QM-Handbuch „AS-Düngung“ (V2) - Telegate
QM-Handbuch „AS-Düngung“ (V2) - Telegate
QM-Handbuch „AS-Düngung“ (V2) - Telegate
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<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
<strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> (<strong>V2</strong>)<br />
Qualitätsmanagement-<strong>Handbuch</strong> (<strong>QM</strong>H)<br />
RAL-Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong><br />
RAL-GZ 247<br />
Bundesgütegemeinschaft<br />
Kompost e.V.<br />
Von-der-Wettern-Straße 25<br />
D-51149 Köln<br />
www.kompost.de<br />
info@kompost.de
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
Impressum<br />
Herausgeber<br />
Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.<br />
Bereich Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong><br />
Von-der-Wettern-Straße 25<br />
51149 Köln<br />
Telefon: 02203-35837-0<br />
Fax: 02203-35837-12<br />
Email:<br />
Website:<br />
info@kompost.de<br />
www.kompost.de<br />
Erarbeitet von<br />
Bundesgüteausschuss der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK)<br />
Gütesicherung des Verbandes zur Qualitätssicherung von Düngung und Substraten e.V. (VQSD)<br />
Redaktion<br />
Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.<br />
Fassung Juni 2011, Version 2 (<strong>V2</strong>)<br />
2
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
Inhaltsangabe<br />
Begriffe ..............................................................................................................................5<br />
1 Zweck des <strong>Handbuch</strong>es ................................................................................................6<br />
2 Anwendungsbereich.....................................................................................................7<br />
3 Aufbau und Organisation der Gütesicherung..................................................................8<br />
3.1 Gütesicherung RAL-GZ 247...................................................................................9<br />
3.2 Personal und Verantwortlichkeit.........................................................................10<br />
3.3 Bundesgüteausschuss.......................................................................................11<br />
3.4 Prüflabore und Probenehmer .............................................................................13<br />
3.4.1 Verpflichtungserklärung Prüflabor.........................................................14<br />
3.4.2 Liste anerkannter Prüflabore .................................................................15<br />
3.4.3 Prüfmethoden ......................................................................................16<br />
3.5 Prüfbeauftragte .................................................................................................17<br />
3.5.1 Verpflichtungserklärung Prüfbeauftragter ..............................................18<br />
3.5.2 Liste anerkannter Prüfbeauftragter ........................................................19<br />
3.6 Zentrale Auswertungsstelle (ZAS) .......................................................................20<br />
3.6.1 ZAS-Labor Software ..............................................................................21<br />
4 Ablauf der Gütesicherung ...........................................................................................22<br />
4.1 Ablauf der Gütesicherung (Antragsteller Erzeuger)..............................................23<br />
4.2 Ablauf der Gütesicherung (Antragsteller Verwerter) ............................................26<br />
4.3 Beauftragte für Gütesicherung (GS-Beauftragte)..................................................30<br />
4.3.1 GS-Beauftragter Kläranlage...................................................................30<br />
4.3.2 GS-Beauftragter Verwertung..................................................................30<br />
4.4 Kernleistungen der Verwertung und Unterbeauftragungen ...................................31<br />
4.5 Recht zur Führung des Gütezeichens ..................................................................32<br />
5 Dokumente der Gütesicherung....................................................................................33<br />
5.1 Antrag auf Führung des RAL-Gütezeichens <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong>....................................34<br />
5.1.1 Antrag auf Führung des RAL-Gütezeichens (Muster)................................35<br />
5.1.2 Verpflichtungserklärung Antragsteller / Gütezeichenbenutzer ................36<br />
5.1.3 Selbsterklärung von Unterbeauftragten .................................................37<br />
5.2 Untersuchungsplan ...........................................................................................39<br />
5.3 Prüfzeugnis .......................................................................................................40<br />
3
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
5.4 Bescheinigung der kontinuierlichen Qualitätssicherung ......................................41<br />
5.5 Urkunden ..........................................................................................................42<br />
5.5.1 Verleihungsurkunde für den Gütezeichenbenutzer (Muster) ...................42<br />
5.5.2 Urkunde für den Kläranlagenbetreiber (Muster)......................................43<br />
5.6 Gütezeichen......................................................................................................44<br />
6 Begutachtungen.........................................................................................................45<br />
6.1 Begutachtung Erzeugung ...................................................................................46<br />
6.1.1 Prozessmodell Erzeugung .....................................................................46<br />
6.1.2 Prüfliste / Prüfbericht Erzeugung...........................................................47<br />
6.1.3 Indirekteinleiter ...................................................................................57<br />
6.1.4 Verzeichnis zulässiger Ausgangsstoffe ..................................................58<br />
6.2 Begutachtung Verwertung ..................................................................................59<br />
6.2.1 Prozessmodell Verwertung....................................................................59<br />
6.2.2 Prüfliste/Prüfbericht Verwertung ...........................................................60<br />
6.2.3 Düngebedarfsrechnung ........................................................................70<br />
6.2.4 Verwertungsregister .............................................................................71<br />
7 Untersuchungen.........................................................................................................72<br />
7.1 Häufigkeit von Abwasserschlamm-Untersuchungen ............................................73<br />
7.2 Umfang von Abwasserschlamm-Untersuchungen ................................................74<br />
7.3 Monitoring (Mikrostoff-Register)........................................................................77<br />
8 Stammdaten ..............................................................................................................78<br />
8.1 Stammdaten Kläranlage.....................................................................................79<br />
8.2 Stammdaten Verwertung....................................................................................86<br />
8.3 Stammdaten Bewirtschafter ...............................................................................92<br />
8.4 Stammdaten Flächen .........................................................................................93<br />
9 Grundlagen der Gütesicherung....................................................................................94<br />
9.1 Güte- und Prüfbestimmungen <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> ......................................................95<br />
9.2 Durchführungsbestimmungen für die Verleihung und Führung des Gütezeichens<br />
<strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong>..........................................................................................................106<br />
10 Informationsmaterialien ...........................................................................................110<br />
10.1 Informations-Faltblatt RAL-Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> ..................................111<br />
10.2 Liste der Gütezeichenbenutzer und der Kläranlagen ..........................................112<br />
10.3 Kosten der Gütesicherung ................................................................................113<br />
4
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
Begriffe<br />
Nachfolgende Tabelle gibt Erläuterungen zu ausgewählten Begriffen, die im Rahmen der Gütesicherung<br />
<strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> (RAL-GZ 247) verwendet werden.<br />
Begriff<br />
Erzeuger<br />
Verwerter<br />
Antragsteller,<br />
Gütezeichenbenutzer<br />
GS-Beauftragter<br />
Erzeugung<br />
GS-Beauftragter<br />
Verwertung<br />
Unterbeauftragte<br />
Prüflabore<br />
Prüfbeauftragte<br />
Bundesgütegemeinschaft<br />
Kompost e.V. (BGK)<br />
Träger der Qualitätssicherung<br />
(TQ)<br />
Bundesgüteausschuss<br />
(BGA)<br />
Beschreibung<br />
Betreiber der Kläranlage, Erzeuger des Abwasserschlamms.<br />
Vom Betreiber der Kläranlage beauftragter Dritter, der die<br />
landwirtschaftliche Verwertung des Abwasserschlamms eigenverantwortlich<br />
durchführt.<br />
Derjenige, der die Kernleistungen der landwirtschaftlichen Verwertung<br />
des Abwasserschlamms eigenverantwortlich durchführt.<br />
Dies kann sowohl der Erzeuger als auch der beauftragter<br />
Verwerter sein.<br />
In den Stammdaten Kläranlage benannte Person, die auf der<br />
Kläranlage für die Gütesicherung zuständig und Ansprechpartner<br />
der Bundesgütegemeinschaft ist.<br />
In den Stammdaten Verwertung benannte Person, die für die<br />
Prozesskette Verwertung zuständig und Ansprechpartner der<br />
Bundesgütegemeinschaft ist.<br />
Vom Gütezeichenbenutzer mit Teilleistungen der Verwertungskette<br />
beauftragte Dritte (z.B. für Transporte, Aufbringung, Bodenanalysen,<br />
Düngeplan).<br />
Von der BGK gelistete, nach der AbfKlärV zugelassene Labore<br />
für Schlammuntersuchungen.<br />
Von der BGK gelistete Auditoren, die Begutachtungen der Verwertung<br />
und der Kläranlagen vor Ort durchführen.<br />
Die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V (hier auch „Bundesgütegemeinschaft“<br />
genannt) ist Träger der Qualitätssicherung.<br />
Die Bundesgütegemeinschaft ist die von RAL anerkannte Organisation<br />
zur Durchführung der Gütesicherung "AS-Düngung".<br />
Der Begriff „Träger der Qualitätssicherung“ wird in den Neufassungen<br />
des KrWG (§ 12) und der AbfKlärV (§ 2 Nr. 3) verwendet.<br />
Mit unabhängigen Experten besetztes Fachgremium der Bundesgütegemeinschaft,<br />
das über die Ergebnisse von Anerkennungs-<br />
und Überwachungsverfahren der Gütesicherung beschließt<br />
(Vergabe oder Entzug von Gütezeichen, Ahndungsmaßnahmen<br />
etc.).<br />
Verweise<br />
<strong>QM</strong>H<br />
4.5<br />
5.1<br />
4.3.1<br />
4.3.2<br />
4.4<br />
3.4<br />
3.5<br />
3 Nr. 2<br />
3.3<br />
5
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
1 Zweck des <strong>Handbuch</strong>es<br />
Die Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Güte der<br />
landwirtschaftlichen Verwertung von Abwasserschlämmen zu sichern und hierfür ein Gütezeichen<br />
zu schaffen.<br />
Die grundlegenden Anforderungen sind in der Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> (RAL-GZ 247) sowie<br />
in den vom Bundesgüteausschuss beschlossenen mitgeltenden Unterlagen der Gütesicherung<br />
näher bestimmt.<br />
Dieses <strong>Handbuch</strong> hat den Zweck,<br />
- die der Gütesicherung zugrundeliegenden Bestimmungen sowie die vom Bundesgüteausschuss<br />
dazu beschlossenen mitgeltenden Unterlagen, Verfahrensweisen und Dokumente<br />
zusammenfassend darzustellen mit dem Ziel, eine hohe Transparenz und<br />
Verfügbarkeit der Zeichengrundlagen zu gewährleisten,<br />
- als Bewertungsgrundlage für Zertifizierungen der Gütesicherung zu dienen und<br />
- Grundlage der Anerkennung der Gütesicherung durch zuständige Behörden zu sein.<br />
6
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
2 Anwendungsbereich<br />
Der Anwendungsbereich der Gütesicherung umfasst die Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ<br />
247 zur Verwertung von Abwasserschlamm im Sinne der Klärschlammverordnung als Bodenverbesserungs-<br />
und Düngemittel.<br />
Verfahren und Erzeugnisse, die dem Geltungsbereich der Gütesicherung „Veredelungsprodukte<br />
aus Abwasserschlamm“ RAL-GZ 258 unterliegen, sind vom Geltungsbereich ausgeschlossen.<br />
Die Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247 ist außerhalb landwirtschaftlich oder gärtnerisch<br />
genutzter Böden im Sinne der Klärschlammverordnung (d.h. v.a. im Landschaftsbau)<br />
nicht anwendbar. Zum Einen ist aus fachlicher Sicht im Bereich des Landschaftsbaus nur der<br />
Einsatz von Weiterverarbeitungsprodukten wie Kompost oder hergestellte Oberbodenmaterialien<br />
sinnvoll. Zum Anderen sind die Anforderungen der Gütesicherung an die Prozesskette der<br />
Verwertung auf den Landschaftsbau nicht übertragbar. Für den Bereich des Landschaftsbaus<br />
anwendbar ist die Gütesicherung „Veredelungsprodukte aus Abwasserschlamm“ RAL-GZ 258.<br />
Da die Gütesicherung sowohl Anforderungen an die Erzeugung eines gütegesicherten Klärschlamms<br />
als auch Anforderungen an die Prozesskette seiner gütegesicherten Verwertung<br />
enthält, kann die Gütesicherung nur Anwendung finden, wenn beide Anforderungsbereiche<br />
der Gütesicherung unterliegen. Dies ist der Fall, wenn<br />
- der Betreiber der Kläranlage selbst Antragsteller oder Gütezeichenbenutzer ist, d.h.<br />
die gütegesicherte Verwertung seines Abwasserschlammes selbst durchführt, oder<br />
wenn<br />
- der Betreiber der Kläranlage die gütegesicherte Verwertung an einen Dritten (Verwerter)<br />
beauftragt, der Antragsteller oder Gütezeichenbenutzer ist. In diesem Fall wirkt der<br />
Betreiber der Kläranlagen für seinen Verantwortungsbereich an der Gütesicherung mit.<br />
Soweit ein Verwerter Abwasserschlämme einer Kläranlage verwertet, die an der Gütesicherung<br />
nicht teilnimmt, ist die Verwertung dieser Schlämme nicht gütesicherbar. Für solche Verwertungen<br />
darf der Verwerter als Gütezeichenbenutzer das Gütezeichen oder Dokumente der Gütesicherung<br />
nicht verwenden oder auf sonstige Weise den Eindruck erwecken, dass es sich<br />
um eine gütegesicherte Verwertung handelt.<br />
7
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
3 Aufbau und Organisation der Gütesicherung<br />
Bei der Durchführung der RAL-Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> wirken nachfolgende Einrichtungen<br />
zusammen:<br />
1. Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL)<br />
RAL, das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung, ist Träger des Systems aller<br />
Gütezeichen in Deutschland. Bei der Aufstellung der Anforderungen einer Gütesicherung werden<br />
unter Federführung von RAL die betroffenen Fachkreise beteiligt.<br />
2. Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK)<br />
Die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. ist die von RAL anerkannte Organisation zur<br />
Durchführung der RAL-Gütesicherungen für die Warengruppen<br />
- „Kompost“ (RAL-GZ 251),<br />
- „Gärprodukt“ (RAL-GZ 245),<br />
- „NawaRo-Gärprodukt“ (RAL-GZ 246),<br />
- <strong>„AS</strong>-Humus“ (RAL-GZ 258) und<br />
- <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> (RAL-GZ 247).<br />
Die Bundesgütegemeinschaft ist unabhängig und neutral. Sie ist allein der Gütesicherung und<br />
der Förderung der guten fachlichen Praxis der Anwendung der gütegesicherten Erzeugnisse<br />
verpflichtet.<br />
Der Verein wurde am 22.01.1992 im Vereinsregister des Amtsgerichtes Bonn (Nr. 6261) registriert.<br />
Zweck und Aufgaben der Bundesgütegemeinschaft Kompost sind in der Satzung des<br />
Vereins bestimmt.<br />
Die Bundesgütegemeinschaft ist ein „Träger der Qualitätssicherung“ (TQ) im Sinne von § 12<br />
KrWG (Entwurf der Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 30.03.2011) und im<br />
Sinne von § 2 Nr. 3 (Entwurf der Neufassung der Klärschlammverordnung vom 20.08.2010).<br />
3. Verband zur Qualitätssicherung von Düngung und Substraten e.V. (VQSD)<br />
Der VQSD - Verband zur Qualitätssicherung von Düngung und Substraten e.V. ist die Gütegemeinschaft<br />
für Betreiber von Kläranlagen und mit der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung<br />
befasste Körperschaften und Unternehmen.<br />
Zu diesem Zweck ist VQSD als „Sparten-Gütegemeinschaft“ Mitglied der Bundesgütegemeinschaft.<br />
Antragsteller und Gütezeichenbenutzer der RAL-Gütesicherung "AS-Düngung" müssen<br />
Mitglied des VQSD sein.<br />
8
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
3.1 Gütesicherung RAL-GZ 247<br />
Die Grundlagen der Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247 sind in den Güte- und Prüfbestimmungen<br />
<strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> - Verwertung von Abwasserschlamm – sowie den Durchführungsbestimmungen<br />
bestimmt.<br />
Mitgeltende Bestimmungen sind<br />
- Rechtsbestimmungen, die im Geltungsbereich der Gütesicherung Anwendung finden,<br />
insbesondere das Düngegesetz (DüG), das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz<br />
(KrW-/AbfG), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Bundesbodenschutzgesetz<br />
(BBodSchG), sowie diesen Gesetzen untergeordnete Rechtsbestimmungen,<br />
- mitgeltende Unterlagen, Verfahrensweisen und Dokumente der Bundesgütegemeinschaft<br />
gemäß Ziffer 1.2 der Güte- und Prüfbestimmungen, die - als Bestandteil dieses<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong>es - vom Bundesgüteausschuss beschlossen worden sind.<br />
Die Gütesicherung besteht aus der Eigenüberwachung und der Fremdüberwachung.<br />
Es werden regelmäßige unabhängige Prüfungen durchgeführt. Dabei werden<br />
- Anforderungen an die Eigenüberwachung durch anerkannte Prüfbeauftragte vor Ort<br />
geprüft (Begutachtungen) und<br />
- Anforderungen an die Erzeugnisse (Abwasserschlamm) durch anerkannte Prüflabore<br />
geprüft.<br />
9
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
3.2 Personal und Verantwortlichkeit<br />
Die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. hat als Träger der von ihr vertretenen RAL-<br />
Gütesicherungen eine Geschäftsstelle eingerichtet.<br />
Die Geschäftsstelle verfügt über angestelltes und unabhängiges Personal und wird von einem<br />
Geschäftsführer geleitet.<br />
Das angestellte Personal ist auf der Website der Bundesgütegemeinschaft www.kompost.de,<br />
Rubrik "Geschäftsstelle" veröffentlicht.<br />
Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten sind<br />
- in der Geschäftsordnung der Geschäftstelle sowie<br />
- im Geschäftsverteilungsplan<br />
der Geschäftsstelle der Bundesgütegemeinschaft Kompost näher bestimmt.<br />
Der Geschäftsverteilungsplan wird vom Geschäftsführer jährlich aktualisiert. Dabei werden<br />
Aufgaben und Verantwortlichkeiten zugewiesen und gegenüber allen Mitarbeitern ausführlich<br />
erläutert.<br />
Die Gesamtverantwortung für die Durchführung der RAL-Gütesicherungen obliegt dem Geschäftsführer.<br />
Die Verantwortung für die Durchführung der RAL-Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> obliegt dem<br />
Referat Sero-Dünger.<br />
Weitere Verantwortlichkeiten bei der Durchführung der RAL-Gütesicherung obliegen<br />
- den im Rahmen der Gütesicherung anerkannten Probenehmern und Prüflaboren<br />
- den im Rahmen der Gütesicherung benannten Prüfbeauftragten<br />
- dem Obmann des Bundesgüteausschusses sowie dem Vorstand der Bundesgütegemeinschaft.<br />
10
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
3.3 Bundesgüteausschuss<br />
Der Bundesgüteausschuss der Bundesgütegemeinschaft entscheidet in allen Fragen der Gütesicherung.<br />
Er ist unabhängig und neutral und ausschließlich der Gütesicherung verpflichtet.<br />
Der Bundesgüteausschuss besteht aus<br />
- Vertretern von Einrichtungen und Institutionen, die sich mit der Forschung, Analytik,<br />
Beratung und Anwendung von Produkten gemäß Abschnitt 2.1.1 der Satzung<br />
befassen und keine Mitglieder aus den Reihen der Gütezeichenbenutzer sind.<br />
Diese Vertreter müssen im Güteausschuss die Mehrheit bilden.<br />
- Vertretern der Mitglieder aus den Reihen der Gütezeichenbenutzer.<br />
Der Bundesgüteausschuss<br />
- erarbeitet Güte- und Prüfbestimmungen, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen<br />
sind,<br />
- beschließt mitgeltende Unterlagen der Gütesicherung,<br />
- nimmt halbjährliche Prüfungen der Ergebnisse der Gütesicherung vor und beschließt<br />
erforderliche Ahndungsmaßnahmen, die von der Bundesgütegemeinschaft durchgesetzt<br />
werden,<br />
- beschließt über Anträge auf Verleihung, Fortsetzung oder den Entzug des Rechts zur<br />
Führung eines Gütezeichens und<br />
- beschließt über die Zulassung von Prüflaboren und Prüfbeauftragten.<br />
Abbildung: Zusammensetzung des Bundesgüteausschusses<br />
Hersteller<br />
(Kommunale / Private)<br />
Forschung<br />
Hygiene, Produktion,<br />
Verwertung<br />
Abfall<br />
Behörde<br />
Vertreter<br />
Anwender<br />
Landwirtschaft<br />
Bundes-<br />
Güteausschuss<br />
Düngemittel Behörde<br />
Vertreter<br />
Anwender<br />
Gartenbau,<br />
Landschaftsbau<br />
Labore<br />
Öffentliche / Private<br />
Bodenschutz<br />
Behörde<br />
Vertreter<br />
11
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
Besetzung des Bundesgüteausschusses<br />
Die Besetzung des Bundesgüteausschusses ist unter<br />
www.kompost.de<br />
veröffentlicht.<br />
Ahndungsmaßnahmen des Bundesgüteausschusses<br />
Werden Säumnisse oder Mängel in der Gütesicherung festgestellt, können durch die Bundesgütegemeinschaft<br />
nach Beschluss des Bundesgüteausschusses folgende Ahndungsmaßnahmen<br />
getroffen werden:<br />
- zusätzliche Auflagen im Rahmen der Eigenüberwachung; die Kosten dafür trägt der betroffene<br />
Gütezeichenbenutzer,<br />
- zusätzliche Auflagen im Rahmen der Fremdüberwachung; die Kosten dafür trägt der betroffene<br />
Gütezeichenbenutzer,<br />
- Ermahnung mit Hinweis auf die Möglichkeit der Aussetzung des Rechts zur Führung des<br />
RAL-Gütezeichens,<br />
- Vertragsstrafe bis zu einer Höhe von € 5.000,-- für jeden Einzelfall, diese ist binnen 14 Tagen,<br />
nachdem der Bescheid rechtskräftig geworden ist, an die Bundesgütegemeinschaft<br />
Kompost e.V. zu zahlen,<br />
- befristete Aussetzung des Rechts zur Führung des Gütezeichens,<br />
- Entzug des Gütezeichens.<br />
Die vorgenannten Maßnahmen können miteinander verbunden werden.<br />
Das Gütezeichen wird auf Beschluss des Bundesgüteausschusses entzogen,<br />
a) bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Satzungswerk,<br />
b) wenn nach vorausgegangener Ermahnung oder Ermahnungen erneut Säumnisse oder<br />
Mängel festgestellt werden, die zu einer Ermahnung führen.<br />
Zu allen Maßnahmen ist der Betroffene zu hören.<br />
Die Ahndungsmaßnahmen werden mit ihrer Rechtskraft wirksam.<br />
In dringenden Fällen können der Vorsitzende der Bundesgütegemeinschaft oder der Obmann<br />
des Bundesgüteausschusses das Gütezeichen mit sofortiger Wirkung vorläufig entziehen.<br />
Gütezeichenbenutzer können gegen Ahndungsbescheide binnen 4 Wochen nachdem sie zugestellt<br />
sind, bei der Bundesgütegemeinschaft Beschwerde einlegen. Beschwerden haben<br />
hinsichtlich der Ahndungsmaßnahmen keine aufschiebende Wirkung.<br />
12
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
3.4 Prüflabore und Probenehmer<br />
Zur Durchführung von Untersuchungen im Rahmen der Fremdüberwachung benennt die Bundesgütegemeinschaft<br />
neutrale Prüflabore.<br />
Prüflabore haben sich gegenüber der Bundesgütegemeinschaft in geeigneter Weise zu qualifizieren.<br />
Art, Umfang und Häufigkeit der Qualifikationen werden vom Bundesgüteausschuss<br />
bestimmt.<br />
Die Anerkennung als Prüflabor zur Durchführung von Untersuchungen im Rahmen der Gütesicherung<br />
<strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> ist an folgende Voraussetzungen gebunden:<br />
- Vorlage einer aktuellen Anerkennung als Prüflabor gemäß der Klärschlammverordnung<br />
(mit Angabe der mit der Anerkennung abgedeckten Untersuchungsbereiche)<br />
- Vorlage einer rechtskräftig unterschriebenen Verpflichtungserklärung<br />
Labore, die nicht gelistet sind, können sich gemäß den vorgenannten Voraussetzungen auf<br />
Antrag bei der Bundesgütegemeinschaft listen lassen.<br />
Verstöße gegen die Verpflichtungserklärung können zum Ausschluss aus der Liste anerkannter<br />
Prüflabore führen.<br />
Probenahmen für Untersuchungen im Rahmen der Fremdüberwachung sind Bestandteil der<br />
Untersuchung und werden vom Prüflabor verantwortet. Vom Prüflabor eingesetzte Probenehmer<br />
müssen qualifiziert und neutral sein.<br />
Probenahmen für Untersuchungen im Rahmen der Fremdüberwachung sind grundsätzlich von<br />
einem anerkannten Prüflabor durchzuführen.<br />
13
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
3.4.1 Verpflichtungserklärung Prüflabor<br />
Die Listung als anerkanntes Prüflabor zur Durchführung von Untersuchungen im Rahmen der<br />
Fremdüberwachung der Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> setzt voraus, dass das Labor seinem<br />
Antrag auf Listung eine rechtskräftig unterzeichnete Verpflichtungserklärung beifügt.<br />
Mit der Verpflichtungserklärung erklärt das Prüflabor<br />
- Probenehmer einzusetzen, die Sachkunde zur Feststellung der bei der Probenahme zu<br />
prüfenden Angaben des Herstellers über Art, Zusammensetzung und Eigenschaften<br />
des zu untersuchenden Erzeugnisses besitzen (z.B. zulässige Ausgangsstoffe, Zusatzstoffe,<br />
Repräsentativität der Proben) und sowohl rechtlich als auch personell vom Hersteller<br />
oder mit diesem verbundenen Rechtspersonen unabhängig sind,<br />
- Probenahmen und Analysen nach den Methodenvorschriften dieser Gütesicherung in<br />
der jeweils aktuellen Fassung durchzuführen,<br />
- Analysen/Parameter in Untersuchungsbereichen, für die in der Zulassung nach der<br />
Klärschlammverordnung keine eigene Qualifikation ausgewiesen ist, an ein im Verzeichnis<br />
entsprechend qualifiziertes Labor zu vergeben,<br />
- alle Untersuchungsergebnisse der Bundesgütegemeinschaft innerhalb von 20 Arbeitstagen<br />
und ohne Vorabinformation des jeweiligen Auftraggebers/Herstellers sowie<br />
unter Benennung unterbeauftragter Parameter und Labore zu berichten,<br />
- zur Berichterstattung von Untersuchungsergebnissen an die Bundesgütegemeinschaft<br />
ausschließlich die von der Bundesgütegemeinschaft bestimmten Formulare bzw.<br />
Software zu verwenden,<br />
- Untersuchungen ausschließlich im Auftrag von Herstellern durchzuführen, zu denen<br />
seitens des Prüflabors keine personellen oder rechtlichen Verflechtungen bestehen.<br />
Verstöße gegen diese Verpflichtungserklärung können zur Auslistung aus dem Verzeichnis<br />
anerkannter Prüflabore führen.<br />
14
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
3.4.2 Liste anerkannter Prüflabore<br />
Die Liste anerkannter Prüflabore zur Durchführung von Untersuchungen im Rahmen der<br />
Fremdüberwachung der Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung<br />
veröffentlicht unter<br />
www.as-duengung.de<br />
Die Liste ist ergänzbar.<br />
Die Listung von Prüflaboren erfolgt auf Antrag an die Bundesgütegemeinschaft.<br />
Dem formlosen Antrag sind folgende Nachweise beizufügen:<br />
- Nachweis der Anerkennung als Prüflabor gemäß der Klärschlammverordnung und der<br />
damit verbundenen Untersuchungsbereiche<br />
- Vorlage einer rechtskräftig unterschriebenen Verpflichtungserklärung nach <strong>QM</strong>H<br />
3.4.1.<br />
Ein Anspruch auf Listung besteht nicht.<br />
15
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
3.4.3 Prüfmethoden<br />
Bei der Durchführung von Probenahmen und Untersuchungen im Rahmen der Fremdüberwachung<br />
der Gütesicherung sind von den beauftragten Prüflaboren die im<br />
Methodenbuch zur Analyse organischer Düngemittel,<br />
Bodenverbesserungsmittel und Substrate<br />
in der jeweils aktuellen Fassung<br />
Herausgeber: Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V., Köln<br />
bestimmten Methoden zu verwenden.<br />
Abweichend davon sind für Klärschlamm und Böden die in der Klärschlammverordnung bestimmten<br />
Methoden anzuwenden:<br />
- Probenahme von Klärschlamm und Böden<br />
- Untersuchungen des Klärschlamms gemäß Klärschlammverordnung<br />
- Untersuchungen von Böden gemäß Klärschlammverordnung<br />
16
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
3.5 Prüfbeauftragte<br />
Begutachtungen im Rahmen der Fremdüberwachung der Gütesicherung werden von der Bundesgütegemeinschaft<br />
veranlasst und von anerkannten Prüfbeauftragten durchgeführt.<br />
Zur Durchführung von Begutachtungen im Rahmen der Fremdüberwachung benennt die Bundesgütegemeinschaft<br />
neutrale Prüfbeauftragte. Die Benennung ist auf jeweils 3 Jahre befristet.<br />
Verlängerungen der Benennungen sind möglich.<br />
Prüfbeauftragte haben sich gegenüber der Bundesgütegemeinschaft in geeigneter Weise zu<br />
qualifizieren. Art und Umfang der Qualifikationen werden vom Bundesgüteausschuss bestimmt.<br />
Die Benennung als Prüfbeauftragter zur Durchführung von Begutachtungen im Rahmen der<br />
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> ist an folgende Voraussetzungen gebunden:<br />
- Nachweis der Qualifikation des Prüfbeauftragten nach Maßgabe der vom Bundesgüteausschuss<br />
bestimmten Anforderungen<br />
- Vorlage einer rechtskräftig unterschriebenen Verpflichtungserklärung<br />
Verstöße gegen die Verpflichtungserklärung führen zum Ausschluss als Prüfbeauftragter und<br />
Widerruf der Beauftragung.<br />
Über die Ergebnisse von Begutachtungen, die im Rahmen der Fremdüberwachung der Gütesicherung<br />
durchgeführt wurden, haben Prüfbeauftragte einen Prüfbericht zu erstellen. Dieser ist<br />
der Bundesgütegemeinschaft innerhalb von 20 Arbeitstagen nach der Begutachtung zur<br />
Kenntnis zu bringen.<br />
17
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
3.5.1 Verpflichtungserklärung Prüfbeauftragter<br />
Die Benennung als Prüfbeauftragter für Begutachtungen im Rahmen der Fremdüberwachung<br />
der Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> setzt voraus, dass der/die Prüfbeauftragte gegenüber der<br />
Bundesgütegemeinschaft Kompost eine Verpflichtungserklärung abgibt.<br />
Mit der Verpflichtungserklärung erklärt der/die Prüfbeauftragte<br />
- die Begutachtungen gemäß den Bestimmungen der Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> sowie<br />
nach Maßgabe der von der Bundesgütegemeinschaft dazu vorgesehenen Prüfliste<br />
vorzunehmen,<br />
- Begutachtungen innerhalb eines Zeitraumes von längsten 20 Arbeitstagen nach Beauftragung<br />
der entsprechenden Begutachtung durchzuführen,<br />
- über durchgeführte Begutachtungen einen Prüfbericht nach Maßgabe eines von der<br />
Bundesgütegemeinschaft dafür vorgesehenen Musters zu erstellen und den Bericht<br />
der Bundesgütegemeinschaft sowie dem Auftraggeber (VQSD) innerhalb eines Zeitraumes<br />
von längstens 20 Arbeitstagen nach der jeweiligen Beauftragung zur Kenntnis<br />
zu bringen,<br />
- die Prüfberichte wahrheitsgemäß auszufertigen und Anhaltspunkte, die auf Säumnisse<br />
oder Mängel bei der Durchführung der Gütesicherung hindeuten, zu benennen,<br />
- über die im Rahmen von Begutachtung gewonnen Erkenntnisse, die dem Vertrauensschutz<br />
der Gütesicherung unterliegen, gegenüber Dritten - auch über das Ende der Tätigkeit<br />
als Prüfbeauftragter hinaus - Stillschweigen zu bewahren.<br />
Verstöße gegen diese Verpflichtungserklärung führen zum Widerruf der Anerkennung als<br />
Prüfbeauftragter der Bundesgütegemeinschaft sowie der Beauftragung durch den Auftraggeber.<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
3.5.2 Liste anerkannter Prüfbeauftragter<br />
Die Liste anerkannter Prüfbeauftragter zur Durchführung von Begutachtungen im Rahmen der<br />
Fremdüberwachung der Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung<br />
veröffentlicht unter<br />
www.as-duengung.de/Prüfbeauftragte<br />
Die Liste ist ergänzbar.<br />
Die Listung von Prüfbeauftragten erfolgt durch Beschluss des Bundesgüteausschusses der<br />
Bundesgütegemeinschaft.<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
3.6 Zentrale Auswertungsstelle (ZAS)<br />
Die Bundesgütegemeinschaft Kompost hat in ihrer Geschäftsstelle eine EDV-gestützte<br />
„Zentrale Auswertungsstelle“ (ZAS)<br />
für Untersuchungs- und Prüfberichte der Gütesicherung<br />
eingerichtet.<br />
Aufgabe und Zweck der ZAS ist<br />
- die Verwaltung und Aktualisierung von Stammdaten der Gütesicherung (auch über eine<br />
dazu einrichtete geschützte Internetplattform),<br />
- die zeitnahe Erfassung der eingehenden Untersuchungs- und Prüfberichte,<br />
- Plausibilitätskontrolle der in den Berichten enthaltenen Angaben,<br />
- Überprüfung der Einhaltung von Anforderungen anwendbarer Rechtsbestimmungen<br />
und Regelwerke,<br />
- Ausgabe von Prüfdokumenten und Bescheinigungen für Bertreiber von Kläranlagen,<br />
Verwertern von Abwasserschlamm und zuständige Behörden,<br />
- Dokumentation zur Vorbereitung von Prüfungen des Bundesgüteausschusses,<br />
- Auswertung für statistische Zwecke.<br />
20
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
3.6.1 ZAS-Labor Software<br />
Die Bundesgütegemeinschaft Kompost stellt den anerkannten Prüflaboren zur Berichterstattung<br />
von Untersuchungsergebnissen eine<br />
ZAS-Labor Software<br />
kostenfrei zur Verfügung.<br />
Die Labore sind für die Übermittlung von Untersuchungsergebnissen im Rahmen der RAL-<br />
Gütesicherungen zur Nutzung dieser Software verpflichtet.<br />
Zusammen mit der CD (ZAS-Labor Software) erhalten die Labore ein ZAS-Labor <strong>Handbuch</strong>, in<br />
welchem die Benutzung der Software erläutert ist.<br />
Mit dem Programm ZAS-Labor werden<br />
- Plausibilitätsprüfungen eingetragener Untersuchungsergebnisse vorgenommen und<br />
- Untersuchungsergebnisse über eine integrierte Exportfunktion an die Zentrale Auswertungsstelle<br />
(ZAS) der Bundesgütegemeinschaft übermittelt.<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
4 Ablauf der Gütesicherung<br />
Die Übersicht über den Ablauf der Gütesicherung nach dem nachfolgend abgebildeten Schema<br />
ist unter www.as-duengung.de mit Erläuterungen dokumentiert. Die Übersicht dient<br />
- dem Antragsteller als Leitfaden für den Weg zum RAL-Gütezeichen <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong><br />
- sonstigen Interessenten, die sich einen ersten Überblick über den Ablauf der Gütesicherung<br />
verschaffen wollen.<br />
Abbildung: Übersicht über den Ablauf der Gütesicherung (www.as-duengung.de)<br />
Kläranlage / Verwerter<br />
Mitglied der Gütegemeinschaft VQSD<br />
Güteausschuss<br />
Prüfungen, Maßnahmen<br />
Prüfdokumente<br />
Begutachtungen<br />
Labor<br />
Analysen<br />
Ergebnisse<br />
Verwertungsnachweise<br />
Begutachtungen<br />
Gütegemeinschaft (BGK)<br />
ZAS Zentrale Datenbank<br />
Da Antragsteller der Gütesicherung sowohl Betreiber von Kläranlagen (Erzeuger) als auch mit<br />
der Verwertung von Abwasserschlamm beauftragte Dritte (Verwerter) sein können und sich<br />
der Ablauf der Gütesicherung entsprechend unterscheidet, ist eine nähere Beschreibung des<br />
Ablaufs der Gütesicherung in zwei Versionen erstellt:<br />
- Ablauf der Gütesicherung (Antragsteller Erzeuger, <strong>QM</strong>H 4.1)<br />
- Ablauf der Gütesicherung (Antragsteller Verwerter, <strong>QM</strong>H 4.2)<br />
22
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
4.1 Ablauf der Gütesicherung (Antragsteller Erzeuger)<br />
Dieser „Ablauf der Gütesicherung“ gibt eine Übersicht über die Durchführung der Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<br />
<strong>Düngung“</strong> für den Fall, dass der Betreiber der Kläranlage die Kernleistungen der Verwertung seines Abwasserschlammes<br />
gemäß <strong>QM</strong>H4.4 selbst durchführt.<br />
Voraussetzungen<br />
Voraussetzung der Beantragung der RAL-Gütesicherung ist die Mitgliedschaft des Betreibers<br />
der Kläranlage im VQSD (Verband zur Qualitätssicherung von Düngung und Substraten).<br />
Der VQSD ist die Gütegemeinschaft für die Verwertung von Abwasserschlamm, die ihrerseits<br />
Mitglied der Bundesgütegemeinschaft ist.<br />
Antrag auf RAL-Gütesicherung<br />
Der Antrag auf Mitgliedschaft im VQSD wird zusammen mit dem Antrag auf RAL-Gütesicherung<br />
beim VQSD eingereicht. Den Antrag auf RAL-Gütesicherung leitet VQSD an den Träger der Qualitätssicherung<br />
(Bundesgütegemeinschaft) weiter.<br />
Dem Antrag sind<br />
- die Verpflichtungserklärung des Antragstellers nach <strong>QM</strong>H 5.1.2<br />
(sowie ggf. Verpflichtungserklärungen von Unterbeauftragten nach <strong>QM</strong>H 5.1.3)<br />
- die Stammdaten Kläranlage nach <strong>QM</strong>H 8.1<br />
(zusammen mit den Analysen des Abwasserschlamms der letzten 3 vollen Jahre)<br />
- die Stammdaten der Verwertung nach <strong>QM</strong>H 8.2<br />
(zusammen mit dem Prozessmodell Verwertung nach <strong>QM</strong>H 6.2.1)<br />
- der Prüfbericht Verwertung (Auditierung des Antragstellers nach <strong>QM</strong>H 6.1.2 und<br />
6.2.2, kann auch nachgereicht werden)<br />
beizufügen.<br />
Die Bundesgütegemeinschaft bestätigt den Eingang des Antrages. Sie informiert über den<br />
weiteren Ablauf des Anerkennungsverfahrens und fordert ggf. fehlende Unterlagen nach.<br />
Antragsunterlagen auf Mitgliedschaft im VQSD sind bei VQSD (www.vqsd.de) erhältlich. Der<br />
Antrag auf RAL-Gütesicherung kann bei der BGK oder bei VQSD angefordert, oder von der<br />
Website der Gütesicherung (www.as-duengung.de) heruntergeladen werden.<br />
Begutachtung des Antragstellers<br />
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens erfolgt eine Erstbegutachtung des Antragstellers<br />
(Auditierung) nach <strong>QM</strong>H 6.1.2 und 6.2.2.<br />
Die Begutachtung wird vom Antragsteller veranlasst und von anerkannten Prüfbeauftragten<br />
durchgeführt (Liste anerkannter Prüfbeauftragter nach <strong>QM</strong>H 3.5.2).<br />
Der vom Prüfbeauftragten erstellte Prüfbericht ist Bestandteil des Anerkennungsverfahrens.<br />
Er wird der Bundesgütegemeinschaft vom Prüfbeauftragten zur Kenntnis gebracht.<br />
23
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
Untersuchungen des Abwasserschlamms<br />
Die nach <strong>QM</strong>H 7.2 vorgeschriebenen Untersuchungen des Abwasserschlamms sind auf Veranlassung<br />
des Kläranlagenbetreibers von einem Prüflabor gemäß der Liste anerkannter Prüflabore<br />
(<strong>QM</strong>H 3.4.2) durchzuführen.<br />
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden vom beauftragten Prüflabor an die Bundesgütegemeinschaft<br />
berichtet.<br />
Säumige Untersuchungen werden von der Bundesgütegemeinschaft mit einem Säumnisbericht<br />
beim Antragsteller bzw. Gütezeichenbenutzer eingefordert. Um Säumnisse zu vermeiden,<br />
wird empfohlen, Beauftragungen von Untersuchungen gemäß dem Untersuchungsplan<br />
vollständig und rechtzeitig zu veranlassen.<br />
Anerkannte Prüflabore<br />
Die Anerkennung als Prüflabor der Bundesgütegemeinschaft ist an folgende Voraussetzungen<br />
gebunden:<br />
- Vorlage der aktuellen Anerkennung als Prüflabor gemäß der Klärschlammverordnung<br />
(mit Angabe der mit der Anerkennung abgedeckten Untersuchungsbereiche),<br />
- Vorlage einer rechtskräftig unterschriebenen Verpflichtungserklärung des Prüflabors.<br />
Labore, die nicht gelistet sind, können sich gemäß <strong>QM</strong>H 3.4 von der Bundesgütegemeinschaft<br />
listen lassen.<br />
Die aktuelle Liste anerkannter Prüflabore ist unter www.as-duengung.de veröffentlicht.<br />
Prüfzeugnis<br />
Aus den Ergebnissen jeder Untersuchung erstellt die Bundesgütegemeinschaft ein Prüfzeugnis<br />
nach <strong>QM</strong>H 5.3.<br />
Das Prüfzeugnis beinhaltet u.a.<br />
- die Bescheinigung der Übereinstimmung mit Rechtsbestimmungen und Regelwerken,<br />
- die Warendeklaration der Gütesicherung inkl. Herkunft sowie ordnungsgemäße düngemittelrechtliche<br />
Kennzeichnung<br />
- Analysenergebnisse, Angaben zur Bemessung von Aufwandmengen nach guter fachlicher<br />
Praxis, sowie Düngewert und Humuswert.<br />
Bodenuntersuchungen (nach der Klärschlammverordnung)<br />
Bodenuntersuchungen werden gemäß Klärschlammverordnung durchgeführt. Die Ergebnisse<br />
werden im Rahmen von Begutachtungen der Gütesicherung nach <strong>QM</strong>H 6.2.2 stichprobenweise<br />
geprüft.<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
Prozesskette der Verwertung<br />
Der Verwerter (hier der Kläranlagenbetreiber) hat die Ablauforganisation der Verwertung mit<br />
den damit verbundenen Aufgaben, Pflichten und Dokumenten prüffähig niederzulegen. Es<br />
wird empfohlen, das Prozessmodell der Verwertung gemäß <strong>QM</strong>H 6.2.1 in ein Qualitätsmanagement-<strong>Handbuch</strong><br />
(<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong>) zu integrieren. Dabei zu berücksichtigen sind insbesondere<br />
Anforderungen, die sich aus den einschlägigen Rechtsbestimmungen (u.a. AbfKlärV, DüMV,<br />
DüV) sowie der Gütesicherung ergeben.<br />
Für jede Aufbringung ist eine schlagspezifische Düngebedarfsrechnung zu erstellen und an<br />
den Bewirtschafter auszuhändigen. Dabei zu berücksichtigende Gesichtspunkte sind in den<br />
Anforderungen an die Düngebedarfsrechnung nach <strong>QM</strong>H 6.2.3 enthalten.<br />
Erfolgte Aufbringungen sind der Bundesgütegemeinschaft als schlagbezogene Sammellisten<br />
einmal jährlich in elektronischer Form mitzuteilen. Dabei zu berücksichtigende Angaben sind<br />
in den Anforderungen an das Verwertungsregister nach <strong>QM</strong>H 6.2.4 enthalten. Nachweise im<br />
Rahmen der Klärschlammverordnung gegenüber zuständigen Behörden (insbesondere das<br />
Lieferscheinverfahren) bleiben davon unberührt und werden im Rahmen der Begutachtungen<br />
der Gütesicherung nach <strong>QM</strong>H 6.2.2 stichprobenweise geprüft.<br />
Im Falle von Unterbeauftragungen von Teilleistungen der Prozesskette der Verwertung sind<br />
die Anforderungen nach <strong>QM</strong>H 4.4 zu beachten.<br />
Transparenz<br />
Die dem Anerkennungs- oder Überwachungsverfahren unterliegenden Antragsteller bzw. Gütezeichenbenutzer<br />
und Kläranlagen werden nach Maßgabe von <strong>QM</strong>H 10.2 in einem öffentlich<br />
zugänglichen Bereich des Internetauftritts der Bundesgütegemeinschaft unter Angabe des<br />
Namens und des Sitzes veröffentlicht.<br />
Zuständige Behörden erhalten für die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Gütezeichenbenutzer<br />
Zugang zu einem geschützten Bereich der Webpage. In diesem Bereich können<br />
sie unter Wahrung des Vertrauensschutzes Daten der jeweiligen Anerkennungs- und Überwachungsverfahren<br />
einsehen. [Hinweis: Diese Möglichkeit wird mit der Novelle der Klärschlammverordnung<br />
im Zusammenhang mit den dort vorgesehenen Aufgaben von "Trägern<br />
der regelmäßigen Qualitätssicherung" zur Verfügung gestellt.]<br />
25
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
4.2 Ablauf der Gütesicherung (Antragsteller Verwerter)<br />
Dieser „Ablauf der Gütesicherung“ gibt eine Übersicht über die Durchführung der Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<br />
<strong>Düngung“</strong> für den Fall, dass der Betreiber der Kläranlage die Verwertung des Abwasserschlammes an<br />
einen beauftragten Dritte (Verwerter) vergibt. In diesem Fall ist der mit den Kernleistungen der Verwertung<br />
beauftragte Verwerter der Antragsteller bzw. Gütezeichenbenutzer.<br />
Voraussetzungen<br />
Voraussetzung der Beantragung der RAL-Gütesicherung ist die Mitgliedschaft des Verwerters<br />
im VQSD (Verband zur Qualitätssicherung von Düngung und Substraten).<br />
Der VQSD ist die Gütegemeinschaft für die Verwertung von Abwasserschlamm, die ihrerseits<br />
Mitglied der Bundesgütegemeinschaft ist.<br />
Betreiber von Kläranlagen, deren Abwasserschlämme über einen beauftragten Verwerter verwertet<br />
werden, können Mitglied im VQSD sein, müssen es aber nicht. Sie müssen in den<br />
Stammdaten Kläranlage nach <strong>QM</strong>H 8.1 gegenüber dem Träger der Qualitätssicherung eine<br />
Verpflichtungserklärung abgeben, für ihren Verantwortungsbereich an der Gütesicherung<br />
vollumfänglich mitzuwirken.<br />
Antrag auf RAL-Gütesicherung<br />
Der Antrag auf Mitgliedschaft im VQSD wird zusammen mit dem Antrag auf RAL-Gütesicherung<br />
beim VQSD eingereicht. Den Antrag auf RAL-Gütesicherung leitet VQSD an den Träger der Qualitätssicherung<br />
(Bundesgütegemeinschaft) weiter.<br />
Dem Antrag sind<br />
- die Verpflichtungserklärung des Antragstellers nach <strong>QM</strong>H 5.1.2<br />
(sowie ggf. Verpflichtungserklärungen von Unterbeauftragten nach <strong>QM</strong>H 5.1.3)<br />
- die Stammdaten Kläranlage nach <strong>QM</strong>H 8.1<br />
(zusammen mit den Analysen des Abwasserschlamms der letzten 3 vollen Jahre)<br />
- die Stammdaten der Verwertung nach <strong>QM</strong>H 8.2<br />
(zusammen mit dem Prozessmodell Verwertung nach <strong>QM</strong>H 6.2.1)<br />
- der Prüfbericht Verwertung<br />
(Auditierung des Antragstellers nach <strong>QM</strong>H 6.2.2, kann auch nachgereicht werden)<br />
beizufügen.<br />
Die Bundesgütegemeinschaft bestätigt den Eingang des Antrages. Sie informiert über den<br />
weiteren Ablauf des Anerkennungsverfahrens und fordert ggf. fehlende Unterlagen nach.<br />
Antragsunterlagen auf Mitgliedschaft im VQSD sind bei VQSD (www.vqsd.de) erhältlich. Der<br />
Antrag auf RAL-Gütesicherung kann bei der BGK oder bei VQSD angefordert, oder von der<br />
Website der Gütesicherung (www.as-düngung.de) heruntergeladen werden.<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
Aufnahme von Kläranlagen in die Gütesicherung<br />
In der Regel werden Kläranlagen zusammen mit der Antragstellung des Verwerters (Stammdaten<br />
Kläranlage) in die Gütesicherung aufgenommen.<br />
Verwerter, die das Recht zur Führung des Gütezeichens bereits besitzen, können weitere Kläranlagen<br />
für die Gütesicherung nachmelden. Nachmeldungen sind formlos an den Träger der<br />
Qualitätssicherung (Bundesgütegemeinschaft) zu richten. Die vom Betreiber der jeweiligen<br />
Kläranlage rechtsgültig unterschriebenen Stammdaten Kläranlage nach <strong>QM</strong>H 8.1 sowie die<br />
Analysen des Abwasserschlamms der letzten 3 vollen Jahre sind der Meldung beizufügen.<br />
Begutachtung des Antragstellers<br />
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens erfolgt eine Erstbegutachtung des Antragstellers<br />
nach <strong>QM</strong>H 6.2.2.<br />
Die Begutachtung wird vom Antragsteller veranlasst und von anerkannten Prüfbeauftragten<br />
durchgeführt (Liste anerkannter Prüfbeauftragter nach <strong>QM</strong>H 3.5.2).<br />
Der vom Prüfbeauftragten erstellte Prüfbericht ist Bestandteil des Anerkennungsverfahrens.<br />
Er wird der Bundesgütegemeinschaft vom Prüfbeauftragten zur Kenntnis gebracht.<br />
Begutachtung der Kläranlage<br />
Begutachtungen der in die Gütesicherung einbezogenen Kläranlagen erfolgen im Rahmen des<br />
Überwachungsverfahrens der Gütesicherung nach <strong>QM</strong>H 6.1.2.<br />
Die Begutachtung wird vom Betreiber der Kläranlage oder vom Verwerter veranlasst und von<br />
anerkannten Prüfbeauftragten durchgeführt (Liste anerkannter Prüfbeauftragter nach <strong>QM</strong>H<br />
3.5.2).<br />
Der Prüfbericht wird der Bundesgütegemeinschaft vom Prüfbeauftragten zur Kenntnis gebracht.<br />
Untersuchungen des Abwasserschlamms<br />
Die nach <strong>QM</strong>H 7.2 vorgeschriebenen Untersuchungen des Abwasserschlamms sind auf Veranlassung<br />
des Kläranlagenbetreibers oder des Verwerters von einem Prüflabor gemäß der Liste<br />
anerkannter Prüflabore (<strong>QM</strong>H 3.4.2) durchzuführen.<br />
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden vom beauftragten Prüflabor an die Bundesgütegemeinschaft<br />
berichtet.<br />
Säumige Untersuchungen werden von der Bundesgütegemeinschaft mit einem Säumnisbericht<br />
beim Antragsteller bzw. Gütezeichenbenutzer eingefordert. Um Säumnisse zu vermeiden,<br />
wird empfohlen, Beauftragungen von Untersuchungen gemäß dem Untersuchungsplan<br />
vollständig und rechtzeitig zu veranlassen.<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
Anerkannte Prüflabore<br />
Die Anerkennung als Prüflabor der Bundesgütegemeinschaft ist an folgende Voraussetzungen<br />
gebunden:<br />
- Vorlage der aktuellen Anerkennung als Prüflabor gemäß der Klärschlammverordnung<br />
(mit Angabe der mit der Anerkennung abgedeckten Untersuchungsbereiche),<br />
- Vorlage einer rechtskräftig unterschriebenen Verpflichtungserklärung des Prüflabors.<br />
Labore, die nicht gelistet sind, können sich gemäß <strong>QM</strong>H 3.4 von der Bundesgütegemeinschaft<br />
listen lassen.<br />
Die aktuelle Liste anerkannter Prüflabore ist unter www.as-duengung.de veröffentlicht.<br />
Prüfzeugnis<br />
Aus den Ergebnissen jeder Untersuchung erstellt die Bundesgütegemeinschaft ein Prüfzeugnis<br />
nach <strong>QM</strong>H 5.3.<br />
Das Prüfzeugnis beinhaltet u.a.<br />
- die Bescheinigung der Übereinstimmung mit Rechtsbestimmungen und Regelwerken,<br />
- die Warendeklaration der Gütesicherung inkl. Herkunft sowie ordnungsgemäße düngemittelrechtliche<br />
Kennzeichnung<br />
- Analysenergebnisse, Angaben zur Bemessung von Aufwandmengen nach guter fachlicher<br />
Praxis, sowie Düngewert und Humuswert.<br />
Bodenuntersuchungen (nach der Klärschlammverordnung)<br />
Bodenuntersuchungen werden gemäß Klärschlammverordnung durchgeführt. Die Ergebnisse<br />
werden im Rahmen von Begutachtungen der Gütesicherung nach <strong>QM</strong>H 6.2.2 stichprobenweise<br />
geprüft.<br />
Prozesskette der Verwertung<br />
Der Verwerter hat die Ablauforganisation der Verwertung mit den damit verbundenen Aufgaben,<br />
Pflichten und Dokumenten prüffähig niederzulegen. Es wird empfohlen, das Prozessmodell<br />
der Verwertung gemäß <strong>QM</strong>H 6.2.1 in ein Qualitätsmanagement-<strong>Handbuch</strong> (<strong>QM</strong>-<br />
<strong>Handbuch</strong>) zu integrieren. Dabei zu berücksichtigen sind insbesondere Anforderungen, die<br />
sich aus den einschlägigen Rechtsbestimmungen (u.a. AbfKlärV, DüMV, DüV) sowie der Gütesicherung<br />
ergeben.<br />
Für jede Aufbringung ist eine schlagspezifische Düngebedarfsrechnung zu erstellen und an<br />
den Bewirtschafter auszuhändigen. Dabei zu berücksichtigende Gesichtspunkte sind in den<br />
Anforderungen an die Düngebedarfsrechnung nach <strong>QM</strong>H 6.2.3 enthalten.<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
Erfolgte Aufbringungen sind der Bundesgütegemeinschaft als schlagbezogene Sammellisten<br />
einmal jährlich in elektronischer Form mitzuteilen. Dabei zu berücksichtigende Angaben sind<br />
in den Anforderungen an das Verwertungsregister nach <strong>QM</strong>H 6.2.4 enthalten. Nachweise im<br />
Rahmen der Klärschlammverordnung gegenüber zuständigen Behörden (insbesondere das<br />
Lieferscheinverfahren) bleiben davon unberührt und werden im Rahmen der Begutachtungen<br />
der Gütesicherung nach <strong>QM</strong>H 6.2.2 stichprobenweise geprüft.<br />
Im Falle von Unterbeauftragungen von Teilleistungen der Prozesskette der Verwertung sind<br />
die Anforderungen nach <strong>QM</strong>H 4.4 zu beachten.<br />
Transparenz<br />
Die dem Anerkennungs- oder Überwachungsverfahren unterliegenden Antragsteller bzw. Gütezeichenbenutzer<br />
und Kläranlagen werden nach Maßgabe von <strong>QM</strong>H 10.2 in einem öffentlich<br />
zugänglichen Bereich des Internetauftritts der Bundesgütegemeinschaft unter Angabe des<br />
Namens und des Sitzes veröffentlicht.<br />
Zuständige Behörden erhalten für die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Gütezeichenbenutzer<br />
Zugang zu einem geschützten Bereich der Webpage. In diesem Bereich können<br />
sie unter Wahrung des Vertrauensschutzes Daten der jeweiligen Anerkennungs- und Überwachungsverfahren<br />
einsehen. [Hinweis: Diese Möglichkeit wird mit der Novelle der Klärschlammverordnung<br />
im Zusammenhang mit den dort vorgesehenen Aufgaben von "Trägern<br />
der regelmäßigen Qualitätssicherung" zur Verfügung gestellt.]<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
4.3 Beauftragte für Gütesicherung (GS-Beauftragte)<br />
Die an der RAL-Gütesicherung beteiligten Erzeuger und Verwerter benennen für den jeweils<br />
von Ihnen zu verantwortenden Teil der Gütesicherung einen Beauftragten für Gütesicherung<br />
(GS-Beauftragter).<br />
Der GS-Beauftragte ist die von der Leitung bestimmte Person, die für die Umsetzung der Gütesicherung<br />
zuständig und in Angelegenheiten der Gütesicherung der Ansprechpartner ist.<br />
Die Funktion des GS-Beauftragten kann nicht an Dritte übertragen werden. GS-Beauftragte<br />
müssen Mitarbeiter des jeweiligen Erzeugers oder Verwerters sein. Werden die Kernleistungen<br />
der Verwertung von der Kläranlage selbst durchgeführt, können der GS-Beauftragte Kläranlage<br />
und der GS-Beauftragte Verwertung identisch sein.<br />
4.3.1 GS-Beauftragter Kläranlage<br />
Der Betreiber der Kläranlage benennt in den Stammdaten Kläranlage (<strong>QM</strong>H 8.1) einen GS-<br />
Beauftragten. Der GS-Beauftragte ist für den die Kläranlage betreffenden Teil der Gütesicherung<br />
zuständig (<strong>QM</strong>H 6.1.1).<br />
Der GS-Beauftragte Kläranlage muss über ausreichende Fachkompetenz verfügen und an regelmäßigen<br />
Fortbildungen teilnehmen.<br />
- Als Nachweis der Fachkompetenz gilt eine geeignete berufliche Ausbildung sowie<br />
mehrjährige Berufserfahrung in einschlägigen Bereichen.<br />
- Als Nachweis der Fortbildung gelten praxisnahe Fortbildungsveranstaltungen, etwa<br />
der DWA oder über Themen im Bereich der Gütesicherung und des Qualitätsmanagements.<br />
4.3.2 GS-Beauftragter Verwertung<br />
Der vom Betreiber der Kläranlage mit den Kernleistungen der Verwertung des Abwasserschlamms<br />
beauftragte Verwerter benennt in den Stammdaten Verwertung (<strong>QM</strong>H 8.2) einen<br />
GS-Beauftragten. Der GS-Beauftragte Verwertung ist für den Teil der Gütesicherung zuständig<br />
der die Prozesskette Verwertung betrifft (<strong>QM</strong>H 6.2.1).<br />
Der GS-Beauftragte Verwertung muss über ausreichende Fachkompetenz verfügen und an regelmäßigen<br />
Fortbildungen teilnehmen.<br />
- Als Nachweis der Fachkompetenz gilt eine geeignete berufliche Ausbildung sowie<br />
mehrjährige Berufserfahrung in einschlägigen Bereichen.<br />
- Als Nachweis der Fortbildung gelten praxisnahe Fortbildungsveranstaltungen, etwa im<br />
Bereich der Gütesicherung und des Qualitätsmanagements.<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
4.4 Kernleistungen der Verwertung und Unterbeauftragungen<br />
Der Gütezeichenbenutzer kann Teilleistungen der Verwertung im Unterauftrag an weitere<br />
Dienstleister vergeben. Kernleistungen der Prozesskette Verwertung können nicht vergeben<br />
werden.<br />
Kernleistungen der Prozesskette Verwertung, die nicht unterbeauftragt werden können, sind<br />
- das gesamte Projektmanagement der Prozesskette Verwertung,<br />
- die Stammdaten und das Prozessmodell Verwertung inkl. erforderlicher Aktualisierungen<br />
(ggf. Veranlassungen zur Aktualisierung der Stammdaten Kläranlage),<br />
- das Lieferscheinverfahren nach AbfKlärV,<br />
- die Führung des Verwertungsregisters nach <strong>QM</strong>H 6.2.4 und AbfKlärV.<br />
Leistungen, die auch unterbeauftragt werden können, sind z.B.<br />
- ordnungsgemäßer Transport, ordnungsgemäße Lagerung (Zwischenlager) und ordnungsgemäße<br />
Aufbringung von Abwasserschlamm auf vorbestimmte Flächen,<br />
- Bodenuntersuchungen und Schlammuntersuchungen gemäß den Vorgaben der<br />
AbfKlärV und der Gütesicherung "AS-Düngung",<br />
- Düngebedarfsrechnung nach <strong>QM</strong>H 6.2.3.<br />
Unterbeauftragungen sind zulässig, wenn<br />
- die unterbeauftragten Leistungen vom Antragsteller bzw. Gütezeichenbenutzer veranlasst<br />
sind,<br />
- die Selbsterklärung des jeweiligen Unterbeauftragten nach <strong>QM</strong>H 5.1.4 beim Antragsteller<br />
bzw. Zeichenbenutzer prüffähig vorliegt oder entsprechende Verpflichtungen<br />
in den jeweiligen Aufträgen enthalten sind,<br />
- bei der Zwischenlagerung von Klärschlamm beim Antragsteller bzw. Gütezeichenbenutzer<br />
ein Nachweis der Genehmigung des Zwischenlager vorliegt und bei Vergabe der<br />
Düngebedarfsrechnung ein Nachweis der fachlichen Qualifikation desjenigen, der die<br />
Düngebedarfsrechnung durchführt, sowie<br />
- alle für die Gütesicherung relevanten Dokumentationen und Unterlagen beim Antragsteller<br />
bzw. Zeichenbenutzer prüffähig vorliegen, d.h. auch Dokumentationen und<br />
Unterlagen von Leistungen, die unterbeauftragt werden (z.B. Ergebnisse von Düngebedarfsrechnungen<br />
oder von Bodenuntersuchungen).<br />
Die Gesamtverantwortung für unterbeauftragte Leistungen bleibt im Hinblick auf die Gütesicherung<br />
stets beim beauftragenden Antragsteller bzw. Gütezeichenbenutzer.<br />
Unterbeauftragungen werden bei der Begutachtung Verwertung nach <strong>QM</strong>H 6.2 berücksichtigt.<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
4.5 Recht zur Führung des Gütezeichens<br />
Das Recht zur Führung des Gütezeichens besitzt derjenige, der die Kernleistungen der Verwertung<br />
nach <strong>QM</strong>H 4.4. erbringt und dem das Recht nach erfolgreichem Abschluss des Anerkennungsverfahrens<br />
von der Bundesgütegemeinschaft als dem Träger der Qualitätssicherung<br />
ausgesprochen wurde (Gütezeichenbenutzer).<br />
Antragsteller und Gütezeichenbenutzer ist derjenige, der gütegesicherten Abwasserschlamm<br />
zum Zwecke der gütegesicherten landwirtschaftlichen Verwertung in Verkehr bringt und in der<br />
Verwertungskette die faktische Sachherrschaft über den Abwasserschlamm besitzt.<br />
In der Praxis ist dies<br />
a) der Erzeuger (Betreiber der Kläranlage), der die Kernleistungen der Verwertung von gütegesichertem<br />
Abwasserschlamms unter Berücksichtigung der Vorgaben nach <strong>QM</strong>H<br />
4.4 selbst durchführt, oder<br />
b) ein vom Erzeuger beauftragter Dritter (Verwerter), der die Kernleistungen der Verwertung<br />
von gütegesichertem Abwasserschlamm unter Berücksichtigung der Vorgaben<br />
nach <strong>QM</strong>H 4.4 durchführt.<br />
Das Recht zur Führung des Gütezeichens wird dem Gütezeichenbenutzer mit einer Verleihungsurkunde<br />
nach <strong>QM</strong>H 5.5.1 bescheinigt.<br />
Im Fall von b) wird dem Betreiber der Kläranlage die Erzeugung von gütegesichertem Abwasserschlamm<br />
mit einer Urkunde nach <strong>QM</strong>H 5.5.2 bescheinigt. Die Urkunde weist für die betreffende<br />
Kläranlage die Teilnahme des Erzeugers an der RAL-Gütesicherung aus. Ein Recht zur<br />
Führung des Gütezeichens ist damit nicht verbunden.<br />
Kein Recht zur Führung des Gütezeichens besitzen ferner,<br />
- Unterbeauftragte, die im Auftrag eines Gütezeichenbenutzers Unterbeauftragungen im<br />
Sinne von <strong>QM</strong>H 4.4 durchführen,<br />
- Bewirtschafter von Flächen, auf denen gütegesicherter Abwasserschlamm aufgebracht<br />
wird.<br />
Der Gütezeichenbenutzer darf das Gütezeichen ausschließlich für die Verwertung von gütegesichertem<br />
Abwasserschlamm verwenden. Eine Verwendung des Gütezeichens für andere Abwasserschlämme<br />
ist ebenso unzulässig, wie Verwendungen, die den Eindruck erwecken, dass<br />
nicht gütegesicherte Abwasserschlämme der gütegesicherten Verwertung unterliegen.<br />
Die Verwendung des Gütezeichens zu Informationszwecken (z.B. Webpage) ist zulässig. Werden<br />
sowohl gütegesicherte als auch nicht gütegesicherte Abwasserschlämme verwertet, ist<br />
der Anteil der gütegesicherte Verwertung eindeutig kenntlich zu machen.<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
5 Dokumente der Gütesicherung<br />
Dieser Abschnitt enthält Ausführungen zu nachfolgenden Dokumenten der Gütesicherung<br />
<strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong>:<br />
- Antrag auf Führung des RAL-Gütezeichens <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong><br />
- Verpflichtungserklärung des Antragstellers bzw. Gütezeichenbenutzers<br />
- Verpflichtungserklärung von Unterbeauftragten des Antragstellers bzw. Gütezeichenbenutzers<br />
- Untersuchungsplan (Analysen der Abwasserschlämme)<br />
- Prüfzeugnis<br />
- Bescheinigung der kontinuierlichen Qualitätssicherung<br />
- Urkunden<br />
- Gütezeichen RAL-GZ 247<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
5.1 Antrag auf Führung des RAL-Gütezeichens <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong><br />
Voraussetzung der Beantragung des RAL-Gütezeichens ist die Mitgliedschaft des Antragstellers<br />
im VQSD, der Gütegemeinschaft für die Verwertung von Abwasserschlamm, die ihrerseits<br />
Mitglied der Bundesgütegemeinschaft ist.<br />
Der Antrag auf Mitgliedschaft in VQSD ist an VQSD zu richten. Der Antrag auf RAL-<br />
Gütesicherung kann dem Antrag auf Mitgliedschaft beigefügt werden.<br />
Anträge auf Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> können stellen:<br />
1. Erzeuger von Abwasserschlamm (Kläranlagenbetreiber), die unter Beachtung von <strong>QM</strong>H<br />
4.4 diesen der Verwertung auf Flächen im Sinne der Klärschlammverordnung selbst<br />
zuführen.<br />
2. Verwerter, die im Auftrag eines Erzeugers unter Beachtung von <strong>QM</strong>H 4.4 die Verwertung<br />
von gütegesichertem Abwasserschlamm auf Flächen im Sinne der Klärschlammverordnung<br />
durchführen.<br />
Der Antrag auf RAL-Gütesicherung wird von VQSD an den Träger der Qualitätssicherung (Bundesgütegemeinschaft)<br />
weitergeleitet.<br />
Die Bundesgütegemeinschaft bestätigt dem Antragsteller den Eingang des Antrages auf RAL-<br />
Gütesicherung und fordert ggf. fehlende Unterlagen nach.<br />
Aufnahme weiterer Kläranlagen<br />
Erzeuger und Verwerter, die das Recht zur Führung des RAL-Gütezeichens bereits besitzen,<br />
können die Einbeziehung weiterer Kläranlagen in die Gütesicherung durch formlosen Antrag<br />
unter Beifügung der Stammdaten Kläranlage nach <strong>QM</strong>H 8.1 sowie der Analysen des Abwasserschlamms<br />
der letzten 3 vollen Jahre vornehmen.<br />
Der Antrag ist an den Träger der Qualitätssicherung (Bundesgütegemeinschaft) zu richten.<br />
Die Bundesgütegemeinschaft bestätigt dem Antragsteller den Eingang des Antrages und fordert<br />
ggf. fehlende Unterlagen nach.<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
5.1.1 Antrag auf Führung des RAL-Gütezeichens (Muster)<br />
Antragsteller / Gütezeichenbenutzer<br />
________________________________________________<br />
Name der Körperschaft / des Unternehmens<br />
________________________<br />
Homepage Internet<br />
_______________________________________________________________________________<br />
PLZ, Ort; Straße, Hausnummer<br />
________________________ ___________________ ___________________________<br />
Verantwortliche Person Telefon Email<br />
________________________ ___________________ ___________________________<br />
Ansprechpartner (wenn abweichend) Telefon Email<br />
Der vorgenannte Antragsteller beantragt<br />
mit sofortiger Wirkung<br />
zum _________________ (Datum)<br />
für die landwirtschaftliche Verwertung von Abwasserschlamm der in Anlage bezeichneten<br />
Kläranlagen (Stammdaten Kläranlage) die Aufnahme des Anerkennungsverfahrens zur RAL-<br />
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> und das Recht zur Führung des Gütezeichens RAL-GZ 247.<br />
Der Antragsteller versichert, dass die in den beigefügten Stammdaten mitgeteilten Angaben<br />
und Unterlagen wahrheitsgemäß und vollständig sind.<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
Ort, Datum Name (Druckschrift) rechtsverbindliche Unterschrift<br />
des Antragstellers<br />
Anlagen<br />
1. Verpflichtungserklärung des Antragstellers / Gütezeichenbenutzers, ggf. Verpflichtungserklärung von Unterbeauftragten(<strong>QM</strong>H<br />
5.1.3)<br />
2. Stammdaten Verwertung (mit Anlage "Prozessmodell der Verwertung")<br />
3. Stammdaten Kläranlage (mit Anlage der Abwasserschlamm-Analysen der vergangenen drei Jahre)<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
5.1.2 Verpflichtungserklärung Antragsteller / Gütezeichenbenutzer<br />
Der nachfolgend genannte Gütezeichenbenutzer<br />
____________________________________________<br />
Name der Körperschaft / des Unternehmens<br />
____________________________________________<br />
PLZ, Ort; Straße, Hausnummer<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
Verantwortliche Person Telefon Email<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
Ansprechpartner (wenn abweichend) Telefon Email<br />
hat im Rahmen der Beantragung der RAL-Gütesicherung AS-Düngung die Güte- und Prüfbestimmungen<br />
der Gütesicherung (RAL-GZ 247) in Verbindung mit dem <strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong> "AS-<br />
Düngung" zur Kenntnis genommen und ohne Vorbehalt als für sich verbindlich erklärt.<br />
Er verpflichtet sich insbesondere,<br />
• die Stammdaten Verwertung aktuell zu halten und im Fall von Änderungen diese gegenüber<br />
dem Träger der Qualitätssicherung unverzüglich anzuzeigen, sowie<br />
• sämtliche sonstigen sich für ihn aus der RAL-Gütesicherung ergebenden Pflichten,<br />
auch in Bezug auf mögliche Unterbeauftragungen von Teilleistungen, zu erfüllen.<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
Ort, Datum Name (Druckschrift) rechtsverbindliche Unterschrift<br />
des Verwerters<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
5.1.3 Selbsterklärung von Unterbeauftragten<br />
Der nachfolgend genannte Dienstleister (Unterbeauftragter)<br />
____________________________________________<br />
Name der Körperschaft / des Unternehmens a<br />
____________________________________________<br />
PLZ, Ort; Straße, Hausnummer<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
Verantwortliche Person Telefon Email<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
Ansprechpartner (wenn abweichend) Telefon Email<br />
hat als Unterbeauftragter des nachfolgend genannten Verwerters von gütegesichertem Abwasserschlamm<br />
____________________________________________<br />
Name der Körperschaft / des Unternehmens<br />
____________________________________________<br />
PLZ, Ort; Straße, Hausnummer<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
Verantwortliche Person Telefon Email<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
Ansprechpartner (wenn abweichend) Telefon Email<br />
im Rahmen der gütegesicherten Verwertung dieses Schlammes nachfolgende Leistungen<br />
übernommen.<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
Zutreffende Leistungen bitte ankreuzen<br />
Entwässerung von Abwasserschlamm<br />
Trocknung von Abwasserschlamm<br />
Ordnungsgemäßer Transport von Abwasserschlamm<br />
Ordnungsgemäße Lagerung von Abwasserschlamm<br />
(mit Nachweis der Genehmigung, bzw. Genehmigungsbehörde und Aktenzeichen)<br />
Ordnungsgemäße Aufbringung von Abwasserschlamm auf Flächen<br />
Bodenuntersuchungen gemäß den Vorgaben der AbfKlärV<br />
Düngebedarfsrechnung nach <strong>QM</strong>H 6.2.3 (mit Nachweis der fachlichen Qualifikation der<br />
Person, die für die Düngebedarfsrechnung verantwortlich ist)<br />
Sonstiges (bitte ausführen): _______________________________________________________<br />
Sonstiges (bitte ausführen): _______________________________________________________<br />
Der unterzeichnende Unterbeauftragte verpflichtet sich, diejenigen Anforderungen der RAL-<br />
Gütesicherung "AS-Düngung" (RAL-GZ 247), die mit den vorgenannten Leistungen verbunden<br />
sind, zu erfüllen.<br />
Er hat zu diesem Zweck das <strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong> "AS-Düngung" in der aktuellen Fassung zur Kenntnis<br />
genommen und ohne Vorbehalt als für sich verbindlich erklärt.<br />
Die Unterbeauftragung berechtigt den Auftragnehmer nicht, das RAL-Gütezeichen "AS-<br />
Düngung" zu führen. Berechtigter Gütezeichenbenutzer ist allein der Verwerter, dem das<br />
Recht zur Führung des Gütezeichens vom Träger der Qualitätssicherung verliehen wurde. Die<br />
Ausweisung der gütegesicherten Verwertung erfolgt über das Prüfzeugnis der RAL-<br />
Gütesicherung.<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
Ort, Datum Name (Druckschrift) rechtsverbindliche Unterschrift<br />
des Unterbeauftragten<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
5.2 Untersuchungsplan<br />
Im Rahmen des Überwachungsverfahrens wird dem Antragsteller bzw. Gütezeichenbenutzer<br />
jährlich ein Untersuchungsplan zur Kenntnis gebracht.<br />
Im Untersuchungsplan sind die gemäß der anwendbaren Rechtsbestimmungen und der Gütesicherung<br />
durchzuführenden Analysen und Parameter, sowie fällige Begutachtungen (Audits)<br />
berücksichtigt.<br />
Der Untersuchungsplan enthält Angaben über<br />
- die zu untersuchenden Abwasserschlämme,<br />
- die Anzahl der durchzuführenden Untersuchungen,<br />
- die bei den Untersuchungen zu analysierenden Parameter und<br />
- anstehende Begutachtungen.<br />
Es wird empfohlen, den Untersuchungsplan als Bestandteil der Beauftragung gegenüber dem<br />
Prüflabor zu verwenden.<br />
Hinweis: Untersuchungspflichten von Böden gemäß der Klärschlammverordnung sind im Untersuchungsplan<br />
nicht aufgeführt. Diese hat der nach der Klärschlammverordnung Verantwortliche<br />
oder damit Beauftragte Dritte im Rahmen der Eigenüberwachung separat zu veranlassen.<br />
Eine Kontrolle über die Durchführung von Bodenuntersuchungen erfolgt im Zusammenhang<br />
mit der Begutachtung Verwertung nach <strong>QM</strong>H 6.2.2.<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
5.3 Prüfzeugnis<br />
Aus den Untersuchungsergebnissen von Überwachungsverfahren der Gütesicherung, die der<br />
Bundesgütegemeinschaft von den Prüflaboren berichtet werden, erstellt die Bundesgütegemeinschaft<br />
jeweils ein Prüfzeugnis.<br />
Das Prüfzeugnis wird per Email an den Antragsteller bzw. Gütezeichenbenutzer sowie an die<br />
in den ‚Stammdaten Kläranlage’ und in den "Stammdaten Verwertung" hinterlegten Adressen<br />
versandt.<br />
Das Prüfzeugnis beinhaltet<br />
- die Ausweisung der Übereinstimmung mit Rechtsbestimmungen,<br />
- die Ausweisung der Übereinstimmung mit Regelwerken,<br />
- die verbindliche Warendeklaration der Gütesicherung,<br />
- die Herkunft des Erzeugnisses,<br />
- den Inverkehrbringer des Erzeugnisses,<br />
- die vorgeschriebene düngemittelrechtliche Kennzeichnung ,<br />
- die verwendete Ausgangsstoffe,<br />
- Angaben zu Eigenschaften und Inhaltsstoffen, insbesondere<br />
Gesamtgehalte an Pflanzennährstoffen (N, P2O5, K2O, MgO) sowie Ammoniumstickstoff<br />
und im Anwendungsjahr anrechenbarer Stickstoff, Gesamtgehalte an basisch wirksamen<br />
Stoffen, Einordnung des Erzeugnisses nach Düngeverordnung „mit/ohne wesentliche<br />
Gehalte an Pflanzennährstoffen“ und mit/ohne „wesentliche Gehalte an verfügbarem<br />
Stickstoff“, Angaben zum Gehalt an Trockenmasse, dem pH-Wert, der organischen<br />
Substanz, dem humusreproduktionswirksamen Kohlenstoff, und dem C/N-<br />
Verhältnis,<br />
- Angaben zur Hygiene sowie zu potentiellen Schadstoffen<br />
- Hinweise zu Grenzwerten,<br />
- Angaben zur Zweckbestimmung und vorgesehenen Anwendungsbereichen,<br />
- Hinweise zur Anrechnung von Pflanzennährstoffen, Kalk und Humus,<br />
- Angaben zur Bemessung von Aufwandmengen nach guter fachlicher Praxis,<br />
- Angaben zur sachgerechten Anwendung und zu Einarbeitungspflichten,<br />
- Angaben zu Anwendungsbeschränkungen und<br />
- Angaben zum Düngewert und zum Humuswert.<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
5.4 Bescheinigung der kontinuierlichen Qualitätssicherung<br />
Die Bescheinigung der kontinuierlichen Qualitätssicherung wird von der Bundesgütegemeinschaft<br />
nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens zusammen mit der Verleihung des Gütezeichens<br />
und danach fortlaufend erteilt, soweit die dazu erforderlichen Voraussetzungen bestehen.<br />
Die Bescheinigung wird von der Bundesgütegemeinschaft<br />
- dem Gütezeichenbenutzer und<br />
- dem Betreiber der Kläranlage (soweit dieser nicht der Antragsteller bzw. Gütezeichenbenutzer<br />
ist)<br />
zur Kenntnis gebracht.<br />
Die jährlich ausgestellten Bescheinigungen dokumentieren, dass die Voraussetzungen des<br />
Rechts zur Führung des RAL-Gütezeichens jeweils geprüft sind und fortbestehen.<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
5.5 Urkunden<br />
5.5.1 Verleihungsurkunde für den Gütezeichenbenutzer (Muster)<br />
Muster-Verleihungsurkunde für das Recht zur Führung des RAL-Gütezeichens <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong><br />
(RAL-GZ 247).<br />
42
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
5.5.2 Urkunde für den Kläranlagenbetreiber (Muster)<br />
Muster-Urkunde für den Kläranlagenbetreiber bezüglich der Teilnahme einer von ihm betriebenen<br />
Kläranlage an der RAL-Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> (RAL-GZ 247).<br />
Soweit der Kläranlagenbetreiber selbst der Gütezeichenbenutzer ist, d.h. die Kernleistungen<br />
der Verwertung nach <strong>QM</strong>H 4.4 selbst durchführt, wird nicht diese Urkunde, sondern die Verleihungsurkunde<br />
nach <strong>QM</strong>H 5.1.1 ausgestellt.<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
5.6 Gütezeichen<br />
RAL-Gütezeichen "AS-Düngung" (RAL-GZ 247)<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
6 Begutachtungen<br />
Begutachtungen im Rahmen der Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> haben den Zweck,<br />
- die sich aus der Eigenüberwachung ergebenden Aufgaben und Pflichten des Antragstellers<br />
bzw. Gütezeichenbenutzers vor Ort zu überprüfen und das damit zusammenhängende<br />
interne Qualitätsmanagement zu auditieren, sowie<br />
- eine permanente Qualitätsverbesserung zu initiieren und nachzuverfolgen.<br />
Erstbegutachtungen werden im Rahmen des Anerkennungsverfahrens bei den Antragstellern<br />
(Gütezeichenbenutzern) durchgeführt:<br />
1. Bei Erzeugern von Abwasserschlamm (Betreiber von Kläranlagen), die den erzeugten<br />
Abwasserschlamm einer gütegesicherten Verwertung zuführen.<br />
2. Bei Verwertern, die im Auftrag von Erzeugern Abwasserschlamm einer gütegesicherten<br />
Verwertung zuführen.<br />
Begutachtungen im Rahmen des Überwachungsverfahrens werden durchgeführt<br />
1. Bei Gütezeichenbenutzern (Wiederholungsbegutachtungen).<br />
2. Bei Erzeugern, deren Abwasserschlamm durch beauftragte Verwerter (Gütezeichenbenutzer)<br />
einer gütegesicherten Verwertung zugeführt wird.<br />
Die Häufigkeit von Wiederholungsbegutachtungen wird vom Bundesgüteausschuss bestimmt.<br />
Sind bei einer Begutachtung wesentliche Anforderungen der Gütesicherung nicht prüffähig,<br />
kann der Träger der Qualitätssicherung eine Nachbegutachtung (Nachaudit) veranlassen. Die<br />
Kosten trägt der Betroffene.<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
6.1 Begutachtung Erzeugung<br />
Bei der Begutachtung der Erzeugung werden nachfolgende Sachverhalte geprüft:<br />
- Prüfung der Aktualität der Stammdaten Kläranlage nach <strong>QM</strong>H 8.1<br />
- Prüfung der Aktualität des Prozessmodells Erzeugung nach <strong>QM</strong>H 6.1.1<br />
- Begutachtung der Erzeugung gemäß Prüfliste nach <strong>QM</strong>H 6.1.2<br />
6.1.1 Prozessmodell Erzeugung<br />
Das Prozessmodell Erzeugung enthält<br />
- die Darstellung des betrieblichen Ablaufs der Klärschlammgewinnung, sowie<br />
- die im Rahmen der Eigenüberwachung vorgesehenen kritischen Kontrollpunkte.<br />
-<br />
Das Prozessmodell Erzeugung bildet mindestens folgende Sachverhalte ab:<br />
- Einsatz zulässiger Ausgangsstoffe, Hilfsstoffe und Mischkomponenten<br />
- Systeme der Störfallerkennung und -behebung, der Erkennung von Normabweichungen<br />
eingesetzter Abwässer sowie der Minderung unerwünschter Inhaltsstoffe<br />
- Bewertung von Indirekteinleitungen und Maßnahmen nach <strong>QM</strong>H 6.1.3<br />
- Regelung von Direktanlieferungen (Erfassung, Rückstellproben, Abweisung)<br />
- Entwässerung<br />
- Untersuchung/Qualitätskontrolle abgabefertiger Abwasserschlämme<br />
- Warendeklaration<br />
- Lagerung, Abgabe und Rückverfolgbarkeit der Abwasserschlämme<br />
- Stellen- und Funktionsbeschreibung<br />
- Dokumentationswesen<br />
Das Prozessmodell Erzeugung wird bei der Beantragung des Rechts zur Führung des Gütezeichens<br />
den Stammdaten Kläranlage als Anlage beigefügt.<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
6.1.2 Prüfliste / Prüfbericht Erzeugung<br />
Kläranlage (Erzeuger)<br />
____________________________________________<br />
Name der Kläranlage<br />
________________________<br />
K-Nr. (der BGK)<br />
____________________________________________<br />
Betreiber der Kläranlage<br />
____________________________________________<br />
PLZ, Ort;<br />
_________________________<br />
Bundesland<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
Verantwortliche Person Telefon Email<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
GS Beauftragter (nach <strong>QM</strong>H 4.3) Telefon Email<br />
Der Kläranlagenbetreiber ist auch der Verwerter und Gütezeichenbenutzer<br />
(Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
<br />
<br />
Ja<br />
Nein (Bitte den mit der Verwertung beauftragten Dritten nachfolgend angeben)<br />
Mit der Verwertung beauftragter Dritter<br />
____________________________________________<br />
Name des Verwerters / Gütezeichenbenutzers<br />
____________________________________________<br />
PLZ, Ort;<br />
________________________<br />
V-Nr. (der BGK)<br />
_________________________<br />
Bundesland<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
Verantwortliche Person Telefon Email<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
GS Beauftragter (nach <strong>QM</strong>H 4.3) Telefon Email<br />
47
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
Ergebnisse der Begutachtung der Erzeugung (Kläranlage)<br />
Prüfbeauftragter<br />
Tag des Audits<br />
_______________________________________________<br />
_______________________________________________<br />
Teilnehmende Personen<br />
_______________________________________________<br />
Name, Funktion<br />
_______________________________________________<br />
Name, Funktion<br />
_______________________________________________<br />
Name, Funktion<br />
_______________________________________________<br />
Name, Funktion<br />
_______________________________________________<br />
Name, Funktion<br />
Der Betreiber der Kläranlage versichert, dass alle Abwasserschlämme, die der Gütesicherung unterliegen,<br />
benannt und verlangte Betriebsunterlagen dem Prüfbeauftragten vollständig zur Einsicht vorgelegt<br />
wurden.<br />
Ja<br />
Nein<br />
Art der Begutachtung<br />
Erstbegutachtung<br />
Wiederholungsbegutachtung<br />
außerordentliche Begutachtung<br />
Ergebnis der Begutachtung<br />
Der Erzeuger (Kläranlage) erfüllt die Anforderungen der RAL-Gütesicherung <strong>„AS</strong>-Düngung<br />
vollständig<br />
ausreichend (Nachforderungen siehe Prüfliste)<br />
nicht ausreichend (gravierende Beanstandungen und Mängel siehe Seite 3)<br />
Nächste Begutachtung<br />
_______________________________________________<br />
________________________ _____________________ _________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift Erzeuger Unterschrift Prüfbeauftragter<br />
Anlagen:<br />
1. Tabellen "Gravierende Beanstandungen und Mängel" und Empfehlungen zur permanen<br />
ten Qualitätsverbesserung<br />
2. Prüfliste / Prüfbericht Erzeugung<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
Gravierende Beanstandungen und Mängel<br />
1 Stammdaten Kläranlage<br />
Gravierende Beanstandungen und Mängel<br />
2 Anforderungen an die Erzeugung<br />
3 Personal und Verantwortlichkeit<br />
4 Sachkundenachweis und Weiterbildung<br />
Falls erforderlich Beiblatt verwenden<br />
Empfehlungen zur permanenten Qualitätsverbesserung<br />
Falls erforderlich Beiblatt verwenden<br />
Datenschutz<br />
Alle im Rahmen des Audits erhobenen Daten und gewonnenen Erkenntnisse werden innerhalb der<br />
Gremien von VQSD und BGK streng vertraulich behandelt. Die Weitergabe dieses Prüfberichts an Dritte<br />
ist nicht vorgesehen und erfolgt im Bedarfsfall nur nach Erteilung einer schriftlichen Genehmigung<br />
durch den Zeichennutzer. Öffentlich-rechtliche Pflichten des Zeichennutzers zur Mitteilung gegenüber<br />
Behörden bleiben vom Gütesicherungsverfahren unberührt.<br />
49
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
Prüfliste<br />
Die nachfolgende Prüfliste dient dem Prüfbeauftragten als Leitfaden für Begutachtungen gemäß <strong>QM</strong>H<br />
6.1 der RAL-Gütesicherung "AS-Düngung".<br />
Der Prüfbeauftragte trägt die Ergebnisse während der Begutachtung in die Prüfliste ein. Soweit der Träger<br />
der Qualitätssicherung die Prüfliste in digitaler Form zur Verfügung stellt, ist diese Form für die Berichterstattung<br />
verbindlich.<br />
Bei der Beurteilung berücksichtigt der Prüfbeauftragte grundsätzlich folgende Fragen:<br />
- Ist dem Erzeuger die jeweilige Anforderung bekannt?<br />
- Hat der Erzeuger die Maßnahmen, mit der die Anforderung erfüllt werden soll, verbindlich festgelegt?<br />
- Hat der Erzeuger die Anforderung angemessen umgesetzt und wird die Anforderung eingehalten?<br />
Die Spalte „Prüfinhalt“ enthält die nach den Güte- und Prüfbestimmungen bzw. dem <strong>QM</strong>H der RAL-<br />
Gütesicherung "AS-Düngung" die jeweils zu prüfenden Sachverhalte.<br />
In die Spalte "Ergebnisse" trägt der Prüfbeauftragte seine jeweilige Sachverhaltsfeststellung ein.<br />
In der Spalte „Dokumente/Nachweise“ gibt der Prüfbeauftragte die vorliegenden / eingesehenen Unterlagen<br />
an. Für die Einsicht in Unterlagen sind Stichproben vorgesehen. Der Umfang der Stichproben<br />
liegt im Ermessen des Prüfbeauftragten. Erfolgte Stichproben sind anzugeben. Bei Anhaltspunkten auf<br />
Unregelmäßigkeiten ist der Umfang von Stichproben zu erweitern.<br />
In der Spalte " Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung" nimmt der Prüfbeauftragte - soweit erforderlich<br />
- erläuternde Einträge vor.<br />
Treffen zu prüfende Sachverhalte nicht zu, ist dies mit „nz“ (nicht zutreffend) zu vermerken und zu begründen.<br />
Anforderungen können auch dann als erfüllt gewertet werden, wenn festgestellte Abweichungen nicht<br />
gravierend sind. In diesem Falle sind dem Erzeuger erforderliche Nachbesserungen zu benennen und<br />
diese im Prüfbericht zu notieren (jeweils am Ende eines Kapitels der Prüfliste).<br />
Soweit festgestellte Abweichungen gravierend sind, sind diese nicht nur in der Prüfliste, sondern auch<br />
auf Seite 3 dieses Prüfberichtes zu benennen.<br />
50
Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />
1 Stammdaten Kläranlage<br />
1.1 Stammdaten Kläranlage<br />
[<strong>QM</strong>H 8.1.1]<br />
1.2 Genehmigungsbehörden<br />
[<strong>QM</strong>H 8.1.8]<br />
1.3 Art und Umfang bestehender Zertifizierungen<br />
[<strong>QM</strong>H 8.1.7]<br />
Soweit bestehende Zertifizierungen<br />
die in der nebenstehenden Spalte 3<br />
genannten Prüfinhalte beinhalten,<br />
können die Fragen zu nachfolgenden<br />
Ziffern 2 und 3 entfallen.<br />
1.4 Abwasserschlamm zur Verwertung/<br />
Entsorgung<br />
[<strong>QM</strong>H 8.1.9.1 und 8.1.9.2]<br />
1.5 Zwischenlager<br />
(außerhalb und in Verantwortung<br />
der Kläranlage)<br />
[<strong>QM</strong>H 8.1.9.3]<br />
Die Stammdaten nach <strong>QM</strong>H 8.1.1 sind aktuell und kongruent<br />
mit den beim Träger der Qualitätssicherung hinterlegten Daten.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Die Angaben der zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde<br />
nach <strong>QM</strong>H 8.1.8 ist aktuell und kongruent mit den<br />
beim Träger der Qualitätssicherung hinterlegten Stammdaten.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Nachfolgende Zertifizierungen sind aktuell<br />
DIN ISO 9001 ( )<br />
ISO 14001 ( )<br />
Keine Zertifizierungen ( )<br />
Sonstige ( )<br />
_____________________________________<br />
Zertifizierungen beinhalten mit diesem <strong>QM</strong>H vergleichbare<br />
Prüfungen zu nachfolgenden folgenden Sachverhalten.<br />
- System zur Störfallerkennung und zur<br />
Erkennung von Normabweichungen ( )<br />
- Maßnahmen in Bezug auf Indirekteinleiter ( )<br />
- Regelung/Eingangskontrolle von Direktanlieferungen ( )<br />
- Zulässigkeit und zweckbestimmter Einsatz von<br />
Hilfsstoffen nach <strong>QM</strong>H 8.1.5 und 6.1.4.2 ( )<br />
- Qualitätskontrolle (Klärschlammuntersuchungen) ( )<br />
- Lagerung, Abgabe, Rückverfolgbarkeit ( )<br />
Die Stammdaten nach <strong>QM</strong>H 8.1.9 zu den Mengen an Abwasserschlamm<br />
zur Verwertung und zur Entsorgung sind aktuell<br />
und kongruent mit den beim Träger der Qualitätssicherung<br />
hinterlegten Daten.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Die Stammdaten nach <strong>QM</strong>H 8.1.9.3 zu bestehenden Zwischenlagern<br />
sind aktuell und kongruent mit den beim Träger<br />
der Qualitätssicherung hinterlegten Daten.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Abgleich mit den bei<br />
der BGK hinterlegten<br />
Stammdaten ( )<br />
Abgleich mit den bei<br />
der BGK hinterlegten<br />
Stammdaten ( )<br />
Zertifikate ( )<br />
Zertifikate ( )<br />
<strong>QM</strong>H ( )<br />
Abgleich mit den bei<br />
der BGK hinterlegten<br />
Stammdaten ( )<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Abgleich mit den bei<br />
der BGK hinterlegten<br />
Stammdaten. ( )<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
*Bewertungsschlüssel<br />
nz = nicht zutreffend (ist vom Prüfbeauftragten zu begründen)<br />
0 = nicht erfüllt<br />
1 = erfüllt<br />
51
Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />
1.6 Beauftragte Prüflabore<br />
[<strong>QM</strong>H 8.1.11]<br />
1.7 Prozessmodell Erzeugung<br />
[<strong>QM</strong>H 6.1.1]<br />
Die Stammdaten zu beauftragten Prüflaboren nach <strong>QM</strong>H<br />
8.1.11 sind aktuell und kongruent mit den beim Träger der<br />
Qualitätssicherung hinterlegten Daten.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Die nach <strong>QM</strong>H 7 durchzuführenden Untersuchungen werden<br />
regelmäßig durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse sind<br />
prüffähig dokumentiert.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Ein Prozessmodell der Erzeugung nach <strong>QM</strong>H 6.1.1 liegt vor.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Das Prozessmodell ist aktuell und stimmt mit dem bei der<br />
BGK hinterlegten Prozessmodell überein.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Aufträge an Prüflabore. ( )<br />
Untersuchungsplan nach<br />
nach <strong>QM</strong>H 5.2 ( )<br />
Untersuchungsergebnisse ( )<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Abgleich mit dem bei der<br />
BGK hinterlegten<br />
Prozessmodell ( )<br />
Aufgegebene Nachbesserungen und Einschätzungen des Prüfbeauftragten zu den Prüfinhalten 1.1 bis 1.7<br />
2 Anforderungen an die Erzeugung<br />
2.1 Spezifizierung eingeleiteter Abwässer<br />
[<strong>QM</strong>H 8.1.4]<br />
Bei den in das Abwassernetz eingeleiteten Abwässern handelt<br />
es sich um<br />
• Abwässer aus Haushaltungen<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
• unkritische Abwässer aus Gewerbe und Industrie<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
• potenziell kritische Abwässer aus Gewerbe und Industrie<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
2.2 Störfallerkennung und Erkennung<br />
von Normabweichungen<br />
[<strong>QM</strong>H 6.1.1]<br />
[GuP 3.3]<br />
Es besteht ein System zur Störfallerkennung (z.B. nach ISO<br />
9001 Ziffer 8.3 oder 8.5).<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Es besteht ein System zur Minderung unerwünschter Inhaltsstoffe<br />
(z.B. nach ISO 9001 Ziffer 8.5).<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Arbeits- Betriebs- oder<br />
Verfahrensanweisung ( )<br />
Arbeits- Betriebs- oder<br />
Verfahrensanweisung ( )<br />
*Bewertungsschlüssel<br />
nz = nicht zutreffend (ist vom Prüfbeauftragten zu begründen)<br />
0 = nicht erfüllt<br />
1 = erfüllt<br />
52
Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />
2.3 Indirekteinleiter<br />
[<strong>QM</strong>H 6.1.3]<br />
2.4<br />
Werden Abwässer / Stoffe, die nicht<br />
der Kanalisation entstammen (Direktanlieferungen)<br />
angenommen?<br />
Wenn "Nein", entfallen nachfolgende<br />
Fragen zu 2.4<br />
Spezifikation von Direktanlieferungen<br />
Es sind Maßnahmen zur Erfassung und Bewertung von Indirekteinleitern<br />
gemäß <strong>QM</strong>H 6.1.3 getroffen.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Eine Liste der Indirekteinleiter inkl. Branchenangabe liegt vor.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Es besteht ein Indirekteinleiterkataster nach DWA M 115.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Direktanlieferungen werden angenommen<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Bei den Direktanlieferungen handelt es sich um<br />
• Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
• unkritische Abwässer aus Gewerbe und Industrie<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
• potenziell kritische Abwässer aus Gewerbe und Industrie<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Katasterführende Stelle<br />
__________________________<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Regelung von Direktanlieferungen<br />
Verantwortliche Person<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Ablauf im Regelfall<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Ablauf bei Zurückweisung<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Ablauf bei Sicherstellung<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Vorgehen bei Auffälligkeiten<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Organigramm mit verantwortllicher<br />
Person ( )<br />
Arbeits- Betriebs- oder<br />
Verfahrensanweisung (..)<br />
Arbeits- Betriebs- oder<br />
Verfahrensanweisung (..)<br />
Arbeits- Betriebs- oder<br />
Verfahrensanweisung (..)<br />
Arbeits- Betriebs- oder<br />
Verfahrensanweisung (..)<br />
Arbeits- Betriebs- oder<br />
Verfahrensanweisung (..)<br />
*Bewertungsschlüssel<br />
nz = nicht zutreffend (ist vom Prüfbeauftragten zu begründen)<br />
0 = nicht erfüllt<br />
1 = erfüllt<br />
53
Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />
Kontrolle von Direktanlieferungen<br />
Dokumentation von Direktanlieferungen<br />
2.5 Eingesetzte Hilfsstoffe<br />
[<strong>QM</strong>H 6.1.4.2]<br />
[<strong>QM</strong>H 8.1.5]<br />
Bei allen Direktanlieferungen werden Eingangskontrollen<br />
durchgeführt.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Plausibilitätsprüfungen (z.B. Geruch, Farbe, Trübung, pH-<br />
Wert, Leitfähigkeit) erfolgen.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Abgleich mit Angaben im Transportdokument.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Rückstellproben werden entnommen.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Stichprobenanalysen der Rückstellproben erfolgen.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Direktanlieferungen sind unter Angabe von Lieferschein-Nr.;<br />
Stoffbezeichnung; Erzeuger/Herkunft; Anlieferer, Kfz-<br />
Kennzeichen, Lieferdatum, Menge, Unterschrift Erzeuger /<br />
Transporteur und ggf. abfallrechtliche Nachweise prüffähig<br />
dokumentiert.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Die eingesetzten Hilfsstoffe entsprechen den Angaben der<br />
Stammdaten nach <strong>QM</strong>H 8.1.6.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Die eingesetzten Hilfsstoffe sind zulässig.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Der Einsatz von Hilfsstoffen ist geregelt.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Der Einsatz von Hilfsstoffen wird dokumentiert und kontrolliert.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Arbeits- Betriebs- oder<br />
Verfahrensanweisung (..)<br />
Arbeits- Betriebs- oder<br />
Verfahrensanweisung (..)<br />
Arbeits- Betriebs- oder<br />
Verfahrensanweisung (..)<br />
Angabe zur Anzahl von Rückstellproben<br />
_________________________<br />
Angabe zu Anzahl von Stichprobenanalysen<br />
_________________________<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Stichprobe: ________<br />
<strong>QM</strong>H 8.1.5 ( )<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Arbeits- Betriebs- oder<br />
Verfahrensanweisung (..)<br />
Arbeits- Betriebs- oder<br />
Verfahrensanweisung (..)<br />
Arbeits- Betriebs- oder<br />
Verfahrensanweisung (..)<br />
2.6 Entwässerung Die vorgegebenen Ziele der Entwässerung werden erreicht<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Weiter nur im Falle der Fremdentwässerung:<br />
Die für die Entwässerung eingesetzten Hilfsstoffe entsprechen<br />
den Anforderungen an Hilfsstoffe nach <strong>QM</strong>H 8.1.4.2<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Entwässerungsauftrag ( )<br />
*Bewertungsschlüssel<br />
nz = nicht zutreffend (ist vom Prüfbeauftragten zu begründen)<br />
0 = nicht erfüllt<br />
1 = erfüllt<br />
54
Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />
2.7 Qualitätskontrolle<br />
[<strong>QM</strong>H 7]<br />
Probenahmen und Untersuchungen gemäß AbfKlärV sind vom<br />
Betreiber der Kläranlage an ein gemäß <strong>QM</strong>H 3.4.2 anerkanntes<br />
Labor beauftragt und liegen vor.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Beauftragung Prüflabor ( )<br />
Untersuchungsplan (..)<br />
Untersuchungsergebnisse/<br />
Prüfzeugnis Gütesicherung ( )<br />
2.8 Warendeklaration Jede Abgabe von gütegesichertem Abwasserschlamm zur<br />
Verwertung ist mit einer Warendeklaration gemäß <strong>QM</strong>H 5.3<br />
(Prüfzeugnis) ausgewiesen. [Hinweis: Die Warendeklaration<br />
enthält auch die düngemittelrechtliche Kennzeichnung]<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Im Rahmen der Warendeklaration werden Angaben zur Bemessung<br />
von Aufwandmengen nach guter fachlicher Praxis<br />
gemacht, sowie Hinweise auf Anwendungsbeschränkungen<br />
und -verbote gegeben.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Prüfzeugnis Gütesicherung (..)<br />
Sonstige<br />
Warenbegleitdokumente ( )<br />
___________________________<br />
2.9 Lagerung Die Lagerung von abgabefertigem Klärschlamm auf der Kläranlage<br />
erfolgt ordnungsgemäß.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Weiter nur im Fall von Zwischenlagern des Kläranlagenbetreibers<br />
außerhalb der Kläranlage<br />
Zwischenlager des Erzeugers außerhalb der Kläranlage<br />
ist/sind genehmigt.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Die Lagerkapazität von Zwischenlagern ist plausibel.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Das Vermischungsverbot der AbfKlärV für Klärschlämme ist<br />
nachvollziehbar gewährleistet.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
2.10 Abgabe zur Verwertung Jede Abgabe von Abwasserschlamm zur Verwertung oder Beseitigung<br />
ist unter Angabe der Art und Menge, Art der Entsorgung,<br />
Abnehmer und Lieferschein-Nr. dokumentiert.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Jede Lieferung von Abwasserschlamm ist im Hinblick auf die<br />
Kläranlage, Datum der Abgabe und eingesetzte Ausgangsstoffe<br />
rückverfolgbar.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Genehmigung ( )<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
*Bewertungsschlüssel<br />
nz = nicht zutreffend (ist vom Prüfbeauftragten zu begründen)<br />
0 = nicht erfüllt<br />
1 = erfüllt<br />
55
Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />
Aufgegebene Nachbesserungen und Einschätzungen des Prüfbeauftragten zu Fragen 2.1 bis 2.10<br />
3 Personal, Verantwortlichkeit, Sachkunde und Weiterbildung<br />
3.1 Organisationsschema und Arbeitsablauf<br />
Ein Organisationsschema der Kläranlage liegt vor.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Arbeitsabläufe für eine sach- und fachgerechte Erzeugung<br />
von Klärschlamm sind festgelegt.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Arbeits- Betriebs- oder<br />
Verfahrensanweisung (..)<br />
3.2 GS-Beauftragter<br />
[<strong>QM</strong>H 4.3.1]<br />
Ein GS-Beauftragter nach <strong>QM</strong>H 4.3.1 mit Verantwortung für<br />
die RAL-Gütesicherung ist benannt.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Der GS-Beauftragte nimmt die mit der Eigenüberwachung der<br />
RAL-Gütesicherung AS-Düngung zusammenhängenden Aufgaben<br />
wahr.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Der GS-Beauftragte ist qualifiziert.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Der GS-Beauftragte kann Fortbildungen nach<br />
<strong>QM</strong>H 4.3.1 nachweisen<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Ausbildung / Qualifikation ( )<br />
____________________<br />
Fortbildungsnachweis(e) ( )<br />
Aufgegebene Nachbesserungen und Einschätzungen des Prüfbeauftragten zu Fragen 3.1 bis 3.2<br />
*Bewertungsschlüssel<br />
nz = nicht zutreffend (ist vom Prüfbeauftragten zu begründen)<br />
0 = nicht erfüllt<br />
1 = erfüllt<br />
56
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
6.1.3 Indirekteinleiter<br />
Grundlage der der Bewertung von Indirekteinleitern ist das ATV-DVWK Merkblatt M 115 (Teil 1<br />
von 11/2004, Teil 2 von 7/2005, Teil 3 von 8/2004) in Verbindung mit dem "DWA-Kommentar<br />
zum DWA-Regelwerk "Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers" von 9/2007.<br />
Der Kläranlagenbetreiber erstellt eine "Liste potentiell kritischer Einleiter", bei denen der Verdacht<br />
auf Einleitung von Abwasserinhaltsstoffen besteht, die sich in Art und Menge deutlich<br />
von häuslichen Abwasserinhaltsstoffen unterscheiden (potentielle Problemabwässer).<br />
Sofern die erzeugten Klärschlämme alle Schadstoffgrenzwerte gemäß den anwendbaren<br />
Rechtsbestimmungen und der Gütesicherung deutlich unterschreiten (weniger als 80 % der<br />
Grenzwerte) und keine Anhaltspunkte einer Einleitung von bestimmten Problemabwässern<br />
vorliegen, müssen keine weitere Maßnahmen ergriffen werden.<br />
Sofern Schadstoffgrenzwerte gemäß den anwendbaren Rechtsbestimmungen und der Gütesicherung<br />
aufgrund geogener Vorbelastungen in der jeweiligen Region um 80 % und mehr ausgeschöpft<br />
werden, müssen keine weitere Maßnahmen ergriffen werden, wenn die Ursächlichkeit<br />
der geogenen Vorbelastung belegt ist. Ob die jeweiligen Bedingungen gegeben sind, entscheidet<br />
der BGA - ggf. unter Hinzuziehung zuständiger Behörden - im Einzelfall.<br />
Sofern ein Schadstoffgrenzwert gemäß den anwendbaren Rechtsbestimmungen und der Gütesicherung<br />
zu 80 % und mehr ausgeschöpft wird, oder Anhaltspunkte einer Einleitung von<br />
bestimmten Problemabwässern vorliegen, ist ein Indirekteinleiterkataster zu erstellen. Dabei<br />
sind in erster Linie diejenigen Betriebe zu berücksichtigen, bei denen der Verdacht auf Einleitung<br />
von Problemabwässern besteht. Über Art und Umfang der Anforderungen entscheidet der<br />
BGA im Einzelfall.<br />
57
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
6.1.4 Verzeichnis zulässiger Ausgangsstoffe<br />
6.1.4.1 Abwässer<br />
Zulässige Abwässer zur Erzeugung von Abwasserschlämmen/Klärschlämmen sind<br />
- Abwässer aus Haushaltungen sowie aus Gewerbe- und Industrie, die einer Kläranlage<br />
über einen Abwasserkanal zugeführt werden,<br />
- Abwässer aus Haushaltungen sowie aus Gewerbe- und Industrie, die einer Kläranlage<br />
direkt angeliefert werden,<br />
- Sonstige Abwässer, die in gewerblichen oder industriellen Abwasserreinigungsanlagen<br />
anfallen und der Klärschlammverordnung unterliegen.<br />
Es dürfen nur Abwässer verwendet werden, die im Hinblick auf die Qualität der Erzeugnisse<br />
und der Verwertungsverfahren geeignet und nützlich sind.<br />
Maßstab der Bewertung ist die in der jeweils zutreffenden Abwassersatzung festgestellte erreichbare<br />
Schlammqualität.<br />
Der Güteausschuss kann geeignete Abwässer, Cofermente und Anforderungen weiter konkretisieren<br />
sowie Einschränkungen zulässiger Abwässer und Cofermente vornehmen.<br />
6.1.4.2. Hilfsstoffe<br />
Zulässige Hilfsstoffe bei der Erzeugung von Abwasserschlämmen sind Stoffe, die einen prozesstechnischen<br />
Nutzen aufweisen und den abfall- und den düngemittelrechtlichen Bestimmungen<br />
entsprechen. Hilfsstoffe sind insbesondere Fällungs- und Konditionierungsmittel.<br />
Der Güteausschuss führt ein Verzeichnis zulässiger Hilfsstoffe. Er kann an einzelne Stoffe<br />
spezifische Anforderungen stellen, oder Einschränkungen ihres Einsatzes bestimmen.<br />
6.1.4.3 Mischkomponenten<br />
Zulässige Mischkomponenten bei der Erzeugung von Abwasserschlamm-Gemischen sind<br />
- Bodenmaterialien, die den Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung<br />
(BBodSchV) entsprechen.<br />
- Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Pflanzenhilfsmittel, Kultursubstrate und Wirtschaftsdünger,<br />
die den Anforderungen der Düngemittelverordnung (DüMV) entsprechen.<br />
Der Güteausschuss kann geeignete Mischkomponenten und Anforderungen weiter konkretisieren.<br />
58
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
6.2 Begutachtung Verwertung<br />
Bei der Begutachtung der Verwertung werden nachfolgende Sachverhalte geprüft:<br />
- Prüfung der Aktualität der Stammdaten Verwertung nach <strong>QM</strong>H 8.2<br />
- Prüfung der Aktualität der Prozesskette Verwertung nach <strong>QM</strong>H 6.2.1 (Prozessmodell)<br />
- Begutachtung der Verwertung gem Prüfliste nach <strong>QM</strong>H 6.2.2<br />
6.2.1 Prozessmodell Verwertung<br />
Mit dem Prozessmodell Verwertung dokumentiert der Gütezeichenbenutzer die Aufbau- und<br />
Ablauforganisation der Prozesskette Verwertung.<br />
Das Prozessmodell Verwertung enthält<br />
- die Darstellung der einzelnen Prozessschritte in der Verwertungskette sowie<br />
- die im Rahmen der Eigenüberwachung vorgesehenen kritischen Kontrollpunkte.<br />
Das Prozessmodell Verwertung bildet mindestens folgende Sachverhalte ab:<br />
- Abholung und Transport, ggf. Zwischenlagerungen des Abwasserschlamms<br />
- Genehmigungen, Begleitscheine, Rückverfolgbarkeit<br />
- Warendeklaration / Kennzeichnung des Abwasserschlamms<br />
- Bodenuntersuchungen gem. AbfKlärV<br />
- Schlammuntersuchungen gem. AbfKlärV und RAL-Gütesicherung<br />
- Düngebedarfsrechnungen gem. <strong>QM</strong>H 6.2.3<br />
- Berücksichtigung möglicher Flächenausschlüsse<br />
- Bereithaltung zur Aufbringung am Feldrand<br />
- Ordnungsgemäße Aufbringung und Einarbeitung von Abwasserschlamm<br />
- Lieferscheinverfahren gem. AbfKlärV<br />
- Zusammenwirken mit zuständigen Behörden<br />
- Verwertungsregister nach <strong>QM</strong>H 6.2.4 bzw. AbfKlärV<br />
- Unterbeauftragungen (Art, Inhalte, vereinbarte Verpflichtungen)<br />
- Stellen- und Funktionsbeschreibung, Dokumentationswesen<br />
Das Prozessmodell Verwertung ist bei der Beantragung des Rechts zur Führung des Gütezeichens<br />
den Stammdaten Verwertung als Anlage beizufügen.<br />
59
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
6.2.2 Prüfliste/Prüfbericht Verwertung<br />
Verwerter<br />
____________________________________________<br />
Name des Verwerters<br />
____________________________________________<br />
PLZ, Ort; Straße, Hausnummer<br />
________________________<br />
V-Nr. (der BGK)<br />
_________________________<br />
Bundesland<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
Verantwortliche Person Telefon Email<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
<strong>QM</strong> Beauftragter (wenn abweichend) Telefon Email<br />
Unterbeauftragte (nach <strong>QM</strong>H 4.4)<br />
Unterbeauftragte nach <strong>QM</strong>H 4.4 sind den Stammdaten Verwertung aufgeführt. (Stichprobe)<br />
Ja<br />
Nein<br />
Verpflichtungserklärungen der Unterbeauftragten nach <strong>QM</strong>H 5.1.3 liegen vor oder sind in den<br />
Beauftragungen berücksichtigt.<br />
Ja<br />
Nein<br />
Kläranlagen<br />
Kläranlagen, deren gütegesicherter Abwasserschlamm verwertet wird, sind in den Stammdaten<br />
Verwertung aufgeführt. (Stichprobe)<br />
Ja<br />
Nein<br />
60
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
Ergebnisse der Begutachtung der Verwertung<br />
Prüfbeauftragter<br />
Tag des Audits<br />
_______________________________________________<br />
_______________________________________________<br />
Teilnehmende Personen<br />
_______________________________________________<br />
Name, Funktion<br />
_______________________________________________<br />
Name, Funktion<br />
_______________________________________________<br />
Name, Funktion<br />
_______________________________________________<br />
Name, Funktion<br />
_______________________________________________<br />
Name, Funktion<br />
Der Verwerter versichert, dass die Benutzung des Gütezeichens ausschließlich für die<br />
Verwertung von Abwasserschlämmen der in den Stammdaten benannten Kläranlage(n)<br />
verwendet wird und dass im Rahmen der Begutachtung verlangte betriebliche Unterlagen<br />
und Dokumentationen dem Prüfbeauftragten vollständig zur Einsicht vorgelegt<br />
wurden.<br />
Art der Begutachtung<br />
Erstbegutachtung<br />
Wiederholungsbegutachtung<br />
außerordentliche Begutachtung<br />
Ergebnis der Begutachtung<br />
Die Verwertung erfüllt die Anforderungen der RAL-Gütesicherung <strong>„AS</strong>-Düngung<br />
vollständig<br />
ausreichend (Nachforderungen siehe Prüfliste)<br />
nicht ausreichend (gravierende Beanstandungen und Mängel siehe Seite 3)<br />
Nächste Begutachtung<br />
_______________________________________________<br />
_____________________________________<br />
Ort und Datum<br />
_____________________________________<br />
Unterschrift Verwerter<br />
___________________________________<br />
Unterschrift Prüfbeauftragter<br />
Anlagen:<br />
1. Tabelle "Gravierende Beanstandungen und Mängel"<br />
2. Prüfliste / Prüfbericht Verwertung<br />
61
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
Gravierende Beanstandungen und Mängel<br />
1 Stammdaten Verwertung<br />
Gravierende Beanstandungen und Mängel<br />
2 Anforderungen an die Verwertung<br />
3 Personal und Verantwortlichkeit<br />
4 Sachkundenachweis und Weiterbildung<br />
Falls erforderlich Beiblatt verwenden<br />
Empfehlungen zur permanenten Qualitätsverbesserung<br />
Falls erforderlich Beiblatt verwenden<br />
Datenschutz<br />
Alle im Rahmen des Audits erhobenen Daten und gewonnenen Erkenntnisse werden innerhalb der<br />
Gremien von VQSD und BGK streng vertraulich behandelt. Die Weitergabe dieses Prüfberichts an Dritte<br />
ist nicht vorgesehen und erfolgt im Bedarfsfall nur nach Erteilung einer schriftlichen Genehmigung<br />
durch den Zeichennutzer. Öffentlich-rechtliche Pflichten des Zeichennutzers zur Mitteilung gegenüber<br />
Behörden bleiben vom Gütesicherungsverfahren unberührt.<br />
62
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
Prüfliste<br />
Die nachfolgende Prüfliste dient dem Prüfbeauftragten als Leitfaden für Begutachtungen gemäß <strong>QM</strong>H<br />
6.2 der RAL-Gütesicherung "AS-Düngung".<br />
Der Prüfbeauftragte trägt die Ergebnisse während der Begutachtung in die Prüfliste ein. Soweit der Träger<br />
der Qualitätssicherung die Prüfliste in digitaler Form zur Verfügung stellt, ist diese Form für die Berichterstattung<br />
verbindlich.<br />
Bei der Beurteilung berücksichtigt der Prüfbeauftragte grundsätzlich folgende Fragen:<br />
- Ist dem Verwerter die jeweilige Anforderung bekannt?<br />
- Hat der Verwerter die Maßnahmen, mit der die Anforderung erfüllt werden soll, verbindlich<br />
festgelegt?<br />
- Hat der Verwerter die Anforderung angemessen umgesetzt und wird die Anforderung eingehalten?<br />
Die Spalte „Prüfinhalt“ enthält die nach den Güte- und Prüfbestimmungen bzw. dem <strong>QM</strong>H der RAL-<br />
Gütesicherung "AS-Düngung" die jeweils zu prüfenden Sachverhalte.<br />
In die Spalte "Ergebnisse" trägt der Prüfbeauftragte seine jeweilige Sachverhaltsfeststellung ein.<br />
In der Spalte „Dokumente/Nachweise“ gibt der Prüfbeauftragte die vorliegenden / eingesehenen Unterlagen<br />
an. Für die Einsicht in Unterlagen sind Stichproben vorgesehen. Der Umfang der Stichproben<br />
liegt im Ermessen des Prüfbeauftragten. Erfolgte Stichproben sind anzugeben. Bei Anhaltspunkten auf<br />
Unregelmäßigkeiten ist der Umfang von Stichproben zu erweitern.<br />
In der Spalte " Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung" nimmt der Prüfbeauftragte - soweit erforderlich<br />
- erläuternde Einträge vor.<br />
Treffen zu prüfende Sachverhalte nicht zu, ist dies mit „nz“ (nicht zutreffend) zu vermerken und zu begründen.<br />
Anforderungen können auch dann als erfüllt gewertet werden, wenn festgestellte Abweichungen nicht<br />
gravierend sind. In diesem Falle sind dem Erzeuger erforderliche Nachbesserungen zu benennen und<br />
diese im Prüfbericht zu notieren (jeweils am Ende eines Kapitels der Prüfliste).<br />
Soweit festgestellte Abweichungen gravierend sind, sind diese nicht nur in der Prüfliste, sondern auch<br />
auf Seite 3 dieses Prüfberichtes zu benennen.<br />
63
Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />
1 Stammdaten Verwertung<br />
1.1. Stammdaten Verwertung<br />
[<strong>QM</strong>H 8.2]<br />
Die Stammdaten Verwertung nach <strong>QM</strong>H 8.2 sind aktuell<br />
und stimmen mit den bei der BGK hinterlegten Stammdaten<br />
überein.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Die Stammdaten der zuständigen Behörden nach <strong>QM</strong>H<br />
8.2.5 sind aktuell und stimmen mit den bei der BGK hinterlegten<br />
Stammdaten überein.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Abgleich mit den bei<br />
der BGK hinterlegten<br />
Stammdaten. ( )<br />
Abgleich mit den bei den<br />
bei der BGK hinterlegten<br />
Stammdaten. ( )<br />
1.2 Stammdaten Bewirtschafter<br />
[<strong>QM</strong>H 8.3]<br />
1.3 Stammdaten Flächen<br />
[<strong>QM</strong>H 8.4]<br />
1.4 Prozessmodell Verwertung<br />
[<strong>QM</strong>H 6.2.1]<br />
Die vom Verwerter nach <strong>QM</strong>H 8.3 geführte Dokumentation<br />
der Bewirtschafter liegt vor.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Die zugehörigen betrieblichen Daten sind vollständig.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Die vom Verwerter nach <strong>QM</strong>H 8.4 geführte Dokumentation<br />
von Flächen liegt vor.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Die zugehörigen Flächen-Daten sind vollständig.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Ein Prozessmodell der Verwertung nach <strong>QM</strong>H 6.2.1 liegt<br />
vor.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Das Prozessmodell ist aktuell und stimmt mit dem bei<br />
dem bei der BGK hinterlegten Prozessmodell überein.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Abgleich mit dem bei der<br />
BGK hinterlegten<br />
Prozessmodell ( )<br />
1.5 Art und Umfang bestehender Zertifizierungen<br />
[<strong>QM</strong>H 8.2.2]<br />
Soweit bestehende Zertifizierungen die<br />
in der nebenstehenden Spalte 3 genannten<br />
Prüfinhalte beinhalten, können die<br />
Fragen zu Ziffer 3 entfallen.<br />
Nachfolgende Zertifizierungen sind aktuell<br />
DIN ISO 9001 ( )<br />
ISO 14001 ( )<br />
Keine Zertifizierungen ( )<br />
Sonstige ( )<br />
_____________________________________<br />
Zertifizierungen beinhalten mit dem <strong>QM</strong>H vergleichbare<br />
Regelungen zu nachfolgenden folgenden Sachverhalten.<br />
Personal und Verantwortlichkeit ( )<br />
Sachkundenachweis und Weiterbildung ( )<br />
Zertifikate ( )<br />
64
Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />
Aufgegebene Nachbesserungen und Einschätzungen des Prüfbeauftragten zu den Prüfinhalten 1.1 bis 1.5<br />
2 Anforderungen an die Verwertung<br />
2.1 Unterbeauftragungen<br />
[<strong>QM</strong>H 4.4]<br />
Im Rahmen der gütegesicherten Verwertung werden Unteraufträge<br />
im Sinne von <strong>QM</strong>H 4.4 an Dritte vergeben.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Weiter nur wenn "Ja"<br />
Art und Umfang der Unterbeauftragungen sind dokumentiert<br />
und keine Kernleistungen im Sinne von <strong>QM</strong>H<br />
4.4.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Die Verpflichtungserklärungen der Unterbeauftragten<br />
nach <strong>QM</strong>H 5.1.3 liegen vor. Alternativ: Vergleichbare<br />
Verpflichtungen sind im Rahmen Beauftragungen bestätigt.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Im Falle unterbeauftragter Lagerungen von Abwasserschlamm<br />
liegt die Genehmigung des Zwischenlagers<br />
vor.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Im Falle unterbeauftragter Düngebedarfsrechnungen<br />
nach <strong>QM</strong>H 6.2.3 liegt ein Nachweis der Qualifikation der<br />
dafür verantwortlichen Person vor.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Verträge, Vereinbarungen ( )<br />
Versicherungsschutz ( )<br />
Sach- und<br />
Genehmigung ( )<br />
Belege der<br />
Sach- und Fachkunde ( )<br />
65
Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />
2.2 Lieferscheine nach AbfKlärV Für alle Aufbringungen liegen vollständige Lieferscheine<br />
gemäß der geltenden AbfKlärV inkl. Unterschrift des<br />
Kläranlagenbetreibers vor.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Für alle Aufbringungen ist eine Vollzugsmeldung an die<br />
betroffenen Behörden und Bewirtschafter der Flächen<br />
erfolgt.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
In der Prozesskette der Verwertung sind behördliche<br />
Einspruchsfristen berücksichtigt.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Es besteht eine festgesetzte Verfahrensweise, wie bei<br />
Einsprüchen zuständiger Behörden ordnungsgemäß verfahren<br />
wird.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
2.3 Zwischenlager Zur Lagerung von Klärschlamm zur Verwertung betreibt<br />
der Verwerter Zwischenlager.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Weiter nur im Fall des Betriebs von Zwischenlagern:<br />
Das / Die Zwischenlager des Verwerters ist / sind genehmigt.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Die Lagerkapazität der Zwischenlager ist plausibel.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Das Vermischungsverbot der AbfKlärV für Klärschlämme<br />
ist nachvollziehbar gewährleistet.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Bei Anhaltspunkten auf Abweichungen oder Veränderungen<br />
von Eigenschaften und Inhaltsstoffen zwischengelagerter<br />
Abwasserschlämme (z.B. des TM-Gehaltes)<br />
von vorliegenden Analysenergebnissen werden Nachuntersuchungen<br />
und erforderlichenfalls Korrekturen der<br />
Analysenergebnisse veranlasst.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Arbeitsanweisung ( )<br />
Genehmigung(en) ( )<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Arbeits- Betriebs- oder<br />
Verfahrensanweisung ( )<br />
2.4 Abholung (von der Kläranlage) und<br />
Transport<br />
Jede Abholung bzw. Lieferung von Abwasserschlamm ist<br />
im Hinblick auf die Kläranlage, Datum der Abgabe und<br />
Lieferschein-Nr. rückverfolgbar.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Erforderliche Genehmigungen liegen vor.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Genehmigungen ( )<br />
66
Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />
2.4 Warendeklaration Jede Abgabe von Abwasserschlamm zur Verwertung ist<br />
mit einer Warendeklaration gemäß <strong>QM</strong>H 5.3 (Prüfzeugnis)<br />
ausgewiesen. [Hinweis: Die Warendeklaration enthält<br />
auch die düngemittelrechtliche Kennzeichnung]<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Im Rahmen der Warendeklaration werden Angaben zur<br />
Bemessung von Aufwandmengen nach guter fachlicher<br />
Praxis gemacht, sowie Hinweise auf Anwendungsbeschränkungen<br />
und -verbote gegeben.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Dem Bewirtschafter der Aufbringungsfläche wird das<br />
jeweils gültige Prüfzeugnis der Gütesicherung zur<br />
Kenntnis gebracht.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
2.6 Bodenuntersuchungen Bodenuntersuchungen gemäß der AbfKlärV werden ordnungsgemäß<br />
durchgeführt und die Ergebnisse in der<br />
Verwertungskette berücksichtigt.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Bodenuntersuchungen gemäß der DüV werden im Rahmen<br />
der Düngebedarfsrechnung berücksichtigt.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Prüfzeugnis Gütesicherung ( )<br />
Sonstige<br />
Warenbegleitdokumente ( )<br />
___________________________<br />
Prüfzeugnis Gütesicherung (..)<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Düngebedarfsrechnung ( )<br />
2.7 Düngebedarfsrechnung<br />
[<strong>QM</strong>H 6.2.3]<br />
Für jeden Schlag wird vor der Aufbringung von Abwasserschlamm<br />
eine Düngebedarfsrechnung gemäß <strong>QM</strong>H<br />
6.2.3 durchgeführt.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Jede Düngebedarfsrechnung wird dem Bewirtschafter<br />
der betreffenden Fläche zur Kenntnis gebracht. Es ist<br />
sicher gestellt, dass sich die Aufwandmenge mit der<br />
Düngebedarfsrechnung deckt.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Düngebedarfsrechnung(en) ( )<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
67
Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />
2.8 Bereithalten zur Aufbringung am Feldrand<br />
Art und Dauer der Bereithaltung der Abwasserschlämme<br />
am Feldrand sind zulässig.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Bei Bereithaltung am Feldrand von mehr als 48 Stunden<br />
wird der Abwasserschlamm mit den Kontaktdaten des<br />
Verwerters ausgewiesen (Soll-Bestimmung).<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Die am Feldrand jeweils gelagerten Mengen weichen von<br />
den im Lieferschein ausgewiesenen Mengen nicht wesentlich<br />
ab.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Arbeitsanweisung ( )<br />
Stichproben vor Ort möglich ( )<br />
2.9 Aufbringung und Einarbeitung Die Aufbringung und Einarbeitung erfolgt ausschließlich<br />
mit Geräten, die gemäß § 10 Abs. 3 DüV geeignet sind.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Auf unbestellten Flächen werden Abwasserschlämme<br />
unverzüglich eingearbeitet..<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Ausschlussflächen und Sperrfristen der abfallrechtlichen<br />
und der düngemittelrechtlichen Bestimmungen<br />
werden berücksichtigt.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Arbeitsanweisung ( )<br />
2.10 Verwertungsregister<br />
[<strong>QM</strong>H 6.2.4]<br />
Der im Rahmen der Gütesicherung gemäß <strong>QM</strong>H 6.2.4 zu<br />
erstellende Verwertungsregister des abgelaufenen Kalenderjahres<br />
liegt vor.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Das Verwertungsregister ist bezüglich der erfolgten Aufbringungen<br />
und jeweils verbundenen Angaben vollständig.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Das Verwertungsregister ist den betreffenden Kläranlagen,<br />
zuständigen Behörden und dem Träger der Qualitätssicherung<br />
zur Kenntnis gebracht worden.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Verwertungsregister ( )<br />
Sonstige betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Aufgegebene Nachbesserungen und Einschätzungen des Prüfbeauftragten zu Fragen 2.1 bis 2.10<br />
68
Nr. Prüfinhalt Ergebnisse Dokumente / Nachweise Abweichungen / Bemerkungen / Bewertung<br />
3 Personal, Verantwortlichkeit, Sachkunde und Weiterbildung<br />
3.1 Organisationsschema und<br />
Arbeitsablauf<br />
Ein Organisationsschema des Verwerters (Unternehmen)<br />
liegt von.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Die Arbeitsabläufe für eine sach- und fachgerechte Verwertung<br />
von Abwasserschlamm sind festgelegt.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Für die sach- und fachgerechte Verwertung von Abwasserschlamm<br />
ist ausreichend Personal bestellt.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Organigramm ( )<br />
Funktionsbeschreibungen ( )<br />
Arbeits- Betriebs- oder<br />
Verfahrensanweisung ( )<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Unterbeauftragungen ( )<br />
3.2 GS-Beauftragter<br />
(Gütesicherungsbeauftragter)<br />
Ein GS-Beauftragter der Verwerters mit Verantwortung<br />
für die RAL-Gütesicherung ist benannt.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Der GS-Beauftragte nimmt die mit der Eigenüberwachung<br />
der RAL-Gütesicherung AS-Düngung zusammenhängenden<br />
Aufgaben wahr.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Der GS-Beauftragte ist qualifiziert.<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Der GS-Beauftragte kann Fortbildungen nach<br />
<strong>QM</strong>H 4.3.1 nachweisen<br />
( ) Ja ( ) Nein<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Betriebsinterne<br />
Dokumentation ( )<br />
Facharbeiterbrief (..)<br />
Meisterbrief ( )<br />
Diplomurkunde ( )<br />
Sonstige Qualifikation<br />
____________________<br />
Fortbildungsnachweis(e) ( )<br />
Aufgegebene Nachbesserungen Einschätzungen des Prüfbeauftragten zu Fragen 3.1 bis 3.2<br />
69
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
6.2.3 Düngebedarfsrechnung<br />
Bei der gütegesicherten Verwertung von Abwasserschlamm ist vom Verwerter für jede Aufbringung<br />
eine schlagspezifische Düngebedarfsrechnung zu erstellen, und dem Bewirtschafter<br />
der jeweiligen Fläche zur Kenntnis zu bringen.<br />
Die Düngebedarfsrechnung enthält<br />
- die Bezeichnung der Fläche,<br />
- die Ergebnisse von Bodenuntersuchung nach der DüV<br />
- die Prüfung einer ggf. erforderlichen Aufkalkung mit Empfehlung in dt/ha CaO,<br />
- die Fruchtfolge (Vorfrucht, Hauptfrucht und ggf. Zwischenfrüchte im aktuellen Jahr,<br />
sowie die Hauptfrüchte und ggf. Zwischenfrüchte den folgenden 2 Jahren),<br />
- die Einordnung des Versorgungszustandes des Bodens nach VDLUFA bzw. den Richtlinien<br />
des jeweiligen Bundeslandes,<br />
- die Ertragserwartung der Hauptfrucht und der Fruchtfolge in dt/ha,<br />
- die Ausweisung des Düngebedarfs (N, P, K, Mg) der Fruchtfolge in kg/ha,<br />
- die unter den vorgenannten Kriterien berechnete und empfohlene Aufwandmenge an<br />
Abwasserschlamm unter Benennung des Mengen bestimmenden Parameters sowie<br />
des verbleibenden Nährstoffbedarfs,<br />
- Angaben zur Anrechenbarkeit des im Abwasserschlamm enthaltenen Stickstoffs im<br />
Anwendungsjahr (siehe Prüfzeugnis).<br />
Die für die Düngebedarfsrechung verantwortliche Person muss für diese Tätigkeit qualifiziert<br />
sein. Die Qualifikation ist dem Träger der Qualitätssicherung nachzuweisen bzw. zu benennen.<br />
Düngebedarfsrechnungen sind zu dokumentieren. Sie können im Rahmen der Begutachtung<br />
Verwertung stichprobenweise geprüft oder angefordert werden.<br />
70
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
6.2.4 Verwertungsregister<br />
Das Verwertungsregister ist eine Sammelliste erfolgter Aufbringungen.<br />
Das Verwertungsregister ist für das jeweilige Kalenderjahr, geordnet nach Kläranlagen, bis<br />
zum 31.3.des jeweiligen Folgejahres zu erstellen.<br />
Das Verwertungsregister enthält Angaben<br />
- zu den im Rahmen der Gütesicherung mit Abwasserschlamm beaufschlagten Flächen,<br />
- Analysenummern zugehöriger Untersuchungen von Abwasserschlämmen,<br />
- der schlagspezifischen Aufwandmenge gemäß Düngebedarfsrechnung, sowie<br />
- der aufgebrachten Menge (TS) je ha.<br />
Das Verwertungsregister ist<br />
- der jeweiligen Kläranlage durch den Gütezeichenbenutzer (soweit die Kläranlage nicht<br />
selbst der der Gütezeichenbenutzer ist),<br />
- den zuständigen Behörden durch den Verwerter oder die Kläranlage und<br />
- dem Träger der Qualitätssicherung (Bundesgütegemeinschaft) durch den Gütezeichenbenutzer<br />
zur Kenntnis zu bringen.<br />
Die Berichterstattung gegenüber dem Träger der Qualitätssicherung erfolgt in elektronischer<br />
Form.<br />
Verwertungsregister werden im Rahmen der Begutachtung Verwertung stichprobenweise geprüft.<br />
71
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
7 Untersuchungen<br />
Untersuchungen im Rahmen der Gütesicherung beziehen sich auf<br />
a) Regeluntersuchungen von Abwasserschlämmen,<br />
b) Untersuchungen im Rahmen des freiwilligen Monitorings auf Mikrostoffe, sowie auf<br />
c) Bodenuntersuchungen nach der Klärschlammverordnung (die im Rahmen der Eigenüberwachung<br />
durchgeführt werden).<br />
Regeluntersuchungen nach a) werden im Rahmen der Fremdüberwachung durchgeführt. Dies<br />
bedeutet, dass die Untersuchungen (Probenahme, Probenaufbereitung und Analyse) von Prüflaboren<br />
durchgeführt werden, die von der Bundesgütegemeinschaft für diese Gütesicherung<br />
anerkannt sind.<br />
Regeluntersuchungen beziehen sich auf die in der Gütesicherung definierten Produkte:<br />
- Abwasserschlamm flüssig,<br />
- Abwasserschlamm entwässert,<br />
- Abwasserschlamm kalkstabilisiert.<br />
Die Anzahl der jährlich durchzuführenden Regeluntersuchungen gilt für jedes der vorgenannten<br />
Produkte.<br />
Da die Übereinstimmung der Qualität der Abwasserschlämme sowie dazu gemachte Angaben<br />
und Maßnahmen der Verwertungskette grundsätzlich vom Gütezeichenbenutzer zu verantworten<br />
sind, ist dieser gehalten, über die Regeluntersuchungen der Fremdüberwachung hinaus<br />
die Qualität der Erzeugnisse durch geeignete Maßnahmen des internen Qualitätsmanagements<br />
wie etwa Eigenuntersuchungen selbst abzusichern.<br />
Eigenuntersuchungen können sich z.B. auf folgende Parameter beziehen.<br />
- Vor der Aufbringung zeitnahe Beurteilung der Trockensubstanz der Lieferung und Abgleich<br />
der hinreichenden Übereinstimmung mit den Deklarationsangaben bzw. der<br />
schlagspezifischen Düngebedarfsrechnung nach Ziffer 6.2.3. Erforderlichenfalls Untersuchung<br />
und Anpassung der Deklarationsangaben und Aufwandmengenempfehlung.<br />
- Parameter, bei denen sich Anhaltspunkte für Abweichungen in Bezug auf die Anforderungen<br />
der Gütesicherung ergeben, oder Ergebnisse außerhalb eines typischen Erwartungsbereiches<br />
liegen.<br />
- Organoleptische Prüfungen zur Feststellung von Abweichungen von typischen Merkmaleigenschaften.<br />
72
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
7.1 Häufigkeit von Abwasserschlamm-Untersuchungen<br />
Im Anerkennungsverfahren sind<br />
- bei Abwasserbehandlungsanlagen bis 100.000 EW oder einem Anfall an Abwasserschlamm-Trockenmasse<br />
bis 1.500 t je Jahr drei Untersuchungen,<br />
- bei Abwasserbehandlungsanlagen über 100.000 EW oder einem Anfall an Abwasserschlamm-Trockenmasse<br />
mehr als 1.500 t je Jahr sechs Untersuchungen durchzuführen.<br />
Der Umfang der Untersuchungen richtet sich nach <strong>QM</strong>H 7.2.<br />
Der Bundesgüteausschuss kann Untersuchungen nach der geltenden Klärschlammverordnung<br />
sowie Untersuchungen auf darüber hinausgehende Parameter anerkennen.<br />
Die Ergebnisse von Bodenuntersuchungen nach der geltenden Klärschlammverordnung werden<br />
im Rahmen der Begutachtung Verwertung geprüft (Begutachtung / Auditierung).<br />
Im Überwachungsverfahren sind<br />
- je angefangener 500 t Abwasserschlamm-Trockenmasse eine Untersuchung durchzuführen<br />
(Fremdüberwachung),<br />
- insgesamt jedoch nicht mehr bzw. nicht weniger als die Anzahl der nach der Klärschlammverordnung<br />
durchzuführenden Untersuchungen des Abwasserschlamms.<br />
Die Anzahl an Untersuchungen bezieht sich jeweils auf die Produkte (Abwasserschlamm flüssig,<br />
entwässert, kalkstabilisiert), die vom Gütezeichenbenutzer in Verkehr gebracht werden.<br />
Bei turnusmäßig geräumten Teichkläranlagen und Vererdungsbeeten kann der Bundesgüteausschuss<br />
die Untersuchungshäufigkeit im Einzelfall bestimmen.<br />
Der Umfang der Untersuchungen richtet sich nach <strong>QM</strong>H 7.2.<br />
Die Ergebnisse von Bodenuntersuchungen nach der geltenden Klärschlammverordnung werden<br />
im Rahmen der Begutachtung Verwertung geprüft (Begutachtung / Auditierung).<br />
Untersuchungen auf die im Monitoring nach <strong>QM</strong>H 7.3 genannten Parameter werden im Überwachungsverfahren<br />
nach dem Zufallsprinzip zugewiesen. Bereits durchgeführte Untersuchungen<br />
können anerkannt werden.<br />
73
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
7.2 Umfang von Abwasserschlamm-Untersuchungen<br />
Regeluntersuchungen<br />
Bei den nach <strong>QM</strong>H 7.1 durchzuführenden Untersuchungen sind regelmäßig folgende Parameter<br />
zu analysieren:<br />
a) Parameter gemäß Klärschlammverordnung<br />
- Trockensubstanz<br />
- Organische Substanz (Glühverlust)<br />
- pH-Wert<br />
- basisch wirksame Stoffe (als CaO)<br />
- Gesamtstickstoff (N-gesamt)<br />
- Ammoniumstickstoff (NH4-N)<br />
- Gesamtphosphat (P2O5-gesamt)<br />
- Gesamtkaliumoxid (K2O-gesamt)<br />
- Gesamtmagnesiumoxid (MgO-gesamt)<br />
- Blei (Pb)<br />
- Cadmium (Cd)<br />
- Chrom (Cr)<br />
- Kupfer (Cu)<br />
- Nickel (Ni)<br />
- Quecksilber (Hg)<br />
- Zink (Zn)<br />
- AOX<br />
b) Zusätzliche Parameter der RAL-Gütesicherung<br />
- Gesamtschwefel (S)<br />
- Salmonellen (qualitativ, in 50 g FM)<br />
- Geruch (arttypisch / arttypisch abweichend)<br />
Die vorgenannten Parameter nach a) und b) sind in jeder Untersuchung des Abwasserschlammes<br />
zu bestimmen.<br />
[Hinweis: Die Parameter Rohdichte und zitronensäurelösliches P2O5 wurden vom Bundesgüteausschuss<br />
aus methodischen Gründen ausgesetzt und sind daher nicht zu untersuchen.]<br />
74
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
Zusätzliche Untersuchungen (in Abständen von zwei Jahren)<br />
Bei den nach <strong>QM</strong>H 7.1 durchzuführenden Untersuchungen sind (gemäß AbfKlärV) in Abständen<br />
von jeweils zwei Jahren folgende Parameter zusätzlich zu analysieren:<br />
- Polychlorierte Biphenyle (PCB)<br />
- Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane (PCDD/F-Toxizitäts-Äquivalente)<br />
Diese Untersuchungen beziehen sich nicht auf alle Produkte, die von der Abwasserbehandlungsanlage<br />
bzw. dem beauftragten Verwerter in Verkehr gebracht werden, sondern nur auf<br />
eines der Produkte.<br />
Einmalige Untersuchungen (im Rahmen des Anerkennungsverfahrens der Gütesicherung)<br />
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens der RAL Gütesicherung sind neben den vorgenannten<br />
Parametern zusätzlich einmalig folgende Parameter zu analysieren:<br />
- Perfluorierte Tenside (PFT)<br />
Die Untersuchungen werden in einer Probe eines Produktes durchgeführt. Sie dienen der Einschätzung<br />
entsprechender Eigenschaften und Inhaltsstoffe in gütegesicherten Abwasserschlämmen<br />
allgemein.<br />
Zusätzlich empfohlene Untersuchungen (auf kennzeichnungsrelevante Parameter)<br />
Diese Parameter dienen der Ermittlung von Kennzeichnungsschwellen gemäß Düngemittelverordnung<br />
(DüMV). Ihre Untersuchung ist weder nach der Klärschlammverordnung, noch der<br />
Düngemittelverordnung, noch der RAL-Gütesicherung vorgeschrieben.<br />
Werden für die genannten Parameter jedoch bestimmte Gehalte überschritten, sind diese bei<br />
der düngemittelrechtlichen Kennzeichnung anzugeben. Aus diesem Grunde wird empfohlen,<br />
diese Parameter zur Ersteinstufung des Schlammes im Rahmen des Anerkennungsverfahrens<br />
der Gütesicherung einmalig zu untersuchen.<br />
a) Untersuchung von Gesamtgehalten<br />
- Natrium (Na)<br />
- Eisen (Fe)<br />
- Mangan (Mn)<br />
- Molybdän (Mo)<br />
- Bor (B)<br />
- Kobalt (Co)<br />
- Selen (Se)<br />
- Arsen (As)<br />
- Thallium (Tl)<br />
75
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
b) Untersuchung von wasserlöslichen Gehalten<br />
- Kupfer (Cu)<br />
- Zink (Zn)<br />
- Magnesium (MgO)<br />
- Natrium (Na)<br />
- Schwefel (S)<br />
- Eisen (Fe)<br />
- Mangan (Mn)<br />
- Molybdän (Mo)<br />
- Bor (B)<br />
- Kobalt (Co)<br />
- Selen (Se)<br />
- Calcium (Ca) (nur flüssige Düngemittel)<br />
Der Bundesgüteausschuss behält sich vor, als für die Kennzeichnung von Abwasserschlamm<br />
relevant erkannte Parameter in die Untersuchungsplichten der Gütesicherung einzubeziehen.<br />
[Hinweis: Die Empfehlungen können sich mit der Novelle der Düngemittelverordnung ändern.<br />
Es sind daher die jeweils aktuellsten Empfehlungen der Gütesicherung zu beachten.]<br />
76
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
7.3 Monitoring (Mikrostoff-Register)<br />
Das Monitoring dient dem vorbeugenden Verbraucher- und Bodenschutz. Es hat das Ziel, potentielle<br />
Schadstoffe frühzeitig zu erkennen und an der Quelle zu vermeiden. Es soll ferner die<br />
Möglichkeit eröffnen, flexibel auf aktuelle Verdachtssituationen reagieren zu können.<br />
Das Monitoring wird in Abstimmung und gemeinsam von allen Trägern der Qualitätssicherung<br />
(TRQ) im Sinne der Klärschlammverordnung durchgeführt und beginnt mit dem Inkrafttreten<br />
der Novelle der Klärschlammverordnung vom 15. April 1992, zuletzt geändert am 9. November<br />
2010.<br />
Untersuchungen<br />
Die Untersuchungen erfolgen aus der Grundgesamtheit der der Gütesicherung unterliegenden<br />
Abwasserschlämme. Sie werden vom Träger der Qualitätssicherung bei den Prüflaboren veranlasst,<br />
die die jeweiligen Untersuchungen durchführen. Über die Ergebnisse erhält der Gütezeichenbenutzer<br />
und, sofern abweichend davon, auch der Erzeuger Auskunft. Ansonsten werden<br />
die Ergebnisse anonym zu Zwecken der Dokumentation und Statistik verwendet.<br />
Sowohl die Aufnahme weiterer Parameter in das Monitoring, als auch die Ausgliederung von<br />
Parametern, die sich aufgrund der Ergebnisse des Monitorings als nicht relevant erweisen,<br />
werden durch den Bundesgüteausschuss bestimmt.<br />
Tabelle: Umfang und Häufigkeit von Untersuchungen im Monitoring<br />
(PCB, AOX und PCDD/F sind nach der geltenden AbfKlärV Regeluntersuchungen. Mit der Novelle der AbfKlärV wird<br />
davon ausgegangen, dass im Falle einer Gütesicherung diese Regeluntersuchungen entfallen und stattdessen im<br />
Monitoring der Gütesicherung geprüft werden.)<br />
Parameter<br />
Polychlorierte Biphenyle (PCB)<br />
Kongenere Nr. 28, 52, 101, 138, 153, 180)<br />
Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX)<br />
Dibenzodioxine und Dibenzofurane (PCDD/PCDF)<br />
DEHP<br />
Organozinnverbindungen<br />
(Monobutyl-, Dibutyl und Tributylzinn)<br />
10 % der Gütezeichenbenutzer,<br />
mindestens 5 Untersuchungen<br />
p.a.<br />
Moschusverbindungen<br />
(Galaxolid, Tonalid)<br />
Perfluorierte Tenside (PFT)<br />
(Summenwert PFOS und PFOA)<br />
Quantitative Bestimmung des Gehaltes an Salmonellen<br />
Die Auswahl der Proben für Untersuchungen erfolgt nach 3 Größenklassen von Kläranlagen aus der Gesamtheit der<br />
Regeluntersuchungen der Gütesicherung nach dem Zufallsprinzip.<br />
77
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
8 Stammdaten<br />
Im Rahmen der Gütesicherung "AS-Düngung" werden folgende Stammdaten erhoben:<br />
- Stammdaten Kläranlage<br />
- Stammdaten Verwertung<br />
- Stammdaten Bewirtschafter (Dokumentation im Rahmen der Eigenüberwachung)<br />
- Stammdaten Flächen (Dokumentation im Rahmen der Eigenüberwachung)<br />
78
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
8.1 Stammdaten Kläranlage<br />
8.1.1 Betreiber der Kläranlage<br />
____________________________________________<br />
Betreiber der Kläranlage<br />
___________________________________________<br />
PLZ, Ort; Straße, Hausnummer der Kläranlage<br />
_________________________<br />
Bundesland<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
Verantwortliche Person Telefon Email<br />
Name der Kläranlage<br />
____________________________________________<br />
Name der Kläranlage<br />
K-Nr.: ____________<br />
(Nr. wird von BGK vergeben)<br />
___________________________________________<br />
PLZ, Ort; Straße, Hausnummer der Kläranlage<br />
_________________________<br />
Bundesland<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
Verantwortliche Person Telefon Email<br />
Verantwortliche Person ist auch GS-Beauftragter Erzeugung nach <strong>QM</strong>H 4.3:<br />
Ja<br />
Nein (wenn "Nein", bitte angeben)<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
GS-Beauftragter Erzeugung Telefon Email<br />
Jahr der Inbetriebnahme: _________ Angeschlossene Einwohner<br />
Angeschlossene Einwohner:<br />
_____________________ (in Einwohnergleichwerten)<br />
79
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
8.1.2 Sach- und Fachkunde des GS-Beauftragten<br />
Die Sach- und Fachkunde des nach Nr. 8.1.1 genannten GS-Beauftragten ist gegeben durch<br />
__________________________________________________________________________<br />
Art des Nachweises (Ausbildung, Berufserfahrung, bitte Stichworte eintragen)<br />
8.1.3 Beginn der Gütesicherung<br />
Beginn der RAL-Gütesicherung: ab sofort ab dem _________ (Datum eintragen)<br />
8.1.4 Abwässer<br />
Eingeleitete Abwässer<br />
(in das Kanalnetz)<br />
Abwasser aus Haushaltungen<br />
Unkritische Abwässer aus Gewerbe und Industrie<br />
Potent. kritische Abwässer aus Gewerbe und Industrie<br />
______________________________________________<br />
(Art der potentiell kritischen Abwässer)<br />
Direktanlieferungen<br />
Keine Direktanlieferungen<br />
Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen<br />
Unkritische Abwässer aus Gewerbe und Industrie<br />
Potent. kritische Abwässer aus Gewerbe und Industrie<br />
______________________________________________<br />
(Art der potentiell kritischen Abwässer)<br />
Cofermente (andere als die vorgenannten Stoffe)<br />
______________________________________________<br />
(Art der Cofermente angeben, z.B. Art des Bioabfalls))<br />
80
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
8.1.5 Hilfsstoffe<br />
Es werden Hilfsstoffe (Fäll- und Flockungsmittel, sonstige Hilfsstoffe) eingesetzt.<br />
Nein Ja (wenn "Ja", bitte angeben)<br />
Als Hilfsstoffe (Fäll- und Flockungsmittel, sonstige Hilfsstoffe) werden eingesetzt:<br />
Stoff (Bezeichnung) Zweckbestimmung Menge<br />
in t p.a.<br />
8.1.6 Innerbetriebliche Maßnahmen der Qualitätssicherung<br />
Anforderungen<br />
System der Erkennung und Behebung von Störfällen, der Erkennung von Normabweichungen<br />
der Abwässer, sowie der Minderung unerwünschter Inhaltsstoffe.<br />
Maßnahmen der Indirekteinleiterüberwachung gemäß <strong>QM</strong>H 6.1.3 oder<br />
DWA M 115.<br />
Regelung und Eingangskontrolle von Direktanlieferungen<br />
Zulässigkeit und zweckbestimmter Einsatz von Hilfsstoffen nach 8.1.5<br />
Qualitätskontrolle (Klärschlammuntersuchungen)<br />
Ordnungsgemäße Lagerung und Abgabe sowie Rückverfolgbarkeit der Abwasserschlämme<br />
ja<br />
nein<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen<br />
81
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
8.1.7 Bestehende Zertifizierungen (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
Es besteht keine Zertifizierung<br />
Die Kläranlage ist zertifiziert nach DIN ISO EN 9001<br />
nach ISO 14001<br />
Sonstige: __________________________________<br />
Die Zertifizierungen beinhalten<br />
System der Erkennung und Behebung von Störfällen, der<br />
Erkennung von Normabweichungen der Abwässer, sowie<br />
der Minderung unerwünschter Inhaltsstoffe.<br />
Maßnahmen bei Indirekteinleitern gemäß <strong>QM</strong>H 6.1.3<br />
bzw. DWA M 115.<br />
Regelung / Eingangskontrolle von Direktanlieferungen.<br />
Zulässigkeit und zweckbestimmter Einsatz von Hilfsstoffen<br />
nach <strong>QM</strong>H 8.1.5<br />
Qualitätskontrolle (Klärschlammuntersuchungen)<br />
Ordnungsgemäße Lagerung und Abgabe sowie Rückverfolgbarkeit<br />
der Abwasserschlämme<br />
8.1.8 Zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde(n) der Kläranlage<br />
Behörde Name, Anschrift Telefon Email<br />
Wasserrechtliche Genehmigungs-<br />
und<br />
Aufsichtsbehörde<br />
82
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
8.1.9 Abwasserschlamm/Klärschlamm zur Verwertung und Entsorgung<br />
8.1.9.1 Im aktuellen Jahr für die landwirtschaftliche Verwertung vorgesehen<br />
Mengen an Abwasserschlämmen zur landwirtschaftlichen Verwertung<br />
mit RAL-Gütesicherung<br />
Art des Abwasserschlamms<br />
Abwasserschlamm zur<br />
landwirtschaftlichen Verwertung<br />
Menge<br />
Frischmasse<br />
t p.a.<br />
Menge<br />
Trockenmasse<br />
t p.a.<br />
Abwasserschlamm flüssig<br />
Abwasserschlamm entwässert (Polymere)<br />
Abwasserschlamm entw. und kalkstabilisiert<br />
Sonstiger Schlamm:<br />
8.1.9.2 Im abgelaufenen Kalenderjahr verwertete oder beseitigte<br />
Abwasserschlämme (gesamt)<br />
Entsorgungsweg<br />
Menge<br />
in t Trockenmasse<br />
Landwirtschaftliche Verwertung mit Gütesicherung 1)<br />
Landwirtschaftliche Verwertung ohne Gütesicherung<br />
Landbauliche Verwertung (Rekultivierung)<br />
Abgabe zur Kompostierung<br />
Abgabe zur Monoverbrennung<br />
Abgabe zur Mitverbrennung<br />
1) Gütesicherung nach RAL und nach QLA gesamt.<br />
83
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
8.1.9.3 Zwischenlager* werden nicht betrieben werden betrieben<br />
Betriebene Zwischenlager<br />
Lager 1<br />
Lager 2<br />
Name, PLZ, Ort<br />
Genehmigte<br />
Kapazität in t<br />
*außerhalb der Kläranlage und in Verantwortung des Kläranlagenbetreibers<br />
8.1.10 Durchführung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung gem. AbfKlärV<br />
Der Betreiber der Kläranlage führt die landwirtschaftliche Verwertung des in 8.1.9.1<br />
bezeichneten Abwasserschlamms nach Maßgabe von <strong>QM</strong>H 4.4 selbst durch.<br />
Ja<br />
Nein (wenn "Nein", bitte nachfolgende Angaben machen)<br />
Der Betreiber der Kläranlage hat den nachfolgenden Dienstleister mit der gütegesicherten<br />
Verwertung der in 8.1.9.1 bezeichneten Abwasser-schlämme nach Maßgabe von <strong>QM</strong>H 4.4<br />
beauftragt:<br />
____________________________________________<br />
Name des beauftragten Dienstleister / Verwerter<br />
_____________________________________________________________________________<br />
PLZ, Ort; Straße, Hausnummer<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
Verantwortliche Person Telefon Email<br />
Die Laufzeit der Beauftragung ist<br />
unbefristet<br />
befristet bis zum _______________ (bitte Datum angeben)<br />
[Bei mehreren beauftragten Verwertern bitte Beiblatt verwenden und die Aufteilung der in<br />
8.1.9.1 genannten Abwasserschlämme angeben]<br />
84
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
8.1.11 Prüflabor<br />
_________________________________________________________________________<br />
Beauftragtes Prüflabor (für Regeluntersuchungen nach <strong>QM</strong>H 7.2)<br />
____________________________________________<br />
PLZ, Ort; Straße, Hausnummer<br />
_________________________<br />
L-Nr. (Nr. wird von BGK vergeben)<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
Verantwortliche Person Telefon Email<br />
8.1.12 Empfänger von Prüfzeugnissen der Gütesicherung<br />
Prüfzeugnisse der Gütesicherung nach <strong>QM</strong>H 5.3 werden an folgende Empfänger versandt:<br />
an den Betreiber der Kläranlage nach 8.1.<br />
an _________________________________<br />
an _________________________________<br />
an den GS-Beauftragten der Kläranlage<br />
_______________________________<br />
Email-Adresse<br />
_______________________________<br />
Email-Adresse<br />
8.1.13 Verpflichtungserklärung des Betreibers der Kläranlage<br />
Der unter 8.1.1 bezeichnete Betreiber der Kläranlage versichert, dass die vorgenannten Angaben<br />
wahrheitsgemäß und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Änderungen von Stammdaten<br />
dem Träger der Qualitätssicherung umgehend bekannt zu machen, Begutachtungen der Erzeugung<br />
nach <strong>QM</strong>H 6.1 zu veranlassen bzw. an solchen mitzuwirken und auch die sonstigen<br />
in seinem Verantwortungsbereich liegenden Anforderungen der Gütesicherung zu erfüllen. Zu<br />
diesem Zweck hat er die Güte- und Prüfbestimmungen sowie das <strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong> der RAL-<br />
Gütesicherung "AS-Düngung" zur Kenntnis genommen und ohne Vorbehalt als für sich für<br />
verbindlich erklärt.<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
Ort, Datum Name (Druckschrift) rechtsverbindliche Unterschrift,<br />
des Kläranlagenbetreibers<br />
85
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
8.2 Stammdaten Verwertung<br />
8.2.1 Verwerter<br />
Verwerter ist der Kläranlagenbetreiber<br />
Verwerter ist beauftragter Dritter des Kläranlagenbetreibers<br />
Verwerter ist beauftragter Dritter eines sonstigen Auftraggebers<br />
____________________________________________<br />
Name des Verwerters<br />
____________________________________________<br />
PLZ, Ort; Straße, Hausnummer<br />
_________________________<br />
Bundesland<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
Verantwortliche Person Telefon Email<br />
Verantwortliche Person ist auch GS-Beauftragter Verwertung nach <strong>QM</strong>H 4.3:<br />
Ja<br />
Nein (wenn "Nein", bitte angeben)<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
GS-Beauftragter Verwertung Telefon Email<br />
8.2.2 Bestehende Zertifizierungen<br />
Es besteht keine Zertifizierung<br />
Der Verwerter ist zertifiziert nach DIN ISO EN 9001<br />
nach ISO 14001<br />
Sonstige: __________________________________<br />
86
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
8.2.3 Zwischenlager<br />
Zwischenlager werden nicht betrieben<br />
Zwischenlager werden betrieben (in diesem Falle bitte angeben)<br />
Betriebene Zwischenlager<br />
Lager 1<br />
Lager 2<br />
Name, PLZ, Ort<br />
Genehmigte<br />
Kapazität in t<br />
Soweit mehr als 2 Zwischenlager, diese bitte als Liste im Anhang der Stammdaten aufführen.<br />
8.2.4 Abwasserschlamm/Klärschlamm zur Verwertung und Entsorgung<br />
8.2.4.1 Im aktuellen Jahr für die landwirtschaftliche Verwertung vorgesehen Mengen<br />
an Abwasserschlämmen zur landwirtschaftlichen Verwertung<br />
mit RAL-Gütesicherung<br />
Kläranlage(n)<br />
Abwasserschlamm<br />
zur landwirtschaftlichen Verwertung<br />
Name, PLZ, Ort<br />
Schlamm<br />
Art<br />
1)<br />
Menge<br />
Frischmasse<br />
t p.a.<br />
Menge<br />
Trockenmasse<br />
t p.a.<br />
1) flüssig (fl.); entwässert (entw.); kalkstabilisiert (Kstab.) Soweit mehrere Schlammarten je Kläranlage, bitte für jede<br />
Schlammart je Kläranlage eine Zeile benutzen.<br />
Soweit Zeilen nicht ausreichen, Tabelle bitte als Liste im Anhang der Stammdaten aufführen.<br />
87
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
8.2.4.2 Im abgelaufenen Kalenderjahr verwertete oder beseitigte Abwasserschlämme<br />
gesamt (keine Eintragung = im Bezugszeitraum nicht vorliegend.)<br />
Sonstige Verwertung oder Beseitigung von Abwasserschlämmen<br />
Menge<br />
in t Trockenmasse<br />
Landwirtschaftliche Verwertung mit Gütesicherung<br />
Landwirtschaftliche Verwertung ohne Gütesicherung<br />
Landbauliche Verwertung (z.B. Rekultivierung)<br />
Abgabe zur Kompostierung<br />
Mitverbrennung in Feuerungsanlagen<br />
Verbrennung in Monoverbrennungsanlagen für Klärschlamm<br />
Sonstige Verwertung oder Beseitigung<br />
8.2.5 Weiterbeauftragung an zertifizierte Gütezeichenbenutzer (RAL-GZ 247)<br />
(im aktuellen Jahr bestehende oder vorgesehene Beauftragungen)<br />
Der Verwerter beauftragt die gütegesicherte Verwertung von Abwasserschlamm von Kläranlagen<br />
nach 8.2.4.1 an andere Verwerter (Gütezeichenbenutzer) weiter.<br />
Nein (Regelfall)<br />
Ja (Wenn "Ja", den beauftragten Verwerter bitte angeben)<br />
______________________________<br />
Name des beauftragten Verwerters<br />
_________________________<br />
PLZ, Ort; Straße<br />
________________________ ________________ ___________________________<br />
GS-Beauftragter Verwertung Telefon Email<br />
Abwasserschlamm der Kläranlage: _________________________________________________<br />
Art des Abwasserschlamms flüssig ____ Tonnen Trockenmasse p.a.<br />
entwässert<br />
____ Tonnen Trockenmasse p.a.<br />
entwässert / kalkstabilisiert ____ Tonnen Trockenmasse p.a.<br />
Soweit mehr als eine Weiterbeauftragung, bitte entsprechende Angaben im Anhang der Stammdaten<br />
aufführen.<br />
88
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
8.2.5 Unterbeauftragungen<br />
(im aktuellen Jahr bestehende oder vorgesehene Beauftragungen)<br />
Im Rahmen der gütegesicherten Verwertung von Abwasserschlämmen hat der Verwerter Teilleistungen<br />
der Verwertung an weitere Dienstleister beauftragt:<br />
Nein<br />
Ja (Wenn "Ja", die Art der Unterbeauftragungen bitte angeben)<br />
Wenn Ja, diese Leistungen in Bezug auf Abwasserschlämme der betreffender Kläranlagen<br />
nachfolgend angeben.<br />
Kläranlage(n)<br />
(Angaben nach 8.2.4.1)<br />
Beauftragte Leistungen (siehe Fußnoten)<br />
(Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
1 2 3 4 5 6 7 8<br />
1. Entwässerung von Abwasserschlamm<br />
2. Trocknung von Abwasserschlamm<br />
3. Ordnungsgemäßer Transport von Abwasserschlamm<br />
4. Ordnungsgemäße Lagerung von Abwasserschlamm (Zwischenlager)<br />
5. Ordnungsgemäße Ausbringung vorbestimmter Mengen von Abwasserschlamm auf Flächen<br />
6. Ordnungsgemäße Durchführung oder Veranlassung von Bodenuntersuchungen nach der AbfKlärV<br />
7. Düngebedarfsrechnung nach <strong>QM</strong>H 6.2.3<br />
8. Sonstiges: ____________________________________________________ (bitte angeben)<br />
Soweit Zeilen der Tabelle nicht ausreichen, bitte entsprechende Angaben im Anhang der Stammdaten<br />
aufführen.<br />
89
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
8.2.5 Für den Vollzug der AbfKlärV zuständige Behörden<br />
(im abgelaufenen Kalenderjahr)<br />
Abwasserschlamm der Kläranlage: ______________________________________________<br />
(Name, PLZ, Ort der Kläranlage nach 8.2.4.1)<br />
Behörden Name, Anschrift Telefon Email<br />
Für den Vollzug der<br />
Klärschlammverordnung<br />
zuständige Behörden<br />
Für die Aufbringungsflächen<br />
zuständige Behörden<br />
Zuständige landwirtschaftliche<br />
Fachbehörden<br />
Abwasserschlamm der Kläranlage: ______________________________________________<br />
(Name, PLZ, Ort der Kläranlage nach 8.2.4.1)<br />
Behörden Name, Anschrift Telefon Email<br />
Für den Vollzug der<br />
Klärschlammverordnung<br />
zuständige Behörden<br />
Für die Aufbringungsflächen<br />
zuständige Behörden<br />
Zuständige landwirtschaftliche<br />
Fachbehörden<br />
Soweit Tabellen nicht ausreichen, bitte entsprechende Angaben im Anhang der Stammdaten aufführen.<br />
90
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
8.2.7 Empfänger von Prüfzeugnissen der Gütesicherung<br />
Prüfzeugnisse der Gütesicherung nach <strong>QM</strong>H 5.3 werden an folgende Empfänger versandt:<br />
Betreiber der Kläranlage nach 8.1. GS-Beauftragte Verwertung nach 8.2<br />
an _________________________________<br />
an _________________________________<br />
_______________________________<br />
Email-Adresse<br />
_______________________________<br />
Email-Adresse<br />
8.2.8 Erklärung des Verwerters<br />
Der unter 8.2.1 bezeichnete Verwerter versichert, dass die vorgenannten Angaben wahrheitsgemäß<br />
und vollständig sind und sich ergebende Änderungen gegenüber dem Träger der Qualitätssicherung<br />
umgehend bekannt gemacht werden.<br />
________________________ ________________ _________________________<br />
Ort, Datum Name (Druckschrift) rechtsverbindliche Unterschrift<br />
des Verwerters<br />
Anlagen<br />
Prozessmodell Verwertung (ab Ausgang Kläranlage nach <strong>QM</strong>H 6.2.1)<br />
91
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
8.3 Stammdaten Bewirtschafter<br />
Vom Verwerter sind im Rahmen der Eigenüberwachung nachfolgende betriebliche Daten der<br />
Bewirtschafter von Flächen, auf denen eine gütegesicherte Verwertung von Abwasserschlamm<br />
erfolgt, zu dokumentieren:<br />
- Name, Adresse und Kontaktdaten des landwirtschaftlichen Betriebes,<br />
- Name des Betriebsverantwortlichen,<br />
- Landwirtschaftliche Nutzflächen des Betriebes, darunter Ackerflächen, Grünland, Wald<br />
und sonstige Flächen in ha, (Angaben fakultativ)<br />
- Tierbesatz in Großvieheinheiten (GV) je ha, darunter Rinderhaltung, Schweinehaltung,<br />
und sonstige Tierhaltung, (Angaben fakultativ)<br />
- Menge und Art der aus der Tierhaltung anfallenden Wirtschaftsdüngern (Festmist, Gülle)<br />
(Angaben fakultativ).<br />
Die Stammdaten Bewirtschafter sind zu dokumentieren. Sie können im Rahmen der Begutachtung<br />
Verwertung stichprobenweise geprüft oder angefordert werden.<br />
92
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
8.4 Stammdaten Flächen<br />
Vom Verwerter sind im Rahmen der Eigenüberwachung nachfolgende Daten von Flächen, auf<br />
denen gütegesicherte Abwasserschlämme aufgebracht worden sind oder aufgebracht werden,<br />
zu dokumentieren:<br />
- Größe in ha,<br />
- Bezeichnung des Schlages (der Flurstücke) mit hinterlegten Karten (auf Online-<br />
Systeme kann zurückgegriffen werden)<br />
- Historie der Aufbringungen von Klärschlamm (in der Vertragslaufzeit des Verwerters)<br />
unter besonderer Berücksichtigung von Ausschlüssen und Einschränkungen nach der<br />
AbfKlärV<br />
- Ergebnisse von Bodenuntersuchungen und Versorgungszuständen des Bodens nach<br />
VDLUFA (A-E) bzw. den Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes<br />
- Angaben zu Ausschlüssen und Beschränkungen aufgrund von Wasserschutzgebieten,<br />
Uferrandstreifen usw.<br />
- Angaben zur aktuellen Fruchtfolge (Vorfrucht, Hauptfrucht, Nachfrucht) mit entsprechenden<br />
Ertragserwartungen<br />
Die Stammdaten Flächen sind zu dokumentieren. Sie können im Rahmen der Begutachtung<br />
Verwertung stichprobenweise geprüft oder angefordert werden.<br />
93
Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
9 Grundlagen der Gütesicherung<br />
Die Grundlagen der Gütesicherung RAL-GZ 247 sind in den Güte- und Prüfbestimmungen <strong>„AS</strong>-<br />
<strong>Düngung“</strong> bestimmt.<br />
Mitgeltende Bestimmungen sind<br />
- Rechtsbestimmungen, die im Geltungsbereich der Gütesicherung Anwendung finden,<br />
insbesondere das Düngegesetz (DüG), das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz<br />
(KrW-/AbfG), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Bundesbodenschutzgesetz<br />
(BBodSchG), sowie diesen Gesetzen untergeordnete Rechtsbestimmungen.<br />
- Mitgeltende Unterlagen, Verfahrensweisen und Dokumente der Bundesgütegemeinschaft<br />
Kompost gemäß Ziffer 1.2 der Güte- und Prüfbestimmungen, die - als Bestandteil<br />
dieses <strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong>es - vom Bundesgüteausschuss beschlossen worden sind.<br />
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<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
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9.1 Güte- und Prüfbestimmungen <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong><br />
Vorwort<br />
Die Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Güte der<br />
Verwertung von Abwasserschlämmen zu sichern und hierfür ein Gütezeichen zu schaffen. In<br />
den vorliegenden Güte- und Prüfbestimmungen sind die Qualitätsanforderungen und Prüfmethoden<br />
festgelegt.<br />
Damit ist sichergestellt, dass<br />
• die Erzeuger von Abwasserschlamm Stoffe und Verfahren einsetzen, die im Hinblick<br />
auf die Erzeugung und Qualität der Erzeugnisse sowie deren Verwertung nützlich und<br />
unbedenklich sind,<br />
• die mit der Verwertung von Abwasserschlamm Beauftragten die Verwertung nach diesen<br />
Güte- und Prüfbestimmungen durchführen, sowie<br />
• die Anwendung der Erzeugnisse nach guter fachlicher Praxis erfolgt.<br />
Der Gütesicherung unterliegen<br />
• Erzeuger von Abwasserschlamm, die diesen der Verwertung auf Flächen zuführen (Betreiber<br />
von Kläranlagen und Gemischhersteller),<br />
• Verwerter, die im Auftrag eines Erzeugers Verwertungsdienstleistungen durchführen<br />
und dabei Pflichten der Klärschlammverordnung und der Gütesicherung übernimmt.<br />
Antragsteller und Gütezeichenbenutzer kann sowohl der Erzeuger als auch der Verwerter sein.<br />
Die Gütesicherung umfasst<br />
• Anforderungen an Ausgangsstoffe, Zuschlagstoffe, Mischkomponenten und<br />
die Erzeugung,<br />
• Anforderungen an die Qualität und Warendeklaration der Erzeugnisse, sowie<br />
• Anforderungen an deren fachgerechte Verwertung.<br />
Die Qualität von Abwasserschlämmen wird von der Qualität der in den Kläranlagen behandelten<br />
Abwässer determiniert. Die Führung von Indirekteinleiterkatastern und Maßnahmen zur<br />
Vermeidung der Einleitung unerwünschter Stoffe sind im Rahmen der Gütesicherung daher<br />
ein wesentlicher Ansatzpunkt für Qualitätsverbesserungen.<br />
Die Gütesicherung zielt darauf ab, einen hohen spezifischen Nutzwert der Erzeugnisse im<br />
Verhältnis zu den Vorsorgeanforderungen (Fremd- oder Schadstoffe) zu gewährleisten. Es<br />
werden Indices eingeführt, die geeignet sind, den Nutzwert zu quantifizieren und die Vorsorgeanforderungen<br />
unter Einbeziehung des Nutzwertes einheitlich zu bewerten.<br />
Die Verwertung von Abwasserschlamm nach diesen Güte- und Prüfbestimmungen unterliegt<br />
grundsätzlich der Einzelfallprüfung. Grundlage der Prüfung ist eine schlagspezifische Düngebedarfsrechnung,<br />
die im Rahmen der Gütesicherung dokumentiert wird.<br />
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1 Geltungsbereich<br />
Der Geltungsbereich der Gütesicherung umfasst die Verwertung von Klärschlamm im Sinne<br />
der Klärschlammverordnung als Dünge- und Bodenverbesserungsmittel.<br />
Verfahren und Erzeugnisse, die dem Geltungsbereich der Gütesicherung Veredelungsprodukte<br />
aus Abwasserschlamm, RAL-GZ 258 unterliegen, sind vom Geltungsbereich ausgeschlossen.<br />
Die Verwertung außerhalb landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Böden (d.h. im Landschaftsbau)<br />
ist ausgeschlossen, da aus fachlicher Sicht in diesem Bereich nur der Einsatz von<br />
Weiterverarbeitungsprodukten wie Kompost oder Erden geeignet ist.<br />
1.1 Mitgeltende Rechtsbestimmungen<br />
Grundlage der Güte- und Prüfbestimmungen sind nachfolgende Gesetze und untergeordnete<br />
Rechtsbestimmungen, die nachweislich einzuhalten sind:<br />
• Düngegesetz (DüG),<br />
• Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG),<br />
• Wasserhaushaltsgesetz (WHG),<br />
• Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG).<br />
Maßgebend sind jeweils die Abschnitte der Rechtsbestimmungen, die bei der Verwertung von<br />
Abwasserschlamm nach diesen Güte- und Prüfbestimmungen anwendbar sind.<br />
1.2 Mitgeltende Unterlagen<br />
In der jeweils gültigen Fassung sind folgende mitgeltende Unterlagen der Bundesgütegemeinschaft<br />
Kompost e.V. einzuhalten bzw. zu beachten:<br />
1.2.1 Methodenbuch zur Analyse organischer Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel<br />
und Substrate<br />
1.2.2 Listen zugelassener Probenehmer, Prüflabore und Prüfbeauftragter<br />
1.2.3 Liste zulässiger Ausgangs- und Zuschlagstoffe sowie Mischkomponenten<br />
1.2.4 Anforderungen an die Eigenüberwachung<br />
1.2.5 Begutachtungen, Regeluntersuchungen, Monitoring potentieller Schadstoffe<br />
1.2.6 Anforderungen an die Warendeklaration und das Prüfzeugnis<br />
1.2.7 Anforderungen an die Verwertungsverfahren nach guter fachlicher Praxis<br />
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2 Gütebestimmungen<br />
2.1 Erzeugnisse<br />
Abwasserschlamm: Klärschlamm im Sinne der Klärschlammverordnung.<br />
Abwasserschlamm-Gemisch: Klärschlamm im Sinne der Klärschlammverordnung in Mischung<br />
mit zulässigen Mischkomponenten gemäß Abschnitt 1.2.3.<br />
2.2 Anforderungen<br />
Erzeugnisse nach Abschnitt 2.1 müssen nützlich und im Hinblick auf eine schadlose Verwertung<br />
unbedenklich sein. Von ihrer Nützlichkeit und Unbedenklichkeit kann grundsätzlich<br />
ausgegangen werden, soweit sie und ihre Ausgangsstoffe nach den anwendbaren Rechtsbestimmungen<br />
zulässig sind.<br />
Der Güteausschuss kann im Einzelfall Prüfungen zum Nachweis der Eignung verlangen oder<br />
veranlassen.<br />
Für die der Gütesicherung unterliegenden Erzeugnisse und Verfahren gelten grundsätzlich<br />
folgende Anforderungen:<br />
Bei der Erzeugung von Abwasserschlamm und Abwasserschlamm-Gemischen, die der Gütesicherung<br />
unterliegen, dürfen ausschließlich die nach Abschnitt 1.2.3 zulässigen Materialien<br />
eingesetzt werden.<br />
Anlagen zur Herstellung von Abwasserschlamm und Abwasserschlamm-Gemischen sowie<br />
Verwerter müssen eine Eigenüberwachung nachweisen, die den Anforderungen des Abschnitts<br />
3.3. in Verbindung mit Abschnitt 1.2.4 entspricht.<br />
Erzeugnisse nach Abschnitt 2.1 unterliegen der Fremdüberwachung nach Abschnitt 3.4 in<br />
Verbindung mit Abschnitt 1.2.5.<br />
Abwasserschlamm und Abwasserschlamm-Gemische müssen bei bestimmungsgemäßer Anwendung<br />
im Hinblick auf die Übertragung von Krankheiten auf Menschen, Tiere oder Pflanzen<br />
unbedenklich sein.<br />
Eigenschaften und Inhaltsstoffen der Erzeugnisse sowie ihre fachgerechte Anwendung sind<br />
nach Maßgabe der Bestimmungen nach Abschnitt 1.2.6 auszuweisen (Warendeklaration,<br />
Prüfzeugnis). Die auszuweisenden Anwendungsempfehlungen und -beschränkungen müssen<br />
detailliert sein, sich auf die vorgesehenen Anwendungsbereiche und Anwendungszwecke beziehen,<br />
Angaben zur sachgerechten Bemessung von Aufwandmengen nach guter fachlicher<br />
Praxis beinhalten sowie aus Untersuchungen der Gütesicherung abgeleitet sein.<br />
Abwasserschlamm und Abwasserschlamm-Gemische sowie die Verfahren ihrer Erzeugung<br />
und Verwertung, müssen die in den Anlagen 1 bis 3 beschriebenen Bestimmungen erfüllen.<br />
Bei der Verwertung der Erzeugnisse sind die Grundsätze der „guten fachlichen Praxis“ in Verbindung<br />
mit den Vorgaben nach Abschnitt 1.2.7 einzuhalten.<br />
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3 Prüfbestimmungen<br />
Die Gütesicherung besteht aus dem Anerkennungsverfahren und dem Überwachungsverfahren.<br />
Das Anerkennungsverfahren wird durchgeführt, um das Recht zur Führung des Gütezeichens<br />
zu erlangen. Das Überwachungsverfahren wird durchgeführt, um die Einhaltung der Güteanforderungen<br />
regelmäßig zu kontrollieren.<br />
Die Gütesicherung umfasst für den Gütezeichenbenutzer Pflichten der Eigenüberwachung und<br />
Pflichten der Fremdüberwachung.<br />
3.1 Anerkennungsverfahren (Erstprüfung)<br />
Der Antrag auf Aufnahme der Gütesicherung und Verleihung des Gütezeichens ist vom Antragsteller<br />
zusammen mit dem Verpflichtungsschein (Muster 1 zu den Durchführungsbestimmungen)<br />
vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben an die Geschäftsstelle der<br />
Bundesgütegemeinschaft zu richten.<br />
Das Anerkennungsverfahren umfasst<br />
a) eine Begutachtung (Erstprüfung) der Produktionsanlage bzw. des Verwertungsbetriebes<br />
durch die Bundesgütegemeinschaft oder einer von ihr beauftragten oder anerkannten<br />
Stelle, sowie<br />
b) Untersuchungen der abgabefertigen Erzeugnisse gemäß Anlage 2 in Verbindung mit<br />
Abschnitt 1.2.5.<br />
Werden im Rahmen durchgeführter Prüfungen Mängel in der Gütesicherung festgestellt, bestimmt<br />
der Güteausschuss Maßnahmen und Fristen, in welchen die Erstprüfung abzuschließen<br />
ist.<br />
Inhalt, Umfang und Zeitpunkt dabei vorzusehender Wiederholungsprüfungen und ggf. weitere<br />
Auflagen werden vom Güteausschuss festgelegt. Sollte die Prüfung nach Frist-ende negativ<br />
ausgehen, wird das Anerkennungsverfahren vom Güteausschuss als nicht erfolgreich beendet.<br />
3.2 Überwachungsverfahren<br />
Das Überwachungsverfahren beginnt im Anschluss an das Anerkennungsverfahren.<br />
Das Überwachungsverfahren umfasst<br />
a) Wiederholungsbegutachtungen der Produktionsanlage und des Verwertungsbetriebes<br />
durch die Bundesgütegemeinschaft oder einer von ihr beauftragten oder anerkannten<br />
Stelle, sowie<br />
b) regelmäßige Untersuchungen der abgabefertigen Erzeugnisse gemäß Anlage 2 in Verbindung<br />
mit Abschnitt 1.2.5.<br />
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Werden im Rahmen durchgeführter Prüfungen Mängel in der Gütesicherung festgestellt, bestimmt<br />
der Güteausschuss Ahndungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Mängel zu beheben. Werden<br />
beanstandete Mängel innerhalb einer festgesetzten Frist nicht behoben, wird das Recht<br />
zur Führung des Gütezeichens vom Güteausschuss entzogen.<br />
3.3 Eigenüberwachung<br />
Durch die Eigenüberwachung stellt der Gütezeichenbenutzer in Eigenverantwortung sicher,<br />
dass die gütegesicherten Erzeugnisse und ihre Verwertung den Güte- und Prüfbestimmungen<br />
entsprechen.<br />
Die Eigenüberwachung hat den Zweck, Fehlerquellen in der Produktion oder dem weiteren<br />
Verwertungsweg frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.<br />
Die Eigenüberwachung beinhaltet insbesondere<br />
a) geeignete und prüffähige Maßnahmen, die sicherstellen, dass ausschließlich zulässige<br />
Ausgangs- und Zuschlagstoffe verwendet werden und dass ein System zur Minderung<br />
unerwünschter Stoffe eingerichtet ist,<br />
b) Nachweise der Einhaltung der Anforderungen an die Erzeugung, Überprüfung der<br />
abgegebenen Erzeugnisse gemäß den Anforderungen dieser Güte- und Prüfbestimmungen<br />
sowie die Sicherstellung ihrer Rückverfolgbarkeit,<br />
c) die Dokumentation landwirtschaftlicher Nutzflächen, auf denen Erzeugnisse nach<br />
Abschnitt 2.1 aufgebracht werden sowie der Bewirtschafter der jeweiligen Fläche,<br />
deren Größe in Hektar, die Menge der aufgebrachten Erzeugnisse und die jeweils<br />
zugehörige Düngebedarfsrechnung.<br />
Die Gütezeichenbenutzer sind verpflichtet, in der Produktions- und Verwertungskette Kontrollpunkte<br />
zu bestimmen und Lenkungsmaßnahmen vorzusehen, die geeignet sind, Fehlsteuerungen<br />
zu vermeiden.<br />
Über die Ergebnisse der Eigenüberwachung haben der Erzeuger und der Gütezeichenbenutzer<br />
gegenüber dem Güteausschuss uneingeschränkte Nachweis- und Auskunftspflicht.<br />
Eigenprüfungen dürfen die Fremduntersuchungen nach Abschnitt 3.4 nicht ersetzen.<br />
Auf die mitgeltenden Unterlagen nach Abschnitt 1.2 wird verwiesen.<br />
3.4 Fremdüberwachung<br />
Die Fremdüberwachung wird durch folgende Stellen durchgeführt:<br />
a) von der Bundesgütegemeinschaft benannte Prüfbeauftragte,<br />
b) von der Bundesgütegemeinschaft benannte Probenehmer und Prüflabore. Die Probenehmer<br />
können dabei auch Einsicht in Aufzeichnungen von Maßnahmen der Eigenüberwachung<br />
gemäß Abschnitt 3.3 nehmen.<br />
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Art, Umfang und Häufigkeit der im Rahmen der Fremdüberwachung (Anerkennungsverfahren,<br />
Überwachungsverfahren) durchzuführenden Begutachtungen und Untersuchungen richten<br />
sich nach den Anlagen 1 bis 3 in Verbindung mit Abschnitt 1.2.5.<br />
Festgestellte Mängel müssen unverzüglich abgestellt werden. Wiederholte Verstöße werden<br />
von der Bundesgütegemeinschaft gemäß Abschnitt 5 der Durchführungsbestimmungen geahndet.<br />
Der Güteausschuss oder von ihm Beauftragte können im Rahmen der Fremdüberwachung<br />
auch Ergebnisse der Eigenüberwachung nach Abschnitt 3.3 prüfen und zur Bewertung heranziehen.<br />
Der Güteausschuss kann Begutachtungen, die im Rahmen anderer Qualitätssicherungssysteme<br />
(Zertifizierungen) erbracht werden und den Anforderungen dieser Güte- und Prüfbestimmungen<br />
entsprechen, anerkennen.<br />
3.5 Auswertungs- und Berichtswesen<br />
Die mit der Fremdüberwachung beauftragten Prüflabore und Prüfbeauftragte haben die Untersuchungsergebnisse<br />
der nach Abschnitt 3.4 durchzuführenden Prüfungen der Bundesgütegemeinschaft<br />
zuzusenden. Soweit erforderlich, hat die Bundesgütegemeinschaft zusätzliche<br />
Aufzeichnungen und Ergebnisse der Eigenüberwachung nach Abschnitt 3.3 anzufordern.<br />
Die Bundesgütegemeinschaft stellt für jede Abwasserschlamm-Untersuchung ein Prüfzeugnis<br />
aus, das neben dem Probenahmeprotokoll und den Untersuchungsergebnissen auch Angaben<br />
zur Übereinstimmung mit geltenden Rechtsbestimmungen und Regelwerken enthält, die<br />
zutreffende düngemittelrechtliche Kennzeichnung, die bestimmungsgemäßen Anwendungszwecke,<br />
ggf. Anwendungsbeschränkungen, sowie detaillierte Angaben zur Bemessung von<br />
Aufwandmengen nach guter fachlicher Praxis.<br />
Das Prüfzeugnis wird nach Eingang der Untersuchungsergebnisse von der Bundesgütegemeinschaft<br />
umgehend zugestellt.<br />
Der Güteausschuss ist verantwortlich für die Auswertung der Ergebnisse der Fremdüberwachung<br />
und das Berichtswesen. Er prüft die Ergebnisse und entscheidet im Falle von Säumnissen<br />
oder Mängeln über Ahndungsmaßnahmen.<br />
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4 Untersuchungen und Begutachtungen<br />
Zur Durchführung der Fremdüberwachung benennt die Bundesgütegemeinschaft neutrale<br />
Probenehmer, Prüflabore und Prüfbeauftragte.<br />
Probenehmer, Prüflabore und Prüfbeauftragte haben sich gegenüber der Bundesgütegemeinschaft<br />
in geeigneter Weise zu qualifizieren. Art, Umfang und Häufigkeit der Qualifikationen<br />
werden vom Güteausschuss bestimmt.<br />
Die Anforderungen sind von den Probenehmern, Prüflaboren und Prüfbeauftragten in entsprechenden<br />
Verpflichtungserklärungen zu bestätigen. Verstöße gegen die Verpflichtungen führen<br />
zum Ausschluss aus der Liste benannter Probenehmer, Prüflabore und Prüfbeauftragter nach<br />
Abschnitt 1.2.2.<br />
Methoden zur Durchführung von Probenahmen und Untersuchungen werden vom Güteausschuss<br />
bestimmt und sind nach Abschnitt 1.2.1 durchzuführen.<br />
Art, Umfang und Häufigkeit von Begutachtungen und Untersuchungen richten sich nach Abschnitt<br />
1.2.5 in Verbindung mit den Anlagen 1 bis 3.<br />
5 Transparenz<br />
Die dem Anerkennungsverfahren oder Überwachungsverfahren unterliegenden Gütezeichenbenutzer<br />
werden in einem öffentlich zugänglichen Bereich des Internetauftritts der Bundesgütegemeinschaft<br />
unter Angabe von Name, Sitz und Kenn-Nummer, dem Zusammenwirken von<br />
Erzeugern und Verwertern, sowie der gütegesicherten Erzeugnisse veröffentlicht. Dabei wird<br />
das Recht zur Führung des Gütezeichens ausgewiesen und bei Änderungen unverzüglich aktualisiert.<br />
Darüber hinaus veröffentlicht die Bundesgütegemeinschaft zusammenfassende Angaben<br />
über Art und Menge der gütegesicherten Erzeugnisse sowie festgestellte Mittelwerte und<br />
Schwankungsbereiche der Qualitätsmerkmale nach diesen Güte- und Prüfbestimmungen. Die<br />
Angaben werden jährlich aktualisiert.<br />
Die Listen der im Rahmen der Gütesicherung anerkannten und eingesetzten Probenehmer,<br />
Prüflabore und Prüfbeauftragten werden veröffentlicht.<br />
Zuständige Behörden erhalten für die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Gütezeichenbenutzer<br />
Zugang zu einem geschützten Bereich des Internetauftritts der Bundesgütegemeinschaft.<br />
In diesem Bereich können sie unter Wahrung der Grundsätze des Vertrauensschutzes<br />
Daten der jeweiligen Anerkennungs- und Überwachungsverfahren einsehen.<br />
Im Rahmen der Gütesicherung ist sichergestellt, dass aufgebrachte Erzeugnisse lückenlos bis<br />
zur Produktionsanlage zurückverfolgt werden können.<br />
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6 Prüfkosten<br />
Die entstehenden Prüf- und Überwachungskosten trägt der Gütezeichenbenutzer.<br />
7 Kennzeichnung<br />
Erzeugnisse und Leistungen nach Abschnitt 2.1, die diesen Güte- und Prüfbestimmungen entsprechen,<br />
werden mit dem nachfolgend abgebildeten Gütezeichen ausgewiesen:<br />
Zusammen mit der Abgabe ist dem Abnehmer bei jeder Abgabe das zutreffende Prüfzeugnis<br />
der Gütesicherung mit dem Gütezeichen auszuhändigen. Im Zusammenhang mit dem Gütezeichen<br />
ist die Kenn-Nummer des Erzeugers auszuweisen.<br />
Für die Anwendung des Gütezeichens gelten ausschließlich die Durchführungsbestimmungen<br />
für die Verleihung und Führung des Gütezeichens AS-Düngung der Bundesgütegemeinschaft<br />
Kompost e.V.<br />
8 Änderungen<br />
Änderungen der Güte- und Prüfbestimmungen, auch redaktioneller Art, bedürfen zu ihrer<br />
Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RAL. Sie werden durch Mitteilung<br />
des Vorstandes an die Gütezeichennutzer nach einer angemessenen Übergangsfrist in Kraft<br />
gesetzt.<br />
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Anlage 1: Anforderungen an die Ausgangsstoffe und die Erzeugung<br />
Anforderungen<br />
Bewertung<br />
Zulässige Ausgangsstoffe,<br />
Zuschlagstoffe und<br />
Mischkomponenten<br />
Betriebliche Anforderungen<br />
Prüfliste gem. Abschnitt 1.2.3: Erfassung und Bewertung der für die Abwasserbehandlung<br />
auf der Kläranlage eingesetzten Ausgangsstoffe, Betriebs- und<br />
Hilfsstoffe; Angaben zu den eingesetzten Fällungs- und Flockungsmitteln.<br />
Begutachtung durch einen Prüfbeauftragten (Prüfprotokoll)<br />
Prüfliste gem. Abschnitt 1.2.4: Erfassung und Bewertung der Indirekteinleiter<br />
im Einzugsbereich der Kläranlage. Etablierung eines Kontroll- und Abweismechanismus<br />
für Direktanlieferungen, die den Anforderungen an zulässige Ausgangsstoffe<br />
nicht entsprechen.<br />
Begutachtung durch einen Prüfbeauftragten (Prüfprotokoll)<br />
Anlage 2: Anforderungen an die Qualität und Deklaration der Erzeugnisse<br />
Prüfparameter Bewertung Einheit<br />
Organische Substanz wird deklariert (bewertet als Glühverlust) Gew.-% TM<br />
Nährstoffgehalte, gesamt<br />
Nährstoffgehalte, löslich<br />
- Stickstoff (N), gesamt, wird deklariert<br />
- Phosphat (P2O5), gesamt, wird deklariert<br />
- Kalium (K2O), gesamt, wird deklariert<br />
- Magnesiumoxid (MgO), gesamt, wird deklariert<br />
- Schwefel (S), gesamt, wird deklariert<br />
- Kupfer (Cu), gesamt, wird deklariert<br />
- Zink (Zn), gesamt, wird deklariert<br />
- Stickstoff (N), löslich, wird deklariert<br />
- Phosphat (P2O5), löslich, wird deklariert<br />
Gew.-% TM<br />
% FM<br />
Basisch wirksame Stoffe (CaO) wird deklariert Gew.-% TM<br />
Nutzwert-Index<br />
Mehr als 50 % über den aus den Rechtsbestimmungen ableitbaren<br />
Mindestwerten. Der Nutzwert-Index ist ein auf die<br />
hauptsächliche Wirkung des Produktes bezogenes Maß für<br />
den Nutzen gemäß Kapitel VII D des Methodenbuches (in<br />
Überarbeitung).<br />
--<br />
pH-Wert wird deklariert --<br />
Rohdichte wird deklariert t/m³<br />
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Prüfparameter Bewertung Einheit<br />
Trockenmasse wird deklariert % FM<br />
Geruch arttypisch Skala<br />
Fremdstoffe<br />
> 2mm Durchmesser<br />
Hygiene<br />
Schwermetalle<br />
Organische Schadstoffe<br />
maximal 0,5 Gew.-% TM<br />
(für zulässige Mischkomponenten nach Abschnitt 1.2.3)<br />
In Übereinstimmung mit den düngemittelrechtlichen und den<br />
abfallrechtlichen Bestimmungen. Ausnahmeregelungen der<br />
Rechtsbestimmungen sind bis 31.12.2013 zulässig. Monitoring<br />
auf den Gehalt an Salmonellen (quantitative Bestimmung).<br />
In Übereinstimmung mit den düngemittelrechtlichen und den<br />
abfallrechtlichen Bestimmungen. Maximalgehalte: Blei 120,<br />
Cadmium 2,5, Chrom 100, Nickel 60, Quecksilber 1,6 mg/kg<br />
TM (gelten bis zum Inkrafttreten der Novelle der Düngemittelverordnung<br />
und der Klärschlammverordnung).<br />
In Übereinstimmung mit den düngemittelrechtlichen und den<br />
abfallrechtlichen Bestimmungen.<br />
Maximalgehalte: Polychlorierte Biphenyle (PCB, jeweils für die<br />
Kongenere Nr. 28, 52, 101, 138, 153, 180) 0,1 mg/kg TM, Polychlorierte<br />
Dibenzodioxine/Dibenzofurane (PCDD/PCDF) 30<br />
ng/kg TCDD-Toxizitätsäquivalente, AOX 400 mg/kg TM (Übergangsbestimmung<br />
bis zum Inkrafttreten der Novelle der Düngemittelverordnung<br />
und der Klärschlammverordnung, Vorrang<br />
haben die jeweils anwendbaren Rechtsbestimmungen).<br />
Im Rahmen der Gütesicherung werden in einem Monitoring<br />
freiwillige Untersuchungen auf potentielle Schadstoffe (insbesondere<br />
organische Schadstoffe) durchgeführt, die über die<br />
Untersuchungspflichten der geltenden Rechtsbestimmungen<br />
hinausgehen. Art und Umfang des Monitoring bestimmt der<br />
Güteausschuss. Die Ergebnisse werden veröffentlicht.<br />
Gew.-% TM<br />
mg/kg TM<br />
--<br />
Vorsorge-Index<br />
Warendeklaration,<br />
Prüfzeugnis<br />
Weniger als 50 % der aus den Rechtsbestimmungen ableitbaren<br />
Höchstwerte. Der Vorsorge-Index ist ein auf Nutzeneinheiten<br />
des Produktes bezogener Vorsorgewert gemäß Kapitel VII<br />
D des Methodenbuches (in Überarbeitung).<br />
Verpflichtende Warendeklaration und Prüfzeugnis nach Abschnitt<br />
1.2.6.<br />
--<br />
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Anlage 3: Anforderungen an die landwirtschaftliche Verwertung<br />
Anforderungen<br />
Zwischenlager<br />
Düngebedarfsrechnung<br />
Aufbringung<br />
Verwertungsregister<br />
Dokumentation<br />
beim Verwerter<br />
Bewertung<br />
Genehmigung bestehender Zwischenlager<br />
Gemäß Düngeverordnung sowie unter Berücksichtigung von Durchführungsempfehlungen<br />
der Länder für jede durchzuführende Aufbringung.<br />
Ausbringtechnik und Einbringung erfolgen in Verbindung mit den Vorgaben<br />
nach Abschnitt 1.2.7 nach Art und Zeitpunkt gemäß der guten fachlichen<br />
Praxis sowie dem Ziel der Vermeidung unerwünschter Emissionen.<br />
Anzeige der Aufbringung mit Angaben zu:<br />
Lieferschein-Nr., Flächenbezeichnung, Größe der Fläche, Datum der Aufbringung,<br />
aufgebrachte Menge in t FM und t TM.<br />
- Erforderliche Transportgenehmigungen<br />
- Register von Flächen, für die eine Aufbringung vorgesehen<br />
(Angabe von Bewirtschafter, Flächenbezeichnung, Vor- und Nachfrucht,<br />
Fruchtfolge)<br />
- Nachweise zur Rückverfolgbarkeit der Erzeugnisse<br />
(Transportscheine mit Lieferdatum, Angabe der Lagerstätten)<br />
- schlagspezifische Düngebedarfsrechnung<br />
- Nachweis der Aufbringung<br />
(Zeitpunkt, Menge je Schlag, Aufbringungstechnik)<br />
Prüfung durch einen Prüfbeauftragten.<br />
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9.2 Durchführungsbestimmungen für die Verleihung und Führung des<br />
Gütezeichens <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong><br />
1 Gütegrundlage<br />
Die Gütegrundlage für das Gütezeichen besteht aus den Güte- und Prüfbestimmungen für AS-<br />
Düngung. Sie wird in Anpassung an den technischen Fortschritt ergänzt und weiterentwickelt.<br />
2 Verleihung<br />
2.1 Die Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. verleiht auf Antrag das Recht, das Gütezeichen<br />
AS-Düngung zu führen.<br />
2.2 Der Antrag ist schriftlich an die Geschäftsstelle der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.<br />
V. zu richten. Dem Antrag ist eine rechtsverbindlich unterzeichnete Verpflichtungserklärung<br />
beizufügen.<br />
2.3 Der Antrag wird vom Bundesgüteausschuss geprüft. Der Bundesgüteausschuss prüft die<br />
Erzeugnisse und Leistungen gemäß den Güte- und Prüfbestimmungen. Er kann den Betrieb<br />
des Antragstellers besichtigen, die Verwertung von Abwasserschlämmen kontrollieren und<br />
die in den Güte- und Prüfbestimmungen erwähnten Unterlagen anfordern und einsehen. Über<br />
das Prüfergebnis stellt er ein Zeugnis aus, das er dem Antragsteller zustellt. Der Bundesgüteausschuss<br />
kann Sachverständige oder benannte Prüfstellen mit diesen Aufgaben betrauen.<br />
Der mit der Prüfung Beauftragte hat sich vor Beginn seiner Prüfaufgaben zu legitimieren.<br />
Die Prüfkosten trägt der Antragsteller.<br />
2.4 Fällt die Prüfung positiv aus, verleiht die Bundesgütegemeinschaft dem Antragsteller auf<br />
Vorschlag des Bundesgüteausschusses das Gütezeichen. Die Verleihung wird beurkundet.<br />
Fällt die Prüfung negativ aus, stellt der Bundesgüteausschuss den Antrag zurück. Er muss die<br />
Zurückstellung schriftlich begründen und Hinweise geben, wie die Erstprüfung positiv abgeschlossen<br />
werden kann.<br />
3 Benutzung<br />
3.1 Gütezeichenbenutzer sind verpflichtet, das Gütezeichen im Rahmen der Gütesicherung<br />
anzuwenden.<br />
3.2 Gütezeichenbenutzer dürfen das Gütezeichen nur für die Verwertung von Abwasserschlämmen<br />
nach diesen Güte- und Prüfbestimmungen verwenden.<br />
3.3 Die Bundesgütegemeinschaft ist allein berechtigt, Kennzeichnungsmittel des Gütezeichens<br />
(Metallprägung, Prägestempel, Druckstock, Plomben, Siegelmarken, Gummistempel u.<br />
ä.) herstellen zu lassen und an die Gütezeichenbenutzer auszugeben oder ausgeben zu lassen<br />
und die Verwendungsart näher festzulegen.<br />
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Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong> RAL-GZ 247<br />
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6/2011 (<strong>V2</strong>)<br />
3.4 Der Vorstand der Bundesgütegemeinschaft kann für den Gebrauch des Gütezeichens in<br />
der Werbung und in der Gemeinschaftswerbung besondere Vorschriften erlassen, um die Lauterkeit<br />
des Wettbewerbs zu wahren und um Gütezeichenmissbrauch zu verhüten. Die Einzelwerbung<br />
darf dadurch nicht behindert werden. Für sie gilt die gleiche Maxime der Lauterkeit<br />
des Wettbewerbs.<br />
3.5 Ist das Gütezeichenbenutzungsrecht rechtskräftig entzogen worden, sind die Verleihungsurkunde<br />
und alle Kennzeichnungsmittel des Gütezeichens sowie etwaige Bescheinigungen<br />
der Gütesicherung sofort nach Entzug zurückzugeben. Ein Anspruch auf Rückerstattung<br />
besteht nicht. Das gleiche gilt, wenn das Recht, das Gütezeichen zu benutzen, auf andere<br />
Weise erloschen ist.<br />
3.6 Hierüber hat die Bundesgütegemeinschaft den Gütezeichenbenutzer in Kenntnis zu setzen.<br />
4 Überwachung<br />
4.1 Die Mitglieder der Bundesgütegemeinschaft sind berechtigt und verpflichtet, die Benutzung<br />
des Gütezeichens und die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen zu überwachen.<br />
Die Kontinuität der Überwachung ist der Bundesgütegemeinschaft nachzuweisen. Bekannt<br />
gewordene Verstöße sind unverzüglich der Bundesgütegemeinschaft mitzuteilen. Die Bundesgütegemeinschaft<br />
weist ihrerseits die Kontinuität der Überwachung RAL nach.<br />
4.2 Jeder Gütezeichenbenutzer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Güte- und Prüfbestimmungen<br />
eingehalten werden. Ihm wird die fortlaufende Qualitätskontrolle zur Pflicht gemacht.<br />
Er hat die betrieblichen Eigenprüfungen sorgfältig aufzuzeichnen. Der Bundesgüteausschuss<br />
oder dessen Beauftragte können jederzeit die Aufzeichnungen einsehen. Der Gütezeichenbenutzer<br />
unterwirft die Verwertung von Abwasserschlämmen den Überwachungsprüfungen<br />
durch den Bundesgüteausschuss oder dessen Beauftragte. Er trägt die Prüfkosten.<br />
4.3 Die Prüfer können jederzeit im Betrieb des Gütezeichenbenutzers Proben gütegesicherter<br />
Abwasserschlämme anfordern oder entnehmen. Sie können die Proben auch im Handel oder<br />
beim Abnehmer entnehmen. Angeforderte Proben und Aufzeichnungen auf Basis dieser Güteund<br />
Prüfbestimmungen sind unverzüglich zu überlassen. Prüfer können den Betrieb während<br />
der Betriebsstunden jederzeit besichtigen/betreten.<br />
4.4 Fällt die Prüfung negativ aus oder wird eine Lieferung oder Leistung beanstandet, veranlasst<br />
der Bundesgüteausschuss geeignete Ahndungsmaßnahmen gemäß Abschnitt 5. Er kann<br />
die Prüfung wiederholen lassen. Der Gütezeichenbenutzer kann ebenfalls eine Wiederholungsprüfung<br />
verlangen. Die Prüfkosten trägt der Gütezeichenbenutzer.<br />
4.5 Über jedes Prüfergebnis ist ein Zeugnis auszustellen. Die Bundesgütegemeinschaft und<br />
der Gütezeichenbenutzer erhalten davon je eine Ausfertigung.<br />
4.6 Der Bundesgüteausschuss ist berechtigt, zur Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Eigenund<br />
der Fremdüberwachung unangemeldete Prüfungen (Stichproben) durchzuführen. Fällt die<br />
Prüfung negativ aus, so dass es zu einer Ahndungsmaßnahme durch den Bundesgüteausschuss<br />
kommt, trägt der Gütezeichenbenutzer die Prüfkosten. Fällt die Prüfung positiv aus,<br />
werden die Prüfkosten von der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. getragen.<br />
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<strong>QM</strong>-<strong>Handbuch</strong><br />
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4.7 Werden Lieferungen beanstandet, trägt bei unberechtigten Beanstandungen der Beanstandende<br />
die Prüfkosten. Werden sie zu Recht beanstandet, trägt sie der betroffene Gütezeichenbenutzer.<br />
5 Ahndung von Verstößen<br />
5.1 Werden Säumnisse oder Mängel in der Gütesicherung festgestellt, können durch die Bundesgütegemeinschaft<br />
nach Beschluss des Bundesgüteausschusses folgende Ahndungsmaßnahmen<br />
getroffen werden:<br />
- zusätzliche Auflagen im Rahmen der Eigenüberwachung; die Kosten dafür trägt der betroffene<br />
Gütezeichenbenutzer,<br />
- zusätzliche Auflagen im Rahmen der Fremdüberwachung; die Kosten dafür trägt der betroffene<br />
Gütezeichenbenutzer,<br />
- Ermahnung mit Hinweis auf die Möglichkeit der Aussetzung des Rechts zur Führung des<br />
RAL-Gütezeichens (Verwarnung),<br />
- Vertragsstrafe bis zu einer Höhe von € 5.000,-- für jeden Einzelfall, diese ist binnen 14 Tagen,<br />
nach dem der Bescheid rechtskräftig geworden ist, an die Bundesgütegemeinschaft<br />
Kompost e.V. zu zahlen,<br />
- befristeter oder dauerhafter Gütezeichenentzug.<br />
Die vorgenannten Maßnahmen können miteinander verbunden werden.<br />
Das Gütezeichen wird auf Beschluss des Bundesgüteausschusses entzogen,<br />
c) bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Satzungswerk,<br />
d) wenn nach vorausgegangener Verwarnung bzw. Verwarnungen erneut Säumnisse oder<br />
Mängel festgestellt werden, die zu einer Ermahnung oder einer Verwarnung führen.<br />
5.2 Vor allen Maßnahmen ist der Betroffene zu hören.<br />
5.3 Die Ahndungsmaßnahmen werden mit ihrer Rechtskraft wirksam.<br />
5.4 In dringenden Fällen kann der Vorsitzende der Bundesgütegemeinschaft oder der Obmann<br />
des Bundesgüteausschusses das Gütezeichen mit sofortiger Wirkung vorläufig entziehen.<br />
6 Beschwerde<br />
Gütezeichenbenutzer können gegen Ahndungsbescheide gemäß Abschnitt 5.1 binnen 4 Wochen<br />
nachdem sie zugestellt sind, bei der Bundesgütegemeinschaft Beschwerde einlegen.<br />
Beschwerden haben hinsichtlich der Ahndungsmaßnahmen keine aufschiebende Wirkung.<br />
7 Wiederverleihung<br />
Gütezeichenbenutzer, denen das Gütezeichen entzogen worden ist, können es frühestens<br />
nach 3 Monaten wieder beantragen. Das Verfahren bestimmt sich gemäß Abschnitt 2. Der<br />
Vorstand kann in diesem Fall zusätzliche Bedingungen auferlegen.<br />
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8 Änderungen<br />
Diese Durchführungsbestimmungen nebst Anlagen (Verpflichtungserklärung, Verleihungsurkunde)<br />
sind von RAL anerkannt. Änderungen, auch redaktioneller Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />
der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RAL.<br />
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10 Informationsmaterialien<br />
Als Informationsmaterialien stehen zur Verfügung<br />
- Informations-Faltblatt RAL-Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong><br />
- Liste der Gütezeichenbenutzer<br />
- Kosten der Gütesicherung<br />
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10.1 Informations-Faltblatt RAL-Gütesicherung <strong>„AS</strong>-<strong>Düngung“</strong><br />
Das Faltblatt kann über die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK) sowie über den Verband<br />
zur Qualitätssicherung von Düngung und Substraten (VQSD) bezogen, oder über die Internetseite<br />
der Gütesicherung AS-Düngung unter<br />
www.as-duengung.de<br />
eingesehen und ausgedruckt werden-<br />
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10.2 Liste der Gütezeichenbenutzer und der Kläranlagen<br />
Die Liste der Gütezeichenbenutzer, denen das Recht zur Führung des RAL-Gütezeichens "AS-<br />
Düngung" von der Bundesgütegemeinschaft verliehen worden ist, ist in der jeweils aktuellen<br />
Fassung veröffentlicht unter<br />
www.as-düngung.de/gütezeichenbenutzer<br />
Veröffentlicht werden<br />
- die Gütezeichenbenutzer in alphabetischer Reihenfolge sowie<br />
- die Kläranlagen (in alphabetischer Reihenfolge), deren Klärschlämme der gütegesicherten<br />
Verwertung zugeführt werden.<br />
Eine Zuordnung von Kläranlagen zu ggf. beauftragten Gütezeichenbenutzern (Verwertern) erfolgt<br />
aus Gründen des Datenschutzes nicht.<br />
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10.3 Kosten der Gütesicherung<br />
Die Kosten der Gütesicherung setzen sich wie folgt zusammen:<br />
• Mitgliederbeitrag in der Gütegemeinschaft VQSD nach Maßgabe der aktuellen Beitragsordnung<br />
(siehe nachfolgende Tabelle mit Beispielen).<br />
• Erstbegutachtung und Folgebegutachtungen. Diese Kosten orientieren sich am Aufwand<br />
des Prüfbeauftragten (Auditor).<br />
• Regelmäßige Untersuchungen der Abwasserschlämme. Untersuchungen gemäß Klärschlammverordnung<br />
(AbfKlärV) werden den Kosten der Gütesicherung nicht zugerechnet.<br />
Zugerechnet werden die über die nach AbfKlärV hinausgehenden Untersuchungen<br />
der Gütesicherung (siehe <strong>QM</strong>H 7.2).<br />
• Umlage für ein freiwilliges Monitoring über das Vorkommen von Spurenstoffen nach<br />
<strong>QM</strong>H 7.3 . Diese Kosten fallen erst mit dem Inkrafttreten der Novelle der Klärschlammverordnung<br />
an und werden nach Maßgabe der beteiligten Kläranlagen sowie der<br />
Menge der Abwasserschlämme auf die Zeichenbenutzer umgelegt.<br />
Die Gesamtkosten sind je nach Bedingungen im Einzelfall zu berechnen. In der nachfolgenden<br />
Tabelle sind Beispiele aufgezeigt.<br />
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Tabelle: Kostenschätzung der RAL-Gütesicherung "AS-Düngung" in €/a<br />
Jahresmenge<br />
in t TS<br />
VQSD<br />
Mitgliedsbeitrag<br />
1)<br />
Kosten der<br />
Begutachtung<br />
2)<br />
Zusatzkosten<br />
Analytik<br />
3)<br />
Ges.-Kosten<br />
in €/t TS<br />
4)<br />
Ges.-Kosten<br />
in €/m³<br />
Abwasser<br />
4)<br />
200 1.400 500 100 10 0,28<br />
500 1.700 500 100 4,60 0,13<br />
1.000 2.200 500 200 2,90 0,08<br />
2.500 3.700 500 200 1,76 0,05<br />
4.000 5.200 500 200 1,48 0,04<br />
10.000 11.200 800 200 1,22 0,03<br />
20.000 22.400 800 200 1,17 0,03<br />
1) Der Mitgliedsbeitrag setzt sich gemäß der Beitragsordnung des VQSD aus einem Grundbeitrag (gestaffelt nach der verwerteten<br />
Menge an Klärschlamm) und einem variablen Beitrag in Höhe von 1 €/t verwerteter Klärschlamm-Trockenmasse zusammen.<br />
2) Diese Kosten richten sich nach dem Aufwand für die Auditierung und sind hier geschätzt.<br />
3) Zusatzkosten für die Klärschlammanalytik betreffen gegenüber den obligatorischen Schlammuntersuchungen gemäß der Klärschlammverordnung<br />
die im Anerkennungsverfahren der Gütesicherung erforderlichen ein bis drei zusätzlichen Untersuchungen.<br />
Die Kosten dieser zusätzlichen Untersuchungen betragen ca. 500 €/Untersuchung und sind in der Tabelle aufgrund ihrer Einmaligkeit<br />
unberücksichtigt. In der Tabelle berücksichtigt sind die dauerhaften Zusatzkosten im Überwachungsverfahren der Gütesicherung,<br />
die sich gegenüber der Klärschlammverordnung aus einem größeren Untersuchungsumfang ergeben, der in der Gütesicherung<br />
verlangt wird. Diese Zusatzkosten werden mit ca. 100 €/Untersuchung veranschlagt.<br />
4) Die Gesamtkosten umfassen alle mit der Gütesicherung verbundenen Leistungen und Kosten, insbesondere<br />
• Begutachtung (Auditierung) von Erzeugern (Kläranlagen) und der Ausgangsstoffe<br />
• Untersuchungen des Abwasserschlamms/Klärschlamms (Endprodukt) inkl. Erstellung von Prüfzeugnissen der Gütesicherung<br />
• Begutachtung von Verwertern, insbesondere der Prozesskette der Verwertung<br />
Darüber hinaus sind die über die Gütesicherung hinausgehenden Leistungen der Verbandsarbeit des VQSD inbegriffen, die<br />
der Absicherung der Rahmenbedingungen der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung, der Öffentlichkeitsarbeit und<br />
der Mitgliederbetreuung dienen.<br />
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