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Download des Rundschreibens - KfW

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die für den Investitionszuschuss (Programm-Nr.: 430) verbindlicher<br />

Bestandteil <strong>des</strong> Verwendungsnachweises wird.<br />

Mit dieser Vorgehensweise und den weiteren zum 01.03.2013 wirksamen<br />

Änderungen wie die verbindliche Anwendung der „Online-Bestätigung zum<br />

Antrag“ und der „Liste der Technischen FAQ“ sowie das Unabhängigkeitskriterium<br />

für Sachverständige stärken wir die Leistungen von qualifizierten<br />

Energieberatern in den Programmen für „Energieeffizientes Bauen und<br />

Sanieren“ sowie deren Durchsetzung im Markt.<br />

Eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen<br />

wird im Programm „Energieefizient Sanieren – Baubegleitung“<br />

(Programm-Nr.: 431) mit einem Kostenanteil von 50 % bis zu einem Höchstbetrag<br />

von 4.000 Euro gefördert.<br />

4. Hilfe bei unplausiblen Ergebnissen in der „Online-Bestätigung<br />

zum Antrag“<br />

Wie in unserem Rundschreiben vom 18.12.2012 angekündigt, ist die<br />

„Online-Bestätigung zum Antrag“ ab 01.03.2013 verbindlich für eine<br />

Antragstellung in den Programmen für Energieeffizientes Bauen und<br />

Sanieren anzuwenden.<br />

In sehr wenigen Einzelfällen (bei untypischen Wohngebäuden wie z.B.<br />

ein umgebauter Leuchtturm) kann es vorkommen, dass die Anwender<br />

trotz richtiger Berechnungen eine Fehlermeldung erhalten und in der<br />

Folge keine „Online-Bestätigung zum Antrag“ erstellen können.<br />

Für diese wenigen Fälle bietet die <strong>KfW</strong> den Energieberatern eine weitergehende,<br />

spezielle Hilfe zur Erstellung der „Online-Bestätigung zum<br />

Antrag“ bzw. „Online-Antrag“ für die Antragstellung.<br />

5. Alle wohnwirtschaftlichen Programme (Programm-Nr.: 124/134,<br />

151/152, 153, 159): Erweiterung der endfälligen Laufzeitvariante auf<br />

bis zu zehn Jahre zum 07.06.2013<br />

Ab dem 07.06.2013 können Sie eine von acht auf bis zu zehn Jahre<br />

erweiterte endfällige Laufzeitvariante beantragen. Die übrigen Bestimmungen<br />

dieser Laufzeitvariante bleiben unverändert bestehen.<br />

Die ab 07.06.2013 gültigen Programm-Merkblätter werden wir am<br />

01.04.2013 veröffentlichen.

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