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Kurformen und Gesundheitsvorsorge<br />
Ihr Weg zur Kur<br />
Nach einem Gespräch bei dem behandelnden<br />
Arzt bescheinigt dieser die<br />
medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme<br />
und rät je nach Befinden<br />
zu einem ambulanten oder stationären<br />
Aufenthalt. Gemeinsam mit dem Arzt<br />
wird der Antrag ausgefüllt und bei dem<br />
zuständigen Kostenträger (Krankenkasse,<br />
Rentenversicherung oder Beihilfestelle)<br />
eingereicht. Dieser genehmigt<br />
Ihre Kur.<br />
Kurbewilligung<br />
Jede Kur beginnt mit einem Arztbesuch.<br />
Antragstellung beim Kostenträger<br />
(Kranken- oder Rentenversicherung).<br />
Fordern Sie Ihren Wunschkurort<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Brückenau</strong>.<br />
Überprüfung der Kurberechtigung<br />
durch den medizinischen Dienst,<br />
den Vertrags- oder Amtsarzt.<br />
Kurbewilligung durch die Krankenkasse,<br />
Renten- oder Beihilfestelle.<br />
Bei Kurablehnung schriftliche<br />
Begründung verlangen und Widerspruch<br />
einlegen.<br />
Die stationäre Kur<br />
Kurort <strong>Bad</strong> <strong>Brückenau</strong> und Einrichtung<br />
mit dem Kostenträger abstimmen.<br />
Die gewählte Kureinrichtung (Klinik)<br />
bestätigt den Anreisetermin.<br />
Leistung der gesetzlichen Krankenkassen<br />
und Rentenversicherungen<br />
Kostenübernahme mit Eigenbeteiligung<br />
laut Kostenzusage des<br />
Kostenträgers<br />
Leistung der Beihilfe<br />
Kostenübernahme für Unterkunft<br />
und Verpflegung mit dem Kostenträger<br />
abstimmen.<br />
Die Kostenbeteiligung für Kurmedizin<br />
und -therapie sind individuell<br />
bei der Beihilfe und der privaten<br />
Krankenkasse abzuklären.<br />
Eine gute Kombination:<br />
Urlaub und Gesundheit<br />
Verbinden Sie das Angenehme mit<br />
dem Nützlichen: Viele unserer Gäste<br />
verbringen ihren Urlaub in <strong>Bad</strong> <strong>Brückenau</strong><br />
und nutzen während dieser Zeit die<br />
Therapieeinrichtungen und -angebote.<br />
Schon eine Serie von Anwendungen<br />
kann Linderung verschaffen und vorbeugend<br />
die Gesundheit schützen.<br />
Bringen Sie Ihre Verordnung (Rezept)<br />
für Bäder, Massagen, Gymnastik oder<br />
Moorpackungen mit nach <strong>Bad</strong> <strong>Brückenau</strong>.<br />
Selbstzahler legen uns einfach<br />
ihr Privatrezept mit den formulierten<br />
Verordnungen vor.<br />
Das macht Ihr Hausarzt:<br />
Er stellt „Heilmittelverordnung 13“<br />
aus, z. B. für Massagen, Packungen,<br />
Krankengymnastik, und vermerkt den<br />
Behandlungsbeginn.<br />
So kommen Sie zu Ihren Anwendungen:<br />
Gemeinsam mit einer für die Kuranwendungen<br />
zugelassenen Physiotherapiepraxis<br />
legen Sie die Behandlungstermine<br />
fest. Die Abrechnung erfolgt<br />
direkt mit Ihrer Kasse. Ihr Eigenanteil:<br />
10% der Kurmittelkosten und ca. 10 € je<br />
Verordnung (Rezept).