18.12.2013 Aufrufe

Statuten der Struthonia - guidle

Statuten der Struthonia - guidle

Statuten der Struthonia - guidle

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

VIII: Schlussbestimmungen<br />

§59 Jedes Mitglied <strong>der</strong> <strong>Struthonia</strong> ist verpflichtet, sich ein Exemplar vorliegen<strong>der</strong> <strong>Statuten</strong><br />

anzuschaffen.<br />

§60 Unkenntnis <strong>der</strong> <strong>Statuten</strong> entschuldigt nicht.<br />

§61 Spätere Beschlüsse sind vom Aktuar nachzutragen. Die <strong>Statuten</strong> sollen periodisch nachgeschrieben<br />

werden.<br />

§62 Zu einer vollständigen o<strong>der</strong> teilweisen Abän<strong>der</strong>ung dieser <strong>Statuten</strong> ist eine zwei Drittel<br />

Stimmenmehrheit des ACs nötig.<br />

§63 Vorliegende <strong>Statuten</strong> treten nach Annahme durch den AC <strong>der</strong> <strong>Struthonia</strong>, das AH-<br />

Komitee und das CC des Schw.StV in Kraft und ersetzen alle vorhergehenden und alle<br />

sonstigen wi<strong>der</strong>sprüchlichen Bestimmungen.<br />

Der Schulleitung des Kollegiums St. Fidelis Stans ist ein aktuelles Exemplar dieser <strong>Statuten</strong><br />

zur Kenntnisnahme zuzuschicken.<br />

In dieser Form genehmigt:<br />

Für den AC:<br />

Stans, den .................................................................<br />

Für das AH-Komitee:<br />

Stans, den ..................................................................<br />

Für das CC:<br />

Emmenbrücke, den ..................................................................

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!