a. Anleihebedingungen - Finanzagentur GmbH
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H 4.1<br />
(oder gemäß deren Weisung) zwecks Übertragung an CBF-Kontoinhaber in<br />
der ihnen bei Geschäftsschluss zum jeweiligen Stichtag (Absatz 2) zustehenden<br />
Höhe.<br />
(b) Zahlungen der Emittentin von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen<br />
an CBF (oder gemäß deren Weisung) befreien die Emittentin<br />
in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren entsprechenden Verbindlichkeiten<br />
aus den Schuldverschreibungen.<br />
(2) Stichtag.<br />
Der Stichtag (der “Stichtag”) für die Zwecke von Zahlungen von Kapital<br />
und Zinsen ist der Tag, nach dem sich auf grund der jeweils geltenden Regeln<br />
der CBF die Empfangsberechtigung der CBF-Kontoinhaber für Zahlungen<br />
auf bei der CBF verwahrte Schuldverschreibungen bestimmt, die<br />
auf United States Dollar lauten und in Dauerglobalurkunden verbrieft sind.<br />
(3) Zahlungstag und Fälligkeitstag.<br />
Im Sinne dieser Anleihe bedingungen ist “Zahlungstag” der Tag, an dem,<br />
gegebenenfalls aufgrund einer Anpassung gemäß Absatz (4), die Zahlung<br />
tat sächlich zu leisten ist, und “Fälligkeitstag” der vorgesehene Zahlungs -<br />
termin ohne Berücksichtigung einer solchen Anpassung.<br />
(4) Frankfurter und New Yorker Geschäftstag.<br />
Ist ein Fälligkeitstag für die Zahlung von Kapital oder Zinsen an CBF (oder<br />
gemäß deren Weisung) nicht ein Frankfurter Geschäftstag oder ein New<br />
Yorker Geschäftstag, so wird die betreffende Zahlung erst am nächsten<br />
Tag, der zugleich Frankfurter und New Yorker Geschäftstag ist, geleistet,<br />
ohne dass wegen dieser Zahlungsverzögerung zusätzliche Zinsen ge zahlt<br />
werden. Ein “Frankfurter Geschäftstag” ist jeder Tag (außer einem Samstag,<br />
Sonntag oder gesetzlichen Feiertag), an dem Kreditinstitute in Frankfurt<br />
am Main für den Ge schäftsverkehr geöffnet sind. Ein “New Yorker Geschäftstag”<br />
ist jeder Tag, an dem Banken in New York City nicht berechtigt<br />
sind, zu schließen.<br />
§ 6<br />
Steuern<br />
Sämtliche Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen<br />
sind unter Abzug oder Einbehalt von gegenwärtigen oder zukünftigen<br />
Steuern oder sonstigen Abgaben zu leisten, sofern solche Abzüge oder<br />
Einbehalte gesetzlich vorgeschrieben sind.<br />
HB Sep 05<br />
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