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Offener Brief

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<strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong><br />

Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen identifizieren das freie<br />

Unternehmertum als Grundlage der Landwirtschaft in der DDR; -<br />

und unter der direkten Aufsicht der Staatskanzlei darf sich die<br />

Widerspruchsprüfung im 196ten Bearbeitungsmonat bis an die Grenze<br />

des funktionellen Analphabetismus vorwagen.<br />

Karl-G. Brandt 26.03.2013<br />

Hüttenweg 21<br />

38678 Clausthal-Zellerfeld<br />

Herrn Staatsminister Rainer Robra<br />

Chef der Staatskanzlei<br />

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt<br />

Hegelstraße 40 bis 42<br />

39104 Magdeburg<br />

Sehr geehrter Herr Staatsminister Robra,<br />

Ihr Haus hat mich gezwungen die über 16-jährige Verwaltungsfarce zu veröffentlichen, mit<br />

der, unter Ihrer direkten Aufsicht, die Glaubwürdigkeit der Landesregierung untergraben wird<br />

der Sie selber angehören.<br />

Es geht um ein sogenanntes Entschädigungsverfahren, in dem restlos alle Beteiligten bei der<br />

alles entscheidenden juristischen Grundsatzfrage passen müssen. Unter der direkten<br />

Federführung der Staatskanzlei hat Frau Hintzen vom Landesverwaltungsamt [LVA] die<br />

Freiheit nach über 16 Jahren Bearbeitungsdauer einen amtsmächtigen Willkürakt zusammenzu-pfuschen,<br />

der in seiner Inkompetenz an funktionellen Analphabetismus grenzt und in<br />

diesem insgesamt 45-jährigen Doppelverfahren den nicht mehr zu unterbietenden Tiefpunkt<br />

darstellt. Ich habe diese einmalige Blöße samt Kommentar dem hier zugehörigen Material<br />

angehängt.<br />

Bis zum heutigen Tage ist es keiner einzigen damit befassten Fachkraft gelungen zu der<br />

juristischen Kern-Frage eine Stellungnahme abzugeben und Ihr Haus hat darin versagt im<br />

einhundert-und-sechs-und-neunzigsten Bearbeitungsmonat den Entscheidungsträgern zu<br />

vermitteln, daß sie zwingend den Telefonhörer hätten abnehmen müssen um sich in Berlin<br />

Informationen zur Rechtslage geben zu lassen.


Seite 2 von 6<br />

Neben der inkompetenten amtsmächtigen Willkür, die sich unter Ihrer unmittelbaren Aufsicht<br />

völlig unverhüllt der Öffentlichkeit präsentiert, ist dieses Verfahren aber vor allem ein<br />

politisches Armutszeugnis allererster Güte.<br />

Am 25. April 2010 hat der damalige Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, in Kyritz ein<br />

Denkmal bezüglich „der Zwangskollektivierung im so genannten sozialistischen Frühling<br />

1960“ enthüllt. Also bezüglich ganz genau der letzten großen landwirtschaftlichen<br />

Kollektivierungswelle, um die es im betrachteten Fall geht.<br />

Der damalige Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, der Herr Wolfgang Böhmer hat in<br />

Kyritz am 25.04. 2010 wie folgt wörtlich Stellung bezogen:<br />

"Ziel der Zwangskollektivierung war, aus Besitzern Arbeitnehmer zu machen."<br />

Brandenburgs „Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der Folgen der SED-Diktatur“, Ulrike<br />

Poppe, sprach bei der Einweihung in Kyritz von „schwerem Staatsverbrechen“.<br />

Der stellvertretende Stasi-Beauftragte von Berlin hat den Fluchtzeitpunkt meiner Eltern [Mai<br />

1960] bei dieser Einweihung thematisiert und festgestellt, daß in den ersten sechs Monaten<br />

1960 die Anzahl der Flüchtlinge in Vergleich zum Vorjahr um 117 % gestiegen war.<br />

Alle diese Vorgänge finden also auch in Berlin ungeteiltes Interesse.<br />

Da gewinnt es natürlich eine besondere Dynamik, wie die zugrundeliegende<br />

Rechtsauffassung von den nachgeordneten Behörden, unter der unmittelbaren Aufsicht Ihres<br />

Hauses, letztendlich umgesetzt wird.<br />

Bei der hier virulenten Verzerrung der Realität bis in die Groteske geht es also um mehr als<br />

nur die Ausnutzung von Amtsmacht. Hier wird die Rechtsposition der eigenen<br />

Landesregierung konterkariert.<br />

Das Konstrukt des angeblichen Unternehmensfortbestandes<br />

Es handelt sich um ein Entschädigungsverfahren für ein einvernehmlich nicht<br />

rückübertragenes bäuerliches Wohnhaus samt Grundstück. Für meine Eltern wäre die<br />

Anerkennung der gewachsenen Eigentumsverhältnisse auch ohne Entschädigung eine<br />

Selbstverständlichkeit gewesen.<br />

Diese Form von Offenheit ist politisch aber nicht opportun. Den Betroffenen eine<br />

Entschädigung in Aussicht zu stellen und nach 10 Jahren des Hinhaltens erst mal die<br />

Rücknahme des Anspruches nahezulegen, ist natürlich unvergleichlich viel smarter.


Seite 3 von 6<br />

Der juristische Dreh-und Angelpunkt des thematisierten Verwaltungsverfahrens ist die Frage,<br />

inwieweit mit dem Beitritt zur LPG [hier Typ III] die Unternehmenseigenschaft des<br />

landwirtschaftlichen Familien-Betriebes erloschen ist.<br />

Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen begründet den Fortbestand des<br />

landwirtschaftlichen Unternehmens auch nach der Kollektivierung wie folgt:<br />

ZITAT<br />

„Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen wird steuerlich nach dem Ertragswertverfahren<br />

bewertet. Damit stellen nur Maßnahmen mit einer Auswirkung auf die Ertragsfähigkeit des<br />

Betriebes tatsächliche Änderungen dar. Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb bringt<br />

seinen Ertrag durch das Zusammenwirken seiner Bestandteile Boden, Gebäude und Inventar<br />

in einen Wirtschaftkreislauf. Der Bewirtschafter, hierbei muss es sich nicht um den<br />

Grundstückseigentümer handeln, hält den Kreislauf in Gang.<br />

Als Sonderfall gilt insoweit der LPG-Eintritt.<br />

Auch wenn aus Sicht eines Einzelbauern darin eine Stilllegung gesehen werden kann, führt<br />

das nicht zum Aufbrechen der Wirtschaftskreisläufe und somit<br />

zur Bildung von neuen wirtschaftlichen Einheiten.<br />

Auch in der LPG wurden ja mit den Bestandteilen landwirtschaftliche Erzeugnisse produziert.<br />

Aus der Entscheidungspraxis sind bisher auch keine Fälle bekannt, in denen allein wegen des<br />

LPG-Eintritts<br />

Einheitswerte fortgeschrieben worden sind.<br />

Damit stellt der LPG-Eintritt keine tatsächliche Änderung dar.<br />

Die Bewertung zum Schädigungszeitpunkt erfolgte somit als Landwirtschaft.“<br />

ZITAT ENDE<br />

Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen hat sehr schön dargelegt, daß der Hof<br />

meines Vaters nicht in einen Betrieb des Schwermaschinenbaues eingegliedert wurde und<br />

auch nicht in die Petrochemie oder ein Kernforschungszentrum.<br />

Nein; - der Hof meines Vaters ist tatsächlich in eine landwirtschaftliche Produktionseinheit,<br />

nämlich die LPG eingegangen. Was es doch für Zufälle gibt im Wirtschaftsleben.<br />

Die Ertragsfähigkeit des landwirtschaftlichen Familienbetriebes soll sich durch die<br />

genossenschaftliche Bewirtschaftung nicht verändert haben.<br />

Der märchenhafte Kenner von Wirtschaftskreisläufen, der diesen sinnleeren Mist zusammenkritzeln<br />

durfte, braucht sich jedenfalls nicht um reale Abläufe in der Produktion zu kümmern.<br />

Ihm genügen hohle, aufgeblasene Phrasen zum Niederschlagen von Ansprüchen.


Seite 4 von 6<br />

Es sind also angeblich keine neuen wirtschaftlichen Einheiten gebildet worden!<br />

Und deshalb erfolgte die Bewertung zum Schädigungszeitpunkt als Landwirtschaft.<br />

[Die Wirtschaftskreisläufe sollen mit der landwirtschaftlichen Kollektivierung angeblich nicht<br />

aufgebrochen worden sein. Es wird allen Ernstes die Schimäre der<br />

kreiert.<br />

PHYSISCHEN FORTEXISTENZ DER FAMILIENBETRIEBE nach der Kollektivierung<br />

Dieser Standpunkt dient dazu die juristische Fiktion umzusetzen, daß Wohnhäuser samt ihren<br />

Grundstücken als landwirtschaftliche Flächen zu entschädigen seien.<br />

Das sach- und fachgerechte Endresultat spiegelt sich im vorliegenden Fall in dem<br />

Endergebnis wieder: „Zur Auszahlung an den Berechtigten kommen Null Komma Null Null<br />

Euro. Das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen veranlasst die Auszahlung<br />

sobald der Bescheid bestandskräftig geworden ist.“<br />

Die Akte hat - rein räumlich - tausende von Kilometern im Wechselspiel zwischen Stendal,<br />

Halle und jetzt auch Magdeburg zurückgelegt. Ein Musterbeispiel der Sach- und<br />

Fachgerechtigkeit Marke Sachsen-Anhalt. Das Aufbauwerk des Rechtssystems im neuen<br />

Bundesland ist wirklich märchenhaft gelungen.<br />

Nackte Amtswillkür als Ultima Ratio<br />

In diesem Fall ist der gesamte Vorgang über den Schreibtisch Ihres Büros gelaufen!<br />

Ich habe Ihre Büroleiterin Frau Buschschulte am 14.01.2013 rechtsverbindlich davon in<br />

Kenntnis gesetzt, daß in diesem Fall nicht nur der Widerspruch zwischen einer juristischen<br />

Fiktion und dem Rechtsstandpunkt der Landesregierung virulent ist,<br />

sondern darüberhinausgehend auch noch die hier greifende Ausnahme von der Regel durch<br />

einen fortgesetzten amtsmächtigen Willkürakt unterlaufen werden soll.


Seite 5 von 6<br />

Ich habe Frau Buschschulte die rechtlichen Hintergründe am 14.01.2013 auf insgesamt<br />

27 Seiten dargelegt und rechtsverbindlich mitgeteilt, daß eine Fortsetzung der autokratischen<br />

Amtswillkür den vorliegenden offenen <strong>Brief</strong> stringent erzwingen muß.<br />

Als Endergebnis der letzten Widerspruchsprüfung am 20.02.2013 hat sich Frau Hintzen vom<br />

Landesverwaltungsamt in Halle bis an die Grenze des funktionellen Analphabetismus<br />

vorwagen dürfen.<br />

Mit keinem einzigen Satz geht Frau Hintzen auf den Widerspruch ein, dem die Rechtsaufsicht<br />

in Stendal nicht abhelfen konnte. Auch der alles entscheidende juristische Kernpunkt, der das<br />

gesamte Rechenwerk dominiert, wird mit autokratischer Hartleibigkeit ein weiteres Mal vom<br />

Tisch gewischt.<br />

Die Widerspruchsprüfung reicht den Vorgang völlig willkürlich erneut von Halle nach<br />

Stendal zurück.<br />

Ihr Haus hat es nicht geschafft, der Widerspruchsprüfung nahezubringen, daß erneute<br />

amtsmächtige Ausblendung jetzt nicht mehr zielführend sein kann und daß sie an dieser Stelle<br />

zwingend den Telefonhörer hätte abnehmen müssen um beim Bundesamt zur Regelung<br />

offener Vermögensfragen in Berlin Informationen zum juristischen Kernpunkt einzuholen; -<br />

damit sie nicht durch die ständig fortlaufende Unfähigkeit von Amts wegen auf den<br />

juristischen Kernpunkt einzugehen, die Veröffentlichung erzwingt.<br />

Pikant wird das Ganze dadurch, daß ich Ihrem Büro auch noch Bearbeitungsnummern des<br />

Landesverwaltungsamtes - LVA - aus dem Jahre 2006 und das Schreiben des LVA vom<br />

19. Sep. 2006 vorlegt habe, aus denen hervorgeht, daß<br />

die Nullbescheidungspraxis ein Massenphänomen<br />

gewesen sein muß.<br />

Normalerweise wird in so einem Fall nämlich nicht über 16 Jahre geprüft, sondern unter<br />

Berufung auf §6 Abs. 7 Vermögensgesetz ein Anspruch auf Entschädigung schon lange<br />

vorher grundsätzlich abgelehnt und in Form eines Nullbescheides niedergeschlagen.<br />

Das LVA in Halle war schon am 19. Sep. 2006 zuvorkommend genug schriftlich zu<br />

formulieren, daß mir aufgrund der „langen Verfahrensdauer“ und der Tatsache, daß „die<br />

Entschädigung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Null Euro betragen wird“ die<br />

Rücknahme meines Antrags auf Entschädigung „unbenommen“ sei.


Seite 6 von 6<br />

Wenn das Landesverwaltungsamt [LVA] in Halle einem vom DDR-Grenzregime betroffenen<br />

Personenkreis zu Tausenden entschädigungslos die Wohnhäuser enteignet und das LVA,<br />

unter Ihrer direkten Aufsicht, dieses Faktum auch noch für so belanglos hält, daß es völlig<br />

bedenkenlos die Veröffentlichung erzwingt, dann wird die Glaubwürdigkeit der<br />

Landesregierung bei ihren Stellungnahmen zur DDR und deren Grenzregime grundsätzlich<br />

beschädigt.<br />

Sie sehen als Regierungsmitglied tatenlos zu wie die Glaubwürdigkeit des<br />

Ministerpräsidenten, dem Sie in ganz besonderer Weise nach Innen und Außen verpflichtet<br />

sind, ganz massiv untergraben wird.<br />

Jedem von mir versandten Exemplar dieses offenen <strong>Brief</strong>es lege ich per Email eine<br />

zusammenfassende Anlage des Vorganges bei. Die 37-seitige Anlage mit dem entscheidenden<br />

Material zu diesem offenen <strong>Brief</strong> habe ich auch ins Netz gestellt. Sie wird unter dem<br />

Stichwort „Nullbescheidungspraxis“ von Google als einziger Treffer ausgeworfen.<br />

Zur Erhärtung habe ich darüber hinaus zeitgleich noch vertrauliche Dokumente an den Leiter<br />

des Rechtsausschusses im Landtag, Herrn Wunschinski, weitergegeben.<br />

Die Stelle der Büroleiterin können Sie - im Gegensatz zu anderen Stellen in Landesbehörden -<br />

ohne Ausschreibung und freihändig besetzen. Begründet wird dies für das persönliche Umfeld<br />

von Ministern mit dem besonderen Vertrauensverhältnis, welches dort herrsche!<br />

Sie fanden den Gedanken bestechend Frau Buschschulte einzustellen [MZ 06.05.12] und<br />

lassen Frau Buschschulte dann mit einem Verwaltungs-Vorgang vollständig im Regen stehen,<br />

den diese junge Neurobiologin unmöglich autonom lösen konnte.<br />

Das Palais am Fürstenwall hat mit Schreiben vom 17.01.2013 den obigen Vorgang an sich<br />

gezogen.<br />

Sie stehen damit persönlich in der Verantwortung.<br />

Ich bin beileibe nicht der erste, dem die anarchischen Verhältnisse unter Ihrer Aufsicht<br />

auffallen. Beenden Sie Ihre Arbeit als Staatsminister und geben Sie Amt als Chef der<br />

Staatskanzlei auf, Herr Robra.<br />

Hochachtungsvoll<br />

gez. Karl-G. Brandt

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