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Kapitalmarktrecht 2006 - Heisse Kursawe Eversheds

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Going Public<br />

Die Bank legt in Abstimmung mit der Gesellschaft den<br />

Umfang der Due Diligence fest. In der Regel ist immer<br />

eine Legal Due Diligence dabei, die dann von den von der<br />

Bank mandatierten externen Rechtsanwälten durchgeführt<br />

wird. Häufig wird auch noch eine Financial und<br />

Tax Due Diligence verlangt, die dann von externen von<br />

der Bank mandatierten Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern<br />

erstellt wird. Die Business Due Diligence wird<br />

in der Regel von der Bank intern durchgeführt. Für die<br />

nur in Einzelfällen verlangte Technical sowie die Environmental<br />

Due Diligence werden externe Berater hinzugezogen.<br />

Inhalt und Umfang der Prüfung sind stark von der Größe<br />

und der Struktur des Unternehmens abhängig. Bei Unternehmen,<br />

deren Gesamtumsatz zu einem wesentlichen<br />

Teil durch Tochtergesellschaften im Ausland generiert<br />

wird, sollte sich die Prüfung auch auf diese Auslandsgesellschaften<br />

erstrecken.<br />

Die Erkenntnisse der Due Diligence fließen dann in den<br />

Prospekt ein. Früher war es häufig üblich, einen separaten<br />

Due Diligence-Report zu erstellen, in dem die<br />

Probleme und Erkenntnisse einzeln dargestellt werden.<br />

Dies führt aber dazu, daß es später leicht ist, etwaige<br />

Unterschiede zwischen dem Due Diligence-Report und<br />

dem Prospekt herauszufinden, was dann später zu sehr<br />

unangenehmen Fragen führen kann. Bevorzugt ist heute<br />

die Variante, daß die in der Due Diligence identifizierten<br />

Probleme beseitigt werden und nur im Prospekt die nicht<br />

gelösten Probleme als Risiken dargestellt werden. Der<br />

von der die Due Diligence durchgeführt habenden Kanzlei<br />

erstellte Prospekt ist dann gewissermaßen das Ergebnis<br />

der Due Diligence.<br />

Zeitlicher Rahmen und Ablauf<br />

Unternehmen, die eine Kapitalmarkttransaktion planen,<br />

sollten für die Durchführung der Due Diligence-Prüfung<br />

einschließlich Vorbereitungsphase im Durchschnitt vier<br />

bis sechs Wochen einplanen. Zuerst muß das Unternehmen<br />

die Prüfungsunterlagen zusammenstellen, die der<br />

externe Prüfer mit einer Checkliste vom Unternehmen<br />

anfordert. In der Praxis tritt häufig das Problem auf, daß<br />

zu dem Termin, zu dem die Prüfung beginnen soll, die<br />

Unterlagen von Unternehmensseite noch nicht abschließend<br />

zusammengestellt wurden. Dies verschleppt den<br />

Prozeß und kann zu einem erhöhten Zeitaufwand für<br />

die Prüfung führen, weil der Prüfer seine Arbeit erst<br />

abschließen kann, wenn ihm sämtliche angeforderten<br />

Unterlagen vorliegen.<br />

Grenzen der Informationsübermittlung<br />

Bei besonders sensiblen Unternehmensinformationen<br />

kann sich für den Vorstand die Frage stellen, ob er diese<br />

an die externen Prüfer weitergeben darf. Gesetzliche<br />

Grenzen für die Informationsweitergabe finden sich<br />

sowohl im Aktienrecht (Geheimnisschutz) als auch im<br />

<strong>Kapitalmarktrecht</strong> (Insiderrecht). Sämtliche gesetzlichen<br />

Informationsschranken verbieten aber nicht generell die<br />

Weitergabe besonders sensibler Interna, sondern erfordern<br />

im Einzelfall eine Interessenabwägung. Bei Kapitalmarkttransaktionen<br />

muß diese Einzelfallabwägung zugunsten<br />

einer Informationsweitergabe an den externen<br />

Prüfer ausfallen. Dies ergibt sich daraus, daß die Informationsweitergabe<br />

letztlich der Vermeidung einer<br />

unrichtigen Prospekterstellung und damit der Minimierung<br />

von Haftungsrisiken dient. Zudem unterwerfen<br />

sich die Bank und die externen Berater in der Regel einer<br />

Vertraulichkeitsvereinbarung.<br />

Kosten<br />

Die Kosten einer Due Diligence sind sehr unterschiedlich.<br />

Für eine Legal Due Diligence eines Mittelstandsunternehmens<br />

sollten Kosten von 40.000 bis 80.000 Euro<br />

kalkuliert werden und für eine Financial Due Diligence<br />

Kosten in der Höhe von 35.000 bis 70.000 Euro.<br />

Fazit:<br />

Die Due Diligence-Prüfung bedarf der sorgfältigen Vorbereitung<br />

durch das jeweilige Unternehmen, das an den<br />

Kapitalmarkt strebt. Dabei sollte diese Prüfung nicht als<br />

Bedrohung und/oder Kostenfalle, sondern als sinnvolle<br />

Absicherung gegenüber Prospekthaftungsrisiken und als<br />

Problembeseitigungsmöglichkeit gesehen werden.<br />

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GoingPublic „<strong>Kapitalmarktrecht</strong> <strong>2006</strong>“

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