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Muster1) für die Berechnung eines Zuschlagsatzes

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31. Dezember 2012<br />

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Beispiel Eigener Betrieb<br />

Übertrag 132,56 14,38<br />

3. Sozialkosten<br />

3.1 Beiträge an <strong>die</strong> Sozialkassen 19,80<br />

3.2 Winterbau-Umlage 1,20<br />

3.3 Krankenversicherung 7,30<br />

3.4 Rentenversicherung 9,45<br />

3.5 Arbeitslosenversicherung 1,50<br />

3.6 Pflegeversicherung 1,03<br />

3.7 Berufsgenossenschaft 7) 7,08<br />

3.8 Mutterschaftsgeld 8) 0,20<br />

3.9 Insolvenzgeld-Umlage 0,15<br />

47,71<br />

47,71 x (132,56 – 4,97)<br />

Umrechnung auf 100<br />

60,87<br />

Basis Grundlohn 9 )<br />

(47,71 – 21,00) x 4,97<br />

100<br />

1,33<br />

3.10 Schwerbehindertenausgleichsabgabe 10 ) 0,25<br />

4. Lohngebundene Kosten 76,8<br />

Anmerkungen<br />

1) Nur beispielhafte <strong>Berechnung</strong>! Die Ausfalltage und <strong>die</strong> einzelnen Prozentsätze müssen an <strong>die</strong> jeweiligen<br />

betrieblichen Verhältnisse angepasst werden.<br />

BAUGEWERBE-<br />

VERBAND<br />

NIEDERSACHSEN<br />

2) Der <strong>Berechnung</strong> liegt der Mittelwert <strong>für</strong> einen langjährigen Zeitraum zugrunde. Regional bzw. betrieblich können<br />

sehr starke Abweichungen auftreten.<br />

3) Evtl. anfallende Ausfalltage wegen Kurzarbeit außerhalb der Schlechtwetterzeit sind firmenindividuell<br />

zu berücksichtigen.<br />

4) Die Ermittlung des prozentualen <strong>Zuschlagsatzes</strong> <strong>für</strong> Soziallöhne erfolgt nach der Formel:<br />

Anzahl der jeweiligen Ausfalltage x 100<br />

Summe der Arbeitstage<br />

5) Die gewerblichen Arbeitnehmer in Niedersachsen erhalten nach dem zwar gekündigten, aber nach wie vor nachwirkenden<br />

Tarifvertrag ein 13. Monatseinkommen in Höhe des 93-fachen ihres aktuellen Gesamttarifstundenlohnes.<br />

Es verringert sich um jeweils zwei Gesamttarifstundenlöhne je Ausfalltag <strong>für</strong> den 1. bis 3. Krankheitstag <strong>eines</strong><br />

Krankheitsfalles, <strong>für</strong> jeden krankheitsbedingten Ausfalltag mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung ab der vierten<br />

Woche sowie <strong>für</strong> unentschuldigtes Fehlen. In der hier vorgenommenen <strong>Berechnung</strong> werden insgesamt 12 Stunden<br />

(6 Tage x 2 Stunden) abgezogen, weil davon ausgegangen wird, dass bei durchschnittlich 8 Tagen Krankheit zwei<br />

Krankheitsfälle vorliegen.<br />

(93 – 12) x 17,07 €<br />

x 100 =<br />

1.382,67 € x 100 = 4,97%<br />

202 x 8 x 17,20 € (GTL einschl. VL) 27.795,20 €<br />

Betriebe, <strong>die</strong> von der Möglichkeit Gebrauch machen, durch einzelvertragliche Vereinbarungen anstelle<br />

der bisherigen Leistungen nach den gekündigten Ta rifverträgen über ein 13. Monatseinkommen ein geringeres<br />

13. Monatseinkommen festzulegen, müssen hier individuell rechnen.<br />

DAS SCHLAUE BUCH DES BVN<br />

BETRIEBSWIRTSCHAFT · MUSTERRECHNUNG FÜR LOHNGEBUNDENE KOSTEN · BLATT 1

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