Referat Primus Schlegel - pensionskasse.sg.ch - Kanton St.Gallen
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Gesetz über die <strong>St</strong>.Galler Pensionskasse<br />
Eckwerte für die Rückerstattung der Versi<strong>ch</strong>ertenbeteiligung<br />
• Der Zeitraum ist auf hö<strong>ch</strong>stens 5 Jahre bes<strong>ch</strong>ränkt.<br />
• Der Hö<strong>ch</strong>stbetrag ist limitiert (1/4, in<strong>sg</strong>esamt max. 75 Mio. Franken).<br />
• Die genaue Summe des Rückerstattungsbetrages steht erst im Verlauf 2014 fest.<br />
• Die Rückerstattungspfli<strong>ch</strong>t beginnt am 1. Januar 2014, vorerst auf vorläufiger Basis.<br />
• Basis ist die versi<strong>ch</strong>erte Lohnsumme aller Versi<strong>ch</strong>erten im Rückerstattungszeitraum.<br />
• Ablieferungspfli<strong>ch</strong>tig gegenüber dem <strong>Kanton</strong> ist der anges<strong>ch</strong>lossene Arbeitgeber.<br />
Faustregel<br />
Ein Hö<strong>ch</strong>stbetrag von in<strong>sg</strong>esamt 75 Mio. Franken würde einem<br />
zusätzli<strong>ch</strong>en Lohnabzug von 1 % während 5 Jahren entspre<strong>ch</strong>en.<br />
Seite 28<br />
<strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong><br />
Personalamt