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Bestätigung zum Antrag KfW-Investitionskredit Kommunen Premium ...

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<strong>Bestätigung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong><br />

IKK – Energetische Stadtsanierung – Stadtbeleuchtung (215)<br />

<strong>KfW</strong><br />

Niederlassung Berlin<br />

Bereich <strong>KfW</strong> Kommunalbank<br />

10865 Berlin<br />

Bitte füllen Sie die <strong>Bestätigung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> in Druckschrift oder<br />

maschinell aus (Zutreffendes bitte ankreuzen sowie entsprechende<br />

Leerfelder ausfüllen) und senden Sie diese zusammen mit dem <strong>Antrag</strong><br />

direkt an die <strong>KfW</strong> (215). Ein ausfüllbares PDF-Formular finden<br />

Sie unter www.kfw.de.<br />

1. <strong>Antrag</strong>steller<br />

Name<br />

Straße/Hausnummer<br />

PLZ<br />

Ort<br />

Bitte nicht beschriften<br />

Stand: 09/2013 • Formularnummer: 600 000 1824


Seite 2 zur <strong>Bestätigung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> Programmnummer 215<br />

von (Name <strong>Antrag</strong>steller)<br />

2. Angaben zu den zu fördernden Maßnahmen<br />

Eine Übersicht der technischen Mindestanforderungen entnehmen Sie bitte der Anlage "Technische Mindestanforderungen"<br />

<strong>zum</strong> Programmmerkblatt.<br />

Folgende Maßnahmen sollen im Einzelnen durchgeführt werden:<br />

Beleuchtung von Straßen und Fußgängerüberwegen<br />

Ersatz/Nachrüstung von Straßenbeleuchtungsanlagen (einschließlich Fußgängerüberwege):<br />

Investitionskosten (einschließlich Planungskosten):<br />

Euro<br />

Investitionsort:<br />

Die durch den <strong>Antrag</strong>steller vorgenommene Zuordnung des Straßentyps ist richtig.<br />

Die durch den <strong>Antrag</strong>steller vorgenommene Einordnung als technische oder als dekorative Leuchte ent spricht<br />

der Beschreibung des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.<br />

Das geplante Beleuchtungsniveau nach Ersatz/Nachrüstung entspricht dem in der Kommune üblichen Beleuchtungsniveau<br />

oder entspricht den Vorgaben der DIN EN 13201.<br />

Die Beleuchtung nach Ersatz/Nachrüstung weist mindestens die Gütemerkmale des Beleuchtungsniveaus<br />

(Beleuchtungsstärke bzw. Leuchtdichte, Gleichmäßigkeit, Blendungsfreiheit, Umgebungshelligkeiten) vor der<br />

Sanierung auf. Bei einer ausnahmsweise vorgesehenen Reduzierung des Beleuchtungs niveaus steht das Beleuchtungsniveau<br />

nach der Sanierung noch im Einklang mit den Vorgaben der DIN EN 13201.<br />

Die Energiebedarfswerte pro Kilometer Straßenbeleuchtung nach Ersatz/Nachrüstung genügen unter Berücksichtigung<br />

der im Merkblatt unter "Technische Mindestanforderungen" genannten Parameter den für die jeweilige<br />

Straße einschlägigen Werten gemäß Tabelle 2.<br />

Bei Ersatz/Nachrüstung der Beleuchtung eines Fußgängerüberweges wird für diesen Bereich eine Energieeinsparung<br />

von mindestens 20% erreicht (bei 4.200 Betriebsstunden pro Jahr).<br />

Die technischen Voraussetzungen für das Ein- bzw. Ausschalten der Straßenbeleuchtung in Abhängig keit von<br />

der Tageslichtsituation entsprechen der DIN EN 13201.<br />

Die zur Installation vorgesehenen neuen Leuchten strahlen möglichst wenig Licht in den oberen Halbraum, das<br />

heißt über der Horizontalen ab ("dark sky"/Upward Light Output Ratio (ULOR) ≤ 5%).<br />

Die <strong>zum</strong> Einsatz vorgesehenen technischen Komponenten erfüllen die Anforderungen der Öko design-Richtlinie<br />

für das Jahr 2015.<br />

Neubau von Straßenbeleuchtungsanlagen (einschließlich Fußgängerüberwege):<br />

Investitionskosten (einschließlich Planungskosten):<br />

Euro<br />

Investitionsort:<br />

Die durch den <strong>Antrag</strong>steller vorgenommene Zuordnung des Straßentyps ist richtig.<br />

Die durch den <strong>Antrag</strong>steller vorgenommene Einordnung als technische oder als dekorative Leuchte ent spricht<br />

der Beschreibung des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.<br />

Das geplante Beleuchtungsniveau nach Neubau entspricht dem in der Kommune üblichen Beleuch tungsniveau<br />

oder entspricht den Vorgaben der DIN EN 13201.<br />

Die Energiebedarfswerte pro Kilometer Straßenbeleuchtung nach Neubau genügen unter Berücksichtigung<br />

der im Merkblatt unter "Technische Mindestanforderungen" genannten Parameter den für die jeweilige Straße<br />

einschlä gigen Werten gemäß Tabelle 2 des Merkblatts abzüglich 10 %, das heißt die Energiebedarfswerte aus<br />

der Tabelle 2 werden um 10 % unterschritten.<br />

Die Energiebedarfswerte für die Beleuchtung eines Fußgängerüberweges nach Neubau entsprechen den in der<br />

Anlage <strong>zum</strong> Merkblatt genannten Werten (bei 4.200 Betriebsstunden pro Jahr).<br />

Die technischen Voraussetzungen für das Ein- bzw. Ausschalten der Straßenbeleuchtung in Abhängig keit von<br />

der Tageslichtsituation entsprechen der DIN EN 13201.<br />

Die zur Installation vorgesehenen neuen Leuchten strahlen möglichste wenig Licht in den oberen Halbraum,<br />

das heißt über der Horizontalen ab ("dark sky"/Upward Light Output Ratio (ULOR) ≤ 5%).<br />

Die <strong>zum</strong> Einsatz vorgesehenen technischen Komponenten erfüllen die Anforderungen der Öko design-Richtlinie<br />

für das Jahr 2015.


Seite 3 zur <strong>Bestätigung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> Programmnummer 215<br />

von (Name <strong>Antrag</strong>steller)<br />

Beleuchtung von Parkplätzen/öffentlichen Freiflächen/Sportanlagen<br />

Ersatz/Nachrüstung der Beleuchtung:<br />

Investitionskosten (einschließlich Planungskosten):<br />

Investitionsort:<br />

Euro<br />

Der Energiebedarf der Beleuchtungsanlage in Kilowattstunden pro Jahr [kWh/a] beträgt nach Ersatz/Nachrüstung<br />

unter Berücksichtigung der im Merkblatt unter "Technische Mindestanforderungen" genannten Parameter<br />

höchstens 60 % des Energiebedarfs vor der Sanierung, so dass eine Einsparung von mindestens 40 % erreicht<br />

wird. Die Angaben <strong>zum</strong> aktuellen Energieverbrauch und <strong>zum</strong> geplanten Energiebedarf sind richtig und durch<br />

Messungen bzw. Berechnungen mit gängiger Lichtplanungs software nachgewiesen.<br />

Die Beleuchtung nach Ersatz/Nachrüstung weist mindestens die Gütemerkmale des Beleuchtungsniveaus (Beleuchtungsstärke<br />

bzw. Leuchtdichte, Gleichmäßigkeit, Blendungsfreiheit, Umgebungshelligkeiten) vor der Sanierung<br />

auf.<br />

Die technischen Voraussetzungen für das Ein- bzw. Ausschalten der Straßenbeleuchtung in Abhängigkeit von<br />

der Tageslichtsituation entsprechen der DIN EN 13201.<br />

Die zur Installation vorgesehenen neuen Leuchten strahlen möglichst wenig Licht in den oberen Halbraum, das<br />

heißt über der Horizontalen ab ("dark sky"/Upward Light Output Ratio (ULOR) ≤ 5%).<br />

Die <strong>zum</strong> Einsatz vorgesehenen technischen Komponenten erfüllen die Anforderungen der Öko design-Richtlinie<br />

für das Jahr 2015.<br />

Es handelt sich ausschließlich um eine für die Allgemeinbeleuchtung der Fläche/des Platzes benötigte Beleuchtung<br />

und nicht um eine zusätzliche Gebäudeanstrahlung, Effektbeleuchtung, eine Anstrahlung von Pflanzen<br />

und ähnliches.<br />

Beleuchtung in Parkhäusern/Tiefgaragen<br />

Ersatz/Nachrüstung der Beleuchtung:<br />

Investitionskosten (einschließlich Planungskosten):<br />

Investitionsort:<br />

Euro<br />

Der Energiebedarf der Beleuchtungsanlage in Kilowattstunden pro Jahr [kWh/a] beträgt nach Ersatz/Nachrüstung<br />

unter Berücksichtigung der im Merkblatt unter "Technische Mindestanforderungen" genannten Parameter<br />

höchstens 65 % des Energiebedarfs vor der Sanierung, so dass eine Einsparung von mindestens 35 % erreicht<br />

wird. Die Angaben <strong>zum</strong> aktuellen Energieverbrauch und <strong>zum</strong> geplanten Energiebedarf sind richtig und durch<br />

Messungen bzw. Berechnungen mit gängiger Lichtplanungs software nachgewiesen.<br />

Die Beleuchtung nach Ersatz/Nachrüstung weist mindestens die Gütemerkmale des Beleuchtungsniveaus (Beleuchtungsstärke<br />

bzw. Leuchtdichte, Gleichmäßigkeit, Blendungsfreiheit, Umgebungshelligkeiten) vor der Sanierung<br />

auf.<br />

Es werden Leuchten mit einer Lichtstärkeverteilung eingesetzt, die unter Einhaltung normgemäßer Beleuchtungsanforderungen<br />

geeignet ist, Parkflächen und Fahrwege gleichmäßig und schattenfrei auszuleuchten.<br />

Es ist eine nutzungsabhängige Schaltung der Beleuchtung (z. B. Präsenzmelder) vorgesehen.<br />

Bei Hochbauten: es erfolgt eine tageslichtabhängige Schaltung der Beleuchtung.<br />

Die <strong>zum</strong> Einsatz vorgesehenen technischen Komponenten erfüllen die Anforderungen der Öko design-Richtlinie<br />

für das Jahr 2015.


Seite 4 zur <strong>Bestätigung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> Programmnummer 215<br />

von (Name <strong>Antrag</strong>steller)<br />

Beleuchtung bei Lichtsignalanlagen<br />

Ersatz/Nachrüstung der Beleuchtung:<br />

Investitionskosten (einschließlich Planungskosten):<br />

Investitionsort:<br />

Euro<br />

Die installierte elektrische Leistung der Lichtsignalanlage in Watt [W] beträgt nach Ersatz/Nachrüstung höchstens<br />

30 % der installierten elektrischen Leistung vor der Sanierung, so dass eine Reduktion von mindestens<br />

70 % erreicht wird. Die Angaben zur aktuellen und zur geplanten elektrischen Leistung sind richtig und durch<br />

Messungen bzw. Berechnungen mit gängiger Lichtplanungssoftware nachgewiesen.<br />

Zum Einsatz kommt ausschließlich LED-Technik.<br />

Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge<br />

Investitionskosten (einschließlich Planungskosten):<br />

Investitionsort:<br />

Euro<br />

Die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge erfolgt gemäß den Technischen Mindest anforderungen im<br />

Merkblatt ausschließlich in Kombination mit förderfähigen Maßnahmen der Beleuch tung von Straßen (einschließlich<br />

Fußgängerüberwegen), Parkplätzen/öffentlichen Freiflächen (einschließlich Sportanlagen) und Parkhäusern/<br />

Tiefgaragen.<br />

3. Angaben zu Investitionskosten und Einspareffekten<br />

Gesamtsumme der vorgenannten förderfähigen Investitionskosten einschließlich Planungskosten<br />

(gemäß Programmmerkblatt):<br />

Euro<br />

Einspareffekte je Verwendungszweck: mit Umsetzung der geplanten Maßnahmen werden voraussichtlich folgende<br />

Einsparungen erzielt (bitte mindestens die Einsparung in kW/h pro Jahr angeben):<br />

Maßnahme:<br />

Energieeinsparung CO 2<br />

-Einsparung Einspar. in<br />

in kW/h (p. a.): in t (p. a.): Euro (p. a.):<br />

Maßnahme:<br />

Energieeinsparung CO 2<br />

-Einsparung Einspar. in<br />

in kW/h (p. a.): in t (p. a.): Euro (p. a.):<br />

Maßnahme:<br />

Energieeinsparung CO 2<br />

-Einsparung Einspar. in<br />

in kW/h (p. a.): in t (p. a.): Euro (p. a.):


Seite 5 zur <strong>Bestätigung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> Programmnummer 215<br />

von (Name <strong>Antrag</strong>steller)<br />

Erklärung des Sachverständigen<br />

Ich versichere, dass die obigen Angaben vollständig und richtig sind und dass ich sie durch geeignete Unterlagen belegen<br />

kann. Mir ist bekannt, dass diese Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Straf gesetzbuch in Verbindung<br />

mit § 2 Subventionsgesetz darstellen und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Ich bin damit einverstanden,<br />

der <strong>KfW</strong> auf Anforderung Auskunft zu den durchgeführten Berechnungen zu geben und gege benenfalls entsprechende<br />

Unterlagen zur Verfügung zu stellen.<br />

Ich bin nach einem entsprechenden, erfolgreich abgeschlossenen Studium (Ing.) an einer Hoch schule/Fachhochschule<br />

oder einer technischen Berufsausbildung in Verbindung mit einer mindestens 5-jährigen einschlägigen Berufserfahrung<br />

im Fachgebiet Lichttechnik bei der Planung von Beleuchtungsanlagen sachver ständig und befähigt, lichttechnische<br />

Planungen, Berechnungen und Messungen durchzuführen.<br />

Ich bin als verwaltungsinterne Person einer Kommune oder eines kommunalen Unternehmens nach einem entsprechenden,<br />

erfolgreich abgeschlossenen Studium (Ing.) an einer Hochschule/Fachhochschule oder einer technischen<br />

Berufsausbildung in Verbindung mit einer mindestens 5-jährigen einschlägigen Berufserfahrung im Fach gebiet<br />

Lichttechnik in entsprechendem Umfang sachverständig und befähigt.<br />

Name des Sachverständigen<br />

Straße/Hausnummer<br />

PLZ<br />

Ort<br />

Telefonnummer<br />

Email-Adresse<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift und Stempel des Sachverständigen<br />

Erklärung des <strong>Antrag</strong>stellers<br />

Ich/wir versichere/versichern, dass die obigen Angaben vollständig und richtig sind und dass ich/wir sie durch geeig nete<br />

Unterlagen belegen kann/können. Mir/uns ist bekannt, dass Angaben zur <strong>Antrag</strong>sberechtigung und <strong>zum</strong> Ver wendungszweck<br />

subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 2 Sub ventionsgesetz darstellen<br />

und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist.<br />

Ich erkläre, dass ich mit einer Überprüfung der technischen Umsetzung des Vorhabens sowie des geförderten Ge bäudes<br />

im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung durch die <strong>KfW</strong> bzw. durch einen von der <strong>KfW</strong> beauftragten Dritten einver standen bin.<br />

Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung persönlicher Daten<br />

Die <strong>KfW</strong> und die im Einzelfall einzuschaltenden Kreditinstitute (Hausbank und gegebenenfalls durchleitende Institute,<br />

die die Mittel der <strong>KfW</strong> an die Hausbank leiten) sind berechtigt, alle in diesem <strong>Antrag</strong> und seinen Anlagen angegebenen<br />

personengebundenen und sonstigen Daten <strong>zum</strong> Zweck der <strong>Antrag</strong>sbearbeitung und Datenverwaltung zu erheben und,<br />

soweit dies zur Aufgabenerfüllung der <strong>KfW</strong> erforderlich ist, elektronisch zu verarbeiten, zu speichern, einander zu übermitteln<br />

sowie auszuwerten.<br />

Ich/wir bin/sind ferner damit einverstanden, dass die mit den genannten Formularen erhobene Daten durch die <strong>KfW</strong><br />

für volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Analysen sowie für schriftliche Kundenbefragungen - auch durch<br />

Beauftragte - verwendet und ausgewertet werden. Ich/wir bin/sind darüber informiert, dass ich/wir dieser geson derten<br />

Verwendung gegenüber der <strong>KfW</strong> (<strong>KfW</strong> Bankengruppe, z. Hd. Datenschutzbeauftragter, Palmengartenstr. 5-9, 60325<br />

Frankfurt am Main) jederzeit widersprechen kann/können.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift und Stempel/Dienstsiegel des <strong>Antrag</strong>stellers

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