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Referat Primus Schlegel - pensionskasse.sg.ch - Kanton St.Gallen

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Gesetz über die <strong>St</strong>.Galler Pensionskasse<br />

Vorgaben zur Übergangsordnung<br />

• Jahrgänge 1955 und älter: verbleiben in der bisherigen Ordnung<br />

(mit Leistungsprimat bei Altersleistungen)<br />

• Jahrgänge 1956 und jünger: einmalige, arbeitgeberfinanzierte<br />

Besitzstandswahrung auf modellmässiger<br />

Rentenanwarts<strong>ch</strong>aft bei konstantem Lohn<br />

<br />

"Drehtürprinzip":<br />

Austrittsleistung = Eintrittsleistung<br />

• te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Vorgaben für den ersten <strong>St</strong>iftungsrat:<br />

- Umwandlungssatz 6,4 %<br />

- Te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>er Zins 3,5 %<br />

- Realverzinsung 2 %<br />

Seite 16<br />

<strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong><br />

Personalamt

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