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2 |13 - Stadtwerke Ludwigsburg

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Gesucht. Gefunden!<br />

Auch nach Ende des Monopols dürfen die Arbeiten nur von qualifizierten<br />

und zugelassenen Schornsteinfegern durchgeführt werden.<br />

Eine entsprechende Übersicht finden Sie unter www.bafa.de in der<br />

Rubrik Weitere Aufgaben ➔ Schornsteinfegerregister.<br />

10<br />

11<br />

Service<br />

Kaminkehrer<br />

in Konkurrenz<br />

Wer Immobilien besitzt, kann seit Jahresbeginn den Schornsteinfeger<br />

selbst wählen. Die Freiheit bringt auch Pflichten mit sich.<br />

Bisher flatterte jedes Jahr unaufgefordert<br />

ein kleines Kärtchen ins Haus, das den Besuch<br />

des Schornsteinfegers ankündigte.<br />

Seit Jahresbeginn ist das anders: Das Gebietsmonopol<br />

der Schornsteinfeger gibt es<br />

nicht mehr. Verbraucher<br />

können frei<br />

wählen, welche<br />

dafür zugelassene Firma sie mit dem<br />

Messen und dem Kaminkehren beauftragen.<br />

Grundlage ist der sogenannte<br />

Feuerstättenbescheid, den Immobilienbesitzer<br />

2012 vom Bezirksschornsteinfeger<br />

bekommen haben. Er listet auf, welche<br />

Feuerstätten im Haus vorhanden sind und<br />

welche Arbeiten in welchem Zeitraum<br />

an der Anlage vorgenommen<br />

werden müssen.<br />

Die Termine dafür müssen<br />

künftig selbst mit einem<br />

qualifizierten Kaminkehrer<br />

vereinbart werden. Zudem müssen Protokolle<br />

der Kehrarbeiten und Abgasmessungen<br />

dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger<br />

innerhalb von zwei<br />

Wochen zugeschickt werden. Im Schadensfall<br />

kann es sonst zu haftungs- und<br />

versicherungsrechtlichen Problemen kommen.<br />

Sogar eine Geldstrafe ist möglich. Einige<br />

Kaminkehrunternehmen werben bereits<br />

um Kunden für langfristige<br />

Kehraufträge. Verbraucherschützer raten<br />

jedoch, Aufträge zunächst nur einzeln zu<br />

vergeben und abzuwarten, wie sich die<br />

Preise entwickeln.<br />

Keine grenzenlose Freiheit<br />

Auch wenn das Monopol fällt, bleiben einige<br />

Aufgaben allein dem bevollmächtigten<br />

Bezirksschornsteinfeger vorbehalten:<br />

Er überprüft nach wie vor, ob die Vorgaben<br />

des Bescheids eingehalten werden, und ist<br />

für Bauabnahme, Führung des Kehrbuchs,<br />

die Erstanmeldung von Feuerstätten und<br />

die Feuerstättenschau zuständig. Diese<br />

muss zweimal innerhalb von sieben Jahren<br />

durchgeführt werden.<br />

Glücksbringer in Schwarz<br />

Schornsteinfeger gelten als Glücksbringer. Künftig könnten<br />

sie auch im Blaumann unterwegs sein. Nach dem Fall des<br />

Monopols dürfen auch Heizungsbauer ihre Dienste anbieten.

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