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Liefern und Leisten in die Slowakei - Handwerkskammer ...

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Seite 31 von 40<br />

5 Vertragsgestaltung im Geschäft mit der <strong>Slowakei</strong><br />

Für den deutschen Vertragspartner ist es normalerweise am e<strong>in</strong>fachsten, wenn<br />

im Kauf- oder Dienstleistungsvertrag mit e<strong>in</strong>em slowakischen Partner deutsches<br />

Recht <strong>und</strong> e<strong>in</strong> deutscher Gerichtsstand vere<strong>in</strong>bart wird. Er kann auf vertrautes<br />

Recht <strong>und</strong> auf se<strong>in</strong>e bekannten Anwälte zurückgreifen <strong>und</strong> hat das Gericht, bei<br />

dem eventuelle Streitigkeiten verhandelt werden, <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Nähe.<br />

Wenn <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Kaufvertrag ke<strong>in</strong>e Aussage über das zugr<strong>und</strong>e liegende Recht<br />

gemacht wird, gilt häufig das Recht des Verkäufers. Aber: solche wichtigen<br />

D<strong>in</strong>ge gehören immer klar <strong>und</strong> ausdrücklich geregelt!<br />

Natürlich kann es auch se<strong>in</strong>, dass der slowakische Partner auf „se<strong>in</strong>em“ Recht<br />

besteht. Das sollte ke<strong>in</strong> Gr<strong>und</strong> se<strong>in</strong>, an dem das Geschäft scheitert: das slowakische<br />

Vertragsrecht weicht <strong>in</strong> den wesentlichen Punkten nicht entscheidend<br />

vom deutschen Kaufrecht ab. Wenn Sie regelmäßig Geschäfte <strong>in</strong> der <strong>Slowakei</strong><br />

machen, ist es ohneh<strong>in</strong> s<strong>in</strong>nvoll, e<strong>in</strong>en Anwalt an se<strong>in</strong>er Seite zu haben, der im<br />

slowakischen Recht firm ist.<br />

Es kann sogar von Vorteil se<strong>in</strong>, Verträge im Recht des ausländischen Partners<br />

zu schließen, wenn nämlich noch anderes slowakische Recht mit im Spiel ist.<br />

So macht es z. B. wenig S<strong>in</strong>n, vor e<strong>in</strong>em deutschen Gericht nach deutschem<br />

Recht mit e<strong>in</strong>em slowakischen Partner über Fragen der Vertragserfüllung zu<br />

streiten, wenn <strong>die</strong>se an Hand der Bestimmungen des slowakischen Vergabeoder<br />

Baurechts beurteilt werden müssen.<br />

UN-Kaufrecht: sowohl das deutsche als auch das slowakische Vertragsrecht<br />

s<strong>in</strong>d dem UN-Kaufrecht unterworfen. Es gilt <strong>in</strong> Verträgen zwischen e<strong>in</strong>em deutschen<br />

<strong>und</strong> e<strong>in</strong>em slowakischen Partner, wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen<br />

wird. Der Vorteil des UN-Kaufrechts liegt dar<strong>in</strong>, dass es sowohl für<br />

den Deutschen als auch für den Slowaken „se<strong>in</strong>“ Recht ist <strong>und</strong> ke<strong>in</strong>er durch<br />

„fremdes“ Recht benachteiligt ist. E<strong>in</strong> weiterer Vorteil: Verträge, <strong>die</strong> auf das UN-<br />

Kaufrecht abgestimmt s<strong>in</strong>d, können auch für Geschäfte mit Partnern <strong>in</strong> anderen<br />

Ländern verwendet werden.<br />

Zum gewohnten deutschen Vertragsrecht gibt es allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>ige Unterschiede,<br />

über <strong>die</strong> man sich im Klaren se<strong>in</strong> muss. Z. B. kann e<strong>in</strong> Verzug des Verkäufers,<br />

etwa e<strong>in</strong> Überschreiten der Lieferfrist, unter Umständen e<strong>in</strong>e wesentliche<br />

Vertragsverletzung darstellen mit der Folge, dass der Käufer nicht erst e<strong>in</strong>e<br />

Nachfrist setzt, sondern gleich vom Vertrag zurücktreten kann.<br />

Tipp: Machen Sie Verträge immer schriftlich!<br />

Klären Sie vor Vertragsabschluss unklare Fragen mit Ihrem Rechtsanwalt<br />

(ggf. s<strong>in</strong>d auch Kenntnisse des slowakischen Rechts notwendig)!<br />

Informieren Sie sich gr<strong>und</strong>sätzlich, was im Nachbarland gilt bzw. anders<br />

ist als <strong>in</strong> Deutschland, <strong>und</strong> nutzen Sie dazu <strong>die</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Veranstaltungen<br />

Ihrer <strong>Handwerkskammer</strong> oder der Bayern Handwerk International.

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