a. Anleihebedingungen - Finanzagentur GmbH
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H 4.1<br />
States Securities Act 1933 (“Securities Act”) erworben worden sind. “Unrestricted<br />
Bonds” sind die Schuldverschreibungen, die außerhalb der Vereinigten<br />
Staaten mittels einer Transaktion gemäß Regulation S unter dem<br />
Securities Act erworben worden sind.<br />
§ 11<br />
Bekanntmachungen<br />
Alle Bekanntmachungen, die die Schuldverschreibungen be treffen, werden<br />
in folgenden Zeitungen veröffentlicht:<br />
(a) einer führenden Tageszeitung mit allge meiner Verbreitung in der Bundesrepublik<br />
Deutschland (voraussichtlich die Börsen-Zeitung); und<br />
(b) in einer in englischer Sprache erscheinenden und in New York allgemein<br />
verbreiteten führenden Tageszeitung (voraussicht lich das Wall Street Journal).<br />
Sämtliche Bekanntma chungen werden wirksam am dritten Tag, der auf<br />
die Veröffentlichung folgt oder, sofern die Veröffentlichung mehr als einmal<br />
oder an verschiedenen Tagen erfolgt, am dritten Tag, der auf die erste Veröffentlichung<br />
folgt.<br />
§ 12<br />
Verjährung<br />
Die Ansprüche auf die Zahlung von Zinsen auf die Schuldverschreibungen<br />
verjähren nach Ablauf von vier Jahren, die Ansprüche auf die Zahlung von<br />
Kapital verjähren nach Ablauf von dreißig Jahren, in beiden Fällen beginnend<br />
mit dem jeweiligen Fälligkeitstag der betreffenden Zahlung.<br />
§ 13<br />
Verschiedenes<br />
(1) Anwendbares Recht.<br />
Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten<br />
der Anleihegläubiger und der Emittentin bestimmen sich nach deutschem<br />
Recht.<br />
(2) Gerichtsstand.<br />
Zuständig für alle Klagen oder sonstigen Verfahren aus oder im Zusammenhang<br />
mit den Schuldverschreibungen ist ausschließlich das Landgericht in<br />
Frankfurt am Main.<br />
(3) Geltendmachung von Ansprüchen.<br />
Jeder Anleihegläubiger kann in Rechtsstreitigkeiten gegen die Emittentin<br />
oder in Rechtsstreitigkeiten, an denen der Anleihegläubiger und die Emittentin<br />
beteiligt sind, im eigenen Namen seine Rechte aus seinen Schuldverschreibungen<br />
unter Vorlage folgender Unterlagen wahrnehmen und durch -<br />
setzen:<br />
HB Sep 05<br />
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