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SA Praxis 2004 - Heisse Kursawe Eversheds

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Listingalternative General Standard<br />

oder Prime Standard<br />

Marktsegmente<br />

Märkte &<br />

Unternehmensgröße und Investorenzielgruppe als<br />

Entscheidungskriterium<br />

Von Dr. Alexander Honrath,<br />

<strong>Heisse</strong> <strong>Kursawe</strong><br />

Mit der Einführung von General Standard und Prime Standard<br />

wurden von der Deutschen Börse in Frankfurt im Jahre<br />

2002 zwei neue Börsensegmente geschaffen, zwischen<br />

denen sich die an der Frankfurter Wertpapierbörse notierten<br />

Unternehmen frei entscheiden können.<br />

Vorgeschichte<br />

Nach den Skandalen des Neuen Marktes und den<br />

mißglückten Versuchen des Delistings von nicht mehr<br />

am Neuen Markt gewollten Unternehmen suchte die<br />

Deutsche Börse in Frankfurt einen Neuanfang. Mit dem<br />

4. Finanzmarktförderungsgesetz reagierte der Gesetzgeber<br />

auf die am Kapitalmarkt bestehenden Probleme und<br />

setzte am 1. Juli 2002 eine umfassende Reform des Börsenrechtes<br />

in Kraft, welche es den Börsen ermöglichte,<br />

eigene öffentlich rechtliche Börsenordnungen zu erlassen.<br />

Die Deutsche Börse nutzte diese Möglichkeit mit der<br />

Schaffung von zwei neuen Marktsegmenten, dem General<br />

Standard und dem Prime Standard.<br />

Zielrichtung der Segmente<br />

Unternehmen, die in Deutschland in den vom Gesetzgeber<br />

vorgesehenen Segmenten des Amtlichen oder des Geregelten<br />

Marktes notiert sind, haben nun die Wahl zwischen einer<br />

Notierung im General Standard und im Prime Standard.<br />

Beide Segmente haben unterschiedliche Zielrichtungen.<br />

Mit dem Segment General Standard sollen in erster<br />

Linie Unternehmen angesprochen werden, die ein<br />

kostengünstiges Listing am Kapitalmarkt anstreben<br />

und bevorzugt nationale Investoren ansprechen wollen.<br />

In diesem Segment gelten die gesetzlichen Mindestanforderungen,<br />

die für die im gesetzlichen Handelssegment<br />

Amtlicher Markt notierten Unternehmen<br />

etwas strenger sind als für die im gesetzlichen Handelssegment<br />

des Geregelten Marktes.<br />

Beabsichtigt das Unternehmen dagegen, insbesondere<br />

auch internationale Investoren zu erreichen, hat es<br />

dafür die Möglichkeit, sich über die Erfüllung erhöhter<br />

Transparenzanforderungen im Prime Standard<br />

hervorzuheben. Möchte ein Unternehmen in einen<br />

der besonderen Indices der Frankfurter Börse wie<br />

den Dax, den MDax, den TecDax oder den SDax oder<br />

Dr. Alexander Honrath<br />

einer Reihe von Branchenindices aufgenommen werden,<br />

verlangt die Frankfurter Börse dafür ebenso eine<br />

Teilnahme am Prime Standard.<br />

Insgesamt haben sich für eine Notierung im Prime Standard<br />

zur Zeit 390 Unternehmen entschlossen. Im General<br />

Standard sind zur Zeit 514 Unternehmen notiert. Hierzu<br />

gehören auch viele große ausländische Werte mit einem<br />

zweiten Listing in Frankfurt sowie der frühere MDax-Wert<br />

Porsche AG, der sich weigerte, Quartalsberichte zu veröffentlichen<br />

und daher den MDax verlassen mußte. Ein<br />

Wechsel vom General Standard in den Prime Standard ist<br />

jederzeit möglich. Voraussetzung ist dafür nur die Stellung<br />

eines schriftlichen Antrags des Unternehmens an die<br />

Frankfurter Wertpapierbörse. Die Unterstützung einer<br />

Bank ist bei einem solchen Wechsel nicht erforderlich.<br />

Zulassungsanforderungen im General Standard<br />

Mit der Zulassung der Wertpapiere zum Amtlichen Markt<br />

oder zum Geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

erfolgt automatisch eine Aufnahme der Gesellschaft<br />

in den General Standard. Prinzipiell hat die Frankfurter<br />

Börse die Zulassungsvoraussetzungen für den Geregelten<br />

Markt in Frankfurt denen für den Amtlichen<br />

Markt weitgehend gleichgestellt. Damit zieht die Börse<br />

die Konsequenz aus der Tatsache, daß nach einer Notiz-<br />

82 <strong>Praxis</strong> <strong>2004</strong>


aufnahme an der Börse in der Regel die Investoren häufig<br />

gar nicht mehr wissen, ob ihre Aktien sich im Geregelten<br />

Markt oder im Amtlichen Markt befinden.<br />

Bei einer Zulassung im Amtlichen Markt muß die Gesellschaft<br />

mindestens drei Jahre bestanden haben. Bei einer<br />

Zulassung im Geregelten Markt ist die Einhaltung einer<br />

solchen Frist nicht unbedingt erforderlich, Unternehmen<br />

mit einer kürzeren Lebensdauer können ebenso zugelassen<br />

werden. Der voraussichtliche Kurswert der zuzulassenden<br />

Aktien sollte mindestens 1,25 Mio. Euro betragen.<br />

Des weiteren muß ein ordnungsgemäßer Börsenhandel<br />

in den Aktien der Gesellschaft gewährleistet sein. Bei einer<br />

Notizaufnahme wird dementsprechend in der Regel<br />

eine Streuung von mindestens 25 % des Grundkapitals erwartet.<br />

Prinzipiell sollte das gesamte Grundkapital des<br />

Unternehmens zum Börsenhandel zugelassen werden,<br />

Ausnahmen sind allerdings möglich. Bei einer Zulassung<br />

ist des weiteren ein Zulassungsprospekt/Unternehmensbericht<br />

mit allen Angaben, die für die Beurteilung des<br />

Wertpapiers notwendig sind, zu veröffentlichen. Eine<br />

englische Übersetzung von deutschen Dokumenten oder<br />

eine Veröffentlichung von Dokumenten auf Englisch ist<br />

nicht erforderlich.<br />

Folgepflichten im General Standard<br />

Zu den Folgepflichten gehören die Veröffentlichung von<br />

Jahresabschlüssen sowie bei einer Notierung im Amtlichen<br />

Markt die Veröffentlichung von einem Zwischenbericht<br />

über die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in den<br />

ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres. Des weiteren<br />

sind die Unternehmen verpflichtet, Ad-hoc-Mitteilungen<br />

zu veröffentlichen und Mitteilungen an die Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht zu machen bei Veränderungen<br />

der Stimmrechte ihrer Anteilseigentümer über<br />

bestimmte im Gesetz definierte Grenzen hinaus.<br />

Zulassungsvoraussetzungen für den Prime<br />

Standard<br />

Die Zulassungsvoraussetzungen für den Prime Standard<br />

entsprechen weitgehend den gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen<br />

für den General Standard. Insoweit ist<br />

eine Notierungsaufnahme für den Prime Standard einfacher<br />

als früher für den Neuen Markt, wo eine Reihe von<br />

strengen Zulassungsvoraussetzungen galt. Diese sind<br />

weitestgehend entfallen.<br />

Voraussetzung für eine Zulassung zum Prime Standard<br />

ist eine Zulassung zum Amtlichen oder zum Geregelten<br />

Markt. Eine Aufnahme in den Prime Standard erfolgt<br />

dann auf Antrag des Emittenten. Entscheidungsgremium<br />

dafür ist die Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse.<br />

Eine Zulassung kann von dieser versagt werden,<br />

wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

über das Vermögen der Gesellschaft gestellt worden<br />

ist oder der Emittent bereits zugelassener Aktien seine<br />

Pflichten aus der Zulassung nicht oder nicht ordnungsgemäß<br />

erfüllt hat.<br />

Folgepflichten für den Prime Standard<br />

Die Folgepflichten sind für im Prime Standard notierte<br />

Unternehmen wesentlich höher als für die im General<br />

Standard notierten. Dazu gehören die Pflicht zur Quartalsberichterstattung,<br />

die Pflicht zur Anwendung internationaler<br />

Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS oder US-<br />

GAAP), die Pflicht zur Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders<br />

mit den wichtigsten Terminen des Unternehmens,<br />

die Pflicht zur Durchführung mindestens einer<br />

Analystenkonferenz pro Jahr sowie die Verpflichtung zur<br />

Erstellung von Ad-hoc-Mitteilungen und laufender Berichterstattung<br />

auch in englischer Sprache. Des weiteren<br />

gelten die bereits aufgeführten Folgepflichten für den General<br />

Standard ebenso für den Prime Standard.<br />

Fazit:<br />

Für welches Segment sich das Unternehmen entscheidet,<br />

hängt von seiner Größe und seiner Zielgruppe bei den Investoren<br />

ab. Größere international agierende Unternehmen<br />

sollten den Prime Standard anstreben, kleinere kostensensitivere<br />

Unternehmen sollten sich im General Standard<br />

listen lassen. Ein späterer Wechsel in den Prime Standard<br />

ist dann immer noch jederzeit möglich.<br />

Märkte &<br />

Marktsegmente<br />

<strong>Praxis</strong> <strong>2004</strong> 83

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