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Frank Fechner / Axel Wössner Journalistenrecht - Mohr Siebeck ...

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14<br />

Erste Phase: Themenfindung<br />

Wichtig<br />

Der Journalist kann sich seiner Verantwortung und Haftung nicht dadurch<br />

entziehen, dass er Vorwürfe oder Pauschalurteile in Floskeln verpackt,<br />

ohne diese inhaltlich zu belegen. Erst wenn ausreichende Anhaltspunkte<br />

für einen Vorwurf oder einen Verdacht bestehen, ist das Thema reif und<br />

kann verbreitet werden. Gleiches gilt, wenn Gerüchte weitergegeben werden<br />

sollen. Zuvor ist eine Detailrecherche unerlässlich.

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