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Statuten der Struthonia - guidle

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1. Allgemeines<br />

§8 Die Mitglie<strong>der</strong> unterscheiden sich:<br />

a) In Bezug auf die Sektion in Burschen und Füxe;<br />

b) In Bezug auf den Gesamtverein in Aktive, Altherren und Kandidaten.<br />

§9 Je<strong>der</strong> Aktive des Schw.StV, <strong>der</strong> länger als ein Semester am Kollegium studiert, hat die<br />

Pflicht, Verbindungsmitglied zu werden.<br />

§10 Wer wünscht, Verbindungsmitglied zu werden, hat folgende Bedingungen zu erfüllen:<br />

a) Er muss <strong>der</strong> Oberstufe (ab <strong>der</strong> 4. Klasse) des Kollegiums angehören;<br />

b) Sein Charakter muss <strong>der</strong> Verbindungsidee entsprechen;<br />

c) Er hat sich zu verpflichten, den Weisungen des Komitees nachzukommen;<br />

d) Er hat eine Aufnahmeprüfung (Fuxenbeichte) zu absolvieren.<br />

§11 Bursch ist jedes Mitglied, das unter den in §12 bezeichneten Bedingungen in <strong>der</strong><br />

<strong>Struthonia</strong> o<strong>der</strong> in einer an<strong>der</strong>en Verbindung des Schw.StV promoviert worden ist.<br />

§12 Für die Promotion eines Fuxen gelten folgende Bedingungen:<br />

a) Er muss zwei Semester einer Verbindung des Schw.StV angehört haben;<br />

b) Er hat das Burschenexamen abzulegen über:<br />

1) Vereinsidee;<br />

2) Aufbau des Schw.StV;<br />

3) Geschichte des Schw.StV;<br />

4) Geschichte <strong>der</strong> <strong>Struthonia</strong>;<br />

5) <strong>Statuten</strong> und Komment <strong>der</strong> <strong>Struthonia</strong>;<br />

6) Eine Anzahl Lie<strong>der</strong>.<br />

§13 Über die Promotion entscheidet <strong>der</strong> BC mit Zweidrittel-Mehrheit auf Antrag des<br />

Fuxmajoren. Bei Nichtpromotion sind dem Fuxen die Gründe darzulegen.<br />

2. Rechte und Pflichten<br />

§14 Die allgemeinen Rechte sind:<br />

a) Beschwer<strong>der</strong>echt gegen Entscheide des Komitees an den AC;<br />

b) Einberufung eines ACs, wenn ein Fünftel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> dies verlangt;<br />

c) Einsicht in die AC-Protokolle, die Finanzen und die laufende Korrespondenz.<br />

§15 Die Rechte <strong>der</strong> Burschen im Beson<strong>der</strong>en sind:<br />

a) Unbeschränktes Stimmrecht;<br />

b) Unbeschränktes aktives und passives Wahlrecht;<br />

c) Einsicht in die BC-Protokolle;<br />

d) Einberufung eines BCs, wenn ein Fünftel <strong>der</strong> Burschen dies verlangt.<br />

§16 Die Rechte <strong>der</strong> Füxe im Beson<strong>der</strong>en sind:<br />

a) Stimm- und Wahlrecht in Verbindungsangelegenheiten, soweit sie nicht dem BC<br />

vorbehalten sind;<br />

b) Beschwer<strong>der</strong>echt gegen Anordnungen des FM o<strong>der</strong> eines Burschen an den Senior<br />

und, durch diesen, an den BC.<br />

§17 Allgemeine Pflichten sind:<br />

a) Tragen <strong>der</strong> Verbindungsfarben an allen Verbindungsanlässen;<br />

b) Eintreten für die Ehre <strong>der</strong> <strong>Struthonia</strong>;

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