Anhang 1 - Gemeinde Merchweiler
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Abbildung 3-2: PV-FFA Abstandsregelungen<br />
Freiflächenanlagen müssen auf der Grundlage einer örtlichen Baugenehmigung gebaut<br />
werden. Aus diesem Grund ist zwingend ein Bebauungsplan erforderlich. Ohne diesen<br />
wäre ein Netzbetreiber nicht verpflichtet, die Einspeisevergütung für den Solarstrom zu<br />
zahlen.<br />
Neben rechtlichen Bestimmungen unterliegen Photovoltaik Freiflächenanlagen auch technischen<br />
Abstandsflächenregelungen.<br />
In nachfolgender Tabelle sind die bei dieser Analyse berücksichtigten Restriktionsflächen<br />
mit den zugehörigen Abstandsannahmen aufgeführt:<br />
Restriktionsflächen<br />
Tabelle 3-1: PV-FFA Abstände zu Restriktionsflächen<br />
Abstand (m)<br />
Bahn 20<br />
Baulich geprägte Flächen<br />
Industriefläche 20<br />
Wohnbaufläche 50<br />
Fl. gemischter Nutzung 50<br />
Fl. besonderer funktionaler Prägung 50<br />
Freizeitanlage 50<br />
Gewässer<br />
Flüsse, Seen 20<br />
Bach, Strom 5<br />
Siedlungsfreiflächen<br />
Sportanlage 50<br />
Friedhof 50<br />
Grünanlage 50<br />
Campingplatz 50<br />
Straßen<br />
Autobahn 40<br />
<strong>Gemeinde</strong>straße 15<br />
Bundes-, Kreis-, Landstraße 20<br />
Wald, Gehölz 30<br />
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