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Vortrag zum Abruf als PDF - 22. Windenergietage

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Instandsetzung von WEA-Fundamenten –<br />

Fachliche und Baurechtliche Aspekte<br />

18. <strong>Windenergietage</strong>, Rheinsberg, 12.11.2009<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck<br />

ö.b.u.v. Sachverständiger für<br />

Betontechnologie, Betonschäden,<br />

Instandsetzung von Beton, Sichtbeton<br />

und WU-Beton<br />

Zertifizierung beim DPÜ<br />

Sachkundiger Planer<br />

für Schutz und Instandsetzung<br />

von Betonbauwerken<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


Risse<br />

Abplatzungen<br />

Häufige Schäden<br />

Fehlstellen<br />

und<br />

Lunker<br />

Beschichtungen<br />

(Undichtheiten)<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


Instandsetzung – aber wie?<br />

Rissbehandlung ?<br />

Beschichten ?<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


Ursachenerkundung<br />

hier Schaden durch AKR<br />

(Alkali-Kieselsäure-Reaktion)<br />

in Küstennähe<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


Rissursachen<br />

und Rissformen<br />

bestimmen<br />

(z. B. nach DBV-<br />

Merkblatt)<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


Große Rauheit nach dem Hochdruckwasserstrahlen<br />

Keine Prüfung der Betonoberfläche und keine Erprobung des Strahlverfahrens<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


Überlegungen zur Instandsetzung<br />

von Betonbauteilen<br />

1. Standsicherheit<br />

2. Schadensart, -umfang und -ursache<br />

3. Planung<br />

1. Maßnahmen<br />

2. Materialien<br />

4. Ausführung<br />

5. Dokumentation<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


Die Instandsetzungs-Richtlinie<br />

„Rili SIB“<br />

DAfStb-Richtlinie<br />

Schutz und Instandsetzung<br />

von Betonbauteilen<br />

(Instandsetzungs-Richtlinie)<br />

Teil 1: Allgemeine Regelungen und<br />

Planungsgrundsätze<br />

Teil 2: Bauprodukte und Anwendung<br />

Teil 3: Anforderungen an die Betriebe und<br />

Überwachung der Ausführung<br />

Teil 4: Prüfverfahren<br />

Ausgabe Oktober 2001<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


1 Anwendungsbereich<br />

(1) Diese Richtlinie regelt die Planung, Durchführung und<br />

Überwachung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen<br />

für Bauwerke und Bauteile aus Beton und Stahlbeton nach<br />

der Normenreihe DIN 1045, unabhängig davon, ob die<br />

Standsicherheit betroffen ist oder nicht 2 . Für andere Betonbauwerke<br />

und Betonbauteile kann die Richtlinie sinngemäß<br />

angewandt werden, z. B. für Spannbetonbauwerke gemäß<br />

DIN 4227 und für Betonbauwerke außerhalb des Geltungsbereiches<br />

der Normenreihe DIN 1045. Diese Richtlinie enthält<br />

keine Regeln für den Nachweis der Standsicherheit.<br />

2<br />

Eine Gefährdung der Standsicherheit liegt nicht nur bei einem entsprechenden<br />

Schaden vor. Sie liegt auch dann vor, wenn ein Schaden mit großer Wahrscheinlichkeit<br />

künftig zu erwarten ist<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


Sachkundiger Planer<br />

3 Planung<br />

3.1 Allgemeines<br />

(1) Mit der Beurteilung und Planung von Schutz- und<br />

Instandsetzungsarbeiten muss ein sachkundiger Planer<br />

beauftragt werden, der die erforderlichen besonderen<br />

Kenntnisse auf dem Gebiet von Schutz und Instandsetzung<br />

bei Betonbauwerken hat.<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


Erfassung des Istzustandes<br />

(2) Vor der Ausführung sind der Istzustand des Bauteils zu<br />

ermitteln und dessen Sollzustand festzulegen. Dabei stellt der<br />

Istzustand die Summe der vorhandenen Eigenschaften und<br />

Beanspruchungen eines Bauwerks oder Bauteils vor Schutz<br />

und Instandsetzung dar, soweit diese zur Ermittlung der<br />

Ursache eines Mangels oder Schadens oder zur Festlegung<br />

des Sollzustandes festgestellt und angegeben werden<br />

müssen. Der Sollzustand stellt die Summe der verlangten<br />

Gebrauchseigenschaften eines Bauwerks oder Bauteils unter<br />

den voraussehbaren Beanspruchungen nach der Schutz- und<br />

Instandsetzungsmaßnahme dar.<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


Instandsetzungskonzept und Instandsetzungsplan<br />

(3) Anhand einer Beurteilung des Istzustandes sind die<br />

Ursachen von Mängeln oder Schäden vom sachkundigen<br />

Planer schriftlich anzugeben. Aus den Ermittlungen des Istund<br />

Sollzustandes ist das Instandsetzungskonzept zu<br />

entwickeln. Auf dieser Basis ist ein Instandsetzungsplan<br />

aufzustellen.<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


Leistungsverzeichnis<br />

(4) Für jedes Instandsetzungsvorhaben ist ein Instandsetzungsplan<br />

(gegebenenfalls einschließlich Leistungsverzeichnis)<br />

aufzustellen und zu beachten, der die Grundsätze<br />

für die Instandsetzung (Abschnitte 5 und 6), die<br />

Anforderungen an die Ausführung (Abschnitt 4) und<br />

erforderlichenfalls Fragen des Brandschutzes berücksichtigt.<br />

Dabei ist zu überprüfen, ob die Grundprüfungen* die<br />

Verhältnisse des vorliegenden Falles grundsätzlich<br />

abdecken.<br />

* bei WEA z.B. bei der Rissüberbrückung von Oberflächenschutzmaßnahmen<br />

zu beachten.<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


Leistungsverzeichnis<br />

ohne<br />

- Sachkundigen Planer<br />

- Erfassung Istzustand<br />

- Definition Sollzustand<br />

- Instandsetzungskonzept<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

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Standsicherheit<br />

3.2 Beurteilung der Standsicherheit<br />

(1) Der sachkundige Planer legt fest, ob die geplante Maßnahme<br />

für die Erhaltung der Standsicherheit erforderlich ist<br />

und welche Maßnahmen zur Überwachung der Ausführung<br />

(s. Teil 3) zu treffen sind. Diese Angaben sind in die<br />

Ausschreibungsunterlagen aufzunehmen.<br />

(2) Für Instandsetzungsarbeiten nach dieser Richtlinie muss<br />

in jeder Phase, auch während der Ausführung, festgelegt<br />

sein, wer die Fragen der Standsicherheit verantwortlich<br />

beurteilt und wer die dazu erforderlichen Maßnahmen plant<br />

und ausführt. Nur in Verbindung damit dürfen die im<br />

Anwendungsbereich angeführten Arbeiten, auch wenn sie<br />

die Standsicherheit nicht direkt betreffen, ausgeführt werden.<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


Beispiel Instandsetzungsprinzip R1<br />

Realkalisierung durch flächigen Auftrag von alkalischem Mörtel<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


Untersuchung des Istzustandes<br />

eines Bauwerks<br />

(Beispiele)<br />

Teil 2 – Tabelle 2.1<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


Bauprodukte und Anwendung<br />

1 Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweis<br />

1.1 Verwendbarkeitsnachweis (Grundprüfung)<br />

1.1.1 Allgemeines<br />

(1) Unter Bauprodukten werden die hier verwendeten Stoffe und<br />

Systeme verstanden. Sie dürfen für den Schutz und die Instandsetzung<br />

baulicher Anlagen nur verwendet werden, wenn durch<br />

Grundprüfungen nachgewiesen wird, dass die für den Verwendungszweck<br />

maßgebenden Anforderungen erfüllt werden.<br />

(2) Zur einwandfreien Prüfung und Identifizierung der Stoffe sind<br />

vom Hersteller der Prüfstelle alle dazu erforderlichen Werte und<br />

Hinweise anzugeben.<br />

(3) Lässt das Regelwerk alternative Prüfverfahren zu, so vereinbaren<br />

Hersteller und Prüfstelle das anzuwendende Verfahren.<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


1.1.3 Grundprüfungen für Oberflächenschutzsysteme<br />

(1) Zu den vom Hersteller der Prüfstelle anzugebenden Werten und<br />

Hinweisen zählen:<br />

– Systemaufbau nach Tabelle 5.1<br />

– Stoffgruppen der Ausgangsstoffe<br />

– Rissfüllstoffe<br />

– Hilfsstoffe (z.B. Thixotropiermittel)<br />

– Verfahren <strong>zum</strong> Abtrennen des Bindemittels<br />

– Mischungsverhältnis(se)<br />

– Mindestverarbeitungstemperatur<br />

– Applikationsbedingungen<br />

– Überarbeitungszeiten<br />

– Angaben zur Ausführung<br />

– gegebenenfalls Sollwerte<br />

(2) Bei OS 5b (OS D I) und Feinspachtel sind außerdem anzugeben:<br />

– Bezeichnung des Zements nach DIN EN 197-1 oder DIN 1164:2000-11<br />

– Zementgehalt<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


2.2 Überwachung durch das ausführende Unternehmen<br />

2.2.1 Aufzeichnungen während der Ausführung<br />

(1) Bei Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen sind entsprechend ihrer<br />

Art und ihrem Umfang auf der Baustelle fortlaufend prüfbare<br />

Aufzeichnungen über alle für die Güte und Dauerhaftigkeit wichtigen<br />

Angaben, z. B. auf Vordrucken (Bautagebuch), vom Bauleiter, seinem<br />

Vertreter oder vom Baustellenfachpersonal zu führen. Sie müssen<br />

mindestens folgende Angaben enthalten (siehe auch Normenreihe DIN<br />

1045):<br />

– Beginn und Ende der einzelnen Arbeiten<br />

– Witterungsverhältnisse, Lufttemperatur, erforderlichenfalls Luftfeuchte,<br />

Temperatur der Stoffe zur Zeit der Ausführung der einzelnen Bauabschnitte<br />

bis zur ausreichenden Erhärtung. Tage, an denen die Verarbeitungsbedingungen<br />

(z.B. infolge Frost, Regen) nicht erfüllt werden,<br />

sind dabei besonders zu vermerken<br />

– erforderlichenfalls Temperaturen und Feuchte der Bauteile<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


(Fortsetzung)<br />

2.2 Überwachung durch das ausführende Unternehmen<br />

2.2.1 Aufzeichnungen während der Ausführung<br />

– verarbeitete Stoffe<br />

– Lieferwerk und Lieferschein, Chargennummer und Angabe des<br />

Einbauorts der Charge<br />

– Dokumentation der Arbeitsabläufe und Überprüfungen gemäß<br />

Arbeitsanweisungen und Angaben zur Ausführung<br />

– Funktionsfähigkeit der verwendeten Einrichtungen<br />

– hergestellte Probekörper mit ihren Bezeichnungen (mit Chargennummer<br />

des Stoffes), dem Tag der Herstellung und Angabe der einzelnen<br />

Bauteile bzw. Bauabschnitte, für die der zugehörige Baustoff verwendet<br />

wurde, das Datum und die Prüfergebnisse und die geforderten<br />

Eigenschaften<br />

– Prüfung des Betonuntergrundes und ggf. von Zwischenschichten und das<br />

Ergebnis mit Bauteilzuordnung<br />

– Maßnahmen bei Unterschreitung der Anforderungen<br />

– Namen des ausführenden und überwachenden Baustellenfachperson<strong>als</strong>.<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


Instandsetzungs-Richtlinie<br />

Zusammenfassung<br />

− Beauftragung eines sachkundigen Planers<br />

− Erfassung Istzustand<br />

− Festlegung Sollzustand<br />

− Instandsetzungskonzept<br />

− Instandsetzungsplan (ggf. einschließlich LV)<br />

− Verwendung geprüfter Baustoffe<br />

− Qualifikation der ausführende Betriebe<br />

− Dokumentation der Arbeiten<br />

− Fremdüberwachung<br />

− Bauaufsichtliche Verbindlichkeit<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


Liste der Technischen Baubestimmungen<br />

Schleswig-Holstein<br />

Liste der Technischen<br />

Baubestimmungen<br />

– Fassung Februar 2006 –<br />

Vorbemerkungen<br />

Die Liste der Technischen Baubestimmungen<br />

enthält technische<br />

Regeln für die Planung,<br />

Bemessung und Konstruktion<br />

baulicher Anlagen und ihrer<br />

Teile, deren Einführung <strong>als</strong><br />

Technische Baubestimmungen<br />

auf der Grundlage des § 3 Abs. 3<br />

der Landesbauordnung für das<br />

Land Schleswig-Holstein (LBO)<br />

erfolgt. Technische Baubestimmungen<br />

sind allgemein verbindlich,<br />

da sie nach § 3 Abs. 3 LBO<br />

beachtet werden müssen.<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


Bauaufsichtliche Relevanz<br />

von Instandsetzungsarbeiten<br />

Schreiben einer Bauaufsichtsbehörde<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung


... so soll es nicht<br />

kommen!<br />

Vermeidung von<br />

Schäden und Sicherstellung<br />

der<br />

Dauerhaftigkeit durch<br />

Anwendung der<br />

Instandsetzungs-<br />

Richtlinie<br />

Dr.-Ing. Stefan Lotter<br />

Von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für Betontechnologie, Betonschäden und Betoninstandsetzung

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