VI. Mechanische Gefährdungsfaktoren
VI. Mechanische Gefährdungsfaktoren
VI. Mechanische Gefährdungsfaktoren
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Sicherheitstechnik - Vorlesungsskript<br />
Stand 10/05<br />
<strong>VI</strong>. <strong>Mechanische</strong> Faktoren Seite 1 / 17<br />
<strong>VI</strong>.<br />
<strong>Mechanische</strong><br />
<strong>Gefährdungsfaktoren</strong><br />
Fachhochschule Hannover – Dipl. Ing. Jens Kähler (BGW)
Sicherheitstechnik - Vorlesungsskript<br />
Stand 10/05<br />
<strong>VI</strong>. <strong>Mechanische</strong> Faktoren Seite 2 / 17<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhalt<br />
1 <strong>Mechanische</strong> Faktoren<br />
2 Physikalische Grundlagen und Klassifizierung mechanischer Energien<br />
3 Gefährdungen durch ungeschützte bewegte Teile<br />
4 Gefährdung durch freie Bewegung von Teilen bzw. Material<br />
5 Gefährdung durch bewegte Arbeits- und Transportmittel<br />
6 Gefährliche Oberflächen und Formen<br />
7 Sturz- und Absturzgefährdung<br />
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Stand 10/05<br />
<strong>VI</strong>. <strong>Mechanische</strong> Faktoren Seite 3 / 17<br />
1 <strong>Mechanische</strong> Faktoren<br />
1.1 Einführung<br />
Die fortschreitende Entwicklung der Technik hat dazu geführt, dass Unfallgefährdungen<br />
durch mechanische Faktoren immer mehr in den Hintergrund<br />
treten. Dafür gewinnen Gesundheitsgefährdungen durch andere<br />
Faktoren (z. B. durch Gefahrstoffe oder psychische Faktoren) an Bedeutung.<br />
Trotzdem darf die Gefährdung durch mechanische Faktoren auch im zeitgemäßen<br />
Arbeitsschutzverständnis nicht zu kurz kommen, da sie weiterhin<br />
zu Unfällen mit schwerwiegenden Folgen führen kann. <strong>Mechanische</strong><br />
Faktoren können nur als <strong>Gefährdungsfaktoren</strong> und nicht als gesundheitsfördernde<br />
Faktoren wirken.<br />
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Stand 10/05<br />
<strong>VI</strong>. <strong>Mechanische</strong> Faktoren Seite 4 / 17<br />
2 Physikalische Grundlagen und Klassifizierung<br />
mechanischer Energien<br />
2.1 Physikalische Grundlagen<br />
Gefährdungen werden zum großen Teil von frei werdenden Energien ausgelöst.<br />
Dazu gehören<br />
- mechanische Energien<br />
- elektrische Energien<br />
- chemische Energien<br />
- thermische Energien<br />
<strong>Mechanische</strong> <strong>Gefährdungsfaktoren</strong> entstehen durch das Freiwerden mechanischer<br />
Energien, z. B. Umwandlung von potenzieller Energie (Lageenergie)<br />
in kinetische Energie (Bewegungsenergie).<br />
Die Umwandlung potenzieller Energien in kinetische, gefährliche Bewegungsenergie<br />
wird beispielhaft in den folgenden Bildern bzw. Grafiken<br />
dargestellt.<br />
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<strong>VI</strong>. <strong>Mechanische</strong> Faktoren Seite 5 / 17<br />
Bild 1: Beispiele von Umwandlungen potenzieller Energien in kinetische<br />
Energien durch Fallen oder Rollen von Gegenständen<br />
h<br />
Energieart<br />
besitzt<br />
Höchstwert<br />
Lageenergie<br />
E p<br />
besitzt<br />
Höchstwert<br />
nimmt ab<br />
ist Null<br />
nimmt zu<br />
nimmt ab<br />
besitz<br />
Höchstwert<br />
Bewegungsenergie<br />
E k<br />
ist Null<br />
nimmt zu<br />
nimmt ab<br />
ist Null<br />
nimmt zu<br />
Bild 2: Energieumwandlung bei einer rollenden Kugel<br />
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<strong>VI</strong>. <strong>Mechanische</strong> Faktoren Seite 6 / 17<br />
Berechnungsgrundlage<br />
Ek = kinetische Energie<br />
Ek = ½ m x v2<br />
m = Masse<br />
v = Geschwindigkeit<br />
Ep = potentielle Energie<br />
Bild 4: Umwandlung potenzieller Energie<br />
(Gewicht und Fallhöhe) in kinetische<br />
Energie<br />
1 kg (m/s)2 = 1 Nm<br />
kg<br />
m/s<br />
1 kg (m/s)2 = 1 Nm<br />
Ep = m x g x h<br />
g = Fallbeschleunigung 9,81 m/s2<br />
h = Fallhöhe<br />
Ep + Ek = konstant<br />
Bild 5: Berechnungsgrundlagen zur Umwandlung potenzieller in kinetische<br />
Energien<br />
2.2 Klassifizierung der mechanischen Faktoren<br />
Gefährdung entsteht durch das Zusammentreffen einer Gefahrenquelle<br />
mit einem Beschäftigten unter Berücksichtigung seiner individuellen Leistungsvoraussetzungen<br />
und der spezifischen (Gefahr bringenden) räumlichen<br />
und/oder zeitlichen Bedingungen.<br />
Die schädigende Energie (Ursache für die Verletzung) wird dabei entweder<br />
durch die Bewegungsenergie eines Gegenstandes oder durch die<br />
Bewegungsenergie des Menschen selbst geliefert.<br />
Die Bewegungsenergie kann in einer zwangsgeführten (planmäßigen)<br />
oder freien (unplanmäßigen) Bewegung enthalten sein.<br />
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<strong>VI</strong>. <strong>Mechanische</strong> Faktoren Seite 7 / 17<br />
Die Bewegungsenergie eines Gegenstandes kann in<br />
• ungeschützten bewegten Teilen, insbesondere Maschinenteilen<br />
• freien Bewegungen von Teilen bzw. Material<br />
• bewegten Arbeits- und Transportmitteln<br />
enthalten sein.<br />
Die Bewegungsenergie eines Menschen wird bei<br />
• gefährlichen Oberflächen und Formen<br />
• Sturz- und Absturzgefährdung<br />
relevant.<br />
Mögliche Gefährdungen, hervorgerufen durch mechanische Faktoren,<br />
lassen sich in fünf Kategorien einordnen:<br />
• Gefährdung durch ungeschützte bewegte Maschinenteile<br />
• Gefährdung durch freie Bewegung von Teilen und Material<br />
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<strong>VI</strong>. <strong>Mechanische</strong> Faktoren Seite 8 / 17<br />
• Gefährdung durch bewegte Arbeits- und Transportmittel<br />
• Gefährliche Oberflächen und Formen<br />
• Sturz- und Absturzgefährdungen<br />
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<strong>VI</strong>. <strong>Mechanische</strong> Faktoren Seite 9 / 17<br />
2.3 Wirkungen von mechanischen Energien auf den<br />
Menschen<br />
Folgebestimmung in Abhängigkeit der Energie<br />
Energieart<br />
Verletzungsart<br />
Energiebetrag<br />
Energiedichte<br />
Verletzungsschwere<br />
Wirkungsrichtung<br />
der der Energie<br />
verletzter Körperteil<br />
Bild 6: Verletzungsfolgen in Abhängigkeit der Energie<br />
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Das Schädigungsspektrum bei allen fünf Kategorien reicht von leichten<br />
Verletzungen mit möglichen Folgeschäden bis zum Tod. Verletzungen<br />
können u. a. sein:<br />
Bild 7: Schädigungsspektrum<br />
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3 Gefährdungen durch ungeschützte bewegte Teile, insbesondere<br />
Maschinenteile<br />
3.1 Erkennen und Beurteilung der Gefährdung<br />
Die wesentlichen Formen der Gefährdung durch ungeschützte, bewegte<br />
Teile, insbesondere Maschinenteile sind (DIN EN 292):<br />
Gefährdungen durch<br />
• Trennung von Mensch und Gefahr durch organisatorische Maßnahmen<br />
Herausspritzen<br />
von Flüssigkeiten<br />
unter<br />
hohem Druck<br />
Reibung,<br />
Abrieb<br />
3.2 Grundlegende Schutzmaßnahmen<br />
Die prinzipiellen Schutz- und Interventionsmaßnahmen sind:<br />
• Beseitigung/Vermeidung der Gefahr<br />
• Abschirmung der Gefahr (durch technische Maßnahmen)<br />
• Verwendung persönlicher Schutzmaßnahmen<br />
• Erfüllen von Anforderungen an die Leistungsvoraussetzungen und das<br />
Verhalten des Menschen<br />
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Bild 8: Ziel- und Maßnahmenhierarchie<br />
Schutzeinrichtungen gegen Gefährdungen durch bewegte Teile an Maschinen<br />
sind:<br />
• Trennende Schutzeinrichtungen:<br />
- feststehende trennende Schutzeinrichtungen<br />
- bewegliche trennende Schutzeinrichtungen<br />
- einstellbare trennende Schutzeinrichtungen<br />
• Nicht trennende Schutzeinrichtungen:<br />
- Verriegelungseinrichtung<br />
- Zustimmungseinrichtung<br />
- Steuereinrichtung mit selbsttätiger Rückstellung<br />
- Zweihandschaltung<br />
- Schutzeinrichtung mit Annäherungsreaktion<br />
- Durch Formschluss wirkende Schutzeinrichtung<br />
- Begrenzungseinrichtung<br />
- Schrittschaltung<br />
• Abweisende Schutzeinrichtungen<br />
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<strong>VI</strong>. <strong>Mechanische</strong> Faktoren Seite 13 / 17<br />
Es werden folgende Anforderungen an Schutzeinrichtungen gestellt:<br />
• stabile Bauart<br />
• keine Zusatzgefahr verursachen<br />
• einfaches Umgehen oder Unwirksam machen nicht möglich<br />
• ausreichender Abstand zum Gefahrenbereich<br />
• erforderliche Eingriffe möglichst ohne deren Demontage<br />
Des Weiteren gelten besondere Anforderungen für trennende Schutzeinrichtungen,<br />
• die feststehend sind:<br />
- ausreichend fest und haltbar<br />
- Öffnen nur mit Werkzeug möglich<br />
- geöffneter Zustand deutlich sichtbar<br />
• die beweglich sind:<br />
- während der Dauer der Gefahr bringenden Bewegung zwangsläufig<br />
wirksam<br />
- Bei Entfernen oder Öffnen wird die Gefahr bringende Bewegung<br />
zwangsläufig beendet.<br />
- Bei Defekt der Schutzeinrichtung muss Ingangsetzen der beweglichen<br />
Teile verhindert werden bzw. Stillstand erfolgen.<br />
- Eine Auffangvorrichtung soll Schutz vor herausschleudernden Teilen<br />
gewährleisten.<br />
• die verstellbar sind:<br />
- manuell oder automatisch verstellbar<br />
- leicht und ohne Werkzeug verstellbar<br />
- größtmöglichen Schutz vor herausschleudernden Teilen gewährleisten<br />
Nicht trennende Schutzeinrichtungen müssen derart in die Steuerung der<br />
Maschine integriert sein, dass<br />
• der Gefahrenbereich während des Betriebes der Maschine nicht mehr<br />
erreicht werden kann,<br />
• ein Ingangsetzen der Maschine nicht möglich ist, solange bewegliche<br />
Teile erreicht werden können,<br />
• Einstellarbeiten nur durch eine absichtliche Handlung mittels Werkzeug<br />
o. Ä. möglich sind,<br />
• bei Defekt der Schutzeinrichtung ein Ingangsetzen der beweglichen<br />
Teile verhindert werden bzw. Stillstand erfolgen muss.<br />
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4 Gefährdung durch freie Bewegung von Teilen bzw.<br />
Material<br />
4.1 Erkennen und Beurteilen der Gefährdung<br />
Unkontrollierte Bewegungen können z. B. von kippenden Teilen unabhängig<br />
von einem Arbeitsmittel entstehen.<br />
• Weitere Gefährdungen dieser Art sind:<br />
- Herabfallende Teile<br />
- Wegfliegende Teile<br />
- Herumschlagende Teile<br />
- Kippende Teile<br />
- Pendelnde Teile<br />
- Rollende Teile<br />
- Gleitende bzw. rutschende Teile<br />
Es muss nochmals darauf verwiesen werden, dass zwar die Ursache der<br />
Gefährdung durch mechanische Faktoren im technischen Bereich liegt,<br />
dass aber oft ungünstige organisatorische Bedingungen und das Personenverhalten<br />
Auslöser für das Zustandekommen eines Unfalls sind, d.h.,<br />
es werden durch organisatorische Bedingungen und durch das Verhalten<br />
der Personen Gefahr bringende Bedingungen geschaffen.<br />
4.2 Grundlegende Schutzmaßnahmen<br />
Schutzmöglichkeiten siehe Punkt 3.2 unter den spezifischen Bedingungen<br />
der freien Bewegung.<br />
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5 Gefährdung durch bewegte Arbeits- und<br />
Transportmittel<br />
5.1 Erkennen und Beurteilen der Gefährdung<br />
Für den Bereich der Gefährdung durch bewegte Arbeits- und Transportmittel<br />
gibt es folgende Gefährdungsmöglichkeiten:<br />
• Für den Außenstehenden entsteht die Gefährdung durch die Bewegungsenergie<br />
der Arbeits- und Transportmittel.<br />
• Für den Fahrenden oder Mitfahrenden entsteht die Gefährdung durch:<br />
- gewollte Geschwindigkeitsänderung: Abbremsen/Beschleunigen/Zentrifugalkräfte<br />
- ungewollte Geschwindigkeitsänderung: Aufprallen auf anderen<br />
Gegenstand, Umkippen (z. B. infolge überhöhter Geschwindigkeit<br />
in einer Kurve)<br />
5.2 Grundlegende Schutzmaßnahmen<br />
Um Gefährdungen durch bewegte Arbeits- und Transportmittel zu vermeiden,<br />
gibt es eine Vielzahl von Schutzmaßnahmen, z. B.<br />
Stetigförderanlagen (1)<br />
kreuzungsfreie Transportwege (3)<br />
Einbahnstraßen (3)<br />
Zwangsführungen (2)<br />
Absperrungen (2)<br />
Geländer (2)<br />
größenmäßige Auslegung, die den zwangsläufig zu erwartenden Verkehrsströmen<br />
entspricht (3)<br />
Schilder (5)<br />
Blinkanlagen (5)<br />
Markierungen (5)<br />
Die in den Klammern stehende Zahl hinter den Schutzmaßnahmen gibt<br />
die Hierarchieebene an.<br />
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<strong>VI</strong>. <strong>Mechanische</strong> Faktoren Seite 16 / 17<br />
6 Gefährliche Oberflächen und Formen<br />
6.1 Erkennen und Beurteilen der Gefährdung<br />
Es gibt folgende Gefährdungsmöglichkeiten:<br />
• Sich an scharfen Kanten schneiden<br />
• Sich an eckigen oder spitzen Gegenständen verletzen<br />
• Sich an rauen Oberflächen verletzen<br />
• Gegen hervorstehende Teile laufen/sich stoßen<br />
• Sich klemmen/sich quetschen<br />
6.2 Grundlegende Schutzmaßnahmen<br />
Für die genannten Gefährdungen sollen prinzipielle Schutz- und Interventionsmaßnahmen<br />
nach der Ziel- und Maßnahmenhierarchie erarbeitet<br />
werden.<br />
1. Gefahrenquellen vermeiden/beseitigen durch konstruktive Veränderungen<br />
der Bauteile oder Arbeitsmittel. Ecken und Spitzen durch Radien<br />
oder Fasen bzw. Schrägen ersetzen. Veränderungen der Technologie<br />
– wie z. B. Schneiden (Tafelschere) durch Laserschneiden.<br />
Dadurch Verhinderung von scharfen Kanten und Grat.<br />
2. Ausschließen/Beseitigen des Wirksamwerdens von Gefahrenquellen;<br />
z. B. durch Handabweiser oder Abschrägungen an Werkzeugen.<br />
3. Verhinderung des Wirksamwerdens der Gefahrenquelle; Mensch von<br />
Gefahrenquelle fern halten durch Kantenschutz an Blechpaketen und<br />
Lagerung von Materialien in Boxen und Paletten. Hilfsmittel zum<br />
Handhaben – wie Blechzangen, Vakuumsaugheber und Magnetheber.<br />
4. Verhinderung/Verringerung der Einwirkung von Gefahrenquellen<br />
durch PSA (Persönliche Schutz-ausrüstung) – Tragen von Handschuhen<br />
(schnittfest, stichfest) Kettenwesten u. a.<br />
5. Verringerung der Gefährdung durch sicherheitsgerechtes Verhalten.<br />
Sicherheitsgerechtes Verhalten wird durch Unterweisungen und Betriebsanweisungen<br />
gefördert.<br />
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<strong>Mechanische</strong> Faktoren<br />
P04<br />
Version 2<br />
Teilnehmerunterlagen<br />
4 Anlagen Seite 17 / 17<br />
7 Sturz- und Absturzgefährdung<br />
7.1 Erkennen und Beurteilen der Gefährdung<br />
Das Freiwerden mechanischer Energien kommt durch die Bewegungsenergie<br />
des Menschen zustande.<br />
Es gibt folgende Möglichkeiten der Sturz- und Absturzgefährdung:<br />
• An Unebenheiten/Höhenunterschieden stolpern (z. B. Löcher, Schrägen,<br />
Absätze, Stufen)<br />
• An festen Hindernissen stolpern<br />
• Über herumstehende, -liegende Gegenstände stolpern (z. B. Behälter,<br />
Paletten, Werkzeuge)<br />
• Ausrutschen/Ausgleiten durch zu geringe Reibung auf den Tritt- und<br />
Standflächen (z. B. durch Nässe, Glätte)<br />
• Absturzgefährdung (z. B. an Rampen, Gruben, Gerüsten)<br />
Zusätzlich kann der Mensch beim Sturz oder Absturz häufig noch auf herumliegende<br />
bzw. stehende Gegenstände fallen.<br />
7.2 Grundlegende Schutzmaßnahmen<br />
Stolper-, Rutsch- und Sturzstellen lassen sich häufig mit einfachen konstruktiven<br />
Maßnahmen ausschließen, z. B.<br />
• Vermeidung unterschiedlicher Fußbodenhöhen zwischen benachbarten<br />
Räumen<br />
• Verzicht auf Türschwellen<br />
• Anwendung versenkbarer Türfeststeller oder Feststeller direkt an der<br />
Tür etc.<br />
• Falls baulich-konstruktive Maßnahmen nicht möglich sind, müssen<br />
organisatorische und verhaltensbezogene Maßnahmen Anwendung<br />
finden. Dabei ist mit diesen Maßnahmen nicht das Anbringen eines<br />
Schildes „Vorsicht, frisch gebohnert”, sondern z. B. die Anweisung<br />
gemeint, Böden, die durch Bohnern glatt werden, nicht zu bohnern,<br />
sondern auf andere Art zu pflegen.<br />
• Arbeitsplätze oder begehbare Trittflächen müssen konstruktiv so gestaltet<br />
sein, dass ein Abstürzen durch Umwehrungen mit ausreichender<br />
Festigkeit und in ausreichender Höhe ausgeschlossen wird. In<br />
diesem Zusammenhang muss nicht nur an feste, sondern auch an vorübergehende<br />
Arbeitsplätze wie bei Bau-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten<br />
gedacht werden.<br />
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