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Öffentliches Baurecht - Prof-rauch-tu-dresden.de

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Sommersemester 2013<br />

Verfahren <strong>de</strong>r Genehmigungsfreistellung<br />

1. Bauherr reicht die Unterlagen vor Baubeginn bei <strong>de</strong>r unteren<br />

Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> ein<br />

2. Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong> bestätigt innerhalb von 5 Werktagen das<br />

Eingangsda<strong>tu</strong>m <strong>de</strong>r vollständigen Unterlagen<br />

3. Wartefrist 3 Wochen<br />

Referent: Dr. Stefan Paternoster<br />

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