Cover title 28pt. Preisliste - Holcim Süddeutschland
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<strong>Preisliste</strong> <strong>Cover</strong> <strong>title</strong> <strong>28pt</strong>.<br />
Sub<strong>title</strong> Allgemeine if required 8.5pt Verkaufs- und Lieferbedingungen für<br />
Spezialbindemittel, gültig ab 1. Januar 2012<br />
Country <strong>Holcim</strong> (<strong>Süddeutschland</strong>) descriptor 8.5pt GmbH<br />
Additional information
Inhaltsverzeichnis<br />
Wichtige Informationen 3<br />
Das Spezialbindemittelteam 4<br />
Preise für Spezialbindemittel und Zusatzleistungen 5<br />
Spezialbindemittel nach Maß 6<br />
Spezialbindemittel 7<br />
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 8<br />
2 <strong>Holcim</strong> <strong>Preisliste</strong>
Wichtige Informationen<br />
Preise:<br />
Die auf Seite 5 angegebenen Preise verstehen sich<br />
netto ohne Mehrwertsteuer.<br />
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen:<br />
Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen<br />
gelten für alle Lieferungen von Spezialbindemitteln<br />
in der aktuellsten Fassung.<br />
<strong>Holcim</strong> (<strong>Süddeutschland</strong>) GmbH behält sich vor,<br />
die Preise und allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen<br />
jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen<br />
anzupassen.<br />
Geschäftssitz:<br />
<strong>Holcim</strong> (<strong>Süddeutschland</strong>) GmbH<br />
72359 Dotternhausen<br />
www.holcim.de/sued<br />
Titelbild:<br />
<strong>Holcim</strong> (<strong>Süddeutschland</strong>) GmbH<br />
Hans Dittus<br />
<strong>Holcim</strong> <strong>Preisliste</strong> 3
Das Spezialbindemittelteam<br />
Wir sind immer für Sie da<br />
Edwin Geiser<br />
Verkaufsleiter Zement und<br />
Spezialbindemittel<br />
Telefon: +49 (0) 7427 79-438<br />
Telefax: +49 (0) 7427 79-1438<br />
Mobil: +49 (0) 160 90 50 25 75<br />
edwin.geiser@holcim.com<br />
Arnold Uttenweiler<br />
Regionalverkaufsleiter<br />
Spezialbindemittel<br />
Telefon: +49 (0) 7427 79-266<br />
Telefax: +49 (0) 7427 79-575<br />
Mobil: +49 (0) 172 741 40 34<br />
arnold.uttenweiler@holcim.com<br />
Hans Dittus<br />
Produktmanager<br />
Spezialbindemittel<br />
Telefon: +49 (0) 7427 79-414<br />
Telefax: +49 (0) 7427 79-575<br />
Mobil: +49 (0) 174 164 18 46<br />
hans.dittus@holcim.com<br />
Christoph Fischer<br />
Infrastrukturmanager<br />
Telefon: +49 (0) 7427 79-364<br />
Telefax: +49 (0) 7427 79-248<br />
Mobil: +49 (0) 172 741 40 37<br />
christoph.fischer@holcim.com<br />
Cornelia Keller<br />
Auftragsmanagement<br />
Telefon: +49 (0) 7427 79-455<br />
Telefax: +49 (0) 7427 79-248<br />
cornelia.keller@holcim.com<br />
4 <strong>Holcim</strong> <strong>Preisliste</strong>
Preise für Spezialbindemittel<br />
Spezialbindemittel lose<br />
Preise<br />
Bodenbehandlung<br />
Listenpreis EUR/t<br />
DOROSOL C 10 DIN EN V 13282 Teil 2 88,00<br />
DOROSOL C 30 DIN EN V 13282 Teil 2 94,00<br />
DOROSOL C 50 DIN EN V 13282 Teil 2 99,00<br />
DOROSOL C 70 DIN EN V 13282 Teil 2 112,00<br />
DOROSOL H 202 80,00<br />
DOROSOL H 301 77,00<br />
DOROSOL H 401 80,00<br />
Tragstoffschichten und Schadstoffeinbindung<br />
DOROPORT HRB 32.5E 92,00<br />
DOROPORT HRB 32.5E hydrophobiert 102,00<br />
Staubarme Bindemittel<br />
DOROSOL PRO C 10 DIN EN V 13282 Teil 2 113,00<br />
DOROSOL PRO C 30 DIN EN V 13282 Teil 2 119,00<br />
DOROSOL PRO C 50 DIN EN V 13282 Teil 2 124,00<br />
DOROSOL PRO C 70 DIN EN V 13282 Teil 2 137,00<br />
DOROSOL PRO H 202 105,00<br />
DOROSOL PRO H 301 102,00<br />
DOROSOL PRO H 401 105,00<br />
DOROPORT PRO HRB 32.5E 117,00<br />
Injektionen<br />
DORODUR N 87,00<br />
DORODUR R 92,00<br />
Hohlraumverfüllung<br />
DOROFLOW L 74,00<br />
DOROFLOW S 77,00<br />
Halbstarre Deckschichten<br />
DOROPHALT H 410,00<br />
DOROPHALT S 430,00<br />
Alle Preise sind Frankopreise und gelten bei Abnahme<br />
kompletter Ladungen (27 t) bis zu einem Lieferradius von<br />
120 km um das Werk Dotternhausen zuzüglich der<br />
gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />
Es gelten unsere allgemeinen Verkaufs- und Liefer bedingungen<br />
(Seite 8-11).<br />
BigBag<br />
Für BigBag berechnen wir einen Zuschlag von 25,00 EUR/t<br />
Die Preise für BigBag gelten bei Abnahme von 20<br />
Paletten à 1 to<br />
Zuschlag für Entladezeiten:<br />
Ab Eintreffen LKW sind 2 Stunden inklusiv. Für darüber<br />
hinaus gehende Entlade- und Standzeiten berechnen wir<br />
je Stunde 55,00 EUR<br />
Zusatzleistungen:<br />
Folienschlauch 90,00 EUR/Stück<br />
Euro-Tauschpaletten 10,00 EUR/Stück<br />
Kranentladung auf Anfrage<br />
Palettenrückgabe:<br />
Es werden nicht mehr Paletten zurückgenommen als ausgeliefert<br />
wurden. Angenommen werden nur einwandfreie Pool-<br />
Paletten / Euro-Paletten mit dem RAL-Prüfzeichen in den<br />
Norm ab messungen 1200 mm x 800 mm.<br />
Persönliche Schutzausrüstung:<br />
In allen Werken ist das permanente Tragen der folgenden<br />
PSA (Persönlichen Schutzausrüstung) vorgeschrieben:<br />
• Schutzhelm<br />
• Schutzbrille<br />
• Sicherheitsschuhe • Warnweste<br />
Wir verweisen darauf, dass alle Fahrer dies unbedingt einhalten<br />
müssen.<br />
<strong>Holcim</strong> <strong>Preisliste</strong> 5
Spezialbindemittel nach Maß<br />
Maßgeschneiderte Bindemittel fertig konfektioniert<br />
aus unserer Bindemittelmischanlage.<br />
Wie ausgefallen die Anforderungen auch sein mögen,<br />
wir sind in der Lage, maßgeschneiderte Produkte für<br />
spezielle Anwendun gen zu ent wickeln.<br />
Durch enge Zusammenarbeit bei spezifischen An -<br />
wendungen ermöglichen wir die technisch und wirtschaftlich<br />
optimale Lösung. Auf diese Weise können die<br />
unter schied lichen Anfor de rungen spezieller Objekte<br />
so wie von Produk tions pro zessen bes ser erfüllt werden.<br />
Mit unserer flexiblen Produktionsanlage und zuverlässigen<br />
Distributionslogistik sind wir in der Lage, an -<br />
wendungsspezifische Produkte auch in kleineren<br />
Mengen zu liefern.<br />
Für den Erd- und Grundbau empfehlen wir die maßgeschneiderten<br />
Bindemittelsysteme. Vertrauen Sie<br />
dabei unseren bekannten DORO-Produkten.<br />
Allgemeine Siloinformation<br />
Fassungsvermögen der Silos ca. 30 m³.<br />
Entlade- und Wartezeiten Silostellfahrzeug: 2 Stunden<br />
frei, danach 69,00 EUR/angefangene Stunde<br />
Silotransport:<br />
Jedes Silo wird mit ca. 16-to-Befüllung geliefert, Silokosten<br />
werden bei Silorückholung in Rechnung gestellt.<br />
Bei Siloleerstellung werden Silokosten je Stellung und<br />
Rückholung berechnet.<br />
Silorückholung:<br />
Die Silos dürfen bei der Rückholung ebenfalls noch maximal<br />
16 to Material beinhalten, da sonst das zulässige<br />
Gesamtgewicht des Transportfahrzeuges überschritten<br />
wird. Im Fall der Gewichtsüberschreitung müssen<br />
die zusätzlichen Kosten für das „Leersaugen“ des Silos<br />
mit einem separaten Fahrzeug berechnet werden.<br />
Technik:<br />
Die Silostationen werden von uns einsatzbereit und<br />
gewartet zur Verfügung gestellt. Störungen während<br />
des Betriebs sind unverzüglich mitzuteilen. Aus fallzeiten<br />
werden nicht erstattet. Beschädigungen an<br />
den Silos, Förderschnecken, Silomischpumpen oder<br />
Schalt schränken, die auf unsachgemäßen Umgang<br />
zurückzuführen sind, werden repariert und voll in<br />
Rechnung gestellt.<br />
6 <strong>Holcim</strong> <strong>Preisliste</strong>
Bodenbehandlung DOROSOL®<br />
DOROSOL ist ein hydraulisches Spezialbindemittel-<br />
System für die Verbesserung und Verfestigung von fein- bis<br />
gemischtkörnigen Böden.<br />
DOROSOL wird im Erd- und Straßenbau bei Untergrundverbesserungen,<br />
Dammschüttungen und Planumsstabilisierungen<br />
sowie im Kanalbau bei der Verbesserung des<br />
Aushubmaterials eingesetzt.<br />
DOROSOL sorgt für eine verdichtungswillige Bodenstruktur<br />
bei gleichzeitig hoher Tragfähigkeit.<br />
DOROSOL kann werkseitig in seiner Zusammensetzung<br />
auf die anstehenden Böden und die geforderten<br />
Bodenkennwerte eingestellt werden.<br />
DOROSOL PRO ist staubarm. Beim Ausstreuen und<br />
Einfräsen wird die Staubentwicklung deutlich reduziert.<br />
Tragschichten und Schadstoffeinbindung DOROPORT®<br />
DOROPORT Tragschichtbinder ist ein spezieller hydraulischer<br />
Boden- und Trag schichtbinder nach Norm der Festigkeits<br />
klasse HRB 32,5 E.<br />
DOROPORT Tragschichtbinder wird zur Herstel lung von<br />
hydraulisch gebundenen Trag schich ten und Boden verfestigungen<br />
unter Ver kehrs flächen aller Art verwendet.<br />
Injektionen DORODUR®<br />
DORODUR ist ein hydraulisches Spezialbindemittel-<br />
System für Niederdruck-, Hochdruck- und Ver festigungsinjektionen<br />
sowie für Stopfsäulenvermörtelungen.<br />
DORODUR wird im Grundbau zur Verfestigung von<br />
Lockergestein, bei der Gebäudeunterfangung als Ver stärkung<br />
der Fundamente, bei der Baugruben ab dichtung als<br />
Injektionssohle sowie für Stopfsäulenvermörtelungen<br />
ein ge setzt. Weiterhin findet DORODUR An wendung in der<br />
Bodenverfestigung im Hydro-Zementations-Verfahren.<br />
DOROPORT Tragschichtbinder wird außerdem zur<br />
Wiederverwertung von bituminösem oder pechhaltigem<br />
Straßenaufbruch<br />
eingesetzt. Die im Pech enthaltenen umweltschädlichen<br />
Kohlenwasserstoffe und Phenolverbindungen werden<br />
sicher immobilisiert.<br />
DOROPORT PRO ist staubarm. Beim Ausstreuen und<br />
Einfräsen wird die Staubentwicklung deutlich reduziert.<br />
DORODUR ist raumbeständig und extrem wasserundurch<br />
lässig. DORODUR ist einfach zu mischen und sehr<br />
gut fließ- und pumpfähig.<br />
DORODUR gibt es abgestimmt auf den jeweiligen Einsatzfall<br />
in verschieden abgestuften Kornverteilungen<br />
und Druckfestigkeiten.<br />
Hohlraumverfüllungen DOROFLOW®<br />
DOROFLOW ist ein hydraulisches Spezial binde mittel-<br />
System für die Verfül lung von Hohlräumen wie Stollen,<br />
Rohr leitungen, Ringräumen und Kanälen. Weitere Einsatz<br />
ge biete sind Hinterfüllungen von Stützmauern und<br />
Wider lagern, Abdichtungen von Brun nen und Spundwänden.<br />
DOROFLOW ist raumbeständig, extrem dicht und wasserundurchlässig.<br />
Es ist einfach zu mischen und sehr gut<br />
fließ- und pumpfähig.<br />
DOROFLOW gibt es abgestimmt auf den jeweiligen Ein satzfall<br />
in ver schiedenen Rohdichten und Druck festig keiten.<br />
<strong>Holcim</strong> <strong>Preisliste</strong> 7
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<br />
Für Verkauf und Lieferung unserer Spezialbindemittel sowie für alle<br />
hiermit in Verbindung stehenden Nebenleis tun gen, wie z. B. Vorschläge<br />
und Beratungen, gelten ab 01.01.2012 ausschließlich unsere<br />
nachstehenden Bedingungen. Der Käufer erkennt diese mit Auf tragserteilung<br />
an. Gegebenenfalls bestehenden Einkaufsbedingun gen des<br />
Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.<br />
1.0 Angebote und Vertragsabschluss<br />
Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche oder schriftliche<br />
Bestellungen gelten erst dann als von uns angenommen, wenn<br />
unsere schriftliche Auf trags be stätigung vorliegt bzw. Versandanzeige,<br />
Liefer schein oder Rechnung erteilt ist.<br />
2.0 Vertragsgegenstand und Lieferung<br />
2.1 Die von uns gelieferten Spezialbindemittel sind in Waren beschrei<br />
bungen – wie z. B. in Normen, technischen Merkblättern,<br />
bauaufsichtlichen Zulassungen oder Ähnlichem – beschrieben.<br />
Ein Hinweis auf diese Warenbeschreibungen beinhaltet keine<br />
Zu sicherung von Eigen schaften und keine Garantie.<br />
2.2 Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen<br />
aufgrund unserer Forschungs arbeiten und Erfahrun gen. Sie ist<br />
jedoch unverbindlich und befreit den Käufer bzw. Ver wender<br />
unserer Spezialbindemittel nicht von eigenen Prüfung en und Versuchen.<br />
Ebenso bleibt dieser verantwortlich für die Beach tung<br />
gesetzlicher und behördlicher Vorschrif ten bei der Verwendung<br />
unserer Spezialbindemittel.<br />
2.3 Wir behalten uns die Bestimmung des Lieferwerkes bzw. der<br />
Auslieferungsstelle vor. Ferner sind wir berechtigt, das Transport<br />
mit tel zu wählen und dessen Laderaum vollständig auszunutzen,<br />
sofern nicht bei Vertrags abschluss ausdrücklich etwas<br />
anderes vereinbart wurde.<br />
3.0 Lieferung<br />
3.1 Der Käufer ist verpflichtet, den Bestim mungsort (Entlade- und/<br />
oder Verbrauchsort) sowie den Empfänger gewissenhaft anzugeben<br />
und evtl. Dispositionsände run gen unverzüglich zu melden.<br />
Bei Streckengeschäf ten hat der Käufer seinen Ab nehmern die<br />
vorstehende Verpflichtung aufzuerlegen. Daraus resultierende<br />
Mehr kosten gehen zu Lasten des Käufers.<br />
3.2 Silo- und Sackware ist durch den Käufer bzw. Ver braucher rechtzeitig<br />
schriftlich oder telefonisch abzu rufen. In besonderen<br />
Fällen ist ein Lieferplan festzulegen.<br />
3.3 Bei Auslieferung durch in unserem Auftrag fahrende Fahrzeuge<br />
hat der Käufer dafür zu sorgen, dass<br />
– die Entladestelle so eingerichtet ist, dass die Fahr zeuge ungehindert<br />
auf guter Fahrbahn und ohne Wartezeiten anfahren<br />
und entladen können,<br />
– das Lager bzw. der Siloraum bei der Anlie ferung betriebs- und<br />
aufnahmefähig ist und eine dazu bevollmächtigte Person (bei<br />
verpackter Ware auch Entlade personal und -einrichtungen)<br />
an der Entladestelle zur Entgegennahme der Liefer papiere,<br />
zur Angabe des Lagerplatzes bzw. des zu befül lenden Siloraums<br />
und zur Unter zeichnung des Lieferscheins bereitsteht.<br />
Als bevollmächtigt gilt, wer das Fahrzeug einweist.<br />
Verletzt der Käufer eine dieser Pflichten oder verzögert sich die<br />
Ablieferung aus sonstigen Umständen, die der Käufer zu vertreten<br />
hat, so geht zum einen die Gefahr mit der Mel dung der Ab <br />
lieferungs bereitschaft auf den Kunden über. Zum anderen sind<br />
wir berechtigt, Mehrkosten einer weiteren An lieferung und Einlagerung<br />
der Ware dem Käufer in Rechnung zu stellen. Schließlich<br />
können wir nach dem fruchtlosen Ablauf einer angemessenen<br />
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadens ersatz statt<br />
der Leistung verlangen.<br />
3.4 Sind wir an der Erfüllung unserer Verpflich tungen infolge von<br />
Ereignissen höherer Gewalt gehindert – gleichviel ob sie bei<br />
uns, unseren Vorlieferanten oder durch Ausfall der von uns eingesetzten<br />
Transport mittel eingetreten sind – so verlängert sich<br />
die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer<br />
an gemessenen Anlaufzeit. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten<br />
solche, die die Erbringung der Leistung zeitweise unmöglich<br />
machen oder über mäßig erschweren, insbesondere Mobilmachung,<br />
Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Blocka den, Einund<br />
Ausfuhrverbote, Transportbehin derungen, Be hörden maßnahmen,<br />
Betriebs störungen, Verzögerun gen in der An lieferung<br />
von Rohstoffen, Streik, Aus sperrung sowie sonstige Umstände,<br />
die wir weder vorhersehen, noch vermeiden konnten und nicht<br />
zu vertreten haben. Ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender<br />
Dauer, sind beide Vertragspartner nach Ablauf einer<br />
Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Schadens ersatz an sprüche<br />
sind in diesem Fall ausgeschlossen.<br />
4.0 Miete Silo, Maschinen und Geräte<br />
4.1 Wir stellen gegen Entgelt für die Verarbeitung der Produkte<br />
technisch geeignete Silos mit Förder- und Mischanlagen zur<br />
Verfügung. Für den Transport der Silos und deren Befüllung sind<br />
ausschließlich wir zuständig. Dies gilt auch für Transporte von<br />
einer Bau stelle auf eine andere Baustelle. Silos und Mischereinheiten<br />
werden nur leihweise zur Verfügung gestellt. Sie bleiben<br />
immer in unserem Eigentum. Die Silos dürfen nur für die Verarbei<br />
tung von <strong>Holcim</strong> Produkten verwendet werden. Bei vereinbarten<br />
Lieferterminen für Lieferungen per LKW handelt es sich<br />
um Richtzeiten. Für Lieferverzögerungen infolge höherer<br />
Gewalt, erschwerten Verkehrsbedingungen usw. wird keine<br />
Haftung über nommen. Aufwendungen für schwierige Zu <br />
fahrten, zusätzliche Leistungen und nicht von uns verschuldeten<br />
Warte zeiten werden unabhängig von der Art der Rech nungsstellung<br />
gesondert dem Mieter verrechnet.<br />
4.2 Der Mieter bestimmt den Standort des Silos und bereitet diesen<br />
vor Anlieferung auf eigene Kosten vor. Er stellt die für das Aufund<br />
Abladen benötigten Hilfsmittel kostenlos zur Ver fügung.<br />
Der Mieter ist verpflichtet, bei der Anlieferung der Silos eine zur<br />
Überwachung der Arbeiten kompetente Person auf die Baustelle<br />
zu entsenden. Der Zufahrtsweg mit einer Breite von 3,5 m<br />
muss ohne besondere Umstände durch das Silotransportfahrzeug<br />
auf sicherer Fahrbahn ungehindert erreicht werden<br />
können. Der Silostandplatz muss eine Fläche von mindestens<br />
2,5 x 2,5 m aufweisen, frei sein von Oberleitungen, gut geebnet<br />
und auch bei schlechten Witterungsverhältnissen tragfähig und<br />
zugänglich sein. Ferner muss der Standplatz mit dem Zufahrtsweg<br />
eine Ebene bilden, so dass das Silo absolut senkrecht auf<br />
die gegen Unterspülung und seitliches Abrutschen gesicherte,<br />
feste Unterlage (Bahnschwellen, Kanthölzer usw.) gestellt werden<br />
kann. Ein gefülltes Silo kann bis zu 40 Tonnen wiegen. Deshalb<br />
ist der Unterbau während des Betriebs ständig auf Ein sinken zu<br />
kontrollieren. Im Zweifelsfall ist eine Ab sprache mit der Bauleitung<br />
notwendig.<br />
4.3 Unsere Haftung erstreckt sich ausschließlich auf die An lieferung<br />
und Abholung des Silos, so lange oder sobald das Silo mit<br />
der Hebevorrichtung des Stell fahrzeugs verbunden ist. Die<br />
Verantwortung für das Silo nach dem Stellen trägt der Mieter.<br />
Er sorgt dafür, dass die Empfeh lungen und Vorschriften der<br />
<strong>Holcim</strong> und der Behörden eingehalten werden. Für Schäden, die<br />
der <strong>Holcim</strong> oder Dritten durch Mängel am Standplatz, unsachgemäße<br />
Behandlung der Silos, Geräte, Mischer und Mischpumpen<br />
sowie verspäteter Benach rich ti gung entstehen, haftet<br />
der Mieter. Der Mieter verpflichtet sich, das Silo sowie die zugehörenden<br />
Mischer, Mischpumpen und Geräte sorgfältig zu<br />
behandeln und in betriebsbereitem Zustand zu halten. Das Silo<br />
darf nicht mit Bildern, Folien und Beschriftungen überklebt<br />
8 <strong>Holcim</strong> <strong>Preisliste</strong>
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<br />
werden. Bei Drucksilos muss der Luft druck außerhalb der<br />
Betriebszeiten abgelassen werden. Beson ders wichtig ist dies<br />
nachts, an arbeitsfreien Tagen und wenn die Baustelle unbeaufsichtigt<br />
ist. Über Beschädigungen sowie Betriebsstörungen an<br />
der Anlage ist <strong>Holcim</strong> umgehend zu be nachrichtigen. Die<br />
Behebung normaler Abnützungsschäden nimmt die <strong>Holcim</strong><br />
kostenlos vor. Es ist dem Mieter untersagt, Änderungen und<br />
Reparaturen an Silos, Maschinen und Geräten selbst vorzunehmen<br />
oder durch Dritte vornehmen zu lassen. Be hebung von<br />
Schäden, die nachweislich auf Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht<br />
oder unsachgemäßer Behandlung von Silos, Maschinen<br />
und Geräten zurückzuführen sind, werden dem Mieter in<br />
Rechnung gestellt. <strong>Holcim</strong> ist über das Freiwerden der Baustellen<br />
silos unverzüglich zu verständigen. Mischer, Misch pumpen<br />
und Geräte samt Zubehör sind sauber gereinigt, funktionstüchtig<br />
und vollständig an <strong>Holcim</strong> zurückzugeben. Die Kosten für die<br />
Reparaturen und Unterhaltsarbeiten infolge unsachgemäßer<br />
Be handlung, übermäßiger Verschmutzung und mutwilliger<br />
Be schädigung werden dem Mieter belastet.<br />
5.0 Preise<br />
5.1 Es gelten die Preise des am Tage der Bestel lung gültigen Angebots,<br />
soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Preise<br />
verstehen sich frei verein bartem Lieferort (Franko stations preis)<br />
mit den von uns eingesetzten Vertragsspediteuren zuzüglich<br />
der jeweiligen Mehrwert steuer, soweit sich aus dem Angebot<br />
oder gesonderter Vereinbarung nichts anderes ergibt.<br />
5.2 Tritt der Käufer nach den getroffenen Vereinbar ungen in Frachtvorlage,<br />
so erstatten wir die jeweils von uns bekanntgegebene<br />
Fracht vergütung. Wir sind be rech tigt, Höchstfracht vergütungen<br />
festzusetzen.<br />
5.3 Preise und Frachtvergütungen richten sich nach dem angegebenen<br />
Bestimmungsort. Soweit nichts ande res vereinbart ist,<br />
verstehen sich die Preise bei einer Lieferung ins Ausland zuzüglich<br />
sämt licher Abgaben, Gebühren, Zölle etc., die dort anfallen.<br />
5.4 Bei Anlieferung durch in unserem Auftrag fahrende Fahrzeuge<br />
liegen den Preisen die jeweils fracht günstigsten Mengen<br />
zu grunde. Bei geringeren Mengen sowie bei nicht vollständiger<br />
Ausnutzung des Fahr zeugs können wir einen angemessenen<br />
Aufschlag berechnen. Evtl. anfallende Sonderkosten gehen zu<br />
Lasten des Käufers.<br />
5.5 Rabatte gelten als Entgelt für alle Aufwen dungen und Wagnisse<br />
des Käufers im Inter esse des Absatzes von <strong>Holcim</strong> (<strong>Süddeutschland</strong>)<br />
GmbH im Rahmen eines lauteren Wettbewerbs insbesondere<br />
für die Werbung, die fachliche Beratung, sach- und ordnungsgemäße<br />
Bedienung des Kunden und die Unterhaltung<br />
eines angemessenen Lagers. Im Falle der nicht ordnungsgemäßen<br />
Erbrin gung dieser Leistungen sind wir berechtigt, die<br />
Ge währung der Rabatte auszusetzen oder endgültig zu kündigen.<br />
Rabattansprüche entstehen nur für abgenommene und bezahlte<br />
Mengen.<br />
6.0 Gefahrübergang<br />
Die Gefahr für unsere Lieferung geht auf den Käufer über:<br />
6.1 bei der Anlieferung durch im Auftrag von uns fahrenden Fahrzeugen<br />
mit der Übergabe an die Trans portperson. Dies gilt auch<br />
dann, wenn Teilliefer ungen erfolgen oder wir noch andere<br />
Leistungen, z. B. die Versandkosten übernommen haben.<br />
6.2 bei Abholung durch im Auftrag des Käufers fahrende Fahr zeuge,<br />
wenn das Spezialbindemittel unsere Verlade einrichtung (z. B.<br />
Rüssel, Verlade band oder ähnliches) verlässt. Für Schäden in <br />
folge oder während des Transports des Spezialbindemittels<br />
so wie für Verluste sind wir nicht verantwortlich. Dies gilt auch<br />
für Schäden, die durch verunreinigte oder ungeeignete Fahrzeuge<br />
und Lademittel entstehen. Die zur Abholung eingesetzten<br />
Fahr zeuge müssen in ihrer technischen Ausrüstung für den<br />
Trans port von der jeweiligen Ware geeignet und den Ver lade anlagen<br />
unserer Werke angepasst sein, sowie den gesetzlichen<br />
Vorgaben entsprechen, insbesondere das zulässige Gesamtgewicht<br />
ist einhalten. Das eingesetzte Fahr personal muss die<br />
bei uns geltenden Sicherheitsvorschriften zwingend einhalten.<br />
Diese sind an der Werkseinfahrt einsehbar.<br />
7.0 Gewährleistung, Beanstandungen<br />
7.1 Der Käufer untersucht das Spezialbindemittel unverzüglich<br />
nach dessen Eintreffen. Er überprüft, ob es der vertraglichen<br />
Beschaffenheit entspricht, insbesondere ob die Kennzeichnung<br />
der Lieferung mit der Be stellung übereinstimmt.<br />
7.2 Bei Gewichtsabweichungen ist das in unserem Werk festgestellte<br />
Gewicht maßgebend. Bei verpackten Spezialbindemitteln<br />
sind Ab weichungen bis zu 2 % vom Brutto gewicht technisch<br />
be dingt und können daher nicht beanstandet werden.<br />
7.3 Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach<br />
Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln innerhalb gleicher<br />
Frist nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Die Mängelrüge soll<br />
Angaben über die Spezialbindemittelart, die Art des Mangels<br />
und Lieferscheinnummer enthalten. Die Fah rer der Liefer fahrzeuge<br />
sind zur Entgegen nahme der Mängelrüge nicht befugt.<br />
7.4 Beanstandetes Spezialbindemittel darf nicht verarbeitet werden.<br />
7.5 Aus dem Befund von Probekörpern sowie des fertigen Bauteils<br />
oder Bauwerks können keine sicheren Schlüsse auf die Beschaffen<br />
heit des verwendeten Spezialbindemittels im Zeitpunkt des<br />
Gefahr über gangs gezogen werden, weil die Beschaffenheit des<br />
Endprodukts nicht nur vom Spezialbindemittel, sondern auch<br />
von seiner Zusammen setzung, seiner Behandlung sowie von<br />
den äußeren Gegebenheiten abhängt. In einem außergerichtlichen<br />
Verfahren erkennen wir Gewähr leistungsansprüche nur<br />
dann an, wenn der Käufer oder sein Abnehmer von jeder<br />
Liefe rung nach den folgenden Richtli nien eine Probe entnimmt:<br />
a) Die Probenahme hat bei Gefahrübergang zu er folgen, d. h. bei<br />
Anlieferung durch in unserem Auftrag fahrende Fahrzeuge<br />
sofort nach deren Ein treffen am Bestim mungsort vor der Entladung<br />
und bei Abholung durch im Auftrag des Käufers fahrende<br />
Fahrzeuge sofort, nachdem das Spezialbindemittel die Verlade<br />
einrichtung in unserem Werk verlassen hat.<br />
b) Die Probe muss in jedem Fall wenigstens 5 kg betragen und repräsentativ<br />
sein. Bei losem Spezialbindemittel muss sie aus der oberen<br />
Einfüllöffnung des Fahr zeuges entnommen werden. Bei verpacktem<br />
Spezialbindemittel muss sich die Probe aus Teil proben<br />
von 1 – 2 kg zusammensetzen, die zu einer Durch schnitts probe<br />
von rund 5 kg durch sorg fältiges Mischen zu ver einigen sind. Die<br />
Teil proben müssen aus der Mitte der Sack füllung von mindestens<br />
5 bis dahin unversehrten Säcken entnommen sein.<br />
c) Bei größeren Lieferungen ist für je 250 t eine gesonderte Durchschnittsprobe<br />
zu nehmen.<br />
d) Die Probe ist luftdicht verschlossen und geschützt gegen qualitätsverändernde<br />
Umwelteinflüsse aufzubewahren und durch<br />
folgende Angaben zu kennzeichnen: Lieferwerk und/oder Werkslager,<br />
Tag und Stunde der Anlieferung, Spezialbinde mittel art<br />
ggf. Zusatzbezeichnung, Tag und Stun de der Probe nahme, Ort<br />
und Art der Lagerung sowie die Nummer unseres Lieferscheins.<br />
<strong>Holcim</strong> <strong>Preisliste</strong> 9
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<br />
e) Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns einen ausreichenden<br />
Teil (mindestens 2 kg) der von ihm gezogenen Proben für<br />
unsere eigene Nachprüfung zu überlassen. Steht keine solche<br />
Probe zur Verfü gung, so ist bei der Beurteilung des gelieferten<br />
Spezialbindemittels von den Ergebnissen auszugehen, die wir<br />
selbst festgestellt haben. Spezialbindemittelproben bei denen<br />
die vorstehenden Bestimmungen nicht beachtet worden sind,<br />
können nicht anerkannt werden. In diesen Fällen ist bei der<br />
Beurteilung der gelieferten Ware von den Ergebnissen auszugehen,<br />
die das Liefer werk selbst festgestellt hat. Mehrkosten<br />
für andere Beweis mittel gehen auch im Falle einer be rech tigten<br />
Mängel rüge zu Lasten des Käufers.<br />
7.6 Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer<br />
Wahl Ersatz liefern oder die Ware nachbessern. Erst nachdem<br />
die Män gelbeseitigung durch uns fehlgeschlagen ist bzw. eine<br />
Ersatzlieferung eben falls Mängel aufweist, kann der Kunde<br />
nach dem fruchtlosen Ablauf einer angemessenen Nach frist<br />
eine Herabsetzung des Preises verlangen. Bei nicht unerheblichen<br />
Mängeln kann er außerdem vom Vertrag zurücktreten<br />
oder unter den nachfolgenden Voraus setzungen Scha densersatz<br />
statt der Leistung verlangen. Schadens ersatz ansprüche –<br />
gleich welcher Art – gegen uns sind ausgeschlossen, wenn wir,<br />
unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfül lungsgehilfen die<br />
Schäden durch einfache Fahr lässig keit verursacht haben. Dieser<br />
Haftungsaus schluss gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des<br />
Körpers oder der Gesundheit. Dasselbe gilt, wenn garantierte<br />
Eigenschaften fehlen oder wesentliche Vertragspflichten in<br />
einer die Erfül lung des Vertrag szwecks gefährdenden Weise<br />
verletzt worden sind. Dabei ist der Schadensersatz jedoch auf<br />
den Um fang der Garantie bzw. bei einfach fahrlässiger Ver <br />
letzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertrags typischen<br />
und vorhersehbaren Scha den begrenzt.<br />
7.7 Bei Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wie z. B. bei unterlassenen<br />
oder fehlerhaften Vorschlägen und Beratungen vor<br />
oder nach Abschluss des Ver trages gelten die vorstehenden<br />
Bestimmungen entsprechend.<br />
7.8 Gewährleistungsrechte verjähren innerhalb von 12 Monaten<br />
nach Übergabe. Dies gilt nicht für An sprüche nach § 478 BGB.<br />
8.0 Zahlungsbedingungen<br />
8.1 Unsere Rechnungen sind grundsätzlich am Tag der Ausstellung<br />
fällig und zahlbar spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne<br />
Ab zug. Skonto nach den am Tag der Lieferung gültigen Sätzen<br />
räumen wir nur ein, sofern sämtliche älteren fälligen Rech nun gen<br />
beglichen sind und auch keine Wechselverbindlichkeiten mehr<br />
bestehen. Die Skontierung erfolgt auf den Rechnungs wert.<br />
8.2 Vom Käufer übertragene Sicherungsrechte und er füllungshalber<br />
erbrachte Leistungen berühren die Fälligkeit unserer<br />
Forderungen nicht. Wir sind auch nicht verpflichtet, uns aus<br />
den Sicherungsrechten oder erfüllungshalber erbrachten<br />
Leis tungen vorab zu befriedigen, bevor wir die Erfüllung<br />
unserer For der ungen vom Käufer verlangen.<br />
8.3 Bei Überschreitung des Zahlungsziels gemäß Ziffer 8.1 tritt<br />
ohne weiteres Verzug ein. Wir sind in diesem Falle berechtigt,<br />
Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz,<br />
mindestens aber 10 % zu verlangen.<br />
8.4 Die Annahme von Akzepten und Kunden wechseln behalten wir<br />
uns für jeden Einzel fall vor. Wechsel und Schecks werden nur<br />
erfüllungshalber angenommen, d. h., dass unsere Forderung<br />
erst nach Ein lösung bzw. Gutschrift als erfüllt gilt. Diskontspesen<br />
und sonstige Kosten trägt der Käufer. Bei Zahlung durch<br />
Bank oder Postschecküberweisung gilt die Zahlung mit der<br />
Gutschrift auf unserem Konto als erfolgt.<br />
8.5 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrech nung mit<br />
Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit die Gegen for de rungen<br />
unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.<br />
8.6 Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedin gungen sowie bei<br />
begründeten Zweifeln an der Zahlungs fähig keit des Kunden,<br />
können wir Sicherheits leistun gen oder Barzahlung Zug um Zug<br />
gegen Leistung verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen<br />
nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, können wir<br />
vom noch nicht erfüllten Teil des Liefervertrages zurücktreten.<br />
Die Frist ist entbehrlich, wenn der Kunde zur Sicherheitsleistung<br />
erkennbar nicht imstande ist, wie wenn beispielsweise<br />
die Eröffnung des Insol venz verfahrens über das Ver mögen des<br />
Kun den beantragt wurde.<br />
9.0 Sicherungsrechte/Eigentumsvorbehalt<br />
9.1 Die Lieferungen unserer Spezialbindemittel erfolgen unter<br />
Eigen tums vor behalt. Das verkaufte Spezialbindemittel bleibt<br />
des halb bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen<br />
aus der Geschäfts verbindung mit dem Käufer unser<br />
Eigen tum. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen auf besonders<br />
be zeichnete Forder un gen geleistet sind. Der Käufer ist berechtigt,<br />
die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Spezialbinde<br />
mittel (Vorbehaltsware) in ordnungsgemäßem Geschäftsver<br />
kehr weiterzuveräußern, vorausgesetzt, dass er mit seinen<br />
Ab nehmern einen Eigentums vorbehalt vereinbart und dass die<br />
Forderung aus der Weiter veräußerung gemäß Ziffer 9.4 auf uns<br />
übergeht. Der Käufer darf die Vorbehaltswa re weder verpfänden<br />
noch sicherungs über eignen.<br />
10 <strong>Holcim</strong> <strong>Preisliste</strong>
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<br />
9.2 Eine Be und Verarbeitung der Vorbehaltswa re erfolgt für uns<br />
als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne dass uns daraus<br />
Verbindlich keiten er wachsen. Die verarbeitete Sache gilt als<br />
Vorbehalts ware im Sinne der Ziffer 9.1.<br />
9.3 Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermi schung der Vor behaltsware<br />
mit anderen Waren steht uns das Mit ei gen tum an dieser<br />
neuen Sache im Ver hältnis des Rech nungswertes der Vorbehalts<br />
ware zum Rech nungs wert der anderen verwendeten<br />
Waren zu. Erlischt unser Ei gen tum durch Be oder Ver ar bei tung,<br />
Verbin dung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns<br />
schon jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem<br />
neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes<br />
der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für<br />
uns. Die hiernach entstehenden Miteigentums rechte gelten als<br />
Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 9.1. Auf unser Verlangen ist<br />
der Käufer verpflichtet, den Erwerber der Vorbehaltsware oder<br />
der neu hergestellten Sachen auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen.<br />
9.4 Zur Sicherung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderun gen<br />
tritt der Käufer mit sofortiger Wirkung alle For derungen mit<br />
sämtlichen Neben rechten, die für ihn durch die Weiterveräußerung<br />
entstehen, an uns ab und zwar ohne Rück sicht darauf,<br />
ob er die Vorbe haltsware unverarbeitet, be oder ver ar <br />
beitet oder zu sam men mit anderen Sachen veräußert. Erfolgt<br />
die Ver äußerung zusammen mit uns nicht gehörender Ware, so<br />
gilt die Abtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbe haltsware,<br />
der sich nach un seren Ver kaufspreisen bemisst.<br />
9.5 Der Käufer ist ermächtigt, die Forderung aus dem Wei ter verkauf<br />
selbst einzuziehen. Überträgt er die For de rung an einen<br />
Faktor, tritt die Forderung gegen den Faktor an die Stelle der<br />
ursprünglichen Forder ung. Un sere eigene Ein ziehungs befugnis<br />
wird durch die dem Käufer erteilte Ermächtigung nicht berührt.<br />
Solange der Käufer seinen Zahlungsver pflichtun gen ordnungsge<br />
mäß nachkommt, werden wir die Forde rung nicht selbst geltend<br />
machen. Kommt er jedoch in Verzug, gibt der Käufer uns die<br />
Schuldner der ab getretenen Forde rung bekannt und zeigt ihnen<br />
die Abtretung an. Wir sind dann berechtigt, die Abtre tung den<br />
Drittschuld nern auch selbst mitzuteilen. Der Käufer verpflichtet<br />
sich, die Forderung gegenüber dem Drittschuldner nicht an<br />
Drit te abzutreten, sich auf Ein wendungen aus einem etwa<br />
bestehenden Abtre tungs verbot uns gegenüber nicht zu berufen<br />
und mit dem Drittschuldner kein Abtretungsverbot zu vereinbaren.<br />
Bei einem Einbau der Vorbe halts ware in das Grund stück<br />
des Käufers, tritt der Käufer schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen<br />
Ver äußerung des Grund stücks oder von Grund stücksrechten<br />
entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der<br />
Vorbehaltsware ab. Dies gilt insbesondere für den Anspruch auf<br />
Bestellung einer Sicher ungs hypothek (§ 648 BGB) oder auf<br />
Sicher heits leistung (§ 648a BGB). Wir nehmen die Abtretung an.<br />
9.6 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn Saldo<br />
ge zogen und anerkannt ist. Die Saldofor de r ung tritt insoweit<br />
an die Stelle der ursprünglichen Forderungen.<br />
9.7 Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder jeder<br />
anderen Beeinträchti gung unserer Siche r ungs rechte durch<br />
Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine<br />
Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und die<br />
uns zur Last fallenden Interventionskosten zu tragen.<br />
9.8 Wir verpflichten uns, die bestehenden Sicher heiten nach unserer<br />
Wahl insoweit freizugeben, als ihr Markt wert die zu sichern de<br />
For derung um 10 % übersteigt.<br />
10.0 Elektronische Datenverarbeitung<br />
Wir speichern und bearbeiten im Rahmen des Ver trags ver hältnisses<br />
allgemeine und personenbezogene Daten unter Beachtung<br />
der datenschutz recht lichen Bestimmun gen. Der Kunde<br />
erteilt hierzu seine Zustimmung und ist da mit einverstanden,<br />
dass <strong>Holcim</strong> (<strong>Süddeutschland</strong>) GmbH solche Daten zum Zwecke<br />
der Abwicklung und Pflege der Geschäftsbeziehun gen sowie für<br />
statistische Auswertungen auch verbundenen Unter nehmen im<br />
Ausland bekannt geben kann.<br />
11.0 Erfüllungsort – Gerichtsstand – Nichtigkeitsklausel<br />
11.1 Erfüllungsort für die Lieferung des verkauften Ze ments ist der<br />
Ort des Gefahrüberganges. Er füllungs ort für alle sonstigen<br />
Rechte und Pflichten der Ver tragspartner ist Dotternhausen.<br />
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – auch aus Wechseln und<br />
Schecks – sind die für Dottern hau sen zuständigen Gerichte. Wir<br />
sind auch be rechtigt, Ansprüche an den allgemeinen Gerichtsstand<br />
des Käufers geltend zu machen.<br />
11.3 Es gilt deutsches Recht. Das UNÜbereinkommen über Verträge<br />
über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.<br />
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ver kaufs und Lie fer bedingungen<br />
für Spezialbindemittel unwirksam sein oder werden,<br />
so berührt dies die Wirksamkeit des Ver trages im Übrigen nicht.<br />
<strong>Holcim</strong> <strong>Preisliste</strong> 11
<strong>Holcim</strong> (<strong>Süddeutschland</strong>) GmbH<br />
Legal Company Name<br />
72359 Dotternhausen<br />
Road Name 123-456<br />
Telefon +49 (0) 7427 79-300<br />
City, Postal Code<br />
Telefax +49 (0) 7427 79-248<br />
Country Name<br />
info-sueddeutschland@holcim.com<br />
info@companyname.com<br />
www.holcim.de/sued<br />
www.companyname.com<br />
Phone +12 34 567 89 00<br />
Fax +12 34 567 89 01<br />
2008 <strong>Holcim</strong> Country Company Name<br />
© 2012 <strong>Holcim</strong> (<strong>Süddeutschland</strong>) GmbH<br />
HGRS_A4BROCHURE_080000<br />
<strong>Preisliste</strong> Spezialbindemittel. Januar 2012