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Referat Primus Schlegel - pensionskasse.sg.ch - Kanton St.Gallen

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Gesetz über die <strong>St</strong>.Galler Pensionskasse<br />

Handlungsoptionen<br />

• Die anges<strong>ch</strong>lossenen Arbeitgeber zeigen si<strong>ch</strong> solidaris<strong>ch</strong>.<br />

- Sie bieten in der neuen Ans<strong>ch</strong>lussvereinbarung Hand zu einer analogen<br />

Rückerstattung der Versi<strong>ch</strong>ertenbeteiligung an den <strong>Kanton</strong>.<br />

- Sie können die Rückerstattung ganz oder teilweise selber tragen.<br />

• Die anges<strong>ch</strong>lossenen Arbeitgeber stimmen einer Rückerstattung der<br />

Versi<strong>ch</strong>ertenbeteiligung an den <strong>Kanton</strong> ni<strong>ch</strong>t zu.<br />

a) Sie kündigen die Ans<strong>ch</strong>lussvereinbarung (mit Einverständnis der Arbeitnehmenden),<br />

oder<br />

b) VK<strong>St</strong>P/KLVK bzw. SGPK behalten si<strong>ch</strong> die Kündigung der Ans<strong>ch</strong>lussvereinbarung vor.<br />

Seite 29<br />

<strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong><br />

Personalamt

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