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Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenWirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragenim Planungsbüro<strong>Rechtsformen</strong> <strong>und</strong> <strong>Kooperationen</strong>- Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten -1/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenDer Architekt / Ingenieur alsEinzelunternehmer- kein Gründungsakt erforderlich- Vertragspartner ist der Architekt alsnatürliche Person.- Architekt haftet unbeschränkt mit seinemgesamten Vermögen(Privat- u. Berufsvermögen)2/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenDer Architekt / Ingenieur alsEinzelunternehmer- Möglich ist die Gründung einer GmbH(Ein-Mann-GmbH)- GmbH ist juristische Person- Für berufliche Verbindlichkeiten haftet nurdie GmbH mit ihrem Vermögen- Trennung von Privat- u. Berufsvermögen3/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenGemeinsame Berufsausübung vonArchitekten <strong>und</strong> Ingenieuren- Zusammenarbeit im Rahmen einer Bürogemeinschaft- Zusammenarbeit im Rahmen einerGesellschaft4/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenBürogemeinschaft- jeder Architekt ist Einzelunternehmer- gesellschaftsrechtliche Verbindung(BGB-Gesellschaft) nur im Hinblick aufgemeinsame Nutzung von Bürokapazitäten5/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU Dresdengemeinsame Nutzung von Bürokapazitäten:- Geschäftsräume- technische Ausstattung- Personalwerden gemeinsam bezahlt.(Gesellschaft nur insoweit)6/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenZusammenarbeit innerhalb einer Gesellschaft:- BGB-Gesellschaft- Partnerschaftsgesellschaft- GmbH- Aktiengesellschaft7/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenDie Gesellschaft des Bürgerlichen RechtsPersonengesellschaft mit dem Ziel, durchgemeinsame Leistungen einen gemeinsamen Zweckzu erreichen.- häufigste Gesellschaftsform- rechtliche Regelungen in §§ 705 ff. BGB- nur wenig zwingende Vorschriften, d.h.große Gestaltungsmöglichkeiten8/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenGründung der BGB-Gesellschaft- formlos möglich- Gesellschaftsvertrag empfehlenswert9/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU Dresdenüblicher Inhalt:Der Gesellschaftsvertrag der BGB-Gesellschaft- Name der Gesellschaft- Sitz der Gesellschaft- Unternehmensgegenstand- Dauer der Gesellschaft- Einlagen der Gesellschaft- Regelung von Nachschusspflichten- Geschäftsführung u. Vertretung- Gesellschafterversammlung- Jahresabschluss <strong>und</strong> Buchführung- Gewinnverwendung <strong>und</strong>- verteilung- Kündigung- Auflösung10/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenVertretungsmacht bei BGB-Gesellschaft- individuell im Vertrag regelbar- wenn keine Regelung:Gesamtvertretung11/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenHaftung- Das Gesellschaftsvermögen der GbR haftet füralle Verbindlichkeiten der Gesellschaft- daneben: alle Gesellschafter haftenpersönlich <strong>und</strong>gesamtschuldnerischunbeschränkt mit ihremPrivatvermögen12/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenHaftung des eintretenden Gesellschafters:Der Eintretende haftet gleich den Anderen für die vorseinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten derGesellschaft.13/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenHaftung des Austretenden:Der ausscheidende Gesellschafter haftet für die bisdahin begründeten Verbindlichkeiten.- Nachhaftung (Außenhaftung) 5 Jahre- Freistellungsanspruch im Innenverhältnis14/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenAchtung:Haftung von sog. Scheinsozien- wenn Mitarbeiter auf Briefkopf <strong>und</strong>Firmenschild geführt:- Außenhaftung wie Gesellschafter(sofern Angestellten- oder freieMitarbeiterstellung nicht kenntlichgemacht)15/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenPartnerschaftsgesellschaft:- Gesellschaftsform für Freiberufler- ähnlich BGB-Gesellschaft- hat sich in der Praxis aber nichtdurchgesetzt16/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenGesellschaftsvertrag derPartnerschaftsgesellschaft- Schriftform erforderlich- zwingender Inhalt:- Name <strong>und</strong> Sitz der Partnerschaft- Name, Vorname, Wohnort sowie Berufsbezeichnungder Partner- Gegenstand der Partnerschaftsgesellschaft17/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenWeitere sinnvolle Regelungen des Partnerschaftsvertrages:- Dauer der Gesellschaft- Geschäftsjahr- Einlagen der Partner- Nachschüsse18/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenPartnerschaftsgesellschaft entsteht durch Eintragungin das Partnerschaftsregister(bei den Amtsgerichten geführt).19/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenHaftung der Gesellschaft <strong>und</strong> der Partner:- Gesellschaft haftet für die durch siebegründeten Verbindlichkeiten mit ihremVermögen- Haftung der Partner:gr<strong>und</strong>sätzlich haften wie bei BGB-Gesellschaftalle Partner für Verbindlichkeiten derPartnerschaft gesamtschuldnerisch20/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenHaftungsbeschränkung gegenüber Auftraggebern(§ 8 Abs. 2 PartGG):„Waren nur einzelne Partner mit der Bearbeitung einesAuftrages befasst, so haften nur sie gemäß Abs. 1 fürberufliche Fehler der Partnerschaft.“21/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenHaftungsbeschränkung auf HöchstbetragDie Partnerschaftsgesellschaft kann ihre Haftung gegenüberAuftraggebern für Ansprüche aus Schäden wegen fehlerhafterBerufsausübung auf den vierfachen Betrag derMindestversicherungssumme für Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden,den einfachen der Mindestversicherungssumme fürPersonenschäden beschränken (§ 11 ArchitektengesetzSachsen).Mindestversicherungssumme:250.000,00 € für Sach- <strong>und</strong> Vermögensschäden1,5 Mio. € für Personenschäden22/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenDie GmbH- Haftung nur mit Gesellschaftsvermögender GmbH- Gesellschafter sind durch ihrenGeschäftsanteil am Vermögen der GmbHbeteiligt- klare Trennung zwischen Privat- u.Berufsvermögen23/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenGründung der GmbH:- Abschluss des Gesellschaftsvertrages- Bestellung eines / mehrererGeschäftsführer- Aufbringung des Stammkapitals- Anmeldung zum Handelsregister- Eintragung im Register24/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenNotwendige Bestandteile einesGesellschaftsvertrages:- Name <strong>und</strong> Sitz der Gesellschaft- Gegenstand des Unternehmens- Höhe des Stammkapitals- Übernahme der Stammeinlagen- Sonderleistungen der Gesellschafter- zeitliche Beschränkung der Gesellschaft25/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenMindeststammkapital: 25.000,00 €Mindeststammeinlage:100,00 € je GesellschafterMindestens die Hälfte des Stammkapitals musseinbezahlt sein.26/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenAktiengesellschaft- juristische Person- klare Trennung von Geschäfts- u. Privatvermögen- Organe der AG:Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung27/28


Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Rechtsfragen im Planungsbüro, TU DresdenProjektbezogene <strong>Kooperationen</strong>:- Arbeitsgemeinschaft (BGB-Gesellschaft)- Beauftragung durch Werkvertrag(Subplaner)28/28

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