PELLETÖFEN
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5.2.3 Anschluss des Geräts an den Rauchfang und Ausstoß der Verbrennungsprodukte<br />
Die Verbindung zwischen dem Gebrauchsgerät und dem Rauchfang darf nur dem Rauchabzug<br />
eines einzigen Wärmeerzeugers dienen.<br />
Der direkte Ausstoß in geschlossene Räume sowie auch der direkte Ausstoß nach außen (freier<br />
Himmel) ist verboten.<br />
Der direkte Ausstoß der Verbrennungsprodukte muss über das Dach erfolgen, und die<br />
Rauchabzugsleitung muss die im Abschnitt „Einzelner Kamin oder Rauchfang“ vorgesehenen<br />
Merkmale besitzen.<br />
5.2.4 Schornstein<br />
Der Schornstein muss den folgenden Anforderungen entsprechen:<br />
- Er muss den gleichen Innenquerschnitt haben wie der Rauchfang;<br />
- der Ausgangsnutzquerschnitt darf nicht geringer sein als da Doppelte des Innenquerschnitts des<br />
Rauchfangs;<br />
- er muss so gebaut sein, dass Regen, Schnee und Fremdkörper nicht in den Rauchfang eindringen<br />
können und dass der Ausstoß der Verbrennungsprodukte auch im Fall von Wind aus jeder<br />
Richtung und Neigung gesichert ist;<br />
- er muss so positioniert sein, dass er eine angemessene Zerstreuung und Verdünnung der<br />
Verbrennungsprodukte gewährleistet, und in jedem Fall außerhalb des Rückflussbereichs, in dem<br />
die Bildung von Gegendruck begünstigt wird. Dieser Bereich hat eine unterschiedliche Größe und<br />
Beschaffenheit, die vom Neigungswinkel des Dachs abhängt, daher ist es notwendig, die in den<br />
Skizzen der unten stehenden Abbildung angegebenen Mindesthöhen zu beachten.<br />
Der Schornstein darf mit keinen mechanischen Ansaugmitteln ausgestattet sein.<br />
50 cm<br />
FLACHDACH<br />
50 cm<br />
< 5 m<br />
> 5 m<br />
< 5 m<br />
GENEIGTES DACH<br />
Abstand > A<br />
Abstand < A<br />
H min<br />
β<br />
50 cm über First<br />
RÜCKFLUSSZONE<br />
Höhe Rückflusszone<br />
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