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a. Anleihebedingungen - Finanzagentur GmbH

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H 4.1<br />

States Securities Act 1933 (“Securities Act”) erworben worden sind. “Unrestricted<br />

Bonds” sind die Schuldverschreibungen, die außerhalb der Vereinigten<br />

Staaten mittels einer Transaktion gemäß Regulation S unter dem<br />

Securities Act erworben worden sind.<br />

§ 11<br />

Bekanntmachungen<br />

Alle Bekanntmachungen, die die Schuldverschreibungen be treffen, werden<br />

in folgenden Zeitungen veröffentlicht:<br />

(a) einer führenden Tageszeitung mit allge meiner Verbreitung in der Bundesrepublik<br />

Deutschland (voraussichtlich die Börsen-Zeitung); und<br />

(b) in einer in englischer Sprache erscheinenden und in New York allgemein<br />

verbreiteten führenden Tageszeitung (voraussicht lich das Wall Street Journal).<br />

Sämtliche Bekanntma chungen werden wirksam am dritten Tag, der auf<br />

die Veröffentlichung folgt oder, sofern die Veröffentlichung mehr als einmal<br />

oder an verschiedenen Tagen erfolgt, am dritten Tag, der auf die erste Veröffentlichung<br />

folgt.<br />

§ 12<br />

Verjährung<br />

Die Ansprüche auf die Zahlung von Zinsen auf die Schuldverschreibungen<br />

verjähren nach Ablauf von vier Jahren, die Ansprüche auf die Zahlung von<br />

Kapital verjähren nach Ablauf von dreißig Jahren, in beiden Fällen beginnend<br />

mit dem jeweiligen Fälligkeitstag der betreffenden Zahlung.<br />

§ 13<br />

Verschiedenes<br />

(1) Anwendbares Recht.<br />

Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten<br />

der Anleihegläubiger und der Emittentin bestimmen sich nach deutschem<br />

Recht.<br />

(2) Gerichtsstand.<br />

Zuständig für alle Klagen oder sonstigen Verfahren aus oder im Zusammenhang<br />

mit den Schuldverschreibungen ist ausschließlich das Landgericht in<br />

Frankfurt am Main.<br />

(3) Geltendmachung von Ansprüchen.<br />

Jeder Anleihegläubiger kann in Rechtsstreitigkeiten gegen die Emittentin<br />

oder in Rechtsstreitigkeiten, an denen der Anleihegläubiger und die Emittentin<br />

beteiligt sind, im eigenen Namen seine Rechte aus seinen Schuldverschreibungen<br />

unter Vorlage folgender Unterlagen wahrnehmen und durch -<br />

setzen:<br />

HB Sep 05<br />

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