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Muster1) für die Berechnung eines Zuschlagsatzes

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31. Dezember 2012<br />

Muster 1) <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Berechnung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Zuschlagsatzes</strong><br />

<strong>für</strong> lohngebundene Kosten 2013<br />

A. Ermittlung der Arbeitstage im Jahr 2013<br />

(Kalendertage 365)<br />

Beispiel<br />

Tage<br />

Eigener Betrieb<br />

1. Sonntage 52<br />

2. Samstage 52<br />

3. Gesetzliche Feiertage, soweit nicht Sonntage oder Samstage 9<br />

4. Hl. Abend und Silvester 2<br />

5. Urlaubstage nach § 8 BRTV 30<br />

6. Tarifliche und gesetzliche Ausfalltage nach § 4 BRTV,<br />

Betriebsverfassungs- und Arbeitssicherheitsgesetz,<br />

Nds. Freistellungsgesetz (Bildungsurlaub) u. Ä. 2<br />

7.1 Schlechtwettertage 2) 12<br />

BAUGEWERBE-<br />

VERBAND<br />

NIEDERSACHSEN<br />

7.2 Davon durch Vorarbeit/Flexibilisierung abgedeckt – 4<br />

8. Krankheitstage 8<br />

9. Ausfalltage 3 ) 163<br />

10. Arbeitstage (365 ./. 163) 202<br />

% % % % % %<br />

Beispiel Eigener Betrieb<br />

B. Zuschlagsberechnung<br />

1. Grundlöhne 100,00 100,00<br />

2. Soziallöhne 4 )<br />

2.1 Feiertagsbezahlung (A3) 4,46<br />

2.2 Tarifliche und gesetzliche Ausfalltage (A6) 0,99<br />

2.3 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (A8) 3,96<br />

2.4 13. Monatseinkommen 5) 4,97<br />

Zwischensumme 14,38 14,38 14,38<br />

2.5 Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld 6) 18,18<br />

Bruttolöhne als Basis <strong>für</strong> Sozialkosten 132,56<br />

DAS SCHLAUE BUCH DES BVN<br />

BETRIEBSWIRTSCHAFT · MUSTERRECHNUNG FÜR LOHNGEBUNDENE KOSTEN · BLATT 1


31. Dezember 2012<br />

% % % % % %<br />

Beispiel Eigener Betrieb<br />

Übertrag 132,56 14,38<br />

3. Sozialkosten<br />

3.1 Beiträge an <strong>die</strong> Sozialkassen 19,80<br />

3.2 Winterbau-Umlage 1,20<br />

3.3 Krankenversicherung 7,30<br />

3.4 Rentenversicherung 9,45<br />

3.5 Arbeitslosenversicherung 1,50<br />

3.6 Pflegeversicherung 1,03<br />

3.7 Berufsgenossenschaft 7) 7,08<br />

3.8 Mutterschaftsgeld 8) 0,20<br />

3.9 Insolvenzgeld-Umlage 0,15<br />

47,71<br />

47,71 x (132,56 – 4,97)<br />

Umrechnung auf 100<br />

60,87<br />

Basis Grundlohn 9 )<br />

(47,71 – 21,00) x 4,97<br />

100<br />

1,33<br />

3.10 Schwerbehindertenausgleichsabgabe 10 ) 0,25<br />

4. Lohngebundene Kosten 76,8<br />

Anmerkungen<br />

1) Nur beispielhafte <strong>Berechnung</strong>! Die Ausfalltage und <strong>die</strong> einzelnen Prozentsätze müssen an <strong>die</strong> jeweiligen<br />

betrieblichen Verhältnisse angepasst werden.<br />

BAUGEWERBE-<br />

VERBAND<br />

NIEDERSACHSEN<br />

2) Der <strong>Berechnung</strong> liegt der Mittelwert <strong>für</strong> einen langjährigen Zeitraum zugrunde. Regional bzw. betrieblich können<br />

sehr starke Abweichungen auftreten.<br />

3) Evtl. anfallende Ausfalltage wegen Kurzarbeit außerhalb der Schlechtwetterzeit sind firmenindividuell<br />

zu berücksichtigen.<br />

4) Die Ermittlung des prozentualen <strong>Zuschlagsatzes</strong> <strong>für</strong> Soziallöhne erfolgt nach der Formel:<br />

Anzahl der jeweiligen Ausfalltage x 100<br />

Summe der Arbeitstage<br />

5) Die gewerblichen Arbeitnehmer in Niedersachsen erhalten nach dem zwar gekündigten, aber nach wie vor nachwirkenden<br />

Tarifvertrag ein 13. Monatseinkommen in Höhe des 93-fachen ihres aktuellen Gesamttarifstundenlohnes.<br />

Es verringert sich um jeweils zwei Gesamttarifstundenlöhne je Ausfalltag <strong>für</strong> den 1. bis 3. Krankheitstag <strong>eines</strong><br />

Krankheitsfalles, <strong>für</strong> jeden krankheitsbedingten Ausfalltag mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung ab der vierten<br />

Woche sowie <strong>für</strong> unentschuldigtes Fehlen. In der hier vorgenommenen <strong>Berechnung</strong> werden insgesamt 12 Stunden<br />

(6 Tage x 2 Stunden) abgezogen, weil davon ausgegangen wird, dass bei durchschnittlich 8 Tagen Krankheit zwei<br />

Krankheitsfälle vorliegen.<br />

(93 – 12) x 17,07 €<br />

x 100 =<br />

1.382,67 € x 100 = 4,97%<br />

202 x 8 x 17,20 € (GTL einschl. VL) 27.795,20 €<br />

Betriebe, <strong>die</strong> von der Möglichkeit Gebrauch machen, durch einzelvertragliche Vereinbarungen anstelle<br />

der bisherigen Leistungen nach den gekündigten Ta rifverträgen über ein 13. Monatseinkommen ein geringeres<br />

13. Monatseinkommen festzulegen, müssen hier individuell rechnen.<br />

DAS SCHLAUE BUCH DES BVN<br />

BETRIEBSWIRTSCHAFT · MUSTERRECHNUNG FÜR LOHNGEBUNDENE KOSTEN · BLATT 1


31. Dezember 2012<br />

Fortsetzung Anmerkungen<br />

6) Der Arbeitnehmer erhält <strong>für</strong> den Urlaub eine Urlaubsvergütung von 14,25 Prozent des Bruttolohnes, vermindert<br />

um <strong>die</strong> Höhe des 13. Monatseinkommens. Die Urlaubsvergütung ermittelt sich wie folgt:<br />

(100 + 14,38 – 4,97) x 14,25 = 18,18%<br />

85,75<br />

7) Die BG Bau wird erst im Frühjahr Aussagen zur weiteren Beitragsentwicklung machen können, so dass in der<br />

vorliegenden <strong>Berechnung</strong> weiterhin mit den <strong>für</strong> 2012 gültigen Vorschüssen gerechnet wurde.<br />

8) Ab Januar 2006 sind alle Betriebe – unabhängig von ihrer Betriebsgröße – verpfli chtet, am Umlageverfahren<br />

<strong>für</strong> das Mutterschaftsgeld teilzunehmen. Die Beitragsbemessung wird mit 0,2 Prozent des Bruttolohnes angesetzt.<br />

9) Das tarifliche 13. Monatseinkommen gehört nicht zum Bruttolohn im tarifrechtlichen Sinne – und damit auch<br />

nicht in <strong>die</strong> Bruttolohnsumme als Bemessungsgrundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sozialkassenbeiträge und <strong>die</strong> Winterbau-<br />

Umlage <strong>für</strong> gewerbliche Arbeitnehmer.<br />

BAUGEWERBE-<br />

VERBAND<br />

NIEDERSACHSEN<br />

10) Arbeitgeber, <strong>die</strong> über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, sind verpflichtet, auf 5 Prozent der Arbeitsplätze<br />

Schwerbehinderte zu beschäftigen oder, falls <strong>die</strong>s nicht geschieht, eine entsprechende Ausgleichsabgabe<br />

(115,00 € je nicht besetzten Arbeitsplatz und Monat) zu entrichten. Werte sind firmenindividuell einzusetzen.<br />

In <strong>die</strong>sem Beispiel wird ein Betrieb mit 20 Beschäftigten und einem nicht besetzten Platz unterstellt. Bei 202<br />

Arbeitstagen mit 8 Arbeitsstunden pro Tag und einem Gesamttarifstundenlohn (einschl. VL) von 17,20 €/Std.<br />

errechnet sich der Schwerbehindertenausgleich wie folgt:<br />

1 Platz x 115,00 €/Monat x 12 Monate x 100<br />

= 0,25%<br />

20 Mitarbeiter x 27.795,20 € je Mitarbeiter und Jahr<br />

Abkürzungen<br />

GTL = Gesamttarifstundenlohn<br />

VL = Vermögenswirksame Leistungen<br />

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