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1 ALLGEMEINES 2 BESTEHENDE VERHÄLTNISSE - Aiterhofen

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die abschnittsweise Pflanzung von Ufergehölzen wird zudem<br />

eine Verbesserung des Landschaftsbildes erreicht.<br />

Die vorgesehene Ausformung des Bachbettes stärkt die<br />

Eigenentwicklung des Fließgewässers und erhöht die<br />

Strukturvielfalt.<br />

5 RECHTS<strong>VERHÄLTNISSE</strong><br />

Im Planungsbereich sind keine amtlich kartierte Biotope,<br />

Wasserschutzgebiete bzw. gemäß Rechtsverordnung<br />

geschützte Flächen (Landschaftsschutzgebiet,<br />

Naturschutzgebiet etc.) vorhanden<br />

Für die Umlegung des Gewässers wird ein Planfeststellungsverfahren<br />

gemäß Wasserhaushaltsgesetz WHG §68, Abs. 1<br />

für die Herstellung und wesentliche Umgestaltung eines<br />

Gewässers bzw. seiner Ufer (Ausbau) beantragt.<br />

Die künftige Bebauung des Grundstücks bedingt auch eine<br />

Sammlung des Regenwassers (eine Versickerung des<br />

Regenwassers kann aufgrund der vorherrschenden<br />

Bodenverhältnisse ausgeschlossen werden) aus<br />

undurchlässigen Flächen (A red = 1,4 ha). Das gesammelte<br />

Regenwasser soll wiederum in den neuen Graben eingeleitet<br />

werden. Um die hydraulische Belastung des Grabens an der<br />

Einleitungsstelle auf ein vertretbares Maß zu reduzieren, ist im<br />

südlichen Bereich des Grundstücks ein Retentionsbecken<br />

(RRB, V erf = 494 m³) vorgesehen. Das gesammelte<br />

Niederschlagswasser wird in diesem Regenrückhaltebecken<br />

zwischengespeichert und gedrosselt zum Vorfluter abgeleitet.<br />

Die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens für die<br />

Einleitung in das Gewässers (gemäß Wasserhaushaltsgesetz<br />

WHG § 9 Abs. 1 Nr 4, Einleiten von Stoffen in Gewässer) wird<br />

gesondert beantragt.

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