Schwangerschaft/Beschäftigungsverbot - Bayerische ...
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Arbeitssicherheit<br />
Arbeitnehmer<br />
B05 b03<br />
Mutterschutzgesetz<br />
Mutterschutz und <strong>Beschäftigungsverbot</strong><br />
Schwangere (auch angestellte Zahnärztinnen) dürfen nicht mit Tätigkeiten beschäftigt werden, bei<br />
denen die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ergeben hat, dass Sicherheit oder Gesundheit von<br />
Mutter und Kind gefährdet werden.<br />
Als Grundsatz gilt: Mitwirkung und Durchführung aller Behandlungsmaßnahmen mit Gefahr von<br />
direktem Blut-, Serum- oder Speichelkontakt sind ebenso wie Tätigkeiten mit kontaminierten stechenden,<br />
schneidenden oder bohrenden Instrumenten verboten.<br />
Tätigkeiten der Negativliste unterliegen für Schwangere grundsätzlich dem <strong>Beschäftigungsverbot</strong>.<br />
Sie dürfen auch nicht in „Eigenverantwortung“ damit beschäftigt werden. Tätigkeiten der Positivliste<br />
sind erlaubt. Zweifelsfälle sind durch die Gefährdungsbeurteilung zu klären.<br />
Negativliste 1 für zahnärztliches Personal<br />
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Keine chirurgischen Eingriffe<br />
Kein Kontakt mit infektiösen Patienten<br />
Kein Umgang mit krebserregenden, Erbgut oder fruchtschädigenden Gefahrstoffen, auch nicht mit<br />
Schutzhandschuhen, Schutzbrille und anderen Schutzmaßnahmen<br />
Kein direkter Umgang mit sonstigen Gefahrstoffen in Konzentrationen über der Auslöseschwelle (z.B.<br />
Amalgam, Kleber mit Isocyanaten)<br />
Kein Umgang mit schneidenden, stechenden oder bohrenden Instrumenten oder Materialien, auch nicht<br />
zur Zahnpflege und -prophylaxe<br />
Keine Spritzentätigkeit oder Blutabnahmen<br />
Keine Tätigkeiten mit<br />
■ Heben und Tragen von Lasten (regelmäßig 5 kg oder gelegentlich 10 kg)<br />
■ dauerndem Hocken oder gebückter Haltung (z.B. Fußboden-Reinigungsarbeiten)<br />
■ der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen<br />
■ Keine Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit; Arbeitszeitbegrenzung auf 8,5 Stunden je Tag und 90<br />
Stunden je Doppelwochebei volljährigen Schwangeren (jugendliche Schwangere 8 Stunden je Tag und<br />
80 Stunden je Doppelwoche)<br />
Positivliste 1 für zahnärztliches Personal<br />
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Verwaltungsarbeit, einschl. Materialverwaltung<br />
Arbeit auf der „sauberen Seite“ bei der Patientenbehandlung am Stuhl (Anreichen von sauberem Material,<br />
mit Handschuhen ist auch Kontakt mit Speichel behafteten Abdrücken u.Ä. möglich)<br />
Umgang mit Sterilgut (Verpackung, Lagerung)<br />
Versorgung von Wunden mit Handschuhen ohne stechende oder schneidende Instrumente<br />
Arbeitssicherheit<br />
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Stand: 19.04.2012