Richtlinie 482 – Neuherau - DB Netz AG
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Klinkenverschluss <strong>482</strong>.8002Z03<br />
Seite 3<br />
4 Beistellvorrichtung<br />
An UIC 60- und S 54-Weichen kann zusätzlich zum Klinkenspitzenverschluss<br />
bzw. zum Klinkenspitzen- und Klinkenmittelverschluss eine Beistellvorrichtung<br />
eingebaut sein. Mit der Beistellvorrichtung wird der bewegliche Teil der Zunge<br />
im Bereich der engsten Durchfahrrille in einem bestimmten Abstand von der<br />
Backenschiene gehalten (abliegende Zunge) bzw. an die Backenschiene herangestellt<br />
(anliegende Zunge). Die Beistellvorrichtung ist mit den anderen<br />
Verschlüssen durch ein Gestänge mechanisch verbunden (Bild 4). Sie verklammert<br />
die anliegende Zunge nicht mit der Backenschiene.<br />
Bild 4<br />
Beistellvorrichtung<br />
Gültig ab: 09.12.2012