Arbeitsplatz prekär - GEW Bayern
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Foto: Robert Michel<br />
Klage gegen Konkordatslehrstuhl<br />
Obwohl es sie seit Jahrzehnten gibt, sind sie weitgehend<br />
unbekannt: die so genannten »Konkordatslehrstühle«.<br />
Insgesamt 21 solcher Lehrstühle existieren an den pädagogischen,<br />
sozialwissenschaftlichen und philosophischen Fakultäten<br />
der sieben bayerischen Universitäten in Augsburg,<br />
Bamberg, Erlangen-Nürnberg, München, Passau, Regensburg<br />
und Würzburg. Diese Lehrstühle, so heißt es im Konkordatsvertrag<br />
(Art. 3 § 5) zwischen der katholischen Kirche<br />
und dem bayerischen Staat, werden nur besetzt, wenn<br />
vom zuständigen Bischof »gegen deren Inhaber hinsichtlich<br />
ihres kirchlich-katholischen Standpunktes keine Erinnerung<br />
zu erheben ist.«<br />
Diese bayerische Spezialität ist 1974 eingerichtet worden,<br />
als nach den langen bildungspolitischen Debatten der<br />
60er Jahre die Konfessionsschulen durch den erfolgreichen<br />
Volksentscheid in <strong>Bayern</strong> endlich abgeschafft worden waren.<br />
Als Kompensation für diesen Verzicht erhielt die katholische<br />
Kirche vom Staat den Zugriff auf diese 21 Konkordatslehrstühle.<br />
Im bayerischen Landtag argumentierte<br />
man damals, dass es den rechtgläubigen künftigen PädagogInnen<br />
nicht zugemutet werden könne, ihre fachliche Ausbildung<br />
ohne den seelsorgerischen Beistand und die rechte<br />
Betreuung zu absolvieren. In Wahrheit ging es jedoch darum,<br />
der katholischen Kirche den Einfluss auf das Erziehungs-<br />
und Bildungswesen in <strong>Bayern</strong> zu sichern, nunmehr<br />
durch die Kontrolle der Ausbildung der LehrerInnen und<br />
ErzieherInnen an den staatlichen Hochschulen. Dieser Einfluss<br />
der Kirche aber scheint am besten dadurch gewahrt zu<br />
sein, dass über die Existenz dieser Lehrstühle möglichst<br />
wenig Bekanntheit und Öffentlichkeit herrscht.<br />
Nun haben sieben ausgebildete Philosophen Anfang Juni<br />
gegen den Anachronismus einer solchen Verquickung von<br />
Wissenschaft und Religion und den Verstoß gegen die welt-<br />
anschauliche Neutralität des Staates eine Klage eingereicht,<br />
die auch von uns, der <strong>GEW</strong> <strong>Bayern</strong>, unterstützt wird. Sie<br />
haben einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, um<br />
das Berufungsverfahren für den Konkordatslehrstuhl der<br />
Philosophie, das derzeit an der Universität Erlangen läuft,<br />
zu stoppen und die Verfassungsmäßigkeit dieser Einrichtung<br />
gerichtlich prüfen zu lassen. Alle Antragsteller sehen<br />
sich in ihrem Verfassungsrecht beschränkt, sich trotz ihrer<br />
fachlichen Qualifikation für diese Stelle zu bewerben, da sie<br />
nicht der katholischen Kirche angehören. Sie sind bereit,<br />
für ihr Recht bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte<br />
in Straßburg zu gehen.<br />
Finanzielle Unterstützung nötig<br />
Wer die Lage kennt, weiß nicht nur, dass Prozesse dauern<br />
und kosten, sondern weiß auch, dass ein Prozess mit<br />
diesem Gegner, der katholischen Kirche, wo es um ihren<br />
Einfluss auf Staat und Erziehung geht, höchst langwierig<br />
und kostspielig sein wird. Wir rufen daher unsere LeserInnen<br />
auf, diese Auseinandersetzung um Grundfragen unseres<br />
Erziehungs- und Bildungswesens nicht nur ideell, sondern<br />
auch durch eine (steuerabzugsfähige) Spende materiell<br />
zu unterstützen. Unter dem Stichwort »Klage Konkordatslehrstuhl«<br />
sind folgende Spendenkonten eingerichtet worden:<br />
Giordano-Bruno-Stiftung: Konto-Nr. 2595 70000, Commerzbank<br />
Frankfurt-Höchst (BLZ 500 400 00);<br />
Humanistische Union: Konto-Nr. 3074 200,<br />
Bank für Sozialwirtschaft Berlin (BLZ 10020500).<br />
von Alexander von Pechmann<br />
Privatdozent für Philosophie an der Universität<br />
München<br />
DDS Juli/August 2008 14