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Erklärung (Arbeitnehmer/in) zum PV-Zuschuss nach § 61 SGB XI ...

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Oberf<strong>in</strong>anzdirektion Niedersachsen<br />

Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle<br />

Ort, Datum<br />

Name, Vorname Beschäftigungsdienststelle Aktenzeichen<br />

<strong>Erklärung</strong> 1)<br />

betr. <strong>Zuschuss</strong> <strong>zum</strong> Pflegeversicherungsbeitrag <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>61</strong> <strong>SGB</strong> <strong>XI</strong><br />

1. Name, Vorname des Berechtigten Geburtsdatum Vergütungs-/ Lohngruppe<br />

Straße, Haus-Nr.<br />

PLZ, Ort<br />

2. Angaben zu den Familienangehörigen<br />

2.1 Ehegatte / Lebenspartner * (Name, Vorname) Geburtsdatum<br />

2.2 K<strong>in</strong>der 2) (Name, Vorname) Geburtsdatum<br />

K<strong>in</strong>der (Name, Vorname)<br />

Geburtsdatum<br />

K<strong>in</strong>der (Name, Vorname)<br />

Geburtsdatum<br />

3. E<strong>in</strong>kommensverhältnisse der Familienangehörigen<br />

3.1 Me<strong>in</strong> Ehegatte, me<strong>in</strong> Lebenspartner *, me<strong>in</strong>(e) K<strong>in</strong>d(er) hat/ haben e<strong>in</strong> Gesamte<strong>in</strong>kommen 3) , das regelmäßig<br />

im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (<strong>§</strong> 18 <strong>SGB</strong> IV) 4) überschreitet oder als ger<strong>in</strong>gfügig<br />

Beschäftigte/r ab dem 01. April 2003 e<strong>in</strong> Gesamte<strong>in</strong>kommen <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 8 Abs.1 Nr. 1 <strong>SGB</strong> IV (ger<strong>in</strong>gfügig entlohnte<br />

Beschäftigung) bzw. <strong>§</strong> 8 a <strong>SGB</strong> IV (ger<strong>in</strong>gfügige Beschäftigung <strong>in</strong> Privathaushalten), das den Grenzbetrag<br />

von 400,00 Euro monatlich überschreitet:<br />

Ehegatte / Lebenspartner Ne<strong>in</strong> Ja<br />

K<strong>in</strong>d<br />

Ne<strong>in</strong><br />

Ja, für<br />

K<strong>in</strong>d<br />

K<strong>in</strong>d<br />

Ne<strong>in</strong><br />

Ne<strong>in</strong><br />

Ja, für<br />

Ja, für<br />

3.2 Nur ausfüllen, wenn unter Nr. 3.1 m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> mit dem Ehegatten oder Lebenspartner* verwandtes K<strong>in</strong>d<br />

aufgeführt ist und der Ehegatte / Lebenspartner* nicht <strong>in</strong> der gesetzlichen Krankenversicherung versichert<br />

ist:<br />

Das Gesamte<strong>in</strong>kommen 3) des Ehegatten übersteigt regelmäßig im Monat 1/12<br />

der Jahresarbeitsentgeltgrenze – JAE-Grenze 5) und ist regelmäßig höher als<br />

me<strong>in</strong> Gesamte<strong>in</strong>kommen 3) Ne<strong>in</strong> Ja<br />

4. Ich b<strong>in</strong> <strong>in</strong> der gesetzlichen Krankenversicherung / Pflegeversicherung<br />

4.1 freiwilliges Mitglied <strong>in</strong> der gesetzlichen Krankenversicherung und habe e<strong>in</strong>en<br />

Antrag auf Befreiung von der sozialen Pflegeversicherung gestellt: Ne<strong>in</strong> Ja<br />

4.2 von der sozialen Pflegeversicherung befreit worden: Ne<strong>in</strong> Ja<br />

4.3 Ich b<strong>in</strong> <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 26 Abs. 2 <strong>SGB</strong> <strong>XI</strong> aus der Versicherungspflicht <strong>in</strong> der Pflegeversicherung<br />

ausgeschieden und es besteht e<strong>in</strong>e Weiterversicherung: Ne<strong>in</strong> Ja<br />

* Gilt nur für e<strong>in</strong>getragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften im S<strong>in</strong>ne des <strong>§</strong> 1 LPartG<br />

Vordr. 8023 (IuK 90 – 12.11)


- 2 -<br />

4.4 Ich b<strong>in</strong> <strong>in</strong> der landwirtschaftlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, weil<br />

e<strong>in</strong> Befreiungstatbestand des <strong>§</strong> 5 Abs. 1 KVLG 1989 oder vor dem 01.01.1989<br />

<strong>§</strong> 4a Abs. 1 KVLG 1972 gegeben war: Ne<strong>in</strong> Ja<br />

4.5 Ich b<strong>in</strong> <strong>in</strong> der landwirtschaftlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, weil<br />

<strong>nach</strong> dem 31.12.1994 Versicherungsfreiheit <strong>nach</strong> (<strong>§</strong> 3a Nr. 1 KVLG 1989) kraft<br />

Gesetzes e<strong>in</strong>getreten ist: Ne<strong>in</strong> Ja<br />

Den Bescheid der Krankenkasse / - versicherung über e<strong>in</strong>e Befreiung bzw. das Vorliegen der Versicherungsfreiheit<br />

habe ich beigefügt.<br />

5. Angaben <strong>zum</strong> Versicherungsverhältnis<br />

5.1 Ich b<strong>in</strong> als freiwilliges Mitglied der GKV versicherungspflichtig <strong>in</strong> der sozialen Pflegeversicherung bei der<br />

Pflegekasse der:<br />

Orts-, Betriebs-, Innungskrankenkasse, Ersatzkasse, See-Krankenkasse, landwirtschaftliche Krankenkasse, Bundesknappschaft<br />

<strong>in</strong><br />

H<strong>in</strong>weis: Die OFD-LBV führt bei freiwillig gesetzlicher Versicherung grundsätzlich das so genannte Firmenzahlverfahren<br />

durch, d. h. die zu entrichtenden Beiträge werden e<strong>in</strong>schließlich des zustehenden Beitragszuschusses an die<br />

gesetzliche Krankenkasse abgeführt.<br />

Wenn Sie nicht am Firmenzahlverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie Ihre freiwilligen Beiträge selbst an Ihre Kranken-<br />

bzw. Pflegekasse entrichten und der zustehende Beitragszuschuss wird dann zusammen mit Ihrem Entgelt laufend<br />

an Sie ausgezahlt.<br />

<strong>Erklärung</strong> (bitte ggf. ankreuzen): Ich b<strong>in</strong> nicht mit der Abführung der Beiträge durch die OFD-LBV e<strong>in</strong>verstanden:<br />

5.2 Ich habe - mit me<strong>in</strong>en unter Nr. 2 aufgeführten Angehörigen (ggf. e<strong>in</strong>schließlich me<strong>in</strong>es Lebenspartners) -<br />

e<strong>in</strong>e private Pflegeversicherung bei <strong>nach</strong>stehendem Versicherungsunternehmen:<br />

Bezeichnung des Versicherungsunternehmens<br />

<strong>in</strong><br />

Familienversicherung <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 25, 110 <strong>SGB</strong> <strong>XI</strong><br />

Ehegatte / Lebenspartner Ne<strong>in</strong> Ja<br />

K<strong>in</strong>d<br />

Ne<strong>in</strong><br />

Ja, für<br />

K<strong>in</strong>d<br />

K<strong>in</strong>d<br />

Ne<strong>in</strong><br />

Ne<strong>in</strong><br />

Ja, für<br />

Ja, für<br />

Ich zahle für mich/ me<strong>in</strong>e Angehörigen (ggf. e<strong>in</strong>schließlich me<strong>in</strong>es Lebenspartners) für diese<br />

Versicherung(en) e<strong>in</strong>en monatlichen Pflegeversicherungsbeitrag <strong>in</strong> Höhe von<br />

EURO<br />

Besche<strong>in</strong>igung(en) der Krankenkasse(n) bzw. Pflegekasse(n) / des Versicherungsunternehmens über die<br />

versicherten Personen, die Höhe des von mir gezahlten Beitrages (aufgeteilt auf die e<strong>in</strong>zelnen Versicherten)<br />

und über die Art der mir und me<strong>in</strong>en Angehörigen zustehenden Versicherungsleistungen füge ich bei.<br />

Des Weiteren füge ich die Besche<strong>in</strong>igung des Versicherungsunternehmens gemäß <strong>§</strong> <strong>61</strong> Abs. 7 <strong>SGB</strong> <strong>XI</strong> bei.<br />

Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit me<strong>in</strong>er Angaben. Ich weiß, dass auf Grund unrichtiger<br />

Angaben zuviel gezahlte Beiträge zurückzuzahlen s<strong>in</strong>d.<br />

Mir ist bekannt, dass ich Änderungen <strong>in</strong> den von mir angegebenen Versicherungen, die bei der Bemessung<br />

des <strong>Zuschuss</strong>es berücksichtigt worden s<strong>in</strong>d (z. B. Ausscheiden aus der Versicherung,<br />

Wechsel der Pflegeversicherung u. ä.), <strong>in</strong>sbesondere auch h<strong>in</strong>sichtlich der Höhe der Pflegeversicherungsbeiträge,<br />

unverzüglich anzuzeigen habe.


Ort, Datum Unterschrift<br />

_______<br />

Fußnoten:<br />

1) Diese <strong>Erklärung</strong> ist abzugeben, wenn e<strong>in</strong> monatlicher <strong>Zuschuss</strong> <strong>zum</strong> Pflegeversicherungsbeitrag gewährt werden<br />

soll.<br />

2) Zu den K<strong>in</strong>dern gehören (vgl. auch <strong>§</strong> 10 Abs. 4 <strong>SGB</strong> V): eheliche K<strong>in</strong>der; für ehelich erklärte K<strong>in</strong>der; angenommene<br />

K<strong>in</strong>der; nicht eheliche K<strong>in</strong>der e<strong>in</strong>es männlichen Beschäftigten, wenn se<strong>in</strong>e Vaterschaft festgestellt ist; nicht eheliche<br />

K<strong>in</strong>der e<strong>in</strong>er Beschäftigten; Stiefk<strong>in</strong>der und Enkel, wenn sie von dem Beschäftigten überwiegend unterhalten werden;<br />

Pflegek<strong>in</strong>der (<strong>§</strong> 56 Abs. 2 Nr. 2 <strong>SGB</strong> I). K<strong>in</strong>der, die mit dem Ziel der Annahme als K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> die Obhut des Annehmenden<br />

aufgenommen s<strong>in</strong>d und für die die zur Annahme erforderliche E<strong>in</strong>willigung der Eltern erteilt ist, gelten als K<strong>in</strong>der des<br />

Annehmenden.<br />

3) Gesamte<strong>in</strong>kommen ist die Summe der E<strong>in</strong>künfte im S<strong>in</strong>ne des E<strong>in</strong>kommensteuerrechts (vgl. <strong>§</strong> 16 <strong>SGB</strong> IV).<br />

4) Für 2010: 365,00 Euro.<br />

Für 2011: 365,00 Euro.<br />

Für 2012: 375,00 Euro.<br />

5) Für 2010: 3.750,00 Euro für am 31.12.2002 wegen Überschreitens der JAE-Grenze ausschließlich privat krankenversicherte<br />

<strong>Arbeitnehmer</strong>(<strong>in</strong>nen) bzw. 4.162,50 Euro für gesetzlich (auch freiwillig) krankenversicherte Personen.<br />

Für 2011: 3.712,50 Euro für am 31.12.2002 wegen Überschreitens der JAE-Grenze ausschließlich privat krankenversicherte<br />

<strong>Arbeitnehmer</strong>(<strong>in</strong>nen) bzw. 4.125,00 Euro für gesetzlich (auch freiwillig) krankenversicherte Personen.<br />

Für 2012: 3.825,00 Euro für am 31.12.2002 wegen Überschreitens der JAE-Grenze ausschließlich privat krankenversicherte<br />

<strong>Arbeitnehmer</strong>(<strong>in</strong>nen) bzw. 4.237,50 Euro für gesetzlich (auch freiwillig) krankenversicherte Personen.

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