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Liefern und Leisten in die Slowakei - Handwerkskammer ...

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Durchführung e<strong>in</strong>er Baustelle:<br />

Für das Betreiben e<strong>in</strong>er slowakischen Baustelle ist schon beim Bauantrag e<strong>in</strong><br />

Bauleiter zu benennen. Dieser ist dann für <strong>die</strong> E<strong>in</strong>haltung der Bestimmungen<br />

des slowakischen Baurechts verantwortlich, haftet also für alle Risiken <strong>und</strong><br />

Probleme.<br />

Die Bauleitung kann nur von e<strong>in</strong>er Person durchgeführt werden, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>e gültige<br />

Autorisierung der „Slowakischen Kammer der Bau<strong>in</strong>genieure“ besitzt.<br />

Das Verzeichnis der autorisierten Personen ist auf den Internet-Seiten der<br />

„Slowakischen Kammer der Bau<strong>in</strong>genieure“ veröffentlicht (auch <strong>in</strong> englischer<br />

Sprache):<br />

http://www.sksi.sk/buxus/generate_page.php?page_id=438<br />

Bei e<strong>in</strong>er vorübergehenden Tätigkeit deutscher Firmen <strong>in</strong> der <strong>Slowakei</strong> ist es<br />

möglich, eigenen Bauleiter für das konkrete Bauprojet dort registrieren zu lassen<br />

(sh. Punkt 3.1.1).<br />

Bauabnahme<br />

Das Abnahmeverfahren wird auf schriftlichen Antrag des Bauherrn eröffnet.<br />

Im Verfahren ist zu prüfen:<br />

• Übere<strong>in</strong>stimmung des Bauwerkes mit der Dokumentation<br />

• E<strong>in</strong>haltung der Bebauungsbed<strong>in</strong>gungen<br />

• ob das öffentliche Interesse nicht bedroht ist (Lebens- <strong>und</strong> Sicherheitsschutz<br />

von Personen, der Umwelt, der Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Sicherheit<br />

der technischen E<strong>in</strong>richtungen), etc.<br />

Die Bauabnahme ist von großer Bedeutung <strong>und</strong> wird üblicherweise von den<br />

zuständigen Stellen sehr genau durchgeführt. Sie entscheidet darüber, ob das<br />

Gebäude (nach e<strong>in</strong>er 14-tägigen Frist) genutzt werden darf.<br />

H<strong>in</strong>weis: Wird das Bauwerk als e<strong>in</strong>e Betriebsstätte benutzt, stellt <strong>die</strong> Abnahmebesche<strong>in</strong>igung<br />

gleichzeitig <strong>die</strong> Besche<strong>in</strong>igung darüber dar, dass <strong>die</strong> Betriebstätte<br />

betriebsfähig ist.<br />

Das Bauwerk kann nur zu dem <strong>in</strong> der Abnahmegenehmigung angegebenen<br />

Zweck genutzt werden. E<strong>in</strong>e Nutzungsänderung bedarf der Zustimmung des<br />

Bauamtes.<br />

3.4 Berechtigung für Planungs- <strong>und</strong> Ingenieurtätigkeit<br />

E<strong>in</strong>ige Berufe, <strong>die</strong> nach dem Baurecht öffentliche Interessen <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem Fachbereich<br />

bee<strong>in</strong>flussen können, unterliegen der sg. Autorisierung der Slowakischen<br />

Bau<strong>in</strong>genieurekammer. Bei e<strong>in</strong>er vorübergehenden Tätigkeit e<strong>in</strong>es deutschen<br />

Bauunternehmens ist <strong>die</strong> E<strong>in</strong>tragung <strong>die</strong>ser Personen <strong>in</strong> das Verzeichnis der<br />

autorisierten Personen notwendig. Zu den ausgewählten Berufen gehören <strong>die</strong><br />

Bauplanung <strong>und</strong> Bauleitung, sowie auch um e<strong>in</strong>ige geodätischen <strong>und</strong> kartographischen<br />

Tätigkeiten (sh. 3.1.1)

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