1 ALLGEMEINES 2 BESTEHENDE VERHÄLTNISSE - Aiterhofen
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die abschnittsweise Pflanzung von Ufergehölzen wird zudem<br />
eine Verbesserung des Landschaftsbildes erreicht.<br />
Die vorgesehene Ausformung des Bachbettes stärkt die<br />
Eigenentwicklung des Fließgewässers und erhöht die<br />
Strukturvielfalt.<br />
5 RECHTS<strong>VERHÄLTNISSE</strong><br />
Im Planungsbereich sind keine amtlich kartierte Biotope,<br />
Wasserschutzgebiete bzw. gemäß Rechtsverordnung<br />
geschützte Flächen (Landschaftsschutzgebiet,<br />
Naturschutzgebiet etc.) vorhanden<br />
Für die Umlegung des Gewässers wird ein Planfeststellungsverfahren<br />
gemäß Wasserhaushaltsgesetz WHG §68, Abs. 1<br />
für die Herstellung und wesentliche Umgestaltung eines<br />
Gewässers bzw. seiner Ufer (Ausbau) beantragt.<br />
Die künftige Bebauung des Grundstücks bedingt auch eine<br />
Sammlung des Regenwassers (eine Versickerung des<br />
Regenwassers kann aufgrund der vorherrschenden<br />
Bodenverhältnisse ausgeschlossen werden) aus<br />
undurchlässigen Flächen (A red = 1,4 ha). Das gesammelte<br />
Regenwasser soll wiederum in den neuen Graben eingeleitet<br />
werden. Um die hydraulische Belastung des Grabens an der<br />
Einleitungsstelle auf ein vertretbares Maß zu reduzieren, ist im<br />
südlichen Bereich des Grundstücks ein Retentionsbecken<br />
(RRB, V erf = 494 m³) vorgesehen. Das gesammelte<br />
Niederschlagswasser wird in diesem Regenrückhaltebecken<br />
zwischengespeichert und gedrosselt zum Vorfluter abgeleitet.<br />
Die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens für die<br />
Einleitung in das Gewässers (gemäß Wasserhaushaltsgesetz<br />
WHG § 9 Abs. 1 Nr 4, Einleiten von Stoffen in Gewässer) wird<br />
gesondert beantragt.