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Download des Rundschreibens - KfW

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Mit diesem neuen „Online-Antrag“ bestätigt der Sachverständige, wie bisher<br />

in der „Online-Bestätigung zum Antrag“, die geplanten energetischen<br />

Maßnahmen. Darüber hinaus werden die für den Zuschussantrag zusätzlich<br />

benötigten Daten zum Antragsteller abgefragt (z.B. Geburtsdatum,<br />

Bankverbindung). Der Sachverständige kann nach Abschluss seiner<br />

Eingabe der energetischen Daten den Antrag ausdrucken, unterzeichnen<br />

und an den Antragsteller weiterreichen. Dieser ergänzt die fehlenden<br />

Antragsdaten und reicht den Antrag bei der <strong>KfW</strong> ein.<br />

2. Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (Programm-Nr. 430):<br />

Änderungen zum 01.03.2013<br />

Neben den im Rundschreiben vom 18.12.2012 angekündigten Anpassungen<br />

im Programm-Merkblatt für „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“<br />

und der Anlage „Technische Min<strong>des</strong>tanforderungen“<br />

ergeben sich sowohl redaktionelle als auch weitere inhaltliche Änderungen<br />

zum 01.03.2013. Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen sind<br />

nachfolgend aufgeführt.<br />

2.1. Neues Antragsverfahren bei Wohnungseigentümergemeinschaften<br />

Bei Vorhaben von Wohnungseigentümern am Gemeinschafts- und/<br />

oder Sondereigentum ist eine Antragstellung ausschließlich durch<br />

die Wohnungseigentümergemeinschaft (z.B. durch den Hausverwalter<br />

oder einen anderen Vertretungsberechtigten) möglich. Antragsberechtigt<br />

sind wie bisher ausschließlich natürliche Personen als Wohnungseigentümer.<br />

Werden die geförderten Sanierungsmaßnahmen<br />

ausschließlich am Sondereigentum eines Wohnungseigentümers<br />

vorgenommen, ist weiterhin eine gesonderte Antragstellung durch den<br />

Wohnungseigentümer möglich.<br />

2.2. Präzisierung der Antragsunterlagen<br />

Um eine schnelle Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten und<br />

Rückfragen zu vermeiden, werden die zur Antragstellung benötigten<br />

Unterlagen präzisiert. Insbesondere wird bei Wohnungseigentümergemeinschaften<br />

eine Liste der antragstellenden Wohnungseigentümer<br />

angefordert.

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