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Bestimmungen und Tipps für das Fahrtenrevier Lago Maggiore

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Minute angezeigt. Alle Sportboote haben beim Aufleuchten der Sturmwarnung<br />

Sicherheitsmaßnahmen zu treffen <strong>und</strong> unverzüglich den nächsten Hafen anzulaufen.<br />

Ist <strong>das</strong> Einlaufen in den Heimathafen wegen der auftretenden Wellen <strong>und</strong> der Abdrift<br />

nicht mehr zu verantworten sollte man versuchen einen windgeschützten Hafen anzulaufen<br />

oder unter Landschutz abzuwettern. Da Sturm auch bei guter Sicht, also an<br />

sich schönem Wetter, aufkommen kann, sollte man vor dem Auslaufen stets meteorologisch<br />

informiert sein.<br />

Italien<br />

In Bearbeitung<br />

Ticino<br />

Mit Motorbooten ist <strong>das</strong> Einfahren in den Ticino bei Sesto Calende möglich, die dortige<br />

Brücke ist durch Tafeln gekennzeichnet, die die erlaubte Durchfahrt markieren.<br />

Allerdings sollte man wegen der Untiefen <strong>und</strong> der Strömung langsam fahren <strong>und</strong> sich<br />

an ortsk<strong>und</strong>igen Skippern orientieren. Der Ausbau des Ticino als Wassertrasse <strong>und</strong><br />

seine Anbindung an die Mailänder Wasserstrassen ist unter dem Arbeitstitel „Wasserstrasse<br />

Locarno-venedig“ in Arbeit.<br />

Verordnungen<br />

Schweiz<br />

Das Befahren des <strong>Lago</strong> <strong>Maggiore</strong> ist durch die „Verordnung über die Schifffahrt auf<br />

schweizerischen Gewässern“ <strong>und</strong> davon abweichende kantonale <strong>Bestimmungen</strong><br />

geregelt.<br />

Italien<br />

Das Befahren des <strong>Lago</strong> <strong>Maggiore</strong> auf italienischer Seite regelt <strong>das</strong> “Regolamento<br />

regionale recante: Disposizioni e prescrizioni per la navigazione sulle acque<br />

piemontesi del <strong>Lago</strong> <strong>Maggiore</strong>” vom 14. April 2000. Eine Kopie dieser Richtlinien ist<br />

an Bord mitzuführen.<br />

Wasserski<br />

Schweiz<br />

Das Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten ist nur bei Tag <strong>und</strong> klarer Sicht in<br />

der Zeit von 08:00 Uhr bis spätestens 21:00 Uhr gestattet. In den Uferzonen (bis 300<br />

m) ist <strong>das</strong> Fahren mit Wasserski verboten, ebenso in der Bucht von Locarno<br />

zwischen dem neuen Hafen „Lanca degli Stornazzi“ <strong>und</strong> Minusio Kirche San Quirico<br />

<strong>und</strong> in der Bucht von Ascona zwischen dem Vorsprung von San Michele <strong>und</strong> dem<br />

Lido.<br />

Der Schiffsführer des schleppenden Schiffes muss von einer geeigneten Person<br />

begleitet werden, die <strong>das</strong> Schleppseil <strong>und</strong> den Wasserskifahrer beobachtet. Das<br />

schleppende Schiff <strong>und</strong> der Wasserskifahrer haben von anderen Schiffen <strong>und</strong> von<br />

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