Kapitalmarktrecht 2006 - Heisse Kursawe Eversheds
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Due Diligence<br />
Die unangenehme und kritisch beäugte Tätigkeit im Hintergrund<br />
Von Dr. Alexander Honrath, Partner, <strong>Heisse</strong> <strong>Kursawe</strong> <strong>Eversheds</strong><br />
Going Public<br />
Due Diligence-Prüfungen sind wesentlicher Bestandteil der<br />
Vorbereitungsphase von Kapitalmarkttransaktionen.<br />
Vorstand und vom Unternehmen in der Vergangenheit<br />
beauftragte Berater sehen die von den Banken in der Regel<br />
verlangte Due Diligence häufig als erforderliches Übel.<br />
Dabei sollten sie diese Due Diligence auch als Chance<br />
sehen. Es ist für das Management in der Regel die einmalige<br />
Gelegenheit, ihr Unternehmen von einem Dritten<br />
kritisch durchleuchten zu lassen und Probleme zu beseitigen,<br />
die ansonsten nach einem Börsengang für das Unternehmen<br />
gefährlich werden können.<br />
Begriff und Ursprung<br />
Der Begriff „Due Diligence“ entstammt dem US-amerikanischen<br />
Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrecht („securities<br />
laws“), genauer den Regelungen des Securities Act<br />
von 1933 über die Haftung von an der Begebung von und<br />
dem Handel mit Wertpapieren beteiligter Personen.<br />
Danach bietet die Einrede der sogenannten Due Diligence<br />
Defense dem Haftungsadressaten die Möglichkeit, sich<br />
dieser Haftung zu entziehen, wenn er nachweisen kann,<br />
daß er die Prüfung mit der angemessenen Sorgfalt durchgeführt<br />
hat („due diligence“). Im deutschen Recht entspricht<br />
dieses Rechtsinstitut am ehesten dem Begriff der<br />
Einhaltung der „im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“.<br />
Allgemein versteht man unter Due Diligence die sorgfältige<br />
Analyse, Prüfung und Bewertung eines Unternehmens.<br />
Funktion und Notwendigkeit<br />
Bei Kapitalmarkttransaktionen, insbesondere bei Börsengängen,<br />
ergibt sich faktisch die Notwendigkeit einer<br />
Due Diligence-Prüfung aus der Verpflichtung des Emittenten<br />
bzw. des Anbieters der Wertpapiere, im Rahmen der<br />
Börsenzulassung und/oder des öffentlichen Angebots<br />
von Wertpapieren einen Prospekt zu erstellen und diesen<br />
zu veröffentlichen. Zwar schreibt das Gesetz die Durchführung<br />
einer Due Diligence-Prüfung im Rahmen der<br />
Prospekterstellung nicht vor. Allerdings ist die Durchführung<br />
einer solchen dringend anzuraten. Denn der<br />
Prospekt muß über die tatsächlichen und rechtlichen<br />
Verhältnisse, die für die Beurteilung der einzuführenden<br />
und/oder angebotenen Wertpapiere wesentlich sind,<br />
richtig und vollständig Auskunft geben. Ist der Prospekt<br />
Dr. Alexander Honrath<br />
unrichtig oder unvollständig, können sich daraus für die<br />
Prospektverantwortlichen Haftungsrisiken ergeben. Um<br />
diese Haftungsrisiken zu minimieren, sollten die in den<br />
Prospekt aufzunehmenden Informationen zuvor einer<br />
Überprüfung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
unterzogen werden.<br />
Bei Kapitalmarkttransaktionen hat die Due Diligence-<br />
Prüfung die weitere Funktion, etwaige im Rahmen der<br />
Prüfung aufgedeckte Probleme noch vor der Emission zu<br />
beheben. In der Praxis werden bei einer Legal Due Diligence<br />
häufig Unregelmäßigkeiten bei in der Vergangenheit<br />
durchgeführten Kapitalerhöhungsmaßnahmen festgestellt.<br />
Weitere, häufig auftretende Fehlerquellen sind<br />
unerkannt gebliebene Genehmigungserfordernisse bei<br />
Vertragsabschlüssen zwischen Gesellschaft und Organmitgliedern<br />
sowie die ungenügende Ausgestaltung bzw.<br />
versäumte Aktualisierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen<br />
in Liefer- und Vertriebsverträgen. Ebenso sind<br />
häufig Verträge und Beschlüsse nicht mehr auffindbar<br />
oder nur noch in nicht unterschriebenen Versionen.<br />
Arten und Umfang<br />
Die Due Diligence-Prüfungen können verschiedene Bereiche<br />
betreffen. Man unterscheidet zwischen rechtlicher<br />
(Legal), bilanzieller (Financial), steuerlicher (Tax), marktbezogener<br />
(Business), technischer (Technical) und umweltbezogener<br />
(Evnironmental) Due Diligence.<br />
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GoingPublic „<strong>Kapitalmarktrecht</strong> <strong>2006</strong>“
Going Public<br />
Die Bank legt in Abstimmung mit der Gesellschaft den<br />
Umfang der Due Diligence fest. In der Regel ist immer<br />
eine Legal Due Diligence dabei, die dann von den von der<br />
Bank mandatierten externen Rechtsanwälten durchgeführt<br />
wird. Häufig wird auch noch eine Financial und<br />
Tax Due Diligence verlangt, die dann von externen von<br />
der Bank mandatierten Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern<br />
erstellt wird. Die Business Due Diligence wird<br />
in der Regel von der Bank intern durchgeführt. Für die<br />
nur in Einzelfällen verlangte Technical sowie die Environmental<br />
Due Diligence werden externe Berater hinzugezogen.<br />
Inhalt und Umfang der Prüfung sind stark von der Größe<br />
und der Struktur des Unternehmens abhängig. Bei Unternehmen,<br />
deren Gesamtumsatz zu einem wesentlichen<br />
Teil durch Tochtergesellschaften im Ausland generiert<br />
wird, sollte sich die Prüfung auch auf diese Auslandsgesellschaften<br />
erstrecken.<br />
Die Erkenntnisse der Due Diligence fließen dann in den<br />
Prospekt ein. Früher war es häufig üblich, einen separaten<br />
Due Diligence-Report zu erstellen, in dem die<br />
Probleme und Erkenntnisse einzeln dargestellt werden.<br />
Dies führt aber dazu, daß es später leicht ist, etwaige<br />
Unterschiede zwischen dem Due Diligence-Report und<br />
dem Prospekt herauszufinden, was dann später zu sehr<br />
unangenehmen Fragen führen kann. Bevorzugt ist heute<br />
die Variante, daß die in der Due Diligence identifizierten<br />
Probleme beseitigt werden und nur im Prospekt die nicht<br />
gelösten Probleme als Risiken dargestellt werden. Der<br />
von der die Due Diligence durchgeführt habenden Kanzlei<br />
erstellte Prospekt ist dann gewissermaßen das Ergebnis<br />
der Due Diligence.<br />
Zeitlicher Rahmen und Ablauf<br />
Unternehmen, die eine Kapitalmarkttransaktion planen,<br />
sollten für die Durchführung der Due Diligence-Prüfung<br />
einschließlich Vorbereitungsphase im Durchschnitt vier<br />
bis sechs Wochen einplanen. Zuerst muß das Unternehmen<br />
die Prüfungsunterlagen zusammenstellen, die der<br />
externe Prüfer mit einer Checkliste vom Unternehmen<br />
anfordert. In der Praxis tritt häufig das Problem auf, daß<br />
zu dem Termin, zu dem die Prüfung beginnen soll, die<br />
Unterlagen von Unternehmensseite noch nicht abschließend<br />
zusammengestellt wurden. Dies verschleppt den<br />
Prozeß und kann zu einem erhöhten Zeitaufwand für<br />
die Prüfung führen, weil der Prüfer seine Arbeit erst<br />
abschließen kann, wenn ihm sämtliche angeforderten<br />
Unterlagen vorliegen.<br />
Grenzen der Informationsübermittlung<br />
Bei besonders sensiblen Unternehmensinformationen<br />
kann sich für den Vorstand die Frage stellen, ob er diese<br />
an die externen Prüfer weitergeben darf. Gesetzliche<br />
Grenzen für die Informationsweitergabe finden sich<br />
sowohl im Aktienrecht (Geheimnisschutz) als auch im<br />
<strong>Kapitalmarktrecht</strong> (Insiderrecht). Sämtliche gesetzlichen<br />
Informationsschranken verbieten aber nicht generell die<br />
Weitergabe besonders sensibler Interna, sondern erfordern<br />
im Einzelfall eine Interessenabwägung. Bei Kapitalmarkttransaktionen<br />
muß diese Einzelfallabwägung zugunsten<br />
einer Informationsweitergabe an den externen<br />
Prüfer ausfallen. Dies ergibt sich daraus, daß die Informationsweitergabe<br />
letztlich der Vermeidung einer<br />
unrichtigen Prospekterstellung und damit der Minimierung<br />
von Haftungsrisiken dient. Zudem unterwerfen<br />
sich die Bank und die externen Berater in der Regel einer<br />
Vertraulichkeitsvereinbarung.<br />
Kosten<br />
Die Kosten einer Due Diligence sind sehr unterschiedlich.<br />
Für eine Legal Due Diligence eines Mittelstandsunternehmens<br />
sollten Kosten von 40.000 bis 80.000 Euro<br />
kalkuliert werden und für eine Financial Due Diligence<br />
Kosten in der Höhe von 35.000 bis 70.000 Euro.<br />
Fazit:<br />
Die Due Diligence-Prüfung bedarf der sorgfältigen Vorbereitung<br />
durch das jeweilige Unternehmen, das an den<br />
Kapitalmarkt strebt. Dabei sollte diese Prüfung nicht als<br />
Bedrohung und/oder Kostenfalle, sondern als sinnvolle<br />
Absicherung gegenüber Prospekthaftungsrisiken und als<br />
Problembeseitigungsmöglichkeit gesehen werden.<br />
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GoingPublic „<strong>Kapitalmarktrecht</strong> <strong>2006</strong>“