Antrag zur Dynamischen Handwerker-Plus-Police ...
Antrag zur Dynamischen Handwerker-Plus-Police ...
Antrag zur Dynamischen Handwerker-Plus-Police ...
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INTER Allgemeine Versicherung AG<br />
Direktion · Erzbergerstraße 9-15 · 68165 Mannheim<br />
GS-Eingang RS Direktions-Eingang RS ADM Vers.-Schein-Nr. PBD OBD IBD BEZ GA Antr. Nr. M M J<br />
Bei Mehrfachagenturen/Vermittlern bitte Registrierungsnummer vom Zentralregister angeben:<br />
Kooperationsfeld 0130<br />
<strong>Antrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Dynamischen</strong> <strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong>, Betriebsschließungsversicherung und<br />
Gewerblichen Haftpflichtversicherung bei der INTER Allgemeine Versicherung AG<br />
(in der Haftpflicht nur für Betriebe der Baubranche [Bauhaupt- und Baunebengewerbe])<br />
Bitte unbedingt angeben (sofern vorhanden)<br />
Angebots-Nr.:<br />
Neuantrag<br />
Änderungsantrag zu Vertrags-Nr.<br />
Grund der Änderung:<br />
A. <strong>Antrag</strong>steller (Versicherungsnehmer)<br />
Titel, Firmierung, Vor- und Zuname<br />
B. Prämienzahler<br />
Titel, Vor- und Zuname des Prämienzahlers (falls nicht <strong>Antrag</strong>steller)<br />
Straße/Haus-Nr.<br />
PLZ (für Straße) Wohnort<br />
Besteht eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk der INTER?<br />
ja, Vertrags-Nr.<br />
Versicherungsort (PLZ, Ort, Straße) – bitte immer ausfüllen<br />
nein<br />
Einzugsermächtigung<br />
Hiermit ermächtige ich die INTER widerruflich, die Beiträge zu Lasten meines Kontos<br />
Konto-Nr.<br />
BLZ<br />
bei<br />
mittels Lastschrift abzubuchen.<br />
Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht keine Einlösungspflicht.<br />
Unterschrift des Kontoinhabers oder Bevollmächtigten, falls nicht <strong>Antrag</strong>steller.<br />
Geschoss/Stockwerk – bitte immer ausfüllen<br />
UG EG OG<br />
Bereits INTER-Kunde ja nein<br />
Telefon privat (mit Vorwahl)* Telefon geschäftlich (mit Vorwahl)* E-Mail* *freiwillige Angaben<br />
C. Firma<br />
Betriebsart/Betriebsbeschreibung Risikokennziffer ZZ Prämiengruppe Firma besteht seit<br />
Anzahl der Beschäftigten<br />
inkl. Inhaber<br />
A B<br />
Besitzverhältnisse Betrieb: <strong>Antrag</strong>steller ist Eigentümer Pächter Besitzverhältnisse Gebäude: <strong>Antrag</strong>steller ist Eigentümer Pächter/Mieter<br />
Zu- und Vorname des Inhabers/Geschäftsführers<br />
Geburtsdatum<br />
ANPLUSPOLICEH 0613 09331<br />
D. Vorschäden/Vorversicherungen<br />
(bitte auch Angaben zu den vom <strong>Antrag</strong>steller gekauften, geerbten oder in sonstiger Weise übernommenen Betrieben z. B. Änderung der Rechtsform sowie bei beantragter Privathaftpflichtversicherung,<br />
Angaben zu dieser Versicherung, ggf. auch <strong>zur</strong> Hunde- und Pferdehalterhaftpflichtversicherung). Bevor Sie die Fragen nach Vorversicherung und Vorschäden beantworten, lesen Sie bitte das Informationsblatt<br />
„Wichtiger Hinweis <strong>zur</strong> Beantwortung von Fragen des Versicherers im Zusammenhang mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen“.<br />
Sind in den letzten 5 Jahren Schäden eingetreten? ja nein Wurde ein Versicherungsvertrag bereits abgelehnt? ja nein<br />
Bestehen oder bestanden Vorversicherungen? ja nein<br />
wenn diese bei<br />
uns besteht, soll<br />
Vereinbarte Selbstbehalte<br />
sie hiergegen<br />
Versicherung Versicherer Vers.-Schein-Nr. (Haftpflicht nur generelle) Ablauf gekündigt von Vorschäden (Anzahl/Höhe) erlöschen?<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
S99980265116000<br />
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E. Prämie, Zahlungsweise, Versicherungsbeginn, Vertragsdauer<br />
Hinsichtlich der Vertragsdauer besteht die Möglichkeit, eine Laufzeit von 1 oder 3 Jahren zu wählen (bei Umwelt-Hafpflicht- und Umweltschadenverträgen, Haftpflichtverträgen für Unternehmen der<br />
Informationstechnologie (IT-Branche) und Haftpflichtverträgen mit Einschluss der sogenannten erweiterten Produkt-Haftpflichtversicherung jedoch nur 1 Jahr).<br />
Versicherung Beginn Ablauf Vertragsdauer in Jahren Dauerrabatt Zahlungsweise<br />
<strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong> 00 Uhr 12 Uhr 1 3 bei 3-Jahres-Verträgen 5 % 1/ -jährlich<br />
Betriebsschließungsversicherung 00 Uhr 12 Uhr 1 3 bei 3-Jahres-Verträgen 5 % 1/ -jährlich<br />
Gewerbl. Haftpflichtversicherung 00 Uhr 12 Uhr 1 3 bei 3-Jahres-Verträgen 5 % 1/ -jährlich<br />
00 Uhr 12 Uhr 1 3 bei 3-Jahres-Verträgen 5 % 1/ -jährlich<br />
Die Prämien sind Jahresnettoprämien. Sie berücksichtigen noch nicht etwaige Ratenzahlungszuschläge sowie die gesetzliche Versicherungsteuer.<br />
Die Bruttoprämien sind jeweils am 1. des Monats fällig, in dem die Versicherungsperiode beginnt. Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich nach Ablauf der Vertragsdauer<br />
stillschweigend um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf eine schriftliche Kündigung zugegangen ist.<br />
Auf die Möglichkeit <strong>zur</strong> Prämienangleichung und Summenanpassung während der Vertragsdauer aufgrund von zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen und Klauseln wird<br />
hingewiesen.<br />
F. Dynamische <strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong> (Gebündelte Firmenversicherung – Inhalt –)<br />
Gewünschten Versicherungsschutz ankreuzen<br />
Beantragt wird die Dynamische <strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong> (Basisschutz)<br />
Versicherte Gefahren und Schäden: Selbstbeteiligung in EUR Höchstentschädigung in EUR KBU (sofern beantragt) Gesamtprämie<br />
Basisschutz<br />
100 Versicherungssumme ja<br />
• Feuerversicherung<br />
– Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz<br />
eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung<br />
inklusive folgende EC-Gefahren:<br />
– Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, 100 Versicherungssumme 1) ja<br />
Aussperrung<br />
– Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen 100 Versicherungssumme ja<br />
– Wasserlöschanlagen-Leckage 100 Versicherungssumme ja<br />
– Glasbruch (inklusive Werbeanlagen) 100 5.000 nein<br />
• Einbruchdiebstahlversicherung<br />
100 Versicherungssumme 2) ja<br />
– Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem<br />
Einbruch<br />
• Leitungswasserversicherung<br />
100 Versicherungssumme ja<br />
– Nässeschäden<br />
• Sturmversicherung<br />
100 Versicherungssumme ja<br />
– Sturm und Hagel<br />
• Erweiterte Elementarschadenversicherung 3) 2 % der Versicherungssumme, Versicherungssumme ja<br />
– Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall,<br />
Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch<br />
mindestens 500<br />
I. Zu versichern sind einschließlich fremden Eigentums summarisch (Nr. 1–3 gelten als eine Position), in den Geschäfts- und Lagerräumen (Versicherungsort)<br />
sowie in Schaukästen und Vitrinen außerhalb des Versicherungsortes, aber innerhalb des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt, und in dessen<br />
unmittelbarer Umgebung:<br />
1. Die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung einschließlich Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen, jedoch ohne zulassungspflichtige<br />
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und Zugmaschinen, ohne Automaten mit Geldeinwurf (einschließlich Geldwechsler), ohne Geldausgabeautomaten<br />
und ohne Sachen gemäß Nr. III. 1, 2, 4 und 10 zum Neuwert<br />
2. Die gesamten Vorräte (ohne Inhalt von Automaten mit Geldeinwurf), und zwar (Art der Waren): Bitte immer ausfüllen!<br />
3. Als Vorsorge zum Ausgleich für eine etwaige Unterversicherung<br />
mit Summenanpassung (Nr. I. 1–3)<br />
Versicherungssumme:<br />
Mindestversicherungssumme: 20.000 EUR, Höchstversicherungssumme: 250.000 EUR<br />
(Möglich sind Versicherungssummen in Schritten von jeweils 10.000 EUR) Gewünschte Versicherungssumme: 0.000 EUR<br />
II., III. und IV. (Pauschaldeklaration) siehe Seiten 8 und 9 EUR<br />
1) Versicherungssumme bildet Jahreshöchstentschädigung<br />
2) Raub – Höchstentschädigung gemäß Pauschaldeklaration (Nr. III., 17)<br />
3) Erläuterungen zu Versicherungsumfang, Wartezeit, Annahmerichtlinien und Sicherheitsvorschriften siehe Seiten 7 und 8 (B:, 3. Erweiterte Elementarschadenversicherung)<br />
Zusätzliche Einschlüsse: Selbstbeteiligung in EUR Höchstentschädigung in EUR KBU (sofern beantragt) Gesamtprämie<br />
Betriebsunterbrechungsversicherung<br />
(Klein-BU) für alle versicherten Sachschäden mit<br />
Ausnahme von Glasbruch und – sofern beantragt –<br />
der Elektronik-/Maschinenbruch-, Autoinhalts- und<br />
Außenversicherung<br />
100 bzw. 2 % der Versicherungssumme,<br />
mind. 500<br />
(Erweiterte Elementarschadenversicherung)<br />
Versicherungssumme<br />
EUR<br />
S99980265116000<br />
Elektronik- und Maschinenbruchversicherung<br />
(ohne die versicherten Gefahren der Feuer-, EC-, Einbruchdiebstahl-,<br />
Leitungswasser-, Sturm-, Erweiterte<br />
Elementarschaden-, Autoinhalts-, Außenversicherung<br />
und Diebstahl)<br />
– Elektronikschäden an elektrischen und elektronischen<br />
Geräten und Anlagen der Daten- und<br />
Kommunikationstechnik sowie Bürogeräten und<br />
an elektronischen Kassen und Waagen inklusive<br />
deren Versorgungstechnik;<br />
– Maschinenbruch an stationären und fahrbaren<br />
bzw. transportablen Maschinen und maschinellen<br />
Einrichtungen;<br />
– Beschädigung und Zerstörung von Datenträgern<br />
und Daten der versicherten Daten-, Kommunikationstechnik<br />
und Bürogeräte.<br />
100 (Stationäre Sachen) bzw.<br />
200 (Mobil eingesetzte Sachen/<br />
Bewegungsrisiko/<br />
Außenversicherung)<br />
10.000<br />
20.000<br />
nein<br />
EUR<br />
Seite 2 von 9
Zusätzliche Einschlüsse: Selbstbeteiligung in EUR Höchstentschädigung in EUR KBU (sofern beantragt) Gesamtprämie<br />
Autoinhaltsversicherung<br />
(Schäden an versicherten Sachen bei Transport im<br />
Werkverkehr)<br />
– Unfall des die versicherten Güter befördernden<br />
Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers;<br />
– von außen auf die Güter einwirkende Unfallereignisse;<br />
– Elementarereignisse (z. B. Sturm, Hagel);<br />
– Brand, Blitzschlag, Explosion.<br />
200 10.000<br />
20.000<br />
nein<br />
EUR<br />
Außenversicherung<br />
Einbruchdiebstahl auf Baustellen (Sachen aus<br />
verschlossenen Räumen von Rohbauten/Sanierungsobjekten,<br />
verschlossenen Containern/Bauwagen) und<br />
aus Kraftfahrzeugen.<br />
Einbruchdiebstahl aus Kraftfahrzeugen in der<br />
Nachtzeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr (Nachtzeitklausel)<br />
200<br />
20 %, mind. 200<br />
5.000<br />
5.000<br />
10.000<br />
nein<br />
EUR<br />
Zusatzdeckung für Bäcker und Fleischer<br />
– Versicherung von Feuernutzwärmeschäden<br />
(Brandschäden an Back- und Räucheröfen sowie<br />
an deren Inhalt, wenn der Brand innerhalb der<br />
Anlagen ausgebrochen ist)<br />
– Kühlwarenversicherung (ohne die versicherten<br />
Gefahren der Feuer-, EC-, Einbruchdiebstahl-,<br />
Leitungswasser-, Sturm- und Erweiterte Elementarschadenversicherung)<br />
– Sachschäden an Waren in Kühlanlagen durch<br />
Sole, Ammoniak oder andere Kältemittel,<br />
Versagen oder Niederbrechen der maschinellen<br />
Kühleinrichtungen<br />
– Versicherung des Vertriebs nicht betriebstypischer<br />
Handelsware im Nebenbetrieb (ohne Postagentur):<br />
– nicht besonders gefährdete Handelsware<br />
– besonders gefährdete Handelsware und zwar:<br />
Bekleidung, Bild- und Tonträger, elektronische<br />
Spielwaren, Foto- und Filmartikel, Gold-, Silberund<br />
Schmucksachen, Lederwaren, Parfümerieund<br />
Kosmetikartikel, Spirituosen, Sportartikel,<br />
Tabakwaren, Textilien, Uhren, Unterhaltungselektronik/Telekommunikation)<br />
– Mitversicherung eines Tagescafes als Nebenbetrieb<br />
Büro in der Wohnung bzw. im selbstgenutzten<br />
Einfamilienhaus des Versicherungsnehmers<br />
Versicherungsort – bitte immer ausfüllen –<br />
PLZ:<br />
Ort:<br />
Straße:<br />
Geschoss/Stockwerk:<br />
keine<br />
200<br />
keine<br />
200<br />
keine<br />
100 bzw. 2 % der Versicherungssumme,<br />
mindestens 500<br />
(Erw. Elementarschadenversicherung)<br />
Versicherungssumme<br />
5.000<br />
insgesamt bis 10 % der Versicherungssumme,<br />
maximal:<br />
5.000<br />
2.000<br />
Versicherungssumme<br />
5.000 ja<br />
Pauschaldeklaration (Entschädigungsgrenzen siehe Seiten 8 und 9) Zusätzliche Einschlüsse gewünscht ja nein<br />
Erhöhung der Positionen<br />
Pos. um auf EUR<br />
Sonstiges<br />
ja<br />
Jahresnettoprämie<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR<br />
G. Allgemeine Fragen <strong>zur</strong> Risikobeurteilung (Inhalt, BSV)<br />
Nutzungsart des Gebäudes:<br />
Wohn- und Geschäftshaus Geschäftshaus Garage/Schuppen<br />
Behelfsbau reine Lagerstätte Sonstiges:<br />
Lage des Gebäudes: Innerhalb geschlossener Ortschaft<br />
(nicht Ortsrandlage und/oder Gewerbe-/Industriegebiet)? ja nein<br />
Bauart des Gebäudes:<br />
Sind die Außenwände des Gebäudes überwiegend aus Holz? ja nein<br />
Ist das Gebäude mit Holz, Ried, Schilf oder Stroh eingedeckt (Weichdach)? ja nein<br />
Sollen bestimmte Sachen von der Versicherung ausgeschlossen werden? ja nein<br />
Besteht für diese Sachen ein separater Versicherungsvertrag<br />
(z. B. Elektronik-/Maschinenversicherung)? ja nein<br />
Wenn ja, welche Sachen sollen ausgeschlossen werden und wo besteht die Fremdversicherung?<br />
Feuer<br />
Befinden sich sonstige Betriebe, Geschäfte, Läger innerhalb des Gebäudes? ja nein<br />
Oder innerhalb 10 m Entfernung? ja nein<br />
Wenn ja, welche?<br />
Besteht, wenn angrenzend, anerkannte Brandwand- oder Komplextrennung? ja nein<br />
Sind ortsfeste Wasserlöschanlagen, die von der Technischen Prüfstelle der VdS<br />
Schadenverhütung GmbH oder einer gleichermaßen qualifizierten Prüfstelle<br />
abgenommen sind, innerhalb des Versicherungsortes vorhanden? ja nein<br />
(Bitte Installationsattest beifügen)<br />
Einbruchdiebstahl<br />
Sämtliche Außentüren, d. h. alle aus den Versicherungsräumlichkeiten herausführenden Türen<br />
bzw. sonstige Ausgänge verfügen über bündig abschließende Zylinderschlösser (mind. 5 Stiftpaare)<br />
mit von außen nicht abschraubbaren Beschlägen bzw. über Zuhaltungsschlösser<br />
(mind. 6 Zuhaltungen). Ganzglastüren sind mit zwei Schlössern der<br />
vorbezeichneten Art versehen, deren Riegel in Boden und Decke greifen. ja nein<br />
S99980265116000<br />
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Sicherheitsbeschläge<br />
Einbruchhemmendes, von außen nicht abschraubbares Türschild (Schließzylinder müssen außen bündig abschließen)<br />
zulässig Zylinderschloss<br />
mindestens 5 Stiftpaare<br />
1 2 3 4 5 = Stiftpaare<br />
Schließzylinder<br />
Außenschild<br />
(von innen verschraubt)<br />
Zuhaltungsschloss, mindestens 6 Zuhaltungen<br />
1234567 = 7 abzüglich 1<br />
= 6 Zuhaltungen<br />
nicht zulässig<br />
Sonstige Schlösser, z. B. einfache<br />
Schlösser, Vorhängeschlösser<br />
Schließzylinder<br />
Zylinder ohne Sicherheitsbeschlag, Zylinderbeschlag/Rosette<br />
von außen abschraubbar oder Zylinder außen überstehend.<br />
Hinweis:<br />
ED-Sicherungsbeschreibung ist zusätzlich erforderlich, sofern<br />
– Versicherungssumme über 200.000 EUR,<br />
– Lage des Gebäudes außerhalb geschlossener Ortschaft<br />
(z. B. Ortsrandlage, Gewerbe-/Industriegebiet).<br />
Elementar<br />
1. War das Versicherungsgrundstück oder der Versicherungsort bzw. die unmittelbare Nachbarschaft (50 m Umkreis) in den vergangenen 10 Jahren von Schäden betroffen, die entstanden<br />
sind durch:<br />
ja nein Schadenursache Jahr Anzahl/Höhe<br />
a) Überschwemmung?<br />
b) Rückstau?<br />
c) Erdbeben?<br />
d) Erdfall?<br />
e) Erdrutsch?<br />
f) Schneedruck?<br />
g) Lawinen?<br />
Sämtliche Schäden – auch soweit bisher nicht versichert – sind anzugeben!<br />
2. Befinden sich in einem Umkreis von 1 km zum Versicherungsgrundstück/Versicherungsort fließende oder stehende Gewässer (See, Fluss, Bach) bzw. trockene Flussbette?<br />
ja nein Entfernung Name (z. B. Rhein, Elbe) Art (z. B. Fluss, See, Kanal) Höhe Kelleroberkante über Gewässer<br />
bei mittlerem Wasserspiegel<br />
m m<br />
3. Liegt das Versicherungsgrundstück/der Versicherungsort in der Nähe eines Hanges oder in Hanglage?<br />
ja nein Durchschnittliche Neigung des Geländes %<br />
Falls ja, bitte Foto, aus dem sich die Lage erkennen lässt, oder Skizze mit einer Beschreibung der Einzelheiten beifügen!<br />
4. Sonstige Bemerkungen<br />
Hochwasserschutz (z. B. Dämme,<br />
Deiche, Rückhaltebecken)<br />
H. Betriebsschließungsversicherung (BSV) Beginn frühestens 12 Tage nach Eingang des <strong>Antrag</strong>es beim Versicherer. Weitere Betriebsstellen auf anderen Grundstücken bitte gesondert angeben.<br />
Schließungsschaden<br />
Zu versichern sind bei einer Haftzeit von 40 Tagen nach der Positionen-Erläuterung <strong>zur</strong> Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung entgehende Betriebsgewinne, fortlaufende Kosten einschließlich Gehälter,<br />
Löhne und Provisionen und Wiedereröffnungskosten.<br />
Summenermittlung auf der Basis des abgelaufenen Geschäftsjahres von bis<br />
Umsatzerlöse<br />
.000 EUR<br />
abzüglich Materialaufwand ./. .000 EUR<br />
Betriebsschließungs-Versicherungssumme = .000 EUR Tagesentschädigung 3,8 ‰ EUR<br />
Prämiensatz Mindestprämie Gesamtprämie<br />
Betriebsschließungs-Versicherungssumme<br />
.000 EUR 0,38 ‰ 15 EUR<br />
EUR<br />
Warenschaden (nur in Verbindung mit der Versicherung des Schließungsschadens)<br />
Zu versichern sind alle am Versicherungsort befindlichen eigenen und ihnen gleichgestellten Rohstoffe für Fertigung sowie in Arbeit befindliche und vollendete Erzeugnisse<br />
und sonstige im Betrieb geführte Waren und verwertbaren Abfälle einschließlich des Verpackungsmaterials. Außerdem ist fremdes Eigentum zu versichern, soweit es seiner<br />
Art nach zu den versicherten Vorräten und Waren gehört und sich im Besitz des Versicherungsnehmers befindet (Abschnitt “A” § 5 Nr. 3 AVB BSV 2008).<br />
Waren-Versicherungssumme<br />
(Höchstwert der Vorräte und Waren in den kommenden 12 Monaten)<br />
Sonstiges<br />
.000 EUR<br />
Prämiensatz Mindestprämie<br />
2,4‰ 10 EUR<br />
EUR<br />
EUR<br />
S99980265116000<br />
Hinweis:<br />
Erläuterung zum Versicherungsumfang und den Annahmerichtlinien siehe Seite 8 (C: Erläuterungen <strong>zur</strong> Betriebsschließungsversicherung)<br />
Jahresnettoprämie<br />
EUR<br />
Seite 4 von 9
I.<br />
I. Gewerbliche Haftpflichtversicherung<br />
Die Versicherungssummen je Versicherungsfall betragen (es gilt die angekreuzte Variante – empfohlen mindestens EUR 3 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden):<br />
Versicherungssummen je Versicherungsfall (2-fach maximiert p. a.):<br />
PS = Personenschäden<br />
SS = Sachschäden<br />
VS = Vermögensschäden<br />
so. TS = sog. Sonstige Tätigkeitsschäden (Bearbeitungsschäden)<br />
Versicherungsschutz wird im Umfang der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen<br />
<strong>zur</strong> Haftpflichtversicherung für Betriebe der Baubranche (Bauhaupt- und<br />
Baunebengewerbe) (derzeit Druckstück H-103.01 Stand 01.10.2012) geboten.<br />
PS/SS/VS 2.000.000 EUR inkl. PS/SS/VS 2.500.000 EUR inkl. PS/SS/VS 3.000.000 EUR inkl.<br />
so. TS 200.000 EUR so. TS 1.000.000 EUR so. TS 3.000.000 EUR<br />
PS/SS/VS 5.000.000 EUR inkl. PS/SS/VS EUR inkl.<br />
so. TS 5.000.000 EUR so. TS EUR<br />
Die Berechnung der Prämie erfolgt nach US (Gesamtjahresumsatzsumme ohne Umsatzsteuer):<br />
Die US ist immer auf volle tausend Euro auf<strong>zur</strong>unden.<br />
Es gilt für die Betriebshaftpflichtversicherung eine generelle Selbstbeteiligung (SB) von 150 EUR je Versicherungsfall<br />
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern keine speziellen SB’en in den vertraglichen<br />
Bestimmungen vereinbart sind.<br />
Es ist bei einer Kombination von mehreren versicherten Tätigkeiten (s. „Art des Risikos“) grundsätzlich die höchste<br />
Mindestprämie anzusetzen. Soweit die Tätigkeiten anteilig aufgeteilt werden können, sprich es kann eine prozentuale<br />
Aufteilung sinnvoll nachvollzieh- und -weisbar erfolgen, sind die jeweiligen Grundprämiensätze unter Wahrung<br />
der höchsten Mindestprämie für diese Tätigkeiten anzusetzen.<br />
Fragen <strong>zur</strong> Haftpflichtversicherung (die Nichtbeantwortung der Fragen gilt als Verneinung: eine Bejahung bedeutet keine Beantragung gem. I. Ziff. II)<br />
Welche Produkte importieren Sie aus Nicht-EU-Ländern?<br />
Welche Fremdprodukte werden unter Ihrem Namen, Ihrer Marke oder Ihrem<br />
Warenzeichen vertrieben?<br />
Mit welchen Produkten handeln Sie, bei denen der Hersteller nicht bekannt ist?<br />
Anteil am<br />
Gesamtumsatz<br />
Anteil am<br />
Gesamtumsatz<br />
Anteil am<br />
Gesamtumsatz<br />
%<br />
%<br />
%<br />
Werden auch Arbeiten außerhalb der Betriebsstätten durchgeführt? nein ja: Bau Montage Reparatur Wartung Sonstiges:<br />
Anteil am<br />
Welche Produkte und in welche Länder exportieren Sie?<br />
Gesamtumsatz<br />
%<br />
Ist Ihnen bekannt, ob Ihre Produkte über Abnehmer im Inland – auch nach Be- oder Verarbeitung – ins Ausland gelangen? ja nein<br />
Nehmen Sie – wenn auch nur gelegentlich – Bau-, Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten im Ausland vor? ja, in nein<br />
Jahresumsatz Vergabe an Subunternehmer: eigenes Handwerk EUR fremdes Handwerk EUR<br />
Art der Fremdleistungen:<br />
Produzieren und/oder montieren, warten oder reparieren Sie IT-, Mess- und Regeltechnik, Maschinen und/oder deren Teile? ja nein (ggf. Spezial-Fragebogen beifügen)<br />
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (bei kurzfristiger Haftpflichtversicherung während der Versicherungsdauer) beträgt das Doppelte (bei Umwelt-Versicherungsverträgen<br />
das Einfache) der vereinbarten Versicherungssummen, sofern im Einzelnen nichts anderes bestimmt ist.<br />
II. Beantragte „Versicherte Risiken“ mit detailliertem/r Betriebscharakter/Tätigkeitsbeschreibung (ggf. separates Blatt beifügen):<br />
Wagnis-<br />
Nr.<br />
Art des Risikos Menge Berechnungsgrundlage Prämie<br />
gemäß Tarif, z. B. Umsatz*) je Mengeneinheit<br />
Mindestprämie<br />
Prämie gesamt<br />
EUR EUR EUR<br />
EUR EUR EUR<br />
EUR EUR EUR<br />
EUR EUR EUR<br />
Wird Solartechnik-Montage beantragt? nein ja EUR<br />
*) Gesamtjahresumsatzsumme (ohne Umsatzsteuer)<br />
Die Haftpflichtprämie basiert auf einer auf die INTER-Nettoprämie bezogene Schadenquote der letzten 5 Jahre vor Vertragsbeginn i. H. von nicht mehr als 60 %. Die <strong>Antrag</strong>sannahme steht unter Direktionsvorbehalt,<br />
wobei insbesondere auch die Schadenfrequenz Prüfungskriterium ist. Auf Teil A, Ziff. 11 der „Wichtigen Erklärungen und Hinweise“ wird an dieser Stelle ausdrücklich aufmerksam gemacht.<br />
III. Sonstige Umwelt-Risiken (ggf. Risikofragebogen „sonstige Umweltrisiken“ benutzen)<br />
Sonstige Umweltrisiken<br />
(z. B. Öltank – sonstige nicht versichert, Säuren, andere Flüssigkeiten, Abwasseranlagen oder Ölabscheider) ja nein Wassergefährdungsklasse (WGK)<br />
Art der Risiken<br />
ggf. Umweltfragebogen <strong>zur</strong> Erstprüfung beifügen!<br />
IV. Wagnis-<br />
Nr.<br />
Art des Risikos Menge Berechnungsgrundlage Prämie<br />
je Mengeneinheit<br />
9001.300 EXKLUSIV Familien-Privathaftpflichtversicherung im Rahmen der<br />
Betriebshaftpflicht versicherung mit Hunde- und Pferdehalterhaftpflicht:<br />
Privathaftpflichtversicherung<br />
Prämie gesamt<br />
EUR EUR<br />
Mitversichert werden soll für die Dauer der häuslichen Gemeinschaft die gesetzliche Haftpflicht des unverheirateten Lebenspartners und dessen Kinder. Gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Lebenspartner/in<br />
Titel, Vor- und Zuname<br />
Geburtsdatum<br />
und dessen Kinder<br />
Titel, Vor- und Zuname<br />
Geburtsdatum<br />
Titel, Vor- und Zuname<br />
Geburtsdatum<br />
S99980265116000<br />
Titel, Vor- und Zuname<br />
Geburtsdatum<br />
Zusatzangaben zum Hunde- und Pferdehalterrisiko <strong>zur</strong> PHV (ggf. separate Anlage beifügen):<br />
als Halter von Hunden Rasse 1. 2. 3.<br />
Geburtsjahr 1. 2. 3. Anzahl der vom VN gehaltenen Tiere<br />
Sogenannte Kampfhunde werden nicht versichert!<br />
Seite 5 von 9
als Halter von Pferden Rasse 1. Geburtsjahr Name<br />
Farbe<br />
Lebens-Nr. (s. Fohlenschein)*<br />
Rasse 2. Geburtsjahr Name<br />
Farbe<br />
Lebens-Nr. (s. Fohlenschein)*<br />
*) Hilfsweise auch Equidenpass-Nr. oder Foto des Tieres beilegen.<br />
V. Besondere Vereinbarungen/tarifliche Nachlässe<br />
Rabattmöglichkeiten: Meisterbetriebenachlass ja 10 % nein Vorverlaufsnachlass ja % nein<br />
Versorgungswerknachlass ja 10 % nein Kostennachlass ja % nein<br />
Jahresnettoprämie<br />
EUR<br />
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass auch bei Erfüllung aller tariflicher Risikokriterien die Annahme eines <strong>Antrag</strong>s der Direktion vorbehalten bleibt, und dass insbesondere das<br />
subjektive Risiko (z. B. erhöhte Schadenfrequenz) hierbei eine erhebliche Rolle spielt!<br />
Nachlässe:<br />
Grundsätzlich gilt „Zuschläge vor Nachlässen“ (Rabatten), d. h. es sind zuerst evtl. Risiko-Zuschläge auf die Tarifprämien und -prämiensätze zu rechnen, bevor die Nachlässe gewährt werden.<br />
Nachlass(Rabatt-)reihenfolge (verbindlich):<br />
1. Meisterbetriebenachlass 2. Vorverlaufsnachlass 3. Versorgungswerknachlass 4. Kostennachlass 5. Dauernachlass<br />
Eine Reduzierung der Mindestprämien ist möglich. Die Tarifprämie darf jedoch nach Abzug aller in der oben genannten Art und Weise berechneter Rabatte um nicht mehr als 50 % unterschritten<br />
werden.<br />
Zu Pos. I. Ziff. V. 2 (Vorverlaufsnachlass):<br />
Keine Nachlassberechtigung<br />
• bei Firmengründungen sowie • bei Versicherungsnehmern, die zuvor keine Betriebshaftpflichtversicherung hatten.<br />
Bevor Sie diesen <strong>Antrag</strong> unterschreiben, lesen Sie bitte auf Seite 7 „Wichtige Erklärungen und Hinweise“, insbesondere die „Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />
(BDSG)“. Die Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers ggf. des gesetzlichen Vertreters gelten für alle beantragten Versicherungen. Unrichtige Beantwortung vorstehender Fragen nach Gefahrenumständen<br />
sowie arglistiges Verschweigen auch sonstiger Gefahrenumstände können den Versicherer berechtigen, den Versicherungsschutz zu versagen. Eine Durchschrift dieses <strong>Antrag</strong>s wird<br />
Ihnen nach Unterschrift sofort ausgehändigt. Bestandteile des <strong>Antrag</strong>s sind auch die Seiten 7 bis 9. Die Annahmefrist für den Versicherer beträgt einen Monat. Wird der <strong>Antrag</strong> innerhalb dieser<br />
Frist nicht angenommen, ist kein Vertrag zustande gekommen.<br />
Widerrufsbelehrung<br />
1. Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen bei der INTER Allgemeine Versicherung AG ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist<br />
beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des<br />
Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an INTER Allgemeine Versicherung AG, Erzbergerstr. 9-15 in 68165 Mannheim (oder Postfach 10 16 16,<br />
68016 Mannheim). Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 0621 427-944, per E-Mail an die E-Mail-Adresse: Widerruf@inter.de.<br />
2. Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt<br />
haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten.<br />
Der Prämienbetrag, der auf den Zeitraum vor und nach Zugang Ihres Widerrufs aufzuteilen ist, errechnet sich aus der im Versicherungsschein genannten Prämie, dem dort angegebenen<br />
Prämienzahlungszeitraum und der Dauer des Versicherungsschutzes bis zum Widerruf. Die genaue Höhe des einzubehaltenden Betrags hängt also davon ab, zu welchem Zeitpunkt nach<br />
Versicherungsbeginn uns Ihr Widerruf zugeht und kann erst zu diesem Zeitpunkt beziffert werden. Die Erstattung <strong>zur</strong>ückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach<br />
Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf <strong>zur</strong> Folge, dass empfangene Leistungen <strong>zur</strong>ückzugewähren und<br />
gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.<br />
3. Besondere Hinweise<br />
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />
Ich bin damit einverstanden, dass der Versicherungsschutz schon vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.<br />
Hiermit bestätige ich, dass ich allein <strong>zur</strong> Geschäftsführung berechtigt bin und die anderen Gesellschafter davon ausgeschlossen sind.<br />
Ich bin berechtigt, auch die anderen restlichen Gesellschafter zu verpflichten.<br />
Ich bestätige als Vermittler, dass außer den hier gemachten Angaben mir<br />
gegenüber weder mündlich noch schriftlich weitere Erklärungen abgegeben<br />
wurden. Die Unterschriften wurden von den jeweiligen Personen getätigt.<br />
Ort, Datum Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers Unterschrift, Stempel des Vermittlers<br />
(bei Minderjährigen Mitunterschrift des gesetzlichen Vertreters)<br />
Dieser <strong>Antrag</strong> umfasst 9 Seiten. Diese habe ich <strong>zur</strong> Kenntnis genommen – insbesondere „Wichtige Erklärungen und Hinweise“. Ferner habe ich/haben wir das Informationsblatt „Wichtiger Hinweis <strong>zur</strong><br />
Beantwortung von Fragen des Versicherers im Zusammenhang mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen“ gelesen und <strong>zur</strong> Kenntnis genommen.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers<br />
(bei Minderjährigen Mitunterschrift des gesetzlichen Vertreters)<br />
S99980265116000<br />
INTER Allgemeine Versicherung AG; Vorstand: Peter Thomas (Vorsitzender), Matthias Kreibich, Holger Tietz (stv. Vorstandsmitglied); Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. Klaus Schönleben<br />
Sitz: Mannheim; Handelsregister-Nr. HRB 3181 beim Amtsgericht Mannheim<br />
Seite 6 von 9
S99980265116000<br />
Wichtige Erklärungen und Hinweise<br />
A: Allgemeine Hinweise und Verbraucher informationen<br />
1. Für die Versicherungen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und das Recht<br />
der Bundesrepublik Deutschland.<br />
2. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
– Bereich Versicherungen – Graurheindorfer Str. 108 · 53117 Bonn.<br />
Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. Damit ist für Sie als besonderer<br />
Service die Möglichkeit eröffnet, den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu<br />
nehmen, wenn Sie mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein sollten. Sie müssten die<br />
Beschwerde innerhalb von acht Wochen einreichen. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.<br />
Versicherungsombudsmann e.V.<br />
Postfach 080 632, 10006 Berlin<br />
Tel.: 01804 224424, Fax: 01804 224425<br />
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de<br />
3. Nebenabreden mit dem Vermittler sind ungültig. Der Vermittler ist nicht berechtigt, über die Bedeutung<br />
oder Erheblichkeit der in diesem <strong>Antrag</strong> gestellten Fragen verbindliche Erklärungen namens<br />
des Versicherers abzugeben. Für die Richtigkeit der Angaben bin ich auch dann verantwortlich, wenn<br />
ein Dritter, z. B. der Vermittler, den <strong>Antrag</strong> niederschreibt.<br />
4. Gebühren und Kosten für die Aufnahme des <strong>Antrag</strong>es werden nicht erhoben. Die Vermittler der<br />
INTER Versicherungsgruppe sind nicht berechtigt, Prämien zu kassieren.<br />
5. Vertragsgrundlagen<br />
5.1 Dynamische <strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong> (Gebündelte Firmenversicherung - Inhalt -)<br />
a) Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen:<br />
aa) Feuerversicherung<br />
– Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2008)<br />
– Zusatzbedingungen:<br />
Besondere Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren in der Feuerversicherung<br />
(ECB <strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong> 2008)<br />
a. Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung (§ 3),<br />
b. Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen (§ 4),<br />
c. Wasserlöschanlagen-Leckage (§ 5),<br />
d. Glasbruch (inklusive Werbeanlagen) (§ 6), und, sofern die jeweilige Gefahr bzw.<br />
Gefahrengruppe beantragt:<br />
e. Elektronikschäden und Maschinenbruch (§ 7);<br />
f. Schäden bei Transport im Werkverkehr (Autoinhalt) (§ 8);<br />
g. Einbruchdiebstahl auf Baustellen und aus Kraftfahrzeugen (Außenversicherung)<br />
(§ 9);<br />
h. Feuernutzwärmeschäden, Schäden an Kühlwaren, Vertrieb nicht betriebstypischer<br />
Handelsware, Betrieb eines Tagescafes (Zusatzdeckung für Bäcker und<br />
Fleischer) (§ 10).<br />
– Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche<br />
Anlagen (ASF) (VdS 2038)<br />
bb) Einbruchdiebstahlversicherung<br />
– Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (AERB<br />
2008)<br />
cc) Leitungswasserversicherung<br />
– Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB 2008)<br />
dd) Sturmversicherung<br />
– Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2008)<br />
ee) Erweiterte Elementarschadenversicherung<br />
– Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2008)<br />
– Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden bei gewerblichen<br />
Risiken (BEG 2008)<br />
ff) Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU)<br />
– Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Klein-<br />
BU-Versicherung ZKBU 2008)<br />
b) Klauseln:<br />
– 1401 bzw. 1402, sofern Freizügigkeit zwischen Versicherungsorten beantragt<br />
– 1701 (Summenanpassung für die Versicherung beweglicher Sachen)<br />
– 1713 (Selbstbehalt - Selbstbeteiligung - bei gekürzter Versicherungssumme)<br />
– 1803, sofern Vertrag durch Makler vermittelt<br />
– 3602 (Elektrische Anlagen)<br />
– 3603 (Prüfung von elektrischen Anlagen)<br />
– 3604 (Nichtanwendung von Sicherheitsvorschriften)<br />
– 3610 (Brandschutzanlagen), sofern vorhanden<br />
– 3611 (Überwachung von Anlagen <strong>zur</strong> Erzeugung von elektrischem Strom)<br />
– 3801 (Anzeigen des Versicherungsnehmers <strong>zur</strong> Feuer- oder <strong>zur</strong> Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung)<br />
– 4602 (Einbruchmeldeanlagen), sofern vorhanden<br />
sowie die in der vereinbarten Pauschaldeklaration Dynamische <strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong> bezeichneten<br />
Klauseln.<br />
5.2 Betriebsschließungsversicherung (BSV)<br />
– Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Betrieben gegen Schäden aufgrund behördlicher<br />
Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (Betriebsschließung) (BSV 2008)<br />
– Positionen-Erläuterung <strong>zur</strong> Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung<br />
5.3 Haftpflichtversicherung<br />
– Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie<br />
– Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR).<br />
6. Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)<br />
Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den <strong>Antrag</strong>sunterlagen<br />
oder der Vertragsdurchführung (Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an<br />
Rückversicherer <strong>zur</strong> Beurteilung des Risikos und <strong>zur</strong> Abwicklung der Rückversicherung sowie <strong>zur</strong> Beurteilung<br />
des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der<br />
Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. – GDV – <strong>zur</strong> Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer<br />
übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten<br />
(Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen.<br />
Ich willige ferner ein, dass die Versicherer der INTER Versicherungen, soweit dies der ordnungsgemäßen<br />
Durchführung meiner Versicherungs ange legen heiten dient, allgemeine <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und<br />
Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an ihre Vertreter weitergeben.<br />
Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler<br />
meine allgemeinen <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung<br />
auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen.<br />
Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei <strong>Antrag</strong>stellung vom Inhalt des Merkblattes <strong>zur</strong> Datenverarbeitung<br />
Kenntnis nehmen konnte, das mir zu dem gesetzlich für die anderen Verbraucherinformationen<br />
vorgesehenen Zeitpunkt – auf Wunsch auch sofort – überlassen wird.<br />
7. Vertragsrechtliche Bestimmungen<br />
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem <strong>Antrag</strong>, nach den bei den einzelnen<br />
Sparten aufgeführten Allgemeinen Versicherungsbestimmungen und Klauseln sowie nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen. Es gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.<br />
8. Vertragsstatus<br />
Die aufgrund dieses <strong>Antrag</strong>es abgeschlossenen Versicherungen sind rechtlich selbstständige und<br />
voneinander unabhängige Verträge. Dies gilt nicht für die Versicherungszweige der <strong>Dynamischen</strong><br />
<strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong>.<br />
9. Vorläufige Deckung<br />
a) Beginn<br />
Der Vertrag über die vorläufige Deckung wird mit entsprechender schriftlicher Erklärung des<br />
Versicherers oder einer hierzu bevollmächtigten Person ab dem vereinbarten Zeitpunkt wirksam.<br />
b) Inhalt<br />
Der Vertrag über die vorläufige Deckung richtet sich nach den Vertragsgrundlagen der INTER<br />
Allgemeine Versicherung AG, die dem endgültigen Versicherungsvertrag zugrunde liegen sollen.<br />
Der Versicherungsnehmer erhält die für die vorläufige Deckung geltenden Versicherungsbedingungen<br />
und die Information für Versicherungsnehmer zusammen mit dem Versicherungsschein.<br />
c) Ende<br />
Der Vertrag über die vorläufige Deckung endet mit dem Beginn des endgültigen Versicherungsschutzes.<br />
Kommt der endgültige Versicherungsvertrag nicht zustande, weil der Versicherungsnehmer<br />
seinen <strong>Antrag</strong> nach § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes widerruft oder einen Widerspruch<br />
nach § 5 Absatz 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes erklärt, endet die vorläufige Deckung<br />
mit dem Zugang des Widerrufs oder des Widerspruchs beim Versicherer.<br />
Der Versicherer und der Versicherungsnehmer können den Vertrag über die vorläufige Deckung<br />
jederzeit kündigen. Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung erst nach Ablauf von<br />
zwei Wochen nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.<br />
d) Wegfall des Versicherungsschutzes<br />
Der Versicherungsschutz aus einer vorläufigen Deckung entfällt rückwirkend, wenn der Versicherungsnehmer<br />
die Prämie für die vorläufige Deckung oder, falls eine gesonderte Prämie für<br />
die vorläufige Deckung nicht erhoben wird, die Prämie für den endgültigen Versicherungsvertrag<br />
nicht rechtzeitig gezahlt hat, und er dies zu vertreten hat.<br />
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Zugang der Deckungszusage und<br />
der Zahlungsaufforderung erfolgt.<br />
e) Prämie<br />
Sofern in diesem Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, steht dem Versicherer als Prämie<br />
für die vorläufige Deckung ein der Laufzeit der vorläufigen Deckung entsprechender Teil der<br />
Prämie zu, der beim Zustandekommen des endgültigen Versicherungsvertrages für diesen zu<br />
zahlen wäre.<br />
10. Regressverzicht der Feuerversicherer<br />
Unser Unternehmen ist dem Abkommen der Feuerversicherer über einen Regressverzicht bei<br />
übergreifenden Feuerschäden beigetreten. Der Verzicht erfasst Regressforderungen, soweit diese<br />
150.000,– EUR übersteigen, bis zum Betrag von 600.000,– EUR. Auf Regressforderungen unter<br />
150.000,– EUR verzichten die Abkommensunternehmen nicht, weil Sie sich gegen Regresse in dieser<br />
Höhe durch Abschluss einer Haftpflichtversicherung selbst schützen können.<br />
11. Schweigepflichtentbindung:<br />
Ich ermächtige die INTER Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft bei allen Vorversicherern des im<br />
<strong>Antrag</strong> nachgefragten Zeitraumes alle risikorelevanten Daten, insbesondere die Anzahl und Höhe der<br />
Vorschäden, nachzuprüfen.<br />
B: Erläuterungen <strong>zur</strong> <strong>Dynamischen</strong> Handwerks-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong><br />
1. Summenanpassung<br />
Die Versicherungssumme für Betriebseinrichtung, Vorräte und Vorsorge erhöht oder vermindert sich<br />
<strong>zur</strong> Anpassung an Wertänderungen der versicherten Sachen mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres<br />
entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte<br />
Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte verändert hat (Klausel 1701 – Summenanpassung<br />
für die Versicherung beweglicher Sachen). Haftungs- und Entschädigungsgrenzen bleiben hiervon<br />
unberührt.<br />
2. Zusätzliche Einschlüsse<br />
Es gelten die Entschädigungsgrenzen, die zusätzlichen und sonstigen Einschlüsse der Pauschaldeklaration<br />
Dynamische <strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong> (II., III., IV.). Siehe Seite 8 und 9.<br />
3. Erweiterte Elementarschadenversicherung<br />
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch a) Überschwemmung, b) Rückstau,<br />
c) Erdbeben, d) Erdfall, e) Erdrutsch, f) Schneedruck, g) Lawinen und h) Vulkanausbruch zerstört<br />
oder beschädigt werden oder abhanden kommen.<br />
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).<br />
Kein Versicherungsschutz wird geboten für Inhalt-/BU-Risiken in Gebäuden:<br />
– der Bauartklasse III, IV, V (Außenwände der Gebäude überwiegend aus Holz und/oder mit Holz,<br />
Ried, Schilf oder Stroh eingedeckt – Weichdach –),<br />
– die sich in exponierter Lage befinden,<br />
– wenn sich die Versicherungsräume unter Erdgleiche befinden,<br />
– die in den letzten 10 Jahren von einem Elementarschaden betroffen waren,<br />
– in folgenden Postleitzahlbereichen:<br />
PLZ PLZ PLZ<br />
von bis von bis von bis<br />
50170 50171 71111 72585<br />
50189 71155 72654<br />
52062 72070 72149 72657<br />
52066 52072 72336 72667<br />
52078 52146 72379 72393 72760 72810<br />
52222 52382 72406 72475 72818 72829<br />
52388 52393 72479 72501 79400<br />
Seite 7 von 9
52399 52441 72510 72513 79415<br />
52457 52499 72517 72519 79539 79639<br />
52531 72531 79689<br />
71093 72555 88515<br />
Erläuterungen zu den Gefahren<br />
A: Überschwemmung<br />
Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit<br />
erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch<br />
a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,<br />
b) Witterungsniederschläge,<br />
c) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von a) oder b).<br />
Nicht versichert sind – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – Schäden durch<br />
a) Sturmflut;<br />
b) Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen.<br />
B: Rückstau<br />
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden)<br />
Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren<br />
oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.<br />
C: Erdbeben<br />
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge<br />
im Erdinnern ausgelöst wird.<br />
D: Erdfall<br />
Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. Nicht versichert<br />
sind Schäden durch Trockenheit oder Austrocknung.<br />
E: Erdrutsch<br />
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.<br />
F: Schneedruck<br />
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.<br />
G: Lawinen<br />
Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich der bei ihrem<br />
Abgang verursachten Druckwelle.<br />
H: Vulkanausbruch<br />
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen,<br />
Asche-Eruptionen oder dem Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen.<br />
Wichtiger Hinweis zu den Sicherheitsvorschriften<br />
Die besonderen Sicherheitsvorschriften gemäß § 11 Besondere Bedingungen für die Versicherung<br />
weiterer Elementarschäden bei gewerblichen Risiken (BEG 2008) sind zu beachten.<br />
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer unter den in Abschnitt<br />
“B” § 8 Nr. 1 b) und Nr. 3 AStB 2008 beschriebenen Voraussetzungen <strong>zur</strong> Kündigung berechtigt<br />
oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.<br />
4. Prämiennachlässe, Sondertarife<br />
Es ist zu beachten, dass der nachfolgende Prämiennachlass „E-Check-Rabatt“ und der Sondertarif für<br />
Mitglieder im Versorgungswerk nicht kombiniert werden dürfen.<br />
Sondertarif für Mitglieder im Versorgungswerk<br />
Mitglieder in Versorgungswerken, die einen Kollektivrahmenvertrag mit der INTER Versicherungsgruppe<br />
haben, erhalten einen Prämiennachlass von 10 %.<br />
Die Berechtigung für den Nachlass durch Mitgliedschaft in einem der vorgenannten Versorgungswerke<br />
ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.<br />
Der Nachlass entfällt bei Beendigung der Mitgliedschaft im Versorgungswerk ab der auf den Austritt<br />
folgenden Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages.<br />
E-Check-Rabatt<br />
Für die E-Check-Prüfung im Versicherungsort wird ein Risikonachlass von 10 % auf die Gesamtprämie<br />
berücksichtigt.<br />
Voraussetzung für den Nachlass ist, dass:<br />
– innerhalb 3 Jahre vor Beantragung keine Schäden eintraten<br />
– die E-Check-Prüfung maximal 2 Jahre vor Beantragung erfolgte<br />
– der E-Check durch Vorlage des Prüfprotokolls nachgewiesen wird<br />
– im Prüfprotokoll keine Mängel aufgeführt sind bzw. die Beseitigung der festgestellten Mängel<br />
durch einen Fachbetrieb nachgewiesen wird<br />
C: Erläuterungen <strong>zur</strong> Betriebsschließungsversicherung (BSV)<br />
Schließungsschaden<br />
Der Versicherer ersetzt im Falle einer behördlich angeordneten Schließung (Abschnitt “A” § 1<br />
Nr. 1 a) AVB BSV 2008) den Schaden in Höhe der vereinbarten Tagesentschädigung für jeden<br />
Tag der Betriebsschließung bis zu maximal 40 Tagen. Tage, an denen der Betrieb auch ohne die<br />
behördliche Schließung geschlossen wäre, zählen nicht als Schließungstage. Die Entschädigung darf<br />
nicht zu einer Bereicherung führen.<br />
Warenschaden<br />
Um eine Unterversicherung (Abschnitt “A” § 7 Nr. 2 AVB BSV 2008) zu vermeiden, ist als Versicherungssumme<br />
der Höchstwert der Vorräte und Waren in den kommenden 12 Monaten festzulegen.<br />
Kein Versicherungsschutz kann geboten werden für folgende Betriebsarten:<br />
– Betriebe, die lebende Tiere halten<br />
– Freibankfleischer<br />
– Geflügelhandel und -verarbeitungsbetriebe<br />
– Lebensmittelimporteure<br />
– Not- und Krankschlachtungsbetriebe<br />
– Saisonbetriebe<br />
– Tierzuchtbetriebe (z. B. Schweinemästereien)<br />
– Wildhandel und -verarbeitungsbetriebe<br />
Anfragepflichtig sind Eisdielen und Eiscafes.<br />
Pauschaldeklaration Betriebsschließungsversicherung<br />
Besondere Leistungseinschlüsse<br />
Die Betriebsschließungsversicherung schließt folgende Leistungen ein:<br />
• Verlängerte Haftzeit<br />
Zahlungsdauer der Tagesentschädigung für jeden Tag der Betriebsschließung<br />
(Abschnitt “A” § 2 Nr. 3 a) AVB BSV 2008)<br />
• Unterversicherungsverzicht (Schließungsschaden)<br />
(Abschnitt “A” § 2 Nr. 3 a) AVB BSV 2008)<br />
• Desinfektionskosten für Betriebsräume/-einrichtungen<br />
(Abschnitt “A” § 2 Nr. 3 b) AVB BSV 2008)<br />
• Brauchbarmachung oder Vernichtung der Vorräte und Waren<br />
(Abschnitt “A” § 2 Nr. 3 c) AVB BSV 2008)<br />
• Desinfektionskosten von Vorräten und Waren<br />
(Abschnitt “A” § 2 Nr. 3 c) AVB BSV 2008)<br />
• Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen bei Tätigkeitsverboten<br />
(Abschnitt “A” § 2 Nr. 3 d) AVB BSV 2008)<br />
• Ermittlungs- und Beobachtungskosten<br />
(Abschnitt “A” § 2 Nr. 3 e) AVB BSV 2008)<br />
bis zu maximal<br />
40 Tage<br />
vereinbart<br />
bis <strong>zur</strong> 6-fachen<br />
Tagesentschädigung<br />
bis zu 10 % der Versicherungssumme<br />
für Warenschaden<br />
bis zu 10 % der Versicherungssumme<br />
für Warenschaden<br />
für die beschäftigten<br />
Personen bzw. des<br />
Betriebsinhabers für<br />
eine Ersatzkraft längstens<br />
für 6 Wochen<br />
insgesamt bis <strong>zur</strong><br />
Tagesentschädigung<br />
bis <strong>zur</strong> 6-fachen<br />
Tagesentschädigung<br />
• Selbstbeteiligungen (Abschnitt “A” § 2 Nr. 7 AVB BSV 2008) keine<br />
• Fremdes Eigentum im Besitz des Versicherungsnehmers versichert<br />
(Abschnitt “A” § 5 Nr. 3 AVB BSV 2008)<br />
Die Entschädigungsgrenzen z. B. bei mehrfacher Anordnung (Abschnitt<br />
“A” § 2 Nr. 5 AVB BSV 2008), bei Betriebsschließung und Tätigkeitsverboten<br />
(Abschnitt “A” § 2 Nr. 6 AVB BSV 2008) sind zu beachten.<br />
D: Pauschaldeklaration Dynamische <strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong><br />
S99980265116000<br />
Nr. Pauschaldeklaration Dynamische <strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong> bis höchstens<br />
% EUR<br />
II. Entschädigungsgrenzen<br />
Die Entschädigung für versicherte Sachen gemäß Nr. I. (Betriebseinrichtung, Vorräte/Waren) ist, errechnet aus der Versicherungssumme, begrenzt für Schäden:<br />
In der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung<br />
1. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, jedoch außerhalb des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt, ohne Sachen gemäß Nr. II.2 und III.10 und ohne Schäden<br />
bei Transport im Werkverkehr (Abhängige Außenversicherung – Klauseln 3412, 5412 und 6412). 20 50.000<br />
In der Feuer- und Leitungswasserversicherung<br />
2. im Freien auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, ohne Sachen gemäß Nr. II.1 und III.10 und ohne Schäden bei Transport im Werkverkehr. – 100.000<br />
In der Feuerversicherung<br />
3. an Back- und Räucheröfen, Trocknungs- und ähnlichen Erhitzungsanlagen sowie an deren Inhalt, wenn der Brand innerhalb der Anlagen ausgebrochen ist (Klausel 3102). 20 10.000<br />
In der Einbruchdiebstahlversicherung<br />
4. die – insbesondere an Schaufensterinhalt – eintreten, ohne dass der Täter das Gebäude betritt. 10 10.000<br />
5. in Schaukästen und Vitrinen außerhalb des Versicherungsortes, aber auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, und in dessen unmittelbarer Umgebung (Klausel<br />
4402). 10 2.500<br />
III. Zusätzliche Einschlüsse<br />
Zusätzlich sind auf Erstes Risiko versichert (Prozentsätze berechnet aus der Versicherungssumme nach Nr. I.):<br />
Die nachfolgenden pauschal versicherten Kosten und sonstigen Positionen gelten insgesamt je Versicherungsfall zusätzlich bis <strong>zur</strong> Höhe der vertraglich vereinbarten<br />
Versicherungssumme nach Nr. I., maximal 250.000 EUR, versichert.<br />
In der Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturm- und Erweiterten Elementarschadenversicherung<br />
1. Bargeld, Urkunden (z. B. Sparbücher und sonstige Wertpapiere); außerdem - sofern es sich nicht um Vorräte oder Waren handelt - Briefmarken, Münzen und Medaillen,<br />
Schmucksachen, Perlen und Edelsteine, auf Geldkarten und sonstigen Wertträgern (z. B. Telefonkarten) geladene Beträge, unbearbeitete Edelmetalle sowie Sachen aus<br />
Edelmetallen, ausgenommen Sachen, die dem Raumschmuck dienen,<br />
a) in verschlossenen VdS-Wertschutzschränken (Mindestgewicht 1.000 kg oder gemäß Herstellervorgaben verankert), Panzer-Geldschränken, gepanzerten Geldschränken,<br />
Wertschränken der Sicherheitsstufe C oder mehrwandigen Stahlschränken mit einem Mindestgewicht von jeweils 300 kg oder eingemauerten Stahlwandschränken mit<br />
mehrwandiger Tür. 10 10.000<br />
b) unter anderem Verschluss in Behältnissen, die erhöhte Sicherheit gewähren, und zwar auch gegen Wegnahme des Behältnisses selbst. 10 1.500<br />
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Nr. Pauschaldeklaration Dynamische <strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong> bis höchstens<br />
% EUR<br />
c) außerhalb dieser Behältnisse. 10 750<br />
Die Entschädigung der Nr. III.1 b) und III.1 c) ist auf insgesamt 1.500 EUR je Versicherungsfall begrenzt.<br />
2. Geschäftsunterlagen (z. B. Akten, Geschäftsbücher, Karteien, Pläne, Zeichnungen), Daten und Programme (Wiederherstellungskosten); nicht versichert sind Daten und Programme,<br />
die für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendig (Systemprogrammdaten aus Betriebssystemen) bzw. die auf einem zum Verkauf bestimmten Datenträger<br />
gespeichert sind (Handelsware). 10 25.000<br />
3. Kosten für neuerlichen Lizenzerwerb von versicherten Daten und Programmen (Nr. III.2); die zusätzlichen Kosten entstehen, weil die Daten oder Programme durch Kopierschutz-,<br />
Zugriffsschutz- oder vergleichbare Vorkehrungen (z. B. Kopierschutzstecker oder Verschlüsselungsmaßnahmen) gesichert sind. 10 2.500<br />
4. Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen (Zeitwert). 10 25.000<br />
5. Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten, ferner in der Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Erweiterten Elementarschadenversicherung auch Abbruchkosten, in der Feuerversicherung<br />
auch Feuerlöschkosten. – Versicherungssumme<br />
6. Abbruch-, Aufräum-, Abfuhr- und Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen (Klausel 1101). – Versicherungssumme<br />
7. Mehrkosten durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung (Preisdifferenz-Versicherung - Klausel<br />
1301).<br />
– Versicherungssumme<br />
8. Mehrkosten durch Technologiefortschritt (Klausel 1304). – Versicherungssumme<br />
9. Sachverständigenkosten (Klausel 1302)<br />
Ersatz von 80 % des vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kostenanteils, den der Versicherungsnehmer im Sachverständigenverfahren zu tragen hat, soweit der entschädigungspflichtige<br />
Schaden 25.000 EUR übersteigt.<br />
– Versicherungssumme<br />
In der Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Erweiterten Elementarschadenversicherung<br />
10. an der Außenseite des Gebäudes angebrachte Antennen-, Gefahrenmelde-, Beleuchtungs- und Leuchtröhrenanlagen, Klimaanlagen, Schilder und Transparente, Markisen,<br />
Blendläden, Schutz- und Trennwände, Überdachungen, soweit der Versicherungsnehmer für diese die Gefahr trägt. 10 30.000<br />
11. Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen (ohne Restwerte) (Klausel 1306); Selbstbeteiligung je Versicherungsfall: 25 % – Versicherungssumme<br />
In der Feuerversicherung<br />
12. Kosten für die Dekontamination von Erdreich (Klausel 3301); Selbstbeteiligung je Versicherungsfall: 15 % 10 25.000<br />
13. Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität (Klausel 3114), infolge Spannungs- und Stromschwankungen durch Photovoltaikanlagen (z. B.<br />
beim Auftreten von Schaltspitzen beim Ein- und Ausschalten der Anlage oder beim Ausfall des Wechselrichters); Selbstbeteiligung je Versicherungsfall: 250 EUR 10 10.000<br />
In der Einbruchdiebstahlversicherung<br />
14. Kosten für<br />
a) die Beseitigung von Gebäudeschäden und von Schäden an Schaukästen und Vitrinen außerhalb des Versicherungsortes, aber innerhalb des Grundstücks, auf dem der<br />
Versicherungsort liegt, und in dessen unmittelbarer Umgebung; ausgenommen Schäden an Schaufenster-, Schaukästen- und Vitrinenverglasungen. 10 15.000<br />
b) Schlossänderungen an den Türen der Versicherungsräume, wenn Schlüssel zu diesen Türen durch einen Versicherungsfall oder durch einen außerhalb des Versicherungsortes<br />
begangenen Einbruchdiebstahl oder Raub abhanden gekommen sind. 10 15.000<br />
Die Entschädigung der Nr. III.14 a) und III.14 b) ist auf insgesamt 15.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.<br />
15. Kosten für unvermeidliche, provisorische Sicherungsmaßnahmen an Fenstern – ausgenommen Schaufenster-, Schaukästen- und Vitrinenverglasung – und Türen nach einem<br />
Versicherungsfall (Notreparatur). 10 2.500<br />
16. Aufwendungen durch Abhandenkommen von Schlüsseln zu Tresorräumen, Geldschränken, mehrwandigen Stahlschränken mit einem Mindestgewicht von 300 kg oder<br />
eingemauerten Stahlwandschränken mit mehrwandiger Tür (Klausel 4301).<br />
– Versicherungssumme<br />
17. Verluste an Bargeld, Vorräten und sonstigen Sachen durch Raub<br />
a) innerhalb des Versicherungsortes und des allseitig umfriedeten Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt. 10 50.000<br />
b) auf Transportwegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unter der Voraussetzung, dass nicht mehrere Transporte gleichzeitig unterwegs sind. 10 25.000<br />
In der Glasversicherung (Glasbruch inklusive Werbeanlagen)<br />
18. Verbundsicherheits- und Panzerglasscheiben, gebogene und künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten, -spiegel einschließlich Schäden an nicht aus Glas bestehenden<br />
Teilen (nicht Rahmen) von Blei-, Messing- oder Eloxalverglasungen oder von transparentem Glasmosaik, wenn gleichzeitig ein ersatzpflichtiger Schaden durch Zerbrechen an<br />
der zugehörigen Scheibe vorliegt und entweder beide Schäden auf derselben Ursache beruhen oder der Schaden an der Scheibe den anderen Schaden verursacht hat. – 3.000<br />
19. Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff. – 1.000<br />
20. Scheiben von Sonnenkollektoren (keine Photovoltaikanlagen), einschließlich deren Rahmen. – 1.000<br />
21. Kosten für Gerüste und Kräne und für die Beseitigung von Hindernissen, Kosten für die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und<br />
Folien auf den versicherten Sachen, Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen und Schäden an<br />
Waren- und Dekorationsmitteln hinter versicherten Scheiben von Schaufenstern, Schaukästen oder Vitrinen, wenn die Waren und Dekorationsmittel durch Glassplitter oder<br />
durch Gegenstände zerstört oder beschädigt wurden. – 1.500<br />
IV. Sonstige Einschlüsse<br />
In der Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturm- und Erweiterten Elementarschadenversicherung<br />
1. Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung<br />
a) Der Versicherer nimmt bis zu einer beantragten - nicht nach Klausel 1701 (Summenanpassung für die Versicherung beweglicher Sachen) angepassten - Versicherungssumme von 250.000 EUR<br />
und solange nicht ein weiterer Versicherungsvertrag desselben Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort besteht, abweichend von Abschnitt “A” § 8 Nr. 5 AFB 2008, AERB 2008,<br />
AWB 2008 und AStB 2008 (Unterversicherung) keinen Abzug wegen Unterversicherung vor.<br />
b) Besteht ein weiterer Versicherungsvertrag desselben Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort und/oder beträgt die beantragte - nicht nach Klausel 1701 angepasste - Versicherungssumme<br />
über 250.000 EUR, verzichtet der Versicherer bei Schäden bis zu einer Höhe von 5 % der Versicherungssumme nach Nr. I., maximal 10.000 EUR, auf die Prüfung einer Unterversicherung<br />
im Versicherungsfall (Klausel 1702), solange Summenanpassung (Klausel 1701) vertraglich vereinbart ist.<br />
2. Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit<br />
Abweichend von Abschnitt “B” § 16 Nr. 1 b) AFB 2008, AERB 2008, AWB 2008 und AStB 2008 verzichtet der Versicherer im Versicherungsfall bei Schäden, deren Schadenhöhe den Betrag von<br />
5.000 EUR nicht überschreitet, auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens und auf eine Leistungskürzung. Der Versicherungsnehmer hat die anspruchsbegründende Schadenhöhe<br />
nachzuweisen. Bei Schäden über 5.000 EUR entfällt dieser besondere Leistungseinschluss.<br />
E: Erläuterung <strong>zur</strong> Gewerblichen Haftpflichtversicherung<br />
S99980265116000<br />
Sondertarif für Mitglieder im Versorgungswerk:<br />
Mitglieder in Versorgungswerken, die einen Kollektivrahmenvertrag mit der INTER Versicherungsgruppe<br />
haben, erhalten einen Prämiennachlass von 10 %.Die Berechtigung für den Nachlass durch die<br />
Mitgliedschaft in einem der vorgenannten Versorgungswerke ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.<br />
Der Nachlass entfällt bei Beendigung der Mitgliedschaft im Versorgungswerk ab der auf den Austritt<br />
folgenden Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages.<br />
Meisterbetriebenachlass:<br />
Die Rabattberechtigung von 10 % besteht, wenn der Betriebsinhaber den Nachweis einer von ihm<br />
selbst bestandenen Meisterprüfung für eine von ihm versicherte Tätigkeit vor einer deutschen Handwerkskammer<br />
erbringen kann. Höherwertige Ausbildungen, z. B. Studium als Bauingenieur, werden<br />
auch anerkannt.<br />
Dauernachlass:<br />
Bei einer 3-jährigen Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit 5 % Nachlass ein<strong>zur</strong>äumen.<br />
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S99980265116000<br />
Wichtiger Hinweis <strong>zur</strong> Beantwortung von Fragen <br />
des Versicherers im Zusammenhang mit dem Abschluss <br />
von Versicherungsverträgen<br />
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />
um über die Annahme Ihres <strong>Antrag</strong>s auf Abschluss eines Versicherungsvertrags entscheiden oder ein verbindliches Angebot für den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz<br />
abgeben zu können, müssen wir das individuelle Risiko einschätzen. Zu diesem Zweck stellen wir Ihnen Fragen in Textform, die Sie bitte genau lesen und beantworten. Falsche oder<br />
unvollständige Angaben können den Bestand Ihres Vertrages und Ihren Versicherungsschutz gefährden.<br />
Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht und die Rechtsfolgen, die im Falle der Verletzung dieser Pflicht eintreten können, sind in §§ 19 – 22 des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt. Bitte<br />
lesen Sie auch den unten abgedruckten Gesetzestext.<br />
1. Welche vorvertragliche Anzeigepflicht besteht?<br />
Sie erfüllen Ihre Anzeigepflicht, wenn Sie die gestellten Fragen vollständig und richtig beantworten. In Ihren Antworten müssen Sie angeben, was Ihnen – und wenn ein Vertreter für Sie<br />
handelt, auch diesem – und den zu versichernden Personen bekannt ist. Benötigen wir aufgrund Ihrer Angaben weitere Auskünfte, können wir Nachfragen an Sie richten. Wir können<br />
Sie auch bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages danach fragen, ob zwischenzeitlich Risikoveränderungen eingetreten sind.<br />
2. Welche Rechtsfolgen können eintreten, wenn die Anzeigepflicht verletzt wird?<br />
Die Rechtsfolgen richten sich danach, ob die Anzeigepflicht unverschuldet oder schuldhaft verletzt wurde und welcher Grad des Verschuldens vorliegt. Machen Sie geltend, die Anzeigepflicht<br />
nicht vorsätzlich verletzt zu haben, müssen Sie einen nur geringeren Verschuldensgrad oder fehlendes Verschulden nachweisen.<br />
a) Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes<br />
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung können wir vom Vertrag <strong>zur</strong>ücktreten. Versicherungsschutz besteht dann nicht, es sei denn die Anzeigepflichtverletzung<br />
ist weder für den Eintritt noch die Feststellung oder den Umfang der Leistungsverpflichtung ursächlich. Die Prämie gebührt uns bis zum Zugang der Rücktrittserklärung. Bei einer<br />
Lebensversicherung haben Sie Anspruch auf die Auszahlung eines ggf. vorhandenen Rückkaufswertes.<br />
b) Kündigung<br />
Bei einfach fahrlässiger oder unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung sind wir unter Einhaltung einer Frist von einem Monat <strong>zur</strong> Kündigung des Vertrages berechtigt. In der Krankenversicherung<br />
ist bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung keine Kündigung möglich. Bei einer Lebensversicherung wandelt sich der Versicherungsvertrag in eine prämienfreie<br />
Versicherung um, sofern die dafür vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird.<br />
c) Vertragsänderung<br />
Der Rücktritt wegen grob fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung und die Kündigung wegen fahrlässiger oder unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung sind ausgeschlossen, wenn wir<br />
bei Kenntnis von dem nicht angezeigten Umstand den Versicherungsvertrag zu anderen Bedingungen (z. B. mit Risikoausschluss oder gegen Prämienzuschlag) geschlossen hätten.<br />
Wir können verlangen, dass der Vertrag mit Wirkung ab Vertragsschluss entsprechend angepasst wird, im Fall der unverschuldeten Anzeigepflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode.<br />
Der Versicherungsschutz und der Prämienanspruch richten sich dann rückwirkend zu den genannten Zeitpunkten nach dem geänderten Vertragsinhalt. Erhöht sich<br />
durch die Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines<br />
Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. In der Krankenversicherung ist<br />
bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung keine Vertragsanpassung möglich.<br />
d) Anfechtung<br />
Bei arglistiger Täuschung sind wir <strong>zur</strong> Anfechtung des Versicherungsvertrags berechtigt, mit der Folge, dass dieser von Anfang an nichtig ist. Es besteht zu keinem Zeitpunkt Versicherungsschutz,<br />
eventuell erbrachte Versicherungsleistungen sind <strong>zur</strong>ückzugewähren und die Prämie gebührt uns bis zum Zugang der Anfechtungserklärung.<br />
3. Wann können wir keine Rechte wegen einer Anzeigepflichtverletzung geltend machen?<br />
Wir können unsere Rechte nur innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Anzeigepflichtverletzung durch schriftliche Erklärung ausüben, bei Arglistanfechtung formfrei innerhalb eines<br />
Jahres. Wir müssen – außer bei Arglistanfechtung – alle Umstände innerhalb der Monatsfrist angeben, auf die wir unsere Rechtsausübung stützen. Unsere Rechte zum Rücktritt, <strong>zur</strong><br />
Kündigung und <strong>zur</strong> Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren (bei Krankenversicherungen: 3 Jahre) nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor<br />
Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. War uns die Anzeigepflichtverletzung oder der nicht<br />
angezeigte Umstand bei Vertragsschluss bekannt, können wir keine Rechte wegen Anzeigepflichtverletzung ausüben.<br />
4. Stellvertretung durch eine andere Person<br />
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung, der<br />
Arglistanfechtung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen.<br />
Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe<br />
Fahrlässigkeit <strong>zur</strong> Last fällt.<br />
Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz: §§ 19 – 22<br />
§ 19 Anzeigepflicht<br />
(1) Der Versicherungsnehmer hat bis <strong>zur</strong> Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten<br />
Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers,<br />
aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit <strong>zur</strong> Anzeige verpflichtet.<br />
(2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag <strong>zur</strong>ücktreten.<br />
(3) Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. In diesem Fall hat der<br />
Versicherer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.<br />
(4) Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und sein Kündigungsrecht nach Absatz 3 Satz 2 sind ausgeschlossen, wenn er den<br />
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Die anderen Bedingungen werden auf Verlangen des Versicherers<br />
rückwirkend, bei einer vom Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.<br />
(5) Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Absätzen 2 bis 4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung<br />
hingewiesen hat. Die Rechte sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.<br />
(6) Erhöht sich im Fall des Absatzes 4 Satz 2 durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht<br />
angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der<br />
Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf dieses Recht hinzuweisen.<br />
§ 20 Vertreter des Versicherungsnehmers<br />
Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, sind bei der Anwendung des § 19 Abs. 1 bis 4 und des § 21 Abs. 2 Satz 2 sowie Abs. 3 Satz 2 sowohl die<br />
Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht<br />
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit <strong>zur</strong> Last fällt.<br />
§ 21 Ausübung der Rechte des Versicherers<br />
(1) Der Versicherer muss die ihm nach § 19 Abs. 2 bis 4 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer<br />
von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Der Versicherer hat bei der Ausübung seiner Rechte die Umstände<br />
anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere Umstände <strong>zur</strong> Begründung seiner Erklärung angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.<br />
(2) Im Fall eines Rücktrittes nach § 19 Abs. 2 nach Eintritt des Versicherungsfalles ist der Versicherer nicht <strong>zur</strong> Leistung verpflichtet, es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht<br />
bezieht sich auf einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers<br />
ursächlich ist. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt, ist der Versicherer nicht <strong>zur</strong> Leistung verpflichtet.<br />
(3) Die Rechte des Versicherers nach § 19 Abs. 2 bis 4 erlöschen nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist<br />
eingetreten sind. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre.<br />
§ 22 Arglistige Täuschung<br />
Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.<br />
Erkl. Anzeigepflicht/Komposit