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Antrag zur Dynamischen Handwerker-Plus-Police ...

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INTER Allgemeine Versicherung AG<br />

Direktion · Erzbergerstraße 9-15 · 68165 Mannheim<br />

GS-Eingang RS Direktions-Eingang RS ADM Vers.-Schein-Nr. PBD OBD IBD BEZ GA Antr. Nr. M M J<br />

Bei Mehrfachagenturen/Vermittlern bitte Registrierungsnummer vom Zentralregister angeben:<br />

Kooperationsfeld 0130<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Dynamischen</strong> <strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong>, Betriebsschließungsversicherung und<br />

Gewerblichen Haftpflichtversicherung bei der INTER Allgemeine Versicherung AG<br />

(in der Haftpflicht nur für Betriebe der Baubranche [Bauhaupt- und Baunebengewerbe])<br />

Bitte unbedingt angeben (sofern vorhanden)<br />

Angebots-Nr.:<br />

Neuantrag<br />

Änderungsantrag zu Vertrags-Nr.<br />

Grund der Änderung:<br />

A. <strong>Antrag</strong>steller (Versicherungsnehmer)<br />

Titel, Firmierung, Vor- und Zuname<br />

B. Prämienzahler<br />

Titel, Vor- und Zuname des Prämienzahlers (falls nicht <strong>Antrag</strong>steller)<br />

Straße/Haus-Nr.<br />

PLZ (für Straße) Wohnort<br />

Besteht eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk der INTER?<br />

ja, Vertrags-Nr.<br />

Versicherungsort (PLZ, Ort, Straße) – bitte immer ausfüllen<br />

nein<br />

Einzugsermächtigung<br />

Hiermit ermächtige ich die INTER widerruflich, die Beiträge zu Lasten meines Kontos<br />

Konto-Nr.<br />

BLZ<br />

bei<br />

mittels Lastschrift abzubuchen.<br />

Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht keine Einlösungspflicht.<br />

Unterschrift des Kontoinhabers oder Bevollmächtigten, falls nicht <strong>Antrag</strong>steller.<br />

Geschoss/Stockwerk – bitte immer ausfüllen<br />

UG EG OG<br />

Bereits INTER-Kunde ja nein<br />

Telefon privat (mit Vorwahl)* Telefon geschäftlich (mit Vorwahl)* E-Mail* *freiwillige Angaben<br />

C. Firma<br />

Betriebsart/Betriebsbeschreibung Risikokennziffer ZZ Prämiengruppe Firma besteht seit<br />

Anzahl der Beschäftigten<br />

inkl. Inhaber<br />

A B<br />

Besitzverhältnisse Betrieb: <strong>Antrag</strong>steller ist Eigentümer Pächter Besitzverhältnisse Gebäude: <strong>Antrag</strong>steller ist Eigentümer Pächter/Mieter<br />

Zu- und Vorname des Inhabers/Geschäftsführers<br />

Geburtsdatum<br />

ANPLUSPOLICEH 0613 09331<br />

D. Vorschäden/Vorversicherungen<br />

(bitte auch Angaben zu den vom <strong>Antrag</strong>steller gekauften, geerbten oder in sonstiger Weise übernommenen Betrieben z. B. Änderung der Rechtsform sowie bei beantragter Privathaftpflichtversicherung,<br />

Angaben zu dieser Versicherung, ggf. auch <strong>zur</strong> Hunde- und Pferdehalterhaftpflichtversicherung). Bevor Sie die Fragen nach Vorversicherung und Vorschäden beantworten, lesen Sie bitte das Informationsblatt<br />

„Wichtiger Hinweis <strong>zur</strong> Beantwortung von Fragen des Versicherers im Zusammenhang mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen“.<br />

Sind in den letzten 5 Jahren Schäden eingetreten? ja nein Wurde ein Versicherungsvertrag bereits abgelehnt? ja nein<br />

Bestehen oder bestanden Vorversicherungen? ja nein<br />

wenn diese bei<br />

uns besteht, soll<br />

Vereinbarte Selbstbehalte<br />

sie hiergegen<br />

Versicherung Versicherer Vers.-Schein-Nr. (Haftpflicht nur generelle) Ablauf gekündigt von Vorschäden (Anzahl/Höhe) erlöschen?<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

S99980265116000<br />

Seite 1 von 9


E. Prämie, Zahlungsweise, Versicherungsbeginn, Vertragsdauer<br />

Hinsichtlich der Vertragsdauer besteht die Möglichkeit, eine Laufzeit von 1 oder 3 Jahren zu wählen (bei Umwelt-Hafpflicht- und Umweltschadenverträgen, Haftpflichtverträgen für Unternehmen der<br />

Informationstechnologie (IT-Branche) und Haftpflichtverträgen mit Einschluss der sogenannten erweiterten Produkt-Haftpflichtversicherung jedoch nur 1 Jahr).<br />

Versicherung Beginn Ablauf Vertragsdauer in Jahren Dauerrabatt Zahlungsweise<br />

<strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong> 00 Uhr 12 Uhr 1 3 bei 3-Jahres-Verträgen 5 % 1/ -jährlich<br />

Betriebsschließungsversicherung 00 Uhr 12 Uhr 1 3 bei 3-Jahres-Verträgen 5 % 1/ -jährlich<br />

Gewerbl. Haftpflichtversicherung 00 Uhr 12 Uhr 1 3 bei 3-Jahres-Verträgen 5 % 1/ -jährlich<br />

00 Uhr 12 Uhr 1 3 bei 3-Jahres-Verträgen 5 % 1/ -jährlich<br />

Die Prämien sind Jahresnettoprämien. Sie berücksichtigen noch nicht etwaige Ratenzahlungszuschläge sowie die gesetzliche Versicherungsteuer.<br />

Die Bruttoprämien sind jeweils am 1. des Monats fällig, in dem die Versicherungsperiode beginnt. Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich nach Ablauf der Vertragsdauer<br />

stillschweigend um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf eine schriftliche Kündigung zugegangen ist.<br />

Auf die Möglichkeit <strong>zur</strong> Prämienangleichung und Summenanpassung während der Vertragsdauer aufgrund von zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen und Klauseln wird<br />

hingewiesen.<br />

F. Dynamische <strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong> (Gebündelte Firmenversicherung – Inhalt –)<br />

Gewünschten Versicherungsschutz ankreuzen<br />

Beantragt wird die Dynamische <strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong> (Basisschutz)<br />

Versicherte Gefahren und Schäden: Selbstbeteiligung in EUR Höchstentschädigung in EUR KBU (sofern beantragt) Gesamtprämie<br />

Basisschutz<br />

100 Versicherungssumme ja<br />

• Feuerversicherung<br />

– Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz<br />

eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung<br />

inklusive folgende EC-Gefahren:<br />

– Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, 100 Versicherungssumme 1) ja<br />

Aussperrung<br />

– Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen 100 Versicherungssumme ja<br />

– Wasserlöschanlagen-Leckage 100 Versicherungssumme ja<br />

– Glasbruch (inklusive Werbeanlagen) 100 5.000 nein<br />

• Einbruchdiebstahlversicherung<br />

100 Versicherungssumme 2) ja<br />

– Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem<br />

Einbruch<br />

• Leitungswasserversicherung<br />

100 Versicherungssumme ja<br />

– Nässeschäden<br />

• Sturmversicherung<br />

100 Versicherungssumme ja<br />

– Sturm und Hagel<br />

• Erweiterte Elementarschadenversicherung 3) 2 % der Versicherungssumme, Versicherungssumme ja<br />

– Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall,<br />

Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch<br />

mindestens 500<br />

I. Zu versichern sind einschließlich fremden Eigentums summarisch (Nr. 1–3 gelten als eine Position), in den Geschäfts- und Lagerräumen (Versicherungsort)<br />

sowie in Schaukästen und Vitrinen außerhalb des Versicherungsortes, aber innerhalb des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt, und in dessen<br />

unmittelbarer Umgebung:<br />

1. Die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung einschließlich Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen, jedoch ohne zulassungspflichtige<br />

Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und Zugmaschinen, ohne Automaten mit Geldeinwurf (einschließlich Geldwechsler), ohne Geldausgabeautomaten<br />

und ohne Sachen gemäß Nr. III. 1, 2, 4 und 10 zum Neuwert<br />

2. Die gesamten Vorräte (ohne Inhalt von Automaten mit Geldeinwurf), und zwar (Art der Waren): Bitte immer ausfüllen!<br />

3. Als Vorsorge zum Ausgleich für eine etwaige Unterversicherung<br />

mit Summenanpassung (Nr. I. 1–3)<br />

Versicherungssumme:<br />

Mindestversicherungssumme: 20.000 EUR, Höchstversicherungssumme: 250.000 EUR<br />

(Möglich sind Versicherungssummen in Schritten von jeweils 10.000 EUR) Gewünschte Versicherungssumme: 0.000 EUR<br />

II., III. und IV. (Pauschaldeklaration) siehe Seiten 8 und 9 EUR<br />

1) Versicherungssumme bildet Jahreshöchstentschädigung<br />

2) Raub – Höchstentschädigung gemäß Pauschaldeklaration (Nr. III., 17)<br />

3) Erläuterungen zu Versicherungsumfang, Wartezeit, Annahmerichtlinien und Sicherheitsvorschriften siehe Seiten 7 und 8 (B:, 3. Erweiterte Elementarschadenversicherung)<br />

Zusätzliche Einschlüsse: Selbstbeteiligung in EUR Höchstentschädigung in EUR KBU (sofern beantragt) Gesamtprämie<br />

Betriebsunterbrechungsversicherung<br />

(Klein-BU) für alle versicherten Sachschäden mit<br />

Ausnahme von Glasbruch und – sofern beantragt –<br />

der Elektronik-/Maschinenbruch-, Autoinhalts- und<br />

Außenversicherung<br />

100 bzw. 2 % der Versicherungssumme,<br />

mind. 500<br />

(Erweiterte Elementarschadenversicherung)<br />

Versicherungssumme<br />

EUR<br />

S99980265116000<br />

Elektronik- und Maschinenbruchversicherung<br />

(ohne die versicherten Gefahren der Feuer-, EC-, Einbruchdiebstahl-,<br />

Leitungswasser-, Sturm-, Erweiterte<br />

Elementarschaden-, Autoinhalts-, Außenversicherung<br />

und Diebstahl)<br />

– Elektronikschäden an elektrischen und elektronischen<br />

Geräten und Anlagen der Daten- und<br />

Kommunikationstechnik sowie Bürogeräten und<br />

an elektronischen Kassen und Waagen inklusive<br />

deren Versorgungstechnik;<br />

– Maschinenbruch an stationären und fahrbaren<br />

bzw. transportablen Maschinen und maschinellen<br />

Einrichtungen;<br />

– Beschädigung und Zerstörung von Datenträgern<br />

und Daten der versicherten Daten-, Kommunikationstechnik<br />

und Bürogeräte.<br />

100 (Stationäre Sachen) bzw.<br />

200 (Mobil eingesetzte Sachen/<br />

Bewegungsrisiko/<br />

Außenversicherung)<br />

10.000<br />

20.000<br />

nein<br />

EUR<br />

Seite 2 von 9


Zusätzliche Einschlüsse: Selbstbeteiligung in EUR Höchstentschädigung in EUR KBU (sofern beantragt) Gesamtprämie<br />

Autoinhaltsversicherung<br />

(Schäden an versicherten Sachen bei Transport im<br />

Werkverkehr)<br />

– Unfall des die versicherten Güter befördernden<br />

Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers;<br />

– von außen auf die Güter einwirkende Unfallereignisse;<br />

– Elementarereignisse (z. B. Sturm, Hagel);<br />

– Brand, Blitzschlag, Explosion.<br />

200 10.000<br />

20.000<br />

nein<br />

EUR<br />

Außenversicherung<br />

Einbruchdiebstahl auf Baustellen (Sachen aus<br />

verschlossenen Räumen von Rohbauten/Sanierungsobjekten,<br />

verschlossenen Containern/Bauwagen) und<br />

aus Kraftfahrzeugen.<br />

Einbruchdiebstahl aus Kraftfahrzeugen in der<br />

Nachtzeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr (Nachtzeitklausel)<br />

200<br />

20 %, mind. 200<br />

5.000<br />

5.000<br />

10.000<br />

nein<br />

EUR<br />

Zusatzdeckung für Bäcker und Fleischer<br />

– Versicherung von Feuernutzwärmeschäden<br />

(Brandschäden an Back- und Räucheröfen sowie<br />

an deren Inhalt, wenn der Brand innerhalb der<br />

Anlagen ausgebrochen ist)<br />

– Kühlwarenversicherung (ohne die versicherten<br />

Gefahren der Feuer-, EC-, Einbruchdiebstahl-,<br />

Leitungswasser-, Sturm- und Erweiterte Elementarschadenversicherung)<br />

– Sachschäden an Waren in Kühlanlagen durch<br />

Sole, Ammoniak oder andere Kältemittel,<br />

Versagen oder Niederbrechen der maschinellen<br />

Kühleinrichtungen<br />

– Versicherung des Vertriebs nicht betriebstypischer<br />

Handelsware im Nebenbetrieb (ohne Postagentur):<br />

– nicht besonders gefährdete Handelsware<br />

– besonders gefährdete Handelsware und zwar:<br />

Bekleidung, Bild- und Tonträger, elektronische<br />

Spielwaren, Foto- und Filmartikel, Gold-, Silberund<br />

Schmucksachen, Lederwaren, Parfümerieund<br />

Kosmetikartikel, Spirituosen, Sportartikel,<br />

Tabakwaren, Textilien, Uhren, Unterhaltungselektronik/Telekommunikation)<br />

– Mitversicherung eines Tagescafes als Nebenbetrieb<br />

Büro in der Wohnung bzw. im selbstgenutzten<br />

Einfamilienhaus des Versicherungsnehmers<br />

Versicherungsort – bitte immer ausfüllen –<br />

PLZ:<br />

Ort:<br />

Straße:<br />

Geschoss/Stockwerk:<br />

keine<br />

200<br />

keine<br />

200<br />

keine<br />

100 bzw. 2 % der Versicherungssumme,<br />

mindestens 500<br />

(Erw. Elementarschadenversicherung)<br />

Versicherungssumme<br />

5.000<br />

insgesamt bis 10 % der Versicherungssumme,<br />

maximal:<br />

5.000<br />

2.000<br />

Versicherungssumme<br />

5.000 ja<br />

Pauschaldeklaration (Entschädigungsgrenzen siehe Seiten 8 und 9) Zusätzliche Einschlüsse gewünscht ja nein<br />

Erhöhung der Positionen<br />

Pos. um auf EUR<br />

Sonstiges<br />

ja<br />

Jahresnettoprämie<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

G. Allgemeine Fragen <strong>zur</strong> Risikobeurteilung (Inhalt, BSV)<br />

Nutzungsart des Gebäudes:<br />

Wohn- und Geschäftshaus Geschäftshaus Garage/Schuppen<br />

Behelfsbau reine Lagerstätte Sonstiges:<br />

Lage des Gebäudes: Innerhalb geschlossener Ortschaft<br />

(nicht Ortsrandlage und/oder Gewerbe-/Industriegebiet)? ja nein<br />

Bauart des Gebäudes:<br />

Sind die Außenwände des Gebäudes überwiegend aus Holz? ja nein<br />

Ist das Gebäude mit Holz, Ried, Schilf oder Stroh eingedeckt (Weichdach)? ja nein<br />

Sollen bestimmte Sachen von der Versicherung ausgeschlossen werden? ja nein<br />

Besteht für diese Sachen ein separater Versicherungsvertrag<br />

(z. B. Elektronik-/Maschinenversicherung)? ja nein<br />

Wenn ja, welche Sachen sollen ausgeschlossen werden und wo besteht die Fremdversicherung?<br />

Feuer<br />

Befinden sich sonstige Betriebe, Geschäfte, Läger innerhalb des Gebäudes? ja nein<br />

Oder innerhalb 10 m Entfernung? ja nein<br />

Wenn ja, welche?<br />

Besteht, wenn angrenzend, anerkannte Brandwand- oder Komplextrennung? ja nein<br />

Sind ortsfeste Wasserlöschanlagen, die von der Technischen Prüfstelle der VdS<br />

Schadenverhütung GmbH oder einer gleichermaßen qualifizierten Prüfstelle<br />

abgenommen sind, innerhalb des Versicherungsortes vorhanden? ja nein<br />

(Bitte Installationsattest beifügen)<br />

Einbruchdiebstahl<br />

Sämtliche Außentüren, d. h. alle aus den Versicherungsräumlichkeiten herausführenden Türen<br />

bzw. sonstige Ausgänge verfügen über bündig abschließende Zylinderschlösser (mind. 5 Stiftpaare)<br />

mit von außen nicht abschraubbaren Beschlägen bzw. über Zuhaltungsschlösser<br />

(mind. 6 Zuhaltungen). Ganzglastüren sind mit zwei Schlössern der<br />

vorbezeichneten Art versehen, deren Riegel in Boden und Decke greifen. ja nein<br />

S99980265116000<br />

Seite 3 von 9


Sicherheitsbeschläge<br />

Einbruchhemmendes, von außen nicht abschraubbares Türschild (Schließzylinder müssen außen bündig abschließen)<br />

zulässig Zylinderschloss<br />

mindestens 5 Stiftpaare<br />

1 2 3 4 5 = Stiftpaare<br />

Schließzylinder<br />

Außenschild<br />

(von innen verschraubt)<br />

Zuhaltungsschloss, mindestens 6 Zuhaltungen<br />

1234567 = 7 abzüglich 1<br />

= 6 Zuhaltungen<br />

nicht zulässig<br />

Sonstige Schlösser, z. B. einfache<br />

Schlösser, Vorhängeschlösser<br />

Schließzylinder<br />

Zylinder ohne Sicherheitsbeschlag, Zylinderbeschlag/Rosette<br />

von außen abschraubbar oder Zylinder außen überstehend.<br />

Hinweis:<br />

ED-Sicherungsbeschreibung ist zusätzlich erforderlich, sofern<br />

– Versicherungssumme über 200.000 EUR,<br />

– Lage des Gebäudes außerhalb geschlossener Ortschaft<br />

(z. B. Ortsrandlage, Gewerbe-/Industriegebiet).<br />

Elementar<br />

1. War das Versicherungsgrundstück oder der Versicherungsort bzw. die unmittelbare Nachbarschaft (50 m Umkreis) in den vergangenen 10 Jahren von Schäden betroffen, die entstanden<br />

sind durch:<br />

ja nein Schadenursache Jahr Anzahl/Höhe<br />

a) Überschwemmung?<br />

b) Rückstau?<br />

c) Erdbeben?<br />

d) Erdfall?<br />

e) Erdrutsch?<br />

f) Schneedruck?<br />

g) Lawinen?<br />

Sämtliche Schäden – auch soweit bisher nicht versichert – sind anzugeben!<br />

2. Befinden sich in einem Umkreis von 1 km zum Versicherungsgrundstück/Versicherungsort fließende oder stehende Gewässer (See, Fluss, Bach) bzw. trockene Flussbette?<br />

ja nein Entfernung Name (z. B. Rhein, Elbe) Art (z. B. Fluss, See, Kanal) Höhe Kelleroberkante über Gewässer<br />

bei mittlerem Wasserspiegel<br />

m m<br />

3. Liegt das Versicherungsgrundstück/der Versicherungsort in der Nähe eines Hanges oder in Hanglage?<br />

ja nein Durchschnittliche Neigung des Geländes %<br />

Falls ja, bitte Foto, aus dem sich die Lage erkennen lässt, oder Skizze mit einer Beschreibung der Einzelheiten beifügen!<br />

4. Sonstige Bemerkungen<br />

Hochwasserschutz (z. B. Dämme,<br />

Deiche, Rückhaltebecken)<br />

H. Betriebsschließungsversicherung (BSV) Beginn frühestens 12 Tage nach Eingang des <strong>Antrag</strong>es beim Versicherer. Weitere Betriebsstellen auf anderen Grundstücken bitte gesondert angeben.<br />

Schließungsschaden<br />

Zu versichern sind bei einer Haftzeit von 40 Tagen nach der Positionen-Erläuterung <strong>zur</strong> Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung entgehende Betriebsgewinne, fortlaufende Kosten einschließlich Gehälter,<br />

Löhne und Provisionen und Wiedereröffnungskosten.<br />

Summenermittlung auf der Basis des abgelaufenen Geschäftsjahres von bis<br />

Umsatzerlöse<br />

.000 EUR<br />

abzüglich Materialaufwand ./. .000 EUR<br />

Betriebsschließungs-Versicherungssumme = .000 EUR Tagesentschädigung 3,8 ‰ EUR<br />

Prämiensatz Mindestprämie Gesamtprämie<br />

Betriebsschließungs-Versicherungssumme<br />

.000 EUR 0,38 ‰ 15 EUR<br />

EUR<br />

Warenschaden (nur in Verbindung mit der Versicherung des Schließungsschadens)<br />

Zu versichern sind alle am Versicherungsort befindlichen eigenen und ihnen gleichgestellten Rohstoffe für Fertigung sowie in Arbeit befindliche und vollendete Erzeugnisse<br />

und sonstige im Betrieb geführte Waren und verwertbaren Abfälle einschließlich des Verpackungsmaterials. Außerdem ist fremdes Eigentum zu versichern, soweit es seiner<br />

Art nach zu den versicherten Vorräten und Waren gehört und sich im Besitz des Versicherungsnehmers befindet (Abschnitt “A” § 5 Nr. 3 AVB BSV 2008).<br />

Waren-Versicherungssumme<br />

(Höchstwert der Vorräte und Waren in den kommenden 12 Monaten)<br />

Sonstiges<br />

.000 EUR<br />

Prämiensatz Mindestprämie<br />

2,4‰ 10 EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

S99980265116000<br />

Hinweis:<br />

Erläuterung zum Versicherungsumfang und den Annahmerichtlinien siehe Seite 8 (C: Erläuterungen <strong>zur</strong> Betriebsschließungsversicherung)<br />

Jahresnettoprämie<br />

EUR<br />

Seite 4 von 9


I.<br />

I. Gewerbliche Haftpflichtversicherung<br />

Die Versicherungssummen je Versicherungsfall betragen (es gilt die angekreuzte Variante – empfohlen mindestens EUR 3 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden):<br />

Versicherungssummen je Versicherungsfall (2-fach maximiert p. a.):<br />

PS = Personenschäden<br />

SS = Sachschäden<br />

VS = Vermögensschäden<br />

so. TS = sog. Sonstige Tätigkeitsschäden (Bearbeitungsschäden)<br />

Versicherungsschutz wird im Umfang der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen<br />

<strong>zur</strong> Haftpflichtversicherung für Betriebe der Baubranche (Bauhaupt- und<br />

Baunebengewerbe) (derzeit Druckstück H-103.01 Stand 01.10.2012) geboten.<br />

PS/SS/VS 2.000.000 EUR inkl. PS/SS/VS 2.500.000 EUR inkl. PS/SS/VS 3.000.000 EUR inkl.<br />

so. TS 200.000 EUR so. TS 1.000.000 EUR so. TS 3.000.000 EUR<br />

PS/SS/VS 5.000.000 EUR inkl. PS/SS/VS EUR inkl.<br />

so. TS 5.000.000 EUR so. TS EUR<br />

Die Berechnung der Prämie erfolgt nach US (Gesamtjahresumsatzsumme ohne Umsatzsteuer):<br />

Die US ist immer auf volle tausend Euro auf<strong>zur</strong>unden.<br />

Es gilt für die Betriebshaftpflichtversicherung eine generelle Selbstbeteiligung (SB) von 150 EUR je Versicherungsfall<br />

für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern keine speziellen SB’en in den vertraglichen<br />

Bestimmungen vereinbart sind.<br />

Es ist bei einer Kombination von mehreren versicherten Tätigkeiten (s. „Art des Risikos“) grundsätzlich die höchste<br />

Mindestprämie anzusetzen. Soweit die Tätigkeiten anteilig aufgeteilt werden können, sprich es kann eine prozentuale<br />

Aufteilung sinnvoll nachvollzieh- und -weisbar erfolgen, sind die jeweiligen Grundprämiensätze unter Wahrung<br />

der höchsten Mindestprämie für diese Tätigkeiten anzusetzen.<br />

Fragen <strong>zur</strong> Haftpflichtversicherung (die Nichtbeantwortung der Fragen gilt als Verneinung: eine Bejahung bedeutet keine Beantragung gem. I. Ziff. II)<br />

Welche Produkte importieren Sie aus Nicht-EU-Ländern?<br />

Welche Fremdprodukte werden unter Ihrem Namen, Ihrer Marke oder Ihrem<br />

Warenzeichen vertrieben?<br />

Mit welchen Produkten handeln Sie, bei denen der Hersteller nicht bekannt ist?<br />

Anteil am<br />

Gesamtumsatz<br />

Anteil am<br />

Gesamtumsatz<br />

Anteil am<br />

Gesamtumsatz<br />

%<br />

%<br />

%<br />

Werden auch Arbeiten außerhalb der Betriebsstätten durchgeführt? nein ja: Bau Montage Reparatur Wartung Sonstiges:<br />

Anteil am<br />

Welche Produkte und in welche Länder exportieren Sie?<br />

Gesamtumsatz<br />

%<br />

Ist Ihnen bekannt, ob Ihre Produkte über Abnehmer im Inland – auch nach Be- oder Verarbeitung – ins Ausland gelangen? ja nein<br />

Nehmen Sie – wenn auch nur gelegentlich – Bau-, Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten im Ausland vor? ja, in nein<br />

Jahresumsatz Vergabe an Subunternehmer: eigenes Handwerk EUR fremdes Handwerk EUR<br />

Art der Fremdleistungen:<br />

Produzieren und/oder montieren, warten oder reparieren Sie IT-, Mess- und Regeltechnik, Maschinen und/oder deren Teile? ja nein (ggf. Spezial-Fragebogen beifügen)<br />

Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (bei kurzfristiger Haftpflichtversicherung während der Versicherungsdauer) beträgt das Doppelte (bei Umwelt-Versicherungsverträgen<br />

das Einfache) der vereinbarten Versicherungssummen, sofern im Einzelnen nichts anderes bestimmt ist.<br />

II. Beantragte „Versicherte Risiken“ mit detailliertem/r Betriebscharakter/Tätigkeitsbeschreibung (ggf. separates Blatt beifügen):<br />

Wagnis-<br />

Nr.<br />

Art des Risikos Menge Berechnungsgrundlage Prämie<br />

gemäß Tarif, z. B. Umsatz*) je Mengeneinheit<br />

Mindestprämie<br />

Prämie gesamt<br />

EUR EUR EUR<br />

EUR EUR EUR<br />

EUR EUR EUR<br />

EUR EUR EUR<br />

Wird Solartechnik-Montage beantragt? nein ja EUR<br />

*) Gesamtjahresumsatzsumme (ohne Umsatzsteuer)<br />

Die Haftpflichtprämie basiert auf einer auf die INTER-Nettoprämie bezogene Schadenquote der letzten 5 Jahre vor Vertragsbeginn i. H. von nicht mehr als 60 %. Die <strong>Antrag</strong>sannahme steht unter Direktionsvorbehalt,<br />

wobei insbesondere auch die Schadenfrequenz Prüfungskriterium ist. Auf Teil A, Ziff. 11 der „Wichtigen Erklärungen und Hinweise“ wird an dieser Stelle ausdrücklich aufmerksam gemacht.<br />

III. Sonstige Umwelt-Risiken (ggf. Risikofragebogen „sonstige Umweltrisiken“ benutzen)<br />

Sonstige Umweltrisiken<br />

(z. B. Öltank – sonstige nicht versichert, Säuren, andere Flüssigkeiten, Abwasseranlagen oder Ölabscheider) ja nein Wassergefährdungsklasse (WGK)<br />

Art der Risiken<br />

ggf. Umweltfragebogen <strong>zur</strong> Erstprüfung beifügen!<br />

IV. Wagnis-<br />

Nr.<br />

Art des Risikos Menge Berechnungsgrundlage Prämie<br />

je Mengeneinheit<br />

9001.300 EXKLUSIV Familien-Privathaftpflichtversicherung im Rahmen der<br />

Betriebshaftpflicht versicherung mit Hunde- und Pferdehalterhaftpflicht:<br />

Privathaftpflichtversicherung<br />

Prämie gesamt<br />

EUR EUR<br />

Mitversichert werden soll für die Dauer der häuslichen Gemeinschaft die gesetzliche Haftpflicht des unverheirateten Lebenspartners und dessen Kinder. Gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Lebenspartner/in<br />

Titel, Vor- und Zuname<br />

Geburtsdatum<br />

und dessen Kinder<br />

Titel, Vor- und Zuname<br />

Geburtsdatum<br />

Titel, Vor- und Zuname<br />

Geburtsdatum<br />

S99980265116000<br />

Titel, Vor- und Zuname<br />

Geburtsdatum<br />

Zusatzangaben zum Hunde- und Pferdehalterrisiko <strong>zur</strong> PHV (ggf. separate Anlage beifügen):<br />

als Halter von Hunden Rasse 1. 2. 3.<br />

Geburtsjahr 1. 2. 3. Anzahl der vom VN gehaltenen Tiere<br />

Sogenannte Kampfhunde werden nicht versichert!<br />

Seite 5 von 9


als Halter von Pferden Rasse 1. Geburtsjahr Name<br />

Farbe<br />

Lebens-Nr. (s. Fohlenschein)*<br />

Rasse 2. Geburtsjahr Name<br />

Farbe<br />

Lebens-Nr. (s. Fohlenschein)*<br />

*) Hilfsweise auch Equidenpass-Nr. oder Foto des Tieres beilegen.<br />

V. Besondere Vereinbarungen/tarifliche Nachlässe<br />

Rabattmöglichkeiten: Meisterbetriebenachlass ja 10 % nein Vorverlaufsnachlass ja % nein<br />

Versorgungswerknachlass ja 10 % nein Kostennachlass ja % nein<br />

Jahresnettoprämie<br />

EUR<br />

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass auch bei Erfüllung aller tariflicher Risikokriterien die Annahme eines <strong>Antrag</strong>s der Direktion vorbehalten bleibt, und dass insbesondere das<br />

subjektive Risiko (z. B. erhöhte Schadenfrequenz) hierbei eine erhebliche Rolle spielt!<br />

Nachlässe:<br />

Grundsätzlich gilt „Zuschläge vor Nachlässen“ (Rabatten), d. h. es sind zuerst evtl. Risiko-Zuschläge auf die Tarifprämien und -prämiensätze zu rechnen, bevor die Nachlässe gewährt werden.<br />

Nachlass(Rabatt-)reihenfolge (verbindlich):<br />

1. Meisterbetriebenachlass 2. Vorverlaufsnachlass 3. Versorgungswerknachlass 4. Kostennachlass 5. Dauernachlass<br />

Eine Reduzierung der Mindestprämien ist möglich. Die Tarifprämie darf jedoch nach Abzug aller in der oben genannten Art und Weise berechneter Rabatte um nicht mehr als 50 % unterschritten<br />

werden.<br />

Zu Pos. I. Ziff. V. 2 (Vorverlaufsnachlass):<br />

Keine Nachlassberechtigung<br />

• bei Firmengründungen sowie • bei Versicherungsnehmern, die zuvor keine Betriebshaftpflichtversicherung hatten.<br />

Bevor Sie diesen <strong>Antrag</strong> unterschreiben, lesen Sie bitte auf Seite 7 „Wichtige Erklärungen und Hinweise“, insbesondere die „Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />

(BDSG)“. Die Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers ggf. des gesetzlichen Vertreters gelten für alle beantragten Versicherungen. Unrichtige Beantwortung vorstehender Fragen nach Gefahrenumständen<br />

sowie arglistiges Verschweigen auch sonstiger Gefahrenumstände können den Versicherer berechtigen, den Versicherungsschutz zu versagen. Eine Durchschrift dieses <strong>Antrag</strong>s wird<br />

Ihnen nach Unterschrift sofort ausgehändigt. Bestandteile des <strong>Antrag</strong>s sind auch die Seiten 7 bis 9. Die Annahmefrist für den Versicherer beträgt einen Monat. Wird der <strong>Antrag</strong> innerhalb dieser<br />

Frist nicht angenommen, ist kein Vertrag zustande gekommen.<br />

Widerrufsbelehrung<br />

1. Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen bei der INTER Allgemeine Versicherung AG ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist<br />

beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des<br />

Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />

genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an INTER Allgemeine Versicherung AG, Erzbergerstr. 9-15 in 68165 Mannheim (oder Postfach 10 16 16,<br />

68016 Mannheim). Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 0621 427-944, per E-Mail an die E-Mail-Adresse: Widerruf@inter.de.<br />

2. Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt<br />

haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten.<br />

Der Prämienbetrag, der auf den Zeitraum vor und nach Zugang Ihres Widerrufs aufzuteilen ist, errechnet sich aus der im Versicherungsschein genannten Prämie, dem dort angegebenen<br />

Prämienzahlungszeitraum und der Dauer des Versicherungsschutzes bis zum Widerruf. Die genaue Höhe des einzubehaltenden Betrags hängt also davon ab, zu welchem Zeitpunkt nach<br />

Versicherungsbeginn uns Ihr Widerruf zugeht und kann erst zu diesem Zeitpunkt beziffert werden. Die Erstattung <strong>zur</strong>ückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach<br />

Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf <strong>zur</strong> Folge, dass empfangene Leistungen <strong>zur</strong>ückzugewähren und<br />

gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.<br />

3. Besondere Hinweise<br />

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass der Versicherungsschutz schon vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.<br />

Hiermit bestätige ich, dass ich allein <strong>zur</strong> Geschäftsführung berechtigt bin und die anderen Gesellschafter davon ausgeschlossen sind.<br />

Ich bin berechtigt, auch die anderen restlichen Gesellschafter zu verpflichten.<br />

Ich bestätige als Vermittler, dass außer den hier gemachten Angaben mir<br />

gegenüber weder mündlich noch schriftlich weitere Erklärungen abgegeben<br />

wurden. Die Unterschriften wurden von den jeweiligen Personen getätigt.<br />

Ort, Datum Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers Unterschrift, Stempel des Vermittlers<br />

(bei Minderjährigen Mitunterschrift des gesetzlichen Vertreters)<br />

Dieser <strong>Antrag</strong> umfasst 9 Seiten. Diese habe ich <strong>zur</strong> Kenntnis genommen – insbesondere „Wichtige Erklärungen und Hinweise“. Ferner habe ich/haben wir das Informationsblatt „Wichtiger Hinweis <strong>zur</strong><br />

Beantwortung von Fragen des Versicherers im Zusammenhang mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen“ gelesen und <strong>zur</strong> Kenntnis genommen.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers<br />

(bei Minderjährigen Mitunterschrift des gesetzlichen Vertreters)<br />

S99980265116000<br />

INTER Allgemeine Versicherung AG; Vorstand: Peter Thomas (Vorsitzender), Matthias Kreibich, Holger Tietz (stv. Vorstandsmitglied); Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. Klaus Schönleben<br />

Sitz: Mannheim; Handelsregister-Nr. HRB 3181 beim Amtsgericht Mannheim<br />

Seite 6 von 9


S99980265116000<br />

Wichtige Erklärungen und Hinweise<br />

A: Allgemeine Hinweise und Verbraucher informationen<br />

1. Für die Versicherungen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und das Recht<br />

der Bundesrepublik Deutschland.<br />

2. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

– Bereich Versicherungen – Graurheindorfer Str. 108 · 53117 Bonn.<br />

Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. Damit ist für Sie als besonderer<br />

Service die Möglichkeit eröffnet, den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu<br />

nehmen, wenn Sie mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein sollten. Sie müssten die<br />

Beschwerde innerhalb von acht Wochen einreichen. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.<br />

Versicherungsombudsmann e.V.<br />

Postfach 080 632, 10006 Berlin<br />

Tel.: 01804 224424, Fax: 01804 224425<br />

E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de<br />

3. Nebenabreden mit dem Vermittler sind ungültig. Der Vermittler ist nicht berechtigt, über die Bedeutung<br />

oder Erheblichkeit der in diesem <strong>Antrag</strong> gestellten Fragen verbindliche Erklärungen namens<br />

des Versicherers abzugeben. Für die Richtigkeit der Angaben bin ich auch dann verantwortlich, wenn<br />

ein Dritter, z. B. der Vermittler, den <strong>Antrag</strong> niederschreibt.<br />

4. Gebühren und Kosten für die Aufnahme des <strong>Antrag</strong>es werden nicht erhoben. Die Vermittler der<br />

INTER Versicherungsgruppe sind nicht berechtigt, Prämien zu kassieren.<br />

5. Vertragsgrundlagen<br />

5.1 Dynamische <strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong> (Gebündelte Firmenversicherung - Inhalt -)<br />

a) Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen:<br />

aa) Feuerversicherung<br />

– Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2008)<br />

– Zusatzbedingungen:<br />

Besondere Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren in der Feuerversicherung<br />

(ECB <strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong> 2008)<br />

a. Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung (§ 3),<br />

b. Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen (§ 4),<br />

c. Wasserlöschanlagen-Leckage (§ 5),<br />

d. Glasbruch (inklusive Werbeanlagen) (§ 6), und, sofern die jeweilige Gefahr bzw.<br />

Gefahrengruppe beantragt:<br />

e. Elektronikschäden und Maschinenbruch (§ 7);<br />

f. Schäden bei Transport im Werkverkehr (Autoinhalt) (§ 8);<br />

g. Einbruchdiebstahl auf Baustellen und aus Kraftfahrzeugen (Außenversicherung)<br />

(§ 9);<br />

h. Feuernutzwärmeschäden, Schäden an Kühlwaren, Vertrieb nicht betriebstypischer<br />

Handelsware, Betrieb eines Tagescafes (Zusatzdeckung für Bäcker und<br />

Fleischer) (§ 10).<br />

– Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche<br />

Anlagen (ASF) (VdS 2038)<br />

bb) Einbruchdiebstahlversicherung<br />

– Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (AERB<br />

2008)<br />

cc) Leitungswasserversicherung<br />

– Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB 2008)<br />

dd) Sturmversicherung<br />

– Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2008)<br />

ee) Erweiterte Elementarschadenversicherung<br />

– Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2008)<br />

– Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden bei gewerblichen<br />

Risiken (BEG 2008)<br />

ff) Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU)<br />

– Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Klein-<br />

BU-Versicherung ZKBU 2008)<br />

b) Klauseln:<br />

– 1401 bzw. 1402, sofern Freizügigkeit zwischen Versicherungsorten beantragt<br />

– 1701 (Summenanpassung für die Versicherung beweglicher Sachen)<br />

– 1713 (Selbstbehalt - Selbstbeteiligung - bei gekürzter Versicherungssumme)<br />

– 1803, sofern Vertrag durch Makler vermittelt<br />

– 3602 (Elektrische Anlagen)<br />

– 3603 (Prüfung von elektrischen Anlagen)<br />

– 3604 (Nichtanwendung von Sicherheitsvorschriften)<br />

– 3610 (Brandschutzanlagen), sofern vorhanden<br />

– 3611 (Überwachung von Anlagen <strong>zur</strong> Erzeugung von elektrischem Strom)<br />

– 3801 (Anzeigen des Versicherungsnehmers <strong>zur</strong> Feuer- oder <strong>zur</strong> Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung)<br />

– 4602 (Einbruchmeldeanlagen), sofern vorhanden<br />

sowie die in der vereinbarten Pauschaldeklaration Dynamische <strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong> bezeichneten<br />

Klauseln.<br />

5.2 Betriebsschließungsversicherung (BSV)<br />

– Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Betrieben gegen Schäden aufgrund behördlicher<br />

Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (Betriebsschließung) (BSV 2008)<br />

– Positionen-Erläuterung <strong>zur</strong> Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung<br />

5.3 Haftpflichtversicherung<br />

– Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie<br />

– Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR).<br />

6. Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)<br />

Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den <strong>Antrag</strong>sunterlagen<br />

oder der Vertragsdurchführung (Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an<br />

Rückversicherer <strong>zur</strong> Beurteilung des Risikos und <strong>zur</strong> Abwicklung der Rückversicherung sowie <strong>zur</strong> Beurteilung<br />

des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der<br />

Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. – GDV – <strong>zur</strong> Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer<br />

übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten<br />

(Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen.<br />

Ich willige ferner ein, dass die Versicherer der INTER Versicherungen, soweit dies der ordnungsgemäßen<br />

Durchführung meiner Versicherungs ange legen heiten dient, allgemeine <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und<br />

Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an ihre Vertreter weitergeben.<br />

Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler<br />

meine allgemeinen <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung<br />

auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen.<br />

Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei <strong>Antrag</strong>stellung vom Inhalt des Merkblattes <strong>zur</strong> Datenverarbeitung<br />

Kenntnis nehmen konnte, das mir zu dem gesetzlich für die anderen Verbraucherinformationen<br />

vorgesehenen Zeitpunkt – auf Wunsch auch sofort – überlassen wird.<br />

7. Vertragsrechtliche Bestimmungen<br />

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem <strong>Antrag</strong>, nach den bei den einzelnen<br />

Sparten aufgeführten Allgemeinen Versicherungsbestimmungen und Klauseln sowie nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen. Es gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.<br />

8. Vertragsstatus<br />

Die aufgrund dieses <strong>Antrag</strong>es abgeschlossenen Versicherungen sind rechtlich selbstständige und<br />

voneinander unabhängige Verträge. Dies gilt nicht für die Versicherungszweige der <strong>Dynamischen</strong><br />

<strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong>.<br />

9. Vorläufige Deckung<br />

a) Beginn<br />

Der Vertrag über die vorläufige Deckung wird mit entsprechender schriftlicher Erklärung des<br />

Versicherers oder einer hierzu bevollmächtigten Person ab dem vereinbarten Zeitpunkt wirksam.<br />

b) Inhalt<br />

Der Vertrag über die vorläufige Deckung richtet sich nach den Vertragsgrundlagen der INTER<br />

Allgemeine Versicherung AG, die dem endgültigen Versicherungsvertrag zugrunde liegen sollen.<br />

Der Versicherungsnehmer erhält die für die vorläufige Deckung geltenden Versicherungsbedingungen<br />

und die Information für Versicherungsnehmer zusammen mit dem Versicherungsschein.<br />

c) Ende<br />

Der Vertrag über die vorläufige Deckung endet mit dem Beginn des endgültigen Versicherungsschutzes.<br />

Kommt der endgültige Versicherungsvertrag nicht zustande, weil der Versicherungsnehmer<br />

seinen <strong>Antrag</strong> nach § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes widerruft oder einen Widerspruch<br />

nach § 5 Absatz 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes erklärt, endet die vorläufige Deckung<br />

mit dem Zugang des Widerrufs oder des Widerspruchs beim Versicherer.<br />

Der Versicherer und der Versicherungsnehmer können den Vertrag über die vorläufige Deckung<br />

jederzeit kündigen. Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung erst nach Ablauf von<br />

zwei Wochen nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.<br />

d) Wegfall des Versicherungsschutzes<br />

Der Versicherungsschutz aus einer vorläufigen Deckung entfällt rückwirkend, wenn der Versicherungsnehmer<br />

die Prämie für die vorläufige Deckung oder, falls eine gesonderte Prämie für<br />

die vorläufige Deckung nicht erhoben wird, die Prämie für den endgültigen Versicherungsvertrag<br />

nicht rechtzeitig gezahlt hat, und er dies zu vertreten hat.<br />

Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Zugang der Deckungszusage und<br />

der Zahlungsaufforderung erfolgt.<br />

e) Prämie<br />

Sofern in diesem Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, steht dem Versicherer als Prämie<br />

für die vorläufige Deckung ein der Laufzeit der vorläufigen Deckung entsprechender Teil der<br />

Prämie zu, der beim Zustandekommen des endgültigen Versicherungsvertrages für diesen zu<br />

zahlen wäre.<br />

10. Regressverzicht der Feuerversicherer<br />

Unser Unternehmen ist dem Abkommen der Feuerversicherer über einen Regressverzicht bei<br />

übergreifenden Feuerschäden beigetreten. Der Verzicht erfasst Regressforderungen, soweit diese<br />

150.000,– EUR übersteigen, bis zum Betrag von 600.000,– EUR. Auf Regressforderungen unter<br />

150.000,– EUR verzichten die Abkommensunternehmen nicht, weil Sie sich gegen Regresse in dieser<br />

Höhe durch Abschluss einer Haftpflichtversicherung selbst schützen können.<br />

11. Schweigepflichtentbindung:<br />

Ich ermächtige die INTER Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft bei allen Vorversicherern des im<br />

<strong>Antrag</strong> nachgefragten Zeitraumes alle risikorelevanten Daten, insbesondere die Anzahl und Höhe der<br />

Vorschäden, nachzuprüfen.<br />

B: Erläuterungen <strong>zur</strong> <strong>Dynamischen</strong> Handwerks-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong><br />

1. Summenanpassung<br />

Die Versicherungssumme für Betriebseinrichtung, Vorräte und Vorsorge erhöht oder vermindert sich<br />

<strong>zur</strong> Anpassung an Wertänderungen der versicherten Sachen mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres<br />

entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte<br />

Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte verändert hat (Klausel 1701 – Summenanpassung<br />

für die Versicherung beweglicher Sachen). Haftungs- und Entschädigungsgrenzen bleiben hiervon<br />

unberührt.<br />

2. Zusätzliche Einschlüsse<br />

Es gelten die Entschädigungsgrenzen, die zusätzlichen und sonstigen Einschlüsse der Pauschaldeklaration<br />

Dynamische <strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong> (II., III., IV.). Siehe Seite 8 und 9.<br />

3. Erweiterte Elementarschadenversicherung<br />

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch a) Überschwemmung, b) Rückstau,<br />

c) Erdbeben, d) Erdfall, e) Erdrutsch, f) Schneedruck, g) Lawinen und h) Vulkanausbruch zerstört<br />

oder beschädigt werden oder abhanden kommen.<br />

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).<br />

Kein Versicherungsschutz wird geboten für Inhalt-/BU-Risiken in Gebäuden:<br />

– der Bauartklasse III, IV, V (Außenwände der Gebäude überwiegend aus Holz und/oder mit Holz,<br />

Ried, Schilf oder Stroh eingedeckt – Weichdach –),<br />

– die sich in exponierter Lage befinden,<br />

– wenn sich die Versicherungsräume unter Erdgleiche befinden,<br />

– die in den letzten 10 Jahren von einem Elementarschaden betroffen waren,<br />

– in folgenden Postleitzahlbereichen:<br />

PLZ PLZ PLZ<br />

von bis von bis von bis<br />

50170 50171 71111 72585<br />

50189 71155 72654<br />

52062 72070 72149 72657<br />

52066 52072 72336 72667<br />

52078 52146 72379 72393 72760 72810<br />

52222 52382 72406 72475 72818 72829<br />

52388 52393 72479 72501 79400<br />

Seite 7 von 9


52399 52441 72510 72513 79415<br />

52457 52499 72517 72519 79539 79639<br />

52531 72531 79689<br />

71093 72555 88515<br />

Erläuterungen zu den Gefahren<br />

A: Überschwemmung<br />

Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit<br />

erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch<br />

a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,<br />

b) Witterungsniederschläge,<br />

c) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von a) oder b).<br />

Nicht versichert sind – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – Schäden durch<br />

a) Sturmflut;<br />

b) Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen.<br />

B: Rückstau<br />

Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden)<br />

Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren<br />

oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.<br />

C: Erdbeben<br />

Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge<br />

im Erdinnern ausgelöst wird.<br />

D: Erdfall<br />

Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. Nicht versichert<br />

sind Schäden durch Trockenheit oder Austrocknung.<br />

E: Erdrutsch<br />

Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.<br />

F: Schneedruck<br />

Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.<br />

G: Lawinen<br />

Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich der bei ihrem<br />

Abgang verursachten Druckwelle.<br />

H: Vulkanausbruch<br />

Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen,<br />

Asche-Eruptionen oder dem Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen.<br />

Wichtiger Hinweis zu den Sicherheitsvorschriften<br />

Die besonderen Sicherheitsvorschriften gemäß § 11 Besondere Bedingungen für die Versicherung<br />

weiterer Elementarschäden bei gewerblichen Risiken (BEG 2008) sind zu beachten.<br />

Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer unter den in Abschnitt<br />

“B” § 8 Nr. 1 b) und Nr. 3 AStB 2008 beschriebenen Voraussetzungen <strong>zur</strong> Kündigung berechtigt<br />

oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.<br />

4. Prämiennachlässe, Sondertarife<br />

Es ist zu beachten, dass der nachfolgende Prämiennachlass „E-Check-Rabatt“ und der Sondertarif für<br />

Mitglieder im Versorgungswerk nicht kombiniert werden dürfen.<br />

Sondertarif für Mitglieder im Versorgungswerk<br />

Mitglieder in Versorgungswerken, die einen Kollektivrahmenvertrag mit der INTER Versicherungsgruppe<br />

haben, erhalten einen Prämiennachlass von 10 %.<br />

Die Berechtigung für den Nachlass durch Mitgliedschaft in einem der vorgenannten Versorgungswerke<br />

ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.<br />

Der Nachlass entfällt bei Beendigung der Mitgliedschaft im Versorgungswerk ab der auf den Austritt<br />

folgenden Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages.<br />

E-Check-Rabatt<br />

Für die E-Check-Prüfung im Versicherungsort wird ein Risikonachlass von 10 % auf die Gesamtprämie<br />

berücksichtigt.<br />

Voraussetzung für den Nachlass ist, dass:<br />

– innerhalb 3 Jahre vor Beantragung keine Schäden eintraten<br />

– die E-Check-Prüfung maximal 2 Jahre vor Beantragung erfolgte<br />

– der E-Check durch Vorlage des Prüfprotokolls nachgewiesen wird<br />

– im Prüfprotokoll keine Mängel aufgeführt sind bzw. die Beseitigung der festgestellten Mängel<br />

durch einen Fachbetrieb nachgewiesen wird<br />

C: Erläuterungen <strong>zur</strong> Betriebsschließungsversicherung (BSV)<br />

Schließungsschaden<br />

Der Versicherer ersetzt im Falle einer behördlich angeordneten Schließung (Abschnitt “A” § 1<br />

Nr. 1 a) AVB BSV 2008) den Schaden in Höhe der vereinbarten Tagesentschädigung für jeden<br />

Tag der Betriebsschließung bis zu maximal 40 Tagen. Tage, an denen der Betrieb auch ohne die<br />

behördliche Schließung geschlossen wäre, zählen nicht als Schließungstage. Die Entschädigung darf<br />

nicht zu einer Bereicherung führen.<br />

Warenschaden<br />

Um eine Unterversicherung (Abschnitt “A” § 7 Nr. 2 AVB BSV 2008) zu vermeiden, ist als Versicherungssumme<br />

der Höchstwert der Vorräte und Waren in den kommenden 12 Monaten festzulegen.<br />

Kein Versicherungsschutz kann geboten werden für folgende Betriebsarten:<br />

– Betriebe, die lebende Tiere halten<br />

– Freibankfleischer<br />

– Geflügelhandel und -verarbeitungsbetriebe<br />

– Lebensmittelimporteure<br />

– Not- und Krankschlachtungsbetriebe<br />

– Saisonbetriebe<br />

– Tierzuchtbetriebe (z. B. Schweinemästereien)<br />

– Wildhandel und -verarbeitungsbetriebe<br />

Anfragepflichtig sind Eisdielen und Eiscafes.<br />

Pauschaldeklaration Betriebsschließungsversicherung<br />

Besondere Leistungseinschlüsse<br />

Die Betriebsschließungsversicherung schließt folgende Leistungen ein:<br />

• Verlängerte Haftzeit<br />

Zahlungsdauer der Tagesentschädigung für jeden Tag der Betriebsschließung<br />

(Abschnitt “A” § 2 Nr. 3 a) AVB BSV 2008)<br />

• Unterversicherungsverzicht (Schließungsschaden)<br />

(Abschnitt “A” § 2 Nr. 3 a) AVB BSV 2008)<br />

• Desinfektionskosten für Betriebsräume/-einrichtungen<br />

(Abschnitt “A” § 2 Nr. 3 b) AVB BSV 2008)<br />

• Brauchbarmachung oder Vernichtung der Vorräte und Waren<br />

(Abschnitt “A” § 2 Nr. 3 c) AVB BSV 2008)<br />

• Desinfektionskosten von Vorräten und Waren<br />

(Abschnitt “A” § 2 Nr. 3 c) AVB BSV 2008)<br />

• Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen bei Tätigkeitsverboten<br />

(Abschnitt “A” § 2 Nr. 3 d) AVB BSV 2008)<br />

• Ermittlungs- und Beobachtungskosten<br />

(Abschnitt “A” § 2 Nr. 3 e) AVB BSV 2008)<br />

bis zu maximal<br />

40 Tage<br />

vereinbart<br />

bis <strong>zur</strong> 6-fachen<br />

Tagesentschädigung<br />

bis zu 10 % der Versicherungssumme<br />

für Warenschaden<br />

bis zu 10 % der Versicherungssumme<br />

für Warenschaden<br />

für die beschäftigten<br />

Personen bzw. des<br />

Betriebsinhabers für<br />

eine Ersatzkraft längstens<br />

für 6 Wochen<br />

insgesamt bis <strong>zur</strong><br />

Tagesentschädigung<br />

bis <strong>zur</strong> 6-fachen<br />

Tagesentschädigung<br />

• Selbstbeteiligungen (Abschnitt “A” § 2 Nr. 7 AVB BSV 2008) keine<br />

• Fremdes Eigentum im Besitz des Versicherungsnehmers versichert<br />

(Abschnitt “A” § 5 Nr. 3 AVB BSV 2008)<br />

Die Entschädigungsgrenzen z. B. bei mehrfacher Anordnung (Abschnitt<br />

“A” § 2 Nr. 5 AVB BSV 2008), bei Betriebsschließung und Tätigkeitsverboten<br />

(Abschnitt “A” § 2 Nr. 6 AVB BSV 2008) sind zu beachten.<br />

D: Pauschaldeklaration Dynamische <strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong><br />

S99980265116000<br />

Nr. Pauschaldeklaration Dynamische <strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong> bis höchstens<br />

% EUR<br />

II. Entschädigungsgrenzen<br />

Die Entschädigung für versicherte Sachen gemäß Nr. I. (Betriebseinrichtung, Vorräte/Waren) ist, errechnet aus der Versicherungssumme, begrenzt für Schäden:<br />

In der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung<br />

1. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, jedoch außerhalb des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt, ohne Sachen gemäß Nr. II.2 und III.10 und ohne Schäden<br />

bei Transport im Werkverkehr (Abhängige Außenversicherung – Klauseln 3412, 5412 und 6412). 20 50.000<br />

In der Feuer- und Leitungswasserversicherung<br />

2. im Freien auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, ohne Sachen gemäß Nr. II.1 und III.10 und ohne Schäden bei Transport im Werkverkehr. – 100.000<br />

In der Feuerversicherung<br />

3. an Back- und Räucheröfen, Trocknungs- und ähnlichen Erhitzungsanlagen sowie an deren Inhalt, wenn der Brand innerhalb der Anlagen ausgebrochen ist (Klausel 3102). 20 10.000<br />

In der Einbruchdiebstahlversicherung<br />

4. die – insbesondere an Schaufensterinhalt – eintreten, ohne dass der Täter das Gebäude betritt. 10 10.000<br />

5. in Schaukästen und Vitrinen außerhalb des Versicherungsortes, aber auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, und in dessen unmittelbarer Umgebung (Klausel<br />

4402). 10 2.500<br />

III. Zusätzliche Einschlüsse<br />

Zusätzlich sind auf Erstes Risiko versichert (Prozentsätze berechnet aus der Versicherungssumme nach Nr. I.):<br />

Die nachfolgenden pauschal versicherten Kosten und sonstigen Positionen gelten insgesamt je Versicherungsfall zusätzlich bis <strong>zur</strong> Höhe der vertraglich vereinbarten<br />

Versicherungssumme nach Nr. I., maximal 250.000 EUR, versichert.<br />

In der Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturm- und Erweiterten Elementarschadenversicherung<br />

1. Bargeld, Urkunden (z. B. Sparbücher und sonstige Wertpapiere); außerdem - sofern es sich nicht um Vorräte oder Waren handelt - Briefmarken, Münzen und Medaillen,<br />

Schmucksachen, Perlen und Edelsteine, auf Geldkarten und sonstigen Wertträgern (z. B. Telefonkarten) geladene Beträge, unbearbeitete Edelmetalle sowie Sachen aus<br />

Edelmetallen, ausgenommen Sachen, die dem Raumschmuck dienen,<br />

a) in verschlossenen VdS-Wertschutzschränken (Mindestgewicht 1.000 kg oder gemäß Herstellervorgaben verankert), Panzer-Geldschränken, gepanzerten Geldschränken,<br />

Wertschränken der Sicherheitsstufe C oder mehrwandigen Stahlschränken mit einem Mindestgewicht von jeweils 300 kg oder eingemauerten Stahlwandschränken mit<br />

mehrwandiger Tür. 10 10.000<br />

b) unter anderem Verschluss in Behältnissen, die erhöhte Sicherheit gewähren, und zwar auch gegen Wegnahme des Behältnisses selbst. 10 1.500<br />

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Nr. Pauschaldeklaration Dynamische <strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong> bis höchstens<br />

% EUR<br />

c) außerhalb dieser Behältnisse. 10 750<br />

Die Entschädigung der Nr. III.1 b) und III.1 c) ist auf insgesamt 1.500 EUR je Versicherungsfall begrenzt.<br />

2. Geschäftsunterlagen (z. B. Akten, Geschäftsbücher, Karteien, Pläne, Zeichnungen), Daten und Programme (Wiederherstellungskosten); nicht versichert sind Daten und Programme,<br />

die für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendig (Systemprogrammdaten aus Betriebssystemen) bzw. die auf einem zum Verkauf bestimmten Datenträger<br />

gespeichert sind (Handelsware). 10 25.000<br />

3. Kosten für neuerlichen Lizenzerwerb von versicherten Daten und Programmen (Nr. III.2); die zusätzlichen Kosten entstehen, weil die Daten oder Programme durch Kopierschutz-,<br />

Zugriffsschutz- oder vergleichbare Vorkehrungen (z. B. Kopierschutzstecker oder Verschlüsselungsmaßnahmen) gesichert sind. 10 2.500<br />

4. Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen (Zeitwert). 10 25.000<br />

5. Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten, ferner in der Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Erweiterten Elementarschadenversicherung auch Abbruchkosten, in der Feuerversicherung<br />

auch Feuerlöschkosten. – Versicherungssumme<br />

6. Abbruch-, Aufräum-, Abfuhr- und Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen (Klausel 1101). – Versicherungssumme<br />

7. Mehrkosten durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung (Preisdifferenz-Versicherung - Klausel<br />

1301).<br />

– Versicherungssumme<br />

8. Mehrkosten durch Technologiefortschritt (Klausel 1304). – Versicherungssumme<br />

9. Sachverständigenkosten (Klausel 1302)<br />

Ersatz von 80 % des vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kostenanteils, den der Versicherungsnehmer im Sachverständigenverfahren zu tragen hat, soweit der entschädigungspflichtige<br />

Schaden 25.000 EUR übersteigt.<br />

– Versicherungssumme<br />

In der Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Erweiterten Elementarschadenversicherung<br />

10. an der Außenseite des Gebäudes angebrachte Antennen-, Gefahrenmelde-, Beleuchtungs- und Leuchtröhrenanlagen, Klimaanlagen, Schilder und Transparente, Markisen,<br />

Blendläden, Schutz- und Trennwände, Überdachungen, soweit der Versicherungsnehmer für diese die Gefahr trägt. 10 30.000<br />

11. Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen (ohne Restwerte) (Klausel 1306); Selbstbeteiligung je Versicherungsfall: 25 % – Versicherungssumme<br />

In der Feuerversicherung<br />

12. Kosten für die Dekontamination von Erdreich (Klausel 3301); Selbstbeteiligung je Versicherungsfall: 15 % 10 25.000<br />

13. Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität (Klausel 3114), infolge Spannungs- und Stromschwankungen durch Photovoltaikanlagen (z. B.<br />

beim Auftreten von Schaltspitzen beim Ein- und Ausschalten der Anlage oder beim Ausfall des Wechselrichters); Selbstbeteiligung je Versicherungsfall: 250 EUR 10 10.000<br />

In der Einbruchdiebstahlversicherung<br />

14. Kosten für<br />

a) die Beseitigung von Gebäudeschäden und von Schäden an Schaukästen und Vitrinen außerhalb des Versicherungsortes, aber innerhalb des Grundstücks, auf dem der<br />

Versicherungsort liegt, und in dessen unmittelbarer Umgebung; ausgenommen Schäden an Schaufenster-, Schaukästen- und Vitrinenverglasungen. 10 15.000<br />

b) Schlossänderungen an den Türen der Versicherungsräume, wenn Schlüssel zu diesen Türen durch einen Versicherungsfall oder durch einen außerhalb des Versicherungsortes<br />

begangenen Einbruchdiebstahl oder Raub abhanden gekommen sind. 10 15.000<br />

Die Entschädigung der Nr. III.14 a) und III.14 b) ist auf insgesamt 15.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.<br />

15. Kosten für unvermeidliche, provisorische Sicherungsmaßnahmen an Fenstern – ausgenommen Schaufenster-, Schaukästen- und Vitrinenverglasung – und Türen nach einem<br />

Versicherungsfall (Notreparatur). 10 2.500<br />

16. Aufwendungen durch Abhandenkommen von Schlüsseln zu Tresorräumen, Geldschränken, mehrwandigen Stahlschränken mit einem Mindestgewicht von 300 kg oder<br />

eingemauerten Stahlwandschränken mit mehrwandiger Tür (Klausel 4301).<br />

– Versicherungssumme<br />

17. Verluste an Bargeld, Vorräten und sonstigen Sachen durch Raub<br />

a) innerhalb des Versicherungsortes und des allseitig umfriedeten Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt. 10 50.000<br />

b) auf Transportwegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unter der Voraussetzung, dass nicht mehrere Transporte gleichzeitig unterwegs sind. 10 25.000<br />

In der Glasversicherung (Glasbruch inklusive Werbeanlagen)<br />

18. Verbundsicherheits- und Panzerglasscheiben, gebogene und künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten, -spiegel einschließlich Schäden an nicht aus Glas bestehenden<br />

Teilen (nicht Rahmen) von Blei-, Messing- oder Eloxalverglasungen oder von transparentem Glasmosaik, wenn gleichzeitig ein ersatzpflichtiger Schaden durch Zerbrechen an<br />

der zugehörigen Scheibe vorliegt und entweder beide Schäden auf derselben Ursache beruhen oder der Schaden an der Scheibe den anderen Schaden verursacht hat. – 3.000<br />

19. Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff. – 1.000<br />

20. Scheiben von Sonnenkollektoren (keine Photovoltaikanlagen), einschließlich deren Rahmen. – 1.000<br />

21. Kosten für Gerüste und Kräne und für die Beseitigung von Hindernissen, Kosten für die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und<br />

Folien auf den versicherten Sachen, Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen und Schäden an<br />

Waren- und Dekorationsmitteln hinter versicherten Scheiben von Schaufenstern, Schaukästen oder Vitrinen, wenn die Waren und Dekorationsmittel durch Glassplitter oder<br />

durch Gegenstände zerstört oder beschädigt wurden. – 1.500<br />

IV. Sonstige Einschlüsse<br />

In der Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturm- und Erweiterten Elementarschadenversicherung<br />

1. Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung<br />

a) Der Versicherer nimmt bis zu einer beantragten - nicht nach Klausel 1701 (Summenanpassung für die Versicherung beweglicher Sachen) angepassten - Versicherungssumme von 250.000 EUR<br />

und solange nicht ein weiterer Versicherungsvertrag desselben Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort besteht, abweichend von Abschnitt “A” § 8 Nr. 5 AFB 2008, AERB 2008,<br />

AWB 2008 und AStB 2008 (Unterversicherung) keinen Abzug wegen Unterversicherung vor.<br />

b) Besteht ein weiterer Versicherungsvertrag desselben Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort und/oder beträgt die beantragte - nicht nach Klausel 1701 angepasste - Versicherungssumme<br />

über 250.000 EUR, verzichtet der Versicherer bei Schäden bis zu einer Höhe von 5 % der Versicherungssumme nach Nr. I., maximal 10.000 EUR, auf die Prüfung einer Unterversicherung<br />

im Versicherungsfall (Klausel 1702), solange Summenanpassung (Klausel 1701) vertraglich vereinbart ist.<br />

2. Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit<br />

Abweichend von Abschnitt “B” § 16 Nr. 1 b) AFB 2008, AERB 2008, AWB 2008 und AStB 2008 verzichtet der Versicherer im Versicherungsfall bei Schäden, deren Schadenhöhe den Betrag von<br />

5.000 EUR nicht überschreitet, auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens und auf eine Leistungskürzung. Der Versicherungsnehmer hat die anspruchsbegründende Schadenhöhe<br />

nachzuweisen. Bei Schäden über 5.000 EUR entfällt dieser besondere Leistungseinschluss.<br />

E: Erläuterung <strong>zur</strong> Gewerblichen Haftpflichtversicherung<br />

S99980265116000<br />

Sondertarif für Mitglieder im Versorgungswerk:<br />

Mitglieder in Versorgungswerken, die einen Kollektivrahmenvertrag mit der INTER Versicherungsgruppe<br />

haben, erhalten einen Prämiennachlass von 10 %.Die Berechtigung für den Nachlass durch die<br />

Mitgliedschaft in einem der vorgenannten Versorgungswerke ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.<br />

Der Nachlass entfällt bei Beendigung der Mitgliedschaft im Versorgungswerk ab der auf den Austritt<br />

folgenden Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages.<br />

Meisterbetriebenachlass:<br />

Die Rabattberechtigung von 10 % besteht, wenn der Betriebsinhaber den Nachweis einer von ihm<br />

selbst bestandenen Meisterprüfung für eine von ihm versicherte Tätigkeit vor einer deutschen Handwerkskammer<br />

erbringen kann. Höherwertige Ausbildungen, z. B. Studium als Bauingenieur, werden<br />

auch anerkannt.<br />

Dauernachlass:<br />

Bei einer 3-jährigen Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit 5 % Nachlass ein<strong>zur</strong>äumen.<br />

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S99980265116000<br />

Wichtiger Hinweis <strong>zur</strong> Beantwortung von Fragen <br />

des Versicherers im Zusammenhang mit dem Abschluss <br />

von Versicherungsverträgen<br />

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />

um über die Annahme Ihres <strong>Antrag</strong>s auf Abschluss eines Versicherungsvertrags entscheiden oder ein verbindliches Angebot für den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz<br />

abgeben zu können, müssen wir das individuelle Risiko einschätzen. Zu diesem Zweck stellen wir Ihnen Fragen in Textform, die Sie bitte genau lesen und beantworten. Falsche oder<br />

unvollständige Angaben können den Bestand Ihres Vertrages und Ihren Versicherungsschutz gefährden.<br />

Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht und die Rechtsfolgen, die im Falle der Verletzung dieser Pflicht eintreten können, sind in §§ 19 – 22 des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt. Bitte<br />

lesen Sie auch den unten abgedruckten Gesetzestext.<br />

1. Welche vorvertragliche Anzeigepflicht besteht?<br />

Sie erfüllen Ihre Anzeigepflicht, wenn Sie die gestellten Fragen vollständig und richtig beantworten. In Ihren Antworten müssen Sie angeben, was Ihnen – und wenn ein Vertreter für Sie<br />

handelt, auch diesem – und den zu versichernden Personen bekannt ist. Benötigen wir aufgrund Ihrer Angaben weitere Auskünfte, können wir Nachfragen an Sie richten. Wir können<br />

Sie auch bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages danach fragen, ob zwischenzeitlich Risikoveränderungen eingetreten sind.<br />

2. Welche Rechtsfolgen können eintreten, wenn die Anzeigepflicht verletzt wird?<br />

Die Rechtsfolgen richten sich danach, ob die Anzeigepflicht unverschuldet oder schuldhaft verletzt wurde und welcher Grad des Verschuldens vorliegt. Machen Sie geltend, die Anzeigepflicht<br />

nicht vorsätzlich verletzt zu haben, müssen Sie einen nur geringeren Verschuldensgrad oder fehlendes Verschulden nachweisen.<br />

a) Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes<br />

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung können wir vom Vertrag <strong>zur</strong>ücktreten. Versicherungsschutz besteht dann nicht, es sei denn die Anzeigepflichtverletzung<br />

ist weder für den Eintritt noch die Feststellung oder den Umfang der Leistungsverpflichtung ursächlich. Die Prämie gebührt uns bis zum Zugang der Rücktrittserklärung. Bei einer<br />

Lebensversicherung haben Sie Anspruch auf die Auszahlung eines ggf. vorhandenen Rückkaufswertes.<br />

b) Kündigung<br />

Bei einfach fahrlässiger oder unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung sind wir unter Einhaltung einer Frist von einem Monat <strong>zur</strong> Kündigung des Vertrages berechtigt. In der Krankenversicherung<br />

ist bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung keine Kündigung möglich. Bei einer Lebensversicherung wandelt sich der Versicherungsvertrag in eine prämienfreie<br />

Versicherung um, sofern die dafür vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird.<br />

c) Vertragsänderung<br />

Der Rücktritt wegen grob fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung und die Kündigung wegen fahrlässiger oder unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung sind ausgeschlossen, wenn wir<br />

bei Kenntnis von dem nicht angezeigten Umstand den Versicherungsvertrag zu anderen Bedingungen (z. B. mit Risikoausschluss oder gegen Prämienzuschlag) geschlossen hätten.<br />

Wir können verlangen, dass der Vertrag mit Wirkung ab Vertragsschluss entsprechend angepasst wird, im Fall der unverschuldeten Anzeigepflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode.<br />

Der Versicherungsschutz und der Prämienanspruch richten sich dann rückwirkend zu den genannten Zeitpunkten nach dem geänderten Vertragsinhalt. Erhöht sich<br />

durch die Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines<br />

Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. In der Krankenversicherung ist<br />

bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung keine Vertragsanpassung möglich.<br />

d) Anfechtung<br />

Bei arglistiger Täuschung sind wir <strong>zur</strong> Anfechtung des Versicherungsvertrags berechtigt, mit der Folge, dass dieser von Anfang an nichtig ist. Es besteht zu keinem Zeitpunkt Versicherungsschutz,<br />

eventuell erbrachte Versicherungsleistungen sind <strong>zur</strong>ückzugewähren und die Prämie gebührt uns bis zum Zugang der Anfechtungserklärung.<br />

3. Wann können wir keine Rechte wegen einer Anzeigepflichtverletzung geltend machen?<br />

Wir können unsere Rechte nur innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Anzeigepflichtverletzung durch schriftliche Erklärung ausüben, bei Arglistanfechtung formfrei innerhalb eines<br />

Jahres. Wir müssen – außer bei Arglistanfechtung – alle Umstände innerhalb der Monatsfrist angeben, auf die wir unsere Rechtsausübung stützen. Unsere Rechte zum Rücktritt, <strong>zur</strong><br />

Kündigung und <strong>zur</strong> Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren (bei Krankenversicherungen: 3 Jahre) nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor<br />

Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. War uns die Anzeigepflichtverletzung oder der nicht<br />

angezeigte Umstand bei Vertragsschluss bekannt, können wir keine Rechte wegen Anzeigepflichtverletzung ausüben.<br />

4. Stellvertretung durch eine andere Person<br />

Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung, der<br />

Arglistanfechtung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen.<br />

Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit <strong>zur</strong> Last fällt.<br />

Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz: §§ 19 – 22<br />

§ 19 Anzeigepflicht<br />

(1) Der Versicherungsnehmer hat bis <strong>zur</strong> Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten<br />

Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers,<br />

aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit <strong>zur</strong> Anzeige verpflichtet.<br />

(2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag <strong>zur</strong>ücktreten.<br />

(3) Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. In diesem Fall hat der<br />

Versicherer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.<br />

(4) Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und sein Kündigungsrecht nach Absatz 3 Satz 2 sind ausgeschlossen, wenn er den<br />

Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Die anderen Bedingungen werden auf Verlangen des Versicherers<br />

rückwirkend, bei einer vom Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.<br />

(5) Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Absätzen 2 bis 4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung<br />

hingewiesen hat. Die Rechte sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.<br />

(6) Erhöht sich im Fall des Absatzes 4 Satz 2 durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht<br />

angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der<br />

Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf dieses Recht hinzuweisen.<br />

§ 20 Vertreter des Versicherungsnehmers<br />

Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, sind bei der Anwendung des § 19 Abs. 1 bis 4 und des § 21 Abs. 2 Satz 2 sowie Abs. 3 Satz 2 sowohl die<br />

Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht<br />

nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit <strong>zur</strong> Last fällt.<br />

§ 21 Ausübung der Rechte des Versicherers<br />

(1) Der Versicherer muss die ihm nach § 19 Abs. 2 bis 4 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer<br />

von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Der Versicherer hat bei der Ausübung seiner Rechte die Umstände<br />

anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere Umstände <strong>zur</strong> Begründung seiner Erklärung angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.<br />

(2) Im Fall eines Rücktrittes nach § 19 Abs. 2 nach Eintritt des Versicherungsfalles ist der Versicherer nicht <strong>zur</strong> Leistung verpflichtet, es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht<br />

bezieht sich auf einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers<br />

ursächlich ist. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt, ist der Versicherer nicht <strong>zur</strong> Leistung verpflichtet.<br />

(3) Die Rechte des Versicherers nach § 19 Abs. 2 bis 4 erlöschen nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist<br />

eingetreten sind. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre.<br />

§ 22 Arglistige Täuschung<br />

Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.<br />

Erkl. Anzeigepflicht/Komposit

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