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Cover title 28pt. Preisliste - Holcim Süddeutschland

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<strong>Preisliste</strong> <strong>Cover</strong> <strong>title</strong> <strong>28pt</strong>.<br />

Sub<strong>title</strong> Allgemeine if required 8.5pt Verkaufs- und Lieferbedingungen für<br />

Spezialbindemittel, gültig ab 1. Januar 2012<br />

Country <strong>Holcim</strong> (<strong>Süddeutschland</strong>) descriptor 8.5pt GmbH<br />

Additional information


Inhaltsverzeichnis<br />

Wichtige Informationen 3<br />

Das Spezialbindemittelteam 4<br />

Preise für Spezialbindemittel und Zusatzleistungen 5<br />

Spezialbindemittel nach Maß 6<br />

Spezialbindemittel 7<br />

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 8<br />

2 <strong>Holcim</strong> <strong>Preisliste</strong>


Wichtige Informationen<br />

Preise:<br />

Die auf Seite 5 angegebenen Preise verstehen sich<br />

netto ohne Mehrwertsteuer.<br />

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen:<br />

Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen<br />

gelten für alle Lieferungen von Spezialbindemitteln<br />

in der aktuellsten Fassung.<br />

<strong>Holcim</strong> (<strong>Süddeutschland</strong>) GmbH behält sich vor,<br />

die Preise und allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen<br />

jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen<br />

anzupassen.<br />

Geschäftssitz:<br />

<strong>Holcim</strong> (<strong>Süddeutschland</strong>) GmbH<br />

72359 Dotternhausen<br />

www.holcim.de/sued<br />

Titelbild:<br />

<strong>Holcim</strong> (<strong>Süddeutschland</strong>) GmbH<br />

Hans Dittus<br />

<strong>Holcim</strong> <strong>Preisliste</strong> 3


Das Spezialbindemittelteam<br />

Wir sind immer für Sie da<br />

Edwin Geiser<br />

Verkaufsleiter Zement und<br />

Spezialbindemittel<br />

Telefon: +49 (0) 7427 79-438<br />

Telefax: +49 (0) 7427 79-1438<br />

Mobil: +49 (0) 160 90 50 25 75<br />

edwin.geiser@holcim.com<br />

Arnold Uttenweiler<br />

Regionalverkaufsleiter<br />

Spezialbindemittel<br />

Telefon: +49 (0) 7427 79-266<br />

Telefax: +49 (0) 7427 79-575<br />

Mobil: +49 (0) 172 741 40 34<br />

arnold.uttenweiler@holcim.com<br />

Hans Dittus<br />

Produktmanager<br />

Spezialbindemittel<br />

Telefon: +49 (0) 7427 79-414<br />

Telefax: +49 (0) 7427 79-575<br />

Mobil: +49 (0) 174 164 18 46<br />

hans.dittus@holcim.com<br />

Christoph Fischer<br />

Infrastrukturmanager<br />

Telefon: +49 (0) 7427 79-364<br />

Telefax: +49 (0) 7427 79-248<br />

Mobil: +49 (0) 172 741 40 37<br />

christoph.fischer@holcim.com<br />

Cornelia Keller<br />

Auftragsmanagement<br />

Telefon: +49 (0) 7427 79-455<br />

Telefax: +49 (0) 7427 79-248<br />

cornelia.keller@holcim.com<br />

4 <strong>Holcim</strong> <strong>Preisliste</strong>


Preise für Spezialbindemittel<br />

Spezialbindemittel lose<br />

Preise<br />

Bodenbehandlung<br />

Listenpreis EUR/t<br />

DOROSOL C 10 DIN EN V 13282 Teil 2 88,00<br />

DOROSOL C 30 DIN EN V 13282 Teil 2 94,00<br />

DOROSOL C 50 DIN EN V 13282 Teil 2 99,00<br />

DOROSOL C 70 DIN EN V 13282 Teil 2 112,00<br />

DOROSOL H 202 80,00<br />

DOROSOL H 301 77,00<br />

DOROSOL H 401 80,00<br />

Tragstoffschichten und Schadstoffeinbindung<br />

DOROPORT HRB 32.5E 92,00<br />

DOROPORT HRB 32.5E hydrophobiert 102,00<br />

Staubarme Bindemittel<br />

DOROSOL PRO C 10 DIN EN V 13282 Teil 2 113,00<br />

DOROSOL PRO C 30 DIN EN V 13282 Teil 2 119,00<br />

DOROSOL PRO C 50 DIN EN V 13282 Teil 2 124,00<br />

DOROSOL PRO C 70 DIN EN V 13282 Teil 2 137,00<br />

DOROSOL PRO H 202 105,00<br />

DOROSOL PRO H 301 102,00<br />

DOROSOL PRO H 401 105,00<br />

DOROPORT PRO HRB 32.5E 117,00<br />

Injektionen<br />

DORODUR N 87,00<br />

DORODUR R 92,00<br />

Hohlraumverfüllung<br />

DOROFLOW L 74,00<br />

DOROFLOW S 77,00<br />

Halbstarre Deckschichten<br />

DOROPHALT H 410,00<br />

DOROPHALT S 430,00<br />

Alle Preise sind Frankopreise und gelten bei Abnahme<br />

kompletter Ladungen (27 t) bis zu einem Lieferradius von<br />

120 km um das Werk Dotternhausen zuzüglich der<br />

gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

Es gelten unsere allgemeinen Verkaufs- und Liefer bedingungen<br />

(Seite 8-11).<br />

BigBag<br />

Für BigBag berechnen wir einen Zuschlag von 25,00 EUR/t<br />

Die Preise für BigBag gelten bei Abnahme von 20<br />

Paletten à 1 to<br />

Zuschlag für Entladezeiten:<br />

Ab Eintreffen LKW sind 2 Stunden inklusiv. Für darüber<br />

hinaus gehende Entlade- und Standzeiten berechnen wir<br />

je Stunde 55,00 EUR<br />

Zusatzleistungen:<br />

Folienschlauch 90,00 EUR/Stück<br />

Euro-Tauschpaletten 10,00 EUR/Stück<br />

Kranentladung auf Anfrage<br />

Palettenrückgabe:<br />

Es werden nicht mehr Paletten zurückgenommen als ausgeliefert<br />

wurden. Angenommen werden nur einwandfreie Pool-<br />

Paletten / Euro-Paletten mit dem RAL-Prüfzeichen in den<br />

Norm ab messungen 1200 mm x 800 mm.<br />

Persönliche Schutzausrüstung:<br />

In allen Werken ist das permanente Tragen der folgenden<br />

PSA (Persönlichen Schutzausrüstung) vorgeschrieben:<br />

• Schutzhelm<br />

• Schutzbrille<br />

• Sicherheitsschuhe • Warnweste<br />

Wir verweisen darauf, dass alle Fahrer dies unbedingt einhalten<br />

müssen.<br />

<strong>Holcim</strong> <strong>Preisliste</strong> 5


Spezialbindemittel nach Maß<br />

Maßgeschneiderte Bindemittel fertig konfektioniert<br />

aus unserer Bindemittelmischanlage.<br />

Wie ausgefallen die Anforderungen auch sein mögen,<br />

wir sind in der Lage, maßgeschneiderte Produkte für<br />

spezielle Anwendun gen zu ent wickeln.<br />

Durch enge Zusammenarbeit bei spezifischen An -<br />

wendungen ermöglichen wir die technisch und wirtschaftlich<br />

optimale Lösung. Auf diese Weise können die<br />

unter schied lichen Anfor de rungen spezieller Objekte<br />

so wie von Produk tions pro zessen bes ser erfüllt werden.<br />

Mit unserer flexiblen Produktionsanlage und zuverlässigen<br />

Distributionslogistik sind wir in der Lage, an -<br />

wendungsspezifische Produkte auch in kleineren<br />

Mengen zu liefern.<br />

Für den Erd- und Grundbau empfehlen wir die maßgeschneiderten<br />

Bindemittelsysteme. Vertrauen Sie<br />

dabei unseren bekannten DORO-Produkten.<br />

Allgemeine Siloinformation<br />

Fassungsvermögen der Silos ca. 30 m³.<br />

Entlade- und Wartezeiten Silostellfahrzeug: 2 Stunden<br />

frei, danach 69,00 EUR/angefangene Stunde<br />

Silotransport:<br />

Jedes Silo wird mit ca. 16-to-Befüllung geliefert, Silokosten<br />

werden bei Silorückholung in Rechnung gestellt.<br />

Bei Siloleerstellung werden Silokosten je Stellung und<br />

Rückholung berechnet.<br />

Silorückholung:<br />

Die Silos dürfen bei der Rückholung ebenfalls noch maximal<br />

16 to Material beinhalten, da sonst das zulässige<br />

Gesamtgewicht des Transportfahrzeuges überschritten<br />

wird. Im Fall der Gewichtsüberschreitung müssen<br />

die zusätzlichen Kosten für das „Leersaugen“ des Silos<br />

mit einem separaten Fahrzeug berechnet werden.<br />

Technik:<br />

Die Silostationen werden von uns einsatzbereit und<br />

gewartet zur Verfügung gestellt. Störungen während<br />

des Betriebs sind unverzüglich mitzuteilen. Aus fallzeiten<br />

werden nicht erstattet. Beschädigungen an<br />

den Silos, Förderschnecken, Silomischpumpen oder<br />

Schalt schränken, die auf unsachgemäßen Umgang<br />

zurückzuführen sind, werden repariert und voll in<br />

Rechnung gestellt.<br />

6 <strong>Holcim</strong> <strong>Preisliste</strong>


Bodenbehandlung DOROSOL®<br />

DOROSOL ist ein hydraulisches Spezialbindemittel-<br />

System für die Verbesserung und Verfestigung von fein- bis<br />

gemischtkörnigen Böden.<br />

DOROSOL wird im Erd- und Straßenbau bei Untergrundverbesserungen,<br />

Dammschüttungen und Planumsstabilisierungen<br />

sowie im Kanalbau bei der Verbesserung des<br />

Aushubmaterials eingesetzt.<br />

DOROSOL sorgt für eine verdichtungswillige Bodenstruktur<br />

bei gleichzeitig hoher Tragfähigkeit.<br />

DOROSOL kann werkseitig in seiner Zusammensetzung<br />

auf die anstehenden Böden und die geforderten<br />

Bodenkennwerte eingestellt werden.<br />

DOROSOL PRO ist staubarm. Beim Ausstreuen und<br />

Einfräsen wird die Staubentwicklung deutlich reduziert.<br />

Tragschichten und Schadstoffeinbindung DOROPORT®<br />

DOROPORT Tragschichtbinder ist ein spezieller hydraulischer<br />

Boden- und Trag schichtbinder nach Norm der Festigkeits<br />

klasse HRB 32,5 E.<br />

DOROPORT Tragschichtbinder wird zur Herstel lung von<br />

hydraulisch gebundenen Trag schich ten und Boden verfestigungen<br />

unter Ver kehrs flächen aller Art verwendet.<br />

Injektionen DORODUR®<br />

DORODUR ist ein hydraulisches Spezialbindemittel-<br />

System für Niederdruck-, Hochdruck- und Ver festigungsinjektionen<br />

sowie für Stopfsäulenvermörtelungen.<br />

DORODUR wird im Grundbau zur Verfestigung von<br />

Lockergestein, bei der Gebäudeunterfangung als Ver stärkung<br />

der Fundamente, bei der Baugruben ab dichtung als<br />

Injektionssohle sowie für Stopfsäulenvermörtelungen<br />

ein ge setzt. Weiterhin findet DORODUR An wendung in der<br />

Bodenverfestigung im Hydro-Zementations-Verfahren.<br />

DOROPORT Tragschichtbinder wird außerdem zur<br />

Wiederverwertung von bituminösem oder pechhaltigem<br />

Straßenaufbruch<br />

eingesetzt. Die im Pech enthaltenen umweltschädlichen<br />

Kohlenwasserstoffe und Phenolverbindungen werden<br />

sicher immobilisiert.<br />

DOROPORT PRO ist staubarm. Beim Ausstreuen und<br />

Einfräsen wird die Staubentwicklung deutlich reduziert.<br />

DORODUR ist raumbeständig und extrem wasserundurch<br />

lässig. DORODUR ist einfach zu mischen und sehr<br />

gut fließ- und pumpfähig.<br />

DORODUR gibt es abgestimmt auf den jeweiligen Einsatzfall<br />

in verschieden abgestuften Kornverteilungen<br />

und Druckfestigkeiten.<br />

Hohlraumverfüllungen DOROFLOW®<br />

DOROFLOW ist ein hydraulisches Spezial binde mittel-<br />

System für die Verfül lung von Hohlräumen wie Stollen,<br />

Rohr leitungen, Ringräumen und Kanälen. Weitere Einsatz<br />

ge biete sind Hinterfüllungen von Stützmauern und<br />

Wider lagern, Abdichtungen von Brun nen und Spundwänden.<br />

DOROFLOW ist raumbeständig, extrem dicht und wasserundurchlässig.<br />

Es ist einfach zu mischen und sehr gut<br />

fließ- und pumpfähig.<br />

DOROFLOW gibt es abgestimmt auf den jeweiligen Ein satzfall<br />

in ver schiedenen Rohdichten und Druck festig keiten.<br />

<strong>Holcim</strong> <strong>Preisliste</strong> 7


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<br />

Für Verkauf und Lieferung unserer Spezialbindemittel sowie für alle<br />

hiermit in Verbindung stehenden Nebenleis tun gen, wie z. B. Vorschläge<br />

und Beratungen, gelten ab 01.01.2012 ausschließlich unsere<br />

nachstehenden Bedingungen. Der Käufer erkennt diese mit Auf tragserteilung<br />

an. Gegebenenfalls bestehenden Einkaufsbedingun gen des<br />

Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.<br />

1.0 Angebote und Vertragsabschluss<br />

Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche oder schriftliche<br />

Bestellungen gelten erst dann als von uns angenommen, wenn<br />

unsere schriftliche Auf trags be stätigung vorliegt bzw. Versandanzeige,<br />

Liefer schein oder Rechnung erteilt ist.<br />

2.0 Vertragsgegenstand und Lieferung<br />

2.1 Die von uns gelieferten Spezialbindemittel sind in Waren beschrei<br />

bungen – wie z. B. in Normen, technischen Merkblättern,<br />

bauaufsichtlichen Zulassungen oder Ähnlichem – beschrieben.<br />

Ein Hinweis auf diese Warenbeschreibungen beinhaltet keine<br />

Zu sicherung von Eigen schaften und keine Garantie.<br />

2.2 Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen<br />

aufgrund unserer Forschungs arbeiten und Erfahrun gen. Sie ist<br />

jedoch unverbindlich und befreit den Käufer bzw. Ver wender<br />

unserer Spezialbindemittel nicht von eigenen Prüfung en und Versuchen.<br />

Ebenso bleibt dieser verantwortlich für die Beach tung<br />

gesetzlicher und behördlicher Vorschrif ten bei der Verwendung<br />

unserer Spezialbindemittel.<br />

2.3 Wir behalten uns die Bestimmung des Lieferwerkes bzw. der<br />

Auslieferungsstelle vor. Ferner sind wir berechtigt, das Transport<br />

mit tel zu wählen und dessen Laderaum vollständig auszunutzen,<br />

sofern nicht bei Vertrags abschluss ausdrücklich etwas<br />

anderes vereinbart wurde.<br />

3.0 Lieferung<br />

3.1 Der Käufer ist verpflichtet, den Bestim mungsort (Entlade- und/<br />

oder Verbrauchsort) sowie den Empfänger gewissenhaft anzugeben<br />

und evtl. Dispositionsände run gen unverzüglich zu melden.<br />

Bei Streckengeschäf ten hat der Käufer seinen Ab nehmern die<br />

vorstehende Verpflichtung aufzuerlegen. Daraus resultierende<br />

Mehr kosten gehen zu Lasten des Käufers.<br />

3.2 Silo- und Sackware ist durch den Käufer bzw. Ver braucher rechtzeitig<br />

schriftlich oder telefonisch abzu rufen. In besonderen<br />

Fällen ist ein Lieferplan festzulegen.<br />

3.3 Bei Auslieferung durch in unserem Auftrag fahrende Fahrzeuge<br />

hat der Käufer dafür zu sorgen, dass<br />

– die Entladestelle so eingerichtet ist, dass die Fahr zeuge ungehindert<br />

auf guter Fahrbahn und ohne Wartezeiten anfahren<br />

und entladen können,<br />

– das Lager bzw. der Siloraum bei der Anlie ferung betriebs- und<br />

aufnahmefähig ist und eine dazu bevollmächtigte Person (bei<br />

verpackter Ware auch Entlade personal und -einrichtungen)<br />

an der Entladestelle zur Entgegennahme der Liefer papiere,<br />

zur Angabe des Lagerplatzes bzw. des zu befül lenden Siloraums<br />

und zur Unter zeichnung des Lieferscheins bereitsteht.<br />

Als bevollmächtigt gilt, wer das Fahrzeug einweist.<br />

Verletzt der Käufer eine dieser Pflichten oder verzögert sich die<br />

Ablieferung aus sonstigen Umständen, die der Käufer zu vertreten<br />

hat, so geht zum einen die Gefahr mit der Mel dung der Ab ­<br />

lieferungs bereitschaft auf den Kunden über. Zum anderen sind<br />

wir berechtigt, Mehrkosten einer weiteren An lieferung und Einlagerung<br />

der Ware dem Käufer in Rechnung zu stellen. Schließlich<br />

können wir nach dem fruchtlosen Ablauf einer angemessenen<br />

Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadens ersatz statt<br />

der Leistung verlangen.<br />

3.4 Sind wir an der Erfüllung unserer Verpflich tungen infolge von<br />

Ereignissen höherer Gewalt gehindert – gleichviel ob sie bei<br />

uns, unseren Vorlieferanten oder durch Ausfall der von uns eingesetzten<br />

Transport mittel eingetreten sind – so verlängert sich<br />

die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer<br />

an gemessenen Anlaufzeit. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten<br />

solche, die die Erbringung der Leistung zeitweise unmöglich<br />

machen oder über mäßig erschweren, insbesondere Mobilmachung,<br />

Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Blocka den, Einund<br />

Ausfuhrverbote, Transportbehin derungen, Be hörden maßnahmen,<br />

Betriebs störungen, Verzögerun gen in der An lieferung<br />

von Rohstoffen, Streik, Aus sperrung sowie sonstige Umstände,<br />

die wir weder vorhersehen, noch vermeiden konnten und nicht<br />

zu vertreten haben. Ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender<br />

Dauer, sind beide Vertragspartner nach Ablauf einer<br />

Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Schadens ersatz an sprüche<br />

sind in diesem Fall ausgeschlossen.<br />

4.0 Miete Silo, Maschinen und Geräte<br />

4.1 Wir stellen gegen Entgelt für die Verarbeitung der Produkte<br />

technisch geeignete Silos mit Förder- und Mischanlagen zur<br />

Verfügung. Für den Transport der Silos und deren Befüllung sind<br />

ausschließlich wir zuständig. Dies gilt auch für Transporte von<br />

einer Bau stelle auf eine andere Baustelle. Silos und Mischereinheiten<br />

werden nur leihweise zur Verfügung gestellt. Sie bleiben<br />

immer in unserem Eigentum. Die Silos dürfen nur für die Verarbei<br />

tung von <strong>Holcim</strong> Produkten verwendet werden. Bei vereinbarten<br />

Lieferterminen für Lieferungen per LKW handelt es sich<br />

um Richtzeiten. Für Lieferverzögerungen infolge höherer<br />

Gewalt, erschwerten Verkehrsbedingungen usw. wird keine<br />

Haftung über nommen. Aufwendungen für schwierige Zu ­<br />

fahrten, zusätzliche Leistungen und nicht von uns verschuldeten<br />

Warte zeiten werden unabhängig von der Art der Rech nungsstellung<br />

gesondert dem Mieter verrechnet.<br />

4.2 Der Mieter bestimmt den Standort des Silos und bereitet diesen<br />

vor Anlieferung auf eigene Kosten vor. Er stellt die für das Aufund<br />

Abladen benötigten Hilfsmittel kostenlos zur Ver fügung.<br />

Der Mieter ist verpflichtet, bei der Anlieferung der Silos eine zur<br />

Überwachung der Arbeiten kompetente Person auf die Baustelle<br />

zu entsenden. Der Zufahrtsweg mit einer Breite von 3,5 m<br />

muss ohne besondere Umstände durch das Silotransportfahrzeug<br />

auf sicherer Fahrbahn ungehindert erreicht werden<br />

können. Der Silostandplatz muss eine Fläche von mindestens<br />

2,5 x 2,5 m aufweisen, frei sein von Oberleitungen, gut geebnet<br />

und auch bei schlechten Witterungsverhältnissen tragfähig und<br />

zugänglich sein. Ferner muss der Standplatz mit dem Zufahrtsweg<br />

eine Ebene bilden, so dass das Silo absolut senkrecht auf<br />

die gegen Unterspülung und seitliches Abrutschen gesicherte,<br />

feste Unterlage (Bahnschwellen, Kanthölzer usw.) gestellt werden<br />

kann. Ein gefülltes Silo kann bis zu 40 Tonnen wiegen. Deshalb<br />

ist der Unterbau während des Betriebs ständig auf Ein sinken zu<br />

kontrollieren. Im Zweifelsfall ist eine Ab sprache mit der Bauleitung<br />

notwendig.<br />

4.3 Unsere Haftung erstreckt sich ausschließlich auf die An lieferung<br />

und Abholung des Silos, so lange oder sobald das Silo mit<br />

der Hebevorrichtung des Stell fahrzeugs verbunden ist. Die<br />

Verantwortung für das Silo nach dem Stellen trägt der Mieter.<br />

Er sorgt dafür, dass die Empfeh lungen und Vorschriften der<br />

<strong>Holcim</strong> und der Behörden eingehalten werden. Für Schäden, die<br />

der <strong>Holcim</strong> oder Dritten durch Mängel am Standplatz, unsachgemäße<br />

Behandlung der Silos, Geräte, Mischer und Mischpumpen<br />

sowie verspäteter Benach rich ti gung entstehen, haftet<br />

der Mieter. Der Mieter verpflichtet sich, das Silo sowie die zugehörenden<br />

Mischer, Mischpumpen und Geräte sorgfältig zu<br />

behandeln und in betriebsbereitem Zustand zu halten. Das Silo<br />

darf nicht mit Bildern, Folien und Beschriftungen überklebt<br />

8 <strong>Holcim</strong> <strong>Preisliste</strong>


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<br />

werden. Bei Drucksilos muss der Luft druck außerhalb der<br />

Betriebszeiten abgelassen werden. Beson ders wichtig ist dies<br />

nachts, an arbeitsfreien Tagen und wenn die Baustelle unbeaufsichtigt<br />

ist. Über Beschädigungen sowie Betriebsstörungen an<br />

der Anlage ist <strong>Holcim</strong> umgehend zu be nachrichtigen. Die<br />

Behebung normaler Abnützungsschäden nimmt die <strong>Holcim</strong><br />

kostenlos vor. Es ist dem Mieter untersagt, Änderungen und<br />

Reparaturen an Silos, Maschinen und Geräten selbst vorzunehmen<br />

oder durch Dritte vornehmen zu lassen. Be hebung von<br />

Schäden, die nachweislich auf Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht<br />

oder unsachgemäßer Behandlung von Silos, Maschinen<br />

und Geräten zurückzuführen sind, werden dem Mieter in<br />

Rechnung gestellt. <strong>Holcim</strong> ist über das Freiwerden der Baustellen<br />

silos unverzüglich zu verständigen. Mischer, Misch pumpen<br />

und Geräte samt Zubehör sind sauber gereinigt, funktionstüchtig<br />

und vollständig an <strong>Holcim</strong> zurückzugeben. Die Kosten für die<br />

Reparaturen und Unterhaltsarbeiten infolge unsachgemäßer<br />

Be handlung, übermäßiger Verschmutzung und mutwilliger<br />

Be schädigung werden dem Mieter belastet.<br />

5.0 Preise<br />

5.1 Es gelten die Preise des am Tage der Bestel lung gültigen Angebots,<br />

soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Preise<br />

verstehen sich frei verein bartem Lieferort (Franko stations preis)<br />

mit den von uns eingesetzten Vertragsspediteuren zuzüglich<br />

der jeweiligen Mehrwert steuer, soweit sich aus dem Angebot<br />

oder gesonderter Vereinbarung nichts anderes ergibt.<br />

5.2 Tritt der Käufer nach den getroffenen Vereinbar ungen in Frachtvorlage,<br />

so erstatten wir die jeweils von uns bekanntgegebene<br />

Fracht vergütung. Wir sind be rech tigt, Höchstfracht vergütungen<br />

festzusetzen.<br />

5.3 Preise und Frachtvergütungen richten sich nach dem angegebenen<br />

Bestimmungsort. Soweit nichts ande res vereinbart ist,<br />

verstehen sich die Preise bei einer Lieferung ins Ausland zuzüglich<br />

sämt licher Abgaben, Gebühren, Zölle etc., die dort anfallen.<br />

5.4 Bei Anlieferung durch in unserem Auftrag fahrende Fahrzeuge<br />

liegen den Preisen die jeweils fracht günstigsten Mengen<br />

zu grunde. Bei geringeren Mengen sowie bei nicht vollständiger<br />

Ausnutzung des Fahr zeugs können wir einen angemessenen<br />

Aufschlag berechnen. Evtl. anfallende Sonderkosten gehen zu<br />

Lasten des Käufers.<br />

5.5 Rabatte gelten als Entgelt für alle Aufwen dungen und Wagnisse<br />

des Käufers im Inter esse des Absatzes von <strong>Holcim</strong> (<strong>Süddeutschland</strong>)<br />

GmbH im Rahmen eines lauteren Wettbewerbs insbesondere<br />

für die Werbung, die fachliche Beratung, sach- und ordnungsgemäße<br />

Bedienung des Kunden und die Unterhaltung<br />

eines angemessenen Lagers. Im Falle der nicht ordnungsgemäßen<br />

Erbrin gung dieser Leistungen sind wir berechtigt, die<br />

Ge währung der Rabatte auszusetzen oder endgültig zu kündigen.<br />

Rabattansprüche entstehen nur für abgenommene und bezahlte<br />

Mengen.<br />

6.0 Gefahrübergang<br />

Die Gefahr für unsere Lieferung geht auf den Käufer über:<br />

6.1 bei der Anlieferung durch im Auftrag von uns fahrenden Fahrzeugen<br />

mit der Übergabe an die Trans portperson. Dies gilt auch<br />

dann, wenn Teilliefer ungen erfolgen oder wir noch andere<br />

Leistungen, z. B. die Versandkosten übernommen haben.<br />

6.2 bei Abholung durch im Auftrag des Käufers fahrende Fahr zeuge,<br />

wenn das Spezialbindemittel unsere Verlade einrichtung (z. B.<br />

Rüssel, Verlade band oder ähnliches) verlässt. Für Schäden in ­<br />

folge oder während des Transports des Spezialbindemittels<br />

so wie für Verluste sind wir nicht verantwortlich. Dies gilt auch<br />

für Schäden, die durch verunreinigte oder ungeeignete Fahrzeuge<br />

und Lademittel entstehen. Die zur Abholung eingesetzten<br />

Fahr zeuge müssen in ihrer technischen Ausrüstung für den<br />

Trans port von der jeweiligen Ware geeignet und den Ver lade anlagen<br />

unserer Werke angepasst sein, sowie den gesetzlichen<br />

Vorgaben entsprechen, insbesondere das zulässige Gesamtgewicht<br />

ist einhalten. Das eingesetzte Fahr personal muss die<br />

bei uns geltenden Sicherheitsvorschriften zwingend einhalten.<br />

Diese sind an der Werkseinfahrt einsehbar.<br />

7.0 Gewährleistung, Beanstandungen<br />

7.1 Der Käufer untersucht das Spezialbindemittel unverzüglich<br />

nach dessen Eintreffen. Er überprüft, ob es der vertraglichen<br />

Beschaffenheit entspricht, insbesondere ob die Kennzeichnung<br />

der Lieferung mit der Be stellung übereinstimmt.<br />

7.2 Bei Gewichtsabweichungen ist das in unserem Werk festgestellte<br />

Gewicht maßgebend. Bei verpackten Spezialbindemitteln<br />

sind Ab weichungen bis zu 2 % vom Brutto gewicht technisch<br />

be dingt und können daher nicht beanstandet werden.<br />

7.3 Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach<br />

Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln innerhalb gleicher<br />

Frist nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Die Mängelrüge soll<br />

Angaben über die Spezialbindemittelart, die Art des Mangels<br />

und Lieferscheinnummer enthalten. Die Fah rer der Liefer fahrzeuge<br />

sind zur Entgegen nahme der Mängelrüge nicht befugt.<br />

7.4 Beanstandetes Spezialbindemittel darf nicht verarbeitet werden.<br />

7.5 Aus dem Befund von Probekörpern sowie des fertigen Bauteils<br />

oder Bauwerks können keine sicheren Schlüsse auf die Beschaffen<br />

heit des verwendeten Spezialbindemittels im Zeitpunkt des<br />

Gefahr über gangs gezogen werden, weil die Beschaffenheit des<br />

Endprodukts nicht nur vom Spezialbindemittel, sondern auch<br />

von seiner Zusammen setzung, seiner Behandlung sowie von<br />

den äußeren Gegebenheiten abhängt. In einem außergerichtlichen<br />

Verfahren erkennen wir Gewähr leistungsansprüche nur<br />

dann an, wenn der Käufer oder sein Abnehmer von jeder<br />

Liefe rung nach den folgenden Richtli nien eine Probe entnimmt:<br />

a) Die Probenahme hat bei Gefahrübergang zu er folgen, d. h. bei<br />

Anlieferung durch in unserem Auftrag fahrende Fahrzeuge<br />

sofort nach deren Ein treffen am Bestim mungsort vor der Entladung<br />

und bei Abholung durch im Auftrag des Käufers fahrende<br />

Fahrzeuge sofort, nachdem das Spezialbindemittel die Verlade<br />

einrichtung in unserem Werk verlassen hat.<br />

b) Die Probe muss in jedem Fall wenigstens 5 kg betragen und repräsentativ<br />

sein. Bei losem Spezialbindemittel muss sie aus der oberen<br />

Einfüllöffnung des Fahr zeuges entnommen werden. Bei verpacktem<br />

Spezialbindemittel muss sich die Probe aus Teil proben<br />

von 1 – 2 kg zusammensetzen, die zu einer Durch schnitts probe<br />

von rund 5 kg durch sorg fältiges Mischen zu ver einigen sind. Die<br />

Teil proben müssen aus der Mitte der Sack füllung von mindestens<br />

5 bis dahin unversehrten Säcken entnommen sein.<br />

c) Bei größeren Lieferungen ist für je 250 t eine gesonderte Durchschnittsprobe<br />

zu nehmen.<br />

d) Die Probe ist luftdicht verschlossen und geschützt gegen qualitätsverändernde<br />

Umwelteinflüsse aufzubewahren und durch<br />

folgende Angaben zu kennzeichnen: Lieferwerk und/oder Werkslager,<br />

Tag und Stunde der Anlieferung, Spezialbinde mittel art<br />

ggf. Zusatzbezeichnung, Tag und Stun de der Probe nahme, Ort<br />

und Art der Lagerung sowie die Nummer unseres Lieferscheins.<br />

<strong>Holcim</strong> <strong>Preisliste</strong> 9


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<br />

e) Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns einen ausreichenden<br />

Teil (mindestens 2 kg) der von ihm gezogenen Proben für<br />

unsere eigene Nachprüfung zu überlassen. Steht keine solche<br />

Probe zur Verfü gung, so ist bei der Beurteilung des gelieferten<br />

Spezialbindemittels von den Ergebnissen auszugehen, die wir<br />

selbst festgestellt haben. Spezialbindemittelproben bei denen<br />

die vorstehenden Bestimmungen nicht beachtet worden sind,<br />

können nicht anerkannt werden. In diesen Fällen ist bei der<br />

Beurteilung der gelieferten Ware von den Ergebnissen auszugehen,<br />

die das Liefer werk selbst festgestellt hat. Mehrkosten<br />

für andere Beweis mittel gehen auch im Falle einer be rech tigten<br />

Mängel rüge zu Lasten des Käufers.<br />

7.6 Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer<br />

Wahl Ersatz liefern oder die Ware nachbessern. Erst nachdem<br />

die Män gelbeseitigung durch uns fehlgeschlagen ist bzw. eine<br />

Ersatzlieferung eben falls Mängel aufweist, kann der Kunde<br />

nach dem fruchtlosen Ablauf einer angemessenen Nach frist<br />

eine Herabsetzung des Preises verlangen. Bei nicht unerheblichen<br />

Mängeln kann er außerdem vom Vertrag zurücktreten<br />

oder unter den nachfolgenden Voraus setzungen Scha densersatz<br />

statt der Leistung verlangen. Schadens ersatz ansprüche –<br />

gleich welcher Art – gegen uns sind ausgeschlossen, wenn wir,<br />

unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfül lungsgehilfen die<br />

Schäden durch einfache Fahr lässig keit verursacht haben. Dieser<br />

Haftungsaus schluss gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des<br />

Körpers oder der Gesundheit. Dasselbe gilt, wenn garantierte<br />

Eigenschaften fehlen oder wesentliche Vertragspflichten in<br />

einer die Erfül lung des Vertrag szwecks gefährdenden Weise<br />

verletzt worden sind. Dabei ist der Schadensersatz jedoch auf<br />

den Um fang der Garantie bzw. bei einfach fahrlässiger Ver ­<br />

letzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertrags typischen<br />

und vorhersehbaren Scha den begrenzt.<br />

7.7 Bei Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wie z. B. bei unterlassenen<br />

oder fehlerhaften Vorschlägen und Beratungen vor<br />

oder nach Abschluss des Ver trages gelten die vorstehenden<br />

Bestimmungen entsprechend.<br />

7.8 Gewährleistungsrechte verjähren innerhalb von 12 Monaten<br />

nach Übergabe. Dies gilt nicht für An sprüche nach § 478 BGB.<br />

8.0 Zahlungsbedingungen<br />

8.1 Unsere Rechnungen sind grundsätzlich am Tag der Ausstellung<br />

fällig und zahlbar spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne<br />

Ab zug. Skonto nach den am Tag der Lieferung gültigen Sätzen<br />

räumen wir nur ein, sofern sämtliche älteren fälligen Rech nun gen<br />

beglichen sind und auch keine Wechselverbindlichkeiten mehr<br />

bestehen. Die Skontierung erfolgt auf den Rechnungs wert.<br />

8.2 Vom Käufer übertragene Sicherungsrechte und er füllungshalber<br />

erbrachte Leistungen berühren die Fälligkeit unserer<br />

Forderungen nicht. Wir sind auch nicht verpflichtet, uns aus<br />

den Sicherungsrechten oder erfüllungshalber erbrachten<br />

Leis tungen vorab zu befriedigen, bevor wir die Erfüllung<br />

unserer For der ungen vom Käufer verlangen.<br />

8.3 Bei Überschreitung des Zahlungsziels gemäß Ziffer 8.1 tritt<br />

ohne weiteres Verzug ein. Wir sind in diesem Falle berechtigt,<br />

Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz,<br />

mindestens aber 10 % zu verlangen.<br />

8.4 Die Annahme von Akzepten und Kunden wechseln behalten wir<br />

uns für jeden Einzel fall vor. Wechsel und Schecks werden nur<br />

erfüllungshalber angenommen, d. h., dass unsere Forderung<br />

erst nach Ein lösung bzw. Gutschrift als erfüllt gilt. Diskontspesen<br />

und sonstige Kosten trägt der Käufer. Bei Zahlung durch<br />

Bank­ oder Postschecküberweisung gilt die Zahlung mit der<br />

Gutschrift auf unserem Konto als erfolgt.<br />

8.5 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrech nung mit<br />

Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit die Gegen for de rungen<br />

unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.<br />

8.6 Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedin gungen sowie bei<br />

begründeten Zweifeln an der Zahlungs fähig keit des Kunden,<br />

können wir Sicherheits leistun gen oder Barzahlung Zug um Zug<br />

gegen Leistung verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen<br />

nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, können wir<br />

vom noch nicht erfüllten Teil des Liefervertrages zurücktreten.<br />

Die Frist ist entbehrlich, wenn der Kunde zur Sicherheitsleistung<br />

erkennbar nicht imstande ist, wie wenn beispielsweise<br />

die Eröffnung des Insol venz verfahrens über das Ver mögen des<br />

Kun den beantragt wurde.<br />

9.0 Sicherungsrechte/Eigentumsvorbehalt<br />

9.1 Die Lieferungen unserer Spezialbindemittel erfolgen unter<br />

Eigen tums vor behalt. Das verkaufte Spezialbindemittel bleibt<br />

des halb bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen<br />

aus der Geschäfts verbindung mit dem Käufer unser<br />

Eigen tum. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen auf besonders<br />

be zeichnete Forder un gen geleistet sind. Der Käufer ist berechtigt,<br />

die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Spezialbinde<br />

mittel (Vorbehaltsware) in ordnungsgemäßem Geschäftsver<br />

kehr weiterzuveräußern, vorausgesetzt, dass er mit seinen<br />

Ab nehmern einen Eigentums vorbehalt vereinbart und dass die<br />

Forderung aus der Weiter veräußerung gemäß Ziffer 9.4 auf uns<br />

übergeht. Der Käufer darf die Vorbehaltswa re weder verpfänden<br />

noch sicherungs über eignen.<br />

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<br />

9.2 Eine Be­ und Verarbeitung der Vorbehaltswa re erfolgt für uns<br />

als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne dass uns daraus<br />

Verbindlich keiten er wachsen. Die verarbeitete Sache gilt als<br />

Vorbehalts ware im Sinne der Ziffer 9.1.<br />

9.3 Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermi schung der Vor behaltsware<br />

mit anderen Waren steht uns das Mit ei gen tum an dieser<br />

neuen Sache im Ver hältnis des Rech nungswertes der Vorbehalts<br />

ware zum Rech nungs wert der anderen verwendeten<br />

Waren zu. Erlischt unser Ei gen tum durch Be­ oder Ver ar bei tung,<br />

Verbin dung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns<br />

schon jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem<br />

neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes<br />

der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für<br />

uns. Die hiernach entstehenden Miteigentums rechte gelten als<br />

Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 9.1. Auf unser Verlangen ist<br />

der Käufer verpflichtet, den Erwerber der Vorbehaltsware oder<br />

der neu hergestellten Sachen auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen.<br />

9.4 Zur Sicherung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderun gen<br />

tritt der Käufer mit sofortiger Wirkung alle For derungen mit<br />

sämtlichen Neben rechten, die für ihn durch die Weiterveräußerung<br />

entstehen, an uns ab und zwar ohne Rück sicht darauf,<br />

ob er die Vorbe haltsware unverarbeitet, be­ oder ver ar ­<br />

beitet oder zu sam men mit anderen Sachen veräußert. Erfolgt<br />

die Ver äußerung zusammen mit uns nicht gehörender Ware, so<br />

gilt die Abtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbe haltsware,<br />

der sich nach un seren Ver kaufspreisen bemisst.<br />

9.5 Der Käufer ist ermächtigt, die Forderung aus dem Wei ter verkauf<br />

selbst einzuziehen. Überträgt er die For de rung an einen<br />

Faktor, tritt die Forderung gegen den Faktor an die Stelle der<br />

ursprünglichen Forder ung. Un sere eigene Ein ziehungs befugnis<br />

wird durch die dem Käufer erteilte Ermächtigung nicht berührt.<br />

Solange der Käufer seinen Zahlungsver pflichtun gen ordnungsge<br />

mäß nachkommt, werden wir die Forde rung nicht selbst geltend<br />

machen. Kommt er jedoch in Verzug, gibt der Käufer uns die<br />

Schuldner der ab getretenen Forde rung bekannt und zeigt ihnen<br />

die Abtretung an. Wir sind dann berechtigt, die Abtre tung den<br />

Drittschuld nern auch selbst mitzuteilen. Der Käufer verpflichtet<br />

sich, die Forderung gegenüber dem Drittschuldner nicht an<br />

Drit te abzutreten, sich auf Ein wendungen aus einem etwa<br />

bestehenden Abtre tungs verbot uns gegenüber nicht zu berufen<br />

und mit dem Drittschuldner kein Abtretungsverbot zu vereinbaren.<br />

Bei einem Einbau der Vorbe halts ware in das Grund stück<br />

des Käufers, tritt der Käufer schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen<br />

Ver äußerung des Grund stücks oder von Grund stücksrechten<br />

entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der<br />

Vorbehaltsware ab. Dies gilt insbesondere für den Anspruch auf<br />

Bestellung einer Sicher ungs hypothek (§ 648 BGB) oder auf<br />

Sicher heits leistung (§ 648a BGB). Wir nehmen die Abtretung an.<br />

9.6 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn Saldo<br />

ge zogen und anerkannt ist. Die Saldofor de r ung tritt insoweit<br />

an die Stelle der ursprünglichen Forderungen.<br />

9.7 Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder jeder<br />

anderen Beeinträchti gung unserer Siche r ungs rechte durch<br />

Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine<br />

Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und die<br />

uns zur Last fallenden Interventionskosten zu tragen.<br />

9.8 Wir verpflichten uns, die bestehenden Sicher heiten nach unserer<br />

Wahl insoweit freizugeben, als ihr Markt wert die zu sichern de<br />

For derung um 10 % übersteigt.<br />

10.0 Elektronische Datenverarbeitung<br />

Wir speichern und bearbeiten im Rahmen des Ver trags ver hältnisses<br />

allgemeine und personenbezogene Daten unter Beachtung<br />

der datenschutz recht lichen Bestimmun gen. Der Kunde<br />

erteilt hierzu seine Zustimmung und ist da mit einverstanden,<br />

dass <strong>Holcim</strong> (<strong>Süddeutschland</strong>) GmbH solche Daten zum Zwecke<br />

der Abwicklung und Pflege der Geschäftsbeziehun gen sowie für<br />

statistische Auswertungen auch verbundenen Unter nehmen im<br />

Ausland bekannt geben kann.<br />

11.0 Erfüllungsort – Gerichtsstand – Nichtigkeitsklausel<br />

11.1 Erfüllungsort für die Lieferung des verkauften Ze ments ist der<br />

Ort des Gefahrüberganges. Er füllungs ort für alle sonstigen<br />

Rechte und Pflichten der Ver tragspartner ist Dotternhausen.<br />

11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – auch aus Wechseln und<br />

Schecks – sind die für Dottern hau sen zuständigen Gerichte. Wir<br />

sind auch be rechtigt, Ansprüche an den allgemeinen Gerichtsstand<br />

des Käufers geltend zu machen.<br />

11.3 Es gilt deutsches Recht. Das UN­Übereinkommen über Verträge<br />

über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.<br />

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ver kaufs­ und Lie fer bedingungen<br />

für Spezialbindemittel unwirksam sein oder werden,<br />

so berührt dies die Wirksamkeit des Ver trages im Übrigen nicht.<br />

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<strong>Holcim</strong> (<strong>Süddeutschland</strong>) GmbH<br />

Legal Company Name<br />

72359 Dotternhausen<br />

Road Name 123-456<br />

Telefon +49 (0) 7427 79-300<br />

City, Postal Code<br />

Telefax +49 (0) 7427 79-248<br />

Country Name<br />

info-sueddeutschland@holcim.com<br />

info@companyname.com<br />

www.holcim.de/sued<br />

www.companyname.com<br />

Phone +12 34 567 89 00<br />

Fax +12 34 567 89 01<br />

2008 <strong>Holcim</strong> Country Company Name<br />

© 2012 <strong>Holcim</strong> (<strong>Süddeutschland</strong>) GmbH<br />

HGRS_A4BROCHURE_080000<br />

<strong>Preisliste</strong> Spezialbindemittel. Januar 2012

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