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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und<br />

Zahlungsbedingungen<br />

1<br />

Fortsetzung 1<br />

7. Eigentumsvorbehalt:<br />

die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises<br />

unser Eigentum, und zwar auch dann, wenn die aus der gesamten Geschäftsverbindung<br />

entstandenen Forderungen noch nicht voll bezahlt sind. Bis zu diesem<br />

Zeitpunkt sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Waren vom Käufer<br />

zurückzufordern. Der Käufer ist zur Herausgabe derselben verpflichtet.<br />

Dies gilt auch dann, wenn die Waren ganz oder teilweise verarbeitet wurden.<br />

Veräußert der Käufer die Waren bereits vor Fälligkeit der Bezahlung, dann tritt<br />

er hiermit alle gegen seinen Abnehmer aus den veräußerten, unverarbeiteten<br />

oder verarbeiteten Waren zustehenden Forderungen mit dringlicher Wirkung<br />

an uns ab. Der Käufer ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende<br />

Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er ist verpflichtet,<br />

uns von Pfändungen und anderen Einschränkungen unseren Eigentums unverzüglich<br />

zu verständigen.<br />

8. Beanstandungen:<br />

der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und<br />

uns allfällige Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Sind die Beanstandungen<br />

berechtigt, verpflichten wir uns, entweder den Mangel kostenlos<br />

zu beseitigen, oder aber die gelieferten Waren zurückzunehmen und kostenlos<br />

zu ersetzten. Eine weitergehende Haftung, insbesondere auf Schadenersatz,<br />

müssen wir jedoch ablehnen. Dies gilt nicht für Fälle, in welchem wir<br />

nach den Regeln des Produkthaftpflichtgesetzes haften, oder bei einer vorsätzlichen<br />

oder grob fahrlässigen Handlung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen.<br />

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht:<br />

Erfüllungsort für unsere Lieferung ist der Sitz unseres Unternehmens Wien,<br />

Österreich. Gerichtsstand des Erfüllungsortes ist Wien. Wir sind jedoch<br />

berechtigt, den Besteller auch am Orte seines Geschäftssitzes gerichtlich in<br />

Anspruch zu nehmen. Es gelten die Rechtsvorschriften der Republik<br />

Österreich.<br />

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