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Bestimmungen und Tipps für das Fahrtenrevier Lago Maggiore

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<strong>Bestimmungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Tipps</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Fahrtenrevier</strong> <strong>Lago</strong> <strong>Maggiore</strong><br />

Ankerplätze<br />

Aufgr<strong>und</strong> der enormen Tiefe des Sees gibt es nur wenig geeignete Ankerplätze; in<br />

der Nähe von Schiffsanlegestellen der Linienschifffahrt ist <strong>das</strong> Ankern ohnedies<br />

streng verboten. Zu empfehlen sind die folgenden Plätze, wobei beim Anlaufen<br />

immer der aktuelle Wasserstand im Auge behalten werden sollte.<br />

● Maggia-Delta<br />

● Camping Cannobio<br />

● Castelli di Cannero<br />

Baden <strong>und</strong> Windsurfing<br />

In den Häfen <strong>und</strong> deren näherer Umgebung <strong>und</strong> auf den Routen der Linienschifffahrt<br />

sind <strong>das</strong> Baden <strong>und</strong> Windsurfen verboten. Schwimmer mit mehr als 150m Abstand<br />

zum Ufer benötigen ein Begleitboot <strong>und</strong> eine rote Badekappe.<br />

Fischerei<br />

Die Berufsfischerei hat am <strong>Lago</strong> <strong>Maggiore</strong> Tradition <strong>und</strong> war ein bedeutender Erwerbszweig.<br />

Noch heute haben die Fischer eine starke Lobby am See <strong>und</strong> sind recht<br />

aktiv. Zu achten ist auf die ausgelegten Netze. Diese werden oft schon abends in der<br />

ersten Dämmerung ausgebracht <strong>und</strong> früh morgens wieder eingeholt. Die Netze können<br />

durchaus über mehrere h<strong>und</strong>ert Meter im See treiben, sie werden von kleinen<br />

Schwimmkörpern (aus Steropor) gehalten. Man kann zwischen diesen Schwimmkörpern<br />

herfahren, wenn man von diesen genug Abstand hält, da <strong>das</strong> Netz tief durchhängt,<br />

besser ist es jedoch <strong>das</strong> Netz weiträumig zu umfahren. Die Netze sind im<br />

Dunkeln durch kleine beleuchtete Schwimmbojen gekennzeichnet, die die Enden des<br />

Netzes markieren.<br />

Schweiz<br />

Übrigens sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, <strong>das</strong>s alle Steganlagen<br />

(öffentlicher <strong>und</strong> privater Häfen) auf kantonalem Gr<strong>und</strong> liegen <strong>und</strong> von daher gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

<strong>für</strong> alle Personen zugänglich sein müssen. Dieser freie Zugang gilt auch <strong>für</strong><br />

Angler, die leider oft wenig Einsicht <strong>für</strong> notwendige Hafenmanöver haben.<br />

Italien<br />

In Italien sind die Rechte der Fischer eingeschränkter, <strong>das</strong> Auswerfen von Netzen in<br />

Hafenanlagen ist ausdrücklich verboten, ergo kann man ableiten, <strong>das</strong>s auch <strong>das</strong><br />

Auswerfen von Angelhaken untersagt ist.<br />

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Hafenanlagen<br />

Die einzelnen Häfen am <strong>Lago</strong> <strong>Maggiore</strong> haben eigene Statuten, die zum Beispiel die<br />

Gastliegeplätze, die Zeiten zum Betreten der Steganlagen, die Nutzung von Gemeinschaftsräumen<br />

<strong>und</strong> die Entsorgung regeln. Diese können beim jeweiligen Hafenmeister<br />

erfragt werden.<br />

Italien<br />

Im Hafengebiet ist es verboten Fahrzeuge oder Trailer abzustellen bzw. Boote außerhalb<br />

der da<strong>für</strong> vorgesehenen Zonen zu verankern. Abdichtungsarbeiten bzw. Anstrich-<br />

<strong>und</strong> Lackierungsarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Regionalbehörde<br />

durchgeführt werden.<br />

Inseln<br />

Im Schweizerischen Seebecken gibt es die „Brissago-Inseln“. Es handelt sich um<br />

eine grosse <strong>und</strong> eine kleine Insel. Bis in die 50er Jahre wurde dort ein ausschweifendes<br />

Leben der wirtschafgtlichen <strong>und</strong> geiustigen Elite geführt, heute sind die Inseln<br />

ein Hort der Ruhe <strong>und</strong> Anlaufpunkt <strong>für</strong> Fre<strong>und</strong>e der Botanik. Auf der grossen Insel<br />

gibt es eine Gastronomie <strong>und</strong> eine Steganlage <strong>für</strong> Besucher mit Privatbooten. Beim<br />

Anlaufen sollte man sich von der kleinen Insel fernhalten, weil es dort sehr flach ist,<br />

auch ist <strong>das</strong> Durchfahren der Passage zwischen den Inseln nur bei höherem Wasserstand<br />

zu empfehlen. Durch den Kapeffekt hat man zumeist einen unangenehmen<br />

Seitenwind beim Anlegen.<br />

Im italienischen Seebecken gigt es die „Castelli di Cannero“. Diese liegen noch<br />

recht nördlich vor dem Küstenstreifen zwischen Cannobbio <strong>und</strong> Cennero Riviera <strong>und</strong><br />

werden gerne als Ankerzone genutzt.<br />

Weiter im Süden vor Stresa liegen die „Borromäischen Inseln“. Die Inseln sind ein<br />

Touristenmagnet <strong>und</strong> werden von der italienischen Linienschifffahrt <strong>und</strong> den<br />

Barkassen angefahren. Für Privatboote gibt es keine empfehlenswerte Möglichkeit<br />

zum Anlegen. Ein Restaurant auf der zugehörigen Isola di pescatori verfügt über<br />

einige Bojen <strong>und</strong> einen Trensferservice.<br />

Kran- <strong>und</strong> Slip- Anlagen<br />

Direkt an unserem „Yachtsport-Resort“ in Brissago findet sich eine Slipanlage, die<br />

tagsüber genutzt werden kann. Allerdings ist <strong>das</strong> zulässige Gesamtgewicht <strong>für</strong> <strong>das</strong><br />

Gespann wegen des Zufahrtweges auf 4 t beschränkt.<br />

Krananlagen befinden sich in Ascona (10 t), Magadino (3 t), Locarno (15 t), Porto<br />

Ronco (6,3 t), Ghiffa (bis 15 t), Intra (12 t), Stresa (2 t), Solcio (bis 8 t), Arona (bis 5<br />

t), Dormeletto (bis 5 t), Castelletto (bis 10 t), Sesto Calende (bis 20 t), Lisanza (bis 25<br />

t), Caielli (bis 6 t), Angera (bis 28 t), Reno di Leggiuno ( bis 3 t), Caldè (3 t) <strong>und</strong> Luino<br />

(bis 4 t).<br />

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Naturschutz, Abstände, Geschwindigkeit<br />

Schweiz<br />

Motorschiffe, ausgenommen Kursschiffe, die nach dem offiziellen Fahrplan verkehren,<br />

dürfen die (innere) Uferzone nur befahren, um an- oder abzulegen, still zu liegen<br />

oder Engstellen zu durchfahren, Dabei dürfen sie nur den kürzesten Weg nehmen.<br />

Als (innere) Uferzone gilt der Gewässergürtel bis zum Abstand von 150 m vom Ufer,<br />

von Wasserpflanzenbeständen, die dem Ufer vorgelagert sind oder von Einbauten im<br />

Gewässer.<br />

Bestände von Wasserpflanzen wie Schilf, Binsen <strong>und</strong> Seerosen dürfen nicht durchfahren<br />

werden, in der Regel ist ein Abstand von mindestens 25m einzuhalten. In den<br />

mit „A“ <strong>und</strong> „B“ bezeichneten Zonen ist <strong>das</strong> Baden sowie <strong>das</strong> Fahren mit Booten<br />

jeglicher Art außerhalb der markierten Wasserstrassen bis auf Ufernähe von 150 m<br />

verboten. Das Fahren mit Ruderbooten ist bis auf 50 m gestattet. Das Anlegen sowie<br />

der Aufenthalt in diesem Naturschutzgebiet ist streng verboten (Ausführungen des<br />

Schifffahrtsamtes beachten!).<br />

In der (inneren) Uferzone darf nicht schneller gefahren werden als 10 km/h. Dort<br />

kann der Kanton die Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h weiter beschränken. Dies<br />

gilt zum Beispiel <strong>für</strong> die Mündung des Ticino (Naturschutzgebiet „Bolle di Magadino“),<br />

dort gelten 5 km/h Höchstgeschwindigkeit, wie auf den Tafeln angezeigt wird.<br />

Italien<br />

Jede Art von Gewässerverunreinigung ist strengstens verboten. So ist vor der Wasserung<br />

eines Bootes der Kiel (Unterboden) zu reinigen. Bestraft wird, wer vom Boot<br />

oder Liegeplatz aus flüssige Abfälle (wie Reste aus der Verbrennung von Schmierölen,<br />

Waschwasser, gefährliche Substanzen, Benzin, Bilgewasser) ins Wasser leitet<br />

oder feste, halbfeste sowie sperrige Gegenstände oder Wrackteile ins Wasser oder<br />

auf die Landungsstege wirft. Auf die Einhaltung der Vorschriften zur Verhütung von<br />

Ölverschmutzungen wird besonders geachtet.<br />

Motorboote müssen einen Mindestabstand von 150 m zum Ufer einhalten, außer<br />

beim An- <strong>und</strong> Auslaufen von Häfen <strong>und</strong> Liegeplätzen, welches nur auf dem kürzesten<br />

Weg erlaubt ist. Je nach Abstand zum Ufer gelten folgende zulässigen Höchstgeschwindigkeiten:<br />

unter 50 m<br />

von 50 m bis 150 m<br />

über 150 m<br />

< 5 kn<br />

< 10 kn<br />

< 27 kn tagsüber<br />

< 10 kn nachts<br />

< 7kn nachtsüber <strong>für</strong> Boote unter 7 m Länge,<br />

die ein weißes R<strong>und</strong>umlicht haben<br />

Im Golf von Angera ist <strong>das</strong> Motorbootfahren nur bei eingelegtem Gang ohne<br />

Beschleunigung zugelassen.<br />

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Polizei<br />

Sowohl die Schweizer als auch die Italiener kontrollieren ihre Seeseite mit Polizeibooten.<br />

Diese sind durch die Aufschrift „polizia“ klar als solche erkennbar. Im Einsatz<br />

befindet sich auch ein Schlauchboot der italienischen Polizei. Die uniformierten<br />

Beamten fordern den Skipper beizudrehen. Man sollte dann aufstoppen, Fender <strong>und</strong><br />

Leinen belegen <strong>und</strong> an <strong>das</strong> Polizeischiff längsseits andocken. Meist kommt ein<br />

Beamter an Bord <strong>und</strong> fordert den Skipper auf sich auszuweisen <strong>und</strong> die Bootsdokumente<br />

wie auch den Bootsführerschein vorzulegen. Die Insassen müssen sich ebenfalls<br />

alle ausweisen können. – SIEHE AUCH UNTER: RUFNUMMERN<br />

Rettungsdienste<br />

Schweiz<br />

Auf Schweizer Seite üben die Taucher (Verbano Sub) den Rettungsdienst aus. Es<br />

gibt mehrere Vereinigungen am See, die über eigene Schiffe verfügen. Die Kosten<br />

einer Rettungsaktion können dem Führer, dem Halter <strong>und</strong> dem Eigentümer eines<br />

geretteten Schiffes auferlegt werden. – SIEHE AUCH UNTER: RUFNUMMERN<br />

Italien<br />

In Bearbeitung<br />

Rufnummern<br />

Schweizer Seeteil <strong>Lago</strong> <strong>Maggiore</strong>:<br />

Polizei, Notruf / Polizia, chiamata di soccorso 117<br />

Feuerwehr / Pompieri 118<br />

Erste Hilfe / Pronto Soccorso 144<br />

Notarzt / Medico per il pronto intervento 111<br />

Vergiftungen / Casi urgenti d’intossicazione 145<br />

Krankenhaus Locarno / Ospedale Locarno 091+811.41.11<br />

Rega (Rettungshelikopter / elicottere di soccorso) 1414<br />

Seepolizei /Polizia del <strong>Lago</strong> Magadino 091+795.18.05<br />

Seerettungsdienst / Salvataggio Sub Locarno 079+686.17.71<br />

091+751.40.29<br />

Verbano Sub Ascona 091+791.02.37<br />

Verbano Sub Brissago 091+793.24.60<br />

079+621.72.67<br />

Grenze / Dogana (Svizzera) 091+786.80.10<br />

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Italienischer Seeteil <strong>Lago</strong> <strong>Maggiore</strong>:<br />

Polizei, Notruf / polizia, chiamata di soccorso 112/113<br />

Notarzt, Krankenwagen / medico pronto intervento,<br />

ambulanza 118<br />

Feuerwehr / vigili del fuoco 115<br />

Notfall Sanitäter croce verde/<br />

Emergenze sanitarie croce verde 0323+55.66.16<br />

Notfall Sanitäter <strong>für</strong> die Schifffahrt 0323+51.91.00<br />

Seenotfall im italienischen Seegebiet/<br />

Guardia di Finanza della Marina, Cannobio 117<br />

0323.70.120<br />

Grenzpolizei / polizia di frontiera 0323+703.70<br />

Seetankstellen<br />

Am See gibt es zahlreiche Seetankstellen. Allerdings haben diese nicht zu jeder Zeit<br />

<strong>und</strong> in jeder Saison geöffnet, außerdem führen einige kein Diesel. Bei Planung eines<br />

Törns sollte man vorher telefonisch Kontakt aufnehmen. Übrigens ist der Preis <strong>für</strong><br />

Benzin <strong>und</strong> Diesel in der Schweiz deutlich günstiger als in Italien, es empfiehlt sich<br />

also dort zu bunkern.<br />

Orte mit Seetankstellen (CH):<br />

Locarno (di Domenico), Porto Ronco (Poroli), Tenero (Boesch)<br />

Orte mit Seetankstellen (I):<br />

Intra, Ferrolo, Lesa, Solcio, Arona, Castelletto (Il porticciolo), Fluß Ticino (Barberis),<br />

Angera (Moretto), Trebbia (Gavazza), Caldè<br />

Beim Betanken ist darauf zu achten, <strong>das</strong>s keine Wasserverschmutzung durch Oel<br />

oder Kraftstoff verursacht wird.<br />

Sturmwarnung<br />

Schweiz<br />

Sturm tritt in den meisten Fällen bei extremen Nordwindlagen oder vor/bei Gewittern<br />

auf. Für solche Fälle gibt es eine optische Warnung. Die Sturmwarnung wird durch<br />

Blinkscheinwerfer (Standort: Brissago-Inseln) gegeben. Beim Aufleuchten von<br />

orangefarbenen Blinken mit ca. 40 Intervallen pro Minute handelt es sich um eine<br />

Vorsichtsmeldung über <strong>das</strong> mögliche Aufkommen von plötzlich einsetzenden<br />

Sturmwinden. Die unmittelbare Sturmgefahr wird dann mit ca. 90 Intervallen pro<br />

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Minute angezeigt. Alle Sportboote haben beim Aufleuchten der Sturmwarnung<br />

Sicherheitsmaßnahmen zu treffen <strong>und</strong> unverzüglich den nächsten Hafen anzulaufen.<br />

Ist <strong>das</strong> Einlaufen in den Heimathafen wegen der auftretenden Wellen <strong>und</strong> der Abdrift<br />

nicht mehr zu verantworten sollte man versuchen einen windgeschützten Hafen anzulaufen<br />

oder unter Landschutz abzuwettern. Da Sturm auch bei guter Sicht, also an<br />

sich schönem Wetter, aufkommen kann, sollte man vor dem Auslaufen stets meteorologisch<br />

informiert sein.<br />

Italien<br />

In Bearbeitung<br />

Ticino<br />

Mit Motorbooten ist <strong>das</strong> Einfahren in den Ticino bei Sesto Calende möglich, die dortige<br />

Brücke ist durch Tafeln gekennzeichnet, die die erlaubte Durchfahrt markieren.<br />

Allerdings sollte man wegen der Untiefen <strong>und</strong> der Strömung langsam fahren <strong>und</strong> sich<br />

an ortsk<strong>und</strong>igen Skippern orientieren. Der Ausbau des Ticino als Wassertrasse <strong>und</strong><br />

seine Anbindung an die Mailänder Wasserstrassen ist unter dem Arbeitstitel „Wasserstrasse<br />

Locarno-venedig“ in Arbeit.<br />

Verordnungen<br />

Schweiz<br />

Das Befahren des <strong>Lago</strong> <strong>Maggiore</strong> ist durch die „Verordnung über die Schifffahrt auf<br />

schweizerischen Gewässern“ <strong>und</strong> davon abweichende kantonale <strong>Bestimmungen</strong><br />

geregelt.<br />

Italien<br />

Das Befahren des <strong>Lago</strong> <strong>Maggiore</strong> auf italienischer Seite regelt <strong>das</strong> “Regolamento<br />

regionale recante: Disposizioni e prescrizioni per la navigazione sulle acque<br />

piemontesi del <strong>Lago</strong> <strong>Maggiore</strong>” vom 14. April 2000. Eine Kopie dieser Richtlinien ist<br />

an Bord mitzuführen.<br />

Wasserski<br />

Schweiz<br />

Das Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten ist nur bei Tag <strong>und</strong> klarer Sicht in<br />

der Zeit von 08:00 Uhr bis spätestens 21:00 Uhr gestattet. In den Uferzonen (bis 300<br />

m) ist <strong>das</strong> Fahren mit Wasserski verboten, ebenso in der Bucht von Locarno<br />

zwischen dem neuen Hafen „Lanca degli Stornazzi“ <strong>und</strong> Minusio Kirche San Quirico<br />

<strong>und</strong> in der Bucht von Ascona zwischen dem Vorsprung von San Michele <strong>und</strong> dem<br />

Lido.<br />

Der Schiffsführer des schleppenden Schiffes muss von einer geeigneten Person<br />

begleitet werden, die <strong>das</strong> Schleppseil <strong>und</strong> den Wasserskifahrer beobachtet. Das<br />

schleppende Schiff <strong>und</strong> der Wasserskifahrer haben von anderen Schiffen <strong>und</strong> von<br />

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Badenden einen Abstand von mindestens 50 m zu halten. Das Schleppseil darf nicht<br />

elastisch sein <strong>und</strong> darf nicht leer im Wasser nachgezogen werden. Das gleichzeitige<br />

Schleppen von mehr als zwei Wasserskifahrern <strong>und</strong> <strong>das</strong> Schleppen von Fluggeräten<br />

(Flugdrachen, Drachenfallschirmen <strong>und</strong> ähnlichen Geräten) ist verboten. Zu Trainingszwecken<br />

können vom kantonalen Schifffahrtsamt in Bellinzona hierzu jedoch<br />

Ausnahmegenehmigungen auf bestimmten Gewässerabschnitten erteilt werden (Art.<br />

163 der Binnenschifffahrtsverordnung).<br />

Italien<br />

Wasserskifahren ist nur am Tage von 08:00 Uhr bis Sonnenuntergang <strong>und</strong> bei guter<br />

Sicht erlaubt. Am Zugboot müssen eine vorschriftsmäßige Anhängevorrichtung <strong>für</strong><br />

die Leine (Kupplungs- <strong>und</strong> Schleppsystem) <strong>und</strong> ein konvexer Rückspiegel installiert<br />

sein, außerdem muss eine Bordapotheke vorhanden sein. Für <strong>das</strong> Boot ist ein Wendegetriebe<br />

vorgeschrieben.<br />

Das Zugboot muss mit zwei Personen besetzt sein, die zweite Person hat den Skiläufer<br />

<strong>und</strong> die Fahrstrecke zu beobachten. Vom Skiläufer muss eine Schwimmweste<br />

getragen werden. Der Sicherheitsabstand zwischen Boot <strong>und</strong> Skiläufer muss 12m<br />

betragen.<br />

Es muss ein Abstand zum Ufer <strong>und</strong> zu anderen Booten <strong>und</strong> Badezonen von mindestens<br />

150 m eingehalten werden. Verboten ist <strong>das</strong> Wasserskilaufen in Badegebieten,<br />

Hafeneinfahrten, auf gleichem Kurs wie die Berufsschifffahrt <strong>und</strong> in regional gesperrten<br />

Gebieten, wie dem Golf von Angera sowie zwischen Stresa <strong>und</strong> den stark frequentierten<br />

Borromäischen Inseln. Das Starten <strong>und</strong> Bergen eines Wasserskifahrers<br />

darf nur auf solchen Wasserflächen erfolgen, in denen sich weder Badende noch<br />

andere Boote aufhalten.<br />

Wegerecht<br />

Schweiz<br />

Allen Booten ist es untersagt sich fahrenden Kurs-Schiffen zu nähern oder deren<br />

Kurs zu kreuzen. Sie müssen eine Distanz von mindestens 50m zu allen sich in<br />

regulärem Dienst befindenden Schiffen <strong>und</strong> Abschleppschiffen einhalten. Zugänge<br />

<strong>und</strong> die Umgebung der öffentlichen Landungsstege <strong>und</strong> Anfahrzonen müssen frei<br />

gehalten werden; es dürfen keinesfalls die Manöver der Schiffe, die einen öffentlichen<br />

Dienst ausüben, behindert werden.<br />

Ebenso ist eine Distanz von mindestens 50 m zu allen Booten von Berufsfischern mit<br />

den entsprechenden Kennzeichen (schwarzer Ball) einzuhalten. Wenn man diese am<br />

Bug kreuzen will, beträgt der vorgeschriebene Abstand 200 m.<br />

Von Booten mit der gesetzten Tafel „A“ der internationalen Signalflaggenverordnung<br />

(Doppelstander, dessen eine Hälfte am Stock weiß, dessen andere Hälfte blau ist) ist<br />

ein Mindestabstand von 50 m einzuhalten. Es handelt sich um ein gekennzeichnetes<br />

Tauchgebiet.<br />

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Boote, die sich aus entgegen gesetzter Richtung kreuzen, müssen auf die jeweils<br />

rechte Seite ausweichen, <strong>und</strong> eine Minimal-Distanz von 50m beim Passieren einhalten.<br />

Während der Kreuz- <strong>und</strong> Überholmanöver müssen sich Boote voneinander -<br />

unter Berücksichtigung der folgenden Vortrittsrechte – frei halten:<br />

- Kursschiffe vor allen anderen Schiffen<br />

- Güterschiffe vor allen Schiffen, ausgenommen Kursschiffe<br />

- Schiffe der Berufsfischer vor allen Schiffen, ausgenommen Kursschiffe,<br />

Güterschiffe<br />

- Segelschiffe vor allen Schiffen, ausgenommen Kursschiffe, Güterschiffe <strong>und</strong><br />

Schiffe der Berufsfischer<br />

- Ruderboote vor allen Schiffen mit Maschinenantrieb, ausgenommen Kursschiffe,<br />

Güterschiffe sowie Schiffe der Berufsfischer<br />

Italien<br />

Auch in Italien beträgt der Mindestabstand zur öffentlichen Linienschifffahrt <strong>und</strong> den<br />

Fahrzeugen der Berufsfischer 50 m; natürlich dürfen diese Fahrzeuge auch dort in<br />

ihrem Kurs <strong>und</strong> beim An- bzw. Ablegemanöver nicht behindert werden. Das Kreuzen<br />

vor Fahrgastschiffen <strong>und</strong> Fischereifahrzeugen ist dort prinzipiell verboten. 50m<br />

Abstand ist auch von Wasserski-Läufern zu halten.<br />

Es gilt ebenfalls die blau-weiße Flagge „A“ des Internationalen Flaggenalphabetes<br />

als Kennzeichnung von Tauchgebieten, von denen Abstand zu halten ist. Regattabereiche<br />

<strong>und</strong> Badezonen sind gr<strong>und</strong>sätzlich zu meiden. In der Nähe von Übungsgebieten<br />

der Segelschulen ist besonders vorsichtig zu fahren. Von ausgelegten<br />

Fischernetzen ist genügend Abstand zu halten. In Häfen <strong>und</strong> deren Nähe sind nur<br />

Schallsignale erlaubt, die zur Vermeidung von Kollisionen diesen.<br />

Zoll am See<br />

Schweiz/Italien<br />

Der <strong>Lago</strong> <strong>Maggiore</strong> ist ein Grenzgewässer. Die Staatsgrenze zwischen der Schweiz<br />

<strong>und</strong> Italien verläuft im Zickzack auf der Höhe zwischen Brissago am Westufer <strong>und</strong><br />

Dirinella am Ostufer durch den See.<br />

Wer von Italien mit dem Boot in die Schweiz einläuft <strong>und</strong> Waren mitführt, muss zuerst<br />

den Zoll anlaufen <strong>und</strong> die Waren dort deklarieren, dies gilt auch <strong>für</strong> in Italien ersetzte<br />

oder hinzugefügte Bootsteile. Diese Meldepflicht beim Zoll entfällt jedoch, wenn <strong>das</strong><br />

einlaufende Boot im Rahmen eines Ausfluges in <strong>das</strong> Schweizer Becken einläuft <strong>und</strong><br />

dort weder anlegen noch an einer Boje festmachen will oder wenn <strong>das</strong> Boot mit<br />

Waren zwar am Schweizer Ufer anlegt, diese Waren aber nur zum persönlichen Gebrauch<br />

der Bootsinsassen bestimmt sind. So gesehen kommt es so gut wie nie vor,<br />

<strong>das</strong>s ein aus Italien kommendes Boot beim Schweizer Zoll anlegt.<br />

Da die Einfuhrbestimmungen nach Italien jedoch andere sind, gilt in umgekehrter<br />

Richtung <strong>für</strong> <strong>das</strong> Einfahren mit dem Boot von der Schweiz nach Italien unbedingt,<br />

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<strong>das</strong>s gr<strong>und</strong>sätzlich der Zollandeplatz anzulaufen ist. Dieser liegt am westlichen Seeufer<br />

zwischen Brissago (Schweiz) <strong>und</strong> Cannobio (Italien). Am Seeufer entlang fahrend<br />

kann man die Stelle mit dem grauen Betonbau gut ausmachen, da oberhalb an<br />

gleicher Stelle die Strassenabfertigung des Zolls liegt. Vor dem Haus steht ein großer<br />

Scheinwerfer. Man fährt langsam auf den Zoll zu <strong>und</strong> wartet auf ein Handzeichen<br />

eines Zollbeamtem, der einen anweist ohne Kontrolle zu passieren oder am da<strong>für</strong><br />

vorgesehenen Anleger festzumachen. Am Anlegesteg befinden sich bereits<br />

Festmacher, so <strong>das</strong>s <strong>für</strong> <strong>das</strong> Manöver <strong>das</strong> Setzen der Fender ausreicht. Natürlich<br />

sollten die Schiffspapiere <strong>und</strong> die Personalausweise/Reisepässe griffbereit sein. Das<br />

Mitführen von Personalausweisen oder Reisepässen ist auch bei Kurzausflügen<br />

vorgeschrieben, auch dann wenn man mit dem Boot in Italien nicht festmacht.<br />

Wer glaubt die Grenze einfach durchfahren zu können, indem er zum Beispiel am<br />

östlichen Ufer entlang läuft, geht die Gefahr ein aufgestoppt zu werden. Der italienische<br />

Zoll („guardia finanza“) verfügt über grau gestrichene Schnellboote, die vom<br />

italienischen Ort Cannobio aus starten, außerdem wird der See mittels Radar<br />

überwacht.<br />

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