Wissenswertes über hochradioaktive Strahlenquellen - DORIS ...
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Nachweis ihrer Dichtheit. Die Art der möglichen Dichtheitsprüfungen wird durch die Norm „Umschlossene radioaktive<br />
Stoffe, Dichtheitsprüfung im Zusammenhang mit Herstellung und Bauartprüfung, DIN 25426, Teil 3 [19] oder<br />
durch die Norm ISO 9978:1992 „Radiation protection – Sealed radioactive sources – Leakage test methods“ [21]<br />
festgelegt.<br />
Der Beanspruchungsgrad innerhalb der jeweiligen Klassen unterteilt sich in sieben Stufen (1 bis 6 und X), die<br />
durch entsprechende Belastungswerte festgelegt werden. So wird in dem o.g. Beispiel für die Temperatur die<br />
Klasse 5 angegeben. Dies bedeutet eine Temperaturbeanspruchung von -40 °C <strong>über</strong> einen Zeitraum von 20 Minuten<br />
sowie von +600 °C für eine Stunde. Zusätzlich wird ein thermisches Abschrecken von +600 °C auf +20 °C<br />
verlangt. Analog werden für die vier anderen Klassen Prüfbedingungen definiert. Der Beanspruchungsgrad X weist<br />
darauf hin, dass die Quelle speziellen Sonderanforderungen genügt.<br />
Der Klammerwert in der o.g. ISO-Kennzeichnung ist bisher nur in [9] vorgegeben und beschreibt z.B. die Beanspruchbarkeit<br />
gegen<strong>über</strong> zusätzlichen Belastungsarten, wie z.B. der Biegebeanspruchung.<br />
Einen Überblick <strong>über</strong> die für verschiedene Strahleranwendungen einzuhaltenden Mindestanforderungen gibt<br />
Tabelle 5.2-1 [9,10].<br />
Die Angabe des ISO-Kennzeichens durch den Hersteller ermöglicht dem Anwender, die Eignung der Quelle für<br />
den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen.<br />
Neben den technischen Kriterien werden in den vorgenannten Normen auch Anforderungen bezüglich der Kennzeichnung<br />
und Dokumentation einer HRQ formuliert. So wird <strong>über</strong>einstimmend mit dem internationalen Regelwerk<br />
eine eindeutige und dauerhaft angebrachte Kennzeichnung der Quelle gefordert. Ziel dabei ist die eindeutige<br />
Identifizierbarkeit jedes Quellenexemplars durch eine unverwechselbare Seriennummer. Diese Nummer sollte<br />
nach Möglichkeit eingraviert sein. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Gestaltung derartiger Seriennummern<br />
zwischen den einzelnen Herstellern national und international sehr unterschiedlich ist. Dies reicht von einfachen<br />
zweistelligen Zahlen bis hin zu komplexen Nummern, bestehend aus Buchstaben und mehrstelligen Zahlencodes.<br />
Die Quellenkennzeichnung sollte neben der Seriennummer weitere Angaben zum verwendeten Radionuklid, zur<br />
Aktivität, einschließlich des Messdatums, zum Hersteller oder Lieferanten, zur Bauart und zur oben beschriebenen<br />
Klassifizierung enthalten. Da es in der Praxis oft vorkommt, dass die geringe Größe bzw. die geometrische Form<br />
einer HRQ eine derart umfassende Kennzeichnung verhindert, werden die <strong>über</strong> die Seriennummer hinausgehenden<br />
Angaben nur bei den HRQ gefordert, bei denen es technisch möglich ist.<br />
Zusätzlich zu der auf einer HRQ aufzubringenden Kennzeichnung wird eine Begleitdokumentation in Form eines<br />
Zertifikats verlangt. In diesem sind außer den in der Quellenkennzeichnung enthaltenen Angaben weitere Informationen,<br />
wie z.B. Herstellerangaben, Beschreibung der Bauart, Zulassungsnummern, Prüfmethoden usw. aufzunehmen.<br />
Ein Beispiel für den Inhalt eines Zertifikats zeigt Tabelle 5.2-2.<br />
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