Offener Brief
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<strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong><br />
Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen identifizieren das freie<br />
Unternehmertum als Grundlage der Landwirtschaft in der DDR; -<br />
und unter der direkten Aufsicht der Staatskanzlei darf sich die<br />
Widerspruchsprüfung im 196ten Bearbeitungsmonat bis an die Grenze<br />
des funktionellen Analphabetismus vorwagen.<br />
Karl-G. Brandt 26.03.2013<br />
Hüttenweg 21<br />
38678 Clausthal-Zellerfeld<br />
Herrn Staatsminister Rainer Robra<br />
Chef der Staatskanzlei<br />
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt<br />
Hegelstraße 40 bis 42<br />
39104 Magdeburg<br />
Sehr geehrter Herr Staatsminister Robra,<br />
Ihr Haus hat mich gezwungen die über 16-jährige Verwaltungsfarce zu veröffentlichen, mit<br />
der, unter Ihrer direkten Aufsicht, die Glaubwürdigkeit der Landesregierung untergraben wird<br />
der Sie selber angehören.<br />
Es geht um ein sogenanntes Entschädigungsverfahren, in dem restlos alle Beteiligten bei der<br />
alles entscheidenden juristischen Grundsatzfrage passen müssen. Unter der direkten<br />
Federführung der Staatskanzlei hat Frau Hintzen vom Landesverwaltungsamt [LVA] die<br />
Freiheit nach über 16 Jahren Bearbeitungsdauer einen amtsmächtigen Willkürakt zusammenzu-pfuschen,<br />
der in seiner Inkompetenz an funktionellen Analphabetismus grenzt und in<br />
diesem insgesamt 45-jährigen Doppelverfahren den nicht mehr zu unterbietenden Tiefpunkt<br />
darstellt. Ich habe diese einmalige Blöße samt Kommentar dem hier zugehörigen Material<br />
angehängt.<br />
Bis zum heutigen Tage ist es keiner einzigen damit befassten Fachkraft gelungen zu der<br />
juristischen Kern-Frage eine Stellungnahme abzugeben und Ihr Haus hat darin versagt im<br />
einhundert-und-sechs-und-neunzigsten Bearbeitungsmonat den Entscheidungsträgern zu<br />
vermitteln, daß sie zwingend den Telefonhörer hätten abnehmen müssen um sich in Berlin<br />
Informationen zur Rechtslage geben zu lassen.
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Neben der inkompetenten amtsmächtigen Willkür, die sich unter Ihrer unmittelbaren Aufsicht<br />
völlig unverhüllt der Öffentlichkeit präsentiert, ist dieses Verfahren aber vor allem ein<br />
politisches Armutszeugnis allererster Güte.<br />
Am 25. April 2010 hat der damalige Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, in Kyritz ein<br />
Denkmal bezüglich „der Zwangskollektivierung im so genannten sozialistischen Frühling<br />
1960“ enthüllt. Also bezüglich ganz genau der letzten großen landwirtschaftlichen<br />
Kollektivierungswelle, um die es im betrachteten Fall geht.<br />
Der damalige Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, der Herr Wolfgang Böhmer hat in<br />
Kyritz am 25.04. 2010 wie folgt wörtlich Stellung bezogen:<br />
"Ziel der Zwangskollektivierung war, aus Besitzern Arbeitnehmer zu machen."<br />
Brandenburgs „Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der Folgen der SED-Diktatur“, Ulrike<br />
Poppe, sprach bei der Einweihung in Kyritz von „schwerem Staatsverbrechen“.<br />
Der stellvertretende Stasi-Beauftragte von Berlin hat den Fluchtzeitpunkt meiner Eltern [Mai<br />
1960] bei dieser Einweihung thematisiert und festgestellt, daß in den ersten sechs Monaten<br />
1960 die Anzahl der Flüchtlinge in Vergleich zum Vorjahr um 117 % gestiegen war.<br />
Alle diese Vorgänge finden also auch in Berlin ungeteiltes Interesse.<br />
Da gewinnt es natürlich eine besondere Dynamik, wie die zugrundeliegende<br />
Rechtsauffassung von den nachgeordneten Behörden, unter der unmittelbaren Aufsicht Ihres<br />
Hauses, letztendlich umgesetzt wird.<br />
Bei der hier virulenten Verzerrung der Realität bis in die Groteske geht es also um mehr als<br />
nur die Ausnutzung von Amtsmacht. Hier wird die Rechtsposition der eigenen<br />
Landesregierung konterkariert.<br />
Das Konstrukt des angeblichen Unternehmensfortbestandes<br />
Es handelt sich um ein Entschädigungsverfahren für ein einvernehmlich nicht<br />
rückübertragenes bäuerliches Wohnhaus samt Grundstück. Für meine Eltern wäre die<br />
Anerkennung der gewachsenen Eigentumsverhältnisse auch ohne Entschädigung eine<br />
Selbstverständlichkeit gewesen.<br />
Diese Form von Offenheit ist politisch aber nicht opportun. Den Betroffenen eine<br />
Entschädigung in Aussicht zu stellen und nach 10 Jahren des Hinhaltens erst mal die<br />
Rücknahme des Anspruches nahezulegen, ist natürlich unvergleichlich viel smarter.
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Der juristische Dreh-und Angelpunkt des thematisierten Verwaltungsverfahrens ist die Frage,<br />
inwieweit mit dem Beitritt zur LPG [hier Typ III] die Unternehmenseigenschaft des<br />
landwirtschaftlichen Familien-Betriebes erloschen ist.<br />
Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen begründet den Fortbestand des<br />
landwirtschaftlichen Unternehmens auch nach der Kollektivierung wie folgt:<br />
ZITAT<br />
„Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen wird steuerlich nach dem Ertragswertverfahren<br />
bewertet. Damit stellen nur Maßnahmen mit einer Auswirkung auf die Ertragsfähigkeit des<br />
Betriebes tatsächliche Änderungen dar. Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb bringt<br />
seinen Ertrag durch das Zusammenwirken seiner Bestandteile Boden, Gebäude und Inventar<br />
in einen Wirtschaftkreislauf. Der Bewirtschafter, hierbei muss es sich nicht um den<br />
Grundstückseigentümer handeln, hält den Kreislauf in Gang.<br />
Als Sonderfall gilt insoweit der LPG-Eintritt.<br />
Auch wenn aus Sicht eines Einzelbauern darin eine Stilllegung gesehen werden kann, führt<br />
das nicht zum Aufbrechen der Wirtschaftskreisläufe und somit<br />
zur Bildung von neuen wirtschaftlichen Einheiten.<br />
Auch in der LPG wurden ja mit den Bestandteilen landwirtschaftliche Erzeugnisse produziert.<br />
Aus der Entscheidungspraxis sind bisher auch keine Fälle bekannt, in denen allein wegen des<br />
LPG-Eintritts<br />
Einheitswerte fortgeschrieben worden sind.<br />
Damit stellt der LPG-Eintritt keine tatsächliche Änderung dar.<br />
Die Bewertung zum Schädigungszeitpunkt erfolgte somit als Landwirtschaft.“<br />
ZITAT ENDE<br />
Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen hat sehr schön dargelegt, daß der Hof<br />
meines Vaters nicht in einen Betrieb des Schwermaschinenbaues eingegliedert wurde und<br />
auch nicht in die Petrochemie oder ein Kernforschungszentrum.<br />
Nein; - der Hof meines Vaters ist tatsächlich in eine landwirtschaftliche Produktionseinheit,<br />
nämlich die LPG eingegangen. Was es doch für Zufälle gibt im Wirtschaftsleben.<br />
Die Ertragsfähigkeit des landwirtschaftlichen Familienbetriebes soll sich durch die<br />
genossenschaftliche Bewirtschaftung nicht verändert haben.<br />
Der märchenhafte Kenner von Wirtschaftskreisläufen, der diesen sinnleeren Mist zusammenkritzeln<br />
durfte, braucht sich jedenfalls nicht um reale Abläufe in der Produktion zu kümmern.<br />
Ihm genügen hohle, aufgeblasene Phrasen zum Niederschlagen von Ansprüchen.
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Es sind also angeblich keine neuen wirtschaftlichen Einheiten gebildet worden!<br />
Und deshalb erfolgte die Bewertung zum Schädigungszeitpunkt als Landwirtschaft.<br />
[Die Wirtschaftskreisläufe sollen mit der landwirtschaftlichen Kollektivierung angeblich nicht<br />
aufgebrochen worden sein. Es wird allen Ernstes die Schimäre der<br />
kreiert.<br />
PHYSISCHEN FORTEXISTENZ DER FAMILIENBETRIEBE nach der Kollektivierung<br />
Dieser Standpunkt dient dazu die juristische Fiktion umzusetzen, daß Wohnhäuser samt ihren<br />
Grundstücken als landwirtschaftliche Flächen zu entschädigen seien.<br />
Das sach- und fachgerechte Endresultat spiegelt sich im vorliegenden Fall in dem<br />
Endergebnis wieder: „Zur Auszahlung an den Berechtigten kommen Null Komma Null Null<br />
Euro. Das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen veranlasst die Auszahlung<br />
sobald der Bescheid bestandskräftig geworden ist.“<br />
Die Akte hat - rein räumlich - tausende von Kilometern im Wechselspiel zwischen Stendal,<br />
Halle und jetzt auch Magdeburg zurückgelegt. Ein Musterbeispiel der Sach- und<br />
Fachgerechtigkeit Marke Sachsen-Anhalt. Das Aufbauwerk des Rechtssystems im neuen<br />
Bundesland ist wirklich märchenhaft gelungen.<br />
Nackte Amtswillkür als Ultima Ratio<br />
In diesem Fall ist der gesamte Vorgang über den Schreibtisch Ihres Büros gelaufen!<br />
Ich habe Ihre Büroleiterin Frau Buschschulte am 14.01.2013 rechtsverbindlich davon in<br />
Kenntnis gesetzt, daß in diesem Fall nicht nur der Widerspruch zwischen einer juristischen<br />
Fiktion und dem Rechtsstandpunkt der Landesregierung virulent ist,<br />
sondern darüberhinausgehend auch noch die hier greifende Ausnahme von der Regel durch<br />
einen fortgesetzten amtsmächtigen Willkürakt unterlaufen werden soll.
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Ich habe Frau Buschschulte die rechtlichen Hintergründe am 14.01.2013 auf insgesamt<br />
27 Seiten dargelegt und rechtsverbindlich mitgeteilt, daß eine Fortsetzung der autokratischen<br />
Amtswillkür den vorliegenden offenen <strong>Brief</strong> stringent erzwingen muß.<br />
Als Endergebnis der letzten Widerspruchsprüfung am 20.02.2013 hat sich Frau Hintzen vom<br />
Landesverwaltungsamt in Halle bis an die Grenze des funktionellen Analphabetismus<br />
vorwagen dürfen.<br />
Mit keinem einzigen Satz geht Frau Hintzen auf den Widerspruch ein, dem die Rechtsaufsicht<br />
in Stendal nicht abhelfen konnte. Auch der alles entscheidende juristische Kernpunkt, der das<br />
gesamte Rechenwerk dominiert, wird mit autokratischer Hartleibigkeit ein weiteres Mal vom<br />
Tisch gewischt.<br />
Die Widerspruchsprüfung reicht den Vorgang völlig willkürlich erneut von Halle nach<br />
Stendal zurück.<br />
Ihr Haus hat es nicht geschafft, der Widerspruchsprüfung nahezubringen, daß erneute<br />
amtsmächtige Ausblendung jetzt nicht mehr zielführend sein kann und daß sie an dieser Stelle<br />
zwingend den Telefonhörer hätte abnehmen müssen um beim Bundesamt zur Regelung<br />
offener Vermögensfragen in Berlin Informationen zum juristischen Kernpunkt einzuholen; -<br />
damit sie nicht durch die ständig fortlaufende Unfähigkeit von Amts wegen auf den<br />
juristischen Kernpunkt einzugehen, die Veröffentlichung erzwingt.<br />
Pikant wird das Ganze dadurch, daß ich Ihrem Büro auch noch Bearbeitungsnummern des<br />
Landesverwaltungsamtes - LVA - aus dem Jahre 2006 und das Schreiben des LVA vom<br />
19. Sep. 2006 vorlegt habe, aus denen hervorgeht, daß<br />
die Nullbescheidungspraxis ein Massenphänomen<br />
gewesen sein muß.<br />
Normalerweise wird in so einem Fall nämlich nicht über 16 Jahre geprüft, sondern unter<br />
Berufung auf §6 Abs. 7 Vermögensgesetz ein Anspruch auf Entschädigung schon lange<br />
vorher grundsätzlich abgelehnt und in Form eines Nullbescheides niedergeschlagen.<br />
Das LVA in Halle war schon am 19. Sep. 2006 zuvorkommend genug schriftlich zu<br />
formulieren, daß mir aufgrund der „langen Verfahrensdauer“ und der Tatsache, daß „die<br />
Entschädigung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Null Euro betragen wird“ die<br />
Rücknahme meines Antrags auf Entschädigung „unbenommen“ sei.
Seite 6 von 6<br />
Wenn das Landesverwaltungsamt [LVA] in Halle einem vom DDR-Grenzregime betroffenen<br />
Personenkreis zu Tausenden entschädigungslos die Wohnhäuser enteignet und das LVA,<br />
unter Ihrer direkten Aufsicht, dieses Faktum auch noch für so belanglos hält, daß es völlig<br />
bedenkenlos die Veröffentlichung erzwingt, dann wird die Glaubwürdigkeit der<br />
Landesregierung bei ihren Stellungnahmen zur DDR und deren Grenzregime grundsätzlich<br />
beschädigt.<br />
Sie sehen als Regierungsmitglied tatenlos zu wie die Glaubwürdigkeit des<br />
Ministerpräsidenten, dem Sie in ganz besonderer Weise nach Innen und Außen verpflichtet<br />
sind, ganz massiv untergraben wird.<br />
Jedem von mir versandten Exemplar dieses offenen <strong>Brief</strong>es lege ich per Email eine<br />
zusammenfassende Anlage des Vorganges bei. Die 37-seitige Anlage mit dem entscheidenden<br />
Material zu diesem offenen <strong>Brief</strong> habe ich auch ins Netz gestellt. Sie wird unter dem<br />
Stichwort „Nullbescheidungspraxis“ von Google als einziger Treffer ausgeworfen.<br />
Zur Erhärtung habe ich darüber hinaus zeitgleich noch vertrauliche Dokumente an den Leiter<br />
des Rechtsausschusses im Landtag, Herrn Wunschinski, weitergegeben.<br />
Die Stelle der Büroleiterin können Sie - im Gegensatz zu anderen Stellen in Landesbehörden -<br />
ohne Ausschreibung und freihändig besetzen. Begründet wird dies für das persönliche Umfeld<br />
von Ministern mit dem besonderen Vertrauensverhältnis, welches dort herrsche!<br />
Sie fanden den Gedanken bestechend Frau Buschschulte einzustellen [MZ 06.05.12] und<br />
lassen Frau Buschschulte dann mit einem Verwaltungs-Vorgang vollständig im Regen stehen,<br />
den diese junge Neurobiologin unmöglich autonom lösen konnte.<br />
Das Palais am Fürstenwall hat mit Schreiben vom 17.01.2013 den obigen Vorgang an sich<br />
gezogen.<br />
Sie stehen damit persönlich in der Verantwortung.<br />
Ich bin beileibe nicht der erste, dem die anarchischen Verhältnisse unter Ihrer Aufsicht<br />
auffallen. Beenden Sie Ihre Arbeit als Staatsminister und geben Sie Amt als Chef der<br />
Staatskanzlei auf, Herr Robra.<br />
Hochachtungsvoll<br />
gez. Karl-G. Brandt