Bestätigung zum Antrag KfW-Investitionskredit Kommunen Premium ...
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<strong>Bestätigung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong><br />
IKK – Energetische Stadtsanierung – Stadtbeleuchtung (215)<br />
<strong>KfW</strong><br />
Niederlassung Berlin<br />
Bereich <strong>KfW</strong> Kommunalbank<br />
10865 Berlin<br />
Bitte füllen Sie die <strong>Bestätigung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> in Druckschrift oder<br />
maschinell aus (Zutreffendes bitte ankreuzen sowie entsprechende<br />
Leerfelder ausfüllen) und senden Sie diese zusammen mit dem <strong>Antrag</strong><br />
direkt an die <strong>KfW</strong> (215). Ein ausfüllbares PDF-Formular finden<br />
Sie unter www.kfw.de.<br />
1. <strong>Antrag</strong>steller<br />
Name<br />
Straße/Hausnummer<br />
PLZ<br />
Ort<br />
Bitte nicht beschriften<br />
Stand: 09/2013 • Formularnummer: 600 000 1824
Seite 2 zur <strong>Bestätigung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> Programmnummer 215<br />
von (Name <strong>Antrag</strong>steller)<br />
2. Angaben zu den zu fördernden Maßnahmen<br />
Eine Übersicht der technischen Mindestanforderungen entnehmen Sie bitte der Anlage "Technische Mindestanforderungen"<br />
<strong>zum</strong> Programmmerkblatt.<br />
Folgende Maßnahmen sollen im Einzelnen durchgeführt werden:<br />
Beleuchtung von Straßen und Fußgängerüberwegen<br />
Ersatz/Nachrüstung von Straßenbeleuchtungsanlagen (einschließlich Fußgängerüberwege):<br />
Investitionskosten (einschließlich Planungskosten):<br />
Euro<br />
Investitionsort:<br />
Die durch den <strong>Antrag</strong>steller vorgenommene Zuordnung des Straßentyps ist richtig.<br />
Die durch den <strong>Antrag</strong>steller vorgenommene Einordnung als technische oder als dekorative Leuchte ent spricht<br />
der Beschreibung des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.<br />
Das geplante Beleuchtungsniveau nach Ersatz/Nachrüstung entspricht dem in der Kommune üblichen Beleuchtungsniveau<br />
oder entspricht den Vorgaben der DIN EN 13201.<br />
Die Beleuchtung nach Ersatz/Nachrüstung weist mindestens die Gütemerkmale des Beleuchtungsniveaus<br />
(Beleuchtungsstärke bzw. Leuchtdichte, Gleichmäßigkeit, Blendungsfreiheit, Umgebungshelligkeiten) vor der<br />
Sanierung auf. Bei einer ausnahmsweise vorgesehenen Reduzierung des Beleuchtungs niveaus steht das Beleuchtungsniveau<br />
nach der Sanierung noch im Einklang mit den Vorgaben der DIN EN 13201.<br />
Die Energiebedarfswerte pro Kilometer Straßenbeleuchtung nach Ersatz/Nachrüstung genügen unter Berücksichtigung<br />
der im Merkblatt unter "Technische Mindestanforderungen" genannten Parameter den für die jeweilige<br />
Straße einschlägigen Werten gemäß Tabelle 2.<br />
Bei Ersatz/Nachrüstung der Beleuchtung eines Fußgängerüberweges wird für diesen Bereich eine Energieeinsparung<br />
von mindestens 20% erreicht (bei 4.200 Betriebsstunden pro Jahr).<br />
Die technischen Voraussetzungen für das Ein- bzw. Ausschalten der Straßenbeleuchtung in Abhängig keit von<br />
der Tageslichtsituation entsprechen der DIN EN 13201.<br />
Die zur Installation vorgesehenen neuen Leuchten strahlen möglichst wenig Licht in den oberen Halbraum, das<br />
heißt über der Horizontalen ab ("dark sky"/Upward Light Output Ratio (ULOR) ≤ 5%).<br />
Die <strong>zum</strong> Einsatz vorgesehenen technischen Komponenten erfüllen die Anforderungen der Öko design-Richtlinie<br />
für das Jahr 2015.<br />
Neubau von Straßenbeleuchtungsanlagen (einschließlich Fußgängerüberwege):<br />
Investitionskosten (einschließlich Planungskosten):<br />
Euro<br />
Investitionsort:<br />
Die durch den <strong>Antrag</strong>steller vorgenommene Zuordnung des Straßentyps ist richtig.<br />
Die durch den <strong>Antrag</strong>steller vorgenommene Einordnung als technische oder als dekorative Leuchte ent spricht<br />
der Beschreibung des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.<br />
Das geplante Beleuchtungsniveau nach Neubau entspricht dem in der Kommune üblichen Beleuch tungsniveau<br />
oder entspricht den Vorgaben der DIN EN 13201.<br />
Die Energiebedarfswerte pro Kilometer Straßenbeleuchtung nach Neubau genügen unter Berücksichtigung<br />
der im Merkblatt unter "Technische Mindestanforderungen" genannten Parameter den für die jeweilige Straße<br />
einschlä gigen Werten gemäß Tabelle 2 des Merkblatts abzüglich 10 %, das heißt die Energiebedarfswerte aus<br />
der Tabelle 2 werden um 10 % unterschritten.<br />
Die Energiebedarfswerte für die Beleuchtung eines Fußgängerüberweges nach Neubau entsprechen den in der<br />
Anlage <strong>zum</strong> Merkblatt genannten Werten (bei 4.200 Betriebsstunden pro Jahr).<br />
Die technischen Voraussetzungen für das Ein- bzw. Ausschalten der Straßenbeleuchtung in Abhängig keit von<br />
der Tageslichtsituation entsprechen der DIN EN 13201.<br />
Die zur Installation vorgesehenen neuen Leuchten strahlen möglichste wenig Licht in den oberen Halbraum,<br />
das heißt über der Horizontalen ab ("dark sky"/Upward Light Output Ratio (ULOR) ≤ 5%).<br />
Die <strong>zum</strong> Einsatz vorgesehenen technischen Komponenten erfüllen die Anforderungen der Öko design-Richtlinie<br />
für das Jahr 2015.
Seite 3 zur <strong>Bestätigung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> Programmnummer 215<br />
von (Name <strong>Antrag</strong>steller)<br />
Beleuchtung von Parkplätzen/öffentlichen Freiflächen/Sportanlagen<br />
Ersatz/Nachrüstung der Beleuchtung:<br />
Investitionskosten (einschließlich Planungskosten):<br />
Investitionsort:<br />
Euro<br />
Der Energiebedarf der Beleuchtungsanlage in Kilowattstunden pro Jahr [kWh/a] beträgt nach Ersatz/Nachrüstung<br />
unter Berücksichtigung der im Merkblatt unter "Technische Mindestanforderungen" genannten Parameter<br />
höchstens 60 % des Energiebedarfs vor der Sanierung, so dass eine Einsparung von mindestens 40 % erreicht<br />
wird. Die Angaben <strong>zum</strong> aktuellen Energieverbrauch und <strong>zum</strong> geplanten Energiebedarf sind richtig und durch<br />
Messungen bzw. Berechnungen mit gängiger Lichtplanungs software nachgewiesen.<br />
Die Beleuchtung nach Ersatz/Nachrüstung weist mindestens die Gütemerkmale des Beleuchtungsniveaus (Beleuchtungsstärke<br />
bzw. Leuchtdichte, Gleichmäßigkeit, Blendungsfreiheit, Umgebungshelligkeiten) vor der Sanierung<br />
auf.<br />
Die technischen Voraussetzungen für das Ein- bzw. Ausschalten der Straßenbeleuchtung in Abhängigkeit von<br />
der Tageslichtsituation entsprechen der DIN EN 13201.<br />
Die zur Installation vorgesehenen neuen Leuchten strahlen möglichst wenig Licht in den oberen Halbraum, das<br />
heißt über der Horizontalen ab ("dark sky"/Upward Light Output Ratio (ULOR) ≤ 5%).<br />
Die <strong>zum</strong> Einsatz vorgesehenen technischen Komponenten erfüllen die Anforderungen der Öko design-Richtlinie<br />
für das Jahr 2015.<br />
Es handelt sich ausschließlich um eine für die Allgemeinbeleuchtung der Fläche/des Platzes benötigte Beleuchtung<br />
und nicht um eine zusätzliche Gebäudeanstrahlung, Effektbeleuchtung, eine Anstrahlung von Pflanzen<br />
und ähnliches.<br />
Beleuchtung in Parkhäusern/Tiefgaragen<br />
Ersatz/Nachrüstung der Beleuchtung:<br />
Investitionskosten (einschließlich Planungskosten):<br />
Investitionsort:<br />
Euro<br />
Der Energiebedarf der Beleuchtungsanlage in Kilowattstunden pro Jahr [kWh/a] beträgt nach Ersatz/Nachrüstung<br />
unter Berücksichtigung der im Merkblatt unter "Technische Mindestanforderungen" genannten Parameter<br />
höchstens 65 % des Energiebedarfs vor der Sanierung, so dass eine Einsparung von mindestens 35 % erreicht<br />
wird. Die Angaben <strong>zum</strong> aktuellen Energieverbrauch und <strong>zum</strong> geplanten Energiebedarf sind richtig und durch<br />
Messungen bzw. Berechnungen mit gängiger Lichtplanungs software nachgewiesen.<br />
Die Beleuchtung nach Ersatz/Nachrüstung weist mindestens die Gütemerkmale des Beleuchtungsniveaus (Beleuchtungsstärke<br />
bzw. Leuchtdichte, Gleichmäßigkeit, Blendungsfreiheit, Umgebungshelligkeiten) vor der Sanierung<br />
auf.<br />
Es werden Leuchten mit einer Lichtstärkeverteilung eingesetzt, die unter Einhaltung normgemäßer Beleuchtungsanforderungen<br />
geeignet ist, Parkflächen und Fahrwege gleichmäßig und schattenfrei auszuleuchten.<br />
Es ist eine nutzungsabhängige Schaltung der Beleuchtung (z. B. Präsenzmelder) vorgesehen.<br />
Bei Hochbauten: es erfolgt eine tageslichtabhängige Schaltung der Beleuchtung.<br />
Die <strong>zum</strong> Einsatz vorgesehenen technischen Komponenten erfüllen die Anforderungen der Öko design-Richtlinie<br />
für das Jahr 2015.
Seite 4 zur <strong>Bestätigung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> Programmnummer 215<br />
von (Name <strong>Antrag</strong>steller)<br />
Beleuchtung bei Lichtsignalanlagen<br />
Ersatz/Nachrüstung der Beleuchtung:<br />
Investitionskosten (einschließlich Planungskosten):<br />
Investitionsort:<br />
Euro<br />
Die installierte elektrische Leistung der Lichtsignalanlage in Watt [W] beträgt nach Ersatz/Nachrüstung höchstens<br />
30 % der installierten elektrischen Leistung vor der Sanierung, so dass eine Reduktion von mindestens<br />
70 % erreicht wird. Die Angaben zur aktuellen und zur geplanten elektrischen Leistung sind richtig und durch<br />
Messungen bzw. Berechnungen mit gängiger Lichtplanungssoftware nachgewiesen.<br />
Zum Einsatz kommt ausschließlich LED-Technik.<br />
Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge<br />
Investitionskosten (einschließlich Planungskosten):<br />
Investitionsort:<br />
Euro<br />
Die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge erfolgt gemäß den Technischen Mindest anforderungen im<br />
Merkblatt ausschließlich in Kombination mit förderfähigen Maßnahmen der Beleuch tung von Straßen (einschließlich<br />
Fußgängerüberwegen), Parkplätzen/öffentlichen Freiflächen (einschließlich Sportanlagen) und Parkhäusern/<br />
Tiefgaragen.<br />
3. Angaben zu Investitionskosten und Einspareffekten<br />
Gesamtsumme der vorgenannten förderfähigen Investitionskosten einschließlich Planungskosten<br />
(gemäß Programmmerkblatt):<br />
Euro<br />
Einspareffekte je Verwendungszweck: mit Umsetzung der geplanten Maßnahmen werden voraussichtlich folgende<br />
Einsparungen erzielt (bitte mindestens die Einsparung in kW/h pro Jahr angeben):<br />
Maßnahme:<br />
Energieeinsparung CO 2<br />
-Einsparung Einspar. in<br />
in kW/h (p. a.): in t (p. a.): Euro (p. a.):<br />
Maßnahme:<br />
Energieeinsparung CO 2<br />
-Einsparung Einspar. in<br />
in kW/h (p. a.): in t (p. a.): Euro (p. a.):<br />
Maßnahme:<br />
Energieeinsparung CO 2<br />
-Einsparung Einspar. in<br />
in kW/h (p. a.): in t (p. a.): Euro (p. a.):
Seite 5 zur <strong>Bestätigung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> Programmnummer 215<br />
von (Name <strong>Antrag</strong>steller)<br />
Erklärung des Sachverständigen<br />
Ich versichere, dass die obigen Angaben vollständig und richtig sind und dass ich sie durch geeignete Unterlagen belegen<br />
kann. Mir ist bekannt, dass diese Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Straf gesetzbuch in Verbindung<br />
mit § 2 Subventionsgesetz darstellen und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Ich bin damit einverstanden,<br />
der <strong>KfW</strong> auf Anforderung Auskunft zu den durchgeführten Berechnungen zu geben und gege benenfalls entsprechende<br />
Unterlagen zur Verfügung zu stellen.<br />
Ich bin nach einem entsprechenden, erfolgreich abgeschlossenen Studium (Ing.) an einer Hoch schule/Fachhochschule<br />
oder einer technischen Berufsausbildung in Verbindung mit einer mindestens 5-jährigen einschlägigen Berufserfahrung<br />
im Fachgebiet Lichttechnik bei der Planung von Beleuchtungsanlagen sachver ständig und befähigt, lichttechnische<br />
Planungen, Berechnungen und Messungen durchzuführen.<br />
Ich bin als verwaltungsinterne Person einer Kommune oder eines kommunalen Unternehmens nach einem entsprechenden,<br />
erfolgreich abgeschlossenen Studium (Ing.) an einer Hochschule/Fachhochschule oder einer technischen<br />
Berufsausbildung in Verbindung mit einer mindestens 5-jährigen einschlägigen Berufserfahrung im Fach gebiet<br />
Lichttechnik in entsprechendem Umfang sachverständig und befähigt.<br />
Name des Sachverständigen<br />
Straße/Hausnummer<br />
PLZ<br />
Ort<br />
Telefonnummer<br />
Email-Adresse<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift und Stempel des Sachverständigen<br />
Erklärung des <strong>Antrag</strong>stellers<br />
Ich/wir versichere/versichern, dass die obigen Angaben vollständig und richtig sind und dass ich/wir sie durch geeig nete<br />
Unterlagen belegen kann/können. Mir/uns ist bekannt, dass Angaben zur <strong>Antrag</strong>sberechtigung und <strong>zum</strong> Ver wendungszweck<br />
subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 2 Sub ventionsgesetz darstellen<br />
und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist.<br />
Ich erkläre, dass ich mit einer Überprüfung der technischen Umsetzung des Vorhabens sowie des geförderten Ge bäudes<br />
im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung durch die <strong>KfW</strong> bzw. durch einen von der <strong>KfW</strong> beauftragten Dritten einver standen bin.<br />
Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung persönlicher Daten<br />
Die <strong>KfW</strong> und die im Einzelfall einzuschaltenden Kreditinstitute (Hausbank und gegebenenfalls durchleitende Institute,<br />
die die Mittel der <strong>KfW</strong> an die Hausbank leiten) sind berechtigt, alle in diesem <strong>Antrag</strong> und seinen Anlagen angegebenen<br />
personengebundenen und sonstigen Daten <strong>zum</strong> Zweck der <strong>Antrag</strong>sbearbeitung und Datenverwaltung zu erheben und,<br />
soweit dies zur Aufgabenerfüllung der <strong>KfW</strong> erforderlich ist, elektronisch zu verarbeiten, zu speichern, einander zu übermitteln<br />
sowie auszuwerten.<br />
Ich/wir bin/sind ferner damit einverstanden, dass die mit den genannten Formularen erhobene Daten durch die <strong>KfW</strong><br />
für volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Analysen sowie für schriftliche Kundenbefragungen - auch durch<br />
Beauftragte - verwendet und ausgewertet werden. Ich/wir bin/sind darüber informiert, dass ich/wir dieser geson derten<br />
Verwendung gegenüber der <strong>KfW</strong> (<strong>KfW</strong> Bankengruppe, z. Hd. Datenschutzbeauftragter, Palmengartenstr. 5-9, 60325<br />
Frankfurt am Main) jederzeit widersprechen kann/können.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift und Stempel/Dienstsiegel des <strong>Antrag</strong>stellers