Auftrag zur Ausstellung einer Bankgarantie/Bankbürgschaft
Auftrag zur Ausstellung einer Bankgarantie/Bankbürgschaft
Auftrag zur Ausstellung einer Bankgarantie/Bankbürgschaft
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NEUE AARGAUER BANK AG<br />
Handelsfinanzierungen – NCF<br />
Hauptstrasse 1<br />
5201 Brugg<br />
Telefon: 056 462 74 74<br />
Telefax: 056 462 74 79<br />
nab.kautionen@nab.ch<br />
<strong>Auftrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Ausstellung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Bankgarantie</strong>/<strong>Bankbürgschaft</strong><br />
(wenn per Telefax oder E-Mail gesandt: schriftliche Bestätigung folgt per Post)<br />
Firma/Name, Vorname<br />
Strasse/Nr.<br />
PLZ/Wohnort/Domizilland<br />
Referenz<br />
(nachstehend: <strong>Auftrag</strong>geber)<br />
Der <strong>Auftrag</strong>geber beauftragt die NEUE AARGAUER BANK AG (nachstehend Bank) <strong>zur</strong> <strong>Ausstellung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Bankgarantie</strong>/<strong>Bankbürgschaft</strong><br />
(nachstehend <strong>Bankgarantie</strong>) gemäss den nachstehenden Angaben:<br />
Währung und Betrag<br />
Verfalldatum<br />
Zugunsten von (nachstehend Begünstigter)<br />
Unbefristet<br />
In der Garantie zu nennende Vertragspartei (wenn vom <strong>Auftrag</strong>geber verschieden)<br />
Betreffend (Grundgeschäft)<br />
Qualifikation<br />
<strong>Bankgarantie</strong><br />
Standby Letter of Credit nach ISP*<br />
Standby Letter of Credit nach ERA*<br />
Garantie nach URDG*<br />
* in der jeweils bei <strong>Ausstellung</strong> der <strong>Bankgarantie</strong> gültigen Fassung<br />
Text<br />
gemäss beiliegendem Textmuster<br />
Solidarbürgschaft<br />
einfache Bürgschaft<br />
bestätigte Anweisung<br />
andere<br />
gemäss Text der Bank<br />
Sicherungszweck<br />
Anzahlung<br />
Offerte<br />
Erfüllung<br />
Gewährleistung<br />
Zahlungsausfall<br />
anderer:<br />
Sprache<br />
Deutsch<br />
Italienisch<br />
Französisch<br />
Englisch<br />
Die <strong>Bankgarantie</strong> ist zu senden an<br />
<strong>Auftrag</strong>geber<br />
Begünstigten<br />
(ausländische) Bank, <strong>zur</strong> unverbindlichen Weiterleitung an<br />
Begünstigten (s. Adresse)<br />
andere __________________________________ (s. Adresse)<br />
Adresse:<br />
<strong>Auftrag</strong> an Drittbank, <strong>zur</strong> <strong>Ausstellung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Bankgarantie</strong><br />
gemäss obigen Angaben<br />
Name und Adresse der Drittbank (offen lassen, wenn nicht vorgeschrieben)<br />
Bemerkungen (z. B. spez. Bedingungen, sonstige Informationen)<br />
Belastungskonto<br />
Auf den vorliegenden Garantieauftrag finden die Bedingungen für die <strong>Ausstellung</strong> von <strong>Bankgarantie</strong>n/<strong>Bankbürgschaft</strong>en und damit<br />
insbesondere auch die Bestimmungen betreffend Ablösungspflichten und Bar-Deckung oder andere Deckung Anwendung.<br />
Ort/Datum<br />
Unterschrift des <strong>Auftrag</strong>gebers<br />
<br />
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Bedingungen für die <strong>Ausstellung</strong> von <strong>Bankgarantie</strong>n/<strong>Bankbürgschaft</strong>en<br />
(nachstehend <strong>Bankgarantie</strong>)<br />
1. Der <strong>Auftrag</strong>geber verpflichtet sich, die NEUE AARGAUER<br />
BANK AG (nachstehend Bank) für sämtliche Verpflichtungen<br />
und Auslagen im Zusammenhang mit diesem <strong>Auftrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Ausstellung</strong><br />
<strong>einer</strong> <strong>Bankgarantie</strong> (nachstehend Garantieauftrag) vollumfänglich<br />
schadlos zu halten, mithin der Bank die vom Begünstigten<br />
unter der <strong>Bankgarantie</strong> abgerufenen Beträge sowie<br />
sämtliche Auslagen und Kosten, die ihr insbesondere aus der<br />
Verfolgung und Verteidigung ihrer Rechte entstehen, auf erstes<br />
Begehren zu ersetzen.<br />
2. Bei der Inanspruchnahme <strong>einer</strong> <strong>Bankgarantie</strong> hat die Bank<br />
weder Unterschriften auf ihre Echtheit noch Erklärungen auf<br />
deren inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen. Sie überprüft nur, ob<br />
alle Erklärungen und Dokumente, die bei <strong>einer</strong> Inanspruchnahme<br />
<strong>einer</strong> <strong>Bankgarantie</strong> vorzulegen sind, ihrer äusseren Aufmachnung<br />
nach den Bedingungen der <strong>Bankgarantie</strong> entsprechen.<br />
3. Der <strong>Auftrag</strong>geber schuldet der Bank eine Kommission für<br />
die Geltungsdauer der <strong>Bankgarantie</strong>. Diese richtet sich nach<br />
den bei der Bank einsehbaren Standardkonditionen für <strong>Bankgarantie</strong>n.<br />
Die definitive Höhe der Kommission wird von der Bank<br />
mit der Bestätigung der <strong>Auftrag</strong>sausführung mitgeteilt. Sie kann<br />
von der Bank bei <strong>einer</strong> veränderten Risikoeinschätzung jederzeit<br />
angepasst werden.<br />
Der <strong>Auftrag</strong>geber sorgt dafür, dass die <strong>Bankgarantie</strong> nach Ablauf<br />
der Gültigkeitsdauer bzw. – namentlich bei unbefristeten<br />
<strong>Bankgarantie</strong>n – nach Erledigung des Grundgeschäftes bzw. auf<br />
Verlangen der Bank <strong>zur</strong>ück gegeben wird oder dass die Bank in<br />
<strong>einer</strong> ihr genehmen Form Entlastung erhält. Bis dahin bleibt der<br />
<strong>Auftrag</strong>geber der Bank gegenüber haftbar und <strong>zur</strong> Bezahlung<br />
der Kommission verpflichtet.<br />
Die Bank ist ermächtigt, das im <strong>Auftrag</strong> angegebene Konto <strong>zur</strong><br />
Deckung ihrer gesamten Ansprüche im Zusammenhang mit<br />
dem Garantieauftrag zu belasten. Bei ungenügender Deckung<br />
kann die Bank auch jedes andere Konto des <strong>Auftrag</strong>gebers bei<br />
der Bank belasten.<br />
4. Die Bank behält sich vor, die <strong>Ausstellung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Bankgarantie</strong><br />
ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sodann hat die Bank<br />
das Recht, vor <strong>Ausstellung</strong> der <strong>Bankgarantie</strong> vom <strong>Auftrag</strong> <strong>zur</strong>ückzutreten<br />
oder einen Antrag auf Verlängerung der <strong>Bankgarantie</strong><br />
abzulehnen.<br />
5. Die Bank ist bei Kündigung der die ausgestellte Garantie<br />
betreffenden Kreditlimite sowie im Fall von unbefristeten oder<br />
überjährigen <strong>Bankgarantie</strong>n berechtigt, vom <strong>Auftrag</strong>geber zu<br />
verlangen, dass sie innert 30 Kalendertagen (vorbehältlich anderer<br />
diesbezüglicher Regelungen im bestehenden Kreditvertrag)<br />
aus ihren laufenden Eventualengagements befreit wird<br />
(z. B. durch Ablösung).<br />
Kann eine vollständige Befreiung der Bank nicht oder nur teilweise<br />
innerhalb der vorstehenden Frist erwirkt werden oder erweist<br />
sich die vollständige Befreiung zum Vorneherein als unmöglich,<br />
so ist der <strong>Auftrag</strong>geber verpflichtet, den gesamten Gegenwert<br />
des ausstehenden Eventualengagements in entsprechender<br />
Währung und Höhe auf erstes Begehren der Bank unter<br />
Ausschluss von Einreden und Einwendungen auf die von ihr<br />
bezeichneten Konti (inklusive von ihr zu diesem Zweck eröffneten<br />
Konti) einzuzahlen oder andere der Bank genehme Deckung<br />
beizubringen. Mit der Einzahlung auf diesen Konti oder dem<br />
Übertrag anderer Deckung gelten die dadurch bewirkten Guthaben<br />
als der Bank vom <strong>Auftrag</strong>geber <strong>zur</strong> Sicherung des Rückgriffes<br />
aus den bestehenden Eventualengagements verpfändet.<br />
6. Bei <strong>einer</strong> über eine Drittbank ausgestellten <strong>Bankgarantie</strong><br />
nimmt der <strong>Auftrag</strong>geber <strong>zur</strong> Kenntnis, dass<br />
(i) die <strong>Bankgarantie</strong>n im Ausland regelmässig dem entsprechenden<br />
ausländischen Recht unterstehen und eine Überprüfung<br />
der Berechtigung <strong>einer</strong> Inanspruchnahme nach<br />
ausländischem Landesrecht der Bank unmöglich ist;<br />
(ii) die Bank die ihr von der Drittbank in Rechnung gestellten<br />
Kommissionen dem <strong>Auftrag</strong>geber weiterbelasten wird und<br />
(iii) die Drittbank die <strong>Ausstellung</strong> <strong>einer</strong> Rückgarantie verlangen<br />
kann, deren Text sich in der Regel nach den Vorgaben der<br />
Drittbank richtet.<br />
7. Die Bank ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten unter der<br />
<strong>Bankgarantie</strong> ganz oder teilweise, mit allen Sicherheiten und<br />
Nebenrechten, an eine Drittpartei in der Schweiz oder im Ausland,<br />
insbesondere für Zwecke der Verbriefung, Unterbeteiligungen<br />
oder Erlangung von Versicherungsschutz, zu übertragen<br />
und der Drittpartei alle Daten und Informationen im Zusammenhang<br />
mit der <strong>Bankgarantie</strong> <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen.<br />
8. Auf diesen Garantieauftrag finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
der Bank Anwendung.<br />
9. Als Erfüllungsort gilt der in der Adresse der Bank genannte<br />
Ort. Für <strong>Auftrag</strong>geber mit gegenwärtigem oder zukünftigem Sitz<br />
im Ausland gilt dieser Erfüllungsort auch als Betreibungsort<br />
(Spezialdomizil im Sinne von Artikel 50 Absatz 2 des Schweizerischen<br />
Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes).<br />
Die vorliegende Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht<br />
unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des<br />
schweizerischen internationalen Privatrechts.<br />
Als ausschliesslicher Gerichtsstand für den <strong>Auftrag</strong>geber für alle<br />
Verfahren, die aus der vorliegenden Vereinbarung resultieren,<br />
wird Brugg vereinbart. Die Bank behält sich das Recht vor, den<br />
<strong>Auftrag</strong>geber bei jedem anderen zuständigen in- oder ausländischen<br />
Gericht zu belangen.<br />
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