Firmen-Versicherungen Antrag auf
Firmen-Versicherungen Antrag auf
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INTER Allgemeine Versicherung AG<br />
Direktion · Erzbergerstraße 9-15 · 68165 Mannheim<br />
<strong>Firmen</strong>-<strong>Versicherungen</strong><br />
<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong><br />
– Dynamische <strong>Firmen</strong>versicherung (Inhalt)<br />
– Feuerversicherung<br />
– Einbruchdiebstahl- einschl. Vandalismusversicherung<br />
– Leitungswasserversicherung<br />
– Sturm- einschl. Hagelversicherung<br />
– Erweiterte Elementarschadenversicherung<br />
– Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU)<br />
– Mittlere Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (MFBU)<br />
– Betriebsschließungsversicherung (BSV)<br />
– Glasversicherung<br />
für Geschäfte und Betriebe<br />
– Gewerbliche Haftpflichtversicherung<br />
SACHHVANFIRMENK1 1113 09858<br />
S99980265116000<br />
INTER Allgemeine Versicherung AG; Vorstand: Peter Thomas (Vorsitzender), Matthias Kreibich, Holger Tietz (stv. Vorstandsmitglied); Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. Klaus Schönleben<br />
Sitz: Mannheim; Handelsregister-Nr. HRB 3181 beim Amtsgericht Mannheim<br />
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Es betreut Sie:<br />
GS-Eingang RS Direktions-Eingang RS ADM Vers.-Schein-Nr. PBD OBD IBD BEZ GA Antr. Nr. M M J<br />
Bei Mehrfachagenturen/Vermittlern bitte Registrierungsnummer vom Zentralregister angeben:<br />
Kooperationsfeld 0130<br />
<strong>Firmen</strong>versicherungen bei der INTER Allgemeine Versicherung AG – Anträge –<br />
Neuantrag Änderungsantrag zur Vertrags-Nr. Grund der Änderung<br />
Bereits INTER-Kunde ja nein Angebots-Nr.<br />
A. <strong>Antrag</strong>steller (Versicherungsnehmer)<br />
Titel, Firmierung, Vor- und Zuname<br />
Versicherungsort (PLZ, Ort, Straße) – bitte immer ausfüllen<br />
Straße/Haus-Nr.<br />
PLZ (für Straße)<br />
Wohnort<br />
Geschoss/Stockwerk<br />
UG EG OG<br />
Telefon privat (mit Vorwahl)*<br />
Telefon geschäftlich (mit Vorwahl)*<br />
E-Mail*<br />
*freiwillige Angaben<br />
B. SEPA-Lastschriftmandat 1)<br />
Ich ermächtige die INTER Krankenversicherung aG 2) , Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der<br />
INTER Krankenversicherung aG 2) <strong>auf</strong> mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.<br />
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem<br />
Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.<br />
Vorname und Zuname (Kontoinhaber)<br />
Kreditinstitut<br />
Straße/Haus-Nr.<br />
BIC<br />
PLZ Wohnort IBAN<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Kontoinhabers<br />
1)<br />
Die SEPA-Lastschrift (SEPA = Single Euro Payments Area) löst das bisher im Inland verwandte Lastschrifteinzugsermächtigungsverfahren ab.<br />
2)<br />
Die INTER Krankenversicherung aG, mit der Gläubiger-Identifikationsnummer: DE86ZZZ00000011807, führt den Lastschrifteinzug auch für ihre Tochtergesellschaften,<br />
der INTER Lebensversicherung AG und der INTER Allgemeine Versicherung AG durch.<br />
C. Firma<br />
Betriebsart/Betriebsbeschreibung Risiko-Kennziffer ZZ Firma besteht seit Anzahl der Beschäftigten inkl. Inhaber<br />
Besitzverhältnisse Betrieb: <strong>Antrag</strong>steller ist Eigentümer Pächter Besitzverhältnisse Gebäude: <strong>Antrag</strong>steller ist Eigentümer Pächter/Mieter<br />
Zu- und Vorname des Inhabers/Geschäftsführers<br />
Geburtsdatum<br />
S99980265116000<br />
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D. Vorschäden, Vorversicherung (bitte auch Angaben zu den vom <strong>Antrag</strong>steller gek<strong>auf</strong>ten, geerbten oder in sonstiger Weise übernommenen Betrieben)<br />
Bevor Sie die Fragen nach Vorversicherung und Vorschäden beantworten, lesen Sie bitte das Informationsblatt „Wichtiger Hinweis zur Beantwortung von Fragen des Versicherers im Zusammenhang mit dem<br />
Abschluss von Versicherungsverträgen“.<br />
Sind in den letzten 5 Jahren Schäden eingetreten? ja nein<br />
Bestehen oder bestanden Vorversicherungen? ja nein Wurde ein Versicherungsvertrag bereits abgelehnt? ja nein<br />
Wenn diese bei<br />
uns besteht, soll<br />
Vereinbarte Selbstbehalte<br />
Vorschäden sie hiergegen<br />
Versicherung Versicherer Vers.-Schein-Nr. (Haftpflicht nur generelle) Abl<strong>auf</strong> gekündigt von (Anzahl/Höhe) erlöschen?<br />
E. Prämie, Zahlungsweise, Versicherungsbeginn, Vertragsdauer<br />
Hinsichtlich der Vertragsdauer besteht die Möglichkeit, eine L<strong>auf</strong>zeit von 1 oder 3 Jahren zu wählen (bei Umwelt-Haftpflicht- und Umweltschadenverträgen, Haftpflichtverträgen für Unternehmen der<br />
Informationstechnologie (IT-Branche) und Haftpflichtverträgen mit Einschluss der so genannten erweiterten Produkt-Haftpflichtversicherung jedoch nur 1 Jahr)<br />
Versicherung Beginn Abl<strong>auf</strong> Vertragsdauer in Jahren Zahlungsweise Dauerrabatt<br />
00 Uhr 12 Uhr<br />
1 3 1/ -jährlich %<br />
00 Uhr 12 Uhr<br />
1 3 1/ -jährlich %<br />
00 Uhr 12 Uhr<br />
1 3 1/ -jährlich %<br />
00 Uhr 12 Uhr<br />
1 3 1/ -jährlich %<br />
Die Prämien sind Jahresnettoprämien. Sie berücksichtigen noch nicht etwaige Ratenzahlungszuschläge sowie die gesetzliche Versicherungsteuer.<br />
Die Bruttoprämien sind jeweils am Ersten des Monats fällig, in dem die Versicherungsperiode beginnt.<br />
Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich nach Abl<strong>auf</strong> der Vertragsdauer stillschweigend um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Abl<strong>auf</strong> eine schriftliche<br />
Kündigung zugegangen ist.<br />
Auf die Möglichkeit zur Prämienangleichung und Summenanpassung während der Vertragsdauer <strong>auf</strong>grund von zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und Klauseln wird hingewiesen.<br />
F. Dynamische <strong>Firmen</strong>versicherung (Inhalt)<br />
ED LW ED<br />
Zoneneinteilung: ED-Zone Sturm-Zone Elementar-Zone *) Tarifgruppen: G W Sicherungsklasse: SG<br />
Gewünschten Versicherungsschutz ankreuzen<br />
Beantragt wird die Feuer- inkl. EC-Gefahren *) Einbruchdiebstahl-/Vandalismus- Leitungswasser- Sturm-/Hagel- Erweiterte Elementarschadenversicherung*)<br />
einschl. Betriebsunterbrechung<br />
(KBU) durch Feuer- inkl. EC-*) Einbruchdiebstahl-/Vandalismus- Leitungswasser- Sturm-/Hagel- weitere Elementarschäden*)<br />
Deckungsumfang: Standard Standard-Plus (Erläuterungen siehe Seite 10 und 11)<br />
I. Zu versichern sind einschließlich fremden Eigentums summarisch (Nr. 1–3 gelten als eine Position), in den Geschäfts- und Lagerräumen (Versicherungsort) sowie in Schaukästen und Vitrinen außerhalb<br />
des Versicherungsortes, aber innerhalb des Grundstücks, <strong>auf</strong> dem der Versicherungsort liegt, und in dessen unmittelbarer Umgebung:<br />
1. Die technische und k<strong>auf</strong>männische Betriebseinrichtung einschließlich Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen,<br />
jedoch ohne zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und Zugmaschinen, ohne Automaten mit Geldeinwurf<br />
(einschließlich Geldwechsler), ohne Geldausgabeautomaten und ohne Sachen gemäß Nr. III. 1, 2, 4 und 10 zum Neuwert (Neuwert) EUR<br />
2. Die gesamten Vorräte (jedoch ohne Inhalt von Automaten mit Geldeinwurf), und zwar (Art der Waren): Bitte immer ausfüllen!<br />
3. Als Vorsorge zum Ausgleich für eine etwaige Unterversicherung EUR<br />
mit Summenanpassung (Nr. I. 1 – 3) Versicherungssumme EUR<br />
II., III. und IV. (Pauschaldeklarationen Standard/Standard-Plus) siehe Seite 10 und 11<br />
*) Erläuterungen zu Versicherungsumfang, Wartezeit, Annahmerichtlinien, Jahreshöchstentschädigung und Selbstbehalt siehe Seite 9<br />
(B: 3. Versicherung zusätzlicher Gefahren – EC-Gefahren: Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen – in der Feuerversicherung<br />
4. Erweiterte Elementarschadenversicherung – Gefahren: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
EUR<br />
G. Prämienberechnung<br />
Einbruchdiebstahl/<br />
Feuer (F) Vandalismus (ED) Leitungswasser (LW) Sturm/Hagel (St) Elementar (Elem)<br />
‰ EUR ‰ EUR ‰ EUR ‰ EUR ‰ EUR Gesamtsumme<br />
KBU<br />
Zuschlag<br />
EC<br />
Zuschlag<br />
KBU<br />
Zuschlag<br />
Pauschaldeklaration (Entschädigungsgrenzen siehe Seite 10 und 11)<br />
EUR<br />
KBU<br />
KBU<br />
KBU<br />
Zuschlag<br />
Zuschlag<br />
Zuschlag<br />
EUR<br />
Standard-Plus<br />
Zuschlag EUR<br />
Zusätzliche Einschlüsse/Erhöhung der Positionen gewünscht ja nein ‰ F ‰ ED ‰ LW ‰ St ‰ Elem<br />
Pos um <strong>auf</strong> EUR<br />
Pos um <strong>auf</strong> EUR<br />
Sonstiges<br />
S99980265116000<br />
Jahresnettoprämie<br />
EUR<br />
EUR<br />
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H. Allgemeine Fragen zur Risikobeurteilung (Inhalt, MFBU, BSV, Glas)<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen<br />
Nutzungsart des Gebäudes:<br />
Wohn- und Geschäftshaus Geschäftshaus Kiosk<br />
Behelfsbau reine Lagerstätte Garage/Schuppen<br />
Sonstiges:<br />
Lage des Gebäudes: Innerhalb geschlossener Ortschaft<br />
(nicht Ortsrandlage und/oder Gewerbe-/Industriegebiet)? ja nein<br />
Bauart des Gebäudes:<br />
Sind die Außenwände des Gebäudes überwiegend aus Holz? ja nein<br />
Einbruchdiebstahl<br />
Sämtliche Außentüren, d. h. alle aus den Versicherungsräumlichkeiten herausführenden Türen<br />
bzw. sonstige Ausgänge verfügen über bündig abschließende Zylinderschlösser (mind. 5 Stiftpaare)<br />
mit von außen nicht abschraubbaren Beschlägen bzw. über Zuhaltungsschlösser<br />
(mind. 6 Zuhaltungen). Ganzglastüren sind mit zwei Schlössern der<br />
vorbezeichneten Art versehen, deren Riegel in Boden und Decke greifen. ja nein<br />
Sicherheitsbeschläge<br />
Einbruchhemmendes, von außen nicht<br />
abschraubbares Türschild<br />
(Schließzylinder müssen außen bündig zulässig Zylinderschloss<br />
abschließen)<br />
mindestens 5 Stiftpaare<br />
1 2 3 4 5 = Stiftpaare<br />
Ist das Gebäude mit Holz, Ried, Schilf oder Stroh eingedeckt (Weichdach)? ja nein<br />
Befinden sich <strong>auf</strong> dem Vers.-Grundstück Gebäude mit Außenwänden<br />
überwiegend aus Holz und/oder mit Dachung aus Holz, Ried, Schilf oder Stroh? ja nein<br />
Sonstiges<br />
Sollen bestimmte Sachen von der Versicherung ausgeschlossen werden? ja nein<br />
Besteht für diese Sachen ein separater Versicherungsvertrag<br />
(z. B. Elektronik-/Maschinenversicherung)? ja nein<br />
Wenn ja, welche Sachen sollen ausgeschlossen werden und wo besteht die Fremdversicherung?<br />
Schließzylinder<br />
Schließzylinder<br />
Außenschild<br />
(von innen verschraubt)<br />
nicht zulässig<br />
Zuhaltungsschloss,<br />
mindestens 6 Zuhaltungen<br />
1234567 = 7 abzüglich 1<br />
= 6 Zuhaltungen<br />
Sonstige Schlösser, z. B. einfache<br />
Schlösser, Vorhängeschlösser<br />
Feuer<br />
Befinden sich sonstige Betriebe, Geschäfte, Läger innerhalb des Gebäudes? ja nein<br />
Oder innerhalb 10 m Entfernung? ja nein<br />
Wenn ja, welche?<br />
Besteht, wenn angrenzend, anerkannte Brandwand- oder Komplextrennung? ja nein<br />
Leitungswasser<br />
Sind außer Wasserversorgung und Zentralheizung noch andere wasserführende Anlagen<br />
vorhanden (z. B. Fußbodenheizung oder ähnliche Strahlungsheizung in Decken und<br />
Wänden verlegt, Sprinkleranlagen, Schwimmbecken und/oder Betriebe mit starkem<br />
Wasserverbrauch – z. B. Fitness-Center, Hotels, Pensionen, Saunen und dgl. – über<br />
dem Versicherungsort)? ja nein<br />
Zylinder ohne Sicherheitsbeschlag, Zylinderbeschlag/Rosette von außen abschraubbar oder Zylinder<br />
außen überstehend.<br />
Hinweis:<br />
ED-Sicherungsbeschreibung ist zusätzlich erforderlich, sofern die<br />
– Versicherungssumme über 200.000 EUR (ED-Zone I, II) bzw. über 100.000 EUR<br />
(ED-Zone III),<br />
– Sicherungsklasse (SG) des zu versichernden Risikos nicht SG 1 oder SG 2,<br />
– Nutzungsart des Gebäudes nicht Wohn- und Geschäftshaus oder Geschäftshaus (z. B.<br />
reine Lagerstätte)<br />
– Lage des Gebäudes außerhalb geschlossener Ortschaft (z. B. Ortsrandlage, Gewerbe-/<br />
Industriegebiet).<br />
Wenn ja, welche?<br />
Elementar<br />
1. War das Versicherungsgrundstück oder der Versicherungsort bzw. die unmittelbare Nachbarschaft (50 m Umkreis) in den vergangenen 10 Jahren von Schäden betroffen, die entstanden sind durch:<br />
Sämtliche Schäden – auch soweit bisher nicht versichert – sind anzugeben!<br />
ja nein Schadenursache Jahr Anzahl/Höhe<br />
a) Überschwemmung?<br />
b) Rückstau?<br />
c) Erdbeben?<br />
d) Erdfall?<br />
e) Erdrutsch?<br />
f) Schneedruck?<br />
g) Lawinen?<br />
2. Befinden sich in einem Umkreis von 1 km zum Versicherungsgrundstück/Versicherungsort fließende oder stehende Gewässer (See, Fluss, Bach) bzw. trockene Flussbette?<br />
Entfernung Name (z. B. Rhein, Elbe) Art (z. B. Fluss, See, Kanal) Höhe Kelleroberkante über Gewässer<br />
bei mittlerem Wasserspiegel<br />
ja nein m m<br />
3. Liegt das Versicherungsgrundstück/der Versicherungsort in der Nähe eines Hanges oder in Hanglage?<br />
Hochwasserschutz<br />
(z. B. Dämme, Deiche, Rückhaltebecken)<br />
ja nein Durchschnittliche Neigung des Geländes % Falls ja, bitte Foto, aus dem sich die Lage erkennen lässt, oder Skizze mit einer Beschreibung der Einzelheiten<br />
beifügen!<br />
4. Sonstige Bemerkungen<br />
S99980265116000<br />
Fragen zu Gaststätten und Beherbergungsbetrieben<br />
1. Welcher Art ist der Betrieb?<br />
Gruppe 1<br />
Bowling-, Kegelbahn<br />
Café – reines Tagescafe/Konditorei<br />
Eisdiele<br />
Gastwirtschaft, Bistro<br />
Kantine, Großküche<br />
Pizzeria<br />
Restaurant/Speise-/Schankwirtschaft – bürgerliche Küche<br />
Spezialitätenrestaurant<br />
Sporthalle mit Bewirtschaftung<br />
oder welcher sonstigen Art?<br />
Gruppe 2<br />
Ferien-/Erholungsheim/Fremdenheim<br />
Gasthof mit Übernachtung<br />
Hotel ohne Restaurantbetrieb/Garni (mit oder ohne Frühstück)<br />
Hotel mit Restaurantbetrieb<br />
Jugendherberge/Hütte<br />
Pension ohne Restaurantbetrieb (mit oder ohne Frühstück)<br />
Pension mit Restaurantbetrieb<br />
Gruppe 3<br />
Bar<br />
Clubhaus, Vereinsheim<br />
Diskothek<br />
Eros-Center/Massagesalon/Stripteaselokal/Stundenhotel<br />
Imbissstube/Trinkhalle (nicht Kiosk)/Stehausschank<br />
Spiellokal/Spielhalle, -salon<br />
Tanzlokal<br />
Seite 4 von 11
2. Wie lautet die Bezeichnung des Betriebes nach der behördlichen Konzession?<br />
3. Liegt ein behördlicher Bescheid zur Sperrstundenverlängerung vor? nein ja bis Uhr<br />
4. Seit wann besteht der Betrieb?<br />
5. Seit wann ist der <strong>Antrag</strong>steller/Versicherungsnehmer im Gaststätten- oder Beherbergungsgewerbe tätig?<br />
6. Wie oft haben sich in den letzten drei Jahren die Eigentums- bzw. Pachtverhältnisse des Betriebes geändert?<br />
7. Befinden sich in den Betriebsräumen Automaten? nein ja, Anzahl Spielautomaten Zigarettenautomaten Musikautomaten<br />
sonstige Automaten:<br />
Wird ihre Mitversicherung gewünscht? nein ja, als Eigentum des <strong>Antrag</strong>stellers/Versicherungsnehmers fremdes Eigentum<br />
8. Welcher Teil der Gesamtversicherungssumme entfällt <strong>auf</strong> Sachen in Räumen unter Erdgleiche? EUR<br />
9. Welche Entwässerungsanlagen sind in den Räumen unter Erdgleiche vorhanden? keine Gullys<br />
Hebeanlagen mit automatischer Pumpe<br />
sonstige, und zwar:<br />
10. Werden zur Aufnahme von Tabakresten nur doppelwandige Metallbehälter mit selbsttätig schließendem Deckel verwendet? nein ja<br />
I. Mittlere Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (MFBU)<br />
Zu versichern sind bei einer Haftzeit von 12 Monaten nach der Positionen-Erläuterung Betriebsgewinn und Kosten einschließlich Gehälter, Löhne und Provisionen.<br />
Summenermittlung <strong>auf</strong> der Basis des abgel<strong>auf</strong>enen Geschäftsjahres von bis<br />
Umsatzerlöse<br />
.000 EUR<br />
abzüglich Material<strong>auf</strong>wand ./. .000 EUR MFBU ‰ Mindestprämie Gesamtprämie<br />
Jahresversicherungssumme = .000 EUR<br />
50 EUR EUR<br />
Erweiterung <strong>auf</strong> Ertragsausfallschäden durch<br />
Zuschlag/Nachlass<br />
Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub Leitungswasser Sturm, Hagel % EUR<br />
Elementar (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) *) % EUR<br />
EC-Gefahren (Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen) *) % EUR<br />
Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von nicht duplizierten Daten und Programmen *) % EUR<br />
Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität *) % EUR<br />
Sonstiges % EUR<br />
Nachhaftung (gemäß MFBU): Der Versicherer haftet für weitere 33 1/3 % über die Versicherungssumme hinaus. Jahresnettoprämie EUR<br />
Dies gilt nicht für vereinbarte Entschädigungsgrenzen und Versicherungssummen <strong>auf</strong> Erstes Risiko.<br />
Für Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen von weniger als 48 Stunden wird keine Entschädigung geleistet (Klausel 8701).<br />
Pauschaldeklaration siehe Seite 9<br />
*) Erläuterungen zu Versicherungsumfang, Wartezeit, Annahmerichtlinien, Jahreshöchstentschädigung und Selbstbehalt siehe Seite 9<br />
(C: 3. Versicherung weiterer Elementarschäden in der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung – Elementar<br />
4. Versicherung zusätzlicher Gefahren in der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung – EC-Gefahren<br />
5. Erweiterung des Versicherungsschutzes <strong>auf</strong> Ertragsausfallschäden durch<br />
a) Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von nicht duplizierten Daten und Programmen<br />
b) Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität)<br />
J. Betriebsschließungsversicherung (BSV) Beginn frühestens 12 Tage nach Eingang des <strong>Antrag</strong>es beim Versicherer. Weitere Betriebsstellen <strong>auf</strong> anderen Grundstücken bitte gesondert angeben.<br />
Schließungsschaden<br />
Zu versichern sind bei einer Haftzeit von 40 Tagen nach der Positionen-Erläuterung zur Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung entgehende Betriebsgewinne, fortl<strong>auf</strong>ende Kosten einschließlich<br />
Gehälter, Löhne und Provisionen und Wiedereröffnungskosten.<br />
Summenermittlung <strong>auf</strong> der Basis des abgel<strong>auf</strong>enen Geschäftsjahres von bis<br />
Umsatzerlöse<br />
.000 EUR<br />
abzüglich Material<strong>auf</strong>wand ./. .000 EUR<br />
Betriebsschließungs-Versicherungssumme = .000 EUR Tagesentschädigung 3,8 ‰ EUR<br />
Prämiensatz Mindestprämie Gesamtprämie<br />
Betriebsschließungs-Versicherungssumme = .000 EUR 0,38 ‰<br />
15 EUR EUR<br />
Warenschaden (nur in Verbindung mit der Versicherung des Schließungsschadens)<br />
Zu versichern sind alle am Versicherungsort befindlichen eigenen und ihnen gleichgestellten Rohstoffe für Fertigung sowie in Arbeit befindliche und vollendete Erzeugnisse und sonstige im Betrieb geführte<br />
Waren und verwertbaren Abfälle einschließlich des Verpackungsmaterials. Außerdem ist fremdes Eigentum zu versichern, soweit es seiner Art nach zu den versicherten Vorräten und Waren gehört und sich<br />
im Besitz des Versicherungsnehmers befindet (Abschnitt “A” § 5 Nr. 3 AVB BSV 2008).<br />
Prämiensatz Mindestprämie Gesamtprämie<br />
Waren-Versicherungssumme = .000 EUR 2,4 ‰<br />
10 EUR EUR<br />
(Höchstwert der Vorräte und Waren in den kommenden 12 Monaten)<br />
Sonstiges<br />
Jahresnettoprämie<br />
Hinweis: Erläuterung zum Versicherungsumfang und den Annahmerichtlinien siehe Seite 10 (D: Erläuterungen zur Betriebsschließungsversicherung)<br />
EUR<br />
EUR<br />
S99980265116000<br />
Seite 5 von 11
K. Glasversicherung für Geschäfte und Betriebe<br />
Zu versichern sind:<br />
I. Alle Glas- und Kunststoffscheiben, -spiegel, -platten ohne künstlerische Bearbeitung sowie Profilbaugläser und Glasbausteine der Geschäfts- und Lagerräume, der Einrichtung und von Außenschaukästen<br />
und -vitrinen<br />
Flachglas, gerade ja nein, falls ja: Art der Verglasung Fläche (volle qm)<br />
Angriff-/Einbruchhemmende Verglasung (z. B. Panzer- bzw. Verbundsicherheitsglas etc.) ja nein, falls ja: Art der Verglasung<br />
Fläche (volle qm) Prämie je qm Gesamtprämie<br />
Außenverglasung bis 8 qm Scheibeneinzelgröße EUR EUR<br />
Innenverglasung bis 8 qm Scheibeneinzelgröße EUR EUR<br />
Außen- und Innenverglasung über 8 qm Scheibeneinzelgröße (Zu versichern sind alle vorhandenen Scheiben über 8 qm – ggf. Verzeichnis beifügen – gemäß Flächentabelle)<br />
Genaue Lage und Einzelmaße:<br />
Lage Art der Verglasung Kleines Maß Großes Maß<br />
cm cm EUR<br />
Zusätzliche Einschlüsse (gelten mit Ausnahme von Punkt 4 nicht für Scheiben über 8 qm Scheibeneinzelgröße)<br />
Zusätzlich sind <strong>auf</strong> Erstes Risiko prämienfrei versichert: Entschädigung bis Erhöhung <strong>auf</strong><br />
1. Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel (z. B. Motivdarstellung durch Glasmalerei,<br />
Ätzung und Schliff, Blei- und Messingverglasung mit künstlerischer Bearbeitung) 1.000 EUR EUR EUR<br />
2. Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff, soweit die Versicherung der Außenverglasung beantragt wurde. 1.000 EUR EUR EUR<br />
3. Scheiben von Sonnenkollektoren (keine Photovoltaikanlagen), einschließlich deren Rahmen,<br />
soweit die Versicherung der Außenverglasung beantragt wurde. 1.000 EUR EUR EUR<br />
4. Kosten für Gerüste und Kräne und für die Beseitigung von Hindernissen, für die Erneuerung von Anstrich,<br />
Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien <strong>auf</strong> den versicherten Sachen, für die<br />
Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen<br />
zu Nr. I sowie Entschädigung für Waren- und Dekorationsmittel. 1.500 EUR EUR EUR<br />
II.<br />
Werbeanlagen (Leuchtröhrenanlagen – Hochspannungsanlagen-, <strong>Firmen</strong>schilder, Transparente)<br />
Beschreibung (Text/Zeichen/Anzahl/Maße) Versicherungssumme Prämiensatz<br />
EUR % EUR<br />
Zusätzliche Einschlüsse Entschädigung bis Erhöhung <strong>auf</strong><br />
Zusätzlich sind <strong>auf</strong> Erstes Risiko prämienfrei versichert:<br />
Kosten für Gerüste und Kräne und für die Beseitigung von Hindernissen 1.500 EUR EUR EUR<br />
Sonstiges<br />
Hinweis: Beschädigte Gegenstände (z. B. Scheiben, Werbeanlagen) sind nicht versicherbar.<br />
Jahresnettoprämie<br />
EUR<br />
EUR<br />
L Gewerbliche Haftpflichtversicherung<br />
I. Fragen zur Haftpflichtversicherung (die Nichtbeantwortung der Fragen gilt als Verneinung: eine Bejahung bedeutet keine Beantragung gem. K. Ziff. II!)<br />
Welche Produkte importieren Sie aus Nicht-EU-Ländern?<br />
Welche Fremdprodukte werden unter Ihrem Namen, Ihrer Marke oder Ihrem Warenzeichen vertrieben?<br />
Mit welchen Produkten handeln Sie, bei denen der Hersteller nicht bekannt ist?<br />
Anteil am<br />
Gesamtumsatz %<br />
Anteil am<br />
Gesamtumsatz %<br />
Anteil am<br />
Gesamtumsatz %<br />
Werden auch Arbeiten außerhalb der Betriebsstätten durchgeführt? nein ja: Bau Montage Reparatur Wartung Sonstiges:<br />
Anteil am<br />
Welche Produkte und in welche Länder exportieren Sie?<br />
Gesamtumsatz %<br />
Ist Ihnen bekannt, ob Ihre Produkte über Abnehmer im Inland – auch nach Be- oder Verarbeitung – ins Ausland gelangen? ja nein<br />
Nehmen Sie – wenn auch nur gelegentlich – Bau-, Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten im Ausland vor? ja, in<br />
nein<br />
Jahresumsatz Vergabe an Subunternehmer: eigenes Handwerk EUR fremdes Handwerk EUR<br />
Art der Fremdleistungen:<br />
Produzieren und/oder montieren, warten oder reparieren Sie IT-, Mess- und Regeltechnik, Maschinen und/oder deren Teile? ja nein (ggf. Spezial-Fragebogen beifügen)<br />
Die Versicherungssummen je Versicherungsfall betragen (es gilt die angekreuzte Variante – empfohlen mindestens EUR 3 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden):<br />
EUR pauschal für Personen- und Sachschäden EUR für Personenschäden EUR<br />
EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden<br />
EUR pauschal für Sach- und Vermögensschäden<br />
EUR für Sachschäden<br />
für sog. „Sonstige Tätigkeitsschäden“<br />
(innerhalb der Versicherungssumme<br />
für Sachschäden)<br />
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt<br />
EUR (sofern im Einzelnen nichts anderes bestimmt ist).<br />
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (bei kurzfristiger Haftpflichtversicherung während der Versicherungsdauer) beträgt das Doppelte (bei eigenständigen Umwelt-<br />
Versicherungsverträgen das Einfache) der vereinbarten Versicherungssummen, sofern im Einzelnen nichts anderes bestimmt ist.<br />
S99980265116000<br />
Seite 6 von 11
II. Beantragte „Versicherte Risiken“ mit detailliertem/r Betriebscharakter/Tätigkeitsbeschreibung (ggf. separates Blatt beifügen):<br />
Wagnis-Nr. Art des Risikos Menge Berechnungsgrundlage gemäß<br />
Tarif z. B. LGS *), Umsatz, Person<br />
Prämie je Mengeneinheit Mindestprämie Prämie gesamt<br />
EUR EUR EUR<br />
EUR EUR EUR<br />
EUR EUR EUR<br />
EUR EUR EUR<br />
EUR EUR EUR<br />
EUR EUR EUR<br />
*) Bei der Prämienberechnung nach LGS (Brutto-Jahres-Lohn- und -Gehaltssumme) gem. Meldung zur Berufsgenossenschaft ist in die Summe <strong>auf</strong> alle Fälle einzurechnen:<br />
a) mind. 20.000,– EUR je nicht versicherter, mitarbeitender Inhaber, Teilhaber und geschäftsführender Gesellschafter, b) bei Nichtauszahlung von Lohn und Gehalt die Privatentnahmen des Inhabers<br />
(mind. 20.000,– EUR), c) die <strong>auf</strong> Arbeitsgemeinschaften entfallende anteilige LGS, d) das <strong>auf</strong> Leiharbeiter entfallende Jahresentgelt, e) Arbeitsentgelte, die <strong>auf</strong>grund von ABM- (o. ä.) Maßnahmen<br />
gezahlt werden.<br />
Die Haftpflichtprämie basiert <strong>auf</strong> einer <strong>auf</strong> die INTER-Nettoprämie bezogene Schadenquote der letzten 5 Jahre vor Vertragsbeginn i. H. von nicht mehr als 60 %. Die <strong>Antrag</strong>sannahme steht unter Direktionsvorbehalt,<br />
wobei insbesondere auch die Schadenfrequenz Prüfungskriterium ist. Auf Teil A, Ziff. 11 der „Wichtigen Erklärungen und Hinweise“ wird an dieser Stelle ausdrücklich <strong>auf</strong>merksam<br />
gemacht.<br />
III. Beantragte Umwelt-Risiken<br />
Umwelthaftpflicht-Basis-Risiko ja nein Umweltschadens-Versicherung gewünscht? ja nein wenn ja, bitte Umweltfragebogen zur Erstprüfung beifügen!)<br />
Sonstige Umweltrisiken (z. B. Öltank, Säuren, andere Flüssigkeiten, Abwasseranlagen oder Ölabscheider) ja nein Wassergefährdungsklasse (WGK)<br />
Art der Risiken<br />
Besondere Vereinbarungen/tarifliche Nachlässe<br />
ggf. Umweltfragebogen zur Erstprüfung beifügen!<br />
% Dauerrabatt bei 3 Jahren L<strong>auf</strong>zeit EUR Jahresnettoprämie EUR<br />
Bevor Sie diesen <strong>Antrag</strong> unterschreiben, lesen Sie bitte <strong>auf</strong> Seite 8 „Wichtige Erklärungen und Hinweise“, insbesondere die „Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />
(BDSG)“. Die Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers ggf. des gesetzlichen Vertreters gelten für alle beantragten <strong>Versicherungen</strong>. Unrichtige Beantwortung vorstehender Fragen nach Gefahrenumständen<br />
sowie arglistiges Verschweigen auch sonstiger Gefahrenumstände können den Versicherer berechtigen, den Versicherungsschutz zu versagen. Eine Durchschrift dieses <strong>Antrag</strong>s wird<br />
Ihnen nach Unterschrift sofort ausgehändigt. Bestandteile des <strong>Antrag</strong>s sind auch die Seiten 8 bis 11.<br />
Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen bei der INTER Allgemeine Versicherung AG ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist<br />
beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des<br />
Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an INTER Allgemeine Versicherung AG, Erzbergerstr. 9-15 in 68165 Mannheim (oder Postfach 10 16 16,<br />
68016 Mannheim). Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 0621 427-944, per E-Mail an die E-Mail-Adresse: Widerruf@inter.de.<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den <strong>auf</strong> die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt<br />
haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der <strong>auf</strong> die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten.<br />
Der Prämienbetrag, der <strong>auf</strong> den Zeitraum vor und nach Zugang Ihres Widerrufs <strong>auf</strong>zuteilen ist, errechnet sich aus der im Versicherungsschein genannten Prämie, dem dort angegebenen<br />
Prämienzahlungszeitraum und der Dauer des Versicherungsschutzes bis zum Widerruf. Die genaue Höhe des einzubehaltenden Betrags hängt also davon ab, zu welchem Zeitpunkt nach<br />
Versicherungsbeginn uns Ihr Widerruf zugeht und kann erst zu diesem Zeitpunkt beziffert werden. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach<br />
Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und<br />
gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.<br />
Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 VVG wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender<br />
Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag <strong>auf</strong>weist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten <strong>auf</strong> der Grundlage einer Vereinbarung<br />
zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.<br />
Besondere Hinweise<br />
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag <strong>auf</strong> Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />
Ich bin damit einverstanden, dass der Versicherungsschutz schon vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.<br />
Hiermit bestätige ich, dass ich allein zur Geschäftsführung berechtigt bin und die anderen Gesellschafter davon ausgeschlossen sind.<br />
Ich bin berechtigt, auch die anderen restlichen Gesellschafter zu verpflichten.<br />
Ich bestätige als Vermittler, dass außer den hier gemachten Angaben mir<br />
gegenüber weder mündlich noch schriftlich weitere Erklärungen abgegeben<br />
wurden. Die Unterschriften wurden von den jeweiligen Personen getätigt.<br />
Ort, Datum Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers Unterschrift, Stempel des Vermittlers<br />
(bei Minderjährigen Mitunterschrift des gesetzlichen Vertreters)<br />
Dieser <strong>Antrag</strong> umfasst 11 Seiten. Diese habe ich zur Kenntnis genommen – insbesondere „Wichtige Erklärungen und Hinweise“. Ferner habe ich/haben wir das Informationsblatt „Wichtiger Hinweis zur<br />
Beantwortung von Fragen des Versicherers im Zusammenhang mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen“ gelesen und zur Kenntnis genommen.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers<br />
(bei Minderjährigen Mitunterschrift des gesetzlichen Vertreters)<br />
S99980265116000<br />
Seite 7 von 11
Wichtige Erklärungen und Hinweise<br />
S99980265116000<br />
A: Allgemeine Hinweise und Verbraucherinfor mationen<br />
1. Für die <strong>Versicherungen</strong> gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und das Recht<br />
der Bundesrepublik Deutschland.<br />
2. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs<strong>auf</strong>sicht<br />
– Bereich <strong>Versicherungen</strong> – Graurheindorfer Str. 108 · 53117 Bonn.<br />
Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. Damit ist für Sie als besonderer<br />
Service die Möglichkeit eröffnet, den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch<br />
zu nehmen, wenn Sie mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein sollten. Sie müssten die<br />
Beschwerde innerhalb von acht Wochen einreichen. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.<br />
Versicherungsombudsmann e.V.<br />
Postfach 080 632, 10006 Berlin<br />
Tel.: 01804 224424, Fax: 01804 224425<br />
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de<br />
3. Nebenabreden mit dem Vermittler sind ungültig. Der Vermittler ist nicht berechtigt, über die Bedeutung<br />
oder Erheblichkeit der in diesem <strong>Antrag</strong> gestellten Fragen verbindliche Erklärungen namens<br />
des Versicherers abzugeben. Für die Richtigkeit der Angaben bin ich auch dann verantwortlich, wenn<br />
ein Dritter, z. B. der Vermittler, den <strong>Antrag</strong> niederschreibt.<br />
4. Gebühren und Kosten für die Aufnahme des <strong>Antrag</strong>es werden nicht erhoben. Die Vermittler der<br />
INTER Versicherungsgruppe sind nicht berechtigt, Prämien zu kassieren.<br />
5. Vertragsgrundlagen<br />
5.1 Dynamische <strong>Firmen</strong>versicherung (Inhalt)<br />
a) Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen:<br />
aa) Feuerversicherung<br />
– Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2008)<br />
– Zusatzbedingungen:<br />
Besondere Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren in der Feuerversicherung<br />
(ECB 2008)<br />
a. Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung (§ 3),<br />
b. Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen (§ 4),<br />
c. Wasserlöschanlagen-Leckage (§ 5), sofern jeweilige Gefahr bzw. Gefahrengruppe<br />
beantragt<br />
bb) Einbruchdiebstahl- einschließlich Vandalismusversicherung<br />
– Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung<br />
(AERB 2008)<br />
cc) Leitungswasserversicherung<br />
– Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB 2008)<br />
dd) Sturm- einschließlich Hagelversicherung<br />
– Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2008)<br />
ee) Erweiterte Elementarschadenversicherung<br />
– Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2008)<br />
– Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden bei<br />
gewerblichen Risiken (BEG 2008)<br />
ff) Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU)<br />
– Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungs-Versicherung<br />
(Klein-BU-Versicherung ZKBU 2008)<br />
b) Klauseln:<br />
– 1401 bzw. 1402, sofern Freizügigkeit zwischen Versicherungsorten beantragt<br />
– 1701 (Summenanpassung für die Versicherung beweglicher Sachen)<br />
– 1713 (Selbstbehalt bei gekürzter Versicherungssumme)<br />
– 1803, sofern Vertrag durch Makler vermittelt<br />
– 3602 (Elektrische Anlagen)<br />
– 3603 (Prüfung von elektrischen Anlagen)<br />
– 3604 (Nichtanwendung von Sicherheitsvorschriften)<br />
– 3610 (Brandschutzanlagen), sofern vorhanden<br />
– 3611 (Überwachung von Anlagen zur Erzeugung von elektrischem Strom)<br />
– 3801 (Anzeigen des Versicherungsnehmers zur Feuer- oder zur Feuerbetriebsunterbrechungs<br />
versicherung)<br />
– 4602 (Einbruchmeldeanlagen), sofern vorhanden<br />
sowie die in den vereinbarten Deckungskonzepten Standard-Deckung oder Standard-Plus-<br />
Deckung bezeichneten Klauseln.<br />
5.2 Mittlere Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (MFBU)<br />
a) Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen:<br />
– Allgemeine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungs-Bedingungen (FBUB 2008)<br />
– Positionen-Erläuterung zur Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung<br />
– Sonderbedingungen für die Mittlere Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung<br />
(MFBU 2008)<br />
Zusatzbedingungen:<br />
– Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Feuer-<br />
Betriebsunterbrechungs-Versicherung (EMBUB 2008), sofern Elementar beantragt<br />
– Besondere Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren in der Feuer-<br />
Betriebsunterbrechungs-Versicherung (ECBUB 2008)<br />
a) Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung (§ 3),<br />
b) Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen (§ 4),<br />
c) Wasserlöschanlagen-Leckage (§ 5),<br />
d) Leitungswasser (§ 6),<br />
e) Sturm, Hagel (§ 7),<br />
f) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub (§ 8),<br />
sofern jeweilige Gefahr bzw. Gefahrengruppe beantragt<br />
b) Klauseln:<br />
– 8101 (Ertragsausfallschäden durch radioaktive Isotope), sofern beantragt<br />
– 8114 (Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität), sofern<br />
beantragt<br />
– 8501 (Überjährige Haftzeit bis zu 24 Monaten), sofern beantragt<br />
– 8602 (Elektrische Anlagen)<br />
– 8603 (Prüfung von elektrischen Anlagen)<br />
– 8604 (Nichtanwendung von Sicherheitsvorschriften)<br />
– 8610 (Brandschutzanlagen), sofern vorhanden<br />
– 8611 (Ertragsausfallschäden infolge Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von<br />
nicht duplizierten Daten und Programmen), sofern beantragt<br />
– 8650 (Einbruchmeldeanlagen), sofern vorhanden<br />
– 8803, sofern Vertrag durch Makler vermittelt<br />
– 8805 (Anzeigen des Versicherungsnehmers zur Feuer- oder zur Feuerbetriebsunter -<br />
brechungs versicherung)<br />
– 8901 (Sachverständigenverfahren bei Zusammentreffen mit einer Maschinen-Betriebsunterbrechungs<br />
versicherung, sofern Maschinen-BU besteht)<br />
sowie die in der ggf. vereinbarten Pauschaldeklaration bezeichneten Klauseln.<br />
5.3 Betriebsschließungsversicherung (BSV)<br />
– Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Betrieben gegen Schäden <strong>auf</strong>grund behördlicher<br />
Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (Betriebsschließung) (BSV 2008)<br />
– Positionen-Erläuterung zur Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung<br />
5.4 Glasversicherung<br />
a) Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGlB 2008)<br />
b) Klauseln:<br />
– 711 (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Luftfahrzeuge), sofern beantragt<br />
– 732 (Blei-, Messing- oder Eloxalverglasung, Transparentes Glasmosaik), sofern Außenund/oder<br />
Innenverglasung beantragt<br />
– 735 (Waren und Dekorationsmittel), sofern Außen- und/oder Innenverglasung beantragt<br />
– 753 (Werbeanlagen), sofern beantragt<br />
– 783, sofern Vertrag durch Makler vermittelt<br />
5.5 Haftpflichtversicherung<br />
– Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie<br />
– Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR).<br />
6. Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)<br />
Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den <strong>Antrag</strong>sunterlagen<br />
oder der Vertragsdurchführung (Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an<br />
Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung<br />
des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der<br />
Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. – GDV – zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer<br />
übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten<br />
(Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen.<br />
Ich willige ferner ein, dass die Versicherer der INTER Versicherungsgruppe, soweit dies der ordnungsgemäßen<br />
Durchführung meiner Versicherungs ange legen heiten dient, allgemeine <strong>Antrag</strong>s-, Vertragsund<br />
Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an ihre Vertreter weitergeben.<br />
Ohne Einfluss <strong>auf</strong> den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler<br />
meine allgemeinen <strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung<br />
auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen.<br />
Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei <strong>Antrag</strong>stellung vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung<br />
Kenntnis nehmen konnte, das mir zu dem gesetzlich für die anderen Verbraucherinformationen<br />
vorgesehenen Zeitpunkt – <strong>auf</strong> Wunsch auch sofort – überlassen wird.<br />
7. Vertragsrechtliche Bestimmungen<br />
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem <strong>Antrag</strong>, nach den bei den einzelnen<br />
Sparten <strong>auf</strong>geführten Allgemeinen Versicherungsbestimmungen und Klauseln sowie nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen. Es gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.<br />
8. Vertragsstatus<br />
Die <strong>auf</strong>grund dieses <strong>Antrag</strong>es abgeschlossenen <strong>Versicherungen</strong> sind rechtlich selbstständige und voneinander<br />
unabhängige Verträge.<br />
9. Vorläufige Deckung<br />
a) Beginn<br />
Der Vertrag über die vorläufige Deckung wird mit entsprechender schriftlicher Erklärung des<br />
Versicherers oder einer hierzu bevollmächtigten Person ab dem vereinbarten Zeitpunkt wirksam.<br />
b) Inhalt<br />
Der Vertrag über die vorläufige Deckung richtet sich nach den Vertragsgrundlagen der INTER<br />
Allgemeine Versicherung AG, die dem endgültigen Versicherungsvertrag zugrunde liegen sollen.<br />
Der Versicherungsnehmer erhält die für die vorläufige Deckung geltenden Versiche rungsbedingungen<br />
und die Information für Versicherungsnehmer zusammen mit dem Versicherungs<br />
schein.<br />
c) Ende<br />
Der Vertrag über die vorläufige Deckung endet mit dem Beginn des endgültigen Ver si cherungsschutzes.<br />
Kommt der endgültige Versicherungsvertrag nicht zustande, weil der Versiche<br />
rungsnehmer seinen <strong>Antrag</strong> nach § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes widerruft oder<br />
einen Widerspruch nach § 5 Absatz 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes erklärt,<br />
endet die vorläufige Deckung mit dem Zugang des Widerrufs oder des Widerspruchs beim<br />
Ver sicherer.<br />
Der Versicherer und der Versicherungsnehmer können den Vertrag über die vorläufige Deckung<br />
jederzeit kündigen. Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung erst nach Abl<strong>auf</strong> von<br />
zwei Wochen nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.<br />
d) Wegfall des Versicherungsschutzes<br />
Der Versicherungsschutz aus einer vorläufigen Deckung entfällt rückwirkend, wenn der Versi<br />
cherungsnehmer die Prämie für die vorläufige Deckung oder, falls eine gesonderte Prämie<br />
für die vorläufige Deckung nicht erhoben wird, die Prämie für den endgültigen Versicherungsvertrag<br />
nicht rechtzeitig gezahlt hat, und er dies zu vertreten hat.<br />
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Zugang der Deckungszusage und<br />
der Zahlungs<strong>auf</strong>forderung erfolgt.<br />
e) Prämie<br />
Sofern in diesem Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, steht dem Versicherer als Prämie<br />
für die vorläufige Deckung ein der L<strong>auf</strong>zeit der vorläufigen Deckung entsprechender Teil der<br />
Prä mie zu, der beim Zustandekommen des endgültigen Versicherungsvertrages für diesen zu<br />
zahlen wäre.<br />
10. Regressverzicht der Feuerversicherer<br />
Unser Unternehmen ist dem Abkommen der Feuerversicherer über einen Regressverzicht bei übergreifenden<br />
Feuerschäden beigetreten. Der Verzicht erfasst Regressforderungen, soweit diese 150.000 EUR<br />
übersteigen, bis zum Betrag von 600.000 EUR. Auf Regressforderungen unter 150.000 EUR verzichten<br />
die Abkommensunternehmen nicht, weil sie sich gegen Regresse in dieser Höhe durch Abschluss<br />
einer Haftpflichtversicherung selbst schützen können.<br />
11. Schweigepflichtentbindung: Ich ermächtige die INTER Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft<br />
bei allen Vorversicherern des im <strong>Antrag</strong> nachgefragten Zeitraumes alle risikorelevanten Daten,<br />
insbesondere die Anzahl und Höhe der Vorschäden, nachzuprüfen.<br />
Seite 8 von 11
B: Erläuterungen zur Dynamischen <strong>Firmen</strong> ver sicherung (Inhalt)<br />
1. Summenanpassung<br />
Die Versicherungssumme für Betriebseinrichtung, Vorräte und Vorsorge erhöht oder vermindert sich<br />
zur Anpassung an Wertänderungen der versicherten Sachen mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres<br />
entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte<br />
Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte verändert hat (Klausel 1701 – Summenanpassung<br />
für die Versicherung beweglicher Sachen). Haftungs- und Entschädigungsgrenzen bleiben hiervon<br />
unberührt.<br />
2. Zusätzliche Einschlüsse<br />
Die Einbruchdiebstahlversicherung schließt Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch (Abschnitt<br />
“A” § 1 Nr. 1 b) AERB 2008) ein.<br />
Darüber hinaus gelten die Entschädigungsgrenzen, zusätzliche und ggf. sonstige Einschlüsse<br />
der Pauschaldeklaration Dynamische <strong>Firmen</strong>versicherung (Inhalt) „Standard-Deckung“ bzw.<br />
– sofern beantragt – „Standard-Plus-Deckung“ (II., III., IV.). Siehe Seite 10 und 11.<br />
3. Versicherung zusätzlicher Gefahren in der Feuerversicherung (EC-Gefahren)<br />
Die Versicherung der „EC-Gefahren“ zur Feuerversicherung erstreckt sich <strong>auf</strong> die Gefahrengruppen<br />
a) Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung und<br />
b) Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen.<br />
Der Versicherer leistet Entschädigung je Versicherungsfall höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme,<br />
maximal bis zu einer Höhe von 50.000 EUR (Jahreshöchstentschädigung).<br />
Je Versicherungsfall gilt jeweils eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000 EUR für die Inhalts- und<br />
Betriebsunterbrechungsversicherung.<br />
Die Deckungseinschlüsse Nr. II. 1, 2 , Nr. III. 1, 2, 3 und 10 der vertraglich vereinbarten Pauschaldeklaration<br />
sind nicht Gegenstand der Versicherung zusätzlicher Gefahren in der Feuerversicherung<br />
(EC-Gefahren).<br />
4. Erweiterte Elementarschadenversicherung<br />
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch a) Überschwemmung, b) Rückstau,<br />
c) Erdbeben, d) Erdfall, e) Erdrutsch, f) Schneedruck, g) Lawinen und h) Vulkanausbruch zerstört<br />
oder beschädigt werden oder abhanden kommen.<br />
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Abl<strong>auf</strong> von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn<br />
(Wartezeit).<br />
Je Versicherungsfall gilt ein Selbstbehalt in Höhe von 2 % der Versicherungssumme, mindestens<br />
1.000 EUR, maximal 10.000 EUR.<br />
Die Erweiterte Elementarschadenversicherung kann nur dann abgeschlossen werden, wenn<br />
auch alle übrigen Gefahren (F, ED, Lw, St) versichert gelten.<br />
Kein Versicherungsschutz wird geboten für Inhalt-/BU-Risiken in Gebäuden:<br />
– der Bauartklasse III, IV, V (Außenwände der Gebäude überwiegend aus Holz und/oder mit Holz,<br />
Ried, Schilf oder Stroh eingedeckt – Weichdach –),<br />
– die sich in exponierter Lage befinden,<br />
– wenn sich die Versicherungsräume unter Erdgleiche befinden,<br />
– die in den letzten 10 Jahren von einem Elementarschaden betroffen waren,<br />
– in folgenden Postleitzahlbereichen:<br />
PLZ PLZ PLZ<br />
von bis von bis von bis<br />
50170 50171 71111 72585<br />
50189 71155 72654<br />
52062 72070 72149 72657<br />
52066 52072 72336 72667<br />
52078 52146 72379 72393 72760 72810<br />
52222 52382 72406 72475 72818 72829<br />
52388 52393 72479 72501 79400<br />
52399 52441 72510 72513 79415<br />
52457 52499 72517 72519 79539 79639<br />
52531 72531 79689<br />
71093 72555 88515<br />
Erläuterungen zu den Gefahren<br />
A: Überschwemmung<br />
Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen<br />
Mengen von Oberflächenwasser durch<br />
a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,<br />
b) Witterungsniederschläge,<br />
c) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von a) oder b).<br />
Nicht versichert sind – ohne Rücksicht <strong>auf</strong> mitwirkende Ursachen – Schäden durch<br />
a) Sturmflut;<br />
b) Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen.<br />
B: Rückstau<br />
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden)<br />
Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren<br />
oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.<br />
C: Erdbeben<br />
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge<br />
im Erdinnern ausgelöst wird.<br />
D: Erdfall<br />
Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. Nicht versichert<br />
sind Schäden durch Trockenheit oder Austrocknung.<br />
E: Erdrutsch<br />
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.<br />
F: Schneedruck<br />
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.<br />
G: Lawinen<br />
Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich der bei ihrem<br />
Abgang verursachten Druckwelle.<br />
H: Vulkanausbruch<br />
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen,<br />
Asche-Eruptionen oder dem Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen.<br />
Wichtiger Hinweis zu den Sicherheitsvorschriften<br />
Die besonderen Sicherheitsvorschriften gemäß § 11 Besondere Bedingungen für die Versicherung<br />
weiterer Elementarschäden bei gewerblichen Risiken (BEG 2008) sind zu beachten.<br />
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer unter den in Abschnitt<br />
“B” § 8 Nr. 1 b) und Nr. 3 AStB 2008 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt<br />
oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.<br />
C: Erläuterungen zur Mittleren Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung<br />
(MFBU)<br />
1. 48-Stundenklausel (Klausel 8701)<br />
Für Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen des Betriebes von weniger als 48 Stunden wird<br />
keine Entschädigung geleistet.<br />
2. Pauschaldeklaration Betriebsunterbrechungsversicherung<br />
Zusätzliche Einschlüsse <strong>auf</strong> Erstes Risiko<br />
Die Betriebsunterbrechungsversicherung schließt folgende Leistungen bis insgesamt 20 %<br />
der Versicherungssumme (ohne Nachhaftung), maximal 50.000 EUR ein:<br />
• Ertragsausfallschäden infolge von Bränden innerhalb von Räucher-, Trocken- und sonstigen<br />
Erhitzungsanlagen (Klausel 8111)<br />
• Vertragsstrafen wegen Nicht- oder Schlechterfüllung von Liefer- oder Abnahmeverpflichtungen,<br />
die infolge eines versicherten Ertragsausfallschadens innerhalb der Haftzeit anfallen<br />
(Klausel 8106)<br />
• Wertverluste und zusätzliche Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass vom Sachschaden<br />
nicht betroffene Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und unfertige Erzeugnisse infolge eines versicherten<br />
Ertragsausfallschadens vom Versicherungsnehmer nicht mehr bestimmungsgemäß<br />
verwendet werden können (Klausel 8107)<br />
• Zusätzliche Standgelder und ähnliche Mehr<strong>auf</strong>wendungen, weil Lagerflächen nicht mehr<br />
zur Verfügung stehen oder Transportmittel nicht mehr entladen werden können (Klausel 8108)<br />
• Sachverständigenkosten, die durch den Versicherungsnehmer im Sachverständigenverfahren<br />
zu tragen sind, soweit der entschädigungspflichtige Schaden 50.000 EUR übersteigt<br />
(Klausel 8301)<br />
Die Entschädigung wird je Versicherungsfall um 10 %, mindestens 500 EUR gekürzt.<br />
3. Versicherung weiterer Elementarschäden in der Feuer-Betriebsunterbrechungs-<br />
Versicherung<br />
Versichert sind Ertragsausfallschäden infolge Sachschäden, die durch a) Überschwemmung,<br />
b) Rückstau, c) Erdbeben, d) Erdfall, e) Erdrutsch, f) Schneedruck, g) Lawinen und h) Vulkanausbruch<br />
entstanden sind.<br />
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Abl<strong>auf</strong> von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn<br />
(Wartezeit).<br />
Je Versicherungsfall gilt ein Selbstbehalt in Höhe von 1 % der Versicherungssumme, mindestens<br />
2.000 EUR, maximal 15.000 EUR.<br />
Im übrigen gelten die unter „B: Erläuterungen zur Dynamischen <strong>Firmen</strong>versicherung (Inhalt) 4. Erweiter<br />
te Elementarschadenversicherung“ genannten Annahmerichtlinien auch für die Versicherung weiterer<br />
Elementarschäden in der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung.<br />
Wichtiger Hinweis zu den Sicherheitsvorschriften<br />
Die besonderen Sicherheitsvorschriften gemäß § 12 Besondere Bedingungen für die Versicherung<br />
weiterer Elementarschäden in der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (EMBUB 2008) sind<br />
zu beachten.<br />
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer unter den in Abschnitt<br />
“B” § 8 Nr. 1 b) und Nr. 3 FBUB 2008 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt<br />
oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.<br />
4. Versicherung zusätzlicher Gefahren in der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung<br />
(EC-Gefahren)<br />
Die Versicherung der „EC-Gefahren“ zur Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung erstreckt sich<br />
<strong>auf</strong> die Gefahrengruppen<br />
a) Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung und<br />
b) Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen.<br />
Der Versicherer leistet Entschädigung je Versicherungsfall höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme<br />
(ohne Nachhaftung), maximal bis zu einer Höhe von 50.000 EUR (Jahreshöchstentschädigung).<br />
Je Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000 EUR.<br />
5. Erweiterung des Versicherungsschutzes <strong>auf</strong> Ertragsausfallschäden durch<br />
a) Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von nicht duplizierten Daten und Programmen<br />
(Klausel 8611)<br />
Der Versicherer leistet Entschädigung je Versicherungsfall höchstens bis zu 10 % der vereinbarten<br />
Versicherungssumme (ohne Nachhaftung).<br />
Je Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des entschädigungspflichtigen<br />
Betrages einschließlich Aufwendungsersatz.<br />
b) Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität (Klausel 8114)<br />
Der Versicherer leistet Entschädigung je Versicherungsfall höchstens bis zu 50 % der vereinbarten<br />
Versicherungssumme (ohne Nachhaftung), maximal bis zu einer Höhe von 50.000 EUR<br />
Je Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des entschädigungspflichtigen<br />
Betrages einschließlich Aufwendungsersatz.<br />
S99980265116000<br />
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D: Erläuterungen zur Betriebs schließungs ver sicherung (BSV)<br />
Schließungsschaden<br />
Der Versicherer ersetzt im Falle einer behördlich angeordneten Schließung (Abschnitt “A” § 1 Nr. 1 a) AVB BSV 2008) den Schaden in Höhe der vereinbarten Tagesentschädigung für jeden Tag der Betriebsschließung<br />
bis zu maximal 40 Tagen. Tage, an denen der Betrieb auch ohne die behördliche Schließung geschlossen wäre, zählen nicht als Schließungstage. Die Entschädigung darf nicht zu einer Bereicherung<br />
führen.<br />
Warenschaden<br />
Um eine Unterversicherung (Abschnitt “A” § 7 Nr. 2 AVB BSV 2008) zu vermeiden, ist als Versicherungssumme der Höchstwert der Vorräte und Waren in den kommenden 12 Monaten festzulegen.<br />
Kein Versicherungsschutz kann geboten werden für folgende Betriebsarten:<br />
– Betriebe, die lebende Tiere halten<br />
– Freibankfleischer<br />
– Geflügelhandel und -verarbeitungsbetriebe<br />
– Lebensmittelimporteure<br />
– Not- und Krankschlachtungsbetriebe<br />
– Saisonbetriebe<br />
– Tierzuchtbetriebe (z. B. Schweinemästereien)<br />
– Wildhandel und -verarbeitungsbetriebe<br />
Anfragepflichtig sind Eisdielen und Eiscafes.<br />
Pauschaldeklaration Betriebsschließungsversicherung<br />
Besondere Leistungseinschlüsse<br />
Die Betriebsschließungsversicherung schließt folgende Leistungen ein:<br />
• Verlängerte Haftzeit<br />
Zahlungsdauer der Tagesentschädigung für jeden Tag der Betriebsschließung<br />
(Abschnitt “A” § 2 Nr. 3 a) AVB BSV 2008)<br />
• Unterversicherungsverzicht (Schließungsschaden)<br />
(Abschnitt “A” § 2 Nr. 3 a) AVB BSV 2008)<br />
• Desinfektionskosten für Betriebsräume/-einrichtungen (Abschnitt “A” § 2 Nr. 3 b) AVB BSV 2008)<br />
• Brauchbarmachung oder Vernichtung der Vorräte und Waren (Abschnitt “A” § 2 Nr. 3 c) AVB BSV 2008)<br />
• Desinfektionskosten von Vorräten und Waren (Abschnitt “A” § 2 Nr. 3 c) AVB BSV 2008)<br />
• Bruttolohn- und Gehalts<strong>auf</strong>wendungen bei Tätigkeitsverboten (Abschnitt “A” § 2 Nr. 3 d) AVB BSV 2008)<br />
• Ermittlungs- und Beobachtungskosten (Abschnitt “A” § 2 Nr. 3 e) AVB BSV 2008)<br />
bis zu maximal 40 Tage<br />
vereinbart<br />
bis zur 6-fachen Tagesentschädigung<br />
bis zu 10 % der Versicherungssumme für Warenschaden<br />
bis zu 10 % der Versicherungssumme für Warenschaden<br />
für die beschäftigten Personen bzw. des Betriebsinhabers für eine Ersatzkraft<br />
längstens für 6 Wochen<br />
insgesamt bis zur Tagesentschädigung<br />
bis zur 6-fachen Tagesentschädigung<br />
• Selbstbeteiligungen (Abschnitt “A” § 2 Nr. 7 AVB BSV 2008)<br />
• Fremdes Eigentum im Besitz des Versicherungsnehmers (Abschnitt “A” § 5 Nr. 3 AVB BSV 2008)<br />
Die Entschädigungsgrenzen z. B. bei mehrfacher Anordnung (Abschnitt “A” § 2 Nr. 5 AVB BSV 2008), bei Betriebsschließung<br />
und Tätigkeitsverboten (Abschnitt “A” § 2 Nr. 6 AVB BSV 2008) sind zu beachten.<br />
keine<br />
versichert<br />
E: Erläuterungen zur Glasversicherung für Geschäfte und Betriebe<br />
Außenverglasungen:<br />
Sch<strong>auf</strong>enster, Stabilisierungsstreifen, Fenster, Türen, Oberlichter, Lichtbänder, Wände, Tür- und Wind fanganlagen, Außenschaukästen und -vitrinen, Dächer, Überdachungen, Dachfenster, Brüstungen (z. B. Balkone),<br />
Wetterschutzvorbauten, Wand- und Säulenverkleidungen sowie Glas- und Kunststoffscheiben, -platten, -spiegel ohne künstlerische Bearbeitung, Glasbausteine und Profilbaugläser.<br />
Innenverglasungen:<br />
Vitrinen, Theken, Schränke, Tisch- und Dekorationsplatten, Stand- und abnehmbare Wandspiegel, Bilderverglasungen, Türen, Fenster, Trennwände, Sch<strong>auf</strong>ensterabschlüsse, Wand-, Decken-, Säulen ver kleidungen,<br />
Brüstungen (z. B. Treppen) sowie Glas- und Kunststoffscheiben, -platten, -spiegel ohne künstlerische Bearbeitung, Glasbausteine und Profilbaugläser.<br />
F: Pauschaldeklaration Dynamische <strong>Firmen</strong>versicherung (Inhalt)<br />
S99980265116000<br />
Versicherungsumfang Standard-Deckung Standard-Plus-Deckung<br />
Nr. Pauschaldeklarationen Dynamische <strong>Firmen</strong>versicherung (Inhalt) bis<br />
%<br />
II.<br />
Entschädigungsgrenzen<br />
Die Entschädigung für versicherte Sachen gemäß Nr. I. (Betriebseinrichtung, Vorräte/Waren) ist, errechnet aus der<br />
Versicherungssumme, begrenzt für Schäden:<br />
III.<br />
höchstens<br />
EUR<br />
bis<br />
%<br />
höchstens<br />
EUR<br />
In der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung<br />
1. innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, jedoch außerhalb des Grundstücks, <strong>auf</strong> dem der Versicherungsort liegt, ohne<br />
Sachen gemäß Nr. II.2 und III.9 (Standard-Deckung) bzw. III.10 (Standard-Plus-Deckung) (Abhängige Außenversicherung –<br />
Klauseln 3412, 5412 und 6412). 20 25.000 20 50.000<br />
In der Feuer- und Leitungswasserversicherung<br />
2. im Freien <strong>auf</strong> dem Grundstück, <strong>auf</strong> dem der Versicherungsort liegt, ohne Sachen gemäß Nr. II.1 und III.9<br />
(Standard-Deckung) bzw. III.10 (Standard-Plus-Deckung). 20 25.000 – 100.000<br />
In der Feuerversicherung<br />
3. an Räucher-, Trocknungs- und ähnlichen Erhitzungsanlagen sowie an deren Inhalt, wenn der Brand innerhalb der Anlagen<br />
ausgebrochen ist (Klausel 3102). 10 5.000 10 10.000<br />
In der Einbruchdiebstahlversicherung<br />
4. die – insbesondere an Sch<strong>auf</strong>ensterinhalt – eintreten, ohne dass der Täter das Gebäude betritt. 10 5.000 10 10.000<br />
5. in Schaukästen und Vitrinen außerhalb des Versicherungsortes, aber <strong>auf</strong> dem Grundstück, <strong>auf</strong> dem der Versicherungsort liegt,<br />
und in dessen unmittelbarer Umgebung (Klausel 4402). 10 1.500 10 2.500<br />
Zusätzliche Einschlüsse<br />
Zusätzlich sind <strong>auf</strong> Erstes Risiko versichert (Prozentsätze berechnet aus der Versicherungssumme nach Nr. I.):<br />
Die nachfolgenden pauschal versicherten Kosten und sonstigen Positionen gelten insgesamt je Versicherungsfall zusätzlich<br />
bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme nach Nr. I., maximal 150.000 EUR, versichert. – x<br />
1.<br />
In der Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturm- und Erweiterten Elementarschadenversicherung<br />
Bargeld, Urkunden (z. B. Sparbücher und sonstige Wertpapiere); außerdem – sofern es sich nicht um Vorräte oder Waren<br />
handelt – Briefmarken, Münzen und Medaillen, Schmucksachen, Perlen und Edelsteine, <strong>auf</strong> Geldkarten und sonstigen Wertträgern<br />
(z. B. Telefonkarten) geladene Beträge, unbearbeitete Edelmetalle sowie Sachen aus Edelmetallen, ausgenommen<br />
Sachen, die dem Raumschmuck dienen,<br />
a) in verschlossenen VdS-Wertschutzschränken (Mindestgewicht 1.000 kg oder gemäß Herstellervorgaben verankert), Panzer-<br />
Geldschränken, gepanzerten Geldschränken, Wertschränken der Sicherheitsstufe C oder mehrwandigen Stahlschränken mit<br />
einem Mindestgewicht von jeweils 300 kg oder eingemauerten Stahlwandschränken mit mehrwandiger Tür.<br />
b) unter anderem Verschluss in Behältnissen, die erhöhte Sicherheit gewähren, und zwar auch gegen Wegnahme des Behältnisses<br />
selbst.<br />
c) außerhalb dieser Behältnisse.<br />
10<br />
10<br />
10<br />
7.500<br />
1.000<br />
500<br />
10<br />
10<br />
10<br />
10.000<br />
1.500<br />
750<br />
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Versicherungsumfang Standard-Deckung Standard-Plus-Deckung<br />
Nr. Pauschaldeklarationen Dynamische <strong>Firmen</strong>versicherung (Inhalt) bis<br />
%<br />
Die Entschädigung der Nr. III.1 b) und III.1 c) ist <strong>auf</strong> insgesamt 1.000 EUR (Standard-Deckung) bzw. 1.500 EUR<br />
(Standard-Plus-Deckung) je Versicherungsfall begrenzt.<br />
IV.<br />
höchstens<br />
EUR<br />
bis<br />
%<br />
höchstens<br />
EUR<br />
2. Geschäftsunterlagen (z. B. Akten, Geschäftsbücher, Karteien, Pläne, Zeichnungen), Daten und Programme (Wiederherstellungskosten);<br />
nicht versichert sind Daten und Programme, die für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendig (Systemprogrammdaten<br />
aus Betriebssystemen) bzw. die <strong>auf</strong> einem zum Verk<strong>auf</strong> bestimmten Datenträger gespeichert sind (Handelsware). 10 15.000 10 25.000<br />
3. Kosten für neuerlichen Lizenzerwerb von versicherten Daten und Programmen (Nr. III. 2); die zusätzlichen Kosten entstehen, weil<br />
die Daten oder Programme durch Kopierschutz-, Zugriffsschutz- oder vergleichbare Vorkehrungen (z. B. Kopierschutzstecker<br />
oder Verschlüsselungsmaßnahmen) gesichert sind. 10 500 10 2.500<br />
4. Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner typengebundene, für die l<strong>auf</strong>ende Produktion nicht mehr<br />
benötigte Fertigungsvorrichtungen (Zeitwert). 10 15.000 10 25.000<br />
5. Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten, ferner in der Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Erweiterten Elementarschadenversicherung<br />
auch Abbruchkosten, in der Feuerversicherung auch Feuerlöschkosten. 20 50.000 –<br />
6. Abbruch-, Aufräum-, Abfuhr- und Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen (Klausel 1101). 10 25.000 –<br />
7. Mehrkosten durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung<br />
(Preisdifferenz-Versicherung – Klausel 1301). 10 15.000 –<br />
8.<br />
In der Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturm- und Erweiterten Elementarschadenversicherung<br />
Mehrkosten durch Technologiefortschritt (Klausel 1304)<br />
nicht<br />
versichert<br />
9. Sachverständigenkosten (Klausel 1302)<br />
Ersatz von 80 % des vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kostenanteils, den der Versicherungsnehmer im Sachverständigenverfahren<br />
zu tragen hat, soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000 EUR übersteigt. 10 15.000 –<br />
10.<br />
Versicherungssumme<br />
Versicherungssumme<br />
Versicherungssumme<br />
Versicherungssumme<br />
Versicherungssumme<br />
In der Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Erweiterten Elementarschadenversicherung<br />
an der Außenseite des Gebäudes angebrachte Antennen-, Gefahrenmelde-, Beleuchtungs- und Leuchtröhrenanlagen, Klimaanlagen,<br />
Schilder und Transparente, Markisen, Blendläden, Schutz- und Trennwände, Überdachungen, soweit der Versicherungsnehmer<br />
dafür die Gefahr trägt. 10 5.000 10 30.000<br />
11. Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen (ohne Restwerte)<br />
(Klausel 1306); Selbstbeteiligung je Versicherungsfall: 25 % 10 15.000 –<br />
12.<br />
Versicherungssumme<br />
In der Feuerversicherungerung<br />
Kosten für die Dekontamination von Erdreich (Klausel 3301); Selbstbeteiligung je Versicherungsfall: 15 %<br />
(Standard-Plus-Deckung) bzw. 25 % (Standard-Deckung) 10 10.000 10 25.000<br />
13. Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität (Klausel 3114); Selbstbeteiligung je<br />
Versicherungsfall: 750 EUR<br />
In der Einbruchdiebstahlversicherung<br />
14. Kosten für<br />
a) die Beseitigung von Gebäudeschäden und von Schäden an Schaukästen und Vitrinen außerhalb des Versicherungsortes,<br />
aber innerhalb des Grundstücks, <strong>auf</strong> dem der Versicherungsort liegt, und in dessen unmittelbarer Umgebung; ausgenommen<br />
Schäden an Sch<strong>auf</strong>enster-, Schaukästen- und Vitrinenverglasungen.<br />
b) Schlossänderungen an den Türen der Versicherungsräume, wenn Schlüssel zu diesen Türen durch einen Versicherungsfall<br />
oder durch einen außerhalb des Versicherungsortes begangenen Einbruchdiebstahl oder Raub abhanden gekommen sind.<br />
Die Entschädigung der Nr. III.14 a) und III. 14 b) ist <strong>auf</strong> insgesamt 7.500 EUR (Standard-Deckung) bzw. 15.000 EUR (Standard-<br />
Plus-Deckung) je Versicherungsfall begrenzt.<br />
10<br />
10<br />
nicht<br />
versichert 10 10.000<br />
15. Kosten für unvermeidliche, provisorische Sicherungsmaßnahmen an Fenstern – ausgenommen Sch<strong>auf</strong>enster-, Schaukästen und<br />
Vitrinenverglasung – und Türen nach einem Versicherungsfall (Notreparatur). 10 500 10 2.500<br />
16. Aufwendungen durch Abhandenkommen von Schlüsseln zu Tresorräumen, Geldschränken, mehrwandigen Stahlschränken mit<br />
einem Mindestgewicht von 300 kg oder eingemauerten Stahlwandschränken mit mehrwandiger Tür (Klausel 4301). 10 7.500 –<br />
17. Verluste an Bargeld, Vorräten und sonstigen Sachen durch Raub<br />
a) innerhalb des Versicherungsortes und des allseitig umfriedeten Grundstücks, <strong>auf</strong> dem der Versicherungsort liegt.<br />
10 30.000 10<br />
b) <strong>auf</strong> Transportwegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unter der Voraussetzung, dass nicht mehrere Transporte<br />
gleichzeitig unterwegs sind.<br />
10 15.000 10<br />
Sonstige Einschlüsse<br />
1.<br />
2.<br />
Spaltenspan<br />
In der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung<br />
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke (Klauseln 3401, 5401 und 6401).<br />
In der Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturm- und Erweiterten Elementarschadenversicherung<br />
Verzicht <strong>auf</strong> den Einwand der Unterversicherung<br />
Auf die Prüfung einer Unterversicherung wird im Versicherungsfall bei Schäden bis zu einer Höhe von<br />
5 % der Versicherungssumme nach Nr. I., maximal 10.000 EUR, verzichtet (Klausel 1702), solange Summenanpassung<br />
(Klausel 1701) vertraglich vereinbart ist.<br />
7.500<br />
7.500<br />
20<br />
20<br />
15.000<br />
15.000<br />
Versicherungssumme<br />
50.000<br />
25.000<br />
nicht<br />
versichert 150.000<br />
nicht<br />
versichert<br />
mitversichert<br />
3. Verzicht <strong>auf</strong> den Einwand der groben Fahrlässigkeit<br />
Abweichend von Abschnitt „B“ § 16 Nr. 1 b) AFB 2008, AERB 2008, AWB 2008 und AStB 2008 verzichtet der Versicherer im<br />
Versicherungsfall bei Schäden, deren Schadenhöhe den Betrag von 2.500 EUR (Standard-Deckung) bzw. 5.000 EUR<br />
(Standard-Plus-Deckung) nicht überschreitet, <strong>auf</strong> den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens und <strong>auf</strong> eine<br />
Leistungskürzung.<br />
Der Versicherungsnehmer hat die anspruchsbegründende Schadenhöhe nachzuweisen.<br />
Bei Schäden über 2.500 EUR (Standard-Deckung) bzw. 5.000 EUR (Standard-Plus-Deckung) entfällt dieser besondere<br />
Leistungseinschluss. versichert versichert<br />
S99980265116000<br />
Seite 11 von 11
S99980265116000<br />
Wichtiger Hinweis zur Beantwortung von Fragen <br />
des Versicherers im Zusammenhang mit dem Abschluss <br />
von Versicherungsverträgen<br />
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />
um über die Annahme Ihres <strong>Antrag</strong>s <strong>auf</strong> Abschluss eines Versicherungsvertrags entscheiden oder ein verbindliches Angebot für den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz<br />
abgeben zu können, müssen wir das individuelle Risiko einschätzen. Zu diesem Zweck stellen wir Ihnen Fragen in Textform, die Sie bitte genau lesen und beantworten. Falsche oder<br />
unvollständige Angaben können den Bestand Ihres Vertrages und Ihren Versicherungsschutz gefährden.<br />
Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht und die Rechtsfolgen, die im Falle der Verletzung dieser Pflicht eintreten können, sind in §§ 19 – 22 des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt. Bitte<br />
lesen Sie auch den unten abgedruckten Gesetzestext.<br />
1. Welche vorvertragliche Anzeigepflicht besteht?<br />
Sie erfüllen Ihre Anzeigepflicht, wenn Sie die gestellten Fragen vollständig und richtig beantworten. In Ihren Antworten müssen Sie angeben, was Ihnen – und wenn ein Vertreter für Sie<br />
handelt, auch diesem – und den zu versichernden Personen bekannt ist. Benötigen wir <strong>auf</strong>grund Ihrer Angaben weitere Auskünfte, können wir Nachfragen an Sie richten. Wir können<br />
Sie auch bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages danach fragen, ob zwischenzeitlich Risikoveränderungen eingetreten sind.<br />
2. Welche Rechtsfolgen können eintreten, wenn die Anzeigepflicht verletzt wird?<br />
Die Rechtsfolgen richten sich danach, ob die Anzeigepflicht unverschuldet oder schuldhaft verletzt wurde und welcher Grad des Verschuldens vorliegt. Machen Sie geltend, die Anzeigepflicht<br />
nicht vorsätzlich verletzt zu haben, müssen Sie einen nur geringeren Verschuldensgrad oder fehlendes Verschulden nachweisen.<br />
a) Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes<br />
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung können wir vom Vertrag zurücktreten. Versicherungsschutz besteht dann nicht, es sei denn die Anzeigepflichtverletzung<br />
ist weder für den Eintritt noch die Feststellung oder den Umfang der Leistungsverpflichtung ursächlich. Die Prämie gebührt uns bis zum Zugang der Rücktrittserklärung. Bei einer<br />
Lebensversicherung haben Sie Anspruch <strong>auf</strong> die Auszahlung eines ggf. vorhandenen Rückk<strong>auf</strong>swertes.<br />
b) Kündigung<br />
Bei einfach fahrlässiger oder unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung sind wir unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zur Kündigung des Vertrages berechtigt. In der Krankenversicherung<br />
ist bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung keine Kündigung möglich. Bei einer Lebensversicherung wandelt sich der Versicherungsvertrag in eine prämienfreie<br />
Versicherung um, sofern die dafür vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird.<br />
c) Vertragsänderung<br />
Der Rücktritt wegen grob fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung und die Kündigung wegen fahrlässiger oder unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung sind ausgeschlossen, wenn wir<br />
bei Kenntnis von dem nicht angezeigten Umstand den Versicherungsvertrag zu anderen Bedingungen (z. B. mit Risikoausschluss oder gegen Prämienzuschlag) geschlossen hätten.<br />
Wir können verlangen, dass der Vertrag mit Wirkung ab Vertragsschluss entsprechend angepasst wird, im Fall der unverschuldeten Anzeigepflichtverletzung ab der l<strong>auf</strong>enden Versicherungsperiode.<br />
Der Versicherungsschutz und der Prämienanspruch richten sich dann rückwirkend zu den genannten Zeitpunkten nach dem geänderten Vertragsinhalt. Erhöht sich<br />
durch die Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines<br />
Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. In der Krankenversicherung ist<br />
bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung keine Vertragsanpassung möglich.<br />
d) Anfechtung<br />
Bei arglistiger Täuschung sind wir zur Anfechtung des Versicherungsvertrags berechtigt, mit der Folge, dass dieser von Anfang an nichtig ist. Es besteht zu keinem Zeitpunkt Versicherungsschutz,<br />
eventuell erbrachte Versicherungsleistungen sind zurückzugewähren und die Prämie gebührt uns bis zum Zugang der Anfechtungserklärung.<br />
3. Wann können wir keine Rechte wegen einer Anzeigepflichtverletzung geltend machen?<br />
Wir können unsere Rechte nur innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Anzeigepflichtverletzung durch schriftliche Erklärung ausüben, bei Arglistanfechtung formfrei innerhalb eines<br />
Jahres. Wir müssen – außer bei Arglistanfechtung – alle Umstände innerhalb der Monatsfrist angeben, <strong>auf</strong> die wir unsere Rechtsausübung stützen. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur<br />
Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Abl<strong>auf</strong> von fünf Jahren (bei Krankenversicherungen: 3 Jahre) nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor<br />
Abl<strong>auf</strong> dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. War uns die Anzeigepflichtverletzung oder der nicht<br />
angezeigte Umstand bei Vertragsschluss bekannt, können wir keine Rechte wegen Anzeigepflichtverletzung ausüben.<br />
4. Stellvertretung durch eine andere Person<br />
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung, der<br />
Arglistanfechtung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen.<br />
Sie können sich dar<strong>auf</strong>, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe<br />
Fahrlässigkeit zur Last fällt.<br />
Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz: §§ 19 – 22<br />
§ 19 Anzeigepflicht<br />
(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten<br />
Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers,<br />
aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.<br />
(2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.<br />
(3) Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. In diesem Fall hat der<br />
Versicherer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.<br />
(4) Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und sein Kündigungsrecht nach Absatz 3 Satz 2 sind ausgeschlossen, wenn er den<br />
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Die anderen Bedingungen werden <strong>auf</strong> Verlangen des Versicherers<br />
rückwirkend, bei einer vom Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der l<strong>auf</strong>enden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.<br />
(5) Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Absätzen 2 bis 4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform <strong>auf</strong> die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung<br />
hingewiesen hat. Die Rechte sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.<br />
(6) Erhöht sich im Fall des Absatzes 4 Satz 2 durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht<br />
angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der<br />
Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung <strong>auf</strong> dieses Recht hinzuweisen.<br />
§ 20 Vertreter des Versicherungsnehmers<br />
Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, sind bei der Anwendung des § 19 Abs. 1 bis 4 und des § 21 Abs. 2 Satz 2 sowie Abs. 3 Satz 2 sowohl die<br />
Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. Der Versicherungsnehmer kann sich dar<strong>auf</strong>, dass die Anzeigepflicht<br />
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.<br />
§ 21 Ausübung der Rechte des Versicherers<br />
(1) Der Versicherer muss die ihm nach § 19 Abs. 2 bis 4 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer<br />
von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Der Versicherer hat bei der Ausübung seiner Rechte die Umstände<br />
anzugeben, <strong>auf</strong> die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.<br />
(2) Im Fall eines Rücktrittes nach § 19 Abs. 2 nach Eintritt des Versicherungsfalles ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht<br />
bezieht sich <strong>auf</strong> einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers<br />
ursächlich ist. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.<br />
(3) Die Rechte des Versicherers nach § 19 Abs. 2 bis 4 erlöschen nach Abl<strong>auf</strong> von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Abl<strong>auf</strong> dieser Frist<br />
eingetreten sind. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist <strong>auf</strong> zehn Jahre.<br />
§ 22 Arglistige Täuschung<br />
Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.<br />
Erkl. Anzeigepflicht/Komposit