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Die Vorläufigen Waldbehandlungskonzepte haben folgende Aufgaben:<br />
1. Darstellung des bestehenden Kenntnisstandes zu den naturschutzfachlichen Schutzinhalten<br />
und Erhaltungszielen der Waldflächen im Gebiet insbesondere auf Grundlage der Natura<br />
2000-Meldedaten aus 2004 (FFH-Gebiete) und 2007 (EG-Vogelschutzgebiete) sowie<br />
der Biotopkartierungsergebnisse (siehe Abschnitt 3).<br />
2. Zusammenstellung von Hinweisen für die forstliche Bewirtschaftung des konkreten Natura<br />
2000-Gebiets auf Grundlage der „Positivliste“ (siehe Abschnitt 4)<br />
3. Nennung von spezifischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Erhaltungsziele auf der<br />
Grundlage von Fachplanungen im Sinne der Anforderung der Verwaltungsvorschrift<br />
„Förderung von Waldumweltmaßnahmen“ 2 (siehe Abschnitt 5).<br />
Die „Vorläufigen Waldbehandlungskonzepte“ werden für Natura 2000-Projektgebiete erstellt.<br />
In der Regel wird ein Natura 2000-Projektgebiet aus einem FFH-Gebiet gebildet. Wird dieses<br />
durch ein EG-Vogelschutzgebiet ganz oder teilweise überlagert, gehört das Vogelschutzgebiet<br />
ebenfalls zum Projektgebiet. In Einzelfällen werden Projektgebiete nur aus Flächen eines EG-<br />
Vogelschutzgebiets gebildet.<br />
Die „Vorläufigen Waldbehandlungskonzepte“ richten sich insbesondere an die Waldbesitzer<br />
im Gebiet, die örtlich zuständigen Naturschutz- und Forstbehörden und darüber hinaus an alle<br />
anderen Interessierten. Neben Empfehlungen und Hinweisen für die Waldbehandlung sollen<br />
mit den Vorläufigen Waldbehandlungskonzepten auch Diskussionsgrundlagen für die Managementplanung<br />
bereitgestellt werden.<br />
2 Siehe Thüringer Staatsanzeiger Nr. 34/2009, S. 1412 ff.<br />
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