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Download des Rundschreibens - KfW

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An Berater, Kammern,<br />

Verbände, Ministerien und<br />

andere Organisationen<br />

1. Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss: Neuer<br />

Antragsprozess ab 01.03.2013<br />

2. Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss: Änderungen<br />

zum 01.03.2013<br />

3. Energieeffizient Bauen und Sanieren: Prüfung der förderfähigen<br />

Maßnahmen durch den Sachverständigen<br />

4. Energieeffizient Bauen und Sanieren: Hilfe bei unplausiblen<br />

Eingaben in der „Online-Bestätigung zum Antrag“<br />

5. Alle wohnwirtschaftlichen Programme: Erweiterung der endfälligen<br />

Laufzeitvariante auf bis zu zehn Jahre zum 07.06.2013<br />

6. Einstellung <strong>des</strong> <strong>KfW</strong>-Unternehmerkredit-Nachrangkapital<br />

(Programm-Nr.: 048, 049) zum 30.04.2013<br />

Multiplikatorenrundschreiben<br />

25.02.2013<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Informationen und Hinweise erhalten Sie heute zu folgenden Themen:<br />

1. Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (Programm-Nr.: 430):<br />

Neuer Antragsprozess ab 01.03.2013<br />

Wie in unserem Rundschreiben vom 18.12.2012 angekündigt, ist die<br />

„Online-Bestätigung zum Antrag“ ab 01.03.2013 verbindlich für eine<br />

Antragstellung in den Programmen für Energieeffizientes Bauen und<br />

Sanieren anzuwenden. Zur Erleichterung <strong>des</strong> Antragsprozesses im<br />

Programm „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ erfolgt<br />

eine Integration der Antragstellerdaten in die „Online-Bestätigung zum<br />

Antrag“, so dass ab 01.03.2013 ein einheitliches Dokument als „Online-<br />

Antrag“ als für das Zuschussprogramm zur Verfügung stehen wird.<br />

<strong>KfW</strong> Bankengruppe, Palmengartenstraße 5–9, 60325 Frankfurt am Main · Telefon: +49 69 7431-0 · Fax: +49 69 7431-2944 · S.W.I.F.T: KFWIDEFF · www.kfw.de<br />

Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Dr. Edeltraud Leibrock, Bernd Loewen, Dr. Axel Nawrath


Mit diesem neuen „Online-Antrag“ bestätigt der Sachverständige, wie bisher<br />

in der „Online-Bestätigung zum Antrag“, die geplanten energetischen<br />

Maßnahmen. Darüber hinaus werden die für den Zuschussantrag zusätzlich<br />

benötigten Daten zum Antragsteller abgefragt (z.B. Geburtsdatum,<br />

Bankverbindung). Der Sachverständige kann nach Abschluss seiner<br />

Eingabe der energetischen Daten den Antrag ausdrucken, unterzeichnen<br />

und an den Antragsteller weiterreichen. Dieser ergänzt die fehlenden<br />

Antragsdaten und reicht den Antrag bei der <strong>KfW</strong> ein.<br />

2. Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (Programm-Nr. 430):<br />

Änderungen zum 01.03.2013<br />

Neben den im Rundschreiben vom 18.12.2012 angekündigten Anpassungen<br />

im Programm-Merkblatt für „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“<br />

und der Anlage „Technische Min<strong>des</strong>tanforderungen“<br />

ergeben sich sowohl redaktionelle als auch weitere inhaltliche Änderungen<br />

zum 01.03.2013. Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen sind<br />

nachfolgend aufgeführt.<br />

2.1. Neues Antragsverfahren bei Wohnungseigentümergemeinschaften<br />

Bei Vorhaben von Wohnungseigentümern am Gemeinschafts- und/<br />

oder Sondereigentum ist eine Antragstellung ausschließlich durch<br />

die Wohnungseigentümergemeinschaft (z.B. durch den Hausverwalter<br />

oder einen anderen Vertretungsberechtigten) möglich. Antragsberechtigt<br />

sind wie bisher ausschließlich natürliche Personen als Wohnungseigentümer.<br />

Werden die geförderten Sanierungsmaßnahmen<br />

ausschließlich am Sondereigentum eines Wohnungseigentümers<br />

vorgenommen, ist weiterhin eine gesonderte Antragstellung durch den<br />

Wohnungseigentümer möglich.<br />

2.2. Präzisierung der Antragsunterlagen<br />

Um eine schnelle Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten und<br />

Rückfragen zu vermeiden, werden die zur Antragstellung benötigten<br />

Unterlagen präzisiert. Insbesondere wird bei Wohnungseigentümergemeinschaften<br />

eine Liste der antragstellenden Wohnungseigentümer<br />

angefordert.


2.3. Unbare Zahlung der Leistungen über förderfähige Investitionen<br />

Alle Leistungen über die förderfähigen Investitionsmaßnahmen sind<br />

unbar zu bezahlen. Die entsprechenden Zahlungsbelege sind vom<br />

Antragsteller gemäß den im Programm-Merkblatt aufgeführten<br />

Auskunfts- und Sorgfaltspflichten aufzubewahren.<br />

3. Energieeffizient Sanieren – Kredit- und Zuschussvariante (Programm-Nr.:<br />

151/152, 430): Prüfung der förderfähigen Maßnahmen durch den<br />

Sachverständigen<br />

Mit unserem Rundschreiben vom 18.12.2012 hatten wir Sie über die<br />

Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in den Förderprogrammen für<br />

„Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ zum 01.03.2013 informiert.<br />

Aufgrund aufgetretener Unsicherheiten über die Aufgaben der Sachverständigen<br />

präzisieren wir unsere Erläuterungen zur Ziffer „2.2. Prüfung<br />

der geplanten und tatsächlichen förderfähigen Kosten durch den Sachverständigen“<br />

wie folgt:<br />

Der Sachverständige bestätigt, dass die geplanten und durchgeführten<br />

energetischen Maßnahmen förderfähigen Standards entsprechen.<br />

Diese Prüfung erfolgt anhand der „Liste der förderfähigen Maßnahmen“<br />

(neue Bezeichnung).<br />

Der Bauherr bestätigt – in der Kreditvariante über die durchleitenden<br />

Finanzierungsinstitute – gegenüber der <strong>KfW</strong> die Höhe der geplanten<br />

bzw. tatsächlichen Kosten, welche auf Grundlage der vom Sachverständigen<br />

bestätigten förderfähigen Maßnahmen ermittelt wurden.<br />

Fördertatbestände in der Kreditprüfung wie die Höhe der förderfähigen<br />

Kosten, Überfinanzierungen oder Doppelförderungen waren und sind<br />

den Programm-Merkblättern als Aufgabenstellungen für die Sachverständigen<br />

nicht zu entnehmen.<br />

Zur weiteren Klarstellung werden die Programm-Merkblätter und Bestätigungen<br />

für die Programme in Energieeffizient Sanieren (Programm-Nr.:<br />

151/ 152, 430) sowie die Bestätigung nach Durchführung im Programm<br />

Energieeffizient Bauen (Programm-Nr.: 153) angepasst. Für eine praxistaugliche<br />

Handhabung werden wir zum 01.03.2013 Erläuterungen unter<br />

den Technischen FAQ zur Verfügung stellen. Dabei werden wir auch eine<br />

Mustervorlage für die Prüfung der förderfähigen Maßnahmen anbieten,


die für den Investitionszuschuss (Programm-Nr.: 430) verbindlicher<br />

Bestandteil <strong>des</strong> Verwendungsnachweises wird.<br />

Mit dieser Vorgehensweise und den weiteren zum 01.03.2013 wirksamen<br />

Änderungen wie die verbindliche Anwendung der „Online-Bestätigung zum<br />

Antrag“ und der „Liste der Technischen FAQ“ sowie das Unabhängigkeitskriterium<br />

für Sachverständige stärken wir die Leistungen von qualifizierten<br />

Energieberatern in den Programmen für „Energieeffizientes Bauen und<br />

Sanieren“ sowie deren Durchsetzung im Markt.<br />

Eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen<br />

wird im Programm „Energieefizient Sanieren – Baubegleitung“<br />

(Programm-Nr.: 431) mit einem Kostenanteil von 50 % bis zu einem Höchstbetrag<br />

von 4.000 Euro gefördert.<br />

4. Hilfe bei unplausiblen Ergebnissen in der „Online-Bestätigung<br />

zum Antrag“<br />

Wie in unserem Rundschreiben vom 18.12.2012 angekündigt, ist die<br />

„Online-Bestätigung zum Antrag“ ab 01.03.2013 verbindlich für eine<br />

Antragstellung in den Programmen für Energieeffizientes Bauen und<br />

Sanieren anzuwenden.<br />

In sehr wenigen Einzelfällen (bei untypischen Wohngebäuden wie z.B.<br />

ein umgebauter Leuchtturm) kann es vorkommen, dass die Anwender<br />

trotz richtiger Berechnungen eine Fehlermeldung erhalten und in der<br />

Folge keine „Online-Bestätigung zum Antrag“ erstellen können.<br />

Für diese wenigen Fälle bietet die <strong>KfW</strong> den Energieberatern eine weitergehende,<br />

spezielle Hilfe zur Erstellung der „Online-Bestätigung zum<br />

Antrag“ bzw. „Online-Antrag“ für die Antragstellung.<br />

5. Alle wohnwirtschaftlichen Programme (Programm-Nr.: 124/134,<br />

151/152, 153, 159): Erweiterung der endfälligen Laufzeitvariante auf<br />

bis zu zehn Jahre zum 07.06.2013<br />

Ab dem 07.06.2013 können Sie eine von acht auf bis zu zehn Jahre<br />

erweiterte endfällige Laufzeitvariante beantragen. Die übrigen Bestimmungen<br />

dieser Laufzeitvariante bleiben unverändert bestehen.<br />

Die ab 07.06.2013 gültigen Programm-Merkblätter werden wir am<br />

01.04.2013 veröffentlichen.


6. Einstellung <strong>des</strong> <strong>KfW</strong>-Unternehmerkredit-Nachrangkapital<br />

(Programm-Nr.: 048, 049) zum 30.04.2013<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Förderprogramms <strong>KfW</strong>-Unternehmerkredit Nachrangkapital<br />

hat die <strong>KfW</strong> bislang kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)<br />

die Kombination einer Fremdkapital- und einer Nachrangkapitaltranche<br />

zur Investitionsfinanzierung im In- und Ausland angeboten. Die Nachfrage<br />

nach Nachrangdarlehen in der allgemeinen Unternehmensfinanzierung<br />

ist jedoch seit einigen Jahren stark rückläufig. Vor diesem Hintergrund<br />

stellt die <strong>KfW</strong> das Förderprogramm zum 30.04.2013 ein. Bis zu diesem<br />

Zeitpunkt können noch Anträge im <strong>KfW</strong>-Unternehmerkredit – Nachrangkapital<br />

gestellt werden.<br />

Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der <strong>KfW</strong> Bankengruppe beantworten<br />

Ihnen gerne die BeraterInnen unseres Infocenters. Diese erreichen Sie<br />

montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter folgenden<br />

Rufnummern:<br />

Unternehmensfinanzierung: 0800 5399001 – kostenfrei<br />

Wohnwirtschaft und Infrastruktur: 0800 5399002 – kostenfrei<br />

Bildungsfinanzierung: 0800 5399003 – kostenfrei<br />

Die aktuelle Zinskonditionenübersicht steht Ihnen über Fax-Abruf unter der<br />

Nummer 069 7431 4214 oder im Internet (www.kfw.de/konditionen) zur<br />

Verfügung.<br />

Im Internet werden das aktualisierte, ab 01.03.2013 gültige Programm-<br />

Merkblatt „Energieeffizient Sanieren – Kredit“, die Bestätigungen nach<br />

Durchführung, die „Liste der förderfähigen Maßnahmen“ in Kürze im Archiv<br />

<strong>des</strong> <strong>KfW</strong>-Beraterforums (beraterforum.kfw.de) und im <strong>Download</strong>center<br />

(www.kfw.de/merkblaetter) veröffentlicht. Den neuen Verwendungsnachweis<br />

im Programm „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ stellen wir<br />

spätestens zum 02.04.2013 zur Verfügung.<br />

Alternativ können Sie die aktuellen Programm-Merkblätter über den zentralen<br />

Bestellservice der <strong>KfW</strong> beziehen.


Zentraler Bestellservice der <strong>KfW</strong>: Servicenummer 0800 5399000 kostenfrei;<br />

E-Mail bestellservice@kfw.de<br />

<strong>KfW</strong>-Bestellnummer Bezeichnung Stand<br />

600 000 2643 Programm-Merkblatt „Energieeffizient 03/2013<br />

Sanieren – Kredit“<br />

600 000 2150 Bestätigung nach Durchführung der 03/2013<br />

Maßnahmen „Energieeffizient Sanieren“<br />

600 000 2151 Bestätigung nach Durchführung der 03/2013<br />

Maßnahmen „Energieeffizient Bauen“<br />

600 000 2721 Programm-Merkblatt „Energieeffizient 03/2013<br />

Sanieren – Investitionszuschuss“<br />

600 000 2222 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“<br />

03/2013<br />

– Verwendungsnachweis<br />

600 000 2723 Liste der förderfähigen Maßnahmen 03/2013<br />

Des Weiteren empfehlen wir Ihnen das RSS-Feed-Abonnement. Mit dem Abonnement<br />

erhalten Sie automatisch Informationen zu neu eingestellten oder geänderten<br />

Dokumenten im <strong>KfW</strong> Beraterforum. Diesen Service können Sie als<br />

registrierter Benutzer <strong>des</strong> <strong>KfW</strong> Beraterforums unter beraterforum.kfw.de/RSS<br />

abonnieren.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

<strong>KfW</strong><br />

Georg Maier<br />

Dr. Burkhard Touché

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