Download des Rundschreibens - KfW
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Mit diesem neuen „Online-Antrag“ bestätigt der Sachverständige, wie bisher<br />
in der „Online-Bestätigung zum Antrag“, die geplanten energetischen<br />
Maßnahmen. Darüber hinaus werden die für den Zuschussantrag zusätzlich<br />
benötigten Daten zum Antragsteller abgefragt (z.B. Geburtsdatum,<br />
Bankverbindung). Der Sachverständige kann nach Abschluss seiner<br />
Eingabe der energetischen Daten den Antrag ausdrucken, unterzeichnen<br />
und an den Antragsteller weiterreichen. Dieser ergänzt die fehlenden<br />
Antragsdaten und reicht den Antrag bei der <strong>KfW</strong> ein.<br />
2. Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (Programm-Nr. 430):<br />
Änderungen zum 01.03.2013<br />
Neben den im Rundschreiben vom 18.12.2012 angekündigten Anpassungen<br />
im Programm-Merkblatt für „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“<br />
und der Anlage „Technische Min<strong>des</strong>tanforderungen“<br />
ergeben sich sowohl redaktionelle als auch weitere inhaltliche Änderungen<br />
zum 01.03.2013. Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen sind<br />
nachfolgend aufgeführt.<br />
2.1. Neues Antragsverfahren bei Wohnungseigentümergemeinschaften<br />
Bei Vorhaben von Wohnungseigentümern am Gemeinschafts- und/<br />
oder Sondereigentum ist eine Antragstellung ausschließlich durch<br />
die Wohnungseigentümergemeinschaft (z.B. durch den Hausverwalter<br />
oder einen anderen Vertretungsberechtigten) möglich. Antragsberechtigt<br />
sind wie bisher ausschließlich natürliche Personen als Wohnungseigentümer.<br />
Werden die geförderten Sanierungsmaßnahmen<br />
ausschließlich am Sondereigentum eines Wohnungseigentümers<br />
vorgenommen, ist weiterhin eine gesonderte Antragstellung durch den<br />
Wohnungseigentümer möglich.<br />
2.2. Präzisierung der Antragsunterlagen<br />
Um eine schnelle Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten und<br />
Rückfragen zu vermeiden, werden die zur Antragstellung benötigten<br />
Unterlagen präzisiert. Insbesondere wird bei Wohnungseigentümergemeinschaften<br />
eine Liste der antragstellenden Wohnungseigentümer<br />
angefordert.