensibilisierung), die durch e<strong>in</strong>e exogene Substanz<br />
verursacht wird. Bei fortgesetzter Exposition können charakteristische Krankheiten auch dann<br />
resultieren, wenn <strong>der</strong> gegebenenfalls vorhandene Luftgrenzwert e<strong>in</strong>gehalten wird. Dosis-<br />
Wirkungs-Beziehungen für solche Reaktionen liegen, soweit sie überhaupt schon bekannt s<strong>in</strong>d,<br />
<strong>in</strong> sehr niedrigen Konzentrationsbereichen (Mikro- bzw. Nanogramm-Bereich) und s<strong>in</strong>d bei<br />
Grenzwertfestlegungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel noch nicht berücksichtigt<br />
Allergische Krankheiten <strong>der</strong> Atemwege:<br />
Darunter werden Krankheiten verstanden, die durch atemwegssensibilisierende Stoffe hervorgerufen<br />
werden. Dies s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> allergische Schnupfen (Rh<strong>in</strong>itis allergica) mit Nasenjucken, Niesreiz,<br />
Niessalven, Fließschnupfen und Nasenverstopfung und das allergische Asthma bronchiale mit<br />
anfallartiger Luftnot und pfeifenden Atemgeräuschen. Begleitend ist oft auch e<strong>in</strong>e Blepharokonjunktivitis<br />
(Augenb<strong>in</strong>dehautentzündung) vorhanden. Seltener werden fieberhafte Lungenerkrankungen<br />
(allergische Alveolitis, z.B. Farmerlunge) beobachtet. Allergischer Schnupfen und allergisches<br />
Asthma durch pflanzliche und tierische Allergene werden gehäuft bei Personen mit Atopie<br />
beobachtet. Das Auftreten allergischer Atemwegsbeschwerden ist abhängig vom Grad <strong>der</strong><br />
Sensibilisierung sowie von Art, Konzentration und sensibilisieren<strong>der</strong> Potenz des an den Atemwegen<br />
sensibilisierend wirkenden Stoffes. Bei bestehen<strong>der</strong> Allergie genügen meist sehr ger<strong>in</strong>ge<br />
Mengen e<strong>in</strong>es sensibilisierenden Stoffes, um Beschwerden auszulösen.<br />
Allergische Krankheiten <strong>der</strong> Haut:<br />
E<strong>in</strong>e Sensibilisierung durch Hautkontakt tritt überwiegend als allergisches Kontaktekzem mit<br />
Rötung, Knötchen, Bläschen und Juckreiz an den entsprechenden Hautarealen auf. Ekzeme<br />
an<strong>der</strong>er Ursachen, z.B. durch E<strong>in</strong>wirkung von Irritantien (irritatives Kontaktekzem), können häufig<br />
äußerlich nicht vom allergischen Kontaktekzem unterschieden werden. Die Manifestation des<br />
allergischen Ekzems wird von <strong>der</strong> Beschaffenheit <strong>der</strong> Haut (Vorschädigungen), <strong>der</strong> Dauer und<br />
Konzentration <strong>der</strong> E<strong>in</strong>wirkung und dem Grad <strong>der</strong> Sensibilisierung bestimmt. Bei zusätzlicher<br />
Exposition gegenüber hautschädigenden Faktoren (Nässe, Irritantien) erhöht sich das Risiko für<br />
e<strong>in</strong> allergisches Kontaktekzem. Wenn <strong>der</strong> Gefahrstoff als Staub, Gas, Dampf o<strong>der</strong> Aerosol vorliegt,<br />
können aerogene Kontaktekzeme entstehen.<br />
Seltener tritt auch Kontakturtikaria (Rötung, Schwellung, Quaddeln, Juckreiz) auf, die als Krankheitsbild<br />
vom Ekzem abzutrennen ist und beson<strong>der</strong>s bei Personen mit atopischer Diathese auftritt.<br />
Atemwegsensibilisierende Stoffe:<br />
Als atemwegsensibilisierende Stoffe treten vorwiegend pflanzliche und tierische Eiweiße, seltener<br />
nie<strong>der</strong>molekulare chemische Substanzen <strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung. Sie können e<strong>in</strong>e spezifische Ü-<br />
berempf<strong>in</strong>dlichkeit am Atemtrakt hervorrufen. Bei e<strong>in</strong>er Vielzahl von Stoffen kommt es im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Überempf<strong>in</strong>dlichkeitsreaktion zu e<strong>in</strong>er spezifischen Antikörperbildung an. Berufsgruppen<br />
mit beson<strong>der</strong>em Risiko s<strong>in</strong>d Bäcker, Müller, Silo- und Transportarbeiter, die Umgang mit<br />
Mehl-, Getreide- und Futtermittelstäuben haben, Laborbeschäftigte mit beruflichem Tierkontakt,<br />
Beschäftigte im Gesundheitswesen mit Kontakt zu Naturlatex, Holzarbeiter und Tischler sowie<br />
Beschäftigte <strong>in</strong> <strong>der</strong> chemischen, pharmazeutischen und Kunststoff<strong>in</strong>dustrie, die Umgang mit an<br />
den Atemwegen sensibilisierend wirkenden Stoffen haben.
36Arbeitsschutz hautnah 36 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Atopie:<br />
Atopie (Synonym: atopische Diathese) ist die anlagebed<strong>in</strong>gte Bereitschaft, gegen von außen auf<br />
die Haut o<strong>der</strong> die Atemwege e<strong>in</strong>wirkende Substanzen (z.B. Pollen, Schimmelpilze, Hausstaubmilben)<br />
Überempf<strong>in</strong>dlichkeitsreaktionen zu entwickeln.<br />
Hautsensibilisierende Stoffe:<br />
Durch Hautkontakt sensibilisieren überwiegend nie<strong>der</strong>molekulare Stoffe wie z.B. Metallionen,<br />
Am<strong>in</strong>e, Kunststoffmonomere und viele an<strong>der</strong>e, die nach Reaktion mit körpereigenen Eiweißen<br />
zur Bildung von spezifisch sensibilisierten Immunzellen führen. Nach wie<strong>der</strong>holtem Hautkontakt<br />
kann mit zeitlicher Verzögerung am E<strong>in</strong>wirkort, gelegentlich mit Streureaktionen an an<strong>der</strong>en<br />
Stellen, allergisches Kontaktekzem auftreten. Die Sensibilisierung ist abhängig von <strong>der</strong> Intensität<br />
des Kontaktes und <strong>der</strong> sensibilisierenden Potenz des Stoffes. Bei bestehen<strong>der</strong> Sensibilisierung<br />
genügen meist sehr ger<strong>in</strong>ge Mengen <strong>der</strong> entsprechenden Stoffe, um Hautreaktionen auszulösen.<br />
UV-Lichtsensibilisierende Stoffe (Photoallergene) können <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Sonnenlichtexposition<br />
zur Überempf<strong>in</strong>dlichkeit führen.<br />
Pseudoallergische Reaktion:<br />
E<strong>in</strong>ige Stoffe können Überempf<strong>in</strong>dlichkeitsreaktionen an den Atemwegen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Haut mit<br />
ähnlichen Beschwerden verursachen wie echte Allergien, ohne dass bisher e<strong>in</strong> spezieller Immunmechanismus<br />
nachgewiesen werden konnte.
37Arbeitsschutz hautnah 37 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Anlage 2<br />
Stoffe, die beson<strong>der</strong>s häufig und/o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s schnell<br />
an den Atemwegen<br />
zu Sensibilisierung und allergischen Erkrankungen führen<br />
Dicarbonsäureanhydride<br />
Hexahydrophthalsäureanhydrid<br />
Male<strong>in</strong>säureanhydrid<br />
Phthalsäureanhydrid<br />
Pyromellitsäureanhydrid<br />
Tetrachlorphthalsäureanhydrid<br />
Trimellitsäureanhydrid<br />
Enzymhaltige Stäube<br />
Futtermittel- und Getreidestäube<br />
Isocyanate<br />
Labortierstaub<br />
Mehlstäube<br />
Weizen<br />
Roggen<br />
Soja<br />
Naturgummilatexhaltiger Staub<br />
Plat<strong>in</strong>verb<strong>in</strong>dungen (Chloroplat<strong>in</strong>ate)<br />
Zuckmückenhaltiger Staub
38Arbeitsschutz hautnah 38 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Anlage 3<br />
Berufe mit erhöhtem Risiko für die Entstehung e<strong>in</strong>es<br />
allergischen Kontaktekzems<br />
Die Arbeitsstoffe <strong>in</strong> Spalte 3 s<strong>in</strong>d zusammengestellt worden, um die Aufmerksamkeit auf Stoffe<br />
zu lenken, die aus arbeitsmediz<strong>in</strong>ischer Sicht für Prävention und Diagnostik von allergischen<br />
Kontaktekzemen bedeutsam se<strong>in</strong> können. Die Auflistung von Stoffen und Stoffgruppen ist we<strong>der</strong><br />
e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>stufung noch e<strong>in</strong>er Ersatzstoffliste gleichzusetzen. Die Nennung von Stoffgruppen ist<br />
e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis, dass sich <strong>in</strong> diesen Gruppen mehrere sensibilisierende Stoffe f<strong>in</strong>den, ohne dass<br />
alle Stoffe <strong>der</strong> Gruppe sensibilisierend se<strong>in</strong> müssen.<br />
Berufe<br />
Bäcker, Konditoren<br />
Bauarbeiter, Maurer,<br />
Isolierer, Fliesenleger,<br />
Estrichleger<br />
Fotolaboranten<br />
Vorkommen<br />
Teige Aromen und Gewürze, Konservierungsmittel,<br />
Re<strong>in</strong>igungsmittel,<br />
Antioxydantien<br />
Zement, Frischbeton Kunstharze<br />
Entwickler, Fotochemikalien<br />
Gummihandschuhe<br />
sensibilisierende Stoffe<br />
(Kontaktallergene)<br />
Weizen-, Roggen- , Sojamehl, zugesetzte<br />
(Pilz-) Amylase Vanille, Bittermandel, Anis,<br />
Orangenschalenextrakt, Zimt u.a.<br />
Benzoesäure, Sorb<strong>in</strong>säure, Parabene,<br />
Octyl-, Propyl-, Dodecylgallat<br />
Konservierungsstoffe) ) 3<br />
Chrom 2) - und Kobaltverb<strong>in</strong>dungen, unausgehärtete<br />
Epoxidharze, Härter, Isocyanate<br />
p-substituierte aromatische Am<strong>in</strong>e, Metol,<br />
Phenidon, Hydroch<strong>in</strong>on<br />
Chrornverb<strong>in</strong>dungen 2) , Formaldehyd,<br />
Akzeleratoren 1) , Naturgummilatex<br />
Friseure<br />
Galvaniseure<br />
Dauerwellmittel , Haarfarben<br />
Blondiermittel , Haarwaschmittel,<br />
Gummihandschuhe<br />
galvanische Bä<strong>der</strong>, Gummihandschuhe<br />
Ester und Salze <strong>der</strong> Thioglykolsäure, Fixiermittel,<br />
p-Phenylendiam<strong>in</strong>,<br />
p-Toluylendiam<strong>in</strong> u.a. Färbemittel, Resorc<strong>in</strong>,<br />
Persulfate, Konservierungsstoffe 3) ,<br />
Duftstoffe, Pflanzenextrakte, Emulgatoren,<br />
Akzeleratoren 1) , Naturgummilate<br />
x<br />
Nickel-, Chrom 2) Kobaltverb<strong>in</strong>dungen, Akzeleratoren<br />
1) , Naturgummilatex<br />
Gärtner, Floristen Zierpflanzen, Pflanzenschutzmittel Primeln, Chrysanthemen u.a. Asteraceae,<br />
Alstroemerien, Tulpenzwiebeln u.a. Carbamate,<br />
Thiurame, Pyrethrum u.a.<br />
Gummihersteller und -<br />
verarbeiter<br />
Heil- und Pflegeberufe<br />
Holzbearbeiter, Tischler,<br />
Zimmerer<br />
Gummichemikalien<br />
Des<strong>in</strong>fektionsmittel, Medikamente,<br />
Gummihandschuhe u.a<br />
Gummiartikel<br />
Hölzer, Klebstoffe, Beizen,<br />
Holzschutzmittel<br />
Naturgummilatex, Thiurame, Thiocarbamate,<br />
Mercaptobenzothiazole,<br />
p-substituierte Am<strong>in</strong>e (IPPD u. a.), Kolophonium<br />
Formaldehyd, Glutardialdehyd,<br />
Quecksilberverb<strong>in</strong>dungen, Chlorkresol, u.a.<br />
Antibiotika, Lokalanästhetika,<br />
Phenothiaz<strong>in</strong>e (Photoallergene), ätherische<br />
Öle Akzeleratoren 1) , Naturgummilatex<br />
Palisan<strong>der</strong>, Teak, Ebenholz, Cocobolo u.a.<br />
unausgehärtete Formaldehydharze, Epoxidharze,<br />
Acrylate; Kolophonium, Chromverb<strong>in</strong>dungen<br />
2) , Azofarbstoffe u.a. Insektizide,<br />
Fungizide
39Arbeitsschutz hautnah 39 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Berufe<br />
Köche, Küchenhilfen<br />
Vorkommen<br />
Lebensmittel, Re<strong>in</strong>igungsmittel<br />
Gummihandschuhe<br />
sensibilisierende Stoffe<br />
(Kontaktallergene)<br />
Mehl, Enzyme, Fleisch, Fische, Krustentiere,<br />
Gemüse, Gewürze, Konservierungsstoffe,<br />
Farbstoffe, Des<strong>in</strong>fektionsmittel, Konservierungsstoffe<br />
3)<br />
Akzeleratoren 1) Naturgummilatex<br />
Kunststoffarbeiter Kunstharze unausgehärtete Epoxidharze, Härter, Acrylate,<br />
Melam<strong>in</strong>-, Harnstoff-, Phenol-<br />
Formaldehydharze, Isocyanate;<br />
Kobaltbeschleuniger, Peroxide<br />
Landwirtschaftliche<br />
Berufe<br />
Le<strong>der</strong>-, Fellverarbeitung<br />
Löter, Elektroniker<br />
Futtermittelstäube,Tierhaare, -<br />
speichel, -ur<strong>in</strong>, Pflanzenbestandteile,<br />
Gummiartikel,<br />
Des<strong>in</strong>fektionsmittel, Melkfett,<br />
Pflanzenschutzmittel, Getreide, Medikamente<br />
u. Futtermittelzusätze<br />
(Olaqu<strong>in</strong>dox, Phenothiaz<strong>in</strong>e, Antibiotika),<br />
tierische Prote<strong>in</strong>e<br />
Gerbstoffe, Klebstoffe,<br />
Imprägniermittel, Färbemittel<br />
Lötmittel, Metallkleber<br />
Metalle<br />
Akzeleratoren 1) Formaldehyd,<br />
Chloram<strong>in</strong> u. a.<br />
Osmaron B, Lanol<strong>in</strong><br />
Chromverb<strong>in</strong>dungen 2) Kolophonium,<br />
p-tert.-Butylphenolformaldehydharz<br />
unausgehärtete Kunstharze<br />
Azofarbstoffe u.a.<br />
Kolophonium<br />
unausgehärtete Epoxidharze, Acrylate,<br />
Härter<br />
Nickel, Kobalt u. a.<br />
Maler, Lackierer, Anstreicher<br />
Fußbodenleger<br />
Metallarbeiter<br />
Re<strong>in</strong>igungsdienste<br />
Farben, Zement, Klebstoffe unausgehärtete Kunstharze, Terpent<strong>in</strong>öl u. -<br />
ersatzstoffe, Chrom 2) und Kobaltverb<strong>in</strong>dungen,<br />
unausgehärtete Formaldehydharze,<br />
Epoxidharze, Acrylate, Isocyanate; Kolophonium<br />
Kühlschmierstoffe (<strong>in</strong>sbeson-<strong>der</strong>e<br />
wassergemischte)<br />
Metalle, Metallkleber, Konservierungsstoffe3),<br />
e<strong>in</strong>zelne Konservierungsstoffe3),<br />
e<strong>in</strong>zelne emulgierende<br />
und vor Korrosion schützende Stoffe4),<br />
Duftstoffe5),<br />
Re<strong>in</strong>igungsmittel, Des<strong>in</strong>fektionsmittel,<br />
Fußbodenpflegemittel, Gummihandschuhe<br />
Nickel. Kobalt u.a. unausgehärtete Epoxidharze,<br />
Härter,<br />
unausgehärtete Epoxidharze, Härter, Acrylate<br />
Konservierungsmittel 3) , Formaldehyd, Glutardialdehyd<br />
u.a., Wachse. Terpent<strong>in</strong>öl u. –<br />
ersatzstoffe, Akzeleratoren1), Naturgummilatex<br />
Textilhersteller und -<br />
verarbeiter<br />
Textilfarben, Beizen, Appreturen,<br />
Spezialausrüstungen, Gummifäden,<br />
Kleidungszubehör<br />
Azofarbstoffe u. a., Chromverb<strong>in</strong>dungen2)<br />
unausgehärtete Formaldehydharze, Acrylate,<br />
Polyurethan, Akzeleratoren1) Naturgummilatex,<br />
Nickel, Kobalt<br />
Zahntechniker Dentalchemikalien unausgehärtete Acrylate und Mischharze,<br />
Nickel, Kobalt, Palladium, Amalgam
40Arbeitsschutz hautnah 40 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Anlage 4<br />
Stoffe mit erhöhtem Risiko für die Entstehung e<strong>in</strong>es<br />
allergischen Kontaktekzems<br />
Sensibilisierende Stoffe<br />
Vorkommen<br />
Acrylharze (unausgehärtet)<br />
E<strong>in</strong>- und Mehrkomponenten-Kleber und Füllstoffe,<br />
Zahnprothesenmaterial<br />
Am<strong>in</strong>härter<br />
Kunststoffe bei <strong>der</strong><br />
Ammoniumthioglykolat<br />
Dauerwellmittel<br />
Dithiocarbamate<br />
Gummiartikel, Pestizide<br />
(Chlor) Methylisothiazol<strong>in</strong>on<br />
Konservierungsmittel <strong>in</strong> wässrigen Lösungen und<br />
Emulsionen<br />
Chromverb<strong>in</strong>dungen<br />
galvanische Lösungen, Gerbstoffe, Holzschutzmittel,<br />
Zement, Mörtel<br />
Duftstoffe<br />
parfümierte Arbeitsstoffe, parfümierte Arbeitsstoffe,<br />
z.B. Re<strong>in</strong>igungsmittel, Kühlschmiermittel<br />
Epoxidharze (unausgehärtet) (1)<br />
Zweikomponenten-Kleber, Farben, Lam<strong>in</strong>iermittel,<br />
Gießharze<br />
Formaldehyd<br />
Des<strong>in</strong>fektions- und Konservierungsmittel,<br />
Kunststoffe<br />
Glutardialdehyd<br />
Des<strong>in</strong>fektions- und Konservierungsmittel<br />
Glycerylmonothioglykolat<br />
sog. "saure Dauerwelle"<br />
Kolophonium (1)<br />
Löthilfsmittel, Klebstoffe<br />
Naturgummilatex (1)<br />
Gummihandschuhe u.a. Gummiartikel<br />
Lösliche Nickelverb<strong>in</strong>dungen bzw. Nickel Galvanische Lösungen, vernickelte Oberflächen<br />
auf Oberflächen, aus denen mehr als 0,5 m und Nickellegierungen bei <strong>in</strong>tensivem und<br />
g Nickel/cm2/Woche freigesetzt werden Längerem Hautkontakt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei<br />
(pos. Dimethylglyoxim-Test)<br />
Feuchtarbeit<br />
Persulfate (1)<br />
Blondiermittel<br />
p-Phenylendiam<strong>in</strong>, p-Toluylendiam<strong>in</strong> Oxidationshaarfarben, selten Druckfarben,<br />
technische Gummisorten<br />
Thiurame<br />
Gummi, Pestizide<br />
(1) Stoffe, die häufiger auch als Staub, Gas o<strong>der</strong> Dampf aerogene allergische Kontaktekzeme<br />
auslösen können
41Arbeitsschutz hautnah 41 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Ausgabe: April 1997<br />
zuletzt geän<strong>der</strong>t: BArbBI. Heft 9/2000<br />
Technische<br />
Regel für<br />
Gefahrstoffe<br />
Verwendungsbeschränkungen für für wassermischbare<br />
bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe,<br />
bei <strong>der</strong>en E<strong>in</strong>satz N--<br />
Nitrosam<strong>in</strong>e auftreten können<br />
TRGS 611<br />
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand <strong>der</strong> sicherheitstechnischen,<br />
arbeitsmediz<strong>in</strong>ischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an Gefahrstoffe h<strong>in</strong>sichtlich Inverkehrbr<strong>in</strong>gen und Umgang wie<strong>der</strong>. Sie werden<br />
vom<br />
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)<br />
aufgestellt und von ihm <strong>der</strong> Entwicklung entsprechend angepasst.<br />
Die TRGS werden vom Bundesm<strong>in</strong>isterium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt<br />
bekanntgegeben.<br />
Inhalt<br />
1 Anwendungsbereich<br />
2 Begriffsbestimmungen<br />
3 Anfor<strong>der</strong>ungen an wassermischbare Kühlschmierstoffe im<br />
Anlieferungszustand<br />
4 Schutz- und Überwachungsmaßnahmen beim E<strong>in</strong>satz wassergemischter<br />
Kühlschmierstoffe<br />
1 Anwendungsbereich<br />
(1) Die TRGS 611 betrifft die Verwendung wassermischbarer bzw. wassergemischter<br />
Kühlschmierstoffe im gewerblichen Bereich <strong>der</strong> Be- und Verarbeitung von Werkstücken,<br />
d.h. vor allem <strong>in</strong> <strong>der</strong> metallverarbeitenden Industrie. Im hier genannten gewerblichen<br />
Bereich werden N-Nitrosam<strong>in</strong>e <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel we<strong>der</strong> hergestellt noch verwendet. Sie s<strong>in</strong>d<br />
auch nicht o<strong>der</strong> allenfalls <strong>in</strong> äußerst ger<strong>in</strong>ger Menge (als Verunre<strong>in</strong>igung) <strong>in</strong> wassermischbaren<br />
Kühlschmierstoffen enthalten, son<strong>der</strong>n bilden sich erst, wie bereits erwähnt,<br />
unter bestimmten Umständen beim E<strong>in</strong>satz bestimmter wassergemischter Kühlschmierstoffe<br />
durch Nitrosierung sekundärer Am<strong>in</strong>e.<br />
(2) Die TRGS 611 schließt sich an die TRGS 552 "N-Nitrosam<strong>in</strong>e" [1] an und ergänzt<br />
diese für den nachstehend beschriebenen speziellen Bereich.<br />
(3) Die TRGS 611 liefert sicherheitstechnische H<strong>in</strong>weise für die Zusammensetzung und<br />
die Anwendung von wassermischbaren bzw. wassergemischten Kühlschmierstoffen [2]<br />
bei <strong>der</strong> spanenden Fertigung und Umformung von Werkstücken, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
metallbe- und -verarbeitenden Industrie. Im E<strong>in</strong>klang mit dem <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gefahrstoffverordnung<br />
[3] vorgeschriebenen Expositionsverbot soll die Anwendung dieser TRGS das Risiko<br />
<strong>der</strong> N-Nitrosam<strong>in</strong>bildung beim E<strong>in</strong>satz dieser Kühlschmierstoffe und damit die Exposition<br />
Beschäftigter <strong>in</strong> <strong>der</strong> metallverarbeitenden Industrie weitgehend ausschließen.
42Arbeitsschutz hautnah 42 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
(4) N-Nitrosam<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> wassermischbaren Kühlschmierstoffen, die ke<strong>in</strong>e Nitrosierungsagenzien<br />
(wie Nitrit) enthalten, nicht o<strong>der</strong> allenfalls <strong>in</strong> äußerst ger<strong>in</strong>gen Mengen (als<br />
Folge von Verunre<strong>in</strong>igungen) enthalten. Sie können sich unter bestimmten Bed<strong>in</strong>gungen<br />
während des E<strong>in</strong>satzes wassergemischter Kühlschmierstoffe bilden, und zwar im wesentlichen<br />
durch Nitrosierung sekundärer Am<strong>in</strong>e. [4-11]<br />
(5) Zur Reduzierung des Risikos <strong>der</strong> Bildung von N-Nitrosam<strong>in</strong>en werden e<strong>in</strong>e Reihe<br />
von Verwendungsbeschränkungen ausgesprochen, die darauf basieren, Nitrosierungsagenzien<br />
fernzuhalten und sekundäre Am<strong>in</strong>e durch geeignete Ersatzstoffe, z.B. primäre<br />
Am<strong>in</strong>e, zu ersetzen.<br />
(6) H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Aspekte des Themenkomplexes N-Nitrosam<strong>in</strong>e und <strong>der</strong><br />
bereits existierenden allgeme<strong>in</strong>en, d.h. über den Bereich Kühlschmierstoffe h<strong>in</strong>ausgehenden<br />
Regelungen und Vorschriften wird auf die TRGS 552 verwiesen.<br />
2 Begriffsbestimmungen<br />
(1) Kühlschmierstoffe im S<strong>in</strong>ne dieser TRGS s<strong>in</strong>d die vom Hersteller o<strong>der</strong> Vertreiber<br />
gelieferten wassermischbaren Kühlschmierstoffe ("KühlschmierstoffKonzentrate") und<br />
die vom Anwen<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> spanenden Fertigung und Umformung von Werkstücken e<strong>in</strong>gesetzten<br />
wassergemischten Kühlschmierstoffe (Kühlschmieremulsionen und<br />
-lösungen).<br />
(2) N-Nitrosam<strong>in</strong>e im S<strong>in</strong>ne dieser TRGS s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> TRGS 905 [30] genannten N-<br />
Nitrosam<strong>in</strong>e sowie an<strong>der</strong>e krebserzeugende N-Nitrosam<strong>in</strong>e, die sich <strong>in</strong> signifikanter<br />
Menge beim E<strong>in</strong>satz wassergemischter Kühlschmierstoffe bilden können.<br />
(3) Aufgrund <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit vorliegenden Erkenntnisse kann davon ausgegangen werden,<br />
dass im wesentlichen die Bildung folgen<strong>der</strong> <strong>in</strong> TRGS 905 genannter NNitrosam<strong>in</strong>e beim<br />
E<strong>in</strong>satz bestimmter wassergemischter Kühlschmierstoffe unter bestimmten Umständen<br />
möglich ist<br />
- N-Nitroso-diethanolam<strong>in</strong><br />
- N-Nitroso-morphol<strong>in</strong><br />
(4) Sollte die Bildung an<strong>der</strong>er, nicht <strong>in</strong> TRGS 905 genannter N-Nitrosam<strong>in</strong>e <strong>in</strong> wassergemischten<br />
Kühlschmierstoffen nachgewiesen werden, so sollen diese NNitrosam<strong>in</strong>e<br />
vorsorglich wie die obengenannten N-Nitrosam<strong>in</strong>e behandelt werden, es sei denn, sie<br />
s<strong>in</strong>d nachweislich nicht kanzerogen.<br />
(5) Die vorliegenden Ergebnisse und Publikationen zeigen deutlich, dass N-<br />
Nitroso-diethanolam<strong>in</strong> (NDELA) mit Abstand das <strong>in</strong> diesem Zusammenhang am häufigsten<br />
auftretende N-Nitrosam<strong>in</strong> ist [9,11-17]. N-Nitroso-diethanolam<strong>in</strong> (NDELA) wird<br />
daher als Leitsubstanz im S<strong>in</strong>ne dieser TRGS angesehen.<br />
3 Anfor<strong>der</strong>ungen an wassermischbare Kühlschmierstoffe im Anlieferungszustand<br />
3.1 Abwesenheit nitrosieren<strong>der</strong> Agenzien<br />
Wassermischbare Kühlschmierstoffe dürfen ke<strong>in</strong>e Nitrosierungsagenzien o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en<br />
Vorstufen ( wie Nitrite o<strong>der</strong> nitritabspaltende Substanzen, z.B. bestimmte organische<br />
Nitroverb<strong>in</strong>dungen wie 2-Methyl-2-nitro-1,3-propandiol, 2-Ethyl-2-nitro-1,3propandiol,<br />
2-Brom-2-nitro-1,3-propandiol, 2-Hydroxymethyl-2-nitro-1,3-propandiol,
43Arbeitsschutz hautnah 43 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
4-(2-Nitrobutyl)morphol<strong>in</strong>, 4,4'-(2-Ethyl-2-nitro-trimethylen)dimorphol<strong>in</strong> und 5-Methyl-<br />
5-nitro-1,3-dioxan ) enthalten.<br />
3.2 Gehalt an sekundären Am<strong>in</strong>en<br />
(1) Wassermischbare Kühlschmierstoffe dürfen ke<strong>in</strong>e sekundären Am<strong>in</strong>e als Komponenten<br />
enthalten.<br />
(2) Der Gehalt an sekundären Am<strong>in</strong>en <strong>in</strong> wassermischbaren Kühlschmierstoffen, <strong>der</strong><br />
aus Verunre<strong>in</strong>igungen bzw. Nebenbestandteilen resultiert, darf 0,2 Massenbezogen<br />
auf das Kühlschmierstoff-Konzentrat) nicht überschreiten. Dieser Grenzwert gilt<br />
s<strong>in</strong>ngemäß auch für sogenannte "verkappte" sekundäre Am<strong>in</strong>e, also solche, die unter<br />
E<strong>in</strong>satzbed<strong>in</strong>gungen, z.B. durch Hydrolyse, <strong>in</strong> erheblicher Menge aus an<strong>der</strong>en Verb<strong>in</strong>dungen<br />
freigesetzt werden (z.B. auch Bismorphol<strong>in</strong>omethan).<br />
(3) Sekundäre Am<strong>in</strong>e, die nachweislich nicht o<strong>der</strong> nur sehr schwer nitrosierbar s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong>en Nitrosierung nicht zu kanzerogenen N-Nitrosam<strong>in</strong>en führt, werden von dieser Beschränkung<br />
ausgenommen (die bisher <strong>in</strong> <strong>der</strong> Literatur genannten "unschädlichen" sekundären<br />
Am<strong>in</strong>e wie Dicyclohexylam<strong>in</strong> [9,18], Di-n-octylam<strong>in</strong> [9,18], Di-sek.-butylam<strong>in</strong><br />
[9,18], Alkyl-tert.-butylam<strong>in</strong>e [19], Methoxy-methyl-am<strong>in</strong> [20], N-Methyl-piperaz<strong>in</strong> [20]<br />
und 2,2,6,6-Tetramethyl-piperid<strong>in</strong> [20] werden üblicherweise nicht <strong>in</strong> Kühlschmierstoffen<br />
e<strong>in</strong>gesetzt und bedürfen ggf. noch <strong>der</strong> Nachprüfung).<br />
(4) Primäre Am<strong>in</strong>e werden als bevorzugte geeignete Ersatzstoffe für sekundäre Am<strong>in</strong>e<br />
angesehen, da <strong>der</strong>en Nitrosierung nicht zu stabilen N-Nitrosam<strong>in</strong>en führt. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />
kann nach dem Stand <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen wissenschaftlichen Erkenntnis davon ausgegangen<br />
werden, dass primäre Am<strong>in</strong>e die Bildung von N-Nitrosam<strong>in</strong>en aus sekundären<br />
Am<strong>in</strong>en aufgrund ihrer Inhibitorwirkung hemmen.<br />
(5) Beim E<strong>in</strong>satz von tertiären Am<strong>in</strong>en, die z.Zt. noch sekundäre Am<strong>in</strong>e als Verunre<strong>in</strong>igungen<br />
enthalten, muss auf e<strong>in</strong>e möglichst hohe Re<strong>in</strong>heit des technischen Produktes<br />
geachtet werden.<br />
3.3 Am<strong>in</strong>freie Kühlschmierstoffe<br />
(1) Die sogenannten am<strong>in</strong>freien Kühlschmierstoffe erfüllen ebenfalls die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
von Nummer 3 <strong>der</strong> TRGS 611. Als am<strong>in</strong>freie Kühlschmierstoffe werden diejenigen wassermischbaren<br />
Kühlschmierstoffe bezeichnet, die im Anlieferungszustand we<strong>der</strong> freie<br />
noch verkappte Am<strong>in</strong>e enthalten.<br />
(2) Beim E<strong>in</strong>satz wassergemischter am<strong>in</strong>freier Kühlschmierstoffe ist <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auf<br />
die Konstanz des pH-Wertes zu achten. Darüber h<strong>in</strong>aus wird für den E<strong>in</strong>satz wassergemischter<br />
am<strong>in</strong>freier Kühlschmierstoffe die Verwendung von geeigneten Inhibitoren<br />
bzw. Fängern zur Hemmung <strong>der</strong> N-Nitrosam<strong>in</strong>-Bildung beson<strong>der</strong>s empfohlen,<br />
um im Falle von E<strong>in</strong>schleppungen, Verunre<strong>in</strong>igungen bzw. <strong>der</strong> Bildung bestimmter<br />
mikrobieller Reaktionsprodukte (siehe Nummer 4.6 und 4.7) e<strong>in</strong> erhöhtes Risiko <strong>der</strong><br />
N-Nitrosam<strong>in</strong>-Bildung zu vermeiden.<br />
3.4 Inhibitoren <strong>der</strong> Bildung von N-Nitrosam<strong>in</strong>en<br />
Kühlschmierstoff-Rezepturen, die Inhibitoren bzw. Fänger <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Ausmaß enthalten,<br />
die nachweislich die Bildung von N-Nitrosam<strong>in</strong>en während des E<strong>in</strong>satzes unterb<strong>in</strong>den,<br />
werden von den <strong>in</strong> Nummer 3.2 aufgeführten Beschränkungen für sekundäre Am<strong>in</strong>e
44Arbeitsschutz hautnah 44 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
ausgenommen (als Inhibitoren (bzw.Fänger) <strong>der</strong> Bildung von N-Nitrosam<strong>in</strong>en werden <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Literatur z.B. primäre Am<strong>in</strong>e und Am<strong>in</strong>oalkohole [5,9,10,21,22] Am<strong>in</strong>osäuren [5] Ascorb<strong>in</strong>säure<br />
und Ascorb<strong>in</strong>säure-Derivate [5,9,2125] Thiole [5,23] Sulfamate [9,21], Alkansulfonamide<br />
[21], p-Am<strong>in</strong>obenzoesäure [21,22] sowie alpha-Tocopherol und alpha<br />
Tocopherol-Derivate [5,22] genannt), wobei bei e<strong>in</strong>em Gehalt an sekundären Am<strong>in</strong>en im<br />
Kühlschmierstoff-Konzentrat von mehr als 0,2 % die <strong>in</strong>hibierende Wirkung jeweils im<br />
E<strong>in</strong>zelfall für die jeweilige Kühlschmierstoff-Rezeptur geprüft werden muss. Entsprechende<br />
Auskünfte können ggf. beim Hersteller erfragt werden.<br />
4 Schutz- und Überwachungsmaßnahmen beim E<strong>in</strong>satz wassergemischter<br />
Kühlschmierstoffe<br />
4.1 Verpflichtung des Arbeitgebers<br />
Der Arbeitgeber hat sich nach §§ 16 und 17 GefStoffV zu vergewissern, dass <strong>der</strong> e<strong>in</strong>gesetzte<br />
Kühlschmierstoff den Anfor<strong>der</strong>ungen nach Nummer 3 dieser TRGS genügt.<br />
4.2 Vermeidung von Hautkontakt<br />
Bei Kühlschmierstoffen wird <strong>der</strong> Hautpassage <strong>der</strong> N-Nitrosam<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>e wichtige Bedeutung<br />
beigemessen. Aus diesem Grunde ist <strong>der</strong> Hautkontakt mit dem wassergemischten<br />
Kühlschmierstoff auf das unvermeidliche M<strong>in</strong>destmaß zu beschränken. In diesem Zusammenhang<br />
wird auf die Beachtung <strong>der</strong> TRGS 150 verwiesen [26].<br />
4.3 Nitratgehalt des Ansetzwassers<br />
(1) Es ist sicherzustellen, dass das für die Bereitung von Kühlschmieremulsionen und<br />
-lösungen bzw. zum Nachfüllen benutzte Wasser e<strong>in</strong>en Nitratgehalt von 50 mg/I (entsprechend<br />
dem Maximalwert für Nitrat <strong>in</strong> <strong>der</strong> Tr<strong>in</strong>kwasser-Verordnung) nicht überschreitet.<br />
Der Nitratgehalt des Ansetz- bzw. Nachfüllwassers ist von Zeit zu Zeit zu ü-<br />
berprüfen bzw. beim zuständigen Wasserwerk zu erfragen. E<strong>in</strong> niedriger Nitratgehalt ist<br />
anzustreben, <strong>der</strong> Nitratwert sollte nach Möglichkeit zum<strong>in</strong>dest unter 25 mg/1 (Richtwert<br />
gemäß EG-Richtl<strong>in</strong>ie 80/778/EWG) liegen.<br />
(3) Überschreitet <strong>der</strong> Nitratgehalt des Ansetzwassers 50 mg/I, muss e<strong>in</strong> Nitratgehalt des<br />
Ansetzwassers unter diesem Grenzwert durch Beimischung von dem<strong>in</strong>eralisiertem<br />
o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>em nitratarmem Wasser erreicht werden.<br />
4.4 Überwachung des Nitritgehalts<br />
(1) Nitrit ist grundsätzlich wöchentlich im gebrauchten wassergemischten Kühlschmierstoff<br />
zu messen.<br />
(2) Ist e<strong>in</strong>e regelmäßige Kontrolle <strong>der</strong> Gebrauchtemulsion bzw. -lösung und e<strong>in</strong>e entsprechende<br />
Dokumentation <strong>der</strong> Messwerte gewährleistet, kann bei fortgesetzt niedrigen<br />
Nitritwerten (dreimal <strong>in</strong> Folge unter 10 mg Nitrit/I) nach Absprache mit den Überwachungsbehörden<br />
e<strong>in</strong> längeres Mess<strong>in</strong>tervall (maximal vier Wochen) für die Nitritmessung<br />
festgelegt werden. Bei Werten über 10 mg Nitrit/1 ist zum wöchentlichen Mess<strong>in</strong>tervall<br />
zurückzukehren. Auf die <strong>in</strong> <strong>der</strong> BG-Regel 248 gegebenen Empfehlungen für Un-
45Arbeitsschutz hautnah 45 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
tersuchungen zur Prüfung gebrauchter wassergemischter Kühlschmierstoffe wird h<strong>in</strong>gewiesen<br />
[27].<br />
(3) Bei Überschreitung e<strong>in</strong>es Wertes von 20 mg Nitrit/1 ist e<strong>in</strong> Wechsel o<strong>der</strong> Teilaustausch<br />
des wassergemischten Kühlschmierstoffs durchzuführen o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> geeigneter Inhibitor<br />
bzw. Fänger (zur Hemmung <strong>der</strong> N-Nitrosam<strong>in</strong>-Bildung) zuzusetzen. Enthält <strong>der</strong><br />
wassermischbare Kühlschmierstoff (d.h. das Konzentrat) e<strong>in</strong>e ausreichende Menge e<strong>in</strong>es<br />
geeigneten Inhibitors o<strong>der</strong> Fängers, ist dies <strong>der</strong> Zugabe e<strong>in</strong>es geeigneten Inhibitors<br />
o<strong>der</strong> Fängers zur Gebrauchtemulsion o<strong>der</strong> -lösung gleichwertig.<br />
(4) Das Kühlschmierstoffsystem ist bei vollständigem Emulsions- bzw. Lösungswechsel<br />
je nach dem Grad <strong>der</strong> Verschmutzung und des mikrobiellen Befalls effektiv zu re<strong>in</strong>igen.<br />
In diesem Zusammenhang wird auf die <strong>in</strong> <strong>der</strong> BG-Regel 248 beschriebenen<br />
Re<strong>in</strong>igungsmaßnahmen h<strong>in</strong>gewiesen [27).<br />
4.5 N-Nitrosam<strong>in</strong>gehalt im wassergemischten Kühlschmierstoff<br />
(1) Der Gehalt an N-Nitroso-diethanolam<strong>in</strong> (NDELA) im gebrauchten wassergemischten<br />
Kühlschmierstoff darf 0,0005 % (5 ppm) nicht übersteigen. Bei Beachtung von Nummer<br />
3 und 4.1 gilt <strong>der</strong> NDELA-Gehalt als e<strong>in</strong>gehalten, wenn <strong>der</strong> gebrauchte wassergemischte<br />
Kühlschmierstoff nicht mehr als 20 mg/l an Nitrit enthält.<br />
(2) Soweit <strong>der</strong> <strong>in</strong> Nummer 4.4 genannte Austausch, Teilaustausch o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zusatz e<strong>in</strong>es<br />
Inhibitors o<strong>der</strong> Fängers nicht erfolgt bzw. <strong>der</strong> wassermischbare Kühlschmierstoff (d.h.<br />
das Konzentrat) nicht e<strong>in</strong>e ausreichende Menge e<strong>in</strong>es geeigneten Inhibitors bzw. Fängers<br />
enthält, ist <strong>der</strong> NDELA-Gehalt im gebrauchten wassergemischten Kühlschmierstoff<br />
und die NDELA-Konzentration <strong>in</strong> <strong>der</strong> Luft zu bestimmen.<br />
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten s<strong>in</strong>ngemäß auch für Bismorphol<strong>in</strong>omethan (BMM~ haltige<br />
Kühlschmierstoffe bzw. Kühlschmierstoffe, denen BMM o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e BMMhaltige Zubereitung<br />
zugegeben wurde; <strong>in</strong> solchen Fällen ist jedoch nicht NDELA, son<strong>der</strong>n<br />
N-Nitroso-morphol<strong>in</strong> (NMOR) als Leitkomponente heranzuziehen. Die Kennzeichnungsgrenze<br />
gem. § 35 Abs. 3 GefStoffV als "krebserzeugend" für NMOR ist 1 ppm.<br />
4.6 Vermeidung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>schleppung o<strong>der</strong> Bildung von Nitrosierungsagenzien<br />
(1) Das E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen von Nitrosierungsagenzien <strong>in</strong> den wassergemischten Kühlschmierstoff<br />
und die Bildung von Nitrosierungsagenzien im wassergemischten Kühlschmierstoff<br />
erhöhen das Risiko <strong>der</strong> Bildung von N-Nitrosam<strong>in</strong>en und sollen daher soweit wie möglich<br />
vermieden werden.<br />
(2) Äußere Quellen von Nitrosierungsagenzien, z.B. Stickoxide (<strong>in</strong>folge des Betriebs von<br />
Verbrennungsmotoren, gas- o<strong>der</strong> dieselbetriebenen Gabelstaplern, Schweißgeräten u.ä.<br />
sowie Zigaretten- und an<strong>der</strong>er Tabakrauch) s<strong>in</strong>d fernzuhalten.<br />
(3) Die E<strong>in</strong>schleppung von nitrithaltigen Korrosionsschutzmitteln, Re<strong>in</strong>igungsmitteln,<br />
Härtesalzen u.ä. sowie von Nahrungs- und Genussmitteln und an<strong>der</strong>en <strong>der</strong>artigen organischen<br />
Stoffen <strong>in</strong> Kühlschmierstoffsysteme soll möglichst weitgehend unterbunden<br />
werden. Die Re<strong>in</strong>igungse<strong>in</strong>heiten (z.B. Spülbä<strong>der</strong>) s<strong>in</strong>d regelmäßig auf etwaigen Restnitritgehalt<br />
zu prüfen.<br />
(4) Komponenten, die wassergemischten Kühlschmierstoffen während des E<strong>in</strong>satzes<br />
zugesetzt werden, dürfen ebenfalls ke<strong>in</strong>e Nitrosierungsagenzien enthalten.<br />
(5) In bestimmten 'Fällen kann die mikrobielle Reduktion von Nitrat zu Nitrit e<strong>in</strong>e erhebliche<br />
Rolle spielen. Sie sollte nach Möglichkeit vermieden werden, z.B. durch E<strong>in</strong>satz
46Arbeitsschutz hautnah 46 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
mikrobiell möglichst resistenter Kühlschmierstoffe, durch e<strong>in</strong>e regelmäßige Kontrolle und<br />
Pflege <strong>der</strong> Gebrauchtemulsionen bzw. -lösungen und durch entsprechend konzipierte<br />
Umlaufsysteme für Emulsionen und Lösungen.<br />
(5) E<strong>in</strong>brüche von Fremdölen <strong>in</strong> Kühlschmierstoffsysteme s<strong>in</strong>d ebenfalls soweit wie<br />
möglich zu vermeiden. E<strong>in</strong>gedrungene Fremdöle sollten durch geeignete Maßnahmen<br />
(z.B. Abskimmen, Absaugen o<strong>der</strong> Zentrifugieren) entfernt werden.<br />
4.7 Unterb<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>schleppung von sekundären Am<strong>in</strong>en<br />
Die E<strong>in</strong>schleppung von Fremdstoffen und Verunre<strong>in</strong>igungen, die sekundäre Am<strong>in</strong>e enthalten<br />
o<strong>der</strong> <strong>in</strong> erheblicher Menge freisetzen (z.B. bestimmte Korrosionsschutzmittel,<br />
Systemre<strong>in</strong>iger o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Re<strong>in</strong>igungsmittel), ist zu unterb<strong>in</strong>den. Dies gilt auch für<br />
Komponenten, die wassergemischten Kühlschmierstoffen während des E<strong>in</strong>satzes zugesetzt<br />
werden.<br />
4.8 Temperatur im Emulsions- bzw. Lösungssystem<br />
Erhöhte Temperaturen begünstigen die Bildung von N-Nitrosam<strong>in</strong>en und sollten daher<br />
vermieden werden. Die Temperatur <strong>in</strong> Emulsions und Lösungssystemen sollte bestimmte<br />
anwendungstechnisch bed<strong>in</strong>gte Grenzwerte nicht übersteigen, z.B. 40°C bei<br />
vielen Zerspanungsoperationen und 60°C beim Warmwalzen von Alum<strong>in</strong>ium.<br />
4.9 pH-Wert<br />
(1) Der pH-Wert des gebrauchten wassergemischten Kühlschmierstoffs ist wöchentlich<br />
zu kontrollieren, bei <strong>der</strong> Bearbeitung von Glas und Keramik (wegen des Übertritts alkalischer<br />
anorganischer Substanzen und <strong>der</strong> daraus resultierenden höheren pH-Werte)<br />
monatlich.<br />
(2) Niedrige pH-Werte begünstigen die Bildung von N-Nitrosam<strong>in</strong>en. E<strong>in</strong> erheblicher<br />
Abfall des pH-Wertes (d.h. e<strong>in</strong> andauern<strong>der</strong> Abfall von mehr als 0,5 pHPunkten gegenüber<br />
dem pH-Wert <strong>der</strong> entsprechenden frisch angesetzten Emulsion o<strong>der</strong> Lösung) ist<br />
daher zu vermeiden.<br />
(3) Bezüglich geeigneter Gegenmaßnahmen sollte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel <strong>der</strong> Kühlschmierstoff-Hersteller<br />
konsultiert werden. Mögliche Maßnahmen zur Anhebung des pH-Wertes<br />
s<strong>in</strong>d beispielsweise die Zugabe e<strong>in</strong>es geeigneten alkalischen Biozids (im Falle erheblichen<br />
mikrobiellen Befalls), die Zugabe e<strong>in</strong>er geeigneten organischen Base o<strong>der</strong> die<br />
Nachfüllung e<strong>in</strong>er höherkonzentrierten Frischemulsion o<strong>der</strong> -lösung im Rahmen e<strong>in</strong>es<br />
Teilaustauschs.<br />
4.10 Stichprobenregelung für E<strong>in</strong>zelmasch<strong>in</strong>en<br />
(1) Im Falle des E<strong>in</strong>satzes e<strong>in</strong>er größeren Zahl von E<strong>in</strong>zelmasch<strong>in</strong>en gelten die <strong>in</strong><br />
Nummer 4.4, 4.5, 4.8 und 4.9 festgelegten Messverpflichtungen auch dann als erfüllt,<br />
wenn <strong>in</strong> sachgemäßer Weise Stichproben gebrauchter wassergemischter Kühlschmierstoffe<br />
aus jeweils e<strong>in</strong>er o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>igen E<strong>in</strong>zelmasch<strong>in</strong>en gezogen und entsprechend untersucht<br />
werden. Bei diesem Vorgehen ist darauf zu achten, dass das Stichprobensystem<br />
jeweils auf Gruppen von E<strong>in</strong>zelmasch<strong>in</strong>en angewandt wird, <strong>in</strong> denen <strong>der</strong> gleiche
47Arbeitsschutz hautnah 47 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Kühischmierstoff e<strong>in</strong>gesetzt wird und die unter etwa gleichen o<strong>der</strong> zum<strong>in</strong>dest ähnlichen<br />
Bearbeitungs- und E<strong>in</strong>satzbed<strong>in</strong>gungen laufen.<br />
(2) Es ist sicherzustellen, dass die unter den jeweils schwierigsten Bed<strong>in</strong>gungen arbeitenden<br />
E<strong>in</strong>zelmasch<strong>in</strong>en bzw. die den relativ schwierigsten Bed<strong>in</strong>gungen unterworfenen<br />
wassergemischten Kühlschmierstoffe bei <strong>der</strong> Stichprobenauswahl<br />
angemessen vertreten s<strong>in</strong>d. Von Zeit zu Zeit ist zu überprüfen, ob das Stichprobensystem<br />
nach wie vor die obengenannten Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllt.<br />
(3) E<strong>in</strong>e Stichprobenregelung kann beispielsweise festgelegt werden, <strong>in</strong>dem zunächst <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er Arbeitsbereichsanalyse alle für die mögliche Bildung von N-Nitrosam<strong>in</strong>en relevanten<br />
Parameter, neben den bereits <strong>in</strong> Nummer 3 und <strong>in</strong> Nummer 4.3, 4.4, 4.6, 4.7, 4.8<br />
und 4.9 genannten z.B. Ausmaß und Art <strong>der</strong> e<strong>in</strong>geschleppten Stoffe (z.B. Fremdöle) und<br />
<strong>der</strong> gebildeten Reaktionsprodukte, Betriebszeiten <strong>der</strong> Anlage, Lebensdauer des Kühlschmierstoffs,<br />
Anwesenheit von Katalysatoren, untersucht werden.<br />
(4) Anschließend wird dann drei Monate lang regelmäßig <strong>der</strong> Nitritgehalt und <strong>der</strong><br />
pH-Wert wöchentlich gemessen. Danach wird entschieden, ob die Messergebnisse ausgewählter<br />
Anlagen auf an<strong>der</strong>e Arbeitsplätze übertragen werden können.<br />
(5) Wird nur e<strong>in</strong>e von mehreren Anlagen überwacht, ist diejenige mit den ungünstigsten<br />
Messergebnissen (d.h. höchster Nitritwert bzw. niedrigster pH-Wert) auszuwählen. In<br />
<strong>der</strong> Arbeitsbereichsanalyse ist sicherzustellen, dass e<strong>in</strong>e ausreichende Korrelation zwischen<br />
<strong>der</strong> gemessenen und den weiteren Anlagen besteht. Messzeitpunkt und Messort<br />
s<strong>in</strong>d so zu wählen, dass das höhere Risiko festgestellt wird (abgesehen von den obengenannten<br />
Messergebnissen für Nitrit und den pH-Wert z.B. die Anlage mit <strong>der</strong> höheren<br />
Temperatur o<strong>der</strong> <strong>der</strong> längeren E<strong>in</strong>satzzeit des Kühlschmierstoffs).<br />
(6) An<strong>der</strong>e angemessene Verfahren zur E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er Stichprobenregelung s<strong>in</strong>d<br />
zulässig, wenn mit diesen Verfahren die E<strong>in</strong>beziehung <strong>der</strong> Anlagen mit <strong>der</strong> jeweils<br />
höchsten Risikostufe h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> möglichen Bildung von N-Nitrosam<strong>in</strong>en ebenfalls<br />
gewährleistet ist.<br />
4.11 Untersuchungsmethoden<br />
Methoden für die o.g. Untersuchungen s<strong>in</strong>d im Anhang zu dieser TRGS aufgeführt.<br />
4.12 Luftgrenzwert für Kühlschmierstoffdämpfe und –aerosole<br />
Beim E<strong>in</strong>satz von wassergemischten Kühlschmierstoffen ist <strong>der</strong> Luftgrenzwert für Kühlschmierstoffdämpfe<br />
und -aerosole gemäß TRGS 900 zu beachten [28,29]<br />
Literatur<br />
[1] Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 552 "N-Nitrosam<strong>in</strong>e", BArbBi. Heft 3/1996,<br />
S.65-69<br />
[2] DIN 51385, Kühlschmierstoffe, Begriffe, Beuth Verlag GmbH, Berl<strong>in</strong>/Köln, Juni 1991<br />
[3] GefStoffV: Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung)<br />
vom 26.10.1993 (BGBI.I, S.1782, 2049) <strong>in</strong> <strong>der</strong> gültigem Fassung: Schriftenreihe <strong>der</strong><br />
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmediz<strong>in</strong> - Regelwerke RW 14<br />
[4] B.C.Challis, The chemistry of formation of N-nitroso compounds, <strong>in</strong>: G.G.Gibson,<br />
C.loannides "Safety Evaluation Nitrosatable Drugs and Chemical Eds", S.16-51, London<br />
(1981)
48Arbeitsschutz hautnah 48 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
[5] H.Röper, <strong>in</strong>: "Das Nitrosam<strong>in</strong>-Problem", DFG-Bericht (Herausgeber: R.Preussmann),<br />
S.189-203, We<strong>in</strong>heim (1983)<br />
[6] M.J.Hill, Nitrosam<strong>in</strong>es, S.50-52, Chichester (England)/ We<strong>in</strong>heim (1988)<br />
[7] Beyer/Walter, Lehrbuch <strong>der</strong> organischen Chemie, S.164-165, Stuttgart (1991)<br />
[8] B.Streit, Lexikon Ökotoxikologie, S.456-457, We<strong>in</strong>heim (1991)<br />
[9] E.O.Bennett, D.L.Bennett, Tribology International, 17, S.341-346 (1984)<br />
[10] R.O.Sköld, L.C.Svensson, B.C.Challis, 8.Intemationales Kolloquium "Tribologie<br />
2000", Technische Akademie Essl<strong>in</strong>gen, Band 2, 18.6-1 - 18.6-12 (1992)<br />
[11] M.Tischer, <strong>in</strong>: "Nitrosam<strong>in</strong>e", Schriftenreihe <strong>der</strong> Bundesanstalt für Arbeitsschutz,<br />
S.13-25, Dortmund (1992)<br />
[12] B.Spiegelhal<strong>der</strong>, Arbeitssicherheit, S.188-191 (1980)<br />
[13] B.Spiegelhal<strong>der</strong>, <strong>in</strong>: "Das Nitrosam<strong>in</strong>-Problem", DFG-Bericht (Herausgeber:<br />
R.Preussmann), S.38-39, We<strong>in</strong>heim (1983)<br />
[14] M.J.Hill, Nitrosam<strong>in</strong>es, S.105, Chichester(England)/ We<strong>in</strong>heim (1988)<br />
[15] H.Blome, D.Breuer, W.Pfeiffer, D.Wolf, Staub/Re<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Luft, S.3-6 (1990)<br />
[16] S.Fadlallah, S.F.Cooper, M.Fournier, D.Drolet, G.Perrault, J.Chromat.Science, 28,<br />
S.517-523 (1990)<br />
[17] BIA-Report 6/95 "Kühlschmierstoffe", S.51, St.August<strong>in</strong> (1995)<br />
[18] S.L.Rose, P.C.Jurs, J.Med.Chem., 25, S.769-776 (1982)<br />
[19] C.D.Wacker, B.Spiegelhal<strong>der</strong>, M.Börsönyi, G.Brune, R.Preussmann, IARC<br />
Sci.Publ., 84, S.370-374 (1987)<br />
[20] B.Spiegelhal<strong>der</strong>, <strong>in</strong>: "Nitrosam<strong>in</strong>e", Schriftenreihe <strong>der</strong> Bundesanstalt für Arbeitsschutz,<br />
S.77-95, Dortmund (1992)<br />
[21] M.Blankart, N-Nitrosoverb<strong>in</strong>dungen <strong>in</strong> kosmetischen Mitteln, Dissertation<br />
(G.Eisenbrand), Kaiserslautern (1989)<br />
[22] G.Eisenbrand, Vermeidung <strong>der</strong> Nitrosam<strong>in</strong>bildung <strong>in</strong> kosmetischen Mitteln, Untersuchung<br />
für IKW/TEGEWA, Kaiserslautern (1994)<br />
[23] M.L.Douglass, B.L.Kabacoff, G.A.An<strong>der</strong>son, M.C.Cheng, J.Soc.Cosmet.Chem., 29,<br />
S.581-606 (1978)<br />
[24] M.J.Hill, Nitrosam<strong>in</strong>es, S.60-61, Chichester (England)/ We<strong>in</strong>heim (1988)<br />
[25] H.Sommer, Entstehung und Vorkommen für N-Nitrosodialkanolam<strong>in</strong>en <strong>in</strong> kosmetischen<br />
Mitteln sowie Präventionsmaßnahmen, Dissertation (G.Eisenbrand), Kaiserslautern<br />
(1988)<br />
[26] Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 150 "Unmittelbarer Hautkontakt mit Gefahrstoffen,<br />
die durch die Haut resorbiert werden können - Hautresorbierbare Gefahrstoffe",<br />
BArbBl. Heft 6/1996, S.31-33<br />
[27] BG-Regel 248 "Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Kühlschmierstoffen"<br />
(ZH 1/248), Hauptverband <strong>der</strong> Gewerblichen Berufsgenossenschaften,<br />
St.August<strong>in</strong> (1996)<br />
[28] Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 900 "Grenzwerte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Luft am Arbeitsplatz",<br />
BArbBl. Heft 10/1996, S.106-128<br />
[29] Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 901 "Begründungen und Erläuterungen<br />
zu Grenzwerten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Luft am Arbeitsplatz", BArbBl. Heft 3/1997, lfd. Nr.72 "Luftgrenzwerte<br />
für komplexe kohlenwasserstoff haltige Gemische -Teil 1: MAK für Kühlschmierstoffdämpfe<br />
und -aerosole", BArbBl. Heft 6/1996, S.58-65<br />
[30] TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugen<strong>der</strong>, erbgutverän<strong>der</strong>n<strong>der</strong> o<strong>der</strong> fortpflanzungsgefährden<strong>der</strong><br />
Stoffe" BArbBl. Heft 4/1995 S. 70-89
49Arbeitsschutz hautnah 49 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
ANHANG zur TRGS 611<br />
Untersuchungsmethoden für die Überwachung des E<strong>in</strong>satzes wassergemischter<br />
Kühlschmierstoffe<br />
(1) Nitrat (im Ansetz- bzw. Nachfüllwasser) DIN 38405, Teil 9 : Anionen (Gruppe D), Bestimmung<br />
des Nitrat-Ions (D 9) o<strong>der</strong><br />
Teststäbchen zum Nachweis und zur halbquantitativen Bestimmung von Nitratlonen<br />
(2) Nitrit DIN 38405, Teil 10 : Anionen (Gruppe D), Bestimmung des Nitrit-Ions (D 10)<br />
o<strong>der</strong><br />
Teststäbchen zum Nachweis und zur halbquantitativen Bestimmung von Nitritlonen<br />
(3) N-Nitroso-diethanolam<strong>in</strong><br />
siehe ZH 1/120 : Von den Berufsgenossenschaften anerkannte Analyseverfahren zur<br />
Feststellung <strong>der</strong> Konzentration krebserzeugen<strong>der</strong> Arbeitsstoffe <strong>in</strong> <strong>der</strong> Luft <strong>in</strong> Arbeitsbereichen,<br />
Verfahren Nr. 36: NDELA-Messung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Luft <strong>in</strong> Arbeitsbereichen, Anhang:<br />
NDELA-Messung <strong>in</strong> Kühlschmieremulsionen<br />
Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln 1<br />
Verzeichnis geeigneter Messstellen für gefährliche Stoffe, Schriftenreihe des Hauptverbandes<br />
<strong>der</strong> gewerblichen Berufsgenossenschaften, Hauptverband <strong>der</strong> gewerblichen<br />
Berufsgenossenschaften, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt August<strong>in</strong> 2 o<strong>der</strong><br />
Schriftenreihe <strong>der</strong> BAuA : GA 25 Wirtschaftsverlag NW, Verlag für neue Wissenschaft<br />
GmbH, Postfach 10 11 10 27511 Bremerhaven<br />
(4) pH-Wert<br />
DIN 51369 : Bestimmung des pH-Wertes von wassergemischten Kühlschmierstoffen.<br />
Die Benutzung von pH-Spezial<strong>in</strong>dikator-Papier bzw. pHSpezial<strong>in</strong>dikator-Stäbchen ist<br />
zulässig, wenn damit die Präzision <strong>der</strong> DIN 51369 (Wie<strong>der</strong>holbarkeit: 0,2 ; Vergleichbarkeit:<br />
0,3) erreicht wird.<br />
Übersicht über die genannten Untersuchungsmethoden<br />
Prüfung Methode Häufigkeit Grenzwert<br />
Nitratgehalt des Ansetz- DIN 38405, Teil 9 von Zeit zu Zeit, max. 50 mg/I<br />
bzw. Nachfüllwassers o<strong>der</strong> Teststäbchen siehe 4.3<br />
Nitritgehalt des wasser- DIN 38405 Teil 10 grundsätzlich max. 20 mg/I<br />
gemischten KSS o<strong>der</strong> Teststäbchen wöchentlich,<br />
siehe 4.4<br />
N-Nitrosodiethanolam<strong>in</strong> ZH 1/120, bei Bedarf max. 0,0005%<br />
(NDELA) im wasser- Verfahren Nr. 36, siehe 4.5 (5 ppm)<br />
gemischten KSS Anhang<br />
N-Nitrosodiethanolam<strong>in</strong> ZH 1/120, bei Bedarf Max. 1 Ng/m3<br />
(NDELA) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Luft Verfahren Nr. 36 siehe 4.5<br />
Temperatur im System Temperaturanzeige regelmäßig -<br />
des wassergemischten<br />
KSS<br />
pH-Wert des wasser- DIN 51369 wöchentlich -<br />
gemischten KSS<br />
(Vermeidung<br />
erhöhter<br />
Temperatur)<br />
(Vermeidung
50Arbeitsschutz hautnah 50 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Keramikbearbeitung:<br />
pH-Spezial<strong>in</strong>dikator- (Glas- und e<strong>in</strong>es<br />
Papier/Stäbchen s<strong>in</strong>d<br />
erheblichen pH<br />
zulässig, wenn damit monatlich) Wert-Abfalls)<br />
die Präzision <strong>der</strong> DIN<br />
51369 erreicht wird
51Arbeitsschutz hautnah 51 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
<strong>Hautschutz</strong>plan<br />
<strong>Hautschutz</strong> vor <strong>der</strong> Arbeit<br />
Die Listen erheben ke<strong>in</strong>en Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
Bei Kontakt mit<br />
wassermischbaren<br />
KSS<br />
Bei Tragen<br />
von Handschuhen<br />
Bei Kontakt mit Ölen<br />
und Fetten, Lösemitteln<br />
Kosmosan,Taktosan (Chemische<br />
Fabrik Stockhausen)<br />
Re<strong>in</strong>ol Aquagard (Diversey<br />
Lever)<br />
L<strong>in</strong>desa F, K (Faweco)<br />
MonoDerm<strong>in</strong> blau, mit Bienenwachs<br />
(Feilbach)<br />
Penaten Spezialcreme Typ<br />
B (Greven)<br />
Herwesan Acqua (Herwe)<br />
Pr 88 (Rath)<br />
Balmaxx <strong>Hautschutz</strong>creme<br />
2 (Rhenus)<br />
Plutect 21,22 (Stähler)<br />
Saniwip , S<strong>in</strong>epr<strong>in</strong>t (Physio<strong>der</strong>m)<br />
Pewasan stark fettend (Voormann)<br />
Ream<strong>in</strong>, Ream<strong>in</strong> spezial<br />
(Wella)<br />
CewisanF, Lord<strong>in</strong> protect F<br />
(Wilden)<br />
Stoko-Emulsion,<br />
Taktosan<br />
(Chemische Fabrik Stockhausen)<br />
pr 99 Lotion<br />
pr dry hands<br />
(Rath GmbH)<br />
L<strong>in</strong>desa F<br />
(Faweco)<br />
MonoDerm<strong>in</strong> blau<br />
(Feilbach)<br />
Mano Gard (Amstutz)<br />
Travabon, Squabb, Stoko<strong>der</strong>m,<br />
Arretil (Chemische Fabrik Stockhausen)<br />
Re<strong>in</strong>ol Drygard (Diversey Lever)<br />
L<strong>in</strong>desa O, L<strong>in</strong>daxal (Faweco)<br />
Mono<strong>der</strong>m<strong>in</strong> rot, protect (Feilbach)<br />
Penaten Spezialcreme Typ<br />
A, Liga pro (Greven)<br />
Herwesan, Herwesan Olio (<br />
Herwe)<br />
Excipial protect (Karrer)<br />
Sansibal (Physio<strong>der</strong>m)<br />
Pr 88 (Rath)<br />
BALMAXX <strong>Hautschutz</strong>creme 2<br />
(Rhenus)<br />
Plutect 23 (Stähler)<br />
Pevaperm, Peva Schutz-<br />
Lotio (Voormann)<br />
Cewisan T, Lord<strong>in</strong> protect T<br />
(Wilden)<br />
Hautre<strong>in</strong>igung: Syndet pH 5,5 optimal<br />
Hautpflege: Das Hautpflegemittel sollte Feuchtigkeits- und Fettverluste<br />
ausgleichen und je nach Hauttyp und Verträglichkeit ausgewählt werden.<br />
Diese Liste erhebt ke<strong>in</strong>en Anspruch auf Vollständigkeit.
52Arbeitsschutz hautnah 52 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Firmen-Adressen für Handschuhe und <strong>Hautschutz</strong>:<br />
Diese Liste erhebt ke<strong>in</strong>en Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
Amstutz Industrieprodukte GmbH, Industriestraße 2 a, 85072 Eichstätt Telefon 08421/ 80170, Fax 08421/<br />
80172<br />
Ansell Protective Products Europe, c/o Hr. Brausam, Im Silbertal 3, 76646 Bruchsal, Fax 07257-931605<br />
Fa Ansell<br />
Chem. Fabrik Stockhausen GmbH, Postfach 570, 47705 Krefeld Tel 02151-381827 Fax –338502<br />
Comasec GmbH , Sämannstr. 2 – 4, 66538 Neunkirchen<br />
Diversey Lever GmbH, Mallaustr. 50 – 56, 68129 Mannheim, telefon 0621/ 87570, Fax 0621/ 8757266<br />
Faweco GmbH, Holzhofallee 34, 64295 Darmstadt, Telefon 06156/ 315816, Fax 06151/ 312466<br />
Feilbach Chemie, Eleonorenstr. 129, 55252 Ma<strong>in</strong>z-Kastell, Telefon 06134/ 3264, Fax 06151312466<br />
Peter Greven GmbH, Postfach 1260, 53896 Bad Münstereifel, Telefon 02253/ 3130, Fax 02253 /313134<br />
Herwe GmbH, kle<strong>in</strong>es Feldle<strong>in</strong> 20, 74889 S<strong>in</strong>sheim, Telefon 97261/ 92810, Fax 07261/ 928129<br />
Dr. K. Kors<strong>in</strong>g GmbH Robert-Perthel-Str.38 50739 Köln<br />
Fa Faweco GmbH, Holzhofallee 34, 64295 Darmstadt Tel 06151-315816 Fax -312466<br />
Fa Feilbach Chemie, Eleonorenstr. 129, 55252 Ma<strong>in</strong>z-Kastel Tel 06134-3264 Fax -25219<br />
Firma Kächele Cama Latex Gmgh, Industriepark Rhön 36120 Eichenzell Tel. 06659-8711<br />
Marigold Ind., Fa London Int. GmbH, Firma Greenham Oberasbach, Telefon 0911/996930<br />
Meditrade, Thierseestr. 196, 83088 Kiefersfelden<br />
Otto Reipert GmbH, Porschestr. 4, 41836 Hückelhoven Tel 02433-9780-0 Fax -978050<br />
Roeko GmbH Co Raiffeisenstr. 30, 89122 Langenau<br />
Peter Greven Fett-Chemie, 53902 Bad Münstereifel Tel 02253-313-0 Fax -313134<br />
Physio<strong>der</strong>m GmbH & Co KG, 67073 Ludwigshafen Tel 0621-54967-61 Fax -5496758<br />
Rath GmbH, Mess<strong>in</strong>gweg 11+14, 48308 Senden Tel 02597-9624-0 Fax –6370<br />
Rhenus Wilhelm Re<strong>in</strong>ers GmbH Co, Erkelenzer Str. 36 41179 Mönchengladbach Telefon 02161/ 586992<br />
Fax 02161/ 586993<br />
Safesk<strong>in</strong> Deutschland lohweg 27 85375 Neufahrn<br />
Semperit Techn. Produkte GmbH, Postfach 2040, 58263 Gevelsberg Tel 02332-7009-0<br />
Stähler Chem und BioTec Sat<strong>der</strong> Elbstraße 26, 21683 Stade Telefon 04141 /92040, Fax 04141/ 92040<br />
Ulma GmbH &Co E<strong>in</strong>ste<strong>in</strong>str. 60 89077 Ulm<br />
Paul Voormann GmbH, Siemensstr. 37, 42551 Velbert Telefon 02051/22086, Fax 02151/ 21998<br />
Carl Wilden GmbH, Werner- heisenberg- Str. 2, 63263 Neu- Isenburg , Telefon 06102/ 3030, Fax 06102/<br />
303203<br />
überreicht durch den Staatlichen Gewerbearzt im Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg<br />
Uhlandstr. 14, 70182 Stuttgart,<br />
Tel. 0711-212-4187, Fax 0711-2360206<br />
Stand: 04/01
53Arbeitsschutz hautnah 53 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Beurteilung von Betrieben mit<br />
Kühlschmierstoffumgang<br />
C-04<br />
Betrieb:<br />
Aktenzeichen:<br />
Anschrift:<br />
Gesprächspartner:<br />
Telefon<br />
Telefon<br />
Telefon<br />
Datum <strong>der</strong> Revision:<br />
Revision durch:<br />
Die Checkliste gibt allgeme<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise zur Beurteilung von Arbeitsbereichen mit Umgang mit wässrigen Kühlschmierstoffen. Die<br />
Checkliste C-04-1 wird für e<strong>in</strong>zelne Arbeitsbereiche verwendet und kann deshalb <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Betrieb mehrfach angewendet werden.<br />
Gesetzliche<br />
Grundlage<br />
1 Gefährdungsbeurteilung (GB) § 5 ArbSchG<br />
1.1 GB vorgenommen § 7 BioStoffV<br />
1.2 Informationen für GB liegen vor § 5 BioStoffV<br />
1.3 GB nach MuSchRiV erfolgt MuSchRiV<br />
ja<br />
ne<strong>in</strong><br />
1.5 Grundlage <strong>der</strong> E<strong>in</strong>stufung C-04-1-1.5<br />
1.6 Aktualität <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung C-04-1-1.6<br />
2 Technische Schutzmaßnahmen C-04-1-2<br />
3 Hygienische Schutzmaßnahmen § 10 BioStoffV<br />
3.1 Sanitärbereich<br />
(Umkleide-, Waschräume)<br />
§§ 34, 35 ArbStättV<br />
- Getrennte Aufbewahrung Arbeitskleidung/private<br />
§ 11(1) BioStoffV<br />
Kleidung<br />
- Waschbecken im Arbeitsbereich o<strong>der</strong> BGR 143<br />
nahe Arbeitsbereich<br />
- Pausenräume vorhanden § 11(3) BioStoffV<br />
- Ess-, Tr<strong>in</strong>k-, Rauch- und<br />
Schnupfverbot im Arbeitsraum<br />
§ 11(3) BioStoffV
54Arbeitsschutz hautnah 54 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
C-04 54<br />
Gesetzliche<br />
Grundlage<br />
ja<br />
ne<strong>in</strong><br />
4 Persönlicher Arbeitsschutz<br />
4.1 <strong>Hautschutz</strong> §11(1) BioStoffV<br />
- Geeignete Hautre<strong>in</strong>igungsmittel BGR 197 (ZH1/708)<br />
- <strong>Hautschutz</strong>mittel kontam<strong>in</strong>ationsfrei BGR 197<br />
(Spen<strong>der</strong>)<br />
- Hautpflegemittel kontam<strong>in</strong>ationsfrei BGR 197<br />
(Spen<strong>der</strong>)<br />
- <strong>Hautschutz</strong>plan erstellt BGR 197<br />
4.2 Schutzhandschuhe § 11(1) BioStoffV<br />
- Benutzung erlaubt<br />
- Geeignet<br />
- Personenbezogen und <strong>in</strong><br />
ausreichen<strong>der</strong> Menge<br />
- Nicht allergenes Material TRGS 540<br />
- Handschuhplan erstellt BGR 195 (ZH 1/706)<br />
4.3 Schutzkleidung §11(1) BioStoffV<br />
BGR 189 (ZH 1/700)<br />
- Stellung durch Arbeitgeber<br />
- Re<strong>in</strong>igung durch Arbeitgeber<br />
- Wechsel wie häufig pro Woche<br />
- Schutzkleidung für Wartungs- und<br />
Instandhaltungsarbeiten vorhanden<br />
5 Organisatorische Maßnahmen<br />
5.1 Information <strong>der</strong> Beschäftigten<br />
- Betriebsanweisungen erstellt<br />
- Regelmäßige Unterweisung <strong>der</strong><br />
Beschäftigten<br />
- Dokumentation<br />
5.2 Arbeitspausen<br />
- Pausenräume nach ArbStättV §11(3) BioStoffV<br />
- Re<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> Sozialräume § 54 ArbStättV<br />
5.3 Unfallvorsorge BGV A5 (VBG 109)<br />
- Geeignetes Wunddes<strong>in</strong>fektionsmittel<br />
vorhanden<br />
- Geeignetes Verbandsmaterial<br />
vorhanden<br />
- Verbandsbuch geführt<br />
- Geeignete Augendusche vorhanden
55Arbeitsschutz hautnah 55 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
C-04 3<br />
- Telefonnummer <strong>der</strong> Rettungsleitstelle<br />
und des Notarztes vorhanden<br />
- Ersthelfer ausreichend vorhanden<br />
- Ersthelfer jährlich geschult<br />
Gesetzliche<br />
Grundlage<br />
ja<br />
ne<strong>in</strong>
56Arbeitsschutz hautnah 56 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Beurteilung von Betrieben mit<br />
Kühlschmierstoffumgang<br />
C-04-1<br />
5510.3-6.9 BioStoffCheckliste C-04-1<br />
000703 V1.4<br />
Betriebsteil:<br />
Die Checkliste C-04-1 ergänzt die Checkliste C-04 und wird nur <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit ihr angewendet.<br />
Sie kann <strong>in</strong> mehreren Exemplaren ausgefüllt werden.<br />
Gesetzliche<br />
Grundlage<br />
ja<br />
ne<strong>in</strong><br />
1 Gefährdungsbeurteilung<br />
1.5 Grundlage <strong>der</strong> E<strong>in</strong>stufung § 7(3) BioStoffV,<br />
BGR 143 (ZH 1/248)<br />
BGI 762 (ZH 1/247)<br />
- KSS regelmäßig ausgetauscht<br />
- Datum des letzten KSS-Austausches<br />
- durchschnittliche Standzeiten<br />
- KSS überprüft und gepflegt BGR 143<br />
- Dokumentation vorhanden<br />
- Metallbearbeitung: Summenwert von<br />
Dampf und Aerosolen (10mg/m³ Luft )<br />
e<strong>in</strong>gehalten<br />
- Nichtmetallbearbeitung:<br />
Empfehlungswert für Aerosole (5mg/m³<br />
Luft) bzw. Summe aus Dampf und<br />
Aerosolen (20mg/m³ Luft ) e<strong>in</strong>gehalten<br />
1.6 Aktualität <strong>der</strong><br />
Gefährdungsbeurteilung<br />
- Letzte Gefährdungsbeurteilung<br />
- Jährliche Überprüfung § 8 BioStoffV<br />
- Erhöhte Gefährdung durch Än<strong>der</strong>ung § 8 BioStoffV<br />
<strong>der</strong> Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen<br />
- Kontam<strong>in</strong>ation des Arbeitsplatzes § 8 BioStoffV<br />
- aufgetretene Infektion/Erkrankung am § 8 BioStoffV<br />
Arbeitsplatz<br />
- gesundheitliche Bedenken des<br />
ermächtigten Arztes<br />
§ 8 BioStoffV<br />
2 Technische Schutzmaßnahmen BGR 143<br />
2.1 Kühlschmierstoffkreislauf
57Arbeitsschutz hautnah 57 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
- leicht mechanisch zu re<strong>in</strong>igen<br />
Gesetzliche<br />
Grundlage<br />
ja<br />
ne<strong>in</strong><br />
- welche Re<strong>in</strong>igungsvorrichtungen s<strong>in</strong>d<br />
vorhanden?<br />
- Datum <strong>der</strong> letzten Systemre<strong>in</strong>igung<br />
- E<strong>in</strong>satz des Systemre<strong>in</strong>igers während<br />
<strong>der</strong> Arbeitszeit<br />
- E<strong>in</strong>satz von Bioziden<br />
- Art <strong>der</strong> Biozide<br />
- Konzentration des Biozids<br />
- Datum <strong>der</strong> letzten Konservierung<br />
- Präventive Konservierung<br />
- Konservierung bei erhöhtem Keimbefall<br />
2.2 Bearbeitungsstelle<br />
- gekapselt<br />
- abgesaugt<br />
- wenig Aerosol durch optimale<br />
E<strong>in</strong>stellung des KSS-Stromes<br />
- Kennzeichnung von<br />
Kühlschmierstoffkreisläufen erfolgt<br />
- Anlagenumfeld wirkt sauber (ke<strong>in</strong>e<br />
KSS-Verschmutzungen)<br />
2.3 Kühlschmierstofflabor<br />
(Mikrobiologie)<br />
- Arbeitstisch und Labor leicht zu re<strong>in</strong>igen<br />
- Autoklav vorhanden<br />
- An<strong>der</strong>e Entsorgungmöglichkeiten für<br />
mikrobiologische Arbeitsmaterialien<br />
geregelt<br />
- Personal für mikrobiologische Tätigkeiten<br />
geeignet<br />
§ 10(5) BioStoffV
58Arbeitsschutz hautnah 58 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Schutz vor biologischen<br />
Arbeitsstoffen beim Umgang mit<br />
Kühlschmierstoffen.<br />
M-04<br />
5510.3-6.9 BioStoffMerkblattCheckliste M-04<br />
000703 V1.4<br />
E<strong>in</strong>stufung <strong>in</strong> Risikogruppen / Informationen für die Gefährdungsbeurteilung<br />
Der Umgang mit Kühlschmierstoffen fällt unter den Anwendungsbereich <strong>der</strong> BioStoffV. Die<br />
BioStoffV unterscheidet zwischen gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten. Der Umgang mit<br />
Kühlschmierstoffen ist e<strong>in</strong>deutig den nicht gezielten Tätigkeiten zuzuordnen. Wasser-gemischte<br />
Kühlschmierstoffe besiedeln sich im allgeme<strong>in</strong>en nach kurzer Zeit mit Mikroorganismen <strong>der</strong><br />
Risikogruppen 1 (ke<strong>in</strong>e Krankheitserreger) und 2 (mögliche Krankheitserreger). Es handelt sich<br />
oft um Anflugkeime, die aus <strong>der</strong> Umwelt über das Ansetzwasser, die Luft, die Hände <strong>der</strong><br />
Beschäftigten o<strong>der</strong> über Verunre<strong>in</strong>igungen (Lebensmittelreste, Getränke, Zigarettenasche usw.)<br />
<strong>in</strong> den Kühlschmierstoff gelangen. Manchen Keimen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Schimmelpilzen und<br />
Pseudomonaden, gel<strong>in</strong>gt es, sich dauerhaft im System anzusiedeln. Wasserkeime wie<br />
Pseudomonaden leben hierbei im gesamten System, wobei sie sauerstoffreiche Oberflächen<br />
(Biofilm) bevorzugen. Schimmelpilze wachsen eher an bestimmten Stellen im Leitungssystem<br />
fest an. Es entwickelt sich e<strong>in</strong> Fließgleichgewicht, wobei sich die Mikroorganismen bekämpfen<br />
und so gegenseitig unter Kontrolle halten. Meist enthält auch das Kühlschmierstoffkonzentrat<br />
schon Biozide, die das Wachstum <strong>der</strong> Mikroorganismen verm<strong>in</strong><strong>der</strong>n sollen. Bei Arbeiten mit<br />
Kühlschmierstoffen werden mikrobiell belastete Aerosole <strong>in</strong> die Raumluft freigesetzt. Es besteht<br />
zusätzlich e<strong>in</strong> Hautkontakt mit dem Kühlschmierstoff. Bei Verletzungen können<br />
Mikroorganismen <strong>in</strong> tiefere Hautschichten gelangen. Bei ungünstiger Betriebshygiene können<br />
Mikroorganismen mit Nahrung o<strong>der</strong> Genussmitteln aufgenommen werden.<br />
Infektionen durch Mikroorganismen wurden aus dem Bereich <strong>der</strong> Metall<strong>in</strong>dustrie bisher<br />
den Aufsichtsbehörden selten gemeldet, so zum Beispiel Nagelwallentzündungen durch<br />
Pseudomonaden. Auch allergische Erkrankungen durch Mikroorganismen im Kühlschmierstoff<br />
wurden nur gelegentlich bei hoher Zahl an lebenden o<strong>der</strong> abgestorbenen<br />
Mikroorganismen im Kühlschmierstoff bekannt (allergische Alveolitis). Toxische Erkrankungen<br />
wurden im Bereich <strong>der</strong> Metall<strong>in</strong>dustrie noch nicht beschrieben, wären aber bei<br />
<strong>der</strong> beobachteten Besiedlung des Kühlschmierstoffes mit gramnegativen Stäbchenbakterien<br />
und Schimmelpilzen denkbar. Beim Zerfall dieser Mikroorganismen entstehen Endotox<strong>in</strong>e<br />
bzw. Glucane, die Entzündungen von Haut und Schleimhäuten bewirken<br />
könnten. Man muss allerd<strong>in</strong>gs davon ausgehen, dass gezielte Untersuchungen bislang<br />
noch nicht <strong>in</strong> großem Umfang durchgeführt wurden.<br />
Es liegt e<strong>in</strong> nicht gezielter Umgang mit Mikroorganismen <strong>der</strong> Risikogruppe 1 und 2 vor.<br />
Von sensibilisierenden Wirkungen ist auszugehen. Wenn die For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> BGR 143<br />
e<strong>in</strong>gehalten s<strong>in</strong>d (z.B. E<strong>in</strong>haltung des KSS-Grenzwertes nach <strong>der</strong> TRGS 900, respektive<br />
des KSS-Richtwertes für die Nichtmetall-Bearbeitung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Luft am Arbeitsplatz,<br />
regelmäßige Pflege des KSS), ist es h<strong>in</strong>sichtlich des Infektionsrisikos ausreichend,
59Arbeitsschutz hautnah 59 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
zusätzlich die Vorschriften <strong>der</strong> TRBA 500 (Allgeme<strong>in</strong>e Hygienemaßnahmen,<br />
M<strong>in</strong>destanfor<strong>der</strong>ungen) zu beachten. Zusätzlich muss die TRGS 540 (Sensibilisierende<br />
Stoffe) beachtet werden.<br />
1 Gefährdungsbeurteilung<br />
Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss vom Arbeitgeber unter Mitwirkung<br />
von Betriebs- o<strong>der</strong> Personalrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt erstellt und<br />
jährlich o<strong>der</strong> nach wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen überprüft werden. Sie<br />
muss schriftlich vorliegen. Zu beachten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesem Bereich beson<strong>der</strong>s die BioStoffV, die<br />
GefStoffV mit den Technischen Regeln TRGS 402, 531, 540, 611, 900, 901 und 907 sowie die<br />
BGR 143 und die BGI 762. Hilfestellungen s<strong>in</strong>d erhältlich von den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern,<br />
dem Staatlichen Gewerbearzt im Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, <strong>der</strong><br />
zuständigen Berufsgenossenschaft , Berufsverbänden Herstellern (VSI) und Anwen<strong>der</strong>n von<br />
Kühlschmierstoffen (VKIS). Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen müssen immer die<br />
Maßnahmen <strong>der</strong> TRBA 500 „Allgeme<strong>in</strong>e Hygienemaßnahmen: M<strong>in</strong>destanfor<strong>der</strong>ungen“ e<strong>in</strong>gehalten<br />
werden. Gleichzeitig gilt e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>imierungsgebot für die Exposition mit biologischen Arbeitsstoffen<br />
nach § 10 Satz 6 BioStoffV unter Beachtung des Standes <strong>der</strong> Technik im Arbeitsschutz.<br />
Nach § 7 BioStoffV (Gefährdungsbeurteilung bei nicht gezielten Tätigkeiten) ist e<strong>in</strong>e<br />
Zuordnung zu e<strong>in</strong>er Schutzstufe nicht möglich. Bei E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Schutzmaßnahmen<br />
<strong>der</strong> BGR 143 und <strong>der</strong> BGI 762 und <strong>der</strong> TRBA 500 s<strong>in</strong>d die Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> BioStoffV<br />
erfüllt.<br />
1.1Gefährdungsbeurteilung nach <strong>der</strong> Verordnung zum Schutze <strong>der</strong> Mütter am<br />
Arbeitsplatz (MuSchArbV; MuSchRiV)<br />
Mit biologischen Arbeitsstoffen <strong>der</strong> Risikogruppe 2 bis 4 dürfen werdende Mütter nicht<br />
arbeiten, soweit bekannt ist, dass diese Arbeitsstoffe o<strong>der</strong> durch sie im Krankheitsfall<br />
bed<strong>in</strong>gte therapeutische Maßnahmen die Gesundheit <strong>der</strong> schwangeren Arbeitnehmer<strong>in</strong> und<br />
des ungeborenen K<strong>in</strong>des gefährden (MuSchRiV Anl. 1 Abs. A Nr. 2). Dies ist bei E<strong>in</strong>haltung<br />
aller o.g. Regeln und Gesetze nicht bekannt. Im E<strong>in</strong>zelfall kann aber bei hoher Keimzahl<br />
o<strong>der</strong> beim Auftreten KSS-bed<strong>in</strong>gter Infektionen im Betrieb diese E<strong>in</strong>schätzung an<strong>der</strong>s<br />
ausfallen. Zu beachten ist <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auch die Bewertung nach GefStoffV.<br />
1.2 M<strong>in</strong>imierung <strong>der</strong> Exposition gegen biologische Arbeitsstoffe als Grundlage<br />
für e<strong>in</strong>en Verzicht auf über die TRBA 500 h<strong>in</strong>ausgehende For<strong>der</strong>ungen<br />
Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Keimzahl im KSS<br />
Anmischwasser von Tr<strong>in</strong>kwasserqualität verwenden (max. 100 KBE (=Kolonie bildende<br />
E<strong>in</strong>heiten)/ml).<br />
Schimmelpilzbildung im Betrieb m<strong>in</strong>imieren (Kältebrücken und feuchte Stellen<br />
m<strong>in</strong>imieren), regelmäßige Wartung (Filterwechsel) und Re<strong>in</strong>igung von Zuluftanlagen.<br />
Kühlschmierstoffreste aus Abschei<strong>der</strong>n o.ä. nicht <strong>in</strong> Kreislauf zurückführen.<br />
Kühlschmierstoff sauber halten. Mögliche Verunre<strong>in</strong>igungsquellen: verunre<strong>in</strong>igte<br />
Werkstücke, Lebensmittel, Getränke, Zigarettenkippen, Staub, Schmutz und<br />
menschliche Ausscheidungen.
60Arbeitsschutz hautnah 60 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Vermeidung von Geruchsbelästigungen<br />
Regelmäßige Umwälzung des KSS verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t Sauerstoffmangel und damit<br />
Geruchsbelästigung (Fäulnis).<br />
M<strong>in</strong>imierung <strong>der</strong> Aerosolexposition<br />
E<strong>in</strong>haltung des Summenwertes von Dampf und Aerosolen von 10 mg/m³ Luft<br />
(Metallbearbeitung) bzw. des Empfehlungswertes von 5 mg/m³ Aerosole bzw. 20 mg/m³<br />
Summe aus Dampf und Aerosolen (Nichtmetallbearbeitung) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Luft am Arbeitsplatz.<br />
(TRGS 900, 901, 402 ). Dies kann erreicht werden durch: emissionsärmere<br />
Fertigungsverfahren, emissionsarme KSS, ausreichende KSS-Zufuhr, niedrigeren KSS-<br />
Druck, Kühlung des KSS, Kapselung, lam<strong>in</strong>ar flow, Absaugung, Zuluft. E<strong>in</strong>zelheiten s<strong>in</strong>d<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> BGR 143 nachzulesen.<br />
Pflege des Kühlschmierstoffs<br />
Diese Maßnahmen helfen nicht nur, den For<strong>der</strong>ungen des technischen Regelwerks<br />
nachzukommen, son<strong>der</strong>n för<strong>der</strong>n auch die Sicherstellung <strong>der</strong> Produktion und <strong>der</strong><br />
Produktqualität.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Täglich Aussehen, Geruch beurteilen, aufschwimmendes Fremdöl abskimmen.<br />
Wöchentlich pH-Wert messen (pH-Meter, pH-Papier <strong>in</strong> 0,2er Abstufungen). Abfall von<br />
>0,5 bei gleichbleiben<strong>der</strong> Konzentration des KSS (wöchentliche Bestimmung mit<br />
Refraktometer, evtl. Alkalititration) spricht für Vermehrung von Mikroorganismen: KSS<br />
austauschen.<br />
Je nach Anlagentyp kont<strong>in</strong>uierliche Nachkonservierung des KSS während <strong>der</strong><br />
Anwendung nach Anweisung des KSS -und Biozidherstellers, ggf. Kontrolle des<br />
Biozidspiegels kann Keimzahl niedrig halten. Nachteil: mögliche Resistenzentwicklung,<br />
Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von Kontrollen <strong>der</strong> Keimzahl mit e<strong>in</strong>fachen mikrobiologischen Methoden.<br />
Vorsicht: aus <strong>Hautschutz</strong>gründen Biozidgehalt niedrig halten! Man sollte deshalb die<br />
nötige Biozidzugabe <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit dem Biozidhersteller bezogen auf das<br />
Umlaufvolumen genau berechnen und Unter- wie Überdosierungen des Biozids<br />
vermeiden.<br />
Bei hohen Keimzahlen Stoßkonservierung nach Dosierungsvorschrift (Biomasse<br />
möglichst entfernen).<br />
Regelmäßig KSS austauschen, KSS-Kreislauf mechanisch, alternativ mit Systemre<strong>in</strong>iger<br />
re<strong>in</strong>igen. Systemre<strong>in</strong>iger möglichst mit Produktionsunterbrechung (Wochenende)<br />
e<strong>in</strong>setzen (<strong>Hautschutz</strong>).<br />
Keimzahlüberprüfung<br />
Die Keimzahlüberprüfung ist aus technischen Gründen gelegentlich notwendig, wird von<br />
den Herstellerfirmen des KSS angeboten und bedarf ausreichen<strong>der</strong> mikrobiologischer<br />
Kenntnisse. Dip slides (E<strong>in</strong>male<strong>in</strong>tauchnährböden) bieten nur Näherungswerte und liefern<br />
ke<strong>in</strong> exaktes Messergebnis. Sie können im E<strong>in</strong>zelfall zur Verlaufskontrolle e<strong>in</strong>geleiteter<br />
Maßnahmen e<strong>in</strong>gesetzt werden.
61Arbeitsschutz hautnah 61 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
2 Technische Schutzmaßnahmen<br />
2.1Technische Maßnahmen zur Erleichterung <strong>der</strong> KSS-Pflege<br />
Leicht mechanisch zu re<strong>in</strong>igende Leitungssysteme, e<strong>in</strong>gebaute o<strong>der</strong> mobile Pflegesysteme,<br />
Grob- und Fe<strong>in</strong>re<strong>in</strong>igung. Die hier aufgeführten Schutzmaßnahmen orientieren<br />
sich an <strong>der</strong> BGR 143 (Umgang mit Kühlschmierstoffen).<br />
2.2 Kühlschmierstofflabor<br />
Die Auswertung von Dip slides ist wegen Kondenswasserbildung oft nicht im hermetisch<br />
geschlossenen System möglich. Nach Anzüchtung <strong>der</strong> Mikroorganismen kann somit e<strong>in</strong>e<br />
erhöhte Gesundheitsgefährdung entstehen, wenn nicht fest verschlossene Röhrchen bewegt<br />
o<strong>der</strong> Röhrchen aufgeschraubt werden. Das Personal muss geeignet und entsprechend<br />
unterwiesen se<strong>in</strong>.<br />
Nach § 45 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist e<strong>in</strong>e Erlaubnis nach § 44 für Arbeiten zur<br />
mikrobiologischen Qualitätssicherung nicht notwendig, soweit bei dieser Tätigkeit<br />
ke<strong>in</strong>e Differenzierung von Krankheitserregern o<strong>der</strong> dazu notwendige Verfahrensschritte<br />
zur gezielten Züchtung von Krankheitserregern durchgeführt werden. Erlaubnisfreie<br />
Tätigkeiten durch sachkundige Personen <strong>in</strong> S<strong>in</strong>ne des § 44 IfSG unterliegen<br />
weiterh<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er Anzeigepflicht nach § 49 IfSG bei <strong>der</strong> zuständigen Behörde.<br />
Der Arbeitsplatz muss e<strong>in</strong>e glatte leicht zu re<strong>in</strong>igende Oberfläche haben. Flüssigkeiten<br />
dürfen nicht heruntertropfen können. Die Arbeitsplatte muss bei Bedarf und am Ende des<br />
Arbeitsvorganges des<strong>in</strong>fiziert werden. Mikrobiologisches Untersuchungsmaterial (z.B. Dip<br />
slides) muss autoklaviert o<strong>der</strong> direkt <strong>der</strong> Müllverbrennung zugeführt werden. Bei <strong>der</strong><br />
Züchtung von Mikroorganismen im Betrieb ist das IfSG e<strong>in</strong>zuhalten.<br />
3 Hygienische Schutzmaßnahmen<br />
3.1 Sanitärbereich, Umkleide- und Waschräume:<br />
<br />
<br />
Falls Kühlschmierstoff auf die Kleidung spritzt o<strong>der</strong> mikrobiologisch im KSS-Labor gearbeitet<br />
wird, benötigen die Arbeitnehmer getrennte Schränke für Schutz- und Privatkleidung (TRBA<br />
500, GefStoffV).<br />
Am Arbeitsplatz darf nicht geraucht, gegessen, getrunken und geschnupft werden.<br />
Lebensmittel dürfen nicht am Arbeitsplatz aufbewahrt werden. Vor dem Essen, Tr<strong>in</strong>ken,<br />
Rauchen und Schnupfen sollten die Hände gewaschen und mit E<strong>in</strong>malhandtuch o<strong>der</strong><br />
waschbaren Handtüchern vom Handtuchspen<strong>der</strong> abgetrocknet werden.<br />
3.2<strong>Hautschutz</strong>- und Hygieneplan<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Die Hautre<strong>in</strong>igungs-, schutz- und –pflegemittel sollten <strong>in</strong> hygienisch e<strong>in</strong>wandfreier Form (z.<br />
B. Spen<strong>der</strong>) zur Verfügung gestellt werden.<br />
E<strong>in</strong>e Handre<strong>in</strong>igung durch Abblasen mit Druckluft, KSS o<strong>der</strong> Lösemittel ist nicht akzeptabel.<br />
Putzlappen sollten als E<strong>in</strong>malputzlappen verwendet werden.<br />
Mittel zur Wundversorgung (Des<strong>in</strong>fektionsmittel, wasserdichtes Verbandsmaterial) müssen<br />
im Arbeitsbereich vorhanden se<strong>in</strong>.<br />
Arbeitsräume s<strong>in</strong>d regelmäßig zu re<strong>in</strong>igen.
62Arbeitsschutz hautnah 62 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
4 Persönliche Schutzausrüstung:<br />
4.1Schutzkleidung / 4.2 Schutzhandschuhe<br />
<br />
<br />
<br />
Falls Kühlschmierstoff auf die Kleidung spritzt o<strong>der</strong> mikrobiologisch im KSS-Labor gearbeitet<br />
wird, benötigen die Arbeitnehmer Schutzkleidung.<br />
Bei Aufbereitungs- und Re<strong>in</strong>igungsarbeiten sollten Schutzkleidung, Handschuhe und bei<br />
Bedarf Atemschutz (P2) getragen werden.<br />
E<strong>in</strong> Hautkontakt mit Kühlschmierstoff o<strong>der</strong> mikrobiologischen Anzuchtmedien sollte durch<br />
Tragen von geeigneten Handschuhen (z.B. Nitril) gemieden werden, wenn nicht an<br />
laufenden Masch<strong>in</strong>en gearbeitet wird.
63Arbeitsschutz hautnah 63 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Wo f<strong>in</strong>de ich Rat und Hilfe?<br />
Natürlich beim Staatlichen Gewerbearzt:<br />
Landesgesundheitsamt Abteilung V, Uhlandstr. 14, 70025 Stuttgart, Telefon<br />
0711/2124187.<br />
Diese Broschüre stellt das staatliche Arbeitsschutzrecht dar. Zuständig für<br />
den Vollzug dieser Rechtsvorschriften ist die Staatliche Gewerbeaufsicht.<br />
Hier f<strong>in</strong>den Sie Ihr zuständiges Gewerbeaufsichtsamt:<br />
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Freiburg<br />
Amt für Arbeits- und Umweltschutz<br />
Schwendistraße 12<br />
79102 Freiburg i. Br.<br />
Telefon: 0761/ 38720<br />
Stadtkreis Freiburg, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Emmend<strong>in</strong>gen,<br />
Lörrach, Ortenaukreis, Waldshut<br />
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göpp<strong>in</strong>gen<br />
Amt für Arbeits- und Umweltschutz<br />
Willi-Bleicher-Str. 3<br />
73033 Göpp<strong>in</strong>gen<br />
Telefon 0761/6570<br />
Landkreis Göpp<strong>in</strong>gen, heidenheim, Ostalb,Rems-Murr<br />
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Heilbronn<br />
Amt für Arbeits- und Umweltschutz<br />
Rollwagstr. 16<br />
74072 Heilbronn<br />
Telefon 07131/643800<br />
Stadtkreis Heilbronn, Landkreis Heilbronn, Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis,<br />
Ma<strong>in</strong>-Tauber-Kreis
64Arbeitsschutz hautnah 64 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Karlsruhe<br />
Amt für Arbeits- und Umweltschutz<br />
Hebelstr. 1-3<br />
76133 Karlsruhe<br />
Telefon 0721/ 9264122<br />
Stadtkreise Karlsruhe, Baden-Baden, Pforzheim, Landkreis Calw, Enzkreis,<br />
Freudenstadt<br />
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Mannheim<br />
Amt für Arbeits- und Umweltschutz<br />
Augusta-Anlage 24<br />
68165 Mannheim<br />
Telefon 0621/2924301<br />
Stadtkreis Mannheim, Heidelberg, Landkreis Neckar-Odenwald, Rhe<strong>in</strong>-<br />
Neckar-Kreis<br />
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Sigmar<strong>in</strong>gen<br />
Amt für Arbeits- und Umweltschutz<br />
Fidelis-Graf-Str. 2<br />
72488 Sigmar<strong>in</strong>gen<br />
Telefon 07571/732500<br />
Landkreise Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmar<strong>in</strong>gen<br />
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Stuttgart<br />
Amt für Arbeits- und Umweltschutz<br />
Jägerstr. 22<br />
70174 Stuttgart<br />
Telefon 0711/ 18690<br />
Stadtkreis Stuttgart, Landkreis Böbl<strong>in</strong>gen, Eßl<strong>in</strong>gen, Ludwigsburg
65Arbeitsschutz hautnah 65 Arbeitsschutz <strong>in</strong> Metallberufen<br />
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Amt für Arbeits- und Umweltschutz<br />
Bismarckstr. 96<br />
72072 Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Telefon 07071/ 9120<br />
Stadtkreis Ulm, Landkreis Alb-Donau-Kreis, Reutl<strong>in</strong>gen, Tüb<strong>in</strong>gen,<br />
Zollernalbkreis<br />
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Vill<strong>in</strong>gen-Schwenn<strong>in</strong>gen<br />
Amt für Arbeits- und Umweltschutz<br />
Am Hoptbühl 5<br />
78048 VS-Vill<strong>in</strong>gen<br />
Telefon 07721/ 9140<br />
Landkreis Konstanz, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttl<strong>in</strong>gen