Statuten der Struthonia - guidle
Statuten der Struthonia - guidle
Statuten der Struthonia - guidle
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
VIII: Schlussbestimmungen<br />
§59 Jedes Mitglied <strong>der</strong> <strong>Struthonia</strong> ist verpflichtet, sich ein Exemplar vorliegen<strong>der</strong> <strong>Statuten</strong><br />
anzuschaffen.<br />
§60 Unkenntnis <strong>der</strong> <strong>Statuten</strong> entschuldigt nicht.<br />
§61 Spätere Beschlüsse sind vom Aktuar nachzutragen. Die <strong>Statuten</strong> sollen periodisch nachgeschrieben<br />
werden.<br />
§62 Zu einer vollständigen o<strong>der</strong> teilweisen Abän<strong>der</strong>ung dieser <strong>Statuten</strong> ist eine zwei Drittel<br />
Stimmenmehrheit des ACs nötig.<br />
§63 Vorliegende <strong>Statuten</strong> treten nach Annahme durch den AC <strong>der</strong> <strong>Struthonia</strong>, das AH-<br />
Komitee und das CC des Schw.StV in Kraft und ersetzen alle vorhergehenden und alle<br />
sonstigen wi<strong>der</strong>sprüchlichen Bestimmungen.<br />
Der Schulleitung des Kollegiums St. Fidelis Stans ist ein aktuelles Exemplar dieser <strong>Statuten</strong><br />
zur Kenntnisnahme zuzuschicken.<br />
In dieser Form genehmigt:<br />
Für den AC:<br />
Stans, den .................................................................<br />
Für das AH-Komitee:<br />
Stans, den ..................................................................<br />
Für das CC:<br />
Emmenbrücke, den ..................................................................