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Dürfen Schüler demonstrieren (?) und wenn ja, was muss man ...

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<strong>Dürfen</strong> <strong>Schüler</strong> <strong>demonstrieren</strong> (?) <strong>und</strong> <strong>wenn</strong> <strong>ja</strong>, <strong>was</strong> <strong>muss</strong> <strong>man</strong> beachten?<br />

Das Demonstrationsrecht steht allen Deutschen laut Gr<strong>und</strong>gesetz zu.<br />

Artikel 8, GG<br />

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich <strong>und</strong> ohne<br />

Waffen zu versammeln.<br />

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Gr<strong>und</strong><br />

eines Gesetzes beschränkt werden.<br />

D.h. Ja, Ihr dürft <strong>demonstrieren</strong> <strong>und</strong> dürft nicht durch „unentschuldigte Fehlst<strong>und</strong>en“, oder Ähnlichem<br />

an Eurem Demonstrationsrecht gehindert werden. Dennoch müsst Ihr damit rechnen, dass der ein oder<br />

andere Lehrer im Nachgang darauf bestehen wird, Euch eben jene unentschuldigte Fehlst<strong>und</strong>e einzutragen.<br />

Weist Euren Lehrer dann höflich auf das Gr<strong>und</strong>gesetz hin <strong>und</strong> erklärt ihm die Beweggründe.<br />

Hilft das nicht, fragt Eure Eltern, ob Sie Euch in der Zeit der Demonstration vom Unterricht freistellen.<br />

WICHTIG: auch hier gilt die Verhältnismäßigkeit! Wenn Klausuren, Abiturarbeiten oder ähnliche Leistungsfeststellungen<br />

geplant sind, wird durch Fernbleiben <strong>und</strong> damit durch nicht erbrachte Leistung die<br />

Note 6 oder 00 Notenpunkte erteilt. Ist ein Test oder eine Klausur geplant, hilft nur das Gespräch (<strong>und</strong><br />

die Verschiebung der Leistungsfeststellung) - gut eine Woche vor der geplanten Demonstration - mit<br />

Eurer zuständigen Fachlehrerin oder eurem zuständigen Fachlehrer.<br />

Das Gr<strong>und</strong>gesetz bestimmt weiterhin in Art. 7 Abs. 1, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht<br />

des Staates steht. Der so umschriebene staatliche Erziehungs- <strong>und</strong> Bildungsauftrag steht gleichgeordnet<br />

neben dem elterlichen Erziehungsrecht gemäß Art. 6 Abs. 2 GG. D.h. die Schule (Lehrer) die Aufsichtspflicht<br />

über seine <strong>Schüler</strong> inne hat <strong>und</strong> diese für den Zeitraum der Schulzeit auch wahren <strong>muss</strong>.<br />

Im Sächsischen Schulgesetz ist die Aufsichtspflicht näher geregelt. Die Schule kann von Ihrer Schule<br />

nur durch die Einverständniserklärung der Eltern minderjähriger Kinder entb<strong>und</strong>en werden. D.h. all jene,<br />

die über 18 sind, entscheiden selbst, ob Sie zu einer Demonstration gehen, oder nicht. All jene die<br />

unter 18 sind, benötigen zusätzlich zu einer evtl. Freistellung die Einverständniserklärung - zur Entbinden<br />

der Schule von der Aufsichtspflicht - der Eltern. Liegt diese nicht vor, ist die Schule (die zuständige<br />

Lehrkraft) für die Aufsicht zuständig <strong>und</strong> kann entweder die <strong>Schüler</strong> zur Demonstration begleiten oder<br />

das Verweilen in der Schule bis die Aufsichtspflicht erlischt (nach Ende des regulären Unterrichts) anordnen.<br />

Allen voran gilt: Redet bitte vor der Teilnahme an einer Demonstration unbedingt mit<br />

Euren Lehrern <strong>und</strong> mit Euren Eltern, erklärt Eure Beweggründe <strong>und</strong> warum Ihr Eure<br />

Teilnahme für wichtig erachtet <strong>und</strong> denkt für den Fall, dass Ihr unter 18 seid, an eine<br />

Einverständniserklärung Eurer Eltern.<br />

Weitere Infos findet Ihr unter:<br />

http://www.focus.de/schule/schule/recht/schulrecht/sachsen_aid_28672.html<br />

http://www.sachsen-macht-schule.de/schule/index.htm<br />

www.lsr-sachsen.de


Erklärung zur Entbindung der Aufsichtspflicht <strong>und</strong> Bitte um Freistellung<br />

Sehr geehrte Frau/Herr*………………………………….,<br />

hiermit bitte ich Sie um die Freistellung meines Sohnes/ meiner Tochter*<br />

…………………………………………………<br />

aus der Klasse ………….. für den Zeitraum der Demonstration „Die Tage länger<br />

- die Mittel kürzer! Früh<strong>ja</strong>hrsputz in der Bildungspolitik“ am 10. Mai ab<br />

13h00 /13h30/ 14h00* vom Unterricht. Darüber hinaus erkläre ich mich damit<br />

einverstanden, dass die Aufsichtspflicht der Schule mit Verlassen des Schulgeländes<br />

erlischt.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

* Nichtzutreffendes bitte streichen

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