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Schwangerschaft/Beschäftigungsverbot - Bayerische ...

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Arbeitssicherheit<br />

Arbeitnehmer<br />

B05 b03<br />

Mutterschutzgesetz<br />

Mutterschutz und <strong>Beschäftigungsverbot</strong><br />

Schwangere (auch angestellte Zahnärztinnen) dürfen nicht mit Tätigkeiten beschäftigt werden, bei<br />

denen die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ergeben hat, dass Sicherheit oder Gesundheit von<br />

Mutter und Kind gefährdet werden.<br />

Als Grundsatz gilt: Mitwirkung und Durchführung aller Behandlungsmaßnahmen mit Gefahr von<br />

direktem Blut-, Serum- oder Speichelkontakt sind ebenso wie Tätigkeiten mit kontaminierten stechenden,<br />

schneidenden oder bohrenden Instrumenten verboten.<br />

Tätigkeiten der Negativliste unterliegen für Schwangere grundsätzlich dem <strong>Beschäftigungsverbot</strong>.<br />

Sie dürfen auch nicht in „Eigenverantwortung“ damit beschäftigt werden. Tätigkeiten der Positivliste<br />

sind erlaubt. Zweifelsfälle sind durch die Gefährdungsbeurteilung zu klären.<br />

Negativliste 1 für zahnärztliches Personal<br />

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Keine chirurgischen Eingriffe<br />

Kein Kontakt mit infektiösen Patienten<br />

Kein Umgang mit krebserregenden, Erbgut oder fruchtschädigenden Gefahrstoffen, auch nicht mit<br />

Schutzhandschuhen, Schutzbrille und anderen Schutzmaßnahmen<br />

Kein direkter Umgang mit sonstigen Gefahrstoffen in Konzentrationen über der Auslöseschwelle (z.B.<br />

Amalgam, Kleber mit Isocyanaten)<br />

Kein Umgang mit schneidenden, stechenden oder bohrenden Instrumenten oder Materialien, auch nicht<br />

zur Zahnpflege und -prophylaxe<br />

Keine Spritzentätigkeit oder Blutabnahmen<br />

Keine Tätigkeiten mit<br />

■ Heben und Tragen von Lasten (regelmäßig 5 kg oder gelegentlich 10 kg)<br />

■ dauerndem Hocken oder gebückter Haltung (z.B. Fußboden-Reinigungsarbeiten)<br />

■ der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen<br />

■ Keine Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit; Arbeitszeitbegrenzung auf 8,5 Stunden je Tag und 90<br />

Stunden je Doppelwochebei volljährigen Schwangeren (jugendliche Schwangere 8 Stunden je Tag und<br />

80 Stunden je Doppelwoche)<br />

Positivliste 1 für zahnärztliches Personal<br />

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Verwaltungsarbeit, einschl. Materialverwaltung<br />

Arbeit auf der „sauberen Seite“ bei der Patientenbehandlung am Stuhl (Anreichen von sauberem Material,<br />

mit Handschuhen ist auch Kontakt mit Speichel behafteten Abdrücken u.Ä. möglich)<br />

Umgang mit Sterilgut (Verpackung, Lagerung)<br />

Versorgung von Wunden mit Handschuhen ohne stechende oder schneidende Instrumente<br />

Arbeitssicherheit<br />

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Stand: 19.04.2012

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