Liefern und Leisten in die Slowakei - Handwerkskammer ...
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Durchführung e<strong>in</strong>er Baustelle:<br />
Für das Betreiben e<strong>in</strong>er slowakischen Baustelle ist schon beim Bauantrag e<strong>in</strong><br />
Bauleiter zu benennen. Dieser ist dann für <strong>die</strong> E<strong>in</strong>haltung der Bestimmungen<br />
des slowakischen Baurechts verantwortlich, haftet also für alle Risiken <strong>und</strong><br />
Probleme.<br />
Die Bauleitung kann nur von e<strong>in</strong>er Person durchgeführt werden, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>e gültige<br />
Autorisierung der „Slowakischen Kammer der Bau<strong>in</strong>genieure“ besitzt.<br />
Das Verzeichnis der autorisierten Personen ist auf den Internet-Seiten der<br />
„Slowakischen Kammer der Bau<strong>in</strong>genieure“ veröffentlicht (auch <strong>in</strong> englischer<br />
Sprache):<br />
http://www.sksi.sk/buxus/generate_page.php?page_id=438<br />
Bei e<strong>in</strong>er vorübergehenden Tätigkeit deutscher Firmen <strong>in</strong> der <strong>Slowakei</strong> ist es<br />
möglich, eigenen Bauleiter für das konkrete Bauprojet dort registrieren zu lassen<br />
(sh. Punkt 3.1.1).<br />
Bauabnahme<br />
Das Abnahmeverfahren wird auf schriftlichen Antrag des Bauherrn eröffnet.<br />
Im Verfahren ist zu prüfen:<br />
• Übere<strong>in</strong>stimmung des Bauwerkes mit der Dokumentation<br />
• E<strong>in</strong>haltung der Bebauungsbed<strong>in</strong>gungen<br />
• ob das öffentliche Interesse nicht bedroht ist (Lebens- <strong>und</strong> Sicherheitsschutz<br />
von Personen, der Umwelt, der Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Sicherheit<br />
der technischen E<strong>in</strong>richtungen), etc.<br />
Die Bauabnahme ist von großer Bedeutung <strong>und</strong> wird üblicherweise von den<br />
zuständigen Stellen sehr genau durchgeführt. Sie entscheidet darüber, ob das<br />
Gebäude (nach e<strong>in</strong>er 14-tägigen Frist) genutzt werden darf.<br />
H<strong>in</strong>weis: Wird das Bauwerk als e<strong>in</strong>e Betriebsstätte benutzt, stellt <strong>die</strong> Abnahmebesche<strong>in</strong>igung<br />
gleichzeitig <strong>die</strong> Besche<strong>in</strong>igung darüber dar, dass <strong>die</strong> Betriebstätte<br />
betriebsfähig ist.<br />
Das Bauwerk kann nur zu dem <strong>in</strong> der Abnahmegenehmigung angegebenen<br />
Zweck genutzt werden. E<strong>in</strong>e Nutzungsänderung bedarf der Zustimmung des<br />
Bauamtes.<br />
3.4 Berechtigung für Planungs- <strong>und</strong> Ingenieurtätigkeit<br />
E<strong>in</strong>ige Berufe, <strong>die</strong> nach dem Baurecht öffentliche Interessen <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem Fachbereich<br />
bee<strong>in</strong>flussen können, unterliegen der sg. Autorisierung der Slowakischen<br />
Bau<strong>in</strong>genieurekammer. Bei e<strong>in</strong>er vorübergehenden Tätigkeit e<strong>in</strong>es deutschen<br />
Bauunternehmens ist <strong>die</strong> E<strong>in</strong>tragung <strong>die</strong>ser Personen <strong>in</strong> das Verzeichnis der<br />
autorisierten Personen notwendig. Zu den ausgewählten Berufen gehören <strong>die</strong><br />
Bauplanung <strong>und</strong> Bauleitung, sowie auch um e<strong>in</strong>ige geodätischen <strong>und</strong> kartographischen<br />
Tätigkeiten (sh. 3.1.1)