Magazin 196806
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einen Katalog der Fachdienste darstellt·)<br />
und die Aufgabe aller Fachdienste in der<br />
Unterstützung und Ergänzung des Selbstschutzes<br />
besteht, dürfte das nur als ein<br />
Hinweis auf die Selbstschulzzüge verstan-<br />
Die Kraftspritzenstaffel eines Selbstschutzzuges<br />
löscht Entstehungsbrände<br />
ab und verhindert die Ausbreitung<br />
größerer Brandherde bis zum Eintreffen<br />
stärkerer Brandschutzeinheiten<br />
Nach wie vor muß, wie es in der Begründung<br />
zum 1965 verabschiedeten Selbstschutzgeselz<br />
hieß, der Selbstschutz als<br />
Kernpunkt des Zivilschutzes angesehen<br />
werden, ohne den alle behördlichen Hilfsund<br />
Rettungsaktionen von nur geringem<br />
Wert sein werden. Dieses " Kernstück" sollte<br />
ebenso wie Schutzraumbau und behördlicher<br />
Hilfsdienst in einem gesonderten Gesetz<br />
geregelt werden. Der Bürger, dessen<br />
Wille zur Selbsthilfe geweckt und gestärkt<br />
werden soll, wird sich eindringlicher angesprochen<br />
fühlen, wenn diese Selbsthilfe<br />
eines eigenen Gesetzes für wert erachtet<br />
wird, das die Materie überdies auch vollständig<br />
regelt. Bei der Mitbehandlung des<br />
Selbstschutzes in einem Gesetz zur Erweiterung<br />
des Katastrophenschutzes würde<br />
der Bürger nicht unmittelbar angesprochen<br />
und müßte nähere Bestimmungen über die<br />
notwendigen Selbsthilfemaßnahmen in allgemeinen<br />
VerwaUungsvorschriften suchen.<br />
Der Gesetzentwurf enthält im § 4 Bestimmungen<br />
über Stärke und Gliederung des<br />
Katastrophenschutzes. Die im Absatz 1<br />
enthaltene Aufzählung der dem erweiterten<br />
Katastrophenschutz zugewiesenen Aufgabenbereiche<br />
enthält außer Brandschutz,<br />
Bergung und Instandsetzung, ABC-Schutz<br />
usw. auch den Aufgabenbereich " Unterstützung<br />
des Selbstschutzes" . Da diese<br />
Aufzählung der Aufgabenbereiche zugleich<br />
den werden können, die nach dem Gesetzentwurf<br />
in den Katastrophenschutz der<br />
kreisfreien Städte und Landkreise übergeleitet<br />
werden sollen.<br />
Mit dem Erlaß über die Neugliederung des<br />
Selbstschutzes vom 22. September 1960<br />
hat der Bundesminister des Innern den<br />
Bundesluftschutzverband beauftragt, im<br />
Rahmen der von ihm durchzuführenden Organisation<br />
und Ausbildung freiwilliger Helfer<br />
für den Selbstschutz, Selbstschutzzüge<br />
au fzustellen. Ab Rechnungsjahr 1961 wurden<br />
Bundesmittel für die Ausrüstung der<br />
Selbstschutzzüge zur Verfügung gestellt.<br />
Bis 1967 wurde die Ausrüstung für 1095<br />
Züge beschafft und hierfür insgesamt etwa<br />
13 Mio DM ausgegeben. Ab 1968 stehen<br />
nunmehr Haushaltsmittel für diesen Zweck<br />
nicht mehr zur Verfügung.<br />
Die Aufstellung der Selbstschutzzüge und<br />
ihre Ausrüstung aus Bundesmitteln wurde<br />
für notwendig gehalten, weil sie für wirksame<br />
Rettungsmaßnahmen und eine erste<br />
Schadensbekampfung von besonderer Bedeutung<br />
sind und ein notwendiges und unentbehrliches<br />
Bindeglied zwischen dem<br />
Selbstschutz und dem behördlichen Luftschutzhilfsdienst<br />
darstellen "). Daran dürfte<br />
sich nichts geändert haben. Es können<br />
also nur finanzielle Erwägungen für den<br />
Verzicht auf die Beschaffung der Ausrüstung<br />
für weitere Selbstschutzzüge maßgebe<br />
nd sein. Soweit ein solcher Verzicht nur<br />
als vorübergehende Maßnahme gedacht ist,<br />
wird man dafür Verständnis haben können.<br />
Sollte jedoch daran gedacht sein, zukünltig<br />
grundsätzlich auf die Aufstellung neuer<br />
Selbstschutzzüge und ihre Ausrüstung zu<br />
verzidlten, so wäre das ein schwerwiegender<br />
Entschluß. Mit einer Summe von weniger<br />
als einer halben Million DM pro Jahr<br />
könnte die Ausrüstung von jeweils 30<br />
Selbstschutzzügen besdlafft werden. Rechtfertigt<br />
die Einsparung einer solchen Summe<br />
bei 450 Mio DM jährlichen Gesamtaufwendungen<br />
für den ZivilSchutz den Verzicht auf<br />
eine so notwendige und unentbehrliche<br />
Einrichtung?<br />
Auf jeden Fall aber sollte alles getan werden,<br />
um die 1095 ausgerüsteten Selbstschutzzüge<br />
in ihrer SUbstanz zu erhalten.<br />
Ob das durch eine Eingliederung in den<br />
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