28.12.2013 Aufrufe

QM-Handbuch „AS-Düngung“ (V2) - Telegate

QM-Handbuch „AS-Düngung“ (V2) - Telegate

QM-Handbuch „AS-Düngung“ (V2) - Telegate

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

<strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> (<strong>V2</strong>)<br />

Qualitätsmanagement-<strong>Handbuch</strong> (<strong>QM</strong>H)<br />

RAL-Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong><br />

RAL-GZ 247<br />

Bundesgütegemeinschaft<br />

Kompost e.V.<br />

Von-der-Wettern-Straße 25<br />

D-51149 Köln<br />

www.kompost.de<br />

info@kompost.de


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

Impressum<br />

Herausgeber<br />

Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.<br />

Bereich Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong><br />

Von-der-Wettern-Straße 25<br />

51149 Köln<br />

Telefon: 02203-35837-0<br />

Fax: 02203-35837-12<br />

Email:<br />

Website:<br />

info@kompost.de<br />

www.kompost.de<br />

Erarbeitet von<br />

Bundesgüteausschuss der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK)<br />

Gütesicherung des Verbandes zur Qualitätssicherung von Düngung und Substraten e.V. (VQSD)<br />

Redaktion<br />

Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.<br />

Fassung Juni 2011, Version 2 (<strong>V2</strong>)<br />

2


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

Inhaltsangabe<br />

Begriffe ..............................................................................................................................5<br />

1 Zweck des <strong>Handbuch</strong>es ................................................................................................6<br />

2 Anwendungsbereich.....................................................................................................7<br />

3 Aufbau und Organisation der Gütesicherung..................................................................8<br />

3.1 Gütesicherung RAL-GZ 247...................................................................................9<br />

3.2 Personal und Verantwortlichkeit.........................................................................10<br />

3.3 Bundesgüteausschuss.......................................................................................11<br />

3.4 Prüflabore und Probenehmer .............................................................................13<br />

3.4.1 Verpflichtungserklärung Prüflabor.........................................................14<br />

3.4.2 Liste anerkannter Prüflabore .................................................................15<br />

3.4.3 Prüfmethoden ......................................................................................16<br />

3.5 Prüfbeauftragte .................................................................................................17<br />

3.5.1 Verpflichtungserklärung Prüfbeauftragter ..............................................18<br />

3.5.2 Liste anerkannter Prüfbeauftragter ........................................................19<br />

3.6 Zentrale Auswertungsstelle (ZAS) .......................................................................20<br />

3.6.1 ZAS-Labor Software ..............................................................................21<br />

4 Ablauf der Gütesicherung ...........................................................................................22<br />

4.1 Ablauf der Gütesicherung (Antragsteller Erzeuger)..............................................23<br />

4.2 Ablauf der Gütesicherung (Antragsteller Verwerter) ............................................26<br />

4.3 Beauftragte für Gütesicherung (GS-Beauftragte)..................................................30<br />

4.3.1 GS-Beauftragter Kläranlage...................................................................30<br />

4.3.2 GS-Beauftragter Verwertung..................................................................30<br />

4.4 Kernleistungen der Verwertung und Unterbeauftragungen ...................................31<br />

4.5 Recht zur Führung des Gütezeichens ..................................................................32<br />

5 Dokumente der Gütesicherung....................................................................................33<br />

5.1 Antrag auf Führung des RAL-Gütezeichens <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong>....................................34<br />

5.1.1 Antrag auf Führung des RAL-Gütezeichens (Muster)................................35<br />

5.1.2 Verpflichtungserklärung Antragsteller / Gütezeichenbenutzer ................36<br />

5.1.3 Selbsterklärung von Unterbeauftragten .................................................37<br />

5.2 Untersuchungsplan ...........................................................................................39<br />

5.3 Prüfzeugnis .......................................................................................................40<br />

3


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

5.4 Bescheinigung der kontinuierlichen Qualitätssicherung ......................................41<br />

5.5 Urkunden ..........................................................................................................42<br />

5.5.1 Verleihungsurkunde für den Gütezeichenbenutzer (Muster) ...................42<br />

5.5.2 Urkunde für den Kläranlagenbetreiber (Muster)......................................43<br />

5.6 Gütezeichen......................................................................................................44<br />

6 Begutachtungen.........................................................................................................45<br />

6.1 Begutachtung Erzeugung ...................................................................................46<br />

6.1.1 Prozessmodell Erzeugung .....................................................................46<br />

6.1.2 Prüfliste / Prüfbericht Erzeugung...........................................................47<br />

6.1.3 Indirekteinleiter ...................................................................................57<br />

6.1.4 Verzeichnis zulässiger Ausgangsstoffe ..................................................58<br />

6.2 Begutachtung Verwertung ..................................................................................59<br />

6.2.1 Prozessmodell Verwertung....................................................................59<br />

6.2.2 Prüfliste/Prüfbericht Verwertung ...........................................................60<br />

6.2.3 Düngebedarfsrechnung ........................................................................70<br />

6.2.4 Verwertungsregister .............................................................................71<br />

7 Untersuchungen.........................................................................................................72<br />

7.1 Häufigkeit von Abwasserschlamm-Untersuchungen ............................................73<br />

7.2 Umfang von Abwasserschlamm-Untersuchungen ................................................74<br />

7.3 Monitoring (Mikrostoff-Register)........................................................................77<br />

8 Stammdaten ..............................................................................................................78<br />

8.1 Stammdaten Kläranlage.....................................................................................79<br />

8.2 Stammdaten Verwertung....................................................................................86<br />

8.3 Stammdaten Bewirtschafter ...............................................................................92<br />

8.4 Stammdaten Flächen .........................................................................................93<br />

9 Grundlagen der Gütesicherung....................................................................................94<br />

9.1 Güte- und Prüfbestimmungen <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> ......................................................95<br />

9.2 Durchführungsbestimmungen für die Verleihung und Führung des Gütezeichens<br />

<strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong>..........................................................................................................106<br />

10 Informationsmaterialien ...........................................................................................110<br />

10.1 Informations-Faltblatt RAL-Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> ..................................111<br />

10.2 Liste der Gütezeichenbenutzer und der Kläranlagen ..........................................112<br />

10.3 Kosten der Gütesicherung ................................................................................113<br />

4


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

Begriffe<br />

Nachfolgende Tabelle gibt Erläuterungen zu ausgewählten Begriffen, die im Rahmen der Gütesicherung<br />

<strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> (RAL-GZ 247) verwendet werden.<br />

Begriff<br />

Erzeuger<br />

Verwerter<br />

Antragsteller,<br />

Gütezeichenbenutzer<br />

GS-Beauftragter<br />

Erzeugung<br />

GS-Beauftragter<br />

Verwertung<br />

Unterbeauftragte<br />

Prüflabore<br />

Prüfbeauftragte<br />

Bundesgütegemeinschaft<br />

Kompost e.V. (BGK)<br />

Träger der Qualitätssicherung<br />

(TQ)<br />

Bundesgüteausschuss<br />

(BGA)<br />

Beschreibung<br />

Betreiber der Kläranlage, Erzeuger des Abwasserschlamms.<br />

Vom Betreiber der Kläranlage beauftragter Dritter, der die<br />

landwirtschaftliche Verwertung des Abwasserschlamms eigenverantwortlich<br />

durchführt.<br />

Derjenige, der die Kernleistungen der landwirtschaftlichen Verwertung<br />

des Abwasserschlamms eigenverantwortlich durchführt.<br />

Dies kann sowohl der Erzeuger als auch der beauftragter<br />

Verwerter sein.<br />

In den Stammdaten Kläranlage benannte Person, die auf der<br />

Kläranlage für die Gütesicherung zuständig und Ansprechpartner<br />

der Bundesgütegemeinschaft ist.<br />

In den Stammdaten Verwertung benannte Person, die für die<br />

Prozesskette Verwertung zuständig und Ansprechpartner der<br />

Bundesgütegemeinschaft ist.<br />

Vom Gütezeichenbenutzer mit Teilleistungen der Verwertungskette<br />

beauftragte Dritte (z.B. für Transporte, Aufbringung, Bodenanalysen,<br />

Düngeplan).<br />

Von der BGK gelistete, nach der AbfKlärV zugelassene Labore<br />

für Schlammuntersuchungen.<br />

Von der BGK gelistete Auditoren, die Begutachtungen der Verwertung<br />

und der Kläranlagen vor Ort durchführen.<br />

Die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V (hier auch „Bundesgütegemeinschaft“<br />

genannt) ist Träger der Qualitätssicherung.<br />

Die Bundesgütegemeinschaft ist die von RAL anerkannte Organisation<br />

zur Durchführung der Gütesicherung "AS-Düngung".<br />

Der Begriff „Träger der Qualitätssicherung“ wird in den Neufassungen<br />

des KrWG (§ 12) und der AbfKlärV (§ 2 Nr. 3) verwendet.<br />

Mit unabhängigen Experten besetztes Fachgremium der Bundesgütegemeinschaft,<br />

das über die Ergebnisse von Anerkennungs-<br />

und Überwachungsverfahren der Gütesicherung beschließt<br />

(Vergabe oder Entzug von Gütezeichen, Ahndungsmaßnahmen<br />

etc.).<br />

Verweise<br />

<strong>QM</strong>H<br />

4.5<br />

5.1<br />

4.3.1<br />

4.3.2<br />

4.4<br />

3.4<br />

3.5<br />

3 Nr. 2<br />

3.3<br />

5


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

1 Zweck des <strong>Handbuch</strong>es<br />

Die Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Güte der<br />

landwirtschaftlichen Verwertung von Abwasserschlämmen zu sichern und hierfür ein Gütezeichen<br />

zu schaffen.<br />

Die grundlegenden Anforderungen sind in der Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> (RAL-GZ 247) sowie<br />

in den vom Bundesgüteausschuss beschlossenen mitgeltenden Unterlagen der Gütesicherung<br />

näher bestimmt.<br />

Dieses <strong>Handbuch</strong> hat den Zweck,<br />

- die der Gütesicherung zugrundeliegenden Bestimmungen sowie die vom Bundesgüteausschuss<br />

dazu beschlossenen mitgeltenden Unterlagen, Verfahrensweisen und Dokumente<br />

zusammenfassend darzustellen mit dem Ziel, eine hohe Transparenz und<br />

Verfügbarkeit der Zeichengrundlagen zu gewährleisten,<br />

- als Bewertungsgrundlage für Zertifizierungen der Gütesicherung zu dienen und<br />

- Grundlage der Anerkennung der Gütesicherung durch zuständige Behörden zu sein.<br />

6


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

2 Anwendungsbereich<br />

Der Anwendungsbereich der Gütesicherung umfasst die Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ<br />

247 zur Verwertung von Abwasserschlamm im Sinne der Klärschlammverordnung als Bodenverbesserungs-<br />

und Düngemittel.<br />

Verfahren und Erzeugnisse, die dem Geltungsbereich der Gütesicherung „Veredelungsprodukte<br />

aus Abwasserschlamm“ RAL-GZ 258 unterliegen, sind vom Geltungsbereich ausgeschlossen.<br />

Die Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247 ist außerhalb landwirtschaftlich oder gärtnerisch<br />

genutzter Böden im Sinne der Klärschlammverordnung (d.h. v.a. im Landschaftsbau)<br />

nicht anwendbar. Zum Einen ist aus fachlicher Sicht im Bereich des Landschaftsbaus nur der<br />

Einsatz von Weiterverarbeitungsprodukten wie Kompost oder hergestellte Oberbodenmaterialien<br />

sinnvoll. Zum Anderen sind die Anforderungen der Gütesicherung an die Prozesskette der<br />

Verwertung auf den Landschaftsbau nicht übertragbar. Für den Bereich des Landschaftsbaus<br />

anwendbar ist die Gütesicherung „Veredelungsprodukte aus Abwasserschlamm“ RAL-GZ 258.<br />

Da die Gütesicherung sowohl Anforderungen an die Erzeugung eines gütegesicherten Klärschlamms<br />

als auch Anforderungen an die Prozesskette seiner gütegesicherten Verwertung<br />

enthält, kann die Gütesicherung nur Anwendung finden, wenn beide Anforderungsbereiche<br />

der Gütesicherung unterliegen. Dies ist der Fall, wenn<br />

- der Betreiber der Kläranlage selbst Antragsteller oder Gütezeichenbenutzer ist, d.h.<br />

die gütegesicherte Verwertung seines Abwasserschlammes selbst durchführt, oder<br />

wenn<br />

- der Betreiber der Kläranlage die gütegesicherte Verwertung an einen Dritten (Verwerter)<br />

beauftragt, der Antragsteller oder Gütezeichenbenutzer ist. In diesem Fall wirkt der<br />

Betreiber der Kläranlagen für seinen Verantwortungsbereich an der Gütesicherung mit.<br />

Soweit ein Verwerter Abwasserschlämme einer Kläranlage verwertet, die an der Gütesicherung<br />

nicht teilnimmt, ist die Verwertung dieser Schlämme nicht gütesicherbar. Für solche Verwertungen<br />

darf der Verwerter als Gütezeichenbenutzer das Gütezeichen oder Dokumente der Gütesicherung<br />

nicht verwenden oder auf sonstige Weise den Eindruck erwecken, dass es sich<br />

um eine gütegesicherte Verwertung handelt.<br />

7


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

3 Aufbau und Organisation der Gütesicherung<br />

Bei der Durchführung der RAL-Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> wirken nachfolgende Einrichtungen<br />

zusammen:<br />

1. Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL)<br />

RAL, das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung, ist Träger des Systems aller<br />

Gütezeichen in Deutschland. Bei der Aufstellung der Anforderungen einer Gütesicherung werden<br />

unter Federführung von RAL die betroffenen Fachkreise beteiligt.<br />

2. Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK)<br />

Die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. ist die von RAL anerkannte Organisation zur<br />

Durchführung der RAL-Gütesicherungen für die Warengruppen<br />

- „Kompost“ (RAL-GZ 251),<br />

- „Gärprodukt“ (RAL-GZ 245),<br />

- „NawaRo-Gärprodukt“ (RAL-GZ 246),<br />

- <strong>„AS</strong>-Humus“ (RAL-GZ 258) und<br />

- <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> (RAL-GZ 247).<br />

Die Bundesgütegemeinschaft ist unabhängig und neutral. Sie ist allein der Gütesicherung und<br />

der Förderung der guten fachlichen Praxis der Anwendung der gütegesicherten Erzeugnisse<br />

verpflichtet.<br />

Der Verein wurde am 22.01.1992 im Vereinsregister des Amtsgerichtes Bonn (Nr. 6261) registriert.<br />

Zweck und Aufgaben der Bundesgütegemeinschaft Kompost sind in der Satzung des<br />

Vereins bestimmt.<br />

Die Bundesgütegemeinschaft ist ein „Träger der Qualitätssicherung“ (TQ) im Sinne von § 12<br />

KrWG (Entwurf der Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 30.03.2011) und im<br />

Sinne von § 2 Nr. 3 (Entwurf der Neufassung der Klärschlammverordnung vom 20.08.2010).<br />

3. Verband zur Qualitätssicherung von Düngung und Substraten e.V. (VQSD)<br />

Der VQSD - Verband zur Qualitätssicherung von Düngung und Substraten e.V. ist die Gütegemeinschaft<br />

für Betreiber von Kläranlagen und mit der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung<br />

befasste Körperschaften und Unternehmen.<br />

Zu diesem Zweck ist VQSD als „Sparten-Gütegemeinschaft“ Mitglied der Bundesgütegemeinschaft.<br />

Antragsteller und Gütezeichenbenutzer der RAL-Gütesicherung "AS-Düngung" müssen<br />

Mitglied des VQSD sein.<br />

8


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

3.1 Gütesicherung RAL-GZ 247<br />

Die Grundlagen der Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247 sind in den Güte- und Prüfbestimmungen<br />

<strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> - Verwertung von Abwasserschlamm – sowie den Durchführungsbestimmungen<br />

bestimmt.<br />

Mitgeltende Bestimmungen sind<br />

- Rechtsbestimmungen, die im Geltungsbereich der Gütesicherung Anwendung finden,<br />

insbesondere das Düngegesetz (DüG), das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz<br />

(KrW-/AbfG), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Bundesbodenschutzgesetz<br />

(BBodSchG), sowie diesen Gesetzen untergeordnete Rechtsbestimmungen,<br />

- mitgeltende Unterlagen, Verfahrensweisen und Dokumente der Bundesgütegemeinschaft<br />

gemäß Ziffer 1.2 der Güte- und Prüfbestimmungen, die - als Bestandteil dieses<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong>es - vom Bundesgüteausschuss beschlossen worden sind.<br />

Die Gütesicherung besteht aus der Eigenüberwachung und der Fremdüberwachung.<br />

Es werden regelmäßige unabhängige Prüfungen durchgeführt. Dabei werden<br />

- Anforderungen an die Eigenüberwachung durch anerkannte Prüfbeauftragte vor Ort<br />

geprüft (Begutachtungen) und<br />

- Anforderungen an die Erzeugnisse (Abwasserschlamm) durch anerkannte Prüflabore<br />

geprüft.<br />

9


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

3.2 Personal und Verantwortlichkeit<br />

Die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. hat als Träger der von ihr vertretenen RAL-<br />

Gütesicherungen eine Geschäftsstelle eingerichtet.<br />

Die Geschäftsstelle verfügt über angestelltes und unabhängiges Personal und wird von einem<br />

Geschäftsführer geleitet.<br />

Das angestellte Personal ist auf der Website der Bundesgütegemeinschaft www.kompost.de,<br />

Rubrik "Geschäftsstelle" veröffentlicht.<br />

Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten sind<br />

- in der Geschäftsordnung der Geschäftstelle sowie<br />

- im Geschäftsverteilungsplan<br />

der Geschäftsstelle der Bundesgütegemeinschaft Kompost näher bestimmt.<br />

Der Geschäftsverteilungsplan wird vom Geschäftsführer jährlich aktualisiert. Dabei werden<br />

Aufgaben und Verantwortlichkeiten zugewiesen und gegenüber allen Mitarbeitern ausführlich<br />

erläutert.<br />

Die Gesamtverantwortung für die Durchführung der RAL-Gütesicherungen obliegt dem Geschäftsführer.<br />

Die Verantwortung für die Durchführung der RAL-Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> obliegt dem<br />

Referat Sero-Dünger.<br />

Weitere Verantwortlichkeiten bei der Durchführung der RAL-Gütesicherung obliegen<br />

- den im Rahmen der Gütesicherung anerkannten Probenehmern und Prüflaboren<br />

- den im Rahmen der Gütesicherung benannten Prüfbeauftragten<br />

- dem Obmann des Bundesgüteausschusses sowie dem Vorstand der Bundesgütegemeinschaft.<br />

10


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

3.3 Bundesgüteausschuss<br />

Der Bundesgüteausschuss der Bundesgütegemeinschaft entscheidet in allen Fragen der Gütesicherung.<br />

Er ist unabhängig und neutral und ausschließlich der Gütesicherung verpflichtet.<br />

Der Bundesgüteausschuss besteht aus<br />

- Vertretern von Einrichtungen und Institutionen, die sich mit der Forschung, Analytik,<br />

Beratung und Anwendung von Produkten gemäß Abschnitt 2.1.1 der Satzung<br />

befassen und keine Mitglieder aus den Reihen der Gütezeichenbenutzer sind.<br />

Diese Vertreter müssen im Güteausschuss die Mehrheit bilden.<br />

- Vertretern der Mitglieder aus den Reihen der Gütezeichenbenutzer.<br />

Der Bundesgüteausschuss<br />

- erarbeitet Güte- und Prüfbestimmungen, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen<br />

sind,<br />

- beschließt mitgeltende Unterlagen der Gütesicherung,<br />

- nimmt halbjährliche Prüfungen der Ergebnisse der Gütesicherung vor und beschließt<br />

erforderliche Ahndungsmaßnahmen, die von der Bundesgütegemeinschaft durchgesetzt<br />

werden,<br />

- beschließt über Anträge auf Verleihung, Fortsetzung oder den Entzug des Rechts zur<br />

Führung eines Gütezeichens und<br />

- beschließt über die Zulassung von Prüflaboren und Prüfbeauftragten.<br />

Abbildung: Zusammensetzung des Bundesgüteausschusses<br />

Hersteller<br />

(Kommunale / Private)<br />

Forschung<br />

Hygiene, Produktion,<br />

Verwertung<br />

Abfall<br />

Behörde<br />

Vertreter<br />

Anwender<br />

Landwirtschaft<br />

Bundes-<br />

Güteausschuss<br />

Düngemittel Behörde<br />

Vertreter<br />

Anwender<br />

Gartenbau,<br />

Landschaftsbau<br />

Labore<br />

Öffentliche / Private<br />

Bodenschutz<br />

Behörde<br />

Vertreter<br />

11


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

Besetzung des Bundesgüteausschusses<br />

Die Besetzung des Bundesgüteausschusses ist unter<br />

www.kompost.de<br />

veröffentlicht.<br />

Ahndungsmaßnahmen des Bundesgüteausschusses<br />

Werden Säumnisse oder Mängel in der Gütesicherung festgestellt, können durch die Bundesgütegemeinschaft<br />

nach Beschluss des Bundesgüteausschusses folgende Ahndungsmaßnahmen<br />

getroffen werden:<br />

- zusätzliche Auflagen im Rahmen der Eigenüberwachung; die Kosten dafür trägt der betroffene<br />

Gütezeichenbenutzer,<br />

- zusätzliche Auflagen im Rahmen der Fremdüberwachung; die Kosten dafür trägt der betroffene<br />

Gütezeichenbenutzer,<br />

- Ermahnung mit Hinweis auf die Möglichkeit der Aussetzung des Rechts zur Führung des<br />

RAL-Gütezeichens,<br />

- Vertragsstrafe bis zu einer Höhe von € 5.000,-- für jeden Einzelfall, diese ist binnen 14 Tagen,<br />

nachdem der Bescheid rechtskräftig geworden ist, an die Bundesgütegemeinschaft<br />

Kompost e.V. zu zahlen,<br />

- befristete Aussetzung des Rechts zur Führung des Gütezeichens,<br />

- Entzug des Gütezeichens.<br />

Die vorgenannten Maßnahmen können miteinander verbunden werden.<br />

Das Gütezeichen wird auf Beschluss des Bundesgüteausschusses entzogen,<br />

a) bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Satzungswerk,<br />

b) wenn nach vorausgegangener Ermahnung oder Ermahnungen erneut Säumnisse oder<br />

Mängel festgestellt werden, die zu einer Ermahnung führen.<br />

Zu allen Maßnahmen ist der Betroffene zu hören.<br />

Die Ahndungsmaßnahmen werden mit ihrer Rechtskraft wirksam.<br />

In dringenden Fällen können der Vorsitzende der Bundesgütegemeinschaft oder der Obmann<br />

des Bundesgüteausschusses das Gütezeichen mit sofortiger Wirkung vorläufig entziehen.<br />

Gütezeichenbenutzer können gegen Ahndungsbescheide binnen 4 Wochen nachdem sie zugestellt<br />

sind, bei der Bundesgütegemeinschaft Beschwerde einlegen. Beschwerden haben<br />

hinsichtlich der Ahndungsmaßnahmen keine aufschiebende Wirkung.<br />

12


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

3.4 Prüflabore und Probenehmer<br />

Zur Durchführung von Untersuchungen im Rahmen der Fremdüberwachung benennt die Bundesgütegemeinschaft<br />

neutrale Prüflabore.<br />

Prüflabore haben sich gegenüber der Bundesgütegemeinschaft in geeigneter Weise zu qualifizieren.<br />

Art, Umfang und Häufigkeit der Qualifikationen werden vom Bundesgüteausschuss<br />

bestimmt.<br />

Die Anerkennung als Prüflabor zur Durchführung von Untersuchungen im Rahmen der Gütesicherung<br />

<strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> ist an folgende Voraussetzungen gebunden:<br />

- Vorlage einer aktuellen Anerkennung als Prüflabor gemäß der Klärschlammverordnung<br />

(mit Angabe der mit der Anerkennung abgedeckten Untersuchungsbereiche)<br />

- Vorlage einer rechtskräftig unterschriebenen Verpflichtungserklärung<br />

Labore, die nicht gelistet sind, können sich gemäß den vorgenannten Voraussetzungen auf<br />

Antrag bei der Bundesgütegemeinschaft listen lassen.<br />

Verstöße gegen die Verpflichtungserklärung können zum Ausschluss aus der Liste anerkannter<br />

Prüflabore führen.<br />

Probenahmen für Untersuchungen im Rahmen der Fremdüberwachung sind Bestandteil der<br />

Untersuchung und werden vom Prüflabor verantwortet. Vom Prüflabor eingesetzte Probenehmer<br />

müssen qualifiziert und neutral sein.<br />

Probenahmen für Untersuchungen im Rahmen der Fremdüberwachung sind grundsätzlich von<br />

einem anerkannten Prüflabor durchzuführen.<br />

13


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

3.4.1 Verpflichtungserklärung Prüflabor<br />

Die Listung als anerkanntes Prüflabor zur Durchführung von Untersuchungen im Rahmen der<br />

Fremdüberwachung der Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> setzt voraus, dass das Labor seinem<br />

Antrag auf Listung eine rechtskräftig unterzeichnete Verpflichtungserklärung beifügt.<br />

Mit der Verpflichtungserklärung erklärt das Prüflabor<br />

- Probenehmer einzusetzen, die Sachkunde zur Feststellung der bei der Probenahme zu<br />

prüfenden Angaben des Herstellers über Art, Zusammensetzung und Eigenschaften<br />

des zu untersuchenden Erzeugnisses besitzen (z.B. zulässige Ausgangsstoffe, Zusatzstoffe,<br />

Repräsentativität der Proben) und sowohl rechtlich als auch personell vom Hersteller<br />

oder mit diesem verbundenen Rechtspersonen unabhängig sind,<br />

- Probenahmen und Analysen nach den Methodenvorschriften dieser Gütesicherung in<br />

der jeweils aktuellen Fassung durchzuführen,<br />

- Analysen/Parameter in Untersuchungsbereichen, für die in der Zulassung nach der<br />

Klärschlammverordnung keine eigene Qualifikation ausgewiesen ist, an ein im Verzeichnis<br />

entsprechend qualifiziertes Labor zu vergeben,<br />

- alle Untersuchungsergebnisse der Bundesgütegemeinschaft innerhalb von 20 Arbeitstagen<br />

und ohne Vorabinformation des jeweiligen Auftraggebers/Herstellers sowie<br />

unter Benennung unterbeauftragter Parameter und Labore zu berichten,<br />

- zur Berichterstattung von Untersuchungsergebnissen an die Bundesgütegemeinschaft<br />

ausschließlich die von der Bundesgütegemeinschaft bestimmten Formulare bzw.<br />

Software zu verwenden,<br />

- Untersuchungen ausschließlich im Auftrag von Herstellern durchzuführen, zu denen<br />

seitens des Prüflabors keine personellen oder rechtlichen Verflechtungen bestehen.<br />

Verstöße gegen diese Verpflichtungserklärung können zur Auslistung aus dem Verzeichnis<br />

anerkannter Prüflabore führen.<br />

14


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

3.4.2 Liste anerkannter Prüflabore<br />

Die Liste anerkannter Prüflabore zur Durchführung von Untersuchungen im Rahmen der<br />

Fremdüberwachung der Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung<br />

veröffentlicht unter<br />

www.as-duengung.de<br />

Die Liste ist ergänzbar.<br />

Die Listung von Prüflaboren erfolgt auf Antrag an die Bundesgütegemeinschaft.<br />

Dem formlosen Antrag sind folgende Nachweise beizufügen:<br />

- Nachweis der Anerkennung als Prüflabor gemäß der Klärschlammverordnung und der<br />

damit verbundenen Untersuchungsbereiche<br />

- Vorlage einer rechtskräftig unterschriebenen Verpflichtungserklärung nach <strong>QM</strong>H<br />

3.4.1.<br />

Ein Anspruch auf Listung besteht nicht.<br />

15


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

3.4.3 Prüfmethoden<br />

Bei der Durchführung von Probenahmen und Untersuchungen im Rahmen der Fremdüberwachung<br />

der Gütesicherung sind von den beauftragten Prüflaboren die im<br />

Methodenbuch zur Analyse organischer Düngemittel,<br />

Bodenverbesserungsmittel und Substrate<br />

in der jeweils aktuellen Fassung<br />

Herausgeber: Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V., Köln<br />

bestimmten Methoden zu verwenden.<br />

Abweichend davon sind für Klärschlamm und Böden die in der Klärschlammverordnung bestimmten<br />

Methoden anzuwenden:<br />

- Probenahme von Klärschlamm und Böden<br />

- Untersuchungen des Klärschlamms gemäß Klärschlammverordnung<br />

- Untersuchungen von Böden gemäß Klärschlammverordnung<br />

16


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

3.5 Prüfbeauftragte<br />

Begutachtungen im Rahmen der Fremdüberwachung der Gütesicherung werden von der Bundesgütegemeinschaft<br />

veranlasst und von anerkannten Prüfbeauftragten durchgeführt.<br />

Zur Durchführung von Begutachtungen im Rahmen der Fremdüberwachung benennt die Bundesgütegemeinschaft<br />

neutrale Prüfbeauftragte. Die Benennung ist auf jeweils 3 Jahre befristet.<br />

Verlängerungen der Benennungen sind möglich.<br />

Prüfbeauftragte haben sich gegenüber der Bundesgütegemeinschaft in geeigneter Weise zu<br />

qualifizieren. Art und Umfang der Qualifikationen werden vom Bundesgüteausschuss bestimmt.<br />

Die Benennung als Prüfbeauftragter zur Durchführung von Begutachtungen im Rahmen der<br />

Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> ist an folgende Voraussetzungen gebunden:<br />

- Nachweis der Qualifikation des Prüfbeauftragten nach Maßgabe der vom Bundesgüteausschuss<br />

bestimmten Anforderungen<br />

- Vorlage einer rechtskräftig unterschriebenen Verpflichtungserklärung<br />

Verstöße gegen die Verpflichtungserklärung führen zum Ausschluss als Prüfbeauftragter und<br />

Widerruf der Beauftragung.<br />

Über die Ergebnisse von Begutachtungen, die im Rahmen der Fremdüberwachung der Gütesicherung<br />

durchgeführt wurden, haben Prüfbeauftragte einen Prüfbericht zu erstellen. Dieser ist<br />

der Bundesgütegemeinschaft innerhalb von 20 Arbeitstagen nach der Begutachtung zur<br />

Kenntnis zu bringen.<br />

17


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

3.5.1 Verpflichtungserklärung Prüfbeauftragter<br />

Die Benennung als Prüfbeauftragter für Begutachtungen im Rahmen der Fremdüberwachung<br />

der Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> setzt voraus, dass der/die Prüfbeauftragte gegenüber der<br />

Bundesgütegemeinschaft Kompost eine Verpflichtungserklärung abgibt.<br />

Mit der Verpflichtungserklärung erklärt der/die Prüfbeauftragte<br />

- die Begutachtungen gemäß den Bestimmungen der Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> sowie<br />

nach Maßgabe der von der Bundesgütegemeinschaft dazu vorgesehenen Prüfliste<br />

vorzunehmen,<br />

- Begutachtungen innerhalb eines Zeitraumes von längsten 20 Arbeitstagen nach Beauftragung<br />

der entsprechenden Begutachtung durchzuführen,<br />

- über durchgeführte Begutachtungen einen Prüfbericht nach Maßgabe eines von der<br />

Bundesgütegemeinschaft dafür vorgesehenen Musters zu erstellen und den Bericht<br />

der Bundesgütegemeinschaft sowie dem Auftraggeber (VQSD) innerhalb eines Zeitraumes<br />

von längstens 20 Arbeitstagen nach der jeweiligen Beauftragung zur Kenntnis<br />

zu bringen,<br />

- die Prüfberichte wahrheitsgemäß auszufertigen und Anhaltspunkte, die auf Säumnisse<br />

oder Mängel bei der Durchführung der Gütesicherung hindeuten, zu benennen,<br />

- über die im Rahmen von Begutachtung gewonnen Erkenntnisse, die dem Vertrauensschutz<br />

der Gütesicherung unterliegen, gegenüber Dritten - auch über das Ende der Tätigkeit<br />

als Prüfbeauftragter hinaus - Stillschweigen zu bewahren.<br />

Verstöße gegen diese Verpflichtungserklärung führen zum Widerruf der Anerkennung als<br />

Prüfbeauftragter der Bundesgütegemeinschaft sowie der Beauftragung durch den Auftraggeber.<br />

18


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

3.5.2 Liste anerkannter Prüfbeauftragter<br />

Die Liste anerkannter Prüfbeauftragter zur Durchführung von Begutachtungen im Rahmen der<br />

Fremdüberwachung der Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung<br />

veröffentlicht unter<br />

www.as-duengung.de/Prüfbeauftragte<br />

Die Liste ist ergänzbar.<br />

Die Listung von Prüfbeauftragten erfolgt durch Beschluss des Bundesgüteausschusses der<br />

Bundesgütegemeinschaft.<br />

19


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

3.6 Zentrale Auswertungsstelle (ZAS)<br />

Die Bundesgütegemeinschaft Kompost hat in ihrer Geschäftsstelle eine EDV-gestützte<br />

„Zentrale Auswertungsstelle“ (ZAS)<br />

für Untersuchungs- und Prüfberichte der Gütesicherung<br />

eingerichtet.<br />

Aufgabe und Zweck der ZAS ist<br />

- die Verwaltung und Aktualisierung von Stammdaten der Gütesicherung (auch über eine<br />

dazu einrichtete geschützte Internetplattform),<br />

- die zeitnahe Erfassung der eingehenden Untersuchungs- und Prüfberichte,<br />

- Plausibilitätskontrolle der in den Berichten enthaltenen Angaben,<br />

- Überprüfung der Einhaltung von Anforderungen anwendbarer Rechtsbestimmungen<br />

und Regelwerke,<br />

- Ausgabe von Prüfdokumenten und Bescheinigungen für Bertreiber von Kläranlagen,<br />

Verwertern von Abwasserschlamm und zuständige Behörden,<br />

- Dokumentation zur Vorbereitung von Prüfungen des Bundesgüteausschusses,<br />

- Auswertung für statistische Zwecke.<br />

20


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

3.6.1 ZAS-Labor Software<br />

Die Bundesgütegemeinschaft Kompost stellt den anerkannten Prüflaboren zur Berichterstattung<br />

von Untersuchungsergebnissen eine<br />

ZAS-Labor Software<br />

kostenfrei zur Verfügung.<br />

Die Labore sind für die Übermittlung von Untersuchungsergebnissen im Rahmen der RAL-<br />

Gütesicherungen zur Nutzung dieser Software verpflichtet.<br />

Zusammen mit der CD (ZAS-Labor Software) erhalten die Labore ein ZAS-Labor <strong>Handbuch</strong>, in<br />

welchem die Benutzung der Software erläutert ist.<br />

Mit dem Programm ZAS-Labor werden<br />

- Plausibilitätsprüfungen eingetragener Untersuchungsergebnisse vorgenommen und<br />

- Untersuchungsergebnisse über eine integrierte Exportfunktion an die Zentrale Auswertungsstelle<br />

(ZAS) der Bundesgütegemeinschaft übermittelt.<br />

21


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

4 Ablauf der Gütesicherung<br />

Die Übersicht über den Ablauf der Gütesicherung nach dem nachfolgend abgebildeten Schema<br />

ist unter www.as-duengung.de mit Erläuterungen dokumentiert. Die Übersicht dient<br />

- dem Antragsteller als Leitfaden für den Weg zum RAL-Gütezeichen <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong><br />

- sonstigen Interessenten, die sich einen ersten Überblick über den Ablauf der Gütesicherung<br />

verschaffen wollen.<br />

Abbildung: Übersicht über den Ablauf der Gütesicherung (www.as-duengung.de)<br />

Kläranlage / Verwerter<br />

Mitglied der Gütegemeinschaft VQSD<br />

Güteausschuss<br />

Prüfungen, Maßnahmen<br />

Prüfdokumente<br />

Begutachtungen<br />

Labor<br />

Analysen<br />

Ergebnisse<br />

Verwertungsnachweise<br />

Begutachtungen<br />

Gütegemeinschaft (BGK)<br />

ZAS Zentrale Datenbank<br />

Da Antragsteller der Gütesicherung sowohl Betreiber von Kläranlagen (Erzeuger) als auch mit<br />

der Verwertung von Abwasserschlamm beauftragte Dritte (Verwerter) sein können und sich<br />

der Ablauf der Gütesicherung entsprechend unterscheidet, ist eine nähere Beschreibung des<br />

Ablaufs der Gütesicherung in zwei Versionen erstellt:<br />

- Ablauf der Gütesicherung (Antragsteller Erzeuger, <strong>QM</strong>H 4.1)<br />

- Ablauf der Gütesicherung (Antragsteller Verwerter, <strong>QM</strong>H 4.2)<br />

22


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

4.1 Ablauf der Gütesicherung (Antragsteller Erzeuger)<br />

Dieser „Ablauf der Gütesicherung“ gibt eine Übersicht über die Durchführung der Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<br />

<strong>Düngung“</strong> für den Fall, dass der Betreiber der Kläranlage die Kernleistungen der Verwertung seines Abwasserschlammes<br />

gemäß <strong>QM</strong>H4.4 selbst durchführt.<br />

Voraussetzungen<br />

Voraussetzung der Beantragung der RAL-Gütesicherung ist die Mitgliedschaft des Betreibers<br />

der Kläranlage im VQSD (Verband zur Qualitätssicherung von Düngung und Substraten).<br />

Der VQSD ist die Gütegemeinschaft für die Verwertung von Abwasserschlamm, die ihrerseits<br />

Mitglied der Bundesgütegemeinschaft ist.<br />

Antrag auf RAL-Gütesicherung<br />

Der Antrag auf Mitgliedschaft im VQSD wird zusammen mit dem Antrag auf RAL-Gütesicherung<br />

beim VQSD eingereicht. Den Antrag auf RAL-Gütesicherung leitet VQSD an den Träger der Qualitätssicherung<br />

(Bundesgütegemeinschaft) weiter.<br />

Dem Antrag sind<br />

- die Verpflichtungserklärung des Antragstellers nach <strong>QM</strong>H 5.1.2<br />

(sowie ggf. Verpflichtungserklärungen von Unterbeauftragten nach <strong>QM</strong>H 5.1.3)<br />

- die Stammdaten Kläranlage nach <strong>QM</strong>H 8.1<br />

(zusammen mit den Analysen des Abwasserschlamms der letzten 3 vollen Jahre)<br />

- die Stammdaten der Verwertung nach <strong>QM</strong>H 8.2<br />

(zusammen mit dem Prozessmodell Verwertung nach <strong>QM</strong>H 6.2.1)<br />

- der Prüfbericht Verwertung (Auditierung des Antragstellers nach <strong>QM</strong>H 6.1.2 und<br />

6.2.2, kann auch nachgereicht werden)<br />

beizufügen.<br />

Die Bundesgütegemeinschaft bestätigt den Eingang des Antrages. Sie informiert über den<br />

weiteren Ablauf des Anerkennungsverfahrens und fordert ggf. fehlende Unterlagen nach.<br />

Antragsunterlagen auf Mitgliedschaft im VQSD sind bei VQSD (www.vqsd.de) erhältlich. Der<br />

Antrag auf RAL-Gütesicherung kann bei der BGK oder bei VQSD angefordert, oder von der<br />

Website der Gütesicherung (www.as-duengung.de) heruntergeladen werden.<br />

Begutachtung des Antragstellers<br />

Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens erfolgt eine Erstbegutachtung des Antragstellers<br />

(Auditierung) nach <strong>QM</strong>H 6.1.2 und 6.2.2.<br />

Die Begutachtung wird vom Antragsteller veranlasst und von anerkannten Prüfbeauftragten<br />

durchgeführt (Liste anerkannter Prüfbeauftragter nach <strong>QM</strong>H 3.5.2).<br />

Der vom Prüfbeauftragten erstellte Prüfbericht ist Bestandteil des Anerkennungsverfahrens.<br />

Er wird der Bundesgütegemeinschaft vom Prüfbeauftragten zur Kenntnis gebracht.<br />

23


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

Untersuchungen des Abwasserschlamms<br />

Die nach <strong>QM</strong>H 7.2 vorgeschriebenen Untersuchungen des Abwasserschlamms sind auf Veranlassung<br />

des Kläranlagenbetreibers von einem Prüflabor gemäß der Liste anerkannter Prüflabore<br />

(<strong>QM</strong>H 3.4.2) durchzuführen.<br />

Die Ergebnisse der Untersuchungen werden vom beauftragten Prüflabor an die Bundesgütegemeinschaft<br />

berichtet.<br />

Säumige Untersuchungen werden von der Bundesgütegemeinschaft mit einem Säumnisbericht<br />

beim Antragsteller bzw. Gütezeichenbenutzer eingefordert. Um Säumnisse zu vermeiden,<br />

wird empfohlen, Beauftragungen von Untersuchungen gemäß dem Untersuchungsplan<br />

vollständig und rechtzeitig zu veranlassen.<br />

Anerkannte Prüflabore<br />

Die Anerkennung als Prüflabor der Bundesgütegemeinschaft ist an folgende Voraussetzungen<br />

gebunden:<br />

- Vorlage der aktuellen Anerkennung als Prüflabor gemäß der Klärschlammverordnung<br />

(mit Angabe der mit der Anerkennung abgedeckten Untersuchungsbereiche),<br />

- Vorlage einer rechtskräftig unterschriebenen Verpflichtungserklärung des Prüflabors.<br />

Labore, die nicht gelistet sind, können sich gemäß <strong>QM</strong>H 3.4 von der Bundesgütegemeinschaft<br />

listen lassen.<br />

Die aktuelle Liste anerkannter Prüflabore ist unter www.as-duengung.de veröffentlicht.<br />

Prüfzeugnis<br />

Aus den Ergebnissen jeder Untersuchung erstellt die Bundesgütegemeinschaft ein Prüfzeugnis<br />

nach <strong>QM</strong>H 5.3.<br />

Das Prüfzeugnis beinhaltet u.a.<br />

- die Bescheinigung der Übereinstimmung mit Rechtsbestimmungen und Regelwerken,<br />

- die Warendeklaration der Gütesicherung inkl. Herkunft sowie ordnungsgemäße düngemittelrechtliche<br />

Kennzeichnung<br />

- Analysenergebnisse, Angaben zur Bemessung von Aufwandmengen nach guter fachlicher<br />

Praxis, sowie Düngewert und Humuswert.<br />

Bodenuntersuchungen (nach der Klärschlammverordnung)<br />

Bodenuntersuchungen werden gemäß Klärschlammverordnung durchgeführt. Die Ergebnisse<br />

werden im Rahmen von Begutachtungen der Gütesicherung nach <strong>QM</strong>H 6.2.2 stichprobenweise<br />

geprüft.<br />

24


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

Prozesskette der Verwertung<br />

Der Verwerter (hier der Kläranlagenbetreiber) hat die Ablauforganisation der Verwertung mit<br />

den damit verbundenen Aufgaben, Pflichten und Dokumenten prüffähig niederzulegen. Es<br />

wird empfohlen, das Prozessmodell der Verwertung gemäß <strong>QM</strong>H 6.2.1 in ein Qualitätsmanagement-<strong>Handbuch</strong><br />

(<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong>) zu integrieren. Dabei zu berücksichtigen sind insbesondere<br />

Anforderungen, die sich aus den einschlägigen Rechtsbestimmungen (u.a. AbfKlärV, DüMV,<br />

DüV) sowie der Gütesicherung ergeben.<br />

Für jede Aufbringung ist eine schlagspezifische Düngebedarfsrechnung zu erstellen und an<br />

den Bewirtschafter auszuhändigen. Dabei zu berücksichtigende Gesichtspunkte sind in den<br />

Anforderungen an die Düngebedarfsrechnung nach <strong>QM</strong>H 6.2.3 enthalten.<br />

Erfolgte Aufbringungen sind der Bundesgütegemeinschaft als schlagbezogene Sammellisten<br />

einmal jährlich in elektronischer Form mitzuteilen. Dabei zu berücksichtigende Angaben sind<br />

in den Anforderungen an das Verwertungsregister nach <strong>QM</strong>H 6.2.4 enthalten. Nachweise im<br />

Rahmen der Klärschlammverordnung gegenüber zuständigen Behörden (insbesondere das<br />

Lieferscheinverfahren) bleiben davon unberührt und werden im Rahmen der Begutachtungen<br />

der Gütesicherung nach <strong>QM</strong>H 6.2.2 stichprobenweise geprüft.<br />

Im Falle von Unterbeauftragungen von Teilleistungen der Prozesskette der Verwertung sind<br />

die Anforderungen nach <strong>QM</strong>H 4.4 zu beachten.<br />

Transparenz<br />

Die dem Anerkennungs- oder Überwachungsverfahren unterliegenden Antragsteller bzw. Gütezeichenbenutzer<br />

und Kläranlagen werden nach Maßgabe von <strong>QM</strong>H 10.2 in einem öffentlich<br />

zugänglichen Bereich des Internetauftritts der Bundesgütegemeinschaft unter Angabe des<br />

Namens und des Sitzes veröffentlicht.<br />

Zuständige Behörden erhalten für die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Gütezeichenbenutzer<br />

Zugang zu einem geschützten Bereich der Webpage. In diesem Bereich können<br />

sie unter Wahrung des Vertrauensschutzes Daten der jeweiligen Anerkennungs- und Überwachungsverfahren<br />

einsehen. [Hinweis: Diese Möglichkeit wird mit der Novelle der Klärschlammverordnung<br />

im Zusammenhang mit den dort vorgesehenen Aufgaben von "Trägern<br />

der regelmäßigen Qualitätssicherung" zur Verfügung gestellt.]<br />

25


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

4.2 Ablauf der Gütesicherung (Antragsteller Verwerter)<br />

Dieser „Ablauf der Gütesicherung“ gibt eine Übersicht über die Durchführung der Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<br />

<strong>Düngung“</strong> für den Fall, dass der Betreiber der Kläranlage die Verwertung des Abwasserschlammes an<br />

einen beauftragten Dritte (Verwerter) vergibt. In diesem Fall ist der mit den Kernleistungen der Verwertung<br />

beauftragte Verwerter der Antragsteller bzw. Gütezeichenbenutzer.<br />

Voraussetzungen<br />

Voraussetzung der Beantragung der RAL-Gütesicherung ist die Mitgliedschaft des Verwerters<br />

im VQSD (Verband zur Qualitätssicherung von Düngung und Substraten).<br />

Der VQSD ist die Gütegemeinschaft für die Verwertung von Abwasserschlamm, die ihrerseits<br />

Mitglied der Bundesgütegemeinschaft ist.<br />

Betreiber von Kläranlagen, deren Abwasserschlämme über einen beauftragten Verwerter verwertet<br />

werden, können Mitglied im VQSD sein, müssen es aber nicht. Sie müssen in den<br />

Stammdaten Kläranlage nach <strong>QM</strong>H 8.1 gegenüber dem Träger der Qualitätssicherung eine<br />

Verpflichtungserklärung abgeben, für ihren Verantwortungsbereich an der Gütesicherung<br />

vollumfänglich mitzuwirken.<br />

Antrag auf RAL-Gütesicherung<br />

Der Antrag auf Mitgliedschaft im VQSD wird zusammen mit dem Antrag auf RAL-Gütesicherung<br />

beim VQSD eingereicht. Den Antrag auf RAL-Gütesicherung leitet VQSD an den Träger der Qualitätssicherung<br />

(Bundesgütegemeinschaft) weiter.<br />

Dem Antrag sind<br />

- die Verpflichtungserklärung des Antragstellers nach <strong>QM</strong>H 5.1.2<br />

(sowie ggf. Verpflichtungserklärungen von Unterbeauftragten nach <strong>QM</strong>H 5.1.3)<br />

- die Stammdaten Kläranlage nach <strong>QM</strong>H 8.1<br />

(zusammen mit den Analysen des Abwasserschlamms der letzten 3 vollen Jahre)<br />

- die Stammdaten der Verwertung nach <strong>QM</strong>H 8.2<br />

(zusammen mit dem Prozessmodell Verwertung nach <strong>QM</strong>H 6.2.1)<br />

- der Prüfbericht Verwertung<br />

(Auditierung des Antragstellers nach <strong>QM</strong>H 6.2.2, kann auch nachgereicht werden)<br />

beizufügen.<br />

Die Bundesgütegemeinschaft bestätigt den Eingang des Antrages. Sie informiert über den<br />

weiteren Ablauf des Anerkennungsverfahrens und fordert ggf. fehlende Unterlagen nach.<br />

Antragsunterlagen auf Mitgliedschaft im VQSD sind bei VQSD (www.vqsd.de) erhältlich. Der<br />

Antrag auf RAL-Gütesicherung kann bei der BGK oder bei VQSD angefordert, oder von der<br />

Website der Gütesicherung (www.as-düngung.de) heruntergeladen werden.<br />

26


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

Aufnahme von Kläranlagen in die Gütesicherung<br />

In der Regel werden Kläranlagen zusammen mit der Antragstellung des Verwerters (Stammdaten<br />

Kläranlage) in die Gütesicherung aufgenommen.<br />

Verwerter, die das Recht zur Führung des Gütezeichens bereits besitzen, können weitere Kläranlagen<br />

für die Gütesicherung nachmelden. Nachmeldungen sind formlos an den Träger der<br />

Qualitätssicherung (Bundesgütegemeinschaft) zu richten. Die vom Betreiber der jeweiligen<br />

Kläranlage rechtsgültig unterschriebenen Stammdaten Kläranlage nach <strong>QM</strong>H 8.1 sowie die<br />

Analysen des Abwasserschlamms der letzten 3 vollen Jahre sind der Meldung beizufügen.<br />

Begutachtung des Antragstellers<br />

Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens erfolgt eine Erstbegutachtung des Antragstellers<br />

nach <strong>QM</strong>H 6.2.2.<br />

Die Begutachtung wird vom Antragsteller veranlasst und von anerkannten Prüfbeauftragten<br />

durchgeführt (Liste anerkannter Prüfbeauftragter nach <strong>QM</strong>H 3.5.2).<br />

Der vom Prüfbeauftragten erstellte Prüfbericht ist Bestandteil des Anerkennungsverfahrens.<br />

Er wird der Bundesgütegemeinschaft vom Prüfbeauftragten zur Kenntnis gebracht.<br />

Begutachtung der Kläranlage<br />

Begutachtungen der in die Gütesicherung einbezogenen Kläranlagen erfolgen im Rahmen des<br />

Überwachungsverfahrens der Gütesicherung nach <strong>QM</strong>H 6.1.2.<br />

Die Begutachtung wird vom Betreiber der Kläranlage oder vom Verwerter veranlasst und von<br />

anerkannten Prüfbeauftragten durchgeführt (Liste anerkannter Prüfbeauftragter nach <strong>QM</strong>H<br />

3.5.2).<br />

Der Prüfbericht wird der Bundesgütegemeinschaft vom Prüfbeauftragten zur Kenntnis gebracht.<br />

Untersuchungen des Abwasserschlamms<br />

Die nach <strong>QM</strong>H 7.2 vorgeschriebenen Untersuchungen des Abwasserschlamms sind auf Veranlassung<br />

des Kläranlagenbetreibers oder des Verwerters von einem Prüflabor gemäß der Liste<br />

anerkannter Prüflabore (<strong>QM</strong>H 3.4.2) durchzuführen.<br />

Die Ergebnisse der Untersuchungen werden vom beauftragten Prüflabor an die Bundesgütegemeinschaft<br />

berichtet.<br />

Säumige Untersuchungen werden von der Bundesgütegemeinschaft mit einem Säumnisbericht<br />

beim Antragsteller bzw. Gütezeichenbenutzer eingefordert. Um Säumnisse zu vermeiden,<br />

wird empfohlen, Beauftragungen von Untersuchungen gemäß dem Untersuchungsplan<br />

vollständig und rechtzeitig zu veranlassen.<br />

27


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

Anerkannte Prüflabore<br />

Die Anerkennung als Prüflabor der Bundesgütegemeinschaft ist an folgende Voraussetzungen<br />

gebunden:<br />

- Vorlage der aktuellen Anerkennung als Prüflabor gemäß der Klärschlammverordnung<br />

(mit Angabe der mit der Anerkennung abgedeckten Untersuchungsbereiche),<br />

- Vorlage einer rechtskräftig unterschriebenen Verpflichtungserklärung des Prüflabors.<br />

Labore, die nicht gelistet sind, können sich gemäß <strong>QM</strong>H 3.4 von der Bundesgütegemeinschaft<br />

listen lassen.<br />

Die aktuelle Liste anerkannter Prüflabore ist unter www.as-duengung.de veröffentlicht.<br />

Prüfzeugnis<br />

Aus den Ergebnissen jeder Untersuchung erstellt die Bundesgütegemeinschaft ein Prüfzeugnis<br />

nach <strong>QM</strong>H 5.3.<br />

Das Prüfzeugnis beinhaltet u.a.<br />

- die Bescheinigung der Übereinstimmung mit Rechtsbestimmungen und Regelwerken,<br />

- die Warendeklaration der Gütesicherung inkl. Herkunft sowie ordnungsgemäße düngemittelrechtliche<br />

Kennzeichnung<br />

- Analysenergebnisse, Angaben zur Bemessung von Aufwandmengen nach guter fachlicher<br />

Praxis, sowie Düngewert und Humuswert.<br />

Bodenuntersuchungen (nach der Klärschlammverordnung)<br />

Bodenuntersuchungen werden gemäß Klärschlammverordnung durchgeführt. Die Ergebnisse<br />

werden im Rahmen von Begutachtungen der Gütesicherung nach <strong>QM</strong>H 6.2.2 stichprobenweise<br />

geprüft.<br />

Prozesskette der Verwertung<br />

Der Verwerter hat die Ablauforganisation der Verwertung mit den damit verbundenen Aufgaben,<br />

Pflichten und Dokumenten prüffähig niederzulegen. Es wird empfohlen, das Prozessmodell<br />

der Verwertung gemäß <strong>QM</strong>H 6.2.1 in ein Qualitätsmanagement-<strong>Handbuch</strong> (<strong>QM</strong>-<br />

<strong>Handbuch</strong>) zu integrieren. Dabei zu berücksichtigen sind insbesondere Anforderungen, die<br />

sich aus den einschlägigen Rechtsbestimmungen (u.a. AbfKlärV, DüMV, DüV) sowie der Gütesicherung<br />

ergeben.<br />

Für jede Aufbringung ist eine schlagspezifische Düngebedarfsrechnung zu erstellen und an<br />

den Bewirtschafter auszuhändigen. Dabei zu berücksichtigende Gesichtspunkte sind in den<br />

Anforderungen an die Düngebedarfsrechnung nach <strong>QM</strong>H 6.2.3 enthalten.<br />

28


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

Erfolgte Aufbringungen sind der Bundesgütegemeinschaft als schlagbezogene Sammellisten<br />

einmal jährlich in elektronischer Form mitzuteilen. Dabei zu berücksichtigende Angaben sind<br />

in den Anforderungen an das Verwertungsregister nach <strong>QM</strong>H 6.2.4 enthalten. Nachweise im<br />

Rahmen der Klärschlammverordnung gegenüber zuständigen Behörden (insbesondere das<br />

Lieferscheinverfahren) bleiben davon unberührt und werden im Rahmen der Begutachtungen<br />

der Gütesicherung nach <strong>QM</strong>H 6.2.2 stichprobenweise geprüft.<br />

Im Falle von Unterbeauftragungen von Teilleistungen der Prozesskette der Verwertung sind<br />

die Anforderungen nach <strong>QM</strong>H 4.4 zu beachten.<br />

Transparenz<br />

Die dem Anerkennungs- oder Überwachungsverfahren unterliegenden Antragsteller bzw. Gütezeichenbenutzer<br />

und Kläranlagen werden nach Maßgabe von <strong>QM</strong>H 10.2 in einem öffentlich<br />

zugänglichen Bereich des Internetauftritts der Bundesgütegemeinschaft unter Angabe des<br />

Namens und des Sitzes veröffentlicht.<br />

Zuständige Behörden erhalten für die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Gütezeichenbenutzer<br />

Zugang zu einem geschützten Bereich der Webpage. In diesem Bereich können<br />

sie unter Wahrung des Vertrauensschutzes Daten der jeweiligen Anerkennungs- und Überwachungsverfahren<br />

einsehen. [Hinweis: Diese Möglichkeit wird mit der Novelle der Klärschlammverordnung<br />

im Zusammenhang mit den dort vorgesehenen Aufgaben von "Trägern<br />

der regelmäßigen Qualitätssicherung" zur Verfügung gestellt.]<br />

29


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

4.3 Beauftragte für Gütesicherung (GS-Beauftragte)<br />

Die an der RAL-Gütesicherung beteiligten Erzeuger und Verwerter benennen für den jeweils<br />

von Ihnen zu verantwortenden Teil der Gütesicherung einen Beauftragten für Gütesicherung<br />

(GS-Beauftragter).<br />

Der GS-Beauftragte ist die von der Leitung bestimmte Person, die für die Umsetzung der Gütesicherung<br />

zuständig und in Angelegenheiten der Gütesicherung der Ansprechpartner ist.<br />

Die Funktion des GS-Beauftragten kann nicht an Dritte übertragen werden. GS-Beauftragte<br />

müssen Mitarbeiter des jeweiligen Erzeugers oder Verwerters sein. Werden die Kernleistungen<br />

der Verwertung von der Kläranlage selbst durchgeführt, können der GS-Beauftragte Kläranlage<br />

und der GS-Beauftragte Verwertung identisch sein.<br />

4.3.1 GS-Beauftragter Kläranlage<br />

Der Betreiber der Kläranlage benennt in den Stammdaten Kläranlage (<strong>QM</strong>H 8.1) einen GS-<br />

Beauftragten. Der GS-Beauftragte ist für den die Kläranlage betreffenden Teil der Gütesicherung<br />

zuständig (<strong>QM</strong>H 6.1.1).<br />

Der GS-Beauftragte Kläranlage muss über ausreichende Fachkompetenz verfügen und an regelmäßigen<br />

Fortbildungen teilnehmen.<br />

- Als Nachweis der Fachkompetenz gilt eine geeignete berufliche Ausbildung sowie<br />

mehrjährige Berufserfahrung in einschlägigen Bereichen.<br />

- Als Nachweis der Fortbildung gelten praxisnahe Fortbildungsveranstaltungen, etwa<br />

der DWA oder über Themen im Bereich der Gütesicherung und des Qualitätsmanagements.<br />

4.3.2 GS-Beauftragter Verwertung<br />

Der vom Betreiber der Kläranlage mit den Kernleistungen der Verwertung des Abwasserschlamms<br />

beauftragte Verwerter benennt in den Stammdaten Verwertung (<strong>QM</strong>H 8.2) einen<br />

GS-Beauftragten. Der GS-Beauftragte Verwertung ist für den Teil der Gütesicherung zuständig<br />

der die Prozesskette Verwertung betrifft (<strong>QM</strong>H 6.2.1).<br />

Der GS-Beauftragte Verwertung muss über ausreichende Fachkompetenz verfügen und an regelmäßigen<br />

Fortbildungen teilnehmen.<br />

- Als Nachweis der Fachkompetenz gilt eine geeignete berufliche Ausbildung sowie<br />

mehrjährige Berufserfahrung in einschlägigen Bereichen.<br />

- Als Nachweis der Fortbildung gelten praxisnahe Fortbildungsveranstaltungen, etwa im<br />

Bereich der Gütesicherung und des Qualitätsmanagements.<br />

30


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

4.4 Kernleistungen der Verwertung und Unterbeauftragungen<br />

Der Gütezeichenbenutzer kann Teilleistungen der Verwertung im Unterauftrag an weitere<br />

Dienstleister vergeben. Kernleistungen der Prozesskette Verwertung können nicht vergeben<br />

werden.<br />

Kernleistungen der Prozesskette Verwertung, die nicht unterbeauftragt werden können, sind<br />

- das gesamte Projektmanagement der Prozesskette Verwertung,<br />

- die Stammdaten und das Prozessmodell Verwertung inkl. erforderlicher Aktualisierungen<br />

(ggf. Veranlassungen zur Aktualisierung der Stammdaten Kläranlage),<br />

- das Lieferscheinverfahren nach AbfKlärV,<br />

- die Führung des Verwertungsregisters nach <strong>QM</strong>H 6.2.4 und AbfKlärV.<br />

Leistungen, die auch unterbeauftragt werden können, sind z.B.<br />

- ordnungsgemäßer Transport, ordnungsgemäße Lagerung (Zwischenlager) und ordnungsgemäße<br />

Aufbringung von Abwasserschlamm auf vorbestimmte Flächen,<br />

- Bodenuntersuchungen und Schlammuntersuchungen gemäß den Vorgaben der<br />

AbfKlärV und der Gütesicherung "AS-Düngung",<br />

- Düngebedarfsrechnung nach <strong>QM</strong>H 6.2.3.<br />

Unterbeauftragungen sind zulässig, wenn<br />

- die unterbeauftragten Leistungen vom Antragsteller bzw. Gütezeichenbenutzer veranlasst<br />

sind,<br />

- die Selbsterklärung des jeweiligen Unterbeauftragten nach <strong>QM</strong>H 5.1.4 beim Antragsteller<br />

bzw. Zeichenbenutzer prüffähig vorliegt oder entsprechende Verpflichtungen<br />

in den jeweiligen Aufträgen enthalten sind,<br />

- bei der Zwischenlagerung von Klärschlamm beim Antragsteller bzw. Gütezeichenbenutzer<br />

ein Nachweis der Genehmigung des Zwischenlager vorliegt und bei Vergabe der<br />

Düngebedarfsrechnung ein Nachweis der fachlichen Qualifikation desjenigen, der die<br />

Düngebedarfsrechnung durchführt, sowie<br />

- alle für die Gütesicherung relevanten Dokumentationen und Unterlagen beim Antragsteller<br />

bzw. Zeichenbenutzer prüffähig vorliegen, d.h. auch Dokumentationen und<br />

Unterlagen von Leistungen, die unterbeauftragt werden (z.B. Ergebnisse von Düngebedarfsrechnungen<br />

oder von Bodenuntersuchungen).<br />

Die Gesamtverantwortung für unterbeauftragte Leistungen bleibt im Hinblick auf die Gütesicherung<br />

stets beim beauftragenden Antragsteller bzw. Gütezeichenbenutzer.<br />

Unterbeauftragungen werden bei der Begutachtung Verwertung nach <strong>QM</strong>H 6.2 berücksichtigt.<br />

31


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

4.5 Recht zur Führung des Gütezeichens<br />

Das Recht zur Führung des Gütezeichens besitzt derjenige, der die Kernleistungen der Verwertung<br />

nach <strong>QM</strong>H 4.4. erbringt und dem das Recht nach erfolgreichem Abschluss des Anerkennungsverfahrens<br />

von der Bundesgütegemeinschaft als dem Träger der Qualitätssicherung<br />

ausgesprochen wurde (Gütezeichenbenutzer).<br />

Antragsteller und Gütezeichenbenutzer ist derjenige, der gütegesicherten Abwasserschlamm<br />

zum Zwecke der gütegesicherten landwirtschaftlichen Verwertung in Verkehr bringt und in der<br />

Verwertungskette die faktische Sachherrschaft über den Abwasserschlamm besitzt.<br />

In der Praxis ist dies<br />

a) der Erzeuger (Betreiber der Kläranlage), der die Kernleistungen der Verwertung von gütegesichertem<br />

Abwasserschlamms unter Berücksichtigung der Vorgaben nach <strong>QM</strong>H<br />

4.4 selbst durchführt, oder<br />

b) ein vom Erzeuger beauftragter Dritter (Verwerter), der die Kernleistungen der Verwertung<br />

von gütegesichertem Abwasserschlamm unter Berücksichtigung der Vorgaben<br />

nach <strong>QM</strong>H 4.4 durchführt.<br />

Das Recht zur Führung des Gütezeichens wird dem Gütezeichenbenutzer mit einer Verleihungsurkunde<br />

nach <strong>QM</strong>H 5.5.1 bescheinigt.<br />

Im Fall von b) wird dem Betreiber der Kläranlage die Erzeugung von gütegesichertem Abwasserschlamm<br />

mit einer Urkunde nach <strong>QM</strong>H 5.5.2 bescheinigt. Die Urkunde weist für die betreffende<br />

Kläranlage die Teilnahme des Erzeugers an der RAL-Gütesicherung aus. Ein Recht zur<br />

Führung des Gütezeichens ist damit nicht verbunden.<br />

Kein Recht zur Führung des Gütezeichens besitzen ferner,<br />

- Unterbeauftragte, die im Auftrag eines Gütezeichenbenutzers Unterbeauftragungen im<br />

Sinne von <strong>QM</strong>H 4.4 durchführen,<br />

- Bewirtschafter von Flächen, auf denen gütegesicherter Abwasserschlamm aufgebracht<br />

wird.<br />

Der Gütezeichenbenutzer darf das Gütezeichen ausschließlich für die Verwertung von gütegesichertem<br />

Abwasserschlamm verwenden. Eine Verwendung des Gütezeichens für andere Abwasserschlämme<br />

ist ebenso unzulässig, wie Verwendungen, die den Eindruck erwecken, dass<br />

nicht gütegesicherte Abwasserschlämme der gütegesicherten Verwertung unterliegen.<br />

Die Verwendung des Gütezeichens zu Informationszwecken (z.B. Webpage) ist zulässig. Werden<br />

sowohl gütegesicherte als auch nicht gütegesicherte Abwasserschlämme verwertet, ist<br />

der Anteil der gütegesicherte Verwertung eindeutig kenntlich zu machen.<br />

32


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

5 Dokumente der Gütesicherung<br />

Dieser Abschnitt enthält Ausführungen zu nachfolgenden Dokumenten der Gütesicherung<br />

<strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong>:<br />

- Antrag auf Führung des RAL-Gütezeichens <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong><br />

- Verpflichtungserklärung des Antragstellers bzw. Gütezeichenbenutzers<br />

- Verpflichtungserklärung von Unterbeauftragten des Antragstellers bzw. Gütezeichenbenutzers<br />

- Untersuchungsplan (Analysen der Abwasserschlämme)<br />

- Prüfzeugnis<br />

- Bescheinigung der kontinuierlichen Qualitätssicherung<br />

- Urkunden<br />

- Gütezeichen RAL-GZ 247<br />

33


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

5.1 Antrag auf Führung des RAL-Gütezeichens <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong><br />

Voraussetzung der Beantragung des RAL-Gütezeichens ist die Mitgliedschaft des Antragstellers<br />

im VQSD, der Gütegemeinschaft für die Verwertung von Abwasserschlamm, die ihrerseits<br />

Mitglied der Bundesgütegemeinschaft ist.<br />

Der Antrag auf Mitgliedschaft in VQSD ist an VQSD zu richten. Der Antrag auf RAL-<br />

Gütesicherung kann dem Antrag auf Mitgliedschaft beigefügt werden.<br />

Anträge auf Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> können stellen:<br />

1. Erzeuger von Abwasserschlamm (Kläranlagenbetreiber), die unter Beachtung von <strong>QM</strong>H<br />

4.4 diesen der Verwertung auf Flächen im Sinne der Klärschlammverordnung selbst<br />

zuführen.<br />

2. Verwerter, die im Auftrag eines Erzeugers unter Beachtung von <strong>QM</strong>H 4.4 die Verwertung<br />

von gütegesichertem Abwasserschlamm auf Flächen im Sinne der Klärschlammverordnung<br />

durchführen.<br />

Der Antrag auf RAL-Gütesicherung wird von VQSD an den Träger der Qualitätssicherung (Bundesgütegemeinschaft)<br />

weitergeleitet.<br />

Die Bundesgütegemeinschaft bestätigt dem Antragsteller den Eingang des Antrages auf RAL-<br />

Gütesicherung und fordert ggf. fehlende Unterlagen nach.<br />

Aufnahme weiterer Kläranlagen<br />

Erzeuger und Verwerter, die das Recht zur Führung des RAL-Gütezeichens bereits besitzen,<br />

können die Einbeziehung weiterer Kläranlagen in die Gütesicherung durch formlosen Antrag<br />

unter Beifügung der Stammdaten Kläranlage nach <strong>QM</strong>H 8.1 sowie der Analysen des Abwasserschlamms<br />

der letzten 3 vollen Jahre vornehmen.<br />

Der Antrag ist an den Träger der Qualitätssicherung (Bundesgütegemeinschaft) zu richten.<br />

Die Bundesgütegemeinschaft bestätigt dem Antragsteller den Eingang des Antrages und fordert<br />

ggf. fehlende Unterlagen nach.<br />

34


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

5.1.1 Antrag auf Führung des RAL-Gütezeichens (Muster)<br />

Antragsteller / Gütezeichenbenutzer<br />

________________________________________________<br />

Name der Körperschaft / des Unternehmens<br />

________________________<br />

Homepage Internet<br />

_______________________________________________________________________________<br />

PLZ, Ort; Straße, Hausnummer<br />

________________________ ___________________ ___________________________<br />

Verantwortliche Person Telefon Email<br />

________________________ ___________________ ___________________________<br />

Ansprechpartner (wenn abweichend) Telefon Email<br />

Der vorgenannte Antragsteller beantragt<br />

mit sofortiger Wirkung<br />

zum _________________ (Datum)<br />

für die landwirtschaftliche Verwertung von Abwasserschlamm der in Anlage bezeichneten<br />

Kläranlagen (Stammdaten Kläranlage) die Aufnahme des Anerkennungsverfahrens zur RAL-<br />

Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> und das Recht zur Führung des Gütezeichens RAL-GZ 247.<br />

Der Antragsteller versichert, dass die in den beigefügten Stammdaten mitgeteilten Angaben<br />

und Unterlagen wahrheitsgemäß und vollständig sind.<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

Ort, Datum Name (Druckschrift) rechtsverbindliche Unterschrift<br />

des Antragstellers<br />

Anlagen<br />

1. Verpflichtungserklärung des Antragstellers / Gütezeichenbenutzers, ggf. Verpflichtungserklärung von Unterbeauftragten(<strong>QM</strong>H<br />

5.1.3)<br />

2. Stammdaten Verwertung (mit Anlage "Prozessmodell der Verwertung")<br />

3. Stammdaten Kläranlage (mit Anlage der Abwasserschlamm-Analysen der vergangenen drei Jahre)<br />

35


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

5.1.2 Verpflichtungserklärung Antragsteller / Gütezeichenbenutzer<br />

Der nachfolgend genannte Gütezeichenbenutzer<br />

____________________________________________<br />

Name der Körperschaft / des Unternehmens<br />

____________________________________________<br />

PLZ, Ort; Straße, Hausnummer<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

Verantwortliche Person Telefon Email<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

Ansprechpartner (wenn abweichend) Telefon Email<br />

hat im Rahmen der Beantragung der RAL-Gütesicherung AS-Düngung die Güte- und Prüfbestimmungen<br />

der Gütesicherung (RAL-GZ 247) in Verbindung mit dem <strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong> "AS-<br />

Düngung" zur Kenntnis genommen und ohne Vorbehalt als für sich verbindlich erklärt.<br />

Er verpflichtet sich insbesondere,<br />

• die Stammdaten Verwertung aktuell zu halten und im Fall von Änderungen diese gegenüber<br />

dem Träger der Qualitätssicherung unverzüglich anzuzeigen, sowie<br />

• sämtliche sonstigen sich für ihn aus der RAL-Gütesicherung ergebenden Pflichten,<br />

auch in Bezug auf mögliche Unterbeauftragungen von Teilleistungen, zu erfüllen.<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

Ort, Datum Name (Druckschrift) rechtsverbindliche Unterschrift<br />

des Verwerters<br />

36


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

5.1.3 Selbsterklärung von Unterbeauftragten<br />

Der nachfolgend genannte Dienstleister (Unterbeauftragter)<br />

____________________________________________<br />

Name der Körperschaft / des Unternehmens a<br />

____________________________________________<br />

PLZ, Ort; Straße, Hausnummer<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

Verantwortliche Person Telefon Email<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

Ansprechpartner (wenn abweichend) Telefon Email<br />

hat als Unterbeauftragter des nachfolgend genannten Verwerters von gütegesichertem Abwasserschlamm<br />

____________________________________________<br />

Name der Körperschaft / des Unternehmens<br />

____________________________________________<br />

PLZ, Ort; Straße, Hausnummer<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

Verantwortliche Person Telefon Email<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

Ansprechpartner (wenn abweichend) Telefon Email<br />

im Rahmen der gütegesicherten Verwertung dieses Schlammes nachfolgende Leistungen<br />

übernommen.<br />

37


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

Zutreffende Leistungen bitte ankreuzen<br />

Entwässerung von Abwasserschlamm<br />

Trocknung von Abwasserschlamm<br />

Ordnungsgemäßer Transport von Abwasserschlamm<br />

Ordnungsgemäße Lagerung von Abwasserschlamm<br />

(mit Nachweis der Genehmigung, bzw. Genehmigungsbehörde und Aktenzeichen)<br />

Ordnungsgemäße Aufbringung von Abwasserschlamm auf Flächen<br />

Bodenuntersuchungen gemäß den Vorgaben der AbfKlärV<br />

Düngebedarfsrechnung nach <strong>QM</strong>H 6.2.3 (mit Nachweis der fachlichen Qualifikation der<br />

Person, die für die Düngebedarfsrechnung verantwortlich ist)<br />

Sonstiges (bitte ausführen): _______________________________________________________<br />

Sonstiges (bitte ausführen): _______________________________________________________<br />

Der unterzeichnende Unterbeauftragte verpflichtet sich, diejenigen Anforderungen der RAL-<br />

Gütesicherung "AS-Düngung" (RAL-GZ 247), die mit den vorgenannten Leistungen verbunden<br />

sind, zu erfüllen.<br />

Er hat zu diesem Zweck das <strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong> "AS-Düngung" in der aktuellen Fassung zur Kenntnis<br />

genommen und ohne Vorbehalt als für sich verbindlich erklärt.<br />

Die Unterbeauftragung berechtigt den Auftragnehmer nicht, das RAL-Gütezeichen "AS-<br />

Düngung" zu führen. Berechtigter Gütezeichenbenutzer ist allein der Verwerter, dem das<br />

Recht zur Führung des Gütezeichens vom Träger der Qualitätssicherung verliehen wurde. Die<br />

Ausweisung der gütegesicherten Verwertung erfolgt über das Prüfzeugnis der RAL-<br />

Gütesicherung.<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

Ort, Datum Name (Druckschrift) rechtsverbindliche Unterschrift<br />

des Unterbeauftragten<br />

38


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

5.2 Untersuchungsplan<br />

Im Rahmen des Überwachungsverfahrens wird dem Antragsteller bzw. Gütezeichenbenutzer<br />

jährlich ein Untersuchungsplan zur Kenntnis gebracht.<br />

Im Untersuchungsplan sind die gemäß der anwendbaren Rechtsbestimmungen und der Gütesicherung<br />

durchzuführenden Analysen und Parameter, sowie fällige Begutachtungen (Audits)<br />

berücksichtigt.<br />

Der Untersuchungsplan enthält Angaben über<br />

- die zu untersuchenden Abwasserschlämme,<br />

- die Anzahl der durchzuführenden Untersuchungen,<br />

- die bei den Untersuchungen zu analysierenden Parameter und<br />

- anstehende Begutachtungen.<br />

Es wird empfohlen, den Untersuchungsplan als Bestandteil der Beauftragung gegenüber dem<br />

Prüflabor zu verwenden.<br />

Hinweis: Untersuchungspflichten von Böden gemäß der Klärschlammverordnung sind im Untersuchungsplan<br />

nicht aufgeführt. Diese hat der nach der Klärschlammverordnung Verantwortliche<br />

oder damit Beauftragte Dritte im Rahmen der Eigenüberwachung separat zu veranlassen.<br />

Eine Kontrolle über die Durchführung von Bodenuntersuchungen erfolgt im Zusammenhang<br />

mit der Begutachtung Verwertung nach <strong>QM</strong>H 6.2.2.<br />

39


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

5.3 Prüfzeugnis<br />

Aus den Untersuchungsergebnissen von Überwachungsverfahren der Gütesicherung, die der<br />

Bundesgütegemeinschaft von den Prüflaboren berichtet werden, erstellt die Bundesgütegemeinschaft<br />

jeweils ein Prüfzeugnis.<br />

Das Prüfzeugnis wird per Email an den Antragsteller bzw. Gütezeichenbenutzer sowie an die<br />

in den ‚Stammdaten Kläranlage’ und in den "Stammdaten Verwertung" hinterlegten Adressen<br />

versandt.<br />

Das Prüfzeugnis beinhaltet<br />

- die Ausweisung der Übereinstimmung mit Rechtsbestimmungen,<br />

- die Ausweisung der Übereinstimmung mit Regelwerken,<br />

- die verbindliche Warendeklaration der Gütesicherung,<br />

- die Herkunft des Erzeugnisses,<br />

- den Inverkehrbringer des Erzeugnisses,<br />

- die vorgeschriebene düngemittelrechtliche Kennzeichnung ,<br />

- die verwendete Ausgangsstoffe,<br />

- Angaben zu Eigenschaften und Inhaltsstoffen, insbesondere<br />

Gesamtgehalte an Pflanzennährstoffen (N, P2O5, K2O, MgO) sowie Ammoniumstickstoff<br />

und im Anwendungsjahr anrechenbarer Stickstoff, Gesamtgehalte an basisch wirksamen<br />

Stoffen, Einordnung des Erzeugnisses nach Düngeverordnung „mit/ohne wesentliche<br />

Gehalte an Pflanzennährstoffen“ und mit/ohne „wesentliche Gehalte an verfügbarem<br />

Stickstoff“, Angaben zum Gehalt an Trockenmasse, dem pH-Wert, der organischen<br />

Substanz, dem humusreproduktionswirksamen Kohlenstoff, und dem C/N-<br />

Verhältnis,<br />

- Angaben zur Hygiene sowie zu potentiellen Schadstoffen<br />

- Hinweise zu Grenzwerten,<br />

- Angaben zur Zweckbestimmung und vorgesehenen Anwendungsbereichen,<br />

- Hinweise zur Anrechnung von Pflanzennährstoffen, Kalk und Humus,<br />

- Angaben zur Bemessung von Aufwandmengen nach guter fachlicher Praxis,<br />

- Angaben zur sachgerechten Anwendung und zu Einarbeitungspflichten,<br />

- Angaben zu Anwendungsbeschränkungen und<br />

- Angaben zum Düngewert und zum Humuswert.<br />

40


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

5.4 Bescheinigung der kontinuierlichen Qualitätssicherung<br />

Die Bescheinigung der kontinuierlichen Qualitätssicherung wird von der Bundesgütegemeinschaft<br />

nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens zusammen mit der Verleihung des Gütezeichens<br />

und danach fortlaufend erteilt, soweit die dazu erforderlichen Voraussetzungen bestehen.<br />

Die Bescheinigung wird von der Bundesgütegemeinschaft<br />

- dem Gütezeichenbenutzer und<br />

- dem Betreiber der Kläranlage (soweit dieser nicht der Antragsteller bzw. Gütezeichenbenutzer<br />

ist)<br />

zur Kenntnis gebracht.<br />

Die jährlich ausgestellten Bescheinigungen dokumentieren, dass die Voraussetzungen des<br />

Rechts zur Führung des RAL-Gütezeichens jeweils geprüft sind und fortbestehen.<br />

41


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

5.5 Urkunden<br />

5.5.1 Verleihungsurkunde für den Gütezeichenbenutzer (Muster)<br />

Muster-Verleihungsurkunde für das Recht zur Führung des RAL-Gütezeichens <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong><br />

(RAL-GZ 247).<br />

42


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

5.5.2 Urkunde für den Kläranlagenbetreiber (Muster)<br />

Muster-Urkunde für den Kläranlagenbetreiber bezüglich der Teilnahme einer von ihm betriebenen<br />

Kläranlage an der RAL-Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> (RAL-GZ 247).<br />

Soweit der Kläranlagenbetreiber selbst der Gütezeichenbenutzer ist, d.h. die Kernleistungen<br />

der Verwertung nach <strong>QM</strong>H 4.4 selbst durchführt, wird nicht diese Urkunde, sondern die Verleihungsurkunde<br />

nach <strong>QM</strong>H 5.1.1 ausgestellt.<br />

43


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

5.6 Gütezeichen<br />

RAL-Gütezeichen "AS-Düngung" (RAL-GZ 247)<br />

44


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

6 Begutachtungen<br />

Begutachtungen im Rahmen der Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> haben den Zweck,<br />

- die sich aus der Eigenüberwachung ergebenden Aufgaben und Pflichten des Antragstellers<br />

bzw. Gütezeichenbenutzers vor Ort zu überprüfen und das damit zusammenhängende<br />

interne Qualitätsmanagement zu auditieren, sowie<br />

- eine permanente Qualitätsverbesserung zu initiieren und nachzuverfolgen.<br />

Erstbegutachtungen werden im Rahmen des Anerkennungsverfahrens bei den Antragstellern<br />

(Gütezeichenbenutzern) durchgeführt:<br />

1. Bei Erzeugern von Abwasserschlamm (Betreiber von Kläranlagen), die den erzeugten<br />

Abwasserschlamm einer gütegesicherten Verwertung zuführen.<br />

2. Bei Verwertern, die im Auftrag von Erzeugern Abwasserschlamm einer gütegesicherten<br />

Verwertung zuführen.<br />

Begutachtungen im Rahmen des Überwachungsverfahrens werden durchgeführt<br />

1. Bei Gütezeichenbenutzern (Wiederholungsbegutachtungen).<br />

2. Bei Erzeugern, deren Abwasserschlamm durch beauftragte Verwerter (Gütezeichenbenutzer)<br />

einer gütegesicherten Verwertung zugeführt wird.<br />

Die Häufigkeit von Wiederholungsbegutachtungen wird vom Bundesgüteausschuss bestimmt.<br />

Sind bei einer Begutachtung wesentliche Anforderungen der Gütesicherung nicht prüffähig,<br />

kann der Träger der Qualitätssicherung eine Nachbegutachtung (Nachaudit) veranlassen. Die<br />

Kosten trägt der Betroffene.<br />

45


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

6.1 Begutachtung Erzeugung<br />

Bei der Begutachtung der Erzeugung werden nachfolgende Sachverhalte geprüft:<br />

- Prüfung der Aktualität der Stammdaten Kläranlage nach <strong>QM</strong>H 8.1<br />

- Prüfung der Aktualität des Prozessmodells Erzeugung nach <strong>QM</strong>H 6.1.1<br />

- Begutachtung der Erzeugung gemäß Prüfliste nach <strong>QM</strong>H 6.1.2<br />

6.1.1 Prozessmodell Erzeugung<br />

Das Prozessmodell Erzeugung enthält<br />

- die Darstellung des betrieblichen Ablaufs der Klärschlammgewinnung, sowie<br />

- die im Rahmen der Eigenüberwachung vorgesehenen kritischen Kontrollpunkte.<br />

-<br />

Das Prozessmodell Erzeugung bildet mindestens folgende Sachverhalte ab:<br />

- Einsatz zulässiger Ausgangsstoffe, Hilfsstoffe und Mischkomponenten<br />

- Systeme der Störfallerkennung und -behebung, der Erkennung von Normabweichungen<br />

eingesetzter Abwässer sowie der Minderung unerwünschter Inhaltsstoffe<br />

- Bewertung von Indirekteinleitungen und Maßnahmen nach <strong>QM</strong>H 6.1.3<br />

- Regelung von Direktanlieferungen (Erfassung, Rückstellproben, Abweisung)<br />

- Entwässerung<br />

- Untersuchung/Qualitätskontrolle abgabefertiger Abwasserschlämme<br />

- Warendeklaration<br />

- Lagerung, Abgabe und Rückverfolgbarkeit der Abwasserschlämme<br />

- Stellen- und Funktionsbeschreibung<br />

- Dokumentationswesen<br />

Das Prozessmodell Erzeugung wird bei der Beantragung des Rechts zur Führung des Gütezeichens<br />

den Stammdaten Kläranlage als Anlage beigefügt.<br />

46


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

6.1.2 Prüfliste / Prüfbericht Erzeugung<br />

Kläranlage (Erzeuger)<br />

____________________________________________<br />

Name der Kläranlage<br />

________________________<br />

K-Nr. (der BGK)<br />

____________________________________________<br />

Betreiber der Kläranlage<br />

____________________________________________<br />

PLZ, Ort;<br />

_________________________<br />

Bundesland<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

Verantwortliche Person Telefon Email<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

GS Beauftragter (nach <strong>QM</strong>H 4.3) Telefon Email<br />

Der Kläranlagenbetreiber ist auch der Verwerter und Gütezeichenbenutzer<br />

(Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />

<br />

<br />

Ja<br />

Nein (Bitte den mit der Verwertung beauftragten Dritten nachfolgend angeben)<br />

Mit der Verwertung beauftragter Dritter<br />

____________________________________________<br />

Name des Verwerters / Gütezeichenbenutzers<br />

____________________________________________<br />

PLZ, Ort;<br />

________________________<br />

V-Nr. (der BGK)<br />

_________________________<br />

Bundesland<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

Verantwortliche Person Telefon Email<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

GS Beauftragter (nach <strong>QM</strong>H 4.3) Telefon Email<br />

47


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

Ergebnisse der Begutachtung der Erzeugung (Kläranlage)<br />

Prüfbeauftragter<br />

Tag des Audits<br />

_______________________________________________<br />

_______________________________________________<br />

Teilnehmende Personen<br />

_______________________________________________<br />

Name, Funktion<br />

_______________________________________________<br />

Name, Funktion<br />

_______________________________________________<br />

Name, Funktion<br />

_______________________________________________<br />

Name, Funktion<br />

_______________________________________________<br />

Name, Funktion<br />

Der Betreiber der Kläranlage versichert, dass alle Abwasserschlämme, die der Gütesicherung unterliegen,<br />

benannt und verlangte Betriebsunterlagen dem Prüfbeauftragten vollständig zur Einsicht vorgelegt<br />

wurden.<br />

Ja<br />

Nein<br />

Art der Begutachtung<br />

Erstbegutachtung<br />

Wiederholungsbegutachtung<br />

außerordentliche Begutachtung<br />

Ergebnis der Begutachtung<br />

Der Erzeuger (Kläranlage) erfüllt die Anforderungen der RAL-Gütesicherung <strong>„AS</strong>-Düngung<br />

vollständig<br />

ausreichend (Nachforderungen siehe Prüfliste)<br />

nicht ausreichend (gravierende Beanstandungen und Mängel siehe Seite 3)<br />

Nächste Begutachtung<br />

_______________________________________________<br />

________________________ _____________________ _________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift Erzeuger Unterschrift Prüfbeauftragter<br />

Anlagen:<br />

1. Tabellen "Gravierende Beanstandungen und Mängel" und Empfehlungen zur permanen<br />

ten Qualitätsverbesserung<br />

2. Prüfliste / Prüfbericht Erzeugung<br />

48


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

Gravierende Beanstandungen und Mängel<br />

1 Stammdaten Kläranlage<br />

Gravierende Beanstandungen und Mängel<br />

2 Anforderungen an die Erzeugung<br />

3 Personal und Verantwortlichkeit<br />

4 Sachkundenachweis und Weiterbildung<br />

Falls erforderlich Beiblatt verwenden<br />

Empfehlungen zur permanenten Qualitätsverbesserung<br />

Falls erforderlich Beiblatt verwenden<br />

Datenschutz<br />

Alle im Rahmen des Audits erhobenen Daten und gewonnenen Erkenntnisse werden innerhalb der<br />

Gremien von VQSD und BGK streng vertraulich behandelt. Die Weitergabe dieses Prüfberichts an Dritte<br />

ist nicht vorgesehen und erfolgt im Bedarfsfall nur nach Erteilung einer schriftlichen Genehmigung<br />

durch den Zeichennutzer. Öffentlich-rechtliche Pflichten des Zeichennutzers zur Mitteilung gegenüber<br />

Behörden bleiben vom Gütesicherungsverfahren unberührt.<br />

49


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

Prüfliste<br />

Die nachfolgende Prüfliste dient dem Prüfbeauftragten als Leitfaden für Begutachtungen gemäß <strong>QM</strong>H<br />

6.1 der RAL-Gütesicherung "AS-Düngung".<br />

Der Prüfbeauftragte trägt die Ergebnisse während der Begutachtung in die Prüfliste ein. Soweit der Träger<br />

der Qualitätssicherung die Prüfliste in digitaler Form zur Verfügung stellt, ist diese Form für die Berichterstattung<br />

verbindlich.<br />

Bei der Beurteilung berücksichtigt der Prüfbeauftragte grundsätzlich folgende Fragen:<br />

- Ist dem Erzeuger die jeweilige Anforderung bekannt?<br />

- Hat der Erzeuger die Maßnahmen, mit der die Anforderung erfüllt werden soll, verbindlich festgelegt?<br />

- Hat der Erzeuger die Anforderung angemessen umgesetzt und wird die Anforderung eingehalten?<br />

Die Spalte „Prüfinhalt“ enthält die nach den Güte- und Prüfbestimmungen bzw. dem <strong>QM</strong>H der RAL-<br />

Gütesicherung "AS-Düngung" die jeweils zu prüfenden Sachverhalte.<br />

In die Spalte "Ergebnisse" trägt der Prüfbeauftragte seine jeweilige Sachverhaltsfeststellung ein.<br />

In der Spalte „Dokumente/Nachweise“ gibt der Prüfbeauftragte die vorliegenden / eingesehenen Unterlagen<br />

an. Für die Einsicht in Unterlagen sind Stichproben vorgesehen. Der Umfang der Stichproben<br />

liegt im Ermessen des Prüfbeauftragten. Erfolgte Stichproben sind anzugeben. Bei Anhaltspunkten auf<br />

Unregelmäßigkeiten ist der Umfang von Stichproben zu erweitern.<br />

In der Spalte " Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung" nimmt der Prüfbeauftragte - soweit erforderlich<br />

- erläuternde Einträge vor.<br />

Treffen zu prüfende Sachverhalte nicht zu, ist dies mit „nz“ (nicht zutreffend) zu vermerken und zu begründen.<br />

Anforderungen können auch dann als erfüllt gewertet werden, wenn festgestellte Abweichungen nicht<br />

gravierend sind. In diesem Falle sind dem Erzeuger erforderliche Nachbesserungen zu benennen und<br />

diese im Prüfbericht zu notieren (jeweils am Ende eines Kapitels der Prüfliste).<br />

Soweit festgestellte Abweichungen gravierend sind, sind diese nicht nur in der Prüfliste, sondern auch<br />

auf Seite 3 dieses Prüfberichtes zu benennen.<br />

50


Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />

1 Stammdaten Kläranlage<br />

1.1 Stammdaten Kläranlage<br />

[<strong>QM</strong>H 8.1.1]<br />

1.2 Genehmigungsbehörden<br />

[<strong>QM</strong>H 8.1.8]<br />

1.3 Art und Umfang bestehender Zertifizierungen<br />

[<strong>QM</strong>H 8.1.7]<br />

Soweit bestehende Zertifizierungen<br />

die in der nebenstehenden Spalte 3<br />

genannten Prüfinhalte beinhalten,<br />

können die Fragen zu nachfolgenden<br />

Ziffern 2 und 3 entfallen.<br />

1.4 Abwasserschlamm zur Verwertung/<br />

Entsorgung<br />

[<strong>QM</strong>H 8.1.9.1 und 8.1.9.2]<br />

1.5 Zwischenlager<br />

(außerhalb und in Verantwortung<br />

der Kläranlage)<br />

[<strong>QM</strong>H 8.1.9.3]<br />

Die Stammdaten nach <strong>QM</strong>H 8.1.1 sind aktuell und kongruent<br />

mit den beim Träger der Qualitätssicherung hinterlegten Daten.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Die Angaben der zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde<br />

nach <strong>QM</strong>H 8.1.8 ist aktuell und kongruent mit den<br />

beim Träger der Qualitätssicherung hinterlegten Stammdaten.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Nachfolgende Zertifizierungen sind aktuell<br />

DIN ISO 9001 ( )<br />

ISO 14001 ( )<br />

Keine Zertifizierungen ( )<br />

Sonstige ( )<br />

_____________________________________<br />

Zertifizierungen beinhalten mit diesem <strong>QM</strong>H vergleichbare<br />

Prüfungen zu nachfolgenden folgenden Sachverhalten.<br />

- System zur Störfallerkennung und zur<br />

Erkennung von Normabweichungen ( )<br />

- Maßnahmen in Bezug auf Indirekteinleiter ( )<br />

- Regelung/Eingangskontrolle von Direktanlieferungen ( )<br />

- Zulässigkeit und zweckbestimmter Einsatz von<br />

Hilfsstoffen nach <strong>QM</strong>H 8.1.5 und 6.1.4.2 ( )<br />

- Qualitätskontrolle (Klärschlammuntersuchungen) ( )<br />

- Lagerung, Abgabe, Rückverfolgbarkeit ( )<br />

Die Stammdaten nach <strong>QM</strong>H 8.1.9 zu den Mengen an Abwasserschlamm<br />

zur Verwertung und zur Entsorgung sind aktuell<br />

und kongruent mit den beim Träger der Qualitätssicherung<br />

hinterlegten Daten.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Die Stammdaten nach <strong>QM</strong>H 8.1.9.3 zu bestehenden Zwischenlagern<br />

sind aktuell und kongruent mit den beim Träger<br />

der Qualitätssicherung hinterlegten Daten.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Abgleich mit den bei<br />

der BGK hinterlegten<br />

Stammdaten ( )<br />

Abgleich mit den bei<br />

der BGK hinterlegten<br />

Stammdaten ( )<br />

Zertifikate ( )<br />

Zertifikate ( )<br />

<strong>QM</strong>H ( )<br />

Abgleich mit den bei<br />

der BGK hinterlegten<br />

Stammdaten ( )<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Abgleich mit den bei<br />

der BGK hinterlegten<br />

Stammdaten. ( )<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

*Bewertungsschlüssel<br />

nz = nicht zutreffend (ist vom Prüfbeauftragten zu begründen)<br />

0 = nicht erfüllt<br />

1 = erfüllt<br />

51


Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />

1.6 Beauftragte Prüflabore<br />

[<strong>QM</strong>H 8.1.11]<br />

1.7 Prozessmodell Erzeugung<br />

[<strong>QM</strong>H 6.1.1]<br />

Die Stammdaten zu beauftragten Prüflaboren nach <strong>QM</strong>H<br />

8.1.11 sind aktuell und kongruent mit den beim Träger der<br />

Qualitätssicherung hinterlegten Daten.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Die nach <strong>QM</strong>H 7 durchzuführenden Untersuchungen werden<br />

regelmäßig durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse sind<br />

prüffähig dokumentiert.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Ein Prozessmodell der Erzeugung nach <strong>QM</strong>H 6.1.1 liegt vor.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Das Prozessmodell ist aktuell und stimmt mit dem bei der<br />

BGK hinterlegten Prozessmodell überein.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Aufträge an Prüflabore. ( )<br />

Untersuchungsplan nach<br />

nach <strong>QM</strong>H 5.2 ( )<br />

Untersuchungsergebnisse ( )<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Abgleich mit dem bei der<br />

BGK hinterlegten<br />

Prozessmodell ( )<br />

Aufgegebene Nachbesserungen und Einschätzungen des Prüfbeauftragten zu den Prüfinhalten 1.1 bis 1.7<br />

2 Anforderungen an die Erzeugung<br />

2.1 Spezifizierung eingeleiteter Abwässer<br />

[<strong>QM</strong>H 8.1.4]<br />

Bei den in das Abwassernetz eingeleiteten Abwässern handelt<br />

es sich um<br />

• Abwässer aus Haushaltungen<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

• unkritische Abwässer aus Gewerbe und Industrie<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

• potenziell kritische Abwässer aus Gewerbe und Industrie<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

2.2 Störfallerkennung und Erkennung<br />

von Normabweichungen<br />

[<strong>QM</strong>H 6.1.1]<br />

[GuP 3.3]<br />

Es besteht ein System zur Störfallerkennung (z.B. nach ISO<br />

9001 Ziffer 8.3 oder 8.5).<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Es besteht ein System zur Minderung unerwünschter Inhaltsstoffe<br />

(z.B. nach ISO 9001 Ziffer 8.5).<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Arbeits- Betriebs- oder<br />

Verfahrensanweisung ( )<br />

Arbeits- Betriebs- oder<br />

Verfahrensanweisung ( )<br />

*Bewertungsschlüssel<br />

nz = nicht zutreffend (ist vom Prüfbeauftragten zu begründen)<br />

0 = nicht erfüllt<br />

1 = erfüllt<br />

52


Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />

2.3 Indirekteinleiter<br />

[<strong>QM</strong>H 6.1.3]<br />

2.4<br />

Werden Abwässer / Stoffe, die nicht<br />

der Kanalisation entstammen (Direktanlieferungen)<br />

angenommen?<br />

Wenn "Nein", entfallen nachfolgende<br />

Fragen zu 2.4<br />

Spezifikation von Direktanlieferungen<br />

Es sind Maßnahmen zur Erfassung und Bewertung von Indirekteinleitern<br />

gemäß <strong>QM</strong>H 6.1.3 getroffen.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Eine Liste der Indirekteinleiter inkl. Branchenangabe liegt vor.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Es besteht ein Indirekteinleiterkataster nach DWA M 115.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Direktanlieferungen werden angenommen<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Bei den Direktanlieferungen handelt es sich um<br />

• Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

• unkritische Abwässer aus Gewerbe und Industrie<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

• potenziell kritische Abwässer aus Gewerbe und Industrie<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Katasterführende Stelle<br />

__________________________<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Regelung von Direktanlieferungen<br />

Verantwortliche Person<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Ablauf im Regelfall<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Ablauf bei Zurückweisung<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Ablauf bei Sicherstellung<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Vorgehen bei Auffälligkeiten<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Organigramm mit verantwortllicher<br />

Person ( )<br />

Arbeits- Betriebs- oder<br />

Verfahrensanweisung (..)<br />

Arbeits- Betriebs- oder<br />

Verfahrensanweisung (..)<br />

Arbeits- Betriebs- oder<br />

Verfahrensanweisung (..)<br />

Arbeits- Betriebs- oder<br />

Verfahrensanweisung (..)<br />

Arbeits- Betriebs- oder<br />

Verfahrensanweisung (..)<br />

*Bewertungsschlüssel<br />

nz = nicht zutreffend (ist vom Prüfbeauftragten zu begründen)<br />

0 = nicht erfüllt<br />

1 = erfüllt<br />

53


Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />

Kontrolle von Direktanlieferungen<br />

Dokumentation von Direktanlieferungen<br />

2.5 Eingesetzte Hilfsstoffe<br />

[<strong>QM</strong>H 6.1.4.2]<br />

[<strong>QM</strong>H 8.1.5]<br />

Bei allen Direktanlieferungen werden Eingangskontrollen<br />

durchgeführt.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Plausibilitätsprüfungen (z.B. Geruch, Farbe, Trübung, pH-<br />

Wert, Leitfähigkeit) erfolgen.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Abgleich mit Angaben im Transportdokument.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Rückstellproben werden entnommen.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Stichprobenanalysen der Rückstellproben erfolgen.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Direktanlieferungen sind unter Angabe von Lieferschein-Nr.;<br />

Stoffbezeichnung; Erzeuger/Herkunft; Anlieferer, Kfz-<br />

Kennzeichen, Lieferdatum, Menge, Unterschrift Erzeuger /<br />

Transporteur und ggf. abfallrechtliche Nachweise prüffähig<br />

dokumentiert.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Die eingesetzten Hilfsstoffe entsprechen den Angaben der<br />

Stammdaten nach <strong>QM</strong>H 8.1.6.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Die eingesetzten Hilfsstoffe sind zulässig.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Der Einsatz von Hilfsstoffen ist geregelt.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Der Einsatz von Hilfsstoffen wird dokumentiert und kontrolliert.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Arbeits- Betriebs- oder<br />

Verfahrensanweisung (..)<br />

Arbeits- Betriebs- oder<br />

Verfahrensanweisung (..)<br />

Arbeits- Betriebs- oder<br />

Verfahrensanweisung (..)<br />

Angabe zur Anzahl von Rückstellproben<br />

_________________________<br />

Angabe zu Anzahl von Stichprobenanalysen<br />

_________________________<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Stichprobe: ________<br />

<strong>QM</strong>H 8.1.5 ( )<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Arbeits- Betriebs- oder<br />

Verfahrensanweisung (..)<br />

Arbeits- Betriebs- oder<br />

Verfahrensanweisung (..)<br />

Arbeits- Betriebs- oder<br />

Verfahrensanweisung (..)<br />

2.6 Entwässerung Die vorgegebenen Ziele der Entwässerung werden erreicht<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Weiter nur im Falle der Fremdentwässerung:<br />

Die für die Entwässerung eingesetzten Hilfsstoffe entsprechen<br />

den Anforderungen an Hilfsstoffe nach <strong>QM</strong>H 8.1.4.2<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Entwässerungsauftrag ( )<br />

*Bewertungsschlüssel<br />

nz = nicht zutreffend (ist vom Prüfbeauftragten zu begründen)<br />

0 = nicht erfüllt<br />

1 = erfüllt<br />

54


Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />

2.7 Qualitätskontrolle<br />

[<strong>QM</strong>H 7]<br />

Probenahmen und Untersuchungen gemäß AbfKlärV sind vom<br />

Betreiber der Kläranlage an ein gemäß <strong>QM</strong>H 3.4.2 anerkanntes<br />

Labor beauftragt und liegen vor.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Beauftragung Prüflabor ( )<br />

Untersuchungsplan (..)<br />

Untersuchungsergebnisse/<br />

Prüfzeugnis Gütesicherung ( )<br />

2.8 Warendeklaration Jede Abgabe von gütegesichertem Abwasserschlamm zur<br />

Verwertung ist mit einer Warendeklaration gemäß <strong>QM</strong>H 5.3<br />

(Prüfzeugnis) ausgewiesen. [Hinweis: Die Warendeklaration<br />

enthält auch die düngemittelrechtliche Kennzeichnung]<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Im Rahmen der Warendeklaration werden Angaben zur Bemessung<br />

von Aufwandmengen nach guter fachlicher Praxis<br />

gemacht, sowie Hinweise auf Anwendungsbeschränkungen<br />

und -verbote gegeben.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Prüfzeugnis Gütesicherung (..)<br />

Sonstige<br />

Warenbegleitdokumente ( )<br />

___________________________<br />

2.9 Lagerung Die Lagerung von abgabefertigem Klärschlamm auf der Kläranlage<br />

erfolgt ordnungsgemäß.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Weiter nur im Fall von Zwischenlagern des Kläranlagenbetreibers<br />

außerhalb der Kläranlage<br />

Zwischenlager des Erzeugers außerhalb der Kläranlage<br />

ist/sind genehmigt.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Die Lagerkapazität von Zwischenlagern ist plausibel.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Das Vermischungsverbot der AbfKlärV für Klärschlämme ist<br />

nachvollziehbar gewährleistet.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

2.10 Abgabe zur Verwertung Jede Abgabe von Abwasserschlamm zur Verwertung oder Beseitigung<br />

ist unter Angabe der Art und Menge, Art der Entsorgung,<br />

Abnehmer und Lieferschein-Nr. dokumentiert.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Jede Lieferung von Abwasserschlamm ist im Hinblick auf die<br />

Kläranlage, Datum der Abgabe und eingesetzte Ausgangsstoffe<br />

rückverfolgbar.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Genehmigung ( )<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

*Bewertungsschlüssel<br />

nz = nicht zutreffend (ist vom Prüfbeauftragten zu begründen)<br />

0 = nicht erfüllt<br />

1 = erfüllt<br />

55


Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />

Aufgegebene Nachbesserungen und Einschätzungen des Prüfbeauftragten zu Fragen 2.1 bis 2.10<br />

3 Personal, Verantwortlichkeit, Sachkunde und Weiterbildung<br />

3.1 Organisationsschema und Arbeitsablauf<br />

Ein Organisationsschema der Kläranlage liegt vor.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Arbeitsabläufe für eine sach- und fachgerechte Erzeugung<br />

von Klärschlamm sind festgelegt.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Arbeits- Betriebs- oder<br />

Verfahrensanweisung (..)<br />

3.2 GS-Beauftragter<br />

[<strong>QM</strong>H 4.3.1]<br />

Ein GS-Beauftragter nach <strong>QM</strong>H 4.3.1 mit Verantwortung für<br />

die RAL-Gütesicherung ist benannt.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Der GS-Beauftragte nimmt die mit der Eigenüberwachung der<br />

RAL-Gütesicherung AS-Düngung zusammenhängenden Aufgaben<br />

wahr.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Der GS-Beauftragte ist qualifiziert.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Der GS-Beauftragte kann Fortbildungen nach<br />

<strong>QM</strong>H 4.3.1 nachweisen<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Ausbildung / Qualifikation ( )<br />

____________________<br />

Fortbildungsnachweis(e) ( )<br />

Aufgegebene Nachbesserungen und Einschätzungen des Prüfbeauftragten zu Fragen 3.1 bis 3.2<br />

*Bewertungsschlüssel<br />

nz = nicht zutreffend (ist vom Prüfbeauftragten zu begründen)<br />

0 = nicht erfüllt<br />

1 = erfüllt<br />

56


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

6.1.3 Indirekteinleiter<br />

Grundlage der der Bewertung von Indirekteinleitern ist das ATV-DVWK Merkblatt M 115 (Teil 1<br />

von 11/2004, Teil 2 von 7/2005, Teil 3 von 8/2004) in Verbindung mit dem "DWA-Kommentar<br />

zum DWA-Regelwerk "Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers" von 9/2007.<br />

Der Kläranlagenbetreiber erstellt eine "Liste potentiell kritischer Einleiter", bei denen der Verdacht<br />

auf Einleitung von Abwasserinhaltsstoffen besteht, die sich in Art und Menge deutlich<br />

von häuslichen Abwasserinhaltsstoffen unterscheiden (potentielle Problemabwässer).<br />

Sofern die erzeugten Klärschlämme alle Schadstoffgrenzwerte gemäß den anwendbaren<br />

Rechtsbestimmungen und der Gütesicherung deutlich unterschreiten (weniger als 80 % der<br />

Grenzwerte) und keine Anhaltspunkte einer Einleitung von bestimmten Problemabwässern<br />

vorliegen, müssen keine weitere Maßnahmen ergriffen werden.<br />

Sofern Schadstoffgrenzwerte gemäß den anwendbaren Rechtsbestimmungen und der Gütesicherung<br />

aufgrund geogener Vorbelastungen in der jeweiligen Region um 80 % und mehr ausgeschöpft<br />

werden, müssen keine weitere Maßnahmen ergriffen werden, wenn die Ursächlichkeit<br />

der geogenen Vorbelastung belegt ist. Ob die jeweiligen Bedingungen gegeben sind, entscheidet<br />

der BGA - ggf. unter Hinzuziehung zuständiger Behörden - im Einzelfall.<br />

Sofern ein Schadstoffgrenzwert gemäß den anwendbaren Rechtsbestimmungen und der Gütesicherung<br />

zu 80 % und mehr ausgeschöpft wird, oder Anhaltspunkte einer Einleitung von<br />

bestimmten Problemabwässern vorliegen, ist ein Indirekteinleiterkataster zu erstellen. Dabei<br />

sind in erster Linie diejenigen Betriebe zu berücksichtigen, bei denen der Verdacht auf Einleitung<br />

von Problemabwässern besteht. Über Art und Umfang der Anforderungen entscheidet der<br />

BGA im Einzelfall.<br />

57


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

6.1.4 Verzeichnis zulässiger Ausgangsstoffe<br />

6.1.4.1 Abwässer<br />

Zulässige Abwässer zur Erzeugung von Abwasserschlämmen/Klärschlämmen sind<br />

- Abwässer aus Haushaltungen sowie aus Gewerbe- und Industrie, die einer Kläranlage<br />

über einen Abwasserkanal zugeführt werden,<br />

- Abwässer aus Haushaltungen sowie aus Gewerbe- und Industrie, die einer Kläranlage<br />

direkt angeliefert werden,<br />

- Sonstige Abwässer, die in gewerblichen oder industriellen Abwasserreinigungsanlagen<br />

anfallen und der Klärschlammverordnung unterliegen.<br />

Es dürfen nur Abwässer verwendet werden, die im Hinblick auf die Qualität der Erzeugnisse<br />

und der Verwertungsverfahren geeignet und nützlich sind.<br />

Maßstab der Bewertung ist die in der jeweils zutreffenden Abwassersatzung festgestellte erreichbare<br />

Schlammqualität.<br />

Der Güteausschuss kann geeignete Abwässer, Cofermente und Anforderungen weiter konkretisieren<br />

sowie Einschränkungen zulässiger Abwässer und Cofermente vornehmen.<br />

6.1.4.2. Hilfsstoffe<br />

Zulässige Hilfsstoffe bei der Erzeugung von Abwasserschlämmen sind Stoffe, die einen prozesstechnischen<br />

Nutzen aufweisen und den abfall- und den düngemittelrechtlichen Bestimmungen<br />

entsprechen. Hilfsstoffe sind insbesondere Fällungs- und Konditionierungsmittel.<br />

Der Güteausschuss führt ein Verzeichnis zulässiger Hilfsstoffe. Er kann an einzelne Stoffe<br />

spezifische Anforderungen stellen, oder Einschränkungen ihres Einsatzes bestimmen.<br />

6.1.4.3 Mischkomponenten<br />

Zulässige Mischkomponenten bei der Erzeugung von Abwasserschlamm-Gemischen sind<br />

- Bodenmaterialien, die den Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung<br />

(BBodSchV) entsprechen.<br />

- Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Pflanzenhilfsmittel, Kultursubstrate und Wirtschaftsdünger,<br />

die den Anforderungen der Düngemittelverordnung (DüMV) entsprechen.<br />

Der Güteausschuss kann geeignete Mischkomponenten und Anforderungen weiter konkretisieren.<br />

58


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

6.2 Begutachtung Verwertung<br />

Bei der Begutachtung der Verwertung werden nachfolgende Sachverhalte geprüft:<br />

- Prüfung der Aktualität der Stammdaten Verwertung nach <strong>QM</strong>H 8.2<br />

- Prüfung der Aktualität der Prozesskette Verwertung nach <strong>QM</strong>H 6.2.1 (Prozessmodell)<br />

- Begutachtung der Verwertung gem Prüfliste nach <strong>QM</strong>H 6.2.2<br />

6.2.1 Prozessmodell Verwertung<br />

Mit dem Prozessmodell Verwertung dokumentiert der Gütezeichenbenutzer die Aufbau- und<br />

Ablauforganisation der Prozesskette Verwertung.<br />

Das Prozessmodell Verwertung enthält<br />

- die Darstellung der einzelnen Prozessschritte in der Verwertungskette sowie<br />

- die im Rahmen der Eigenüberwachung vorgesehenen kritischen Kontrollpunkte.<br />

Das Prozessmodell Verwertung bildet mindestens folgende Sachverhalte ab:<br />

- Abholung und Transport, ggf. Zwischenlagerungen des Abwasserschlamms<br />

- Genehmigungen, Begleitscheine, Rückverfolgbarkeit<br />

- Warendeklaration / Kennzeichnung des Abwasserschlamms<br />

- Bodenuntersuchungen gem. AbfKlärV<br />

- Schlammuntersuchungen gem. AbfKlärV und RAL-Gütesicherung<br />

- Düngebedarfsrechnungen gem. <strong>QM</strong>H 6.2.3<br />

- Berücksichtigung möglicher Flächenausschlüsse<br />

- Bereithaltung zur Aufbringung am Feldrand<br />

- Ordnungsgemäße Aufbringung und Einarbeitung von Abwasserschlamm<br />

- Lieferscheinverfahren gem. AbfKlärV<br />

- Zusammenwirken mit zuständigen Behörden<br />

- Verwertungsregister nach <strong>QM</strong>H 6.2.4 bzw. AbfKlärV<br />

- Unterbeauftragungen (Art, Inhalte, vereinbarte Verpflichtungen)<br />

- Stellen- und Funktionsbeschreibung, Dokumentationswesen<br />

Das Prozessmodell Verwertung ist bei der Beantragung des Rechts zur Führung des Gütezeichens<br />

den Stammdaten Verwertung als Anlage beizufügen.<br />

59


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

6.2.2 Prüfliste/Prüfbericht Verwertung<br />

Verwerter<br />

____________________________________________<br />

Name des Verwerters<br />

____________________________________________<br />

PLZ, Ort; Straße, Hausnummer<br />

________________________<br />

V-Nr. (der BGK)<br />

_________________________<br />

Bundesland<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

Verantwortliche Person Telefon Email<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

<strong>QM</strong> Beauftragter (wenn abweichend) Telefon Email<br />

Unterbeauftragte (nach <strong>QM</strong>H 4.4)<br />

Unterbeauftragte nach <strong>QM</strong>H 4.4 sind den Stammdaten Verwertung aufgeführt. (Stichprobe)<br />

Ja<br />

Nein<br />

Verpflichtungserklärungen der Unterbeauftragten nach <strong>QM</strong>H 5.1.3 liegen vor oder sind in den<br />

Beauftragungen berücksichtigt.<br />

Ja<br />

Nein<br />

Kläranlagen<br />

Kläranlagen, deren gütegesicherter Abwasserschlamm verwertet wird, sind in den Stammdaten<br />

Verwertung aufgeführt. (Stichprobe)<br />

Ja<br />

Nein<br />

60


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

Ergebnisse der Begutachtung der Verwertung<br />

Prüfbeauftragter<br />

Tag des Audits<br />

_______________________________________________<br />

_______________________________________________<br />

Teilnehmende Personen<br />

_______________________________________________<br />

Name, Funktion<br />

_______________________________________________<br />

Name, Funktion<br />

_______________________________________________<br />

Name, Funktion<br />

_______________________________________________<br />

Name, Funktion<br />

_______________________________________________<br />

Name, Funktion<br />

Der Verwerter versichert, dass die Benutzung des Gütezeichens ausschließlich für die<br />

Verwertung von Abwasserschlämmen der in den Stammdaten benannten Kläranlage(n)<br />

verwendet wird und dass im Rahmen der Begutachtung verlangte betriebliche Unterlagen<br />

und Dokumentationen dem Prüfbeauftragten vollständig zur Einsicht vorgelegt<br />

wurden.<br />

Art der Begutachtung<br />

Erstbegutachtung<br />

Wiederholungsbegutachtung<br />

außerordentliche Begutachtung<br />

Ergebnis der Begutachtung<br />

Die Verwertung erfüllt die Anforderungen der RAL-Gütesicherung <strong>„AS</strong>-Düngung<br />

vollständig<br />

ausreichend (Nachforderungen siehe Prüfliste)<br />

nicht ausreichend (gravierende Beanstandungen und Mängel siehe Seite 3)<br />

Nächste Begutachtung<br />

_______________________________________________<br />

_____________________________________<br />

Ort und Datum<br />

_____________________________________<br />

Unterschrift Verwerter<br />

___________________________________<br />

Unterschrift Prüfbeauftragter<br />

Anlagen:<br />

1. Tabelle "Gravierende Beanstandungen und Mängel"<br />

2. Prüfliste / Prüfbericht Verwertung<br />

61


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

Gravierende Beanstandungen und Mängel<br />

1 Stammdaten Verwertung<br />

Gravierende Beanstandungen und Mängel<br />

2 Anforderungen an die Verwertung<br />

3 Personal und Verantwortlichkeit<br />

4 Sachkundenachweis und Weiterbildung<br />

Falls erforderlich Beiblatt verwenden<br />

Empfehlungen zur permanenten Qualitätsverbesserung<br />

Falls erforderlich Beiblatt verwenden<br />

Datenschutz<br />

Alle im Rahmen des Audits erhobenen Daten und gewonnenen Erkenntnisse werden innerhalb der<br />

Gremien von VQSD und BGK streng vertraulich behandelt. Die Weitergabe dieses Prüfberichts an Dritte<br />

ist nicht vorgesehen und erfolgt im Bedarfsfall nur nach Erteilung einer schriftlichen Genehmigung<br />

durch den Zeichennutzer. Öffentlich-rechtliche Pflichten des Zeichennutzers zur Mitteilung gegenüber<br />

Behörden bleiben vom Gütesicherungsverfahren unberührt.<br />

62


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

Prüfliste<br />

Die nachfolgende Prüfliste dient dem Prüfbeauftragten als Leitfaden für Begutachtungen gemäß <strong>QM</strong>H<br />

6.2 der RAL-Gütesicherung "AS-Düngung".<br />

Der Prüfbeauftragte trägt die Ergebnisse während der Begutachtung in die Prüfliste ein. Soweit der Träger<br />

der Qualitätssicherung die Prüfliste in digitaler Form zur Verfügung stellt, ist diese Form für die Berichterstattung<br />

verbindlich.<br />

Bei der Beurteilung berücksichtigt der Prüfbeauftragte grundsätzlich folgende Fragen:<br />

- Ist dem Verwerter die jeweilige Anforderung bekannt?<br />

- Hat der Verwerter die Maßnahmen, mit der die Anforderung erfüllt werden soll, verbindlich<br />

festgelegt?<br />

- Hat der Verwerter die Anforderung angemessen umgesetzt und wird die Anforderung eingehalten?<br />

Die Spalte „Prüfinhalt“ enthält die nach den Güte- und Prüfbestimmungen bzw. dem <strong>QM</strong>H der RAL-<br />

Gütesicherung "AS-Düngung" die jeweils zu prüfenden Sachverhalte.<br />

In die Spalte "Ergebnisse" trägt der Prüfbeauftragte seine jeweilige Sachverhaltsfeststellung ein.<br />

In der Spalte „Dokumente/Nachweise“ gibt der Prüfbeauftragte die vorliegenden / eingesehenen Unterlagen<br />

an. Für die Einsicht in Unterlagen sind Stichproben vorgesehen. Der Umfang der Stichproben<br />

liegt im Ermessen des Prüfbeauftragten. Erfolgte Stichproben sind anzugeben. Bei Anhaltspunkten auf<br />

Unregelmäßigkeiten ist der Umfang von Stichproben zu erweitern.<br />

In der Spalte " Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung" nimmt der Prüfbeauftragte - soweit erforderlich<br />

- erläuternde Einträge vor.<br />

Treffen zu prüfende Sachverhalte nicht zu, ist dies mit „nz“ (nicht zutreffend) zu vermerken und zu begründen.<br />

Anforderungen können auch dann als erfüllt gewertet werden, wenn festgestellte Abweichungen nicht<br />

gravierend sind. In diesem Falle sind dem Erzeuger erforderliche Nachbesserungen zu benennen und<br />

diese im Prüfbericht zu notieren (jeweils am Ende eines Kapitels der Prüfliste).<br />

Soweit festgestellte Abweichungen gravierend sind, sind diese nicht nur in der Prüfliste, sondern auch<br />

auf Seite 3 dieses Prüfberichtes zu benennen.<br />

63


Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />

1 Stammdaten Verwertung<br />

1.1. Stammdaten Verwertung<br />

[<strong>QM</strong>H 8.2]<br />

Die Stammdaten Verwertung nach <strong>QM</strong>H 8.2 sind aktuell<br />

und stimmen mit den bei der BGK hinterlegten Stammdaten<br />

überein.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Die Stammdaten der zuständigen Behörden nach <strong>QM</strong>H<br />

8.2.5 sind aktuell und stimmen mit den bei der BGK hinterlegten<br />

Stammdaten überein.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Abgleich mit den bei<br />

der BGK hinterlegten<br />

Stammdaten. ( )<br />

Abgleich mit den bei den<br />

bei der BGK hinterlegten<br />

Stammdaten. ( )<br />

1.2 Stammdaten Bewirtschafter<br />

[<strong>QM</strong>H 8.3]<br />

1.3 Stammdaten Flächen<br />

[<strong>QM</strong>H 8.4]<br />

1.4 Prozessmodell Verwertung<br />

[<strong>QM</strong>H 6.2.1]<br />

Die vom Verwerter nach <strong>QM</strong>H 8.3 geführte Dokumentation<br />

der Bewirtschafter liegt vor.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Die zugehörigen betrieblichen Daten sind vollständig.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Die vom Verwerter nach <strong>QM</strong>H 8.4 geführte Dokumentation<br />

von Flächen liegt vor.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Die zugehörigen Flächen-Daten sind vollständig.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Ein Prozessmodell der Verwertung nach <strong>QM</strong>H 6.2.1 liegt<br />

vor.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Das Prozessmodell ist aktuell und stimmt mit dem bei<br />

dem bei der BGK hinterlegten Prozessmodell überein.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Abgleich mit dem bei der<br />

BGK hinterlegten<br />

Prozessmodell ( )<br />

1.5 Art und Umfang bestehender Zertifizierungen<br />

[<strong>QM</strong>H 8.2.2]<br />

Soweit bestehende Zertifizierungen die<br />

in der nebenstehenden Spalte 3 genannten<br />

Prüfinhalte beinhalten, können die<br />

Fragen zu Ziffer 3 entfallen.<br />

Nachfolgende Zertifizierungen sind aktuell<br />

DIN ISO 9001 ( )<br />

ISO 14001 ( )<br />

Keine Zertifizierungen ( )<br />

Sonstige ( )<br />

_____________________________________<br />

Zertifizierungen beinhalten mit dem <strong>QM</strong>H vergleichbare<br />

Regelungen zu nachfolgenden folgenden Sachverhalten.<br />

Personal und Verantwortlichkeit ( )<br />

Sachkundenachweis und Weiterbildung ( )<br />

Zertifikate ( )<br />

64


Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />

Aufgegebene Nachbesserungen und Einschätzungen des Prüfbeauftragten zu den Prüfinhalten 1.1 bis 1.5<br />

2 Anforderungen an die Verwertung<br />

2.1 Unterbeauftragungen<br />

[<strong>QM</strong>H 4.4]<br />

Im Rahmen der gütegesicherten Verwertung werden Unteraufträge<br />

im Sinne von <strong>QM</strong>H 4.4 an Dritte vergeben.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Weiter nur wenn "Ja"<br />

Art und Umfang der Unterbeauftragungen sind dokumentiert<br />

und keine Kernleistungen im Sinne von <strong>QM</strong>H<br />

4.4.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Die Verpflichtungserklärungen der Unterbeauftragten<br />

nach <strong>QM</strong>H 5.1.3 liegen vor. Alternativ: Vergleichbare<br />

Verpflichtungen sind im Rahmen Beauftragungen bestätigt.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Im Falle unterbeauftragter Lagerungen von Abwasserschlamm<br />

liegt die Genehmigung des Zwischenlagers<br />

vor.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Im Falle unterbeauftragter Düngebedarfsrechnungen<br />

nach <strong>QM</strong>H 6.2.3 liegt ein Nachweis der Qualifikation der<br />

dafür verantwortlichen Person vor.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Verträge, Vereinbarungen ( )<br />

Versicherungsschutz ( )<br />

Sach- und<br />

Genehmigung ( )<br />

Belege der<br />

Sach- und Fachkunde ( )<br />

65


Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />

2.2 Lieferscheine nach AbfKlärV Für alle Aufbringungen liegen vollständige Lieferscheine<br />

gemäß der geltenden AbfKlärV inkl. Unterschrift des<br />

Kläranlagenbetreibers vor.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Für alle Aufbringungen ist eine Vollzugsmeldung an die<br />

betroffenen Behörden und Bewirtschafter der Flächen<br />

erfolgt.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

In der Prozesskette der Verwertung sind behördliche<br />

Einspruchsfristen berücksichtigt.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Es besteht eine festgesetzte Verfahrensweise, wie bei<br />

Einsprüchen zuständiger Behörden ordnungsgemäß verfahren<br />

wird.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

2.3 Zwischenlager Zur Lagerung von Klärschlamm zur Verwertung betreibt<br />

der Verwerter Zwischenlager.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Weiter nur im Fall des Betriebs von Zwischenlagern:<br />

Das / Die Zwischenlager des Verwerters ist / sind genehmigt.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Die Lagerkapazität der Zwischenlager ist plausibel.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Das Vermischungsverbot der AbfKlärV für Klärschlämme<br />

ist nachvollziehbar gewährleistet.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Bei Anhaltspunkten auf Abweichungen oder Veränderungen<br />

von Eigenschaften und Inhaltsstoffen zwischengelagerter<br />

Abwasserschlämme (z.B. des TM-Gehaltes)<br />

von vorliegenden Analysenergebnissen werden Nachuntersuchungen<br />

und erforderlichenfalls Korrekturen der<br />

Analysenergebnisse veranlasst.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Arbeitsanweisung ( )<br />

Genehmigung(en) ( )<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Arbeits- Betriebs- oder<br />

Verfahrensanweisung ( )<br />

2.4 Abholung (von der Kläranlage) und<br />

Transport<br />

Jede Abholung bzw. Lieferung von Abwasserschlamm ist<br />

im Hinblick auf die Kläranlage, Datum der Abgabe und<br />

Lieferschein-Nr. rückverfolgbar.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Erforderliche Genehmigungen liegen vor.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Genehmigungen ( )<br />

66


Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />

2.4 Warendeklaration Jede Abgabe von Abwasserschlamm zur Verwertung ist<br />

mit einer Warendeklaration gemäß <strong>QM</strong>H 5.3 (Prüfzeugnis)<br />

ausgewiesen. [Hinweis: Die Warendeklaration enthält<br />

auch die düngemittelrechtliche Kennzeichnung]<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Im Rahmen der Warendeklaration werden Angaben zur<br />

Bemessung von Aufwandmengen nach guter fachlicher<br />

Praxis gemacht, sowie Hinweise auf Anwendungsbeschränkungen<br />

und -verbote gegeben.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Dem Bewirtschafter der Aufbringungsfläche wird das<br />

jeweils gültige Prüfzeugnis der Gütesicherung zur<br />

Kenntnis gebracht.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

2.6 Bodenuntersuchungen Bodenuntersuchungen gemäß der AbfKlärV werden ordnungsgemäß<br />

durchgeführt und die Ergebnisse in der<br />

Verwertungskette berücksichtigt.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Bodenuntersuchungen gemäß der DüV werden im Rahmen<br />

der Düngebedarfsrechnung berücksichtigt.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Prüfzeugnis Gütesicherung ( )<br />

Sonstige<br />

Warenbegleitdokumente ( )<br />

___________________________<br />

Prüfzeugnis Gütesicherung (..)<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Düngebedarfsrechnung ( )<br />

2.7 Düngebedarfsrechnung<br />

[<strong>QM</strong>H 6.2.3]<br />

Für jeden Schlag wird vor der Aufbringung von Abwasserschlamm<br />

eine Düngebedarfsrechnung gemäß <strong>QM</strong>H<br />

6.2.3 durchgeführt.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Jede Düngebedarfsrechnung wird dem Bewirtschafter<br />

der betreffenden Fläche zur Kenntnis gebracht. Es ist<br />

sicher gestellt, dass sich die Aufwandmenge mit der<br />

Düngebedarfsrechnung deckt.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Düngebedarfsrechnung(en) ( )<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

67


Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />

2.8 Bereithalten zur Aufbringung am Feldrand<br />

Art und Dauer der Bereithaltung der Abwasserschlämme<br />

am Feldrand sind zulässig.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Bei Bereithaltung am Feldrand von mehr als 48 Stunden<br />

wird der Abwasserschlamm mit den Kontaktdaten des<br />

Verwerters ausgewiesen (Soll-Bestimmung).<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Die am Feldrand jeweils gelagerten Mengen weichen von<br />

den im Lieferschein ausgewiesenen Mengen nicht wesentlich<br />

ab.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Arbeitsanweisung ( )<br />

Stichproben vor Ort möglich ( )<br />

2.9 Aufbringung und Einarbeitung Die Aufbringung und Einarbeitung erfolgt ausschließlich<br />

mit Geräten, die gemäß § 10 Abs. 3 DüV geeignet sind.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Auf unbestellten Flächen werden Abwasserschlämme<br />

unverzüglich eingearbeitet..<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Ausschlussflächen und Sperrfristen der abfallrechtlichen<br />

und der düngemittelrechtlichen Bestimmungen<br />

werden berücksichtigt.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Arbeitsanweisung ( )<br />

2.10 Verwertungsregister<br />

[<strong>QM</strong>H 6.2.4]<br />

Der im Rahmen der Gütesicherung gemäß <strong>QM</strong>H 6.2.4 zu<br />

erstellende Verwertungsregister des abgelaufenen Kalenderjahres<br />

liegt vor.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Das Verwertungsregister ist bezüglich der erfolgten Aufbringungen<br />

und jeweils verbundenen Angaben vollständig.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Das Verwertungsregister ist den betreffenden Kläranlagen,<br />

zuständigen Behörden und dem Träger der Qualitätssicherung<br />

zur Kenntnis gebracht worden.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Verwertungsregister ( )<br />

Sonstige betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Aufgegebene Nachbesserungen und Einschätzungen des Prüfbeauftragten zu Fragen 2.1 bis 2.10<br />

68


Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />

3 Personal, Verantwortlichkeit, Sachkunde und Weiterbildung<br />

3.1 Organisationsschema und<br />

Arbeitsablauf<br />

Ein Organisationsschema des Verwerters (Unternehmen)<br />

liegt von.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Die Arbeitsabläufe für eine sach- und fachgerechte Verwertung<br />

von Abwasserschlamm sind festgelegt.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Für die sach- und fachgerechte Verwertung von Abwasserschlamm<br />

ist ausreichend Personal bestellt.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Organigramm ( )<br />

Funktionsbeschreibungen ( )<br />

Arbeits- Betriebs- oder<br />

Verfahrensanweisung ( )<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Unterbeauftragungen ( )<br />

3.2 GS-Beauftragter<br />

(Gütesicherungsbeauftragter)<br />

Ein GS-Beauftragter der Verwerters mit Verantwortung<br />

für die RAL-Gütesicherung ist benannt.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Der GS-Beauftragte nimmt die mit der Eigenüberwachung<br />

der RAL-Gütesicherung AS-Düngung zusammenhängenden<br />

Aufgaben wahr.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Der GS-Beauftragte ist qualifiziert.<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Der GS-Beauftragte kann Fortbildungen nach<br />

<strong>QM</strong>H 4.3.1 nachweisen<br />

( ) Ja ( ) Nein<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Betriebsinterne<br />

Dokumentation ( )<br />

Facharbeiterbrief (..)<br />

Meisterbrief ( )<br />

Diplomurkunde ( )<br />

Sonstige Qualifikation<br />

____________________<br />

Fortbildungsnachweis(e) ( )<br />

Aufgegebene Nachbesserungen Einschätzungen des Prüfbeauftragten zu Fragen 3.1 bis 3.2<br />

69


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

6.2.3 Düngebedarfsrechnung<br />

Bei der gütegesicherten Verwertung von Abwasserschlamm ist vom Verwerter für jede Aufbringung<br />

eine schlagspezifische Düngebedarfsrechnung zu erstellen, und dem Bewirtschafter<br />

der jeweiligen Fläche zur Kenntnis zu bringen.<br />

Die Düngebedarfsrechnung enthält<br />

- die Bezeichnung der Fläche,<br />

- die Ergebnisse von Bodenuntersuchung nach der DüV<br />

- die Prüfung einer ggf. erforderlichen Aufkalkung mit Empfehlung in dt/ha CaO,<br />

- die Fruchtfolge (Vorfrucht, Hauptfrucht und ggf. Zwischenfrüchte im aktuellen Jahr,<br />

sowie die Hauptfrüchte und ggf. Zwischenfrüchte den folgenden 2 Jahren),<br />

- die Einordnung des Versorgungszustandes des Bodens nach VDLUFA bzw. den Richtlinien<br />

des jeweiligen Bundeslandes,<br />

- die Ertragserwartung der Hauptfrucht und der Fruchtfolge in dt/ha,<br />

- die Ausweisung des Düngebedarfs (N, P, K, Mg) der Fruchtfolge in kg/ha,<br />

- die unter den vorgenannten Kriterien berechnete und empfohlene Aufwandmenge an<br />

Abwasserschlamm unter Benennung des Mengen bestimmenden Parameters sowie<br />

des verbleibenden Nährstoffbedarfs,<br />

- Angaben zur Anrechenbarkeit des im Abwasserschlamm enthaltenen Stickstoffs im<br />

Anwendungsjahr (siehe Prüfzeugnis).<br />

Die für die Düngebedarfsrechung verantwortliche Person muss für diese Tätigkeit qualifiziert<br />

sein. Die Qualifikation ist dem Träger der Qualitätssicherung nachzuweisen bzw. zu benennen.<br />

Düngebedarfsrechnungen sind zu dokumentieren. Sie können im Rahmen der Begutachtung<br />

Verwertung stichprobenweise geprüft oder angefordert werden.<br />

70


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

6.2.4 Verwertungsregister<br />

Das Verwertungsregister ist eine Sammelliste erfolgter Aufbringungen.<br />

Das Verwertungsregister ist für das jeweilige Kalenderjahr, geordnet nach Kläranlagen, bis<br />

zum 31.3.des jeweiligen Folgejahres zu erstellen.<br />

Das Verwertungsregister enthält Angaben<br />

- zu den im Rahmen der Gütesicherung mit Abwasserschlamm beaufschlagten Flächen,<br />

- Analysenummern zugehöriger Untersuchungen von Abwasserschlämmen,<br />

- der schlagspezifischen Aufwandmenge gemäß Düngebedarfsrechnung, sowie<br />

- der aufgebrachten Menge (TS) je ha.<br />

Das Verwertungsregister ist<br />

- der jeweiligen Kläranlage durch den Gütezeichenbenutzer (soweit die Kläranlage nicht<br />

selbst der der Gütezeichenbenutzer ist),<br />

- den zuständigen Behörden durch den Verwerter oder die Kläranlage und<br />

- dem Träger der Qualitätssicherung (Bundesgütegemeinschaft) durch den Gütezeichenbenutzer<br />

zur Kenntnis zu bringen.<br />

Die Berichterstattung gegenüber dem Träger der Qualitätssicherung erfolgt in elektronischer<br />

Form.<br />

Verwertungsregister werden im Rahmen der Begutachtung Verwertung stichprobenweise geprüft.<br />

71


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

7 Untersuchungen<br />

Untersuchungen im Rahmen der Gütesicherung beziehen sich auf<br />

a) Regeluntersuchungen von Abwasserschlämmen,<br />

b) Untersuchungen im Rahmen des freiwilligen Monitorings auf Mikrostoffe, sowie auf<br />

c) Bodenuntersuchungen nach der Klärschlammverordnung (die im Rahmen der Eigenüberwachung<br />

durchgeführt werden).<br />

Regeluntersuchungen nach a) werden im Rahmen der Fremdüberwachung durchgeführt. Dies<br />

bedeutet, dass die Untersuchungen (Probenahme, Probenaufbereitung und Analyse) von Prüflaboren<br />

durchgeführt werden, die von der Bundesgütegemeinschaft für diese Gütesicherung<br />

anerkannt sind.<br />

Regeluntersuchungen beziehen sich auf die in der Gütesicherung definierten Produkte:<br />

- Abwasserschlamm flüssig,<br />

- Abwasserschlamm entwässert,<br />

- Abwasserschlamm kalkstabilisiert.<br />

Die Anzahl der jährlich durchzuführenden Regeluntersuchungen gilt für jedes der vorgenannten<br />

Produkte.<br />

Da die Übereinstimmung der Qualität der Abwasserschlämme sowie dazu gemachte Angaben<br />

und Maßnahmen der Verwertungskette grundsätzlich vom Gütezeichenbenutzer zu verantworten<br />

sind, ist dieser gehalten, über die Regeluntersuchungen der Fremdüberwachung hinaus<br />

die Qualität der Erzeugnisse durch geeignete Maßnahmen des internen Qualitätsmanagements<br />

wie etwa Eigenuntersuchungen selbst abzusichern.<br />

Eigenuntersuchungen können sich z.B. auf folgende Parameter beziehen.<br />

- Vor der Aufbringung zeitnahe Beurteilung der Trockensubstanz der Lieferung und Abgleich<br />

der hinreichenden Übereinstimmung mit den Deklarationsangaben bzw. der<br />

schlagspezifischen Düngebedarfsrechnung nach Ziffer 6.2.3. Erforderlichenfalls Untersuchung<br />

und Anpassung der Deklarationsangaben und Aufwandmengenempfehlung.<br />

- Parameter, bei denen sich Anhaltspunkte für Abweichungen in Bezug auf die Anforderungen<br />

der Gütesicherung ergeben, oder Ergebnisse außerhalb eines typischen Erwartungsbereiches<br />

liegen.<br />

- Organoleptische Prüfungen zur Feststellung von Abweichungen von typischen Merkmaleigenschaften.<br />

72


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

7.1 Häufigkeit von Abwasserschlamm-Untersuchungen<br />

Im Anerkennungsverfahren sind<br />

- bei Abwasserbehandlungsanlagen bis 100.000 EW oder einem Anfall an Abwasserschlamm-Trockenmasse<br />

bis 1.500 t je Jahr drei Untersuchungen,<br />

- bei Abwasserbehandlungsanlagen über 100.000 EW oder einem Anfall an Abwasserschlamm-Trockenmasse<br />

mehr als 1.500 t je Jahr sechs Untersuchungen durchzuführen.<br />

Der Umfang der Untersuchungen richtet sich nach <strong>QM</strong>H 7.2.<br />

Der Bundesgüteausschuss kann Untersuchungen nach der geltenden Klärschlammverordnung<br />

sowie Untersuchungen auf darüber hinausgehende Parameter anerkennen.<br />

Die Ergebnisse von Bodenuntersuchungen nach der geltenden Klärschlammverordnung werden<br />

im Rahmen der Begutachtung Verwertung geprüft (Begutachtung / Auditierung).<br />

Im Überwachungsverfahren sind<br />

- je angefangener 500 t Abwasserschlamm-Trockenmasse eine Untersuchung durchzuführen<br />

(Fremdüberwachung),<br />

- insgesamt jedoch nicht mehr bzw. nicht weniger als die Anzahl der nach der Klärschlammverordnung<br />

durchzuführenden Untersuchungen des Abwasserschlamms.<br />

Die Anzahl an Untersuchungen bezieht sich jeweils auf die Produkte (Abwasserschlamm flüssig,<br />

entwässert, kalkstabilisiert), die vom Gütezeichenbenutzer in Verkehr gebracht werden.<br />

Bei turnusmäßig geräumten Teichkläranlagen und Vererdungsbeeten kann der Bundesgüteausschuss<br />

die Untersuchungshäufigkeit im Einzelfall bestimmen.<br />

Der Umfang der Untersuchungen richtet sich nach <strong>QM</strong>H 7.2.<br />

Die Ergebnisse von Bodenuntersuchungen nach der geltenden Klärschlammverordnung werden<br />

im Rahmen der Begutachtung Verwertung geprüft (Begutachtung / Auditierung).<br />

Untersuchungen auf die im Monitoring nach <strong>QM</strong>H 7.3 genannten Parameter werden im Überwachungsverfahren<br />

nach dem Zufallsprinzip zugewiesen. Bereits durchgeführte Untersuchungen<br />

können anerkannt werden.<br />

73


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

7.2 Umfang von Abwasserschlamm-Untersuchungen<br />

Regeluntersuchungen<br />

Bei den nach <strong>QM</strong>H 7.1 durchzuführenden Untersuchungen sind regelmäßig folgende Parameter<br />

zu analysieren:<br />

a) Parameter gemäß Klärschlammverordnung<br />

- Trockensubstanz<br />

- Organische Substanz (Glühverlust)<br />

- pH-Wert<br />

- basisch wirksame Stoffe (als CaO)<br />

- Gesamtstickstoff (N-gesamt)<br />

- Ammoniumstickstoff (NH4-N)<br />

- Gesamtphosphat (P2O5-gesamt)<br />

- Gesamtkaliumoxid (K2O-gesamt)<br />

- Gesamtmagnesiumoxid (MgO-gesamt)<br />

- Blei (Pb)<br />

- Cadmium (Cd)<br />

- Chrom (Cr)<br />

- Kupfer (Cu)<br />

- Nickel (Ni)<br />

- Quecksilber (Hg)<br />

- Zink (Zn)<br />

- AOX<br />

b) Zusätzliche Parameter der RAL-Gütesicherung<br />

- Gesamtschwefel (S)<br />

- Salmonellen (qualitativ, in 50 g FM)<br />

- Geruch (arttypisch / arttypisch abweichend)<br />

Die vorgenannten Parameter nach a) und b) sind in jeder Untersuchung des Abwasserschlammes<br />

zu bestimmen.<br />

[Hinweis: Die Parameter Rohdichte und zitronensäurelösliches P2O5 wurden vom Bundesgüteausschuss<br />

aus methodischen Gründen ausgesetzt und sind daher nicht zu untersuchen.]<br />

74


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

Zusätzliche Untersuchungen (in Abständen von zwei Jahren)<br />

Bei den nach <strong>QM</strong>H 7.1 durchzuführenden Untersuchungen sind (gemäß AbfKlärV) in Abständen<br />

von jeweils zwei Jahren folgende Parameter zusätzlich zu analysieren:<br />

- Polychlorierte Biphenyle (PCB)<br />

- Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane (PCDD/F-Toxizitäts-Äquivalente)<br />

Diese Untersuchungen beziehen sich nicht auf alle Produkte, die von der Abwasserbehandlungsanlage<br />

bzw. dem beauftragten Verwerter in Verkehr gebracht werden, sondern nur auf<br />

eines der Produkte.<br />

Einmalige Untersuchungen (im Rahmen des Anerkennungsverfahrens der Gütesicherung)<br />

Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens der RAL Gütesicherung sind neben den vorgenannten<br />

Parametern zusätzlich einmalig folgende Parameter zu analysieren:<br />

- Perfluorierte Tenside (PFT)<br />

Die Untersuchungen werden in einer Probe eines Produktes durchgeführt. Sie dienen der Einschätzung<br />

entsprechender Eigenschaften und Inhaltsstoffe in gütegesicherten Abwasserschlämmen<br />

allgemein.<br />

Zusätzlich empfohlene Untersuchungen (auf kennzeichnungsrelevante Parameter)<br />

Diese Parameter dienen der Ermittlung von Kennzeichnungsschwellen gemäß Düngemittelverordnung<br />

(DüMV). Ihre Untersuchung ist weder nach der Klärschlammverordnung, noch der<br />

Düngemittelverordnung, noch der RAL-Gütesicherung vorgeschrieben.<br />

Werden für die genannten Parameter jedoch bestimmte Gehalte überschritten, sind diese bei<br />

der düngemittelrechtlichen Kennzeichnung anzugeben. Aus diesem Grunde wird empfohlen,<br />

diese Parameter zur Ersteinstufung des Schlammes im Rahmen des Anerkennungsverfahrens<br />

der Gütesicherung einmalig zu untersuchen.<br />

a) Untersuchung von Gesamtgehalten<br />

- Natrium (Na)<br />

- Eisen (Fe)<br />

- Mangan (Mn)<br />

- Molybdän (Mo)<br />

- Bor (B)<br />

- Kobalt (Co)<br />

- Selen (Se)<br />

- Arsen (As)<br />

- Thallium (Tl)<br />

75


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

b) Untersuchung von wasserlöslichen Gehalten<br />

- Kupfer (Cu)<br />

- Zink (Zn)<br />

- Magnesium (MgO)<br />

- Natrium (Na)<br />

- Schwefel (S)<br />

- Eisen (Fe)<br />

- Mangan (Mn)<br />

- Molybdän (Mo)<br />

- Bor (B)<br />

- Kobalt (Co)<br />

- Selen (Se)<br />

- Calcium (Ca) (nur flüssige Düngemittel)<br />

Der Bundesgüteausschuss behält sich vor, als für die Kennzeichnung von Abwasserschlamm<br />

relevant erkannte Parameter in die Untersuchungsplichten der Gütesicherung einzubeziehen.<br />

[Hinweis: Die Empfehlungen können sich mit der Novelle der Düngemittelverordnung ändern.<br />

Es sind daher die jeweils aktuellsten Empfehlungen der Gütesicherung zu beachten.]<br />

76


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

7.3 Monitoring (Mikrostoff-Register)<br />

Das Monitoring dient dem vorbeugenden Verbraucher- und Bodenschutz. Es hat das Ziel, potentielle<br />

Schadstoffe frühzeitig zu erkennen und an der Quelle zu vermeiden. Es soll ferner die<br />

Möglichkeit eröffnen, flexibel auf aktuelle Verdachtssituationen reagieren zu können.<br />

Das Monitoring wird in Abstimmung und gemeinsam von allen Trägern der Qualitätssicherung<br />

(TRQ) im Sinne der Klärschlammverordnung durchgeführt und beginnt mit dem Inkrafttreten<br />

der Novelle der Klärschlammverordnung vom 15. April 1992, zuletzt geändert am 9. November<br />

2010.<br />

Untersuchungen<br />

Die Untersuchungen erfolgen aus der Grundgesamtheit der der Gütesicherung unterliegenden<br />

Abwasserschlämme. Sie werden vom Träger der Qualitätssicherung bei den Prüflaboren veranlasst,<br />

die die jeweiligen Untersuchungen durchführen. Über die Ergebnisse erhält der Gütezeichenbenutzer<br />

und, sofern abweichend davon, auch der Erzeuger Auskunft. Ansonsten werden<br />

die Ergebnisse anonym zu Zwecken der Dokumentation und Statistik verwendet.<br />

Sowohl die Aufnahme weiterer Parameter in das Monitoring, als auch die Ausgliederung von<br />

Parametern, die sich aufgrund der Ergebnisse des Monitorings als nicht relevant erweisen,<br />

werden durch den Bundesgüteausschuss bestimmt.<br />

Tabelle: Umfang und Häufigkeit von Untersuchungen im Monitoring<br />

(PCB, AOX und PCDD/F sind nach der geltenden AbfKlärV Regeluntersuchungen. Mit der Novelle der AbfKlärV wird<br />

davon ausgegangen, dass im Falle einer Gütesicherung diese Regeluntersuchungen entfallen und stattdessen im<br />

Monitoring der Gütesicherung geprüft werden.)<br />

Parameter<br />

Polychlorierte Biphenyle (PCB)<br />

Kongenere Nr. 28, 52, 101, 138, 153, 180)<br />

Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX)<br />

Dibenzodioxine und Dibenzofurane (PCDD/PCDF)<br />

DEHP<br />

Organozinnverbindungen<br />

(Monobutyl-, Dibutyl und Tributylzinn)<br />

10 % der Gütezeichenbenutzer,<br />

mindestens 5 Untersuchungen<br />

p.a.<br />

Moschusverbindungen<br />

(Galaxolid, Tonalid)<br />

Perfluorierte Tenside (PFT)<br />

(Summenwert PFOS und PFOA)<br />

Quantitative Bestimmung des Gehaltes an Salmonellen<br />

Die Auswahl der Proben für Untersuchungen erfolgt nach 3 Größenklassen von Kläranlagen aus der Gesamtheit der<br />

Regeluntersuchungen der Gütesicherung nach dem Zufallsprinzip.<br />

77


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

8 Stammdaten<br />

Im Rahmen der Gütesicherung "AS-Düngung" werden folgende Stammdaten erhoben:<br />

- Stammdaten Kläranlage<br />

- Stammdaten Verwertung<br />

- Stammdaten Bewirtschafter (Dokumentation im Rahmen der Eigenüberwachung)<br />

- Stammdaten Flächen (Dokumentation im Rahmen der Eigenüberwachung)<br />

78


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

8.1 Stammdaten Kläranlage<br />

8.1.1 Betreiber der Kläranlage<br />

____________________________________________<br />

Betreiber der Kläranlage<br />

___________________________________________<br />

PLZ, Ort; Straße, Hausnummer der Kläranlage<br />

_________________________<br />

Bundesland<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

Verantwortliche Person Telefon Email<br />

Name der Kläranlage<br />

____________________________________________<br />

Name der Kläranlage<br />

K-Nr.: ____________<br />

(Nr. wird von BGK vergeben)<br />

___________________________________________<br />

PLZ, Ort; Straße, Hausnummer der Kläranlage<br />

_________________________<br />

Bundesland<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

Verantwortliche Person Telefon Email<br />

Verantwortliche Person ist auch GS-Beauftragter Erzeugung nach <strong>QM</strong>H 4.3:<br />

Ja<br />

Nein (wenn "Nein", bitte angeben)<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

GS-Beauftragter Erzeugung Telefon Email<br />

Jahr der Inbetriebnahme: _________ Angeschlossene Einwohner<br />

Angeschlossene Einwohner:<br />

_____________________ (in Einwohnergleichwerten)<br />

79


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

8.1.2 Sach- und Fachkunde des GS-Beauftragten<br />

Die Sach- und Fachkunde des nach Nr. 8.1.1 genannten GS-Beauftragten ist gegeben durch<br />

__________________________________________________________________________<br />

Art des Nachweises (Ausbildung, Berufserfahrung, bitte Stichworte eintragen)<br />

8.1.3 Beginn der Gütesicherung<br />

Beginn der RAL-Gütesicherung: ab sofort ab dem _________ (Datum eintragen)<br />

8.1.4 Abwässer<br />

Eingeleitete Abwässer<br />

(in das Kanalnetz)<br />

Abwasser aus Haushaltungen<br />

Unkritische Abwässer aus Gewerbe und Industrie<br />

Potent. kritische Abwässer aus Gewerbe und Industrie<br />

______________________________________________<br />

(Art der potentiell kritischen Abwässer)<br />

Direktanlieferungen<br />

Keine Direktanlieferungen<br />

Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen<br />

Unkritische Abwässer aus Gewerbe und Industrie<br />

Potent. kritische Abwässer aus Gewerbe und Industrie<br />

______________________________________________<br />

(Art der potentiell kritischen Abwässer)<br />

Cofermente (andere als die vorgenannten Stoffe)<br />

______________________________________________<br />

(Art der Cofermente angeben, z.B. Art des Bioabfalls))<br />

80


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

8.1.5 Hilfsstoffe<br />

Es werden Hilfsstoffe (Fäll- und Flockungsmittel, sonstige Hilfsstoffe) eingesetzt.<br />

Nein Ja (wenn "Ja", bitte angeben)<br />

Als Hilfsstoffe (Fäll- und Flockungsmittel, sonstige Hilfsstoffe) werden eingesetzt:<br />

Stoff (Bezeichnung) Zweckbestimmung Menge<br />

in t p.a.<br />

8.1.6 Innerbetriebliche Maßnahmen der Qualitätssicherung<br />

Anforderungen<br />

System der Erkennung und Behebung von Störfällen, der Erkennung von Normabweichungen<br />

der Abwässer, sowie der Minderung unerwünschter Inhaltsstoffe.<br />

Maßnahmen der Indirekteinleiterüberwachung gemäß <strong>QM</strong>H 6.1.3 oder<br />

DWA M 115.<br />

Regelung und Eingangskontrolle von Direktanlieferungen<br />

Zulässigkeit und zweckbestimmter Einsatz von Hilfsstoffen nach 8.1.5<br />

Qualitätskontrolle (Klärschlammuntersuchungen)<br />

Ordnungsgemäße Lagerung und Abgabe sowie Rückverfolgbarkeit der Abwasserschlämme<br />

ja<br />

nein<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen<br />

81


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

8.1.7 Bestehende Zertifizierungen (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />

Es besteht keine Zertifizierung<br />

Die Kläranlage ist zertifiziert nach DIN ISO EN 9001<br />

nach ISO 14001<br />

Sonstige: __________________________________<br />

Die Zertifizierungen beinhalten<br />

System der Erkennung und Behebung von Störfällen, der<br />

Erkennung von Normabweichungen der Abwässer, sowie<br />

der Minderung unerwünschter Inhaltsstoffe.<br />

Maßnahmen bei Indirekteinleitern gemäß <strong>QM</strong>H 6.1.3<br />

bzw. DWA M 115.<br />

Regelung / Eingangskontrolle von Direktanlieferungen.<br />

Zulässigkeit und zweckbestimmter Einsatz von Hilfsstoffen<br />

nach <strong>QM</strong>H 8.1.5<br />

Qualitätskontrolle (Klärschlammuntersuchungen)<br />

Ordnungsgemäße Lagerung und Abgabe sowie Rückverfolgbarkeit<br />

der Abwasserschlämme<br />

8.1.8 Zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde(n) der Kläranlage<br />

Behörde Name, Anschrift Telefon Email<br />

Wasserrechtliche Genehmigungs-<br />

und<br />

Aufsichtsbehörde<br />

82


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

8.1.9 Abwasserschlamm/Klärschlamm zur Verwertung und Entsorgung<br />

8.1.9.1 Im aktuellen Jahr für die landwirtschaftliche Verwertung vorgesehen<br />

Mengen an Abwasserschlämmen zur landwirtschaftlichen Verwertung<br />

mit RAL-Gütesicherung<br />

Art des Abwasserschlamms<br />

Abwasserschlamm zur<br />

landwirtschaftlichen Verwertung<br />

Menge<br />

Frischmasse<br />

t p.a.<br />

Menge<br />

Trockenmasse<br />

t p.a.<br />

Abwasserschlamm flüssig<br />

Abwasserschlamm entwässert (Polymere)<br />

Abwasserschlamm entw. und kalkstabilisiert<br />

Sonstiger Schlamm:<br />

8.1.9.2 Im abgelaufenen Kalenderjahr verwertete oder beseitigte<br />

Abwasserschlämme (gesamt)<br />

Entsorgungsweg<br />

Menge<br />

in t Trockenmasse<br />

Landwirtschaftliche Verwertung mit Gütesicherung 1)<br />

Landwirtschaftliche Verwertung ohne Gütesicherung<br />

Landbauliche Verwertung (Rekultivierung)<br />

Abgabe zur Kompostierung<br />

Abgabe zur Monoverbrennung<br />

Abgabe zur Mitverbrennung<br />

1) Gütesicherung nach RAL und nach QLA gesamt.<br />

83


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

8.1.9.3 Zwischenlager* werden nicht betrieben werden betrieben<br />

Betriebene Zwischenlager<br />

Lager 1<br />

Lager 2<br />

Name, PLZ, Ort<br />

Genehmigte<br />

Kapazität in t<br />

*außerhalb der Kläranlage und in Verantwortung des Kläranlagenbetreibers<br />

8.1.10 Durchführung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung gem. AbfKlärV<br />

Der Betreiber der Kläranlage führt die landwirtschaftliche Verwertung des in 8.1.9.1<br />

bezeichneten Abwasserschlamms nach Maßgabe von <strong>QM</strong>H 4.4 selbst durch.<br />

Ja<br />

Nein (wenn "Nein", bitte nachfolgende Angaben machen)<br />

Der Betreiber der Kläranlage hat den nachfolgenden Dienstleister mit der gütegesicherten<br />

Verwertung der in 8.1.9.1 bezeichneten Abwasser-schlämme nach Maßgabe von <strong>QM</strong>H 4.4<br />

beauftragt:<br />

____________________________________________<br />

Name des beauftragten Dienstleister / Verwerter<br />

_____________________________________________________________________________<br />

PLZ, Ort; Straße, Hausnummer<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

Verantwortliche Person Telefon Email<br />

Die Laufzeit der Beauftragung ist<br />

unbefristet<br />

befristet bis zum _______________ (bitte Datum angeben)<br />

[Bei mehreren beauftragten Verwertern bitte Beiblatt verwenden und die Aufteilung der in<br />

8.1.9.1 genannten Abwasserschlämme angeben]<br />

84


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

8.1.11 Prüflabor<br />

_________________________________________________________________________<br />

Beauftragtes Prüflabor (für Regeluntersuchungen nach <strong>QM</strong>H 7.2)<br />

____________________________________________<br />

PLZ, Ort; Straße, Hausnummer<br />

_________________________<br />

L-Nr. (Nr. wird von BGK vergeben)<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

Verantwortliche Person Telefon Email<br />

8.1.12 Empfänger von Prüfzeugnissen der Gütesicherung<br />

Prüfzeugnisse der Gütesicherung nach <strong>QM</strong>H 5.3 werden an folgende Empfänger versandt:<br />

an den Betreiber der Kläranlage nach 8.1.<br />

an _________________________________<br />

an _________________________________<br />

an den GS-Beauftragten der Kläranlage<br />

_______________________________<br />

Email-Adresse<br />

_______________________________<br />

Email-Adresse<br />

8.1.13 Verpflichtungserklärung des Betreibers der Kläranlage<br />

Der unter 8.1.1 bezeichnete Betreiber der Kläranlage versichert, dass die vorgenannten Angaben<br />

wahrheitsgemäß und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Änderungen von Stammdaten<br />

dem Träger der Qualitätssicherung umgehend bekannt zu machen, Begutachtungen der Erzeugung<br />

nach <strong>QM</strong>H 6.1 zu veranlassen bzw. an solchen mitzuwirken und auch die sonstigen<br />

in seinem Verantwortungsbereich liegenden Anforderungen der Gütesicherung zu erfüllen. Zu<br />

diesem Zweck hat er die Güte- und Prüfbestimmungen sowie das <strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong> der RAL-<br />

Gütesicherung "AS-Düngung" zur Kenntnis genommen und ohne Vorbehalt als für sich für<br />

verbindlich erklärt.<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

Ort, Datum Name (Druckschrift) rechtsverbindliche Unterschrift,<br />

des Kläranlagenbetreibers<br />

85


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

8.2 Stammdaten Verwertung<br />

8.2.1 Verwerter<br />

Verwerter ist der Kläranlagenbetreiber<br />

Verwerter ist beauftragter Dritter des Kläranlagenbetreibers<br />

Verwerter ist beauftragter Dritter eines sonstigen Auftraggebers<br />

____________________________________________<br />

Name des Verwerters<br />

____________________________________________<br />

PLZ, Ort; Straße, Hausnummer<br />

_________________________<br />

Bundesland<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

Verantwortliche Person Telefon Email<br />

Verantwortliche Person ist auch GS-Beauftragter Verwertung nach <strong>QM</strong>H 4.3:<br />

Ja<br />

Nein (wenn "Nein", bitte angeben)<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

GS-Beauftragter Verwertung Telefon Email<br />

8.2.2 Bestehende Zertifizierungen<br />

Es besteht keine Zertifizierung<br />

Der Verwerter ist zertifiziert nach DIN ISO EN 9001<br />

nach ISO 14001<br />

Sonstige: __________________________________<br />

86


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

8.2.3 Zwischenlager<br />

Zwischenlager werden nicht betrieben<br />

Zwischenlager werden betrieben (in diesem Falle bitte angeben)<br />

Betriebene Zwischenlager<br />

Lager 1<br />

Lager 2<br />

Name, PLZ, Ort<br />

Genehmigte<br />

Kapazität in t<br />

Soweit mehr als 2 Zwischenlager, diese bitte als Liste im Anhang der Stammdaten aufführen.<br />

8.2.4 Abwasserschlamm/Klärschlamm zur Verwertung und Entsorgung<br />

8.2.4.1 Im aktuellen Jahr für die landwirtschaftliche Verwertung vorgesehen Mengen<br />

an Abwasserschlämmen zur landwirtschaftlichen Verwertung<br />

mit RAL-Gütesicherung<br />

Kläranlage(n)<br />

Abwasserschlamm<br />

zur landwirtschaftlichen Verwertung<br />

Name, PLZ, Ort<br />

Schlamm<br />

Art<br />

1)<br />

Menge<br />

Frischmasse<br />

t p.a.<br />

Menge<br />

Trockenmasse<br />

t p.a.<br />

1) flüssig (fl.); entwässert (entw.); kalkstabilisiert (Kstab.) Soweit mehrere Schlammarten je Kläranlage, bitte für jede<br />

Schlammart je Kläranlage eine Zeile benutzen.<br />

Soweit Zeilen nicht ausreichen, Tabelle bitte als Liste im Anhang der Stammdaten aufführen.<br />

87


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

8.2.4.2 Im abgelaufenen Kalenderjahr verwertete oder beseitigte Abwasserschlämme<br />

gesamt (keine Eintragung = im Bezugszeitraum nicht vorliegend.)<br />

Sonstige Verwertung oder Beseitigung von Abwasserschlämmen<br />

Menge<br />

in t Trockenmasse<br />

Landwirtschaftliche Verwertung mit Gütesicherung<br />

Landwirtschaftliche Verwertung ohne Gütesicherung<br />

Landbauliche Verwertung (z.B. Rekultivierung)<br />

Abgabe zur Kompostierung<br />

Mitverbrennung in Feuerungsanlagen<br />

Verbrennung in Monoverbrennungsanlagen für Klärschlamm<br />

Sonstige Verwertung oder Beseitigung<br />

8.2.5 Weiterbeauftragung an zertifizierte Gütezeichenbenutzer (RAL-GZ 247)<br />

(im aktuellen Jahr bestehende oder vorgesehene Beauftragungen)<br />

Der Verwerter beauftragt die gütegesicherte Verwertung von Abwasserschlamm von Kläranlagen<br />

nach 8.2.4.1 an andere Verwerter (Gütezeichenbenutzer) weiter.<br />

Nein (Regelfall)<br />

Ja (Wenn "Ja", den beauftragten Verwerter bitte angeben)<br />

______________________________<br />

Name des beauftragten Verwerters<br />

_________________________<br />

PLZ, Ort; Straße<br />

________________________ ________________ ___________________________<br />

GS-Beauftragter Verwertung Telefon Email<br />

Abwasserschlamm der Kläranlage: _________________________________________________<br />

Art des Abwasserschlamms flüssig ____ Tonnen Trockenmasse p.a.<br />

entwässert<br />

____ Tonnen Trockenmasse p.a.<br />

entwässert / kalkstabilisiert ____ Tonnen Trockenmasse p.a.<br />

Soweit mehr als eine Weiterbeauftragung, bitte entsprechende Angaben im Anhang der Stammdaten<br />

aufführen.<br />

88


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

8.2.5 Unterbeauftragungen<br />

(im aktuellen Jahr bestehende oder vorgesehene Beauftragungen)<br />

Im Rahmen der gütegesicherten Verwertung von Abwasserschlämmen hat der Verwerter Teilleistungen<br />

der Verwertung an weitere Dienstleister beauftragt:<br />

Nein<br />

Ja (Wenn "Ja", die Art der Unterbeauftragungen bitte angeben)<br />

Wenn Ja, diese Leistungen in Bezug auf Abwasserschlämme der betreffender Kläranlagen<br />

nachfolgend angeben.<br />

Kläranlage(n)<br />

(Angaben nach 8.2.4.1)<br />

Beauftragte Leistungen (siehe Fußnoten)<br />

(Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

1. Entwässerung von Abwasserschlamm<br />

2. Trocknung von Abwasserschlamm<br />

3. Ordnungsgemäßer Transport von Abwasserschlamm<br />

4. Ordnungsgemäße Lagerung von Abwasserschlamm (Zwischenlager)<br />

5. Ordnungsgemäße Ausbringung vorbestimmter Mengen von Abwasserschlamm auf Flächen<br />

6. Ordnungsgemäße Durchführung oder Veranlassung von Bodenuntersuchungen nach der AbfKlärV<br />

7. Düngebedarfsrechnung nach <strong>QM</strong>H 6.2.3<br />

8. Sonstiges: ____________________________________________________ (bitte angeben)<br />

Soweit Zeilen der Tabelle nicht ausreichen, bitte entsprechende Angaben im Anhang der Stammdaten<br />

aufführen.<br />

89


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

8.2.5 Für den Vollzug der AbfKlärV zuständige Behörden<br />

(im abgelaufenen Kalenderjahr)<br />

Abwasserschlamm der Kläranlage: ______________________________________________<br />

(Name, PLZ, Ort der Kläranlage nach 8.2.4.1)<br />

Behörden Name, Anschrift Telefon Email<br />

Für den Vollzug der<br />

Klärschlammverordnung<br />

zuständige Behörden<br />

Für die Aufbringungsflächen<br />

zuständige Behörden<br />

Zuständige landwirtschaftliche<br />

Fachbehörden<br />

Abwasserschlamm der Kläranlage: ______________________________________________<br />

(Name, PLZ, Ort der Kläranlage nach 8.2.4.1)<br />

Behörden Name, Anschrift Telefon Email<br />

Für den Vollzug der<br />

Klärschlammverordnung<br />

zuständige Behörden<br />

Für die Aufbringungsflächen<br />

zuständige Behörden<br />

Zuständige landwirtschaftliche<br />

Fachbehörden<br />

Soweit Tabellen nicht ausreichen, bitte entsprechende Angaben im Anhang der Stammdaten aufführen.<br />

90


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

8.2.7 Empfänger von Prüfzeugnissen der Gütesicherung<br />

Prüfzeugnisse der Gütesicherung nach <strong>QM</strong>H 5.3 werden an folgende Empfänger versandt:<br />

Betreiber der Kläranlage nach 8.1. GS-Beauftragte Verwertung nach 8.2<br />

an _________________________________<br />

an _________________________________<br />

_______________________________<br />

Email-Adresse<br />

_______________________________<br />

Email-Adresse<br />

8.2.8 Erklärung des Verwerters<br />

Der unter 8.2.1 bezeichnete Verwerter versichert, dass die vorgenannten Angaben wahrheitsgemäß<br />

und vollständig sind und sich ergebende Änderungen gegenüber dem Träger der Qualitätssicherung<br />

umgehend bekannt gemacht werden.<br />

________________________ ________________ _________________________<br />

Ort, Datum Name (Druckschrift) rechtsverbindliche Unterschrift<br />

des Verwerters<br />

Anlagen<br />

Prozessmodell Verwertung (ab Ausgang Kläranlage nach <strong>QM</strong>H 6.2.1)<br />

91


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

8.3 Stammdaten Bewirtschafter<br />

Vom Verwerter sind im Rahmen der Eigenüberwachung nachfolgende betriebliche Daten der<br />

Bewirtschafter von Flächen, auf denen eine gütegesicherte Verwertung von Abwasserschlamm<br />

erfolgt, zu dokumentieren:<br />

- Name, Adresse und Kontaktdaten des landwirtschaftlichen Betriebes,<br />

- Name des Betriebsverantwortlichen,<br />

- Landwirtschaftliche Nutzflächen des Betriebes, darunter Ackerflächen, Grünland, Wald<br />

und sonstige Flächen in ha, (Angaben fakultativ)<br />

- Tierbesatz in Großvieheinheiten (GV) je ha, darunter Rinderhaltung, Schweinehaltung,<br />

und sonstige Tierhaltung, (Angaben fakultativ)<br />

- Menge und Art der aus der Tierhaltung anfallenden Wirtschaftsdüngern (Festmist, Gülle)<br />

(Angaben fakultativ).<br />

Die Stammdaten Bewirtschafter sind zu dokumentieren. Sie können im Rahmen der Begutachtung<br />

Verwertung stichprobenweise geprüft oder angefordert werden.<br />

92


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

8.4 Stammdaten Flächen<br />

Vom Verwerter sind im Rahmen der Eigenüberwachung nachfolgende Daten von Flächen, auf<br />

denen gütegesicherte Abwasserschlämme aufgebracht worden sind oder aufgebracht werden,<br />

zu dokumentieren:<br />

- Größe in ha,<br />

- Bezeichnung des Schlages (der Flurstücke) mit hinterlegten Karten (auf Online-<br />

Systeme kann zurückgegriffen werden)<br />

- Historie der Aufbringungen von Klärschlamm (in der Vertragslaufzeit des Verwerters)<br />

unter besonderer Berücksichtigung von Ausschlüssen und Einschränkungen nach der<br />

AbfKlärV<br />

- Ergebnisse von Bodenuntersuchungen und Versorgungszuständen des Bodens nach<br />

VDLUFA (A-E) bzw. den Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes<br />

- Angaben zu Ausschlüssen und Beschränkungen aufgrund von Wasserschutzgebieten,<br />

Uferrandstreifen usw.<br />

- Angaben zur aktuellen Fruchtfolge (Vorfrucht, Hauptfrucht, Nachfrucht) mit entsprechenden<br />

Ertragserwartungen<br />

Die Stammdaten Flächen sind zu dokumentieren. Sie können im Rahmen der Begutachtung<br />

Verwertung stichprobenweise geprüft oder angefordert werden.<br />

93


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

9 Grundlagen der Gütesicherung<br />

Die Grundlagen der Gütesicherung RAL-GZ 247 sind in den Güte- und Prüfbestimmungen <strong>„AS</strong>-<br />

<strong>Düngung“</strong> bestimmt.<br />

Mitgeltende Bestimmungen sind<br />

- Rechtsbestimmungen, die im Geltungsbereich der Gütesicherung Anwendung finden,<br />

insbesondere das Düngegesetz (DüG), das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz<br />

(KrW-/AbfG), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Bundesbodenschutzgesetz<br />

(BBodSchG), sowie diesen Gesetzen untergeordnete Rechtsbestimmungen.<br />

- Mitgeltende Unterlagen, Verfahrensweisen und Dokumente der Bundesgütegemeinschaft<br />

Kompost gemäß Ziffer 1.2 der Güte- und Prüfbestimmungen, die - als Bestandteil<br />

dieses <strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong>es - vom Bundesgüteausschuss beschlossen worden sind.<br />

94


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

9.1 Güte- und Prüfbestimmungen <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong><br />

Vorwort<br />

Die Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Güte der<br />

Verwertung von Abwasserschlämmen zu sichern und hierfür ein Gütezeichen zu schaffen. In<br />

den vorliegenden Güte- und Prüfbestimmungen sind die Qualitätsanforderungen und Prüfmethoden<br />

festgelegt.<br />

Damit ist sichergestellt, dass<br />

• die Erzeuger von Abwasserschlamm Stoffe und Verfahren einsetzen, die im Hinblick<br />

auf die Erzeugung und Qualität der Erzeugnisse sowie deren Verwertung nützlich und<br />

unbedenklich sind,<br />

• die mit der Verwertung von Abwasserschlamm Beauftragten die Verwertung nach diesen<br />

Güte- und Prüfbestimmungen durchführen, sowie<br />

• die Anwendung der Erzeugnisse nach guter fachlicher Praxis erfolgt.<br />

Der Gütesicherung unterliegen<br />

• Erzeuger von Abwasserschlamm, die diesen der Verwertung auf Flächen zuführen (Betreiber<br />

von Kläranlagen und Gemischhersteller),<br />

• Verwerter, die im Auftrag eines Erzeugers Verwertungsdienstleistungen durchführen<br />

und dabei Pflichten der Klärschlammverordnung und der Gütesicherung übernimmt.<br />

Antragsteller und Gütezeichenbenutzer kann sowohl der Erzeuger als auch der Verwerter sein.<br />

Die Gütesicherung umfasst<br />

• Anforderungen an Ausgangsstoffe, Zuschlagstoffe, Mischkomponenten und<br />

die Erzeugung,<br />

• Anforderungen an die Qualität und Warendeklaration der Erzeugnisse, sowie<br />

• Anforderungen an deren fachgerechte Verwertung.<br />

Die Qualität von Abwasserschlämmen wird von der Qualität der in den Kläranlagen behandelten<br />

Abwässer determiniert. Die Führung von Indirekteinleiterkatastern und Maßnahmen zur<br />

Vermeidung der Einleitung unerwünschter Stoffe sind im Rahmen der Gütesicherung daher<br />

ein wesentlicher Ansatzpunkt für Qualitätsverbesserungen.<br />

Die Gütesicherung zielt darauf ab, einen hohen spezifischen Nutzwert der Erzeugnisse im<br />

Verhältnis zu den Vorsorgeanforderungen (Fremd- oder Schadstoffe) zu gewährleisten. Es<br />

werden Indices eingeführt, die geeignet sind, den Nutzwert zu quantifizieren und die Vorsorgeanforderungen<br />

unter Einbeziehung des Nutzwertes einheitlich zu bewerten.<br />

Die Verwertung von Abwasserschlamm nach diesen Güte- und Prüfbestimmungen unterliegt<br />

grundsätzlich der Einzelfallprüfung. Grundlage der Prüfung ist eine schlagspezifische Düngebedarfsrechnung,<br />

die im Rahmen der Gütesicherung dokumentiert wird.<br />

95


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

1 Geltungsbereich<br />

Der Geltungsbereich der Gütesicherung umfasst die Verwertung von Klärschlamm im Sinne<br />

der Klärschlammverordnung als Dünge- und Bodenverbesserungsmittel.<br />

Verfahren und Erzeugnisse, die dem Geltungsbereich der Gütesicherung Veredelungsprodukte<br />

aus Abwasserschlamm, RAL-GZ 258 unterliegen, sind vom Geltungsbereich ausgeschlossen.<br />

Die Verwertung außerhalb landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Böden (d.h. im Landschaftsbau)<br />

ist ausgeschlossen, da aus fachlicher Sicht in diesem Bereich nur der Einsatz von<br />

Weiterverarbeitungsprodukten wie Kompost oder Erden geeignet ist.<br />

1.1 Mitgeltende Rechtsbestimmungen<br />

Grundlage der Güte- und Prüfbestimmungen sind nachfolgende Gesetze und untergeordnete<br />

Rechtsbestimmungen, die nachweislich einzuhalten sind:<br />

• Düngegesetz (DüG),<br />

• Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG),<br />

• Wasserhaushaltsgesetz (WHG),<br />

• Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG).<br />

Maßgebend sind jeweils die Abschnitte der Rechtsbestimmungen, die bei der Verwertung von<br />

Abwasserschlamm nach diesen Güte- und Prüfbestimmungen anwendbar sind.<br />

1.2 Mitgeltende Unterlagen<br />

In der jeweils gültigen Fassung sind folgende mitgeltende Unterlagen der Bundesgütegemeinschaft<br />

Kompost e.V. einzuhalten bzw. zu beachten:<br />

1.2.1 Methodenbuch zur Analyse organischer Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel<br />

und Substrate<br />

1.2.2 Listen zugelassener Probenehmer, Prüflabore und Prüfbeauftragter<br />

1.2.3 Liste zulässiger Ausgangs- und Zuschlagstoffe sowie Mischkomponenten<br />

1.2.4 Anforderungen an die Eigenüberwachung<br />

1.2.5 Begutachtungen, Regeluntersuchungen, Monitoring potentieller Schadstoffe<br />

1.2.6 Anforderungen an die Warendeklaration und das Prüfzeugnis<br />

1.2.7 Anforderungen an die Verwertungsverfahren nach guter fachlicher Praxis<br />

96


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

2 Gütebestimmungen<br />

2.1 Erzeugnisse<br />

Abwasserschlamm: Klärschlamm im Sinne der Klärschlammverordnung.<br />

Abwasserschlamm-Gemisch: Klärschlamm im Sinne der Klärschlammverordnung in Mischung<br />

mit zulässigen Mischkomponenten gemäß Abschnitt 1.2.3.<br />

2.2 Anforderungen<br />

Erzeugnisse nach Abschnitt 2.1 müssen nützlich und im Hinblick auf eine schadlose Verwertung<br />

unbedenklich sein. Von ihrer Nützlichkeit und Unbedenklichkeit kann grundsätzlich<br />

ausgegangen werden, soweit sie und ihre Ausgangsstoffe nach den anwendbaren Rechtsbestimmungen<br />

zulässig sind.<br />

Der Güteausschuss kann im Einzelfall Prüfungen zum Nachweis der Eignung verlangen oder<br />

veranlassen.<br />

Für die der Gütesicherung unterliegenden Erzeugnisse und Verfahren gelten grundsätzlich<br />

folgende Anforderungen:<br />

Bei der Erzeugung von Abwasserschlamm und Abwasserschlamm-Gemischen, die der Gütesicherung<br />

unterliegen, dürfen ausschließlich die nach Abschnitt 1.2.3 zulässigen Materialien<br />

eingesetzt werden.<br />

Anlagen zur Herstellung von Abwasserschlamm und Abwasserschlamm-Gemischen sowie<br />

Verwerter müssen eine Eigenüberwachung nachweisen, die den Anforderungen des Abschnitts<br />

3.3. in Verbindung mit Abschnitt 1.2.4 entspricht.<br />

Erzeugnisse nach Abschnitt 2.1 unterliegen der Fremdüberwachung nach Abschnitt 3.4 in<br />

Verbindung mit Abschnitt 1.2.5.<br />

Abwasserschlamm und Abwasserschlamm-Gemische müssen bei bestimmungsgemäßer Anwendung<br />

im Hinblick auf die Übertragung von Krankheiten auf Menschen, Tiere oder Pflanzen<br />

unbedenklich sein.<br />

Eigenschaften und Inhaltsstoffen der Erzeugnisse sowie ihre fachgerechte Anwendung sind<br />

nach Maßgabe der Bestimmungen nach Abschnitt 1.2.6 auszuweisen (Warendeklaration,<br />

Prüfzeugnis). Die auszuweisenden Anwendungsempfehlungen und -beschränkungen müssen<br />

detailliert sein, sich auf die vorgesehenen Anwendungsbereiche und Anwendungszwecke beziehen,<br />

Angaben zur sachgerechten Bemessung von Aufwandmengen nach guter fachlicher<br />

Praxis beinhalten sowie aus Untersuchungen der Gütesicherung abgeleitet sein.<br />

Abwasserschlamm und Abwasserschlamm-Gemische sowie die Verfahren ihrer Erzeugung<br />

und Verwertung, müssen die in den Anlagen 1 bis 3 beschriebenen Bestimmungen erfüllen.<br />

Bei der Verwertung der Erzeugnisse sind die Grundsätze der „guten fachlichen Praxis“ in Verbindung<br />

mit den Vorgaben nach Abschnitt 1.2.7 einzuhalten.<br />

97


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

3 Prüfbestimmungen<br />

Die Gütesicherung besteht aus dem Anerkennungsverfahren und dem Überwachungsverfahren.<br />

Das Anerkennungsverfahren wird durchgeführt, um das Recht zur Führung des Gütezeichens<br />

zu erlangen. Das Überwachungsverfahren wird durchgeführt, um die Einhaltung der Güteanforderungen<br />

regelmäßig zu kontrollieren.<br />

Die Gütesicherung umfasst für den Gütezeichenbenutzer Pflichten der Eigenüberwachung und<br />

Pflichten der Fremdüberwachung.<br />

3.1 Anerkennungsverfahren (Erstprüfung)<br />

Der Antrag auf Aufnahme der Gütesicherung und Verleihung des Gütezeichens ist vom Antragsteller<br />

zusammen mit dem Verpflichtungsschein (Muster 1 zu den Durchführungsbestimmungen)<br />

vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben an die Geschäftsstelle der<br />

Bundesgütegemeinschaft zu richten.<br />

Das Anerkennungsverfahren umfasst<br />

a) eine Begutachtung (Erstprüfung) der Produktionsanlage bzw. des Verwertungsbetriebes<br />

durch die Bundesgütegemeinschaft oder einer von ihr beauftragten oder anerkannten<br />

Stelle, sowie<br />

b) Untersuchungen der abgabefertigen Erzeugnisse gemäß Anlage 2 in Verbindung mit<br />

Abschnitt 1.2.5.<br />

Werden im Rahmen durchgeführter Prüfungen Mängel in der Gütesicherung festgestellt, bestimmt<br />

der Güteausschuss Maßnahmen und Fristen, in welchen die Erstprüfung abzuschließen<br />

ist.<br />

Inhalt, Umfang und Zeitpunkt dabei vorzusehender Wiederholungsprüfungen und ggf. weitere<br />

Auflagen werden vom Güteausschuss festgelegt. Sollte die Prüfung nach Frist-ende negativ<br />

ausgehen, wird das Anerkennungsverfahren vom Güteausschuss als nicht erfolgreich beendet.<br />

3.2 Überwachungsverfahren<br />

Das Überwachungsverfahren beginnt im Anschluss an das Anerkennungsverfahren.<br />

Das Überwachungsverfahren umfasst<br />

a) Wiederholungsbegutachtungen der Produktionsanlage und des Verwertungsbetriebes<br />

durch die Bundesgütegemeinschaft oder einer von ihr beauftragten oder anerkannten<br />

Stelle, sowie<br />

b) regelmäßige Untersuchungen der abgabefertigen Erzeugnisse gemäß Anlage 2 in Verbindung<br />

mit Abschnitt 1.2.5.<br />

98


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

Werden im Rahmen durchgeführter Prüfungen Mängel in der Gütesicherung festgestellt, bestimmt<br />

der Güteausschuss Ahndungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Mängel zu beheben. Werden<br />

beanstandete Mängel innerhalb einer festgesetzten Frist nicht behoben, wird das Recht<br />

zur Führung des Gütezeichens vom Güteausschuss entzogen.<br />

3.3 Eigenüberwachung<br />

Durch die Eigenüberwachung stellt der Gütezeichenbenutzer in Eigenverantwortung sicher,<br />

dass die gütegesicherten Erzeugnisse und ihre Verwertung den Güte- und Prüfbestimmungen<br />

entsprechen.<br />

Die Eigenüberwachung hat den Zweck, Fehlerquellen in der Produktion oder dem weiteren<br />

Verwertungsweg frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.<br />

Die Eigenüberwachung beinhaltet insbesondere<br />

a) geeignete und prüffähige Maßnahmen, die sicherstellen, dass ausschließlich zulässige<br />

Ausgangs- und Zuschlagstoffe verwendet werden und dass ein System zur Minderung<br />

unerwünschter Stoffe eingerichtet ist,<br />

b) Nachweise der Einhaltung der Anforderungen an die Erzeugung, Überprüfung der<br />

abgegebenen Erzeugnisse gemäß den Anforderungen dieser Güte- und Prüfbestimmungen<br />

sowie die Sicherstellung ihrer Rückverfolgbarkeit,<br />

c) die Dokumentation landwirtschaftlicher Nutzflächen, auf denen Erzeugnisse nach<br />

Abschnitt 2.1 aufgebracht werden sowie der Bewirtschafter der jeweiligen Fläche,<br />

deren Größe in Hektar, die Menge der aufgebrachten Erzeugnisse und die jeweils<br />

zugehörige Düngebedarfsrechnung.<br />

Die Gütezeichenbenutzer sind verpflichtet, in der Produktions- und Verwertungskette Kontrollpunkte<br />

zu bestimmen und Lenkungsmaßnahmen vorzusehen, die geeignet sind, Fehlsteuerungen<br />

zu vermeiden.<br />

Über die Ergebnisse der Eigenüberwachung haben der Erzeuger und der Gütezeichenbenutzer<br />

gegenüber dem Güteausschuss uneingeschränkte Nachweis- und Auskunftspflicht.<br />

Eigenprüfungen dürfen die Fremduntersuchungen nach Abschnitt 3.4 nicht ersetzen.<br />

Auf die mitgeltenden Unterlagen nach Abschnitt 1.2 wird verwiesen.<br />

3.4 Fremdüberwachung<br />

Die Fremdüberwachung wird durch folgende Stellen durchgeführt:<br />

a) von der Bundesgütegemeinschaft benannte Prüfbeauftragte,<br />

b) von der Bundesgütegemeinschaft benannte Probenehmer und Prüflabore. Die Probenehmer<br />

können dabei auch Einsicht in Aufzeichnungen von Maßnahmen der Eigenüberwachung<br />

gemäß Abschnitt 3.3 nehmen.<br />

99


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

Art, Umfang und Häufigkeit der im Rahmen der Fremdüberwachung (Anerkennungsverfahren,<br />

Überwachungsverfahren) durchzuführenden Begutachtungen und Untersuchungen richten<br />

sich nach den Anlagen 1 bis 3 in Verbindung mit Abschnitt 1.2.5.<br />

Festgestellte Mängel müssen unverzüglich abgestellt werden. Wiederholte Verstöße werden<br />

von der Bundesgütegemeinschaft gemäß Abschnitt 5 der Durchführungsbestimmungen geahndet.<br />

Der Güteausschuss oder von ihm Beauftragte können im Rahmen der Fremdüberwachung<br />

auch Ergebnisse der Eigenüberwachung nach Abschnitt 3.3 prüfen und zur Bewertung heranziehen.<br />

Der Güteausschuss kann Begutachtungen, die im Rahmen anderer Qualitätssicherungssysteme<br />

(Zertifizierungen) erbracht werden und den Anforderungen dieser Güte- und Prüfbestimmungen<br />

entsprechen, anerkennen.<br />

3.5 Auswertungs- und Berichtswesen<br />

Die mit der Fremdüberwachung beauftragten Prüflabore und Prüfbeauftragte haben die Untersuchungsergebnisse<br />

der nach Abschnitt 3.4 durchzuführenden Prüfungen der Bundesgütegemeinschaft<br />

zuzusenden. Soweit erforderlich, hat die Bundesgütegemeinschaft zusätzliche<br />

Aufzeichnungen und Ergebnisse der Eigenüberwachung nach Abschnitt 3.3 anzufordern.<br />

Die Bundesgütegemeinschaft stellt für jede Abwasserschlamm-Untersuchung ein Prüfzeugnis<br />

aus, das neben dem Probenahmeprotokoll und den Untersuchungsergebnissen auch Angaben<br />

zur Übereinstimmung mit geltenden Rechtsbestimmungen und Regelwerken enthält, die<br />

zutreffende düngemittelrechtliche Kennzeichnung, die bestimmungsgemäßen Anwendungszwecke,<br />

ggf. Anwendungsbeschränkungen, sowie detaillierte Angaben zur Bemessung von<br />

Aufwandmengen nach guter fachlicher Praxis.<br />

Das Prüfzeugnis wird nach Eingang der Untersuchungsergebnisse von der Bundesgütegemeinschaft<br />

umgehend zugestellt.<br />

Der Güteausschuss ist verantwortlich für die Auswertung der Ergebnisse der Fremdüberwachung<br />

und das Berichtswesen. Er prüft die Ergebnisse und entscheidet im Falle von Säumnissen<br />

oder Mängeln über Ahndungsmaßnahmen.<br />

100


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

4 Untersuchungen und Begutachtungen<br />

Zur Durchführung der Fremdüberwachung benennt die Bundesgütegemeinschaft neutrale<br />

Probenehmer, Prüflabore und Prüfbeauftragte.<br />

Probenehmer, Prüflabore und Prüfbeauftragte haben sich gegenüber der Bundesgütegemeinschaft<br />

in geeigneter Weise zu qualifizieren. Art, Umfang und Häufigkeit der Qualifikationen<br />

werden vom Güteausschuss bestimmt.<br />

Die Anforderungen sind von den Probenehmern, Prüflaboren und Prüfbeauftragten in entsprechenden<br />

Verpflichtungserklärungen zu bestätigen. Verstöße gegen die Verpflichtungen führen<br />

zum Ausschluss aus der Liste benannter Probenehmer, Prüflabore und Prüfbeauftragter nach<br />

Abschnitt 1.2.2.<br />

Methoden zur Durchführung von Probenahmen und Untersuchungen werden vom Güteausschuss<br />

bestimmt und sind nach Abschnitt 1.2.1 durchzuführen.<br />

Art, Umfang und Häufigkeit von Begutachtungen und Untersuchungen richten sich nach Abschnitt<br />

1.2.5 in Verbindung mit den Anlagen 1 bis 3.<br />

5 Transparenz<br />

Die dem Anerkennungsverfahren oder Überwachungsverfahren unterliegenden Gütezeichenbenutzer<br />

werden in einem öffentlich zugänglichen Bereich des Internetauftritts der Bundesgütegemeinschaft<br />

unter Angabe von Name, Sitz und Kenn-Nummer, dem Zusammenwirken von<br />

Erzeugern und Verwertern, sowie der gütegesicherten Erzeugnisse veröffentlicht. Dabei wird<br />

das Recht zur Führung des Gütezeichens ausgewiesen und bei Änderungen unverzüglich aktualisiert.<br />

Darüber hinaus veröffentlicht die Bundesgütegemeinschaft zusammenfassende Angaben<br />

über Art und Menge der gütegesicherten Erzeugnisse sowie festgestellte Mittelwerte und<br />

Schwankungsbereiche der Qualitätsmerkmale nach diesen Güte- und Prüfbestimmungen. Die<br />

Angaben werden jährlich aktualisiert.<br />

Die Listen der im Rahmen der Gütesicherung anerkannten und eingesetzten Probenehmer,<br />

Prüflabore und Prüfbeauftragten werden veröffentlicht.<br />

Zuständige Behörden erhalten für die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Gütezeichenbenutzer<br />

Zugang zu einem geschützten Bereich des Internetauftritts der Bundesgütegemeinschaft.<br />

In diesem Bereich können sie unter Wahrung der Grundsätze des Vertrauensschutzes<br />

Daten der jeweiligen Anerkennungs- und Überwachungsverfahren einsehen.<br />

Im Rahmen der Gütesicherung ist sichergestellt, dass aufgebrachte Erzeugnisse lückenlos bis<br />

zur Produktionsanlage zurückverfolgt werden können.<br />

101


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

6 Prüfkosten<br />

Die entstehenden Prüf- und Überwachungskosten trägt der Gütezeichenbenutzer.<br />

7 Kennzeichnung<br />

Erzeugnisse und Leistungen nach Abschnitt 2.1, die diesen Güte- und Prüfbestimmungen entsprechen,<br />

werden mit dem nachfolgend abgebildeten Gütezeichen ausgewiesen:<br />

Zusammen mit der Abgabe ist dem Abnehmer bei jeder Abgabe das zutreffende Prüfzeugnis<br />

der Gütesicherung mit dem Gütezeichen auszuhändigen. Im Zusammenhang mit dem Gütezeichen<br />

ist die Kenn-Nummer des Erzeugers auszuweisen.<br />

Für die Anwendung des Gütezeichens gelten ausschließlich die Durchführungsbestimmungen<br />

für die Verleihung und Führung des Gütezeichens AS-Düngung der Bundesgütegemeinschaft<br />

Kompost e.V.<br />

8 Änderungen<br />

Änderungen der Güte- und Prüfbestimmungen, auch redaktioneller Art, bedürfen zu ihrer<br />

Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RAL. Sie werden durch Mitteilung<br />

des Vorstandes an die Gütezeichennutzer nach einer angemessenen Übergangsfrist in Kraft<br />

gesetzt.<br />

102


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

Anlage 1: Anforderungen an die Ausgangsstoffe und die Erzeugung<br />

Anforderungen<br />

Bewertung<br />

Zulässige Ausgangsstoffe,<br />

Zuschlagstoffe und<br />

Mischkomponenten<br />

Betriebliche Anforderungen<br />

Prüfliste gem. Abschnitt 1.2.3: Erfassung und Bewertung der für die Abwasserbehandlung<br />

auf der Kläranlage eingesetzten Ausgangsstoffe, Betriebs- und<br />

Hilfsstoffe; Angaben zu den eingesetzten Fällungs- und Flockungsmitteln.<br />

Begutachtung durch einen Prüfbeauftragten (Prüfprotokoll)<br />

Prüfliste gem. Abschnitt 1.2.4: Erfassung und Bewertung der Indirekteinleiter<br />

im Einzugsbereich der Kläranlage. Etablierung eines Kontroll- und Abweismechanismus<br />

für Direktanlieferungen, die den Anforderungen an zulässige Ausgangsstoffe<br />

nicht entsprechen.<br />

Begutachtung durch einen Prüfbeauftragten (Prüfprotokoll)<br />

Anlage 2: Anforderungen an die Qualität und Deklaration der Erzeugnisse<br />

Prüfparameter Bewertung Einheit<br />

Organische Substanz wird deklariert (bewertet als Glühverlust) Gew.-% TM<br />

Nährstoffgehalte, gesamt<br />

Nährstoffgehalte, löslich<br />

- Stickstoff (N), gesamt, wird deklariert<br />

- Phosphat (P2O5), gesamt, wird deklariert<br />

- Kalium (K2O), gesamt, wird deklariert<br />

- Magnesiumoxid (MgO), gesamt, wird deklariert<br />

- Schwefel (S), gesamt, wird deklariert<br />

- Kupfer (Cu), gesamt, wird deklariert<br />

- Zink (Zn), gesamt, wird deklariert<br />

- Stickstoff (N), löslich, wird deklariert<br />

- Phosphat (P2O5), löslich, wird deklariert<br />

Gew.-% TM<br />

% FM<br />

Basisch wirksame Stoffe (CaO) wird deklariert Gew.-% TM<br />

Nutzwert-Index<br />

Mehr als 50 % über den aus den Rechtsbestimmungen ableitbaren<br />

Mindestwerten. Der Nutzwert-Index ist ein auf die<br />

hauptsächliche Wirkung des Produktes bezogenes Maß für<br />

den Nutzen gemäß Kapitel VII D des Methodenbuches (in<br />

Überarbeitung).<br />

--<br />

pH-Wert wird deklariert --<br />

Rohdichte wird deklariert t/m³<br />

103


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

Prüfparameter Bewertung Einheit<br />

Trockenmasse wird deklariert % FM<br />

Geruch arttypisch Skala<br />

Fremdstoffe<br />

> 2mm Durchmesser<br />

Hygiene<br />

Schwermetalle<br />

Organische Schadstoffe<br />

maximal 0,5 Gew.-% TM<br />

(für zulässige Mischkomponenten nach Abschnitt 1.2.3)<br />

In Übereinstimmung mit den düngemittelrechtlichen und den<br />

abfallrechtlichen Bestimmungen. Ausnahmeregelungen der<br />

Rechtsbestimmungen sind bis 31.12.2013 zulässig. Monitoring<br />

auf den Gehalt an Salmonellen (quantitative Bestimmung).<br />

In Übereinstimmung mit den düngemittelrechtlichen und den<br />

abfallrechtlichen Bestimmungen. Maximalgehalte: Blei 120,<br />

Cadmium 2,5, Chrom 100, Nickel 60, Quecksilber 1,6 mg/kg<br />

TM (gelten bis zum Inkrafttreten der Novelle der Düngemittelverordnung<br />

und der Klärschlammverordnung).<br />

In Übereinstimmung mit den düngemittelrechtlichen und den<br />

abfallrechtlichen Bestimmungen.<br />

Maximalgehalte: Polychlorierte Biphenyle (PCB, jeweils für die<br />

Kongenere Nr. 28, 52, 101, 138, 153, 180) 0,1 mg/kg TM, Polychlorierte<br />

Dibenzodioxine/Dibenzofurane (PCDD/PCDF) 30<br />

ng/kg TCDD-Toxizitätsäquivalente, AOX 400 mg/kg TM (Übergangsbestimmung<br />

bis zum Inkrafttreten der Novelle der Düngemittelverordnung<br />

und der Klärschlammverordnung, Vorrang<br />

haben die jeweils anwendbaren Rechtsbestimmungen).<br />

Im Rahmen der Gütesicherung werden in einem Monitoring<br />

freiwillige Untersuchungen auf potentielle Schadstoffe (insbesondere<br />

organische Schadstoffe) durchgeführt, die über die<br />

Untersuchungspflichten der geltenden Rechtsbestimmungen<br />

hinausgehen. Art und Umfang des Monitoring bestimmt der<br />

Güteausschuss. Die Ergebnisse werden veröffentlicht.<br />

Gew.-% TM<br />

mg/kg TM<br />

--<br />

Vorsorge-Index<br />

Warendeklaration,<br />

Prüfzeugnis<br />

Weniger als 50 % der aus den Rechtsbestimmungen ableitbaren<br />

Höchstwerte. Der Vorsorge-Index ist ein auf Nutzeneinheiten<br />

des Produktes bezogener Vorsorgewert gemäß Kapitel VII<br />

D des Methodenbuches (in Überarbeitung).<br />

Verpflichtende Warendeklaration und Prüfzeugnis nach Abschnitt<br />

1.2.6.<br />

--<br />

104


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

Anlage 3: Anforderungen an die landwirtschaftliche Verwertung<br />

Anforderungen<br />

Zwischenlager<br />

Düngebedarfsrechnung<br />

Aufbringung<br />

Verwertungsregister<br />

Dokumentation<br />

beim Verwerter<br />

Bewertung<br />

Genehmigung bestehender Zwischenlager<br />

Gemäß Düngeverordnung sowie unter Berücksichtigung von Durchführungsempfehlungen<br />

der Länder für jede durchzuführende Aufbringung.<br />

Ausbringtechnik und Einbringung erfolgen in Verbindung mit den Vorgaben<br />

nach Abschnitt 1.2.7 nach Art und Zeitpunkt gemäß der guten fachlichen<br />

Praxis sowie dem Ziel der Vermeidung unerwünschter Emissionen.<br />

Anzeige der Aufbringung mit Angaben zu:<br />

Lieferschein-Nr., Flächenbezeichnung, Größe der Fläche, Datum der Aufbringung,<br />

aufgebrachte Menge in t FM und t TM.<br />

- Erforderliche Transportgenehmigungen<br />

- Register von Flächen, für die eine Aufbringung vorgesehen<br />

(Angabe von Bewirtschafter, Flächenbezeichnung, Vor- und Nachfrucht,<br />

Fruchtfolge)<br />

- Nachweise zur Rückverfolgbarkeit der Erzeugnisse<br />

(Transportscheine mit Lieferdatum, Angabe der Lagerstätten)<br />

- schlagspezifische Düngebedarfsrechnung<br />

- Nachweis der Aufbringung<br />

(Zeitpunkt, Menge je Schlag, Aufbringungstechnik)<br />

Prüfung durch einen Prüfbeauftragten.<br />

105


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

9.2 Durchführungsbestimmungen für die Verleihung und Führung des<br />

Gütezeichens <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong><br />

1 Gütegrundlage<br />

Die Gütegrundlage für das Gütezeichen besteht aus den Güte- und Prüfbestimmungen für AS-<br />

Düngung. Sie wird in Anpassung an den technischen Fortschritt ergänzt und weiterentwickelt.<br />

2 Verleihung<br />

2.1 Die Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. verleiht auf Antrag das Recht, das Gütezeichen<br />

AS-Düngung zu führen.<br />

2.2 Der Antrag ist schriftlich an die Geschäftsstelle der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.<br />

V. zu richten. Dem Antrag ist eine rechtsverbindlich unterzeichnete Verpflichtungserklärung<br />

beizufügen.<br />

2.3 Der Antrag wird vom Bundesgüteausschuss geprüft. Der Bundesgüteausschuss prüft die<br />

Erzeugnisse und Leistungen gemäß den Güte- und Prüfbestimmungen. Er kann den Betrieb<br />

des Antragstellers besichtigen, die Verwertung von Abwasserschlämmen kontrollieren und<br />

die in den Güte- und Prüfbestimmungen erwähnten Unterlagen anfordern und einsehen. Über<br />

das Prüfergebnis stellt er ein Zeugnis aus, das er dem Antragsteller zustellt. Der Bundesgüteausschuss<br />

kann Sachverständige oder benannte Prüfstellen mit diesen Aufgaben betrauen.<br />

Der mit der Prüfung Beauftragte hat sich vor Beginn seiner Prüfaufgaben zu legitimieren.<br />

Die Prüfkosten trägt der Antragsteller.<br />

2.4 Fällt die Prüfung positiv aus, verleiht die Bundesgütegemeinschaft dem Antragsteller auf<br />

Vorschlag des Bundesgüteausschusses das Gütezeichen. Die Verleihung wird beurkundet.<br />

Fällt die Prüfung negativ aus, stellt der Bundesgüteausschuss den Antrag zurück. Er muss die<br />

Zurückstellung schriftlich begründen und Hinweise geben, wie die Erstprüfung positiv abgeschlossen<br />

werden kann.<br />

3 Benutzung<br />

3.1 Gütezeichenbenutzer sind verpflichtet, das Gütezeichen im Rahmen der Gütesicherung<br />

anzuwenden.<br />

3.2 Gütezeichenbenutzer dürfen das Gütezeichen nur für die Verwertung von Abwasserschlämmen<br />

nach diesen Güte- und Prüfbestimmungen verwenden.<br />

3.3 Die Bundesgütegemeinschaft ist allein berechtigt, Kennzeichnungsmittel des Gütezeichens<br />

(Metallprägung, Prägestempel, Druckstock, Plomben, Siegelmarken, Gummistempel u.<br />

ä.) herstellen zu lassen und an die Gütezeichenbenutzer auszugeben oder ausgeben zu lassen<br />

und die Verwendungsart näher festzulegen.<br />

106


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

3.4 Der Vorstand der Bundesgütegemeinschaft kann für den Gebrauch des Gütezeichens in<br />

der Werbung und in der Gemeinschaftswerbung besondere Vorschriften erlassen, um die Lauterkeit<br />

des Wettbewerbs zu wahren und um Gütezeichenmissbrauch zu verhüten. Die Einzelwerbung<br />

darf dadurch nicht behindert werden. Für sie gilt die gleiche Maxime der Lauterkeit<br />

des Wettbewerbs.<br />

3.5 Ist das Gütezeichenbenutzungsrecht rechtskräftig entzogen worden, sind die Verleihungsurkunde<br />

und alle Kennzeichnungsmittel des Gütezeichens sowie etwaige Bescheinigungen<br />

der Gütesicherung sofort nach Entzug zurückzugeben. Ein Anspruch auf Rückerstattung<br />

besteht nicht. Das gleiche gilt, wenn das Recht, das Gütezeichen zu benutzen, auf andere<br />

Weise erloschen ist.<br />

3.6 Hierüber hat die Bundesgütegemeinschaft den Gütezeichenbenutzer in Kenntnis zu setzen.<br />

4 Überwachung<br />

4.1 Die Mitglieder der Bundesgütegemeinschaft sind berechtigt und verpflichtet, die Benutzung<br />

des Gütezeichens und die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen zu überwachen.<br />

Die Kontinuität der Überwachung ist der Bundesgütegemeinschaft nachzuweisen. Bekannt<br />

gewordene Verstöße sind unverzüglich der Bundesgütegemeinschaft mitzuteilen. Die Bundesgütegemeinschaft<br />

weist ihrerseits die Kontinuität der Überwachung RAL nach.<br />

4.2 Jeder Gütezeichenbenutzer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Güte- und Prüfbestimmungen<br />

eingehalten werden. Ihm wird die fortlaufende Qualitätskontrolle zur Pflicht gemacht.<br />

Er hat die betrieblichen Eigenprüfungen sorgfältig aufzuzeichnen. Der Bundesgüteausschuss<br />

oder dessen Beauftragte können jederzeit die Aufzeichnungen einsehen. Der Gütezeichenbenutzer<br />

unterwirft die Verwertung von Abwasserschlämmen den Überwachungsprüfungen<br />

durch den Bundesgüteausschuss oder dessen Beauftragte. Er trägt die Prüfkosten.<br />

4.3 Die Prüfer können jederzeit im Betrieb des Gütezeichenbenutzers Proben gütegesicherter<br />

Abwasserschlämme anfordern oder entnehmen. Sie können die Proben auch im Handel oder<br />

beim Abnehmer entnehmen. Angeforderte Proben und Aufzeichnungen auf Basis dieser Güteund<br />

Prüfbestimmungen sind unverzüglich zu überlassen. Prüfer können den Betrieb während<br />

der Betriebsstunden jederzeit besichtigen/betreten.<br />

4.4 Fällt die Prüfung negativ aus oder wird eine Lieferung oder Leistung beanstandet, veranlasst<br />

der Bundesgüteausschuss geeignete Ahndungsmaßnahmen gemäß Abschnitt 5. Er kann<br />

die Prüfung wiederholen lassen. Der Gütezeichenbenutzer kann ebenfalls eine Wiederholungsprüfung<br />

verlangen. Die Prüfkosten trägt der Gütezeichenbenutzer.<br />

4.5 Über jedes Prüfergebnis ist ein Zeugnis auszustellen. Die Bundesgütegemeinschaft und<br />

der Gütezeichenbenutzer erhalten davon je eine Ausfertigung.<br />

4.6 Der Bundesgüteausschuss ist berechtigt, zur Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Eigenund<br />

der Fremdüberwachung unangemeldete Prüfungen (Stichproben) durchzuführen. Fällt die<br />

Prüfung negativ aus, so dass es zu einer Ahndungsmaßnahme durch den Bundesgüteausschuss<br />

kommt, trägt der Gütezeichenbenutzer die Prüfkosten. Fällt die Prüfung positiv aus,<br />

werden die Prüfkosten von der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. getragen.<br />

107


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

4.7 Werden Lieferungen beanstandet, trägt bei unberechtigten Beanstandungen der Beanstandende<br />

die Prüfkosten. Werden sie zu Recht beanstandet, trägt sie der betroffene Gütezeichenbenutzer.<br />

5 Ahndung von Verstößen<br />

5.1 Werden Säumnisse oder Mängel in der Gütesicherung festgestellt, können durch die Bundesgütegemeinschaft<br />

nach Beschluss des Bundesgüteausschusses folgende Ahndungsmaßnahmen<br />

getroffen werden:<br />

- zusätzliche Auflagen im Rahmen der Eigenüberwachung; die Kosten dafür trägt der betroffene<br />

Gütezeichenbenutzer,<br />

- zusätzliche Auflagen im Rahmen der Fremdüberwachung; die Kosten dafür trägt der betroffene<br />

Gütezeichenbenutzer,<br />

- Ermahnung mit Hinweis auf die Möglichkeit der Aussetzung des Rechts zur Führung des<br />

RAL-Gütezeichens (Verwarnung),<br />

- Vertragsstrafe bis zu einer Höhe von € 5.000,-- für jeden Einzelfall, diese ist binnen 14 Tagen,<br />

nach dem der Bescheid rechtskräftig geworden ist, an die Bundesgütegemeinschaft<br />

Kompost e.V. zu zahlen,<br />

- befristeter oder dauerhafter Gütezeichenentzug.<br />

Die vorgenannten Maßnahmen können miteinander verbunden werden.<br />

Das Gütezeichen wird auf Beschluss des Bundesgüteausschusses entzogen,<br />

c) bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Satzungswerk,<br />

d) wenn nach vorausgegangener Verwarnung bzw. Verwarnungen erneut Säumnisse oder<br />

Mängel festgestellt werden, die zu einer Ermahnung oder einer Verwarnung führen.<br />

5.2 Vor allen Maßnahmen ist der Betroffene zu hören.<br />

5.3 Die Ahndungsmaßnahmen werden mit ihrer Rechtskraft wirksam.<br />

5.4 In dringenden Fällen kann der Vorsitzende der Bundesgütegemeinschaft oder der Obmann<br />

des Bundesgüteausschusses das Gütezeichen mit sofortiger Wirkung vorläufig entziehen.<br />

6 Beschwerde<br />

Gütezeichenbenutzer können gegen Ahndungsbescheide gemäß Abschnitt 5.1 binnen 4 Wochen<br />

nachdem sie zugestellt sind, bei der Bundesgütegemeinschaft Beschwerde einlegen.<br />

Beschwerden haben hinsichtlich der Ahndungsmaßnahmen keine aufschiebende Wirkung.<br />

7 Wiederverleihung<br />

Gütezeichenbenutzer, denen das Gütezeichen entzogen worden ist, können es frühestens<br />

nach 3 Monaten wieder beantragen. Das Verfahren bestimmt sich gemäß Abschnitt 2. Der<br />

Vorstand kann in diesem Fall zusätzliche Bedingungen auferlegen.<br />

108


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

8 Änderungen<br />

Diese Durchführungsbestimmungen nebst Anlagen (Verpflichtungserklärung, Verleihungsurkunde)<br />

sind von RAL anerkannt. Änderungen, auch redaktioneller Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />

der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RAL.<br />

109


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

10 Informationsmaterialien<br />

Als Informationsmaterialien stehen zur Verfügung<br />

- Informations-Faltblatt RAL-Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong><br />

- Liste der Gütezeichenbenutzer<br />

- Kosten der Gütesicherung<br />

110


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

10.1 Informations-Faltblatt RAL-Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong><br />

Das Faltblatt kann über die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK) sowie über den Verband<br />

zur Qualitätssicherung von Düngung und Substraten (VQSD) bezogen, oder über die Internetseite<br />

der Gütesicherung AS-Düngung unter<br />

www.as-duengung.de<br />

eingesehen und ausgedruckt werden-<br />

111


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

10.2 Liste der Gütezeichenbenutzer und der Kläranlagen<br />

Die Liste der Gütezeichenbenutzer, denen das Recht zur Führung des RAL-Gütezeichens "AS-<br />

Düngung" von der Bundesgütegemeinschaft verliehen worden ist, ist in der jeweils aktuellen<br />

Fassung veröffentlicht unter<br />

www.as-düngung.de/gütezeichenbenutzer<br />

Veröffentlicht werden<br />

- die Gütezeichenbenutzer in alphabetischer Reihenfolge sowie<br />

- die Kläranlagen (in alphabetischer Reihenfolge), deren Klärschlämme der gütegesicherten<br />

Verwertung zugeführt werden.<br />

Eine Zuordnung von Kläranlagen zu ggf. beauftragten Gütezeichenbenutzern (Verwertern) erfolgt<br />

aus Gründen des Datenschutzes nicht.<br />

112


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

10.3 Kosten der Gütesicherung<br />

Die Kosten der Gütesicherung setzen sich wie folgt zusammen:<br />

• Mitgliederbeitrag in der Gütegemeinschaft VQSD nach Maßgabe der aktuellen Beitragsordnung<br />

(siehe nachfolgende Tabelle mit Beispielen).<br />

• Erstbegutachtung und Folgebegutachtungen. Diese Kosten orientieren sich am Aufwand<br />

des Prüfbeauftragten (Auditor).<br />

• Regelmäßige Untersuchungen der Abwasserschlämme. Untersuchungen gemäß Klärschlammverordnung<br />

(AbfKlärV) werden den Kosten der Gütesicherung nicht zugerechnet.<br />

Zugerechnet werden die über die nach AbfKlärV hinausgehenden Untersuchungen<br />

der Gütesicherung (siehe <strong>QM</strong>H 7.2).<br />

• Umlage für ein freiwilliges Monitoring über das Vorkommen von Spurenstoffen nach<br />

<strong>QM</strong>H 7.3 . Diese Kosten fallen erst mit dem Inkrafttreten der Novelle der Klärschlammverordnung<br />

an und werden nach Maßgabe der beteiligten Kläranlagen sowie der<br />

Menge der Abwasserschlämme auf die Zeichenbenutzer umgelegt.<br />

Die Gesamtkosten sind je nach Bedingungen im Einzelfall zu berechnen. In der nachfolgenden<br />

Tabelle sind Beispiele aufgezeigt.<br />

113


Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />

<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />

6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />

Tabelle: Kostenschätzung der RAL-Gütesicherung "AS-Düngung" in €/a<br />

Jahresmenge<br />

in t TS<br />

VQSD<br />

Mitgliedsbeitrag<br />

1)<br />

Kosten der<br />

Begutachtung<br />

2)<br />

Zusatzkosten<br />

Analytik<br />

3)<br />

Ges.-Kosten<br />

in €/t TS<br />

4)<br />

Ges.-Kosten<br />

in €/m³<br />

Abwasser<br />

4)<br />

200 1.400 500 100 10 0,28<br />

500 1.700 500 100 4,60 0,13<br />

1.000 2.200 500 200 2,90 0,08<br />

2.500 3.700 500 200 1,76 0,05<br />

4.000 5.200 500 200 1,48 0,04<br />

10.000 11.200 800 200 1,22 0,03<br />

20.000 22.400 800 200 1,17 0,03<br />

1) Der Mitgliedsbeitrag setzt sich gemäß der Beitragsordnung des VQSD aus einem Grundbeitrag (gestaffelt nach der verwerteten<br />

Menge an Klärschlamm) und einem variablen Beitrag in Höhe von 1 €/t verwerteter Klärschlamm-Trockenmasse zusammen.<br />

2) Diese Kosten richten sich nach dem Aufwand für die Auditierung und sind hier geschätzt.<br />

3) Zusatzkosten für die Klärschlammanalytik betreffen gegenüber den obligatorischen Schlammuntersuchungen gemäß der Klärschlammverordnung<br />

die im Anerkennungsverfahren der Gütesicherung erforderlichen ein bis drei zusätzlichen Untersuchungen.<br />

Die Kosten dieser zusätzlichen Untersuchungen betragen ca. 500 €/Untersuchung und sind in der Tabelle aufgrund ihrer Einmaligkeit<br />

unberücksichtigt. In der Tabelle berücksichtigt sind die dauerhaften Zusatzkosten im Überwachungsverfahren der Gütesicherung,<br />

die sich gegenüber der Klärschlammverordnung aus einem größeren Untersuchungsumfang ergeben, der in der Gütesicherung<br />

verlangt wird. Diese Zusatzkosten werden mit ca. 100 €/Untersuchung veranschlagt.<br />

4) Die Gesamtkosten umfassen alle mit der Gütesicherung verbundenen Leistungen und Kosten, insbesondere<br />

• Begutachtung (Auditierung) von Erzeugern (Kläranlagen) und der Ausgangsstoffe<br />

• Untersuchungen des Abwasserschlamms/Klärschlamms (Endprodukt) inkl. Erstellung von Prüfzeugnissen der Gütesicherung<br />

• Begutachtung von Verwertern, insbesondere der Prozesskette der Verwertung<br />

Darüber hinaus sind die über die Gütesicherung hinausgehenden Leistungen der Verbandsarbeit des VQSD inbegriffen, die<br />

der Absicherung der Rahmenbedingungen der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung, der Öffentlichkeitsarbeit und<br />

der Mitgliederbetreuung dienen.<br />

114

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!